E-Commerce turns Platform: Trends aus dem Silicon Valley

09/2015 Dezember ▌ D, A, CH: 9,50 Euro_weitere EU-Länder: 11,70 Euro
Eine Publikation der WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Markus Reithwiesner ist CEO der
Haufe Group. Im Interview erzählt er,
wie sich Change Management
effektiv umsetzen lässt – ohne die
Mitarbeiter dabei zu v­ er­lieren.
www.e-commerce-magazin.de
E-Commerce turns Platform:
Trends aus dem Silicon Valley
Marketing & Sales „Greenwashing“ im Online-Handel:
Wunsch und Wirklichkeit
Payment & Risikomanagement Leistungsmerkmal
der wichtigsten PSPs
Logistik & Fulfillment Verpackungen für echte Männer:
Was im Sinne des Gender-Marketings zu beachten ist
Management & Recht Kartellbehörden machen mobil
gegen Handelsbeschränkungen
Bildquelle: Martinmaier.com 2015
Editorial
Ihre Dunja Koelwel, Chefredakteurin e-commerce Magazin
[email protected]
... und wer liest eigentlich das e-commerce Magazin?
Liebe Leser,
ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes und
erfolgreiches neues Jahr! Und als treue Leser des e-commerce
Magazins finden Sie es bestimmt genauso spannend wie ich,
wer alles zu den „Fans“ unserer Publikation gehört:
Günther Hermann Oettinger ist seit 2014 EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Auf der dmexco 2015 griff
er neugierig zum e-commerce Magazin.
Helmut Markwort ist unermüdlicch im Einsatz, um als Journalist fair, kompetent und vielseitig zu informieren. Auch mit seinem Gespür für mediale Entwicklungen hat er sich einen Nanem gemacht. Im November 2015 wurde er deswegen mit
dem Querdenker-Award ausgezeichnet – und interessierte
(v.l.n.r.)
Günther Hermann Oettinger, Helmut Markwort,
Dr. Michael Otto, Dr. Markus Söder.
www.e-commerce-magazin.de
sich selbstverständlich als routinierter Blattmacher auch für
das e-commerce Magazin.
Dr. Michael Otto wurde ebenfalls mit dem Querdenker-Award
2015 für sein Lebenswerk geehrt. Beispielgebend hat er vorgelebt, dass unternehmerischer Erfolg sowie ökologische und
soziale Verantwortung Hand in Hand gehen können. Wir vom
e-commerce Magazin freuen uns natürlich besonders, dass
sich der Lenker dieses Handelsriesens mit 54.000 Mitarbeitern, 12 Milliarden Euro Umsatz und etlichen Retail-Unternehmen unter seinem Dach, vom e-commerce Magazin angesprochen fühlte.
Auch der Bayerische Staatsminister der Finanzen, Landes­
entwicklung und Heimat, Markus Söder, griff schon mehrfach
zum e-commerce Magazin (hier: PK Breitband März 2014).
Inhalt_09
S._08
21
22
23
Trend 2016: Mobile Commerce
Trend 2016: Verbindung von online & offline
Trend 2016: Die Veränderung im Handel geht weiter
PAYMENT & RISIKOMANAGEMENT
24 Die Leistungsmerkmale der PSPs im Überblick
28Produkte & News
30
PSD II bringt neue Spielregeln für Retail
LOGISTIK & FULFILLMENT
32
Gender-Marketing: Verpackungen für echte Männer
34Produkte & News
S._44
INFRASTRUKTUR & DATENSICHERHEIT
40 ERP-Systeme für den Handel
42 Produkte & News
MANAGEMENT & RECHT
43 Karrieren in der Digitalen Wirtschaft &
Buchtipps
44
Aktuelle kartellrechtliche Probleme
SZENE
05 Zukunftsphilosophie: Prof. August Wilhelm Scheer
über die Auswirkungen der Digitalisierung
06Markus Reithwiesner (CEO der Haufe Group) erklärt
im Titelinterview erfolgreiche Change-Prozesse
03Editorial
36 E-Commerce-Markt: Anbieter/Dienstleister
46 Vorschau und erwähnte Firmen
46Impressum
SPECIAL
08 Was bedeuten Trends aus dem Silicon Valley für uns?
11
Auswirkungen des „Facebook-Urteils“ auf den Handel
MARKETING & SALES
14 „Greenwashing“ im Online-Handel
16Produkte & News
18
Trend 2016: Personalisierung
19
Trend 2016: E-Mail-Marketing auf Wearables
20
Trend 2016: Click & Collect
DAS E-COMMERCE MAGAZIN_01/2016 ERSCHEINT AM 15.02.2016.
4
e-commerce-magazin 09/15
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Zukunftsphilosophien
Viele Unternehmen sind durch
die Digitalisierung aufgeschreckt: Sie
hören von der Gefahr neuer Business-Modelle, lesen von Unsummen,
die für Start-ups gezahlt werden
und befürchten, dass ihr Business
durch Industrie 4.0 ersetzt wird.
Bildquelle: © dizain - Fotolia
Digitalisierung geht alle an, denn der
Angriff auf Bestehendes hat begonnen
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Unumstößliche Tatsache ist, dass der Angriff auf Bestehendes begonnen hat!
Verzögern oder behindern wir die Nachfrage nach digitalen Diensten, werden in
Deutschland auch weniger Start-ups oder bestehende Unternehmen als Anbieter dieser Dienste entstehen. Vielmehr werden sie in aufgeschlosseneren Ländern entwickelt. Neue Organisations- und Business-Modelle machen Technologie erfolgreich. Erst die Erfindung der Fließbandorganisation hat der ersten industriellen Revolution durch die Massenproduktion zum Erfolg verholfen. Die
Geschäftsprozessoptimierung in den 90er Jahren ließ den Computereinsatz
lohnend werden. Personalisierung und Selbststeuerung von Maschinen treiben
nun den Nutzen der weiteren Digitalisierung.
Digitalisierung schafft Smart Services. Mit jeder Investition in Digitalisierung
wird das Fünf- bis Siebenfache für Organisationsentwicklung und Ausbildung
benötigt. Der Zugang zu Leistung wird wichtiger als das Eigentum an den sie erzeugenden Produkten und schafft neue Mobilität.
Konsumenten werden zu Produzenten. Im Konzept „Open Innovation“ arbeiten Konsumenten durch Vorschläge und frühes Testen an der Entwicklung neuer
Produkte mit. Benutzer von Facebook konsumieren und erzeugen Inhalte.
Big Data ändert Quantität und Qualität. Der Zugriff auf und die Auswertung
von Daten erzeugen neue Möglichkeiten. Innovator’s Dilemma als Hemmschuh:
Ein Risiko für bestehende Unternehmen liegt darin, dass sie zu lange an ihrem
alten Geschäftsmodell festhalten, weil sie dessen Kannibalisierung durch Einstieg in ein digitales Geschäftsmodell befürchten.
Autor: Prof. Dr. August Wilhelm Scheer ist einer der prägendsten Wissenschaftler und
Unternehmer der deutschen Softwareindustrie. Zur Förderung des Forschungstransfers
hat er 2014 das AWS Institut für digitale Produkte und Prozesse gegründet.
09/15 e-commerce-magazin
5
Szene Titelinterview
Dunja Koelwel
Markus Reithwiesner ist CEO der Haufe Gruppe und hat im eigenen Unternehmen erfahren:
Traditionelle Management-Modelle passen nicht zur Digitalisierung. Im e-commerce Magazin
erklärt er seine Kernpunkte einer funktionierenden Führungskräfte- und Mitarbeiterkultur.
Das Medienunternehmen Haufe aus
Freiburg treibt seinen Strukturwandel
seit einigen Jahren aktiv voran: Die Haufe Gruppe begann dabei nach und nach,
neue Geschäftsfelder auszubauen und
investiert in die dazugehörigen Tech­
nologien. Firmen, die mit ihrem Portfolio
gut zur Haufe Gruppe passen, wurden
zugekauft. Im Gegenzug dazu mussten
weniger rentable Geschäftsfelder wie
die hauseigene Druckerei aufgegeben
werden. Das bedeutet einen gewaltigen
Veränderungsprozess: Mitarbeiter mussten auf neue Wege vorbereitet, neue Fir-
nehmen stand, war, dass wir neben dem
Bestandsgeschäft, dem Legacy-Geschäft, auch viele neue Geschäftsfelder
hatten. Diese neuen Geschäfte gehorchen anderen Mechaniken: Der Mitbewerber ist ein anderer und sie verändern
sich schnell. Das bedeutet, dass man
dafür andere Managementstile braucht.
Hier genügt das tradierte Modell mit seinen Hierarchien und Wasserfallmodellen nicht mehr. Heute muss man situativ
und agil arbeiten – in Netzwerken und
fluiden Organisationsstrukturen. Wichtig ist aber auch: Man muss der Organi-
Hurry slowly – erfolgreich
Change-Prozesse gestalten
men und Mitarbeiter integriert, einige
Mitarbeiter entlassen werden. Und natürlich sollte dabei auch das laufende
Geschäft weiter nach vorne gebracht
und die Digitalisierung vorangetrieben
werden.
ecm_Das Internet hat unser Arbeits­leben
verändert. Auch das Management?
