at Saxonia Packleaders Tierpension - Hundeschule - und mehr ANMELDEFORMULAR 12. - 13. Dezember 2015 Veranstaltungsort: Hundezentrum Ostsachsen Wochenendseminar: “Hilfe, er beißt – Sicherer Umgang mit aggressiven (K)Hunden" von und mit Normen Mrozinski, Trainerfortbildung, Aggressionsverhalten, Selbstschutz Nachname _________________________ Vorname _________________________ Strasse _________________________ PLZ/Ort _________________________ Tel./Fax _________________________ E – Mail _________________________ Seminargebühr Vorrauskasse AKTIV mit Hund PASSIV ohne Hund AKTIV mit Hund PASSIV ohne Hund 160 € 80 € 100 € 50 € _____ _____ _____ _____ Die Teilnahmegebühren habe ich überwiesen auf das Konto: Volksbank Raiffeisenbank Meißen Großenhain eG KTO: 7524971016 Bankleitzahl: 85095004 ____________________________________ IBAN DE10850950047524971016 BIC GENODEF1MEI STICHWORT : Aggression Ich nehme auf eigene Verantwortung und Haftung an der Veranstaltung teil. Ich versichere dass mein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und anerkannt ___________________ _________________________ Datum, Unterschrift Anmeldung an: Hundezentrum Ostsachsen - Carsten Gnausch, Am Steinbruch 24, 01458 Ottendorf-Okrilla TEL. 035205 - 73441 oder 0152 55 850 171 Mail: [email protected] www.hundezentrum-Ostsachsen.de, bis 30.09.2015 auch www.saxonia-packleaders.com at Saxonia Packleaders Tierpension - Hundeschule - und mehr Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundezentrum Ostsachsen ( Veranstaltungen ) §1 Leistungsbeschreibung: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung vom Hundezentrum Ostsachsen. Die im Flyer,Prospekt und/oder in der Teilnahmebestätigung enthaltenden Angaben sind bindend. Das Hundezentrum Ostsachsen, fortan Veranstalter genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Seminarbedingung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurück zu treten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurück erstattet. §2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages rechtsverbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner besonderen Form. §3 Bezahlung Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig. Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben. §4 Teilnahmebestätigung Der Teilnehmer erhält erst nach Eingang seiner Teilnahmegebühren eine Teilnahmebestätigung! §5 Rücktritt durch den Teilnehmer Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen: bis 6 Wochen vor Beginn : 30% der Teilnahmegebühr bis 4 Wochen vor Beginn : 50% der Teilnahmegebühr Bei Rücktritt ab drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung Teilnahmegebühr ist dann voll zu entrichten Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. at Saxonia Packleaders Tierpension - Hundeschule - und mehr §6 Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Bis 10 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Vertragswidrigkeiten bekannt, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Bei Ausfall des für das Angebot/Dienstleistung verantwortlichen Personals durch Krankheit oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Erfolgt ein Rücktritt in den genannten Fällen wird die bis dahin geleistete Gebühr ohne Abzug zurückerstattet. §7 Haftung des Veranstalters Der Veranstalter haftet nicht, bei Veranstaltungen, an denen mehrere Referenten geladen sind, bei Ausfall eines oder mehrerer Referenten, wenn die Veranstaltung adäquat aufrecht erhalten werden kann. Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden. §8 Ton und Filmaufnahmen Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Seminars oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr-und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film/Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Referenten gestattet. Einer Veröffentlichung auf den Seiten des Veranstalters auf Facebook und seiner Homepage stimmen die Teilnehmer zu. §9 Mitwirkungspflicht Jeder Teilnehmer / in ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden dem Veranstalter mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. §10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Carsten Gnausch -- Hundezentrum Ostsachsen, 01.07.2015
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