Hiermit bestelle ich verbindlich folgende Dauer-karte für die Heimspiele der Adler Mannheim in der DEL-Saison 2015/16: Block: Reihe: Platz: ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die Reservierung nur bis zum 30.06.2015 verbindlich ist. Nach diesem Termin werden alle Reservierungen, auf die keine Zahlung geleistet wurde, storniert. Ermäßigungen werden nur gegen sofortige Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt. Ermäßigte Dauerkarten sind nicht übertragbar. Dauerkarten-Inhaber 2014/15: Ja Nein Ermäßigungsstufen: Ermäßigungsstufe 1 Ermäßigungsstufe 2 Dauerkarten-Formate: Chipkarte Blockkarte Zusendung: Versand (5 Euro) Abholung Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Fax E-Mail Geburtsdatum Ort, Datum, Unterschrift des Unterschriftsberechtigten Zahlungsart: Überweisung Bar Kreditkarte Kreditkarte AMEX / VISA- / MasterCard Nr. Gültig bis (MM / JJJJ) Ergänzend gelten die AGB der Adler Mannheim und die Hausordnung der SAP Arena. Bitte senden Sie Ihren Bestellschein an SAP Arena | An der Arena 1 | 68163 Mannheim | Fax: 0621 - 18 190 - 18 312 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von (Dauer-) Eintrittskarten für den Besuch von Spielen der Adler Mannheim Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung der SAP Arena sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten. Mit Erwerb und Verwendung der Eintrittskarte erkennt der Erwerber oder Verwender die Gültigkeit der nachstehenden AGB sowie der Hausordnung der SAP Arena, welche deutlich sichtbar in der SAP Arena aushängt und per Internet unter www.saparena.de eingesehen werden kann, ausdrücklich an. Im Falle der Weitergabe der Dauerkarte verpflichtet sich der Karteninhaber, ausdrücklich auf die Geltung der AGB und der Hausordnung hinzuweisen. Während den Spielen der Adler Mannheim üben diese das alleinige Hausrecht in der SAP Arena aus. Der Preis für die Eintrittskarte beinhaltet ein anteiliges Beförderungsentgelt, das im Namen und für den VRN einbehalten wird. §1 Zugang zu den Veranstaltungen Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller Heimspiele der Adler Mannheim in der SAP Arena in der jeweiligen DEL-Saison (DEL-Vorrunde, evtl. Playoff-Runde). Der Zugang zu der jeweiligen Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Dauer-Eintrittskarte gewährt. Besucher mit ermäßigten Dauerkarten haben beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage eines entsprechenden amtlichen Ausweises nachzuweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst jederzeit auf Verlangen seine Eintrittskarte vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Eintrittskarten berechtigt den Veranstalter zum Entzug der Eintrittskarte. §2 Regelung bei ermässigten Karten Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Die Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn der Besucher die Berechtigung beim Kauf und Zutritt durch Vorlage eines entsprechenden amtlichen Ausweises nachweist. Ermäßigungsstufe 1: Jugendliche 13 bis 17 Jahre, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (ab 50 %) – gültig in den Steh- und Sitzplatzbereichen. Ermäßigungsstufe 2: Kinder 5 bis 12 Jahre in den Steh- und Sitzplatzbereichen. Kinder bis 4 Jahre haben freien Eintritt, aber keinen Sitzplatzanspruch. Schwerbehinderte mit eingetragener Begleitperson zahlen den vollen Preis, die Begleitperson ist frei. §3 Verbote Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt: Getränke und Lebensmittel jeglicher Art; Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeglicher Art; Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen; Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial; Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z. B. Konfetti, Papierschnipsel sowie Fahnen mit einer Stangenlänge von über 1,80 Meter). Sofern das Ordnungspersonal der SAP Arena dies im Einzelfall für die Sicherheit der Veranstaltung für erforderlich hält, kann auch das Mitführen jeglicher anderweitiger Gegenstände untersagt werden. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals der SAP Arena ist in jedem Fall Folge zu leisten. Weiterhin ist es im Arenabereich verboten, Gegenstände in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen, Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und / oder zu verwerten sowie das Arenagelände in irgendeiner Weise zu beschmutzen und hierzu geeignetes Material wie Konfetti, Papierschnipsel oder Papierrollen mitzubringen. §4 Eingangskontrolle und Sanktionen Jeder Besucher hat beim Betreten des Stadions seine Eintrittskarte unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten untersuchen zu lassen. Auf Verlangen des Ordnungsdienstes ist die Ein sicht nahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Leibesvisitationen sind jederzeit auch während der Veranstaltung im gesamten Bereich der SAP Arena zu gestatten. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen oder Personen, die ein allgemeines Sicherheitsrisiko darstellen, kann der Zutritt bzw. der Aufenthalt im Stadion untersagt werden. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Den genannten Personen kann jederzeit mit sofortiger Wirkung ein zeitlich unbefristetes Haus verbot er teilt werden. §5 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch Die Adler Mannheim leisten keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden finanziellen Schadens. §6 Haftungsbeschränkung Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge von Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten sind, wird aus geschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen vorliegt.
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