Reithwiesner_Management ist nur ein
Werkzeug, um etwas zu erreichen. Allerdings hat sich unser Geschäft grundsätzlich verändert. Wir hatten früher ein
klar strukturiertes Business, das Geschäftsmodell war monothematisch und
dieses Geschäftsmodell konnten wir in
einer klar strukturierten repetitiven Organisation bestens abdecken. Aber die
Digitalisierung verändert das. Die erste
Herausforderung, vor der unser Unter-
6
e-commerce-magazin 09/15
sation auch erlauben, auf Veränderungen, die für viele schwierig sind und sie
hart treffen, zu reagieren. Das bedeutet,
dass man in einem Unternehmen das
Alt- und Neugeschäft unter einem Dach
vereinen beziehungsweise Diversity unterstützen muss. Das unterscheidet uns
von Start-ups, die nur ein Wachstums­
geschäft vorantreiben müssen. Für das
Management bedeutet dies verschiedene Führungsstile, die man situativ einsetzt und die zur jeweiligen Situation im
jeweiligen Lebenszyklus des Geschäfts
passen. Das ist sicherlich für viele Unternehmen nicht einfach. Vielen Unternehmen zum Trost: Vor diesem Prozess stehen auch etliche unserer Kunden. Wir
hören selbst von Konzernen oder Banken: Wir kommen mit unseren tradierten Methoden nicht mehr weiter. Wir
müssen uns anderes organisieren, mehr
Verantwortung delegieren.
ecm_Wie kommen Mitarbeiter da mit?
Reithwiesner_ Zunächst einmal haben
wir heute die Situation, dass fast drei
Generationen im Unternehmen sind, die
Generation X, Y, Z. Und jede dieser Generationen denkt und arbeitet teilweise
anders. Früher war es toll, wenn man bei
einem großen Unternehmen eine An­
stellung gefunden hat. Wir sehen aber
heute Tendenzen, dass selbst namhafte
Unternehmensberater und große Banken sich um Mitarbeiter bemühen müssen. Junge Leute wollen sich heute verwirklichen, sich einbringen, und des­
wegen stellen sie andere Fragen: Wie
selbstständig kann ich arbeiten? Junge
Leute, die ins Arbeitsleben starten, haben eine andere Erwartungshaltung.
Das geht so weit, dass wir selbst von Berufseinsteigern Fragen zur Life Balance
usw. bei der Einstellung bekommen. Gerade, wenn man zu uns nach Deutschland, nach Mitteleuropa, aber auch ins
Silicon Valley schaut: Da ist der „War for
Talents“ unglaublich.
ecm_Gibt es Erkenntnisse über die Ar-
beitseinstellung der jungen Generation?
Reithwiesner_Die Erfahrungen, die wir
haben – und da sind wir ja nicht allein –
gehen dahin, dass es viel mehr unterschiedliche Ansichten zum Arbeitsleben
gibt. Das ist aber global verschieden.
Wir in den westlichen Industriestaaten
sind schon eine post-industrielle Gesellschaft, wo Leute mehr auf eigenen Werte und Entwicklungsstufen achten. In
China hingegen wollen die Leute primär
schnell viel Geld verdienen und scheuen
sich weniger, sich selbstständig zu machen. Dieser Boom der Gründer ebbt bei
uns gerade ab. Das hängt auch daran,
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Markus Reithwiesner ist Holding-Geschäftsführer der Haufe Group. Er kam 1998 als
Geschäftsführer zu Lexware, einem früheren Unternehmen der Haufe-Gruppe. Reithwiesner,
studierter BWLer, begann seine Karriere beim Münchner Distributor Computer 2000.
Bildquelle: Martinmaier.com 2015
dass der Druck fehlt, weil sich gute Leute
aussuchen können, wo sie arbeiten wollen. Als Unternehmen muss man sich intensiv um gute Mitarbeiter bemühen. Wir
haben Leute eingestellt, die konnten in
München, Zürich, San Francisco oder
Freiburg arbeiten. Da muss man schon
was bieten, dass Freiburg interessant
wird.
ecm_ Wie nimmt man Mitarbeiter auf
den Weg in Veränderungen mit?
Reithwiesner_Für uns war es beispielsweise ein spannendes Projekt, als wir
600 unserer Mitarbeiter einen neuen Job
gegeben haben. Wir waren alle begeistert im Management, und jeder dachte:
„Alles super.“ Aber dann haben wir die
Mitarbeiter gefragt und festgestellt,
dass wir sie im Prozess komplett abgehängt haben. Logisch, das Management
hatte sich ein Jahr mit dem Thema beschäftigt und hatte Zeit, das zu verarbeiten. Als wir die Mitarbeiter involviert haben, standen die genauso am Anfang
wie wir damals. Es gibt den süffisanten
Satz: Jeder will die Welt verändern, aber
keiner sich selbst. Das ist etwas, was im
Menschen drinsteckt. Wir haben dann
nochmals neun Monate ins Change Management investiert, um die Mitarbeiter
mitzunehmen. Die allermeisten Mitarbeiter sind auch auf dem Weg mitgegangen, aber wir hatten auch einige, die gesagt haben: Das mag ich nicht, das kann
ich nicht, das will ich nicht.
ecm_Ein Unternehmen muss sich also
Zeit nehmen für Veränderung…
Reithwiesner_Es gibt den schönen Satz:
hurry slowly. Man sollte Veränderungen
so schnell wie möglich durchsetzen,
aber nicht übereilen. Das Schlimmste
ist, wenn man die Mannschaft verliert.
Natürlich hängt dies auch von der Branche ab, aber in vielen Branchen sind
­M itarbeiter das eigentliche Kapital.
Wenn man diese verliert, dann kann
man die tollste Strategie haben, es wird
nicht funktionieren. Das Unternehmen
wird scheitern. Es gibt natürlich Branchen, in denen Mitarbeiter stärker austauschbar sind, etwa wenn es sich um
eine rein mechanische Arbeit handelt.
Aber auch da merkt man, ob die Mitarbeiter engagiert sind oder nicht. @
weil Entscheider immer ihren
Blick nach vorne richten
e-commerce Magazin denn Erfolg ist buchbar!
• Geschäftserfolg im Internet durch
Informationen aus erster Hand
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Entscheider lesen Fachmedien
• Die crossmediale Plattform für
Ihre Werbebotschaften
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• 15 Jahre redaktionelle Kompetenz
in allen Onlinethemen
BRAUCHEN INTERNETUNTERNEHMEN ANDERE FÜHRUNGSQUALITÄTEN?
Wichtig ist hier eine extreme Offenheit für Veränderungen und mehr Dialog
und natürliches Leadership Management. Internetunternehmen erfordern weiter
eine eher ergebnisorientierte Vorgehensweise und die meisten Mitarbeiter suchen
mehr die selbstständige Verantwortung für ihre Projekte – auch das sollten Internetunternehmen berücksichtigen.
Auch die in vielen traditionellen Unternehmen beliebte Methode, alles zu dokumentieren zu lassen, findet bei den Mitarbeitern vieler Internetunternehmen wenig Anklang.
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Das e-commerce
Magazin
Probeabo
e-commerce Magazin als ePaper
und als App
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Was bedeutet das „Facebook-Urteil“ für Online-Händler?
Einen rechtssicheren Weg der
Datenübertragung gibt es nicht
von Prof. Niko Härting
Im Oktober hat der EuGH entschieden: Das Safe-Harbor-Abkommen ist unwirksam. Anfangs
war die Aufregung über dieses Urteil groß, doch nun scheint – wie so oft – wieder Gras über die
Sache zu wachsen. Dabei müssten sich Händler weiter fragen, was dies für sie bedeuten wird.
Verworren und unklar. Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober
Safe Harbor für unwirksam erklärt. Einen rechtssicheren Weg der Datenübertragung in die USA gibt es seitdem nicht
mehr – stattdessen widersprüchliche
Empfehlungen, Ratschläge und Einschätzungen. Viele Online-Händler nutzen die Dienste amerikanischer IT-Unternehmen. E-Mail-Marketing-Kampagnen,
CRM-Lösungen, Cloud-Anbieter, Social
Media: An den Amerikanern führt kaum
ein Weg vorbei. Solange es Safe Harbor
gab, konnte man auf die Zertifizierungen der Anbieter vertrauen. Jetzt sind
Alternativen gefragt.
Nicht nur die Deutsche Telekom freut
sich. Auch andere Dienstleister, die Daten ausschließlich in Europa speichern,
dürfen auf neue Kunden hoffen. Ob Eu-
„EU-Standard-Klauseln kann das
selbe Schicksal ereilen wie Safe
Harbor. Individuelle Verträge mit
amerikanischen Dienstleistern
werden bis dato von Datenschutzbehörden nicht genehmigt.“
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ropa angesichts der umstrittenen Methoden des BND, des britischen, französischen oder niederländischen Geheimdienstes wirklich ein „sicherer Hafen“
ist, spielt juristisch keine Rolle. Die Speicherung von Kundendaten auf europä­
ischen Servern ist datenschutzrechtlich
der einfachste Weg.
Alle anderen Wege sind risikoreich.
Die EU-Standardvertragsklauseln kann
eines Tages dasselbe Schicksal ereilen
wie Safe Harbor. Individuelle Verträge
mit amerikanischen Dienstleistern werden von den Datenschutzbehörden bis
auf weiteres nicht genehmigt. Auch Einwilligungen sieht man bei den Behörden
skeptisch. Der Datenverkehr mit den
USA braucht dringend eine verlässliche
Grundlage. Die EU-Kommission und die
amerikanische Regierung sollten sich
zügig über Safe Harbor 2.0 einig werden. Ansonsten droht ein transatlantisches Verkehrschaos. @
Prof. Niko Härting studierte an der Freien
Universität Berlin, 1996 gründete er Härting
Rechtsanwälte. Er ist unter anderem Mitglied im Informationsrechtsausschuss des
Deutschen Anwaltvereins, Mitarbeiter der
Zeitschriften IT- und IP-Rechtsberater sowie
Kommunikation&Recht, Mitglied der Schriftleitung von Computer und Recht sowie Herausgeber der Zeitschrift PinG – Privacy in
Germany. Seit 2012 ist er Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und
Recht, an der er – neben der Freien Universität – seit 1991 als Lehrbeauftragter tätig
ist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen.
