Seeordnung - 20 JAHRE Angelverein Sommerhausen

See - Ordnung
• Stückbekrenzung Seekarten
Da aufgrund der Einschränkung des Landradsamtes Würzburg unsere Seekarten auf
30 Stück begrenzt wurden. Die Vorstandschaft führt ab den 01.07 eine
Reservierungsliste für die
kommende Saison in der alle Mitglieder eine Karte für den See reservieren
können. Reservierungen sind an den 1.Vorstand in schriftlicher Form zu
richten. (Auch über die Homepage möglich) Ausgabe der Seekarte ist die
Jahreshauptversammlung. Sollten nicht alle Karten an diesen Termin vergeben
worden sein. So gibt der Verein dies durch eine E-Mail und auf der Homepage
bekannt. Sollte ein Angler seine
Karte nicht abholen so rutscht automatisch der nächste nach.
• Das Fangbuch/Fangbericht ist bei jedem Angeln mitzuführen,
auszufüllen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht oder eines
Vorstandsmitglieds vorzuzeigen. Bei Verlust oder Nichteintrag - Keine
Angelerlaubnis bzw keine neue Jahreskarte!
• In das Fangbuch oder den Fangbericht ist das Datum und die Uhrzeit
nach Ende jedes erfolgreichen Angelns einzutragen.Somit sind auch Tage, egal ob
mit oder ohne Fangerfolg festzuhalten. Alle gefangenen Fische die nicht
zurückgesetzt werden, sind sofort nach Beendigung des Angelns einzutragen. Bei
Nichteinhaltung droht eine Verwarnung. Das Fangbuch - Fangbericht ist am
Jahresende, spätestens bei der Jahreshauptversammlung abzugeben. Das
Fangbuch-Fangbericht wird nach der Auswertung, spätestens beim Anangeln mit
einer Angelerlaubnis wieder ausgegeben. Nur dann darf das angeln am See für
dieses Jahr
fortgesetzt werden. Das Fangbuch/Fangbericht ist Eigentum des Angelvereins
Sommerhausen, der Verlust ist sofort der Vorstandschaft zu melden.
• Erlaubt ist: Das Angeln, nur vom Ufer aus, mit zwei Handangeln, Ganzjährig.
Angeltage sind Mittwoch, Samstag, Sonntag und alle in Bayern gesetzlichen
Feiertage. Die Fangquote ist auf 3 Fische pro Fangtag begrenzt. Pro Jahr ist ein
Kontingent von drei Raubfischen pro Angler
erlaubt, die Veranstaltung Raubfischangeln ist davon ausgenommen. Das Benutzen
von Setzkescher ist nur erlaubt für die Hälterung der Fische die mitgenommen
werden.
• Verboten ist: Die Mitnahme von untermäßigen Fischen. Das Zurücksetzen
gehälterter Fische. Das Benutzen von Köderfischsenken. Es ist verboten, auf das
Kontingent anderer Mitglieder Fische zu fangen! Das Ausnehmen und Schuppen von
Fischen auf dem Seegelände. Der Fang
von Friedfischen mit Mehrfachhaken. Das Liegenlassen von Müll. Ist das
Fangkontingent erreicht, muß das Angeln für diesen Angeltag eingestellt werden.
• Anfüttern: Bei Veranstaltungen besteht ein grundsätzliches
Anfütterverbot auch in kleinen Mengen.
• Schonzeiten und Schonmaße: Hecht 1.2. bis 30.4. 50cm, Zander 1.2. bis 30.4.
60cm, Karpfen 35cm, Schleie 30cm, Barsch 15 cm. Untermaßige Fische sind
schonend zurückzusetzen. Fische die das Schonmaß erreicht haben dürfen nicht
wieder zurückgesetzt werden.
• Das Angeln auf Raubfisch: An Tagen an welche keine Veranstaltungen sind nur
Kunstköder erlaubt. Beim Angeln mit toten Köderfischen oder Fischfetzen sind keine
Drillinge erlaubt. Bei Veranstaltungen sind Kunstköder grundsätzlich nicht erlaubt.
Pro Jahr ist ein Kontingent von
drei Raubfischen pro Angler erlaubt, die Veranstaltung Raubfischangeln ist hiervon
ausgenommen. Hechte die das Schonmaß erreicht haben sind zu entnehmen
• Arbeitsdienste: Jedes aktive Mitglied, auch Jugendliche, sind bis zu dem Jahr, in
dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, verpflichtet, jährlich mindestens 8
Arbeitsstunden am Angelgewässer des Vereins zu erbringen. Die Anzahl der
Arbeitsstunden werden vom Vorstand jährlich neu festgesetzt. Inhaber eines
Schwerbehindertenausweises sind vom Arbeitsdienst befreit. Geleistete
Arbeitsstunden werden von einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten
Mitglied notiert bzw. abgezeichnet. Arbeitsstunden sind bei offiziellen Arbeitsdiensten
bzw. nach vorheriger Absprache mit einem Vorstandsmitglied oder einem
Gewässerwart abzuleisten. Arbeiten für den Verein, wie z.B. die Mithilfe bei
Besatzmaßnahmen, Fischerfesten oder ähnlichen Veranstaltungen werden nicht auf
die abzuleistenden Arbeitsstunden angerechnet. Für jeden abzuleistenden, aber
nicht erbrachte Stunde sind als Ausgleich 10,00€ in die Vereinskasse zu zahlen.
• Sonstiges: Die Mitglieder haben größtmögliche Rücksicht auf Ufer- und
Böschungsbepflanzung zu nehmen. Aus Arten- und Gewässerschutzgründen dürfen
gehälterte Fische nicht in den See
zurückgesetzt, sondern müssen vom Angler mitgenommen werden. Gefangene Fische
sind entweder im Wasser oder auf einer Abhakmatte abzuhaken und sofort
zurückzusetzen oder nach dem Abhaken im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu
behandeln. Gefangene Fische, die
mitgenommen werden, sind sofort, nach Beendigung des Angelns in das stets
mitzuführende Fangbuch/Fangbericht einzutragen. Der Mitgliedsausweis ist beim
Befahren des Weges, zum und vom See, sowie beim Parken am See gut sichtbar hinter
die Windschutzscheibe zu legen.
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, Verstöße der Vorstandschaft zu melden.
• Die Vorstandschaft kann folgende Maßnahmen ergreifen:
- a.) Verwarnung,
- b.) Angelverbot, -zeitlich befristet oder endgültig,
- c.) Ausschluss.
Die fischereirechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, ebenso die
Anordnungen der Vorstandschaft.
Sommerhausen, den 16. Januar 2016
Gez.: Maximilian Spuck
(Vorstand)
Schonzeit und Schonmaß für den Zigeunersee
des Angelvereins Sommerhausen
Fischart:
Schonzeit
Hecht: 1.2 bis 30.04
Zander: 1.2 bis 30.04
Barsch: 1.2 bis 30.04
Karpfen:
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Schleie:
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Güster
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Rotauge:
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Rotfeder:
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Schonmaß (cm)
50 cm
60 cm
15 cm
35 cm
30 cm
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