Hiermit bestelle ich verbindlich folgende Dau- er

Hiermit bestelle ich verbindlich folgende Dauer-karte für die Heimspiele der Adler Mannheim in
der DEL-Saison 2015/16:
Block:
Reihe:
Platz:
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die Reservierung nur bis zum 30.06.2015 verbindlich ist.
Nach diesem Termin werden alle Reservierungen, auf die keine Zahlung geleistet wurde,
storniert. Ermäßigungen werden nur gegen sofortige Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt. Ermäßigte Dauerkarten sind nicht übertragbar.
Dauerkarten-Inhaber 2014/15: Ja
Nein
Ermäßigungsstufen:
Ermäßigungsstufe 1
Ermäßigungsstufe 2
Dauerkarten-Formate:
Chipkarte
Blockkarte
Zusendung:
Versand (5 Euro)
Abholung
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon, Fax
E-Mail
Geburtsdatum
Ort, Datum, Unterschrift des Unterschriftsberechtigten
Zahlungsart:
Überweisung
Bar Kreditkarte
Kreditkarte AMEX / VISA- / MasterCard Nr.
Gültig bis (MM / JJJJ)
Ergänzend gelten die AGB der Adler Mannheim und die Hausordnung der SAP Arena.
Bitte senden Sie Ihren Bestellschein an
SAP Arena | An der Arena 1 | 68163 Mannheim | Fax: 0621 - 18 190 - 18 312
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von (Dauer-) Eintrittskarten für den Besuch von
Spielen der Adler Mannheim
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung der SAP Arena
sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten. Mit Erwerb und Verwendung der Eintrittskarte erkennt der Erwerber oder Verwender die Gültigkeit der nachstehenden AGB
sowie der Hausordnung der SAP Arena, welche deutlich sichtbar in der SAP Arena aushängt und per
Internet unter www.saparena.de eingesehen werden kann, ausdrücklich an. Im Falle der Weitergabe der Dauerkarte verpflichtet sich der Karteninhaber, ausdrücklich auf die Geltung der AGB und der
Hausordnung hinzuweisen. Während den Spielen der Adler Mannheim üben diese das alleinige Hausrecht in der SAP Arena aus. Der Preis für die Eintrittskarte beinhaltet ein anteiliges Beförderungsentgelt, das im Namen und für den VRN einbehalten wird.
§1 Zugang zu den Veranstaltungen
Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller Heimspiele der Adler Mannheim in der SAP Arena in der
jeweiligen DEL-Saison (DEL-Vorrunde, evtl. Playoff-Runde). Der Zugang zu der jeweiligen Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Dauer-Eintrittskarte gewährt. Besucher mit ermäßigten
Dauerkarten haben beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage eines entsprechenden
amtlichen Ausweises nachzuweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst jederzeit
auf Verlangen seine Eintrittskarte vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Eintrittskarten berechtigt den Veranstalter zum Entzug der Eintrittskarte.
§2 Regelung bei ermässigten Karten
Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Die Ermäßigung kann nur gewährt werden,
wenn der Besucher die Berechtigung beim Kauf und Zutritt durch Vorlage eines entsprechenden
amtlichen Ausweises nachweist. Ermäßigungsstufe 1: Jugendliche 13 bis 17 Jahre, Auszubildende,
Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte (ab 50 %) –
gültig in den Steh- und Sitzplatzbereichen. Ermäßigungsstufe 2: Kinder 5 bis 12 Jahre in den Steh- und
Sitzplatzbereichen. Kinder bis 4 Jahre haben freien Eintritt, aber keinen Sitzplatzanspruch.
Schwerbehinderte mit eingetragener Begleitperson zahlen den vollen Preis, die Begleitperson ist frei.
§3 Verbote
Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender
Gegenstände untersagt:
Getränke und Lebensmittel jeglicher Art; Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische
Artikel, Fackeln, Waffen jeglicher Art; Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen; Rassistisches, fremdenfeindliches
und rechtsradikales Propagandamaterial; Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung
darstellen können (z. B. Konfetti, Papierschnipsel sowie Fahnen mit einer Stangenlänge von über
1,80 Meter). Sofern das Ordnungspersonal der SAP Arena dies im Einzelfall für die Sicherheit der Veranstaltung für erforderlich hält, kann auch das Mitführen jeglicher anderweitiger Gegenstände untersagt werden. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals der SAP Arena ist in
jedem Fall Folge zu leisten. Weiterhin ist es im Arenabereich verboten, Gegenstände in den Innenraum
oder in den Zuschauerraum zu werfen, Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der
kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und / oder zu verwerten
sowie das Arenagelände in irgendeiner Weise zu beschmutzen und hierzu geeignetes Material wie
Konfetti, Papierschnipsel oder Papierrollen mitzubringen.
§4 Eingangskontrolle und Sanktionen
Jeder Besucher hat beim Betreten des Stadions seine Eintrittskarte unaufgefordert vorzuzeigen und
auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Eintritt zu
der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch
Abtasten untersuchen zu lassen. Auf Verlangen des Ordnungsdienstes ist die Ein sicht nahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Leibesvisitationen sind jederzeit auch während der Veranstaltung
im gesamten Bereich der SAP Arena zu gestatten. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht
nachweisen oder Personen, die ein allgemeines Sicherheitsrisiko darstellen, kann der Zutritt bzw. der
Aufenthalt im Stadion untersagt werden. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen
können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Den genannten Personen kann jederzeit mit
sofortiger Wirkung ein zeitlich unbefristetes Haus verbot er teilt werden.
§5 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch
Die Adler Mannheim leisten keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine,
Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen. Spielverlegungen,
-ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines
weitergehenden finanziellen Schadens.
§6 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge von Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten sind, wird aus geschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen vorliegt.