TICKER
BVDW begrüßt
das Safe-Harbor-Urteil
+++ In der bisherigen Form stand
dieses Abkommen im krassen Widerspruch zum europäischen Verständnis eines angemessenen
Datenschutz-Levels. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist ein elementarer Schritt in
Richtung globaler Rahmenbedingungen, die der in einer sich digitalisierenden Wirtschaft stetig zunehmenden
Relevanz von Daten gerecht werden. Wir
benötigen zudem auch eine für alle Beteiligten bindende Garantie, dass rechtmäßig und auf Grundlage staatlicher
Abkommen erlangte Daten nicht herausgeben werden. (…)
Thomas Duhr, Vizepräsident des Bundesverbandes
Digitale Wirtschaft e.V.
Wer sicher verschlüsselt, braucht
kein Safe Harbor
+++ (…) Bis sich die EU und die USA
auf eine neue Datenschutz-Regelung
geeinigt haben, wird einige Zeit vergehen. Das Business geht aber während09/15 e-commerce-magazin
11
Bildquelle: © picsfive - Fotolia.com
Was bedeutet das „Facebook-Urteil“ für Online-Händler?
12
dessen weiter – trotz der Rechtsunsicherheit. In dieser Situation müssen
sich Unternehmen selbst um einen ausreichenden Datenschutz kümmern. Ansonsten laufen sie Gefahr, von Datenschützern, Kunden oder Mitarbeitern
verklagt zu werden.
Im Fokus steht vor allem die Nutzung von Cloud-Diensten. Bereits vor
dem EuGH-Urteil waren nicht alle Cloud
Services für den Einsatz in Unternehmen geeignet. Eine Analyse von 14.000
Cloud-Diensten zeigt, dass rund 65 Prozent davon nicht mit EU-Recht konform
sind. Weitere 17 Prozent speichern die
Daten nach den Bestimmungen von Safe Harbor.
Seit dem 6. Oktober heißt das: Nur
18 Prozent der Cloud Services entsprechen aktuell den Datenschutzrichtli­nien
der EU. Was be­deutet das für Unternehmen? Sie haben zwei Möglichkeiten,
selbst aktiv für Datenschutz zu sorgen.
Erstens müssen sich Unternehmen so
schnell wie möglich einen Überblick über die eigene Cloud-Nutzung verschaffen.
Denn Schatten-IT macht auch
vor Cloud Services nicht halt. Viele
IT-Verantwortliche unterschätzen
das Ausmaß der Cloud-Nutzung in
ihrem Unternehmen. Daher benötigen Sie dringend Werkzeuge, mit
denen sie Schatten-IT sowie Anomalien in der Cloud-Nutzung kontinuierlich erkennen und analysieren können. Anschließend lassen sich unsichere Cloud-Dienste umfassend blockieren,
so dass keine sensiblen Daten das Unternehmensnetzwerk verlassen.
Die zweite Schutzmaßnahme ist der
Einsatz von Technologien wie Verschlüsselung und Tokenisierung. Werden Daten verschlüsselt und personenbezogene Informationen durch Tokenisierung
entfernt, bevor sie in die Cloud geschickt
wurden – dann lösen sich die Datenschutzprobleme praktisch in Luft auf,
weil diese Daten keinerlei Rückgriffe auf
Personen mehr ermöglichen.
Die entscheidende Voraussetzung
hierfür ist aber: Die dafür notwendigen
Schlüssel müssen im Unternehmen bleie-commerce-magazin 09/15
ben. Unternehmen sollten durch das
EuGH-Urteil nicht in Panik ausbrechen.
Sie haben Möglichkeiten, selbst für Datenschutz und Rechtssicherheit zu sorgen. Sie müssen sie nur umsetzen. (…)
Daniel Wolf, Regional Director DACH von Skyhigh
Networks (Bild links)
Es gibt Alternativen zum Safe-HarborAbkommen
+++ (…) Es gibt diverse Alternativen
zum Safe-Harbor-Abkommen. Das sind
zum einen gesetzliche Ausnahmen. Das
BDSG erlaubt in sehr engen Grenzen die
Übermittlung.
Und zwar dann, wenn diese Übermittlung „zur Erfüllung eines Vertrages oder
zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen“ erforderlich ist. Dies kann beispielsweise für die Buchung eines Hotelzimmers im Ausland der Fall sein. Eine
weitere Alternative ist die Einwilligung.
Die Datenübermittlung in die USA ist
zulässig, wenn die betroffene Person
hierzu explizit ihre Einwilligung erklärt
hat. Die Hürden dazu liegen allerdings
nach Paragraph 4a BDSG recht hoch.
Ein Hinweis in den AGBs ist hier auf keinen Fall ausreichend. In der Praxis dürfte diese Lösung nur in Ausnahmefällen
anwendbar sein. Insbesondere die
tragsklausel. Für die Übermittlung von
personenbezogenen Daten in Drittländer hat die EU-Kommission Standardvertragsklauseln als Alternative zu Safe
Harbor festgelegt. Wenn diese Klauseln
im Rahmen eines Vertrags zwischen
dem exportierenden EU-Unternehmen
und dem Unternehmen, das Daten importiert, unverändert verwendet werden,
so ist eine darauf basierende Datenübermittlung auch in die USA erlaubt.
In Deutschland ist – anders als in
anderen EU-Staaten – bei Verwendung
der Original-Vorgaben keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich.
In der aktuellen Situation dürfte die
Verwendung der bestehenden EU-Standardvertragsklausel ein gangbarer Weg
sein.
Der Partner in den USA muss allerdings dazu bereit sein, sich dem Recht
und der Datenschutzaufsicht des jeweiligen EU-Landes zu unterwerfen. Und
nicht zuletzt könnten auch so genannte
„Binding Corporate Rules“ greifen: Internationale Konzerne können sich verbindliche Konzernregeln zum Datenschutz auf Basis der EU-Vorgaben definieren. Dies hat Vor- und Nachteile. In
der Praxis oft als hinderlich erweist sich,
VIELE UNTERNEHMEN MÜSSEN IHRE IT-VERTRÄGE
AUF EINE NEUE BASIS STELLEN
(…) Ob es möglich ist, mit den USA Vereinbarungen zu treffen, die den europäischen Datenschutzstandards entsprechen, wird sich zeigen. Amerikanische Unternehmen werden versuchen, verstärkt europäische Rechenzentren aufzubauen.
Allerdings dürfte hier die Gefahr des Zugriffs der amerikanischen Geheimdienste
bestehen, da amerikanische Behörden nach wie vor die Rechtsauffassung haben,
auf Daten der europäischen Tochtergesellschaften zugreifen zu dürfen. Europäische Unternehmen werden sich überlegen müssen, ob sie nicht eine rein europäische Lösung bevorzugen. (…)
RA Dr. Thomas Lapp ist Vorsitzender bei der NIFIS (Nationale Initiative für Informationsund Internet-Sicherheit e.V. ), einer Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft im
Kampf gegen die täglich wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch,
organisatorisch und rechtlich unterstützen möchte.
nachträgliche Einholung der Einwilligung für sich bereits in der Kundendatenbank befindliche Einträge ist realistisch kaum umsetzbar. Eine mögliche
Ausnahme ist auch die EU-Standardver-
dass sich der gesamte Konzern weltweit
weitgehend dem EU-Datenschutz unterwerfen muss und die Zustimmung der
Datenschutzbehörden in allen EU-Ländern notwendig ist.
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Festzustellen bleibt, dass damit zumindest keine schnelle Lösung darstellbar
ist. Statt Binding Corporate Rules können die Unternehmen in der EU jedoch
auch mit den datenempfangenden Unternehmen im Konzern außerhalb der
EU-Verträge gemäß den Standardverträgen der EU-Kommission für Datenexporte schließen. Zumindest wenn die Anzahl der Partner überschaubar
ist, stellt dies oft eine einfachere Lösung dar. (…)
schaffen, soweit sie davon betroffen
sind. Auf die Safe-Harbor-Regelung lässt
sich nun ja nicht mehr verweisen, um
aus der Haftung, auch der persönlichen
der Vorstände und Geschäftsführer, herauszukommen. (…)
Günter Untucht leitet seit 2006 die
EMEA-weite Rechtsabteilung beim japanischen
IT-Sicherheits-anbieter Trend Micro.
Omnichannel, Darling,
Omnichannel ist die Lösung
für uns.
Holger Stelz, Direktor Marketing &
Business Development bei Uniserv,
einem Anbieter für Kundendatenmanagement
Was sind uns die Grundrechte
wert?
+++ (…) Die Verantwortung
dafür, den Wert unserer Grundrechte zu achten, liegt nicht
nur beim Staat und der Politik,
sondern bei uns allen. Der Österreicher Max Schrems hat es
mit seiner Klage vor dem EuGH
vorgemacht – mal ganz abgesehen von den persönlichen
Risiken, die Edward Snowden
bei seinen Enthüllungen, die
dem EuGH-Urteil wesentlich
zugrunde liegen, eingegangen
ist.
Zwar gehe ich davon aus,
dass es dauern wird, bis eine
nennenswerte Zahl von Endkonsumenten den Schutz ihrer
persönlichen Daten bei US-Anbietern einfordern wird. Dieje­
nigen jedoch, die unmittelbar
handeln müssen, sind alle
­U nternehmen, die entweder
selbst personenbezogene Daten aus der EU in die USA transferiert oder die Dienstleistungen von Drittanbietern in der so
genannten Cloud und mit Rechenzentren in den USA in Anspruch genommen haben.
