See - Ordnung • Stückbekrenzung Seekarten Da aufgrund der Einschränkung des Landradsamtes Würzburg unsere Seekarten auf 30 Stück begrenzt wurden. Die Vorstandschaft führt ab den 01.07 eine Reservierungsliste für die kommende Saison in der alle Mitglieder eine Karte für den See reservieren können. Reservierungen sind an den 1.Vorstand in schriftlicher Form zu richten. (Auch über die Homepage möglich) Ausgabe der Seekarte ist die Jahreshauptversammlung. Sollten nicht alle Karten an diesen Termin vergeben worden sein. So gibt der Verein dies durch eine E-Mail und auf der Homepage bekannt. Sollte ein Angler seine Karte nicht abholen so rutscht automatisch der nächste nach. • Das Fangbuch/Fangbericht ist bei jedem Angeln mitzuführen, auszufüllen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht oder eines Vorstandsmitglieds vorzuzeigen. Bei Verlust oder Nichteintrag - Keine Angelerlaubnis bzw keine neue Jahreskarte! • In das Fangbuch oder den Fangbericht ist das Datum und die Uhrzeit nach Ende jedes erfolgreichen Angelns einzutragen.Somit sind auch Tage, egal ob mit oder ohne Fangerfolg festzuhalten. Alle gefangenen Fische die nicht zurückgesetzt werden, sind sofort nach Beendigung des Angelns einzutragen. Bei Nichteinhaltung droht eine Verwarnung. Das Fangbuch - Fangbericht ist am Jahresende, spätestens bei der Jahreshauptversammlung abzugeben. Das Fangbuch-Fangbericht wird nach der Auswertung, spätestens beim Anangeln mit einer Angelerlaubnis wieder ausgegeben. Nur dann darf das angeln am See für dieses Jahr fortgesetzt werden. Das Fangbuch/Fangbericht ist Eigentum des Angelvereins Sommerhausen, der Verlust ist sofort der Vorstandschaft zu melden. • Erlaubt ist: Das Angeln, nur vom Ufer aus, mit zwei Handangeln, Ganzjährig. Angeltage sind Mittwoch, Samstag, Sonntag und alle in Bayern gesetzlichen Feiertage. Die Fangquote ist auf 3 Fische pro Fangtag begrenzt. Pro Jahr ist ein Kontingent von drei Raubfischen pro Angler erlaubt, die Veranstaltung Raubfischangeln ist davon ausgenommen. Das Benutzen von Setzkescher ist nur erlaubt für die Hälterung der Fische die mitgenommen werden. • Verboten ist: Die Mitnahme von untermäßigen Fischen. Das Zurücksetzen gehälterter Fische. Das Benutzen von Köderfischsenken. Es ist verboten, auf das Kontingent anderer Mitglieder Fische zu fangen! Das Ausnehmen und Schuppen von Fischen auf dem Seegelände. Der Fang von Friedfischen mit Mehrfachhaken. Das Liegenlassen von Müll. Ist das Fangkontingent erreicht, muß das Angeln für diesen Angeltag eingestellt werden. • Anfüttern: Bei Veranstaltungen besteht ein grundsätzliches Anfütterverbot auch in kleinen Mengen. • Schonzeiten und Schonmaße: Hecht 1.2. bis 30.4. 50cm, Zander 1.2. bis 30.4. 60cm, Karpfen 35cm, Schleie 30cm, Barsch 15 cm. Untermaßige Fische sind schonend zurückzusetzen. Fische die das Schonmaß erreicht haben dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden. • Das Angeln auf Raubfisch: An Tagen an welche keine Veranstaltungen sind nur Kunstköder erlaubt. Beim Angeln mit toten Köderfischen oder Fischfetzen sind keine Drillinge erlaubt. Bei Veranstaltungen sind Kunstköder grundsätzlich nicht erlaubt. Pro Jahr ist ein Kontingent von drei Raubfischen pro Angler erlaubt, die Veranstaltung Raubfischangeln ist hiervon ausgenommen. Hechte die das Schonmaß erreicht haben sind zu entnehmen • Arbeitsdienste: Jedes aktive Mitglied, auch Jugendliche, sind bis zu dem Jahr, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, verpflichtet, jährlich mindestens 8 Arbeitsstunden am Angelgewässer des Vereins zu erbringen. Die Anzahl der Arbeitsstunden werden vom Vorstand jährlich neu festgesetzt. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind vom Arbeitsdienst befreit. Geleistete Arbeitsstunden werden von einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten Mitglied notiert bzw. abgezeichnet. Arbeitsstunden sind bei offiziellen Arbeitsdiensten bzw. nach vorheriger Absprache mit einem Vorstandsmitglied oder einem Gewässerwart abzuleisten. Arbeiten für den Verein, wie z.B. die Mithilfe bei Besatzmaßnahmen, Fischerfesten oder ähnlichen Veranstaltungen werden nicht auf die abzuleistenden Arbeitsstunden angerechnet. Für jeden abzuleistenden, aber nicht erbrachte Stunde sind als Ausgleich 10,00€ in die Vereinskasse zu zahlen. • Sonstiges: Die Mitglieder haben größtmögliche Rücksicht auf Ufer- und Böschungsbepflanzung zu nehmen. Aus Arten- und Gewässerschutzgründen dürfen gehälterte Fische nicht in den See zurückgesetzt, sondern müssen vom Angler mitgenommen werden. Gefangene Fische sind entweder im Wasser oder auf einer Abhakmatte abzuhaken und sofort zurückzusetzen oder nach dem Abhaken im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu behandeln. Gefangene Fische, die mitgenommen werden, sind sofort, nach Beendigung des Angelns in das stets mitzuführende Fangbuch/Fangbericht einzutragen. Der Mitgliedsausweis ist beim Befahren des Weges, zum und vom See, sowie beim Parken am See gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, Verstöße der Vorstandschaft zu melden. • Die Vorstandschaft kann folgende Maßnahmen ergreifen: - a.) Verwarnung, - b.) Angelverbot, -zeitlich befristet oder endgültig, - c.) Ausschluss. Die fischereirechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, ebenso die Anordnungen der Vorstandschaft. Sommerhausen, den 16. Januar 2016 Gez.: Maximilian Spuck (Vorstand) Schonzeit und Schonmaß für den Zigeunersee des Angelvereins Sommerhausen Fischart: Schonzeit Hecht: 1.2 bis 30.04 Zander: 1.2 bis 30.04 Barsch: 1.2 bis 30.04 Karpfen: / Schleie: / Güster / Rotauge: / Rotfeder: / Schonmaß (cm) 50 cm 60 cm 15 cm 35 cm 30 cm / / /
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