Ausschreibung Pokalspiele NZ

Ausschreibung 2015/2016
NZ-Pokal / KSB Plakette
22. KSB - Pokal / KSB - Plakette / NZ - Pokal
Durchführungsbestimmungen für:
1.) Wanderpokal des Kreissportbundes Bremerhaven ( KSB - Pokal ). zuständig SpO BFV Bremerhaven
2.) Wanderplakette des Sportkreises Cuxhaven ( KSB - Plakette ). zuständig SpO NFV Kreis Cuxhaven
3.) Wanderpokal der Nordsee - Zeitung ( NZ - Pokal ).
zuständig SpO NFV Kreis Cuxhaven
Zusätzlich werden nachfolgende Sonderbestimmungen erlassen.
Die Spieldauer beträgt 2 x 45 Minuten. Besteht nach der regulären Spielzeit Torgleichheit, findet gleich ein
Elfmeterschießen nach den Richtlinien des DFB statt.
Bei den gemeinsamen Pokalspielen der Kreise Bremerhaven und Cuxhaven ( NZ - Pokal, KSB-Pokal und KSB - Plakette )
dürfen jeweils nur drei Spieler ausgewechselt werden.
Da es vorkommen kann, dass aus einem Verein zwei oder mehr Mannschaften am Punktspielbetrieb im Verein
teilnehmen, regelt sich die Spielberechtigung
bei der KSB-Plakette und NZ – Pokal nach § 10 SpO der NFV Satzung
KSB – Pokal nach der SpO des Bremerhavener Fußballverbandes
Es wird nach dem KO-System gespielt; d.h. der jeweilige Verlierer scheidet aus dem Pokalwettbewerb aus.
Es wird wie ausgelost gespielt, klassenniedere Mannschaften haben nicht immer Heimrecht.
Bei Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes, ist der Platzverein verpflichtet, sich zunächst mit dem Gegner
telefonisch in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob der Platz des Gegners bespielbar ist. Sollte der Platz
bespielbar sein, so ist das Heimrecht zu tauschen. Während der Platzverein den zuständigen Rundenleiter über den
Heimrechttausch informiert, hat der Gegner sich dieses vom Rundenleiter bestätigen zu lassen. Der Rundenleiter
informiert den SR - Ansetzer über den Heimrechttausch.
Die Mannschaften unterwerfen sich der jeweiligen Sportgerichtsbarkeit des für die Mannschaft zuständigen
Fußballkreises.
Der Spielbericht-Online muss angewendet werden und die Spielerpässe müssen vorliegen.
Eine Fahrkostenerstattung für den anreisenden Verein entfällt. Die Schiedsrichterkosten übernimmt der
bauende Verein.
Die Schiedsrichteransetzungen nimmt der jeweilige Schiedsrichterausschuss vor.
Teilnahmeberechtigt sind für den:
KSB - Pokal: Mannschaften der Bezirksliga/Kreisliga (Bremerhaven) und der Kreisliga (Altkreis WEM)
KSB - Plakette: 3. ( Altkreis WEM )
NZ - Pokal: Mannsch. der Kreisliga/Kreisklasse (Bremerhaven) und 1. und 2. Kreisklasse (Altkreis WEM)
Beim Endspiel, welches auf neutralen Platz ausgetragen wird, erfolgt die Abrechnung nach folgendem
Modus: Bei den Endspielen wird ein Eintrittsgeld erhoben.
( Eintrittspreis 2,50 € für Erwachsene und 1,50 € für Jugendliche, Schwerbehinderte und Rentner ) Nach
Abzug der Unkosten wird der Rest einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
Verantwortlich für die Pokalspiele sind: KSB - Pokal:
Thomas Sassen , Veerenholzstr. 48c , 27574 Bremerhaven , Tel. 0471 - 2900401
E-Mail [email protected]
NZ - Pokal und KSB – Plakette:
Stefan Mangels, Lehdebergstr. 64, 27616 Bokel , Tel. 04748 - 7392 ,
Fax 04748 – 822873, e-Mail [email protected] ( sowie DFBnet Postfach )
Möglichst Spielbericht-Online verwenden ( wenn vorhanden)
Die Spielberichte sind innerhalb 3 Tagen nach dem Spieltag durch den Schiedsrichter an den jeweils
Verantwortlichen laut Punkt 22.11 zu senden.
KSB – Pokal : Bremer FV Kreis Bremerhaven , Pestalozzistr. 55 , 27568 Bremerhaven
NZ – Pokal und KSB – Plakette: Stefan Mangels, Lehdebergstr. 64, 27616 Bokel
Die Ergebnisse, auch Spielausfälle, müssen im Sportinformationssystem ( SIS ) eingegeben werden. Die gastgebenden
Vereine sind verpflichtet, gem. § 27 / 6 , die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende,
ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über SIS mitzuteilen. Spielausfälle müssen sofort nach Meldung
beim Staffelleiter im SIS eingegeben werden
Meldet sich eine Mannschaft nach Erstellung der Spielpläne ab, wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 30,- € plus 15,- €
Verwaltungskosten ausgesprochen. Wenn eine Mannschaft zur Zwischen- bzw. Endrunde nicht antritt, wird eine
Ordnungsstrafe in Höhe von 5o,- € plus 15,- € ausgesprochen.