Denn jetzt stehen wieder
sie in der Pflicht, dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht Geltung zu ver-
Alles, was Sie zum
Thema Omnichannel
wissen müssen:
EuroShop
E uroC IS
23–25 February 2016
The Leading Trade Fair for Retail Technology
Düsseldorf, Germany
Ideeller Träger/Sponsor:
www.eurocis.com
eurocis.com
Alle Kanäle im Handel werden eins. Ein großes, neues,
dynamisches Ganzes. Omnichannel. Alles Wichtige dazu
auf der EuroCIS 2016. Wo sonst?
www.e-commerce-magazin.de
Trade Fairs
www.ehi.org
Marketing & Sales Produkte & News
econda & nugg.ad
Webanalyse kombiniert mit
soziodemographischen Daten
Econda, Anbieter für Webanalyse und
Personalisierung, und nugg.ad, Technologiespezialist im Bereich Smart Data
Management, gehen eine Partnerschaft
ein. Mit einem Plug-in bieten die beiden
Unternehmen ihren Kunden die Möglichkeit, die gesamte Econda-Daten­basis mit
den Zielgruppeninformationen von nugg.
ad zu verknüpfen. Die Integration der
nugg.ad-Daten ermöglicht E-BusinessDeutschland ist eines der stärksten E-Commerce-Länder
Europas und damit ein attraktiver Markt für Online-Händler und
Dienstleister aus den angrenzenden Nachbarländern und
weltweit. Die Internet-World-Messe hat aktuelle Kennzahlen des
deutschen E-Commerce-Marktes gebündelt und in einer
Infografik zusammengefasst.
Internet World Kongress
Die E-Commerce-Trends 2016
Auf der Internet World, E-Commerce Messe mit begleitendem Kongress, dreht sich vom 01.- 02. März
2016 wieder alles um das Thema
Online-Handel. Unter dem Motto
„Die Zukunft des E-Commerce“ zeigen nationale und internationale
Aussteller und Branchen-Experten
die aktuellsten Trends rund um den
Themenkomplex E-Commerce.
Auch das im letzten Jahr eingeführte
englischsprachige Vortragspanel „Internationale Märkte“ wird in 2016 fortgeführt.
Inspirationsquelle
Internet World Kongress
Der parallel zur Messe und an beiden
Messetagen stattfindende Kongress beschäftigt sich mit den Trendthemen des
E-Commerce, Cross-Channel, Customer
Experience, Marketing-Effizienz, Pricing,
Payment, Logistik, Internationalisierung
und Nachhaltigkeit.
16
e-commerce-magazin 09/15
Pflichtveranstaltung für den
digitalen Handel
Im E-Commerce Bereich zählt die Internet World zu den wichtigsten Veranstaltungen in ganz Europa und ist auf klarem Wachstumskurs. Der Event wird
2016 zum 20. Mal ausgerichtet und
konnte sich in den vergangenen Jahren
kontinuierlich vergrößern. Im März präsentieren sich auf der führenden E-Commerce-Messe in Europa 350 Aussteller
in zwei Messehallen auf 16.500 qm.
16.000 Besucher werden erwartet.
Daniela Zimmer verantwortet die
Programmplanung der Internet World. Sie ist seit
über zehn Jahren Ressortleiterin E-Commerce bei
der Fachzeitschrift Internet World Business.
I N F O
DEUTSCHER DIGITAL AWARD 2016
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) geht mit dem Deutschen Digital Award in die nächste Runde. Ab sofort können sich Werbe-, Design-, Internet- und Kommunikationsagenturen wie auch Werbungtreibende und Freiberufler
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit digitalen Arbeiten, die dort in diesem Jahr erstmals veröffentlicht wurden, unter www.deutscherdigitalaward.de für die
Award-Auszeichnungen bewerben. Die Einreichungsfrist für den Preis, der kreative
Spitzenleistungen der Digitalbranche auszeichnet, läuft bis 15. Januar 2016; Die
neun Hauptkategorien reichen von Digital Advertising Formats und Digital Advertising
Campaigns über Digital Live Experience, Branded Content, Websites, Digital Commerce, Mobile Apps bis zu Social/Dialog und Digital. Die Verleihung des Deutschen Digital
Award 2016 findet am 28. April 2016 in Berlin statt.
www.e-commerce-magazin.de
Salesforce
Salesforce Marketing Cloud
integriert Pinterest
Betreibern noch präzisere Analysen über
die Besucher ihrer Web­site-Ange­bote.
Für die Econda und nugg.ad hat aber
auch der Datenschutz hohe Priorität.
Während sich Econda die Einhaltung anerkannter Datenschutzstandards durch
ein jährliches Zertifizierungsaudit des
TÜV Saarland zertifizieren lässt, hat sich
nugg.ad mit dem EDAA-Trust-Seal der
Selbstregulierung der europäischen Internet-Wirtschaft angeschlossen.
Salesforce erweitert sein Partner-EcoSystem und ist ab sofort Pinterest-Marketing-Developer-Partner für Content
Publishing. Mehr als 100 Millionen Anwender nutzen die Kreativ-Plattform monatlich, um sich Anregungen zu Themen
wie Rezepten, Design-Ideen, DIY-Projekte oder Einkaufstipps zu holen. Durch
die Zusammenarbeit sind Marketer nun
in der Lage, Pins in ihren Pinterest-Konten als Teil ihrer Marketingstrategie
­genau zu planen und zu veröffentlichen.
Sie können zudem die Social-StudioAnalysefunktionen nutzen, um TrackingTags für Web-Analysen und MarketingAutomation hinzuzufügen.
I N F O
WIDERRUFSRECHT: WIE SIND GUTSCHEINE ZU BEHANDELN?
Was sind Gutscheine im Rahmen des Widerrufsrechts?
Körperlich zur Verfügung gestellte Gutscheine, etwa in Papierform oder als Plastikkarte, verkörpern das Recht des Besitzers, den Wert des Gutscheins als Zahlungsmittel
einzusetzen. Es handelt sich um einen Rechtskauf und eine Ware. Bei Warenlieferungen beginnt die Frist mit Zugang der Ware. Deswegen sind körperliche Gutscheine im
Rahmen von Fernabsatzverträgen als Warenlieferungen zu behandeln.
Doch was sind digital zur Verfügung gestellte Gutscheine, etwa im PDF-Format? Hier
scheint eine Einordnung als digitaler Inhalt naheliegend. Jedoch spricht dagegen,
dass zum einen das für digitale Inhalte typische Merkmal der Bereitstellung im Sinne
der Verbraucherrechterichtlinie nicht vorliegt und zum anderen es dem Verbraucher
auch nicht auf die Form der Bereitstellung ankommt. Es geht vielmehr darum, dass
der Gutschein beim Verbraucher eingeht. Es ist also kein Grund ersichtlich, weshalb
körperliche und digital zur Verfügung gestellte Gutscheine im Rahmen des Widerrufsrechts unterschiedlich behandelt werden sollten.
Besteht ein Widerrufsrecht oder nicht?
Sowohl körperliche als auch digitale Gutscheine unterliegen im Fernabsatz den Regelungen des Widerrufsrechts. Für beide Formen von Gutscheinen steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Zugang der Ware zu.
Wie läuft die Rückabwicklung nach einem erfolgten Widerruf ab?
Die Rückabwicklung vollzieht sich nach den allgemeinen Regeln für den Widerruf.
Solange der Gutschein nicht eingesetzt wurde, bestehen keine Besonderheiten.
Spannend wird diese Frage, wenn man davon ausgeht, dass ein Gutschein bereits
„angebrochen“ oder komplett eingesetzt wurde. Dürfen auch solche Gutscheine widerrufen werden? Die Antwort ist: Ja. Es greifen dann die Regeln des Wertersatzes.
Wenn also ein Gutschein über 50 Euro bereits zu 20 Euro eingelöst und dann widerrufen wird, ist der Verbraucher bei der Rückabwicklung des Vertrages zur Leistung
eines Wertersatzes in Höhe von 20 Euro verpflichtet.
Frieder Schelle, Wirtschaftsjurist bei Trusted Shops
www.e-commerce-magazin.de
Steckbrief
Aus dem Leben eines
Marketers
→ Name: Oliver Olrogge
→ Firma: Bürgel Wirtschaftsinformationen
→ Titel:Mitarbeiter-Marketing
ecm_Wie sind Sie zu Ihrem Beruf gekommen?
Oliver Olrogge_Ich habe BWL studiert. Meinen Job bei
Bürgel habe ich über einen Freund aus meiner Basketballmannschaft bekommen. Er war bei Bürgel studentischer Mitarbeiter, wollte sich aber umorientieren. Die
Stelle des studentischen Mitarbeiters habe ich übernommen. Daraus wurde eine Festanstellung. Der Basketball-Kollege macht übrigens was ganz anderes: Er
hat sich mit einem Bulli-Verleih selbstständig gemacht.
ecm_Was begeistert Sie an Ihrem Beruf?
Oliver Olrogge_Das ist eigentlich ganz einfach. Ich habe
viele Freiheiten und haben wir ein tolles Team. Diese
Kombination sorgt dafür, dass die Arbeit Spaß macht.
ecm_Haben Sie ungewöhnliche Erlebnisse im Beruf?
Oliver Olrogge_Schön sind E-Mails, in denen ich mit
„Sehr geehrter Herr Bürgel“ angeschrieben werde. Da
fühlt man sich für eine Sekunde wie der Chef.
ecm_Was aus Ihrem Berufsleben hält Sie nachts wach?
Oliver Olrogge_Mehr als Dinge aus dem Berufsleben,
hält mich zurzeit mein zweijähriger Sohn wach.
ecm_Hätten Sie gern einen anderen Beruf?
Oliver Olrogge_Ich bin sportbegeistert. Daher reizt mich
ein Beruf in diesem Bereich. Hätte ich einen Wunsch
frei, wäre ich gern Bundesliga-Trainer. Am liebsten beim
FC St. Pauli oder beim FC Bayern. Es reicht aber auch,
wenn ich den Sport und meine jetzige Arbeit kombinieren könnte. Das Ergebnis wäre Sportredakteur.
