Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 1 von 8 Manche Anlagen sind mit dem einfachen 3-Monats-EURIBOR verzinst. Wir bieten den 2,5-fachen 3-Monats-EURIBOR. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG den Absatz „Wichtige Risikohinweise, die Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten sollten“ (Seite 3) sowie die Bedingungen ab Seite 5 aufmerksam durch. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 2 von 8 Attraktive Ertragschancen bei Kapitalsicherheit zum Laufzeitende. Wenn Sie Ihr Geld mit einer Laufzeit von 3 Jahren veranlagen wollen und variable Zinsen in der Höhe des 2,5-fachen des 3-Monats-EURIBOR erhalten wollen, dann informieren Sie sich näher über die Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG. Die Zinsanpassung. Bei dieser Zins Multi Floater Obligation werden die Zinsen alle drei Monate, entsprechend dem Stand des 3-MonatsEURIBOR, angepasst. Die Höhe der Zinsen in Prozent p. a. errechnet sich, immer bezogen auf den Nominalwert von 100 %, indem der jeweilige 3-Monats-EURIBOR-InterbankZinssatz festgestellt und mit dem Faktor 2,5 multipliziert wird. Beispiele, wie sich der jeweilige variable Zinssatz bei der Zins Multi Floater Obligation errechnet. Stand des 3MonatsEURIBOR (2 Geschäftstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode) Zinsberechnung: 2,5mal den 3MonatsEURIBOR Verzinsung der Obligation bezogen auf den Nominalwert von 100 % Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 1,5 % p. a. 1,50 % x 2,5 3,75 % p. a.1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 0,75 % p. a. 0,75 % x 2,5 1,875 % p. a.1) Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 1,25 % p. a. 1,25 % x 2,5 3,125 % p. a.1) fixe Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag 2,10 % p. a. 2,10 % x 2,5 5,25 % p. a.1) fixe Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode Das Zinsniveau des 3-Monats-EURIBOR beträgt am Zinsfestsetzungstag –1,00 % p. a. –1,00 % x 2,5 0,00 % p. a.1) fixe Zinsen für die nächste vierteljährige Zinsperiode 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten und zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG den Absatz „Wichtige Risikohinweise, die Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten sollten“ (Seite 3) sowie die Bedingungen ab Seite 5 aufmerksam durch. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 3 von 8 Die Verfügbarkeit. Die Rückzahlung Ihres Kapitals erfolgt zu 100 % des Nominalwertes am Ende der Laufzeit. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können Sie die Zins Multi Floater Obligation zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen, der vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und der Bonität der Emittentin sowie den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten schwanken kann. Sicherheit für Kapital und Zinsen. Damit Ihr Geld so sicher wie möglich angelegt ist, haftet die Bank Austria mit ihrem gesamten Vermögen für die Zahlung von Zinsen und Kapital. Vierteljährliche Zinsengutschrift. Die Zinsen der Zins Multi Floater Obligation werden Ihnen vierteljährlich ausbezahlt. Mindestverzinsung. Sollte der 3-Monats-EURIBOR am Zinsfestsetzungstag negativ oder gleich 0 % sein, so beträgt die Verzinsung für die nächste Zinsperiode 0 % p. a. Wichtige Risikohinweise, die Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten sollten: • Der Wert der Obligation kann während der Laufzeit schwanken. Die Rückzahlung zum Nominalwert erfolgt gemäß den Bedingungen zum Rückzahlungstermin am Laufzeitende. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis der Obligation möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der Bonität der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurück erhält, wenn die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit besteht unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. • Diese Obligation ist eine Inhaberschuldverschreibung, d. h., die Anlegerin bzw. der Anleger trägt mit dem Kauf der Obligation ein Emittentenrisiko. Bei Ausfall der Emittentin kann es daher zu Verlusten kommen. Als Inhaberschuldverschreibung unterliegt die Obligation nicht der Einlagensicherung. • Bei Kauf und Verkauf der Obligation während der Laufzeit werden die Verzinsungen als Stückzinsen ausgewiesen. • Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 4 unter „Spesen und Gebühren“ angeführt, wirken sich ertrags mindernd aus. Diese Kosten mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KESt. • Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes ist am Ende der Laufzeit gewährleistet. • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natür lichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten und 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei in Ö sterreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG den Absatz „Wichtige Risikohinweise, die Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten sollten“ (Seite 3) sowie die Bedingungen ab Seite 5 aufmerksam durch. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 4 von 8 Die Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG im Überblick. Emittentin: UniCredit Bank Austria AG Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter www.bankaustria.at (Investor Relations). ISIN: AT000B042742 Laufzeit: 3 Jahre 12. 11. 2012–11. 11. 2015 Verzinsung:1) Die Zinsen werden alle drei Monate, entsprechend dem Stand des 3-Monats-EURIBOR, angepasst. Die Höhe der Zinsen in Prozent p. a. errechnet sich, bezogen auf den Nominalwert von 100 %, indem der jeweilige 3-Monats-EURIBOR-Interbank-Zinssatz festgestellt und mit dem Faktor 2,5 multipliziert wird. Zinsauszahlung: quartalsweise erstmals am 12. 2. 2013 Stückelung: EUR 1.000,– (Mindestvolumen EUR 3.000,–) Rückzahlung: am 12. 11. 2015 zum Nominalwert von 100 % (= Kapitalsicherheit) Ordentliche Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und seitens der Investorin bzw. des Investors ausgeschlossen Vorzeitiger Ausstieg: Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis der Obligation möglich. Ausgabepreis: Erster Ausgabepreis 100 % vom Nominalwert. Den jeweils aktuellen Ausgabepreis erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Spesen und Gebühren: Depotgebühr 0,22 % p. a. plus 20 % USt vom Kurswert (Minimum pro Wertpapierposition EUR 3,66 p. a. plus 20 % USt), Verkaufsspesen 0,7 % vom Verkaufswert (Minimum EUR 22,–) Börsennotierung: wird an der Wiener Börse im „Dritten Markt“ beantragt Verkaufsbeschränkungen: Ein Angebot dieser Obligation darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staatsangehörigen der USA sowie Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf diese Obligation auch in Österreich nicht angeboten werden bzw. dürfen sie diese Obligation nicht erwerben. Art der Emission: Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten und zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen bzw. betrieblichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG den Absatz „Wichtige Risikohinweise, die Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten sollten“ (Seite 3) sowie die Bedingungen ab Seite 5 aufmerksam durch. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 5 von 8 Bedingungen für die Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG ISIN: AT000B042742 § 1 Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung (1) Die Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden „Schuldver schreibung“ genannt) wird im Gesamtnominale von bis zu EUR 5.000.000,– im Wege einer Daueremission mit Aufstockungsmöglichkeit begeben. (2) Das Gesamtnominale ist unterteilt in Teilschuldverschreibungen von je Nominale EUR 1.000,–. Die Nummerierung der einzelnen Teilschuldverschreibungen und die Höhe des Gesamtnominales werden nach Abschluss der Emission festgelegt. (3) Die Schuldverschreibung wird zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde (§ 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von zwei Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung der Schuldverschreibung besteht nicht. § 2 Laufzeit Die Laufzeit beginnt am 12. November 2012 und endet mit Ablauf des 11. November 2015. § 3 Verzinsung Die Schuldverschreibung wird wie folgt verzinst: (1) Für den Zeitraum vom 12. November 2012 bis einschließlich 11. November 2015 werden die Zinssätze vierteljährlich jeweils zwei Geschäftstage vor Beginn der betreffenden Zinsperiode („Zinsenfestsetzungstag“) wie folgt fixiert: Der Zinssatz entspricht dem am Zinsenfestsetzungstag um 11 Uhr Brüsseler Zeit auf der Reuters-Seite „EURIBOR01“ quotierten 3-Monats-EURIBOR multipliziert mit dem Faktor 2,5. Die Mindestverzinsung beträgt 0 % p. a. Die Zinsenberechnung erfolgt auf Basis kalendermäßig/360. Die Zinsen werden vierteljährlich jeweils im Nachhinein am 12. Februar, 12. Mai, 12. August und am 12. November eines jeden Jahres, erstmals am 12. Februar 2013, fällig und ausbezahlt (die „Zinszahlungstage“). (2) Sollte eine Zinszahlung auf einen Zinszahlungstag fallen, der kein Geschäftstag ist, so verschiebt sich dieser Tag auf den unmittelbar folgenden Geschäftstag und führt zu einer Verlängerung der abzurechnenden und zu einer Verkürzung der darauffolgenden Zinsperiode, es sei denn, dass er dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen würde. In diesem Fall wird der Zinszahlungstag auf den unmittelbar vorangehenden Geschäftstag vorgezogen. Der Zeitraum zwischen den Zinszahlungstagen wird als Zinsperiode bezeichnet. (3) Sollte am Zinsenfestsetzungstag der 3-Monats-EURIBOR auf der Reuters-Seite „EURIBOR01“ nicht feststellbar sein, so wird der Zinssatz mit dem arithmetischen Mittel jener Sätze festgesetzt, welche von fünf im Interbankengeschäft führenden Banken der Eurozone (die „EUR-Referenzbanken“) am Zinsenfestsetzungstag um 11 Uhr Brüsseler Zeit für 3-Monats-Einlagen in EUR in Höhe des noch aushaftenden Nominalbetrags quotiert werden. Sollten am Zinsenfest setzungstag weniger als fünf, aber mehr als eine der EURReferenzbanken Zinssätze zur Berechnung des festzusetzenden Zinssatzes angeben, so wird der Zinssatz mit dem arithmetischen Mittel der auf diese Weise erlangten Sätze festgesetzt. Sollte am Zinsenfestsetzungstag nur eine oder keine der EUR-Referenzbanken