09/15 e-commerce-magazin
17
Marketing & Sales Trend: Mobile Commerce
Mobile Commerce klappt nur,
wenn das Shopsystem passt
Johannes W. Klinger
Apps, Shops in Responsive-Design und mobile Subshops – was wird 2016 für Händler die
beste Variante für M-Commerce sein?
Aktuell geht mehr als jeder zweite online
einkaufen – Tendenz steigend. Innerhalb dieser Entwicklung gibt es einen
wichtigen Trend: Mobile. Jeder zehnte
Onlinekunde bestellt bereits über ein
mobiles Endgerät; jeder fünfte nutzt es,
um sich über Produkte zu informieren.
Da die Performance des Onlineshops in
direktem Zusammenhang mit der Kundenloyalität steht, wird die Shop-Optimierung für sämtliche mobilen Geräte
2016 vom Trend sogar zum Muss. Doch
Responsive-Design allein ist hierfür keine Allzwecklösung.
Drei Optionen für mobile Shops
Onlinehändler können bei der Shop-­
Lösung für mobile Endgeräte in der Regel aus drei Optionen wählen: Apps,
Shops in Responsive-Design und mobile
Subshops. Die erste Möglichkeit ist für
ein Gros auch gleich die unattraktivste:
Auch wenn Apps Marketing-Möglich­
keiten bieten – auf den Händler kommen hohe laufende Kosten für Entwicklung, Umsetzung und Betrieb zu: Alle
Betriebssysteme müssen bedient werden. Zudem muss die App aktuell bleiben, um vor allem die Funktionalität und
das attraktive Aussehen der Onlineshops zu erreichen. Für Kunden entstehen vor dem ersten Besuch zusätzliche
Zugangshindernisse, wodurch der Kundenkomfort leidet.
Effizienter ist der Aufbau des Shops
in Responsive-Design: Der Funktionsumfang bleibt erhalten, das Design
www.e-commerce-magazin.de
passt sich automatisch der Bildschirmgröße an. Allerdings sollten schon während des Shop-Aufbaus intensive Usa­
bility- und Funktionstests durchgeführt
werden, um eine hohe Konversionsrate
auf allen Endgeräten zu ermöglichen.
Das ist besonders für die optimale Nutzung der unterschiedlichen mobilen Geräte von großer Bedeutung. Die Inhalte
müssen zu Käufererwartungen und -gewohnheiten passen: Tablet-User stöbern
eher intensiv und erwarten infolge der
größeren Bildschirmdarstellung mehr
Informationen als die zielstrebigeren
Smartphone-User, denen es um eine
kurze Kaufabwicklung geht.
verkürzte Texte und weniger CSS und JavaScript verwendet werden kann sowie
auch die Bilder für die mobilen Geräte
nicht in der vollen Desktop-Größe eingebunden werden müssen.
Problem: Ladegeschwindigkeit
Johannes W. Klinger ist Gründer und Vorstandssitzender von Websale. Das Unternehmen entwickelt und betreibt seit 1996
eine Shop-Plattform für Online-Händler.
Denn: Ein Smartphone lädt dieselben
Inhalte wie ein Desktop ohne entsprechend hohe Übertragungsgeschwindigkeit wie LTE mit voller Bandbreite oder
W-LAN langsamer. Bei einem reinen
­Responsive-Design können daher auf
mobilen Geräten erhebliche Aufbauzeiten entstehen. Sofern man zu etwas höheren Kosten bereit ist, ist die derzeit
schnellste und effektivste Lösung ein
Split auf eine reine Desktop-Variante mit
umfassenden Inhalten und einen datenoptimierten mobilen Subshop im
Responsive-Design. Inhalte werden auf
das Nutzerverhalten und die Betriebsbedingungen bei den verschiedenen Zielgruppen und deren Geräte abgestimmt.
Zudem kann eine kurze Ladezeit für alle
mobilen Devices garantiert werden, da
→
Suchmaschinenkonforme
Kennzeichnung
Suchmaschinenkonforme Kennzeichnungen der Desktop- und Mobile-Variante sorgen weiter dafür, dass verschiedene Nutzergruppen auch in den Suchmaschinenergebnissen unterschieden
werden, auch dies ist ein Aspekt, den es
zu beachten gilt. @
„Da die Performance eines
Onlineshops in direktem Zusammenhang mit der Kundenloyalität
steht, ist die mobile Shopoptimierung für 2016 ein ‚Muss‘.“
09/15 e-commerce-magazin
21
Logistik & Fulfillment Genderspezifische Verpackung
Verpackungen für echte Männer
Diana Jaffé
E s g ib t vie le g u t e Gr ünde für Männer, ein anderes Verpackungsdesign z u w ä h le n ,
als das für Frauen der Fall ist. Gender-Spezialistin Diana Jaffé hat sie aufgelistet.
Farbenblind?
Acht Prozent der Männer, aber nur 0,4
Prozent aller Frauen weisen eine RotGrün-Schwäche auf. Auch andere Arten
der Farbfehlsichtigkeit sind unter Männern weitaus stärker verbreitet, da die
Gene für das Farbensehen auf dem XChromosom liegen. Weil Männer hiervon nur ein Exemplar besitzen, Frauen
jedoch zwei, schlagen Gendefekte bei
Männern direkt durch, während Frauen
durch das zweite X-Chromosom quasi
ein Backup-System besitzen. Wer für
Männer Produkte oder Verpackungen
designt, muss die hohe Verbreitung von
Farbschwächen bis zur totalen Farb­
blindheit bedenken.
Frauen lieben Farben
Frauen kennen unendlich viele Bezeichnungen für jede Schattierung, die Männer lediglich rot nennen würden. Frauen
empfinden an der Farbvielfalt große
Freude. Männer können diese Freude
nur selten nachvollziehen. Sie geraten
vor allem dann ins Schwärmen, wenn es
um die Frage geht, ob die Lackierung ihres Traumautos Mitternachtsschwarz,
Almadinschwarz, Blauschwarz, Carbonschwarz, Brillantschwarz, Mattschwarz
32
e-commerce-magazin 09/15
oder Diamantschwarz mit oder ohne
Perl heißt. Tatsächlich ist das männliche
Auge mit einer höheren Anzahl spezieller Ganglienzellen ausgestattet, die es
ihnen nicht nur ermöglicht, Bewegungen
besser wahrzunehmen, sondern auch
Grau- und Schwarztöne sowie Kontraste
ausgeprägter zu sehen.
„Gendering durch Farben“
Derzeit toben viele gesellschaftliche Diskussionen über „Gendering durch Farben“. Insbesondere, wenn es um Kinder
geht, kritisieren viele, dass Spielzeughändler für Mädchen fast nur noch rosafarbenes Prinzessinnenspielzeug anbieten, während Jungen ihre frühkindliche
Vorliebe für diese Farbe von Vätern, Brüdern und Altersgenossen schnell ausgetrieben wird. Verschiedene Interessengruppen behaupten, dass Kinder dadurch, dass sie lernen, welche Farbe für
sie „angemessen“ ist, gleichzeitig damit
eine Rollenzuweisung für das ganze Leben annehmen. Darüber kann man geteilter Ansicht sein. Allerdings können
wir bei Produkten und Verpackungen für
Erwachsene gewisse Lerneffekte be­
obachten, die viele Hersteller und Händler bereits aktiv nutzen. Manche liegen
mit ihren „Erkenntnissen“ falsch, andere richtig. Fälschlicherweise nehmen
viele Hersteller an, dass fast alle Frauen
auf Pink fliegen, und so werden nicht
wenige von ihnen davon überrascht,
dass sie die gewünschten Absatzzahlen
weit verfehlen. So musste beispielsweise Garmin sein rosa Navigationsgerät
vor Jahren schon nach kürzester Zeit
wieder einstampfen, da es weder die
Frauen für sich selbst kauften, noch die
Männer, um es ihren Partnerinnen zu
schenken. Doch Farben haben eine klare Signalwirkung, die im Unbewussten
wirkt: In einer Drogerie sieht ein Mann
sofort, dass die Duschgels in der schwarzen oder dunkelblauen Verpackung für
ihn gedacht sind, noch bevor er nah genug vor dem Regal steht, um den Aufdruck „Men“ zu lesen. Und wenn er Rasierer sucht, dann signalisiert ihm die
Pink-Verpackung der Einwegrasierer in
dem einen Regal sofort, dass er vor dem
falschen Regal steht.
...Was steht da eigentlich drauf?
Untersuchungen haben gezeigt, dass
Frauen wesentlich häufiger die Verpa-
„Für die meisten Männer bedeutet
der Besitz und die Nutzung mas­
kuliner Produkte eine Bestätigung
der eigenen Identität. Und die
Männlichkeit beginnt eben schon
bei der Verpackung.“
www.e-commerce-magazin.de
Bildquelle: © ASjack - Fotolia.com
ckungsaufdrucke lesen als Männer, um
Informationen zu erlangen. Männer hingegen greifen dann, wenn ihnen ein Produkt noch nicht vertraut ist, bevorzugt
auf ihnen bekannte Marken zurück. Die
Erkennbarkeit der Marke auf einer Verpackung ist für sie somit von größerem
Belang als vertiefende Informationen
zum Produkt. Bei Anschaffungen mit einem höheren Involvement informieren
sich Männer vor einer Kaufentscheidung – vereinfacht gesagt – ausführ­
licher als Frauen, sodass sie im Moment
des Kaufs bereits mehr Informationen
über das Produkt besitzen, als auf eine
Verpackung passt.
K O M M E N T A R
EINE FÜR ALLE:
WARUM UNSERE TRANSPORTVERPACKUNGEN „UNISEX“ SIND
Gleichberechtigung ist Trumpf: Da machen wir als Verpackungsversandhändler für
den B2B-Bereich keine Ausnahme. Denn wer beide Geschlechter auf einmal anspricht, erreicht auf einen Schlag eine große Zielgruppe. Warum also Gräben ziehen,
wo doch Brücken viel nützlicher sind?
Natürlich spielen geschlechtsspezifische Lösungen beim Verkauf bestimmter Verpackungsarten eine wichtige Rolle. In unserem Sortiment etwa kommen bei Themen wie
Geschenkverpackungen oder personalisierten Lösungen die jeweiligen Vorlieben unserer männlichen und weiblichen Kunden zum Tragen – beispielsweise in Sachen
Design oder Farbgebung. Doch man muss unterscheiden: Vor allem Händler, die am
Point of Sale mit ihrer Ware überzeugen wollen, tun sicherlich oft gut daran, das Design ihrer Verkaufsverpackung am Geschlecht ihrer Zielgruppe auszurichten. Immerhin bleibt hier nur ein kurzer Moment, um den Kaufreiz beim Konsumenten auszulösen. Da passiert viel über Optik und Emotion.
Bei Transportverpackungen für das Versandgeschäft jedoch gelten andere Maßstäbe: Die Ware soll ihren Empfänger intakt erreichen – und dabei einen positiven Eindruck hinterlassen. Funktionalität, Hochwertigkeit und Schutzeigenschaften der Verpackungen stehen deshalb im Fokus, also beispielsweise einfaches Handling, stabile Materialien oder die optimale Transportsicherheit für das Produkt. Und Merkmale
wie diese sind absolut „unisex“.
Autorin: Delphine Jean studierte Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Marketing
und Finanzen in Paris. Seit Juli 2009 ist sie bei Rajapack Deutschland, Tochter der
französischen Unternehmensgruppe RAJA, als Marketing und Produkt Management
Direktorin tätig. Die französische Unternehmensgruppe bietet ihren Kunden zahlreiche Produkte rund ums Verpacken, Versenden, Transportieren und Lagern. Kartons,
Container, Paletten, Stretchfolie, Klebebänder, Versandtasche und mehr. Zehn Logistikcenter mit über 160.000 Quadratmetern Lagerfläche ermöglichen es, bestellte
Waren innerhalb von 24/48 Stunden in fünfzehn Länder Europas zu liefern.
www.e-commerce-magazin.de
Wann ist ein Mann ein Mann?
Der womöglich wichtigste Grund, weshalb Produkte, die sich an Männer richten, ein männliches Verpackungsdesign
aufweisen sollten, ist dieser: Männer
wollen sich unbedingt von Frauen unterscheiden! Während Frauen durchaus
gelegentlich oder sogar regelmäßig zu
männlichen Kleidungsstücken, Armbanduhren, männlich designter Technik oder auch mal zu „seinem“ Rasierschaum greifen, ist es für die meisten
Männer undenkbar, offensichtlich weibliche Produkte zu verwenden. Noch immer gibt es viele Gesellschaften, in denen ein Initiationsritus den Jungen aus
der Welt der Frauen hinaus- und in die
Welt der Männer einführt. Für die meisten Männer bestätigen Besitz und Nutzung maskuliner Produkte die eigene
Identität. Und die Männlichkeit der Produkte beginnt eben schon bei der Verpackung. @
Diana Jaffé studierte Betriebswirtschaft und
Kommunikation. Von 1990 bis 2000 war sie
im Marketing zahlreicher Unternehmen sowie in der öffentlichen Verwaltung tätig . Im
Jahr 2001 gründete Diana Jaffé Bluestone,
die auf Konsumentenforschung sowie die
Beratung und Fortbildung von Unternehmen
im Bereich Gender Marketing spezialisiert
ist. Diana Jaffé ist eine international gefragte
Vortragsrednerin und Autorin der Bücher
„Der Kunde ist weiblich“, „Werbung für
Adam und Eva“ sowie zahlreicher Fachartikel. Sie ist Mitglied im Hochbegabtennetzwerk Mensa.
09/15 e-commerce-magazin
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eCommerce
eCommerce
eCommerce
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eCommerce
eCommerce
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36
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e-commerce-magazin 09/15
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17 Millionen aktiven Nutzern. Shop-Betreiber nutzen weiterhin ausschließlich ihre gewohnte ShopUmgebung, während sich VIA-eBay im Hintergrund darum kümmert, dass Artikel zu Festpreisen bei eBay
gelistet und dort erfolgte Verkäufe an den Online-Shop zurückübermittelt werden. Die Vorteile liegen auf
der Hand: Eine deutlich vergrößerte Zielgruppe und massive Umsatzsteigerung bei gleichbleibendem
Arbeitsaufwand. VIA-eBay ist die einzige Anbindungslösung direkt von eBay für eBay. Höchste Funktionssicherheit und optimale Anpassung an heutige und zukünftige eBay-Vorgaben sind somit garantiert.
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aller Kunden und Empfänger bietet DPD einen einfachen, bequemen und flexiblen Service beim B2Bund B2C-Paketversand. Ein Beispiel dafür ist der branchenweit einzigartige Service Predict mit einem
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nach Auswahl einer kundenfreundlichen Zahlart ist ausgeschlossen. So schenken Sie Ihren Kunden
das Vertrauen für deren präferierte Zahlart und erreichen eine optimierte Conversion Rate, höhere
Bestellfrequenzen und größere Warenkörbe. Trust’n Pay: Diese Rechnung geht einfach auf!
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PlusServer AG
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individuelle Infrastrukturlösung in enger Zusammenarbeit mit Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.plusserver.de.
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Fax: +49 561. 50 656 150
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plentymarkets ist ein E-Commerce ERP-System, das Warenwirtschaft mit Shopsystem und MultiChannel-Vertrieb verbindet. Die umfangreichen Funktionen und Schnittstellen der Cloud-Software
entlang der gesamten E-Commerce-Wertschöpfungskette ermöglichen den gesamten, voll automatisierten Workflow im Online-Handel. plentymarkets verfügt neben dem eigenen Webshop über
Anbindungen zu allen relevanten Marktplätzen, Payment-, Logistik-, Webshop-, Recht- und AffiliateMarketing-Anbietern und ermöglicht es Händlern so auf einfache Weise, eine Vielzahl an Verlaufskanälen gleichzeitig zu erschließen. Dank konsequenter Prozessautomatisierung versetzt plentymarkets
Händler in die Lage, Zeit und Kosten einzusparen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
eFulfilment Transaction Services GmbH
Wilhelm-Bleyle-Straße 1
71636 Ludwigsburg
Tel.: +49 (7141) 24228-01
Fax: +49 (7141) 24228-29
Mail: [email protected]
Web: www.efulfilment.de
eFulfilment Transaction Services ist Anbieter einer SaaS-basierten, betriebswirtschaftlichen eCommerce Middleware- und Warenwirtschaftslösung für Shop-Betreiber, Markenhersteller, Handelsketten,
Großhändler und Logistiker, die alle Prozesse im Cross-Channel-Handel workflow-basiert managet.
Cross-Channel-Module integrieren neben dem Onlineshop auch Drittkanäle wie Amazon, eBay oder
OTTO.de und beziehen bei Bedarf Fachhandel und Filialen ein. Dabei werden alle Artikeldaten zentral
über die Plattform gepflegt sowie sämtliche Aufträge inkl. Folgeprozesse automatisiert verarbeitet. Der
manuelle Aufwand ist durch die Automatisierung auf ein Minimum beschränkt. PSP, Logistik,
Buchhaltung etc. werden über vorgefertigte Schnittstellen angebunden.
Webanalyse
econda GmbH
Eisenlohrstraße 43
76135 Karlsruhe
Tel.: 0721/6630350
Fax: 0721/66303510
E-Mail: [email protected]
Web: www.econda.de
econda High-End Web-Analyse und Recommendation-Lösungen stehen für Erfolgs- und Umsatzmaximierung im E-Commerce. Die econda Monitor Lösungen liefern Echtzeit-Auswertungen und Customer JourneyAnalysen zur Steuerung von Shop, Site und Online-Marketing. Als E-Commerce Datenzentrale bieten die
Lösungen den bidirektionalen Datenaustausch zwischen der econda Software und weiterer E-Commerce
Software. So ist ein umfassendes Multichannel-Marketing- und Customer Journey Tracking möglich. Die
Recommendation Engine econda Cross Sell sorgt mit intelligent gesetzten Kaufanreizen für mehr Umsatz
durch Cross- und Upselling. econda ist die meistgenutzte kommerzielle Web-Analyse-Lösung bei Deutschlands Top 100-Versandhändlern (vgl. Top 100 des Dt. Versandhandels 2012, hrsg. VDV/VH).
ARITHNEA GmbH
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85579 Neubiberg (bei München)
Niederlassungen in:
Bremen, Dortmund, Frankfurt und Stuttgart
Telefon +49 89 244 105-400
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ARITHNEA verbindet Kreativität mit Technologie und Unternehmen mit ihren Kunden.
Warenwirtschaft Shoplösungen
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Forderungsmanagement
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24118 Kiel
Tel.: +49 431 25968-400
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Web Experience
Anbieter und Dienstleister
38
e-commerce-magazin 09/15
Die Wirecard Gruppe unterstützt Unternehmen dabei, elektronische Zahlungen aus allen
Vertriebskanälen anzunehmen. Über eine globale Multi-Channel-Plattform stehen internationale
Zahlungsakzeptanzen und -verfahren mit flankierenden Lösungen zur Betrugsprävention zur Auswahl.