Zinssätze zur Berechnung des festzusetzenden Zinssatzes angeben, so wird der Zinssatz mit dem arithmetischen Mittel jener Sätze festgesetzt, welche von einer oder mehreren Großbanken in der Eurozone am Zinsenfestsetzungstag um 11 Uhr Brüsseler Zeit in Europa quotiert werden. Die Großbanken werden von der UniCredit Bank Austria AG ausgewählt. Unabhängig von der Art der Feststellung des 3-Monats-EURIBOR beträgt die Mindestverzinsung 0 % p. a. (4) Sollte es in Zukunft zu einer Veröffentlichung der ReutersSeite „EURIBOR01“ in vorstehend beschriebenem Sinne an anderer Stelle oder in anderer Form kommen, so ist diese neue Veröffentlichung für die Zinssatzanpassung heranzuziehen. Sollte zukünftig die Veröffentlichung der Reuters-Seite „EURIBOR01“ in der in diesen Bedingungen zugrunde gelegten Form unterbleiben, so wird die UniCredit Bank Austria AG die zukünftige Zinsanpassung anhand von Indikatoren vornehmen, die wirtschaftlich den jetzt vereinbarten Indikatoren so nahe als möglich kommen. (5) Die Zinssätze der Schuldverschreibung werden spätestens am dritten Geschäftstag der jeweiligen neuen Zinsperiode mit Bekanntmachung gemäß § 9 dieser Bedingungen bekannt gegeben. § 4 Tilgung Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 12. November 2015 zum Nominale. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Tilgung am darauffolgenden Geschäftstag. § 5 Haftung Die UniCredit Bank Austria AG haftet für den Dienst dieser Schuldverschreibung mit ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. § 6 Kündigung Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibung ist seitens der UniCredit Bank Austria AG und seitens der Inhaber ausgeschlossen. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 6 von 8 § 7 Verjährung Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab Fälligkeit, aus fälliger Schuldverschreibung zehn Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. § 8 Hinterlegung bei Gericht Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht behobene Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Schuldverschreibung mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCredit Bank Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus der Schuldverschreibung gegen die UniCredit Bank Austria AG. § 9 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über die Schuldverschreibung werden auf der Homepage der UniCredit Bank Austria AG (www.bankaustria.at) veröffentlicht. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Schuldverschreibungsinhaber (Gläubiger) bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit genügt stets die Bekanntmachung nach den obigen Bestimmungen. Von diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche Verpflichtungen (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur Veröffentlichung bestimmter Informationen auf anderen Wegen, z. B. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, unberührt. Beschränkt Steuerpflichtige: Natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich sowie Körperschaften ohne Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich (beide ohne Betriebsstätte in Österreich) unterliegen mit den Erträgen/Gewinnen keiner österreichischen Kapitalertragsteuer, wenn der depotführenden bzw. auszahlenden Stelle gegenüber der entsprechende Nachweis der Ausländereigenschaft rechtzeitig erbracht wird. Für natürliche Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in bestimmten abhängigen bzw. assoziierten Gebieten ansässig sind, gilt, dass laufende Zinserträge und ein allenfalls gegebener steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag aus diesen Wertpapieren gemäß der Richtlinie 2003/48/EC vom 3. Juni 2003 einer EU-Quellenbesteuerung unterliegen (35 % seit 1. 7. 2011). Ein Abzug von EU-Quellensteuer ist nicht vorzunehmen, wenn der Inhaber der Wertpapiere eine von seinem Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedstaates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung gemäß § 10 EU-Quellensteuergesetz rechtzeitig der depotführenden bzw. auszahlenden Bank vorlegt. Diese Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung. Eine Anrechnung der EU-Quellensteuer auf die Steuer des Wohnsitzstaates ist bei Vorliegen von entsprechenden innerstaatlichen Gesetzesbestimmungen möglich. Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezogene Informationen und stellen keine institutionelle Steuerberatung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Die Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage und bekannten Verwaltungspraxis. Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbehörden oder höchstrichterliche Judikate können die oben dargestellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. verändern. Wir verweisen ausdrücklich auf das Budgetbegleitgesetz 2011, auf das Abgabenänderungsgesetz 2011 sowie auf das Budgetbegleitgesetz 2012. § 10 Zahlungen Die Zahlungen erfolgen in Euro. § 11 Zahlstellen Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den Inhaber der Schuldverschreibung jeweils depotführende Stelle. § 12 Steuerliche Hinweise Unbeschränkt Steuerpflichtige: Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (laufende Zinserträge), Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung oder Abschichtung) und Einkünfte aus Derivaten bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen einem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Die Kapitalertragsteuer besitzt im privaten Bereich grundsätzlich Abgeltungscharakter hinsichtlich der Einkommensteuer. Im betrieblichen Bereich von natürlichen Personen gilt die Steuerabgeltung nicht für Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten. Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage von realisierten Wertsteigerungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, etc.) anzusetzen. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird ein Verlustausgleich nach Maßgabe des § 93 Abs 6 EStG i.d.F. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2012 durch die depotführende Stelle durchgeführt. Sofern die Einkünfte Betriebseinnahmen einer inländischen Kapitalgesellschaft darstellen, sind diese körperschaftsteuerpflichtig; von der Verpflichtung, eine grundsätzlich anfallende Kapitalertragsteuer abzuziehen, kann abgesehen werden, wenn sämtliche Voraussetzungen gemäß § 94 Z 5 EStG i.d.F. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 erfüllt sind, d. h. insbesondere, wenn der Bank eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 lit. b EStG i.d.F. BBG 2011 vorliegt. Ist im Inland eine depotführende bzw. auszahlende Stelle nicht vorhanden, unterliegen die Einkünfte bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Rahmen der Veranlagung einem besonderen Steuersatz von 25 %. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen kann ein Verlustausgleich nach Maßgabe des § 27 Abs 8 EStG i.d.F. BBG 2012 im Rahmen der Veranlagung durchgeführt werden. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 7 von 8 § 13 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Geschäft abgeschlossen wurde. (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht. (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit Bank Austria AG können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung der UniCredit Bank Austria AG erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der UniCredit Bank Austria AG gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei die UniCredit Bank Austria AG berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. § 16 § 14 Rückkauf Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, Teilschuldverschreibungen während der gesamten Laufzeit im Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zurückzukaufen. § 17 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG Die angebotene Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 wird als Daueremission begeben und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen. § 15 Börseneinführung Die Einbeziehung der Schuldverschreibung in den von der Wiener Börse als MTF geführten ungeregelten „Dritten Markt“ wird beantragt. § 18 Sonstiges Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrechten Angebotes der Schuldverschreibung von Umständen Kenntnis erlangen, die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen enthaltenen Angaben wesentlich verändert (z. B. Änderungen der Rechtslage), werden diese Umstände innerhalb angemessener Zeit von der UniCredit Bank Austria AG gemäß § 9 der Bedingungen bekannt gegeben und diesen Emissionsbedingungen beigefügt. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet: „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist. „TARGET2“ ist das transeuropäische Echtzeit-Bruttozahlungssystem für den Euro („Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System“). Dies ist ein Zahlungsverkehrsystem, das vom Eurosystem zur Abwicklung von Zahlungen in Echtzeit zur Verfügung gestellt wird, eine gemeinsame Plattform verwendet und am 19. November 2007 eingeführt wurde, oder ein entsprechendes Nachfolgesystem. Quelle für „TARGET2“ ist die Homepage der Oesterreichischen Nationalbank. „EURIBOR®“ (Euro Interbank Offered Rate) ist ein für Termingelder (Termineinlagen, Festgeld) in Euro ermittelter Zwischenbanken-Zinssatz, dessen Quotierung durch repräsentative Banken (EURIBOR Panel-Banken), die sich durch aktive Teilnahme am Euro-Geldmarkt auszeichnen, gebildet wird. Der „EURIBOR“ kann auf der Homepage der UniCredit Bank Austria AG eingesehen werden. „MTF“ bezeichnet den von der Wiener Börse als Multi Trading Facility geführten „Dritten Markt“. Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 der UniCredit Bank Austria AG Seite 8 von 8 Die Informationen zur Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieser Obligation bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zur Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Marketingmitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Die Zins Multi Floater Obligation 2012–2015/4 wird als Daueremission begeben und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: November 2012 11.12/ST Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt.
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