ARITHNEA (www.arithnea.de) gestaltet als strategischer Partner gemeinsam mit seinen Kunden die
Zukunft des digitalen Business. ARITHNEA analysiert die Anforderungen von Unternehmen im B2Bund B2C-Umfeld, berät sie individuell, entwickelt nachhaltige Strategien und setzt sie kreativ und technisch um. Ob Omni-Channel-Commerce-Plattformen, Portale, Webshops oder klassische Websites –
ARITHNEA schafft Einkaufs- und Markenerlebnisse über sämtliche Kommunikationskanäle und
Ländergrenzen hinweg.
www.e-commerce-magazin.de
Projektpartner:
Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Handwerkskammer Chemnitz, Westsächsische Hochschule
Zwickau
eBusiness-Lotse Köln
Maria Klees
IFH Institut für Handelsforschung GmbH
Dürener Str. 401 b
50858 Köln
E-Mail: [email protected]
Web: www.ebusiness-lotse-koeln.de
Projektpartner:
IFH Institut für Handelsforschung GmbH
eBusiness-Lotse Metropolregion Nürnberg
Dorothea Riedel
Optimio eBusiness Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Wirthstr. 27
90459 Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Web: www.ebusinesslotse-emn.de
Projektpartner:
Optimio eBusiness Consulting UG (haftungsbeschränkt) (Konsortialführer), Nürnberger Initiative für die
Kommunikationswirtschaft (NIK) e.V., Hochschule Ansbach Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Fachhochschule Ansbach
eBusiness-Lotse Ostbayern
Dr. Georg Wittmann
ibi Research an der Universität Regensburg GmbH
Galgenbergstr. 25
93053 Regensburg
E-Mail: [email protected]
Web: www.ebusiness-lotse-ostbayern.de/
Projektpartner:
ibi Research an der Universität Regensburg GmbH
eBusiness-Lotse Saar
Sabine Betzholz-Schlüter
Zentrale für Produktivität und Technologie Saar
e.V. (ZPT)
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken
E-Mail: [email protected]
Projektpartner:
Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e.V. (ZPT) (Konsortialführer), Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH, Handwerkskammer des Saarlandes, Saarbrücken
eBusiness-Lotse Region Schwaben
Andrea Henkel
aiti-Park - IT-Gründerzentrum GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 6
86159 Augsburg
E-Mail: [email protected]
Web: www.ebusinesslotse-schwaben.de
Die Schwerpunkte des eBusiness-Lotsen Schwaben liegen in den Bereichen Mobile Computing, Cloud
Computing, IT-Sicherheit und Produktions-IT.
Über die Vernetzung und die Zusammenarbeit innerhalb des eKompetenz-Netzwerks, insbesondere
mit dem eBusiness-Lotsen Oberfranken und den bayerischen IT-Initiativen werden Informationen und
Unterstützung aus weiteren Themengebieten angeboten und verfügbar gemacht.
Der eBusiness-Lotse unterstützt die Unternehmen in der Wirtschaftsregion durch Leitfäden und
Informationsveranstaltungen. Darüber hinaus organisiert der Lotse eine Roadshow zu IT-Sicherheitsthemen gemeinsam mit dem IT-Sicherheitscluster Bayern.
eBusiness-Lotse Region Stuttgart
Claudia Dukino
Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und
Organisation (IAO)
Nobelstr. 12
70569 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Web: www.ebusiness-lotse-stuttgart.de
Projektpartner:
Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO (Konsortialführer), BWHM GmbH Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand, Industrie- und
Handelskammer Region Stuttgart
Themen:
Social Media; Cloud Computing; webbasierte Ökosysteme für Marketing, Vertrieb, Kundenservice und
Personalbeschaffung; E-Commerce; IT-basierte Dienstleistungen; M-Commerce; Multi-Channel-Management; Online-Marketing
eBusiness-Lotse Ruhr
Holger Schneider
FTK - Forschungsinstitut für Telekommunikation und
Kooperation e. V.
Martin-Schmeißer-Weg 4
44227 Dortmund
E-Mail: [email protected]
Web: www.ebusiness-lotse-ruhr.de
Projektpartner:
FTK e. V., Wirtschaftsförderung Dortmund, IHK Duisburg, IHK Essen, Südwestfälische IHK, GS1 Germany
GmbH, Siemens AG
Themen:
Prozessmanagement/ERP, Online-Marketing/-Auftritte/Social Media, Internet der Dinge - mobile
Anwendungen - Plattformen, Cloud Computing, CRM, Datamining/Big Data, Datenmanagement,
E-Commerce, E-Learning, Geoinformationssysteme, IT-Sicherheit/Datenschutz, M-Commerce, Mobile
Dienste, Mobiles Arbeiten, RFID
Themen:
Prozessmanagement/ERP, Mobile, sichere eGeschäftsprozesssteuerung und -abwicklung, Cloud
Computing, E-Commerce, E-Payment/M-Payment, IT-Sicherheit/Datenschutz, Mobiles Arbeiten,
Online-Marketing, Social Media, Wissensmanagement
Themen:
Online-Marketing/Online-Auftritte/Social Media, E-Commerce, M-Commerce, Multi-ChannelManagement
Themen:
CRM (Customer Relationship Management), Mobile Business, Cloud Computing, Business Intelligence,
IT-Sicherheit/Datenschutz, Mobile Dienste, Mobiles Arbeiten, Prozessmanagement/ERP, Social-Media
Themen:
E-Commerce/Unternehmensgründung im E-Commerce, E-Payment/E-Rechnung/E-Bilanz, Single Euro
Payments Area (SEPA), M-Payment, Online-Marketing, Social Media
Themen:
Prozessmanagement/ERP, Online-Marketing /Online-Auftritte /Social Media, Umwelt/Nachhaltigkeit
(Green IT), Cloud Computing, IT-Sicherheit/Datenschutz
Eine Übersicht aller eBUSINESSLOTSEN finden sie unter:
http://www.mittelstand-digital.de/DE/Foerderinitiativen/eKompetenzNetzwerk/ebusiness-lotsen.html
www.e-commerce-magazin.de
09/15 e-commerce-magazin
39
eKompetenz-Netzwerk eKompetenz-Netzwerk eKompetenz-Netzwerk eKompetenz-Netzwerk eKompetenz-Netzwerk eKompetenz-Netzwerk eKompetenz-Netzwerk
eBusiness-Lotse Chemnitz
Dagmar Lange
Hauptgeschäftstelle SAGeG
IHK Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz
E-Mail: [email protected]
Management & Recht Vertriebssysteme aktiv überprüfen
Kartellbehörden machen mobil
gegen Handelsbeschränkungen
Dr.Sascha Dethof
Das Bundeskartellamt geht derzeit in großem Stil gegen Beschränkungen im OnlineHandel vor: Kartellrechtswidrige Bestimmungen sind nichtig und Verstöße werden mit Bußgeld sanktioniert. Händler sollten klären, ob etwaige Verstöße vorliegen könnten.
Adidas, Asics, Sennheiser, Dornbracht,
waren oder nicht verhindert haben.
Amazon, HRS – das Bundeskartellamt
geht derzeit in großem Stil gegen Beschränkungen im Online-Handel vor. Die
öffentlich bekannten Fälle sind aber nur
der Anfang. Der Behörde liegen nach eigenen Angaben weitere Beschwerden
gegen Beschränkungen des Online-Handels vor. Auch die Europäische Kommission untersucht derzeit diesen Bereich.
Für Hersteller und Händler Anlass, ihre
Vertriebsmodelle zu überprüfen.
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen den Wettbewerb drohen den Unternehmen nicht nur Bußgelder, sondern
auch Schadensersatzforderungen von
Wettbewerbern und Kunden. So hat
­allein ein Wettbewerber Schadensersatz
in Höhe von rund einer Million Euro ge-
Einflussnahme auf den Online-Vertrieb
Vor diesem Hintergrund stellt sich die
die Frage, ob Händler bestimmte Klauseln in den Verträgen ändern müssen
oder ob vielleicht bestimmte Verhaltensweisen geändert werden müssen. Viele
Markenhersteller vertreiben ihre Produkte via selektiven Vertrieb: Der Hersteller wählt seine Händler anhand bestimmter Kriterien aus. Diese Händler
dürfen die Produkte dann nicht an andere Händler weiterverkaufen, die diese
Kriterien nicht erfüllen. Vergleichbare
Kriterien darf der Hersteller auch für
den Online-Vertrieb vorgeben. So darf er
für Verkäufe realistische Bereitstellungsfristen definieren. Für Online-Ver-
FAZIT: HÄNDLER SOLLTEN BEI VERDACHT AUF
VERSTÖSSE PROAKTIV VORGEHEN
Betroffene Unternehmen sollten ihre Vertriebsbedingungen überprüfen und proaktiv
an die Vorgaben der Kartellbehörden anpassen. Denn kartellrechtswidrige Bestimmungen sind nichtig und Verstöße mit einem hohen Bußgeldrisiko für die Unternehmen verbunden. Die Wahrscheinlichkeit einer Aufdeckung ist angesichts der Vielzahl
der Beschwerden bei den Kartellbehörden und den weiteren Initiativen der Wettbewerbshüter recht hoch. Auch wenn es gelingt, eine Untersuchung ohne Bußgeld zum
Abschluss zu bringen, ist diese für das betroffenen Unternehmen ebenso belastend
wie zeit- und kostenintensiv.
gen Dornbracht erstritten. Auch die Geschäftsführung kann persönlich betroffen sein. Das Bundeskartellamt verhängt
regelmäßig Bußgelder von bis zu einer
Million Euro gegen Geschäftsführer, weil
sie an Kartellrechtsverstößen beteiligt
44
e-commerce-magazin 09/15
käufe müssen gegebenenfalls auch Auflagen formuliert werden, die sich beispielsweise auf die Einrichtung einer
Online-Kundendienststelle oder sichere
Zahlungssysteme beziehen.
Hersteller dürfen ihren Händlern aber
„Hersteller dürfen ihren
Händlern die Suchmaschinenwerbung unter Bezug auf
die angebotenen Markenprodukte
nicht untersagen.“
keine Preise verbindlich vorschreiben,
sondern nur unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) aussprechen und unter
Umständen Maximalpreise festlegen.
Die Vorgabe von festen Weiterverkaufsoder Mindestpreisen gilt als Kartellrechtsverstoß.
Ebenso verfolgt das Bundeskartellamt Versuche der Durchsetzung von
Preisempfehlungen. Ein Hersteller muss
also sehr vorsichtig sein, wenn ein Händler eine UVP unterschreitet und er damit
unzufrieden ist. Unter eine verbotene
Kartellabsprache fallen sowohl Lockungen wie das Angebot von Rabatten oder
Verlustausgleichen im Gegenzug für die
Einhaltung der UVP. Ebenso verboten ist
die Drohung beispielsweise mit der Reduzierung von Liefermengen. Dieses Verbot
wird insbesondere vom Bundeskartellwww.e-commerce-magazin.de
Bildquelle: © ASjack - Fotolia.com
→
Doppelpreissystem
Ein Hersteller darf den Internetvertrieb
durch Händler nicht beschränken. Die
Vereinbarung, dass ein Händler für Produkte, die er online weiterverkaufen will,
einen höheren Preis zahlen soll als für
Produkte, die offline verkauft werden
sollen (sogenanntes Doppelpreissystem), ist eine wettbewerbswidrige Beschränkung. Nur im Ausnahmefall kann
ein solches Doppelpreissystem zulässig
sein, nämlich wenn der Hersteller für
Produkte, die online verkauft werden
sollen, nur deshalb einen höheren Preis
verlangt, weil Online-Verkäufe für ihn mit
höheren Kosten verbunden sind als offline verkaufte Produkte.
Förderung des Vertriebs
Das Verbot, Produkte für den OnlineVertrieb teurer zu verkaufen als offline,
schließt aber nicht aus, dass der Hersteller dem Händler eine feste Gebühr
bezahlt, um dessen Offline- oder Online-Verkaufsanstrengungen zu unterstützen. Allerdings, so betont die EUKommission, darf es sich nicht um eine
variable Gebühr handeln, die etwa mit
dem erzielten Offline-Umsatz steigen
würde.
www.e-commerce-magazin.de
Preisvergleichssuchmaschinen
Totalverbot des Internetvertriebs
Die Auswahl der Händler nach den Kriterien des Herstellers darf nicht genutzt
werden, die Angebotsbreite im Internet
und die mit ihr verbundenen preissenkenden Tendenzen zu beseitigen. So
hatte Asics etwa seinen Händlern unter
anderem verboten, für den Onlineauftritt Preisvergleichsmaschinen zu nutzen, um Kunden auf den eigenen Online-Shop zu leiten. Nach Auffassung
des Bundeskartellamtes diente dieses
Verbot vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs. Insbesondere kleine
Händler könnten den damit verbundenen Verlust an Reichweite, so das Bundeskartellamt, nicht kompensieren.
Ein absolutes Verbot des Internetvertriebs wird ein Anbieter nach der Entscheidung des EuGH der Sache Pierre
Fabre (C-439/09) kaum noch aussprechen können. In dem Fall hatte der EuGH
festgestellt, dass ein generelles Verbot
von Verkäufen über das Internet in einem
selektiven Vertriebssystem eine verbotene Wettbewerbsbeschränkung darstellt
und nur erlaubt ist, wenn es im Einzelfall
wegen der Besonderheiten der konkret
betroffenen Produkte erforderlich ist. Ein
Markenhersteller wird aber reine Internethändler ausschließen können. @
Totalverbot des Vertriebs über Marktplätze
Das Bundeskartellamt
hat bereits in mehreren
Entscheidungen ein Totalverbot des Vertriebs
über Internet-Marktplätze kritisiert. Es hat in der
Entscheidung gegen
­Adidas festgestellt, dass
ein pauschales Verbot
unabhängig von der konkreten Ausgestaltung
des Marktplatzes in der
Regel nicht zur Sicherung der Qualität des
Vertriebs beitrage. Allerdings kommt es auf die
Ausgestaltung an.
Dr. Sascha Dethof ist Partner der Kanzlei
Fieldfisher in Düsseldorf und auf deutsches
und europäisches Kartellrecht spezialisiert.
www.fieldfisher.de
LEARNTEC 2016 | Lernen mit IT | 24. Internationale Fachmesse und Kongress
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amt seit einiger Zeit sehr streng durchgesetzt. So verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder von über 80 Millionen
Euro im Bereich Süßwaren wegen der
Überwachung von Preisuntergrenzen.
26. – 28. Januar 2016
Messe Karlsruhe
09/15 e-commerce-magazin
45
Inpressum_09
Vorschau 01/2016
Beacons
Die Herausforderung auf der Händlerseite besteht bei Beacons darin,
dem Kunden einen Mehrwert zu bieten, beim Point of Sale noch einmal an
ihn heranzutreten und deutliche Präsenz zu zeigen, um ihn so endgültig
vom Produktkauf zu überzeugen. Wichtig ist hierbei, den Kunden nicht
“zuspammen“ zu wollen, sondern selektive und personalisierte Werbung
und Angebote einzusetzen. Wir zeigen Ihnen, welche Bandbreite an
Einsatzmöglichkeiten Ihnen hier zur Verfügung steht.
Alles rund um Analyse
Es ist kein Geheimnis, dass Online-Kunden anspruchsvoller werden.
Sie sind gut informiert, vielfach vernetzt und entscheiden oft nach rund
fünf Sekunden, ob ihnen ein Webshop gefällt oder nicht. Umso
wichtiger ist es für Online-Händler, auf den verschiedenen Vertriebskanälen präsent, konsistent und zugleich wiedererkennbar zu sein, um sich
vom Wettbewerb abzuheben. Analyse-Tools können Onlinehändlern helfen,
auf die Wünsche ihrer Kunden besser einzugehen.
Lesen Sie, welche Tools und Anbieter Ihnen hier weiterhelfen.
Payment-Methoden
Die Conversion jeden Shops ist nur so gut wie seine angebotenen
Payment-Varianten. Erfahren Sie, auf was Sie bei der Zusammenstellung
achten sollten und welche neuen Player auf dem Markt sind.
Verpackung als Visitenkarte des Shops
Die Nordmanntanne aus dem Onlineshop? Oder das Sex-Spielzeug?
Händler stehen nicht nur vor der Herausforderung der optimalen Präsentation ihrer Waren im Shop, auch die Verpackung muss passen, retourenfreundlich sein und darf nicht zu teuer werden. In der kommenden Ausgabe zeigen wir Ihnen, worauf Sie in Sachen Verpackung achten sollten.
>>> Special zur Internet World <<<<
So erreichen Sie die Redaktion:
>
Chefredakteur: Dunja Koelwel ([email protected]); v. i. S. d. P.
Tel.: 0 81 06/3 50-150, Fax: 0 81 06/3 50-190
> Textchef: Armin Krämer (-156; [email protected])
>
Freie Mitarbeiter dieser Ausgabe: Enda Breslin, Dr. Sascha Dethof, Dietmar Ebel,
Diana Jaffé, Johannes W. Klinger, Katharina Kompalka, Dr. Hans-Martin Kraus,
Felix Kühl, Mathias Mohrs, Thies Sander, Prof. Dr. August Wilhelm Scheer,
Dr. Eva Stüber, Jochen Toppe, Michael Waßmer
Der Redaktionsbeirat:
>
Prof. Dr. Michael Gröschel, Prof. Dr. Dieter Hertweck, Dr. Kai Hudetz,
Prof. Dr. Sonja Salmen
So erreichen Sie die Anzeigenabteilung:
>
>
Anzeigenverkaufsleitung: Heike Beikirch (-222; [email protected])
Media Consultant: Petra Betten (-100, [email protected])
Media Consultant: Christina Blanz (-224, [email protected])
Anzeigendisposition: Chris Kerler (-220; [email protected])
So erreichen Sie den Abonnentenservice:
Güll GmbH, Aboservice e-commerce Magazin, Heuriedweg 19a, 88131 Lindau,
Tel. 01805-260119*, Fax. 01805-260123*, eMail: [email protected],
*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.
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>
>
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Vertrieb: Sabine Immerfall ([email protected]), Tel.: 0 81 06/3 50-131,
Helga Wrobel, ([email protected]), Tel.: 0 81 06 / 350-132,
Fax: 0 81 06 / 350-190
Artdirection und Titelgestaltung: Grafik-Design Dagmar Friedrich-Heidbrink,
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Bildnachweis/Fotos: fotolia.de, Aboutpixel.de, MEV, Pictor, Photodisc, Werkfotos
Vorstufe + Druck: Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Produktion und Herstellung: Jens Einloft (-172; [email protected])
Anschrift Anzeigen, Vertrieb und alle Verantwortlichen:
WIN-Verlag GmbH & Co. KG
Johann-Sebastian-Bach-Straße 5, 85591 Vaterstetten
Tel.: 0 81 06/3 50-0, Fax: 0 81 06/3 50-190
> Verlagsleitung: Bernd Heilmeier (-251; [email protected])
Anzeigen verantwortlich
> Objektleitung: Hans-J. Grohmann ([email protected])
Bezugspreise:
Einzelverkaufspreis: 9,50 Euro in D, A, CH und 11,70 Euro in den weiteren
EU-Ländern inkl. Porto und MwSt. Jahresabonnement (8 Ausgaben): 76,00 Euro in
D, A, CH und 93,60 Euro in den weiteren EU-Ländern inkl. Porto und MwSt.
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Vorlage eines Nachweises auf Anfrage. Bezugspreise außerhalb der EU auf Anfrage.
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Herausgeber und Geschäftsführer: Hans-J. Grohmann ([email protected])
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e-commerce-magazin 09/15
18. Jahrgang
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