STADT BAD WINDSHEIM Niederschrift über die 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Stadtrates am Dienstag, 22. September 2015 um 16.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses zu Bad Windsheim - Öffentlicher Teil – Zur Sitzung waren anwesend: Erster Bürgermeister Bernhard Kisch (Vorsitz), ferner die Stadtratsmitglieder: Gerhäuser G. (ab Nr. 179) Hummel (ab Nr. 179) Volkert Negendank Eckardt Dr. Stefan i. V. f. E. Gurrath Spieler Dehner Heckel (ab Nr. 179) Von der Verwaltung waren anwesend: Amtsleiter Heger (zu Nrn. 180) Stadtbaumeister Geismann Herr Greifenstein (Stadtbauamt) Herr Hofmann (Stadtbauamt) Frau Schönamsgruber (Stadtbauamt) Frau Schlosser (Protokoll) ********************************************************************************************************* BA vom 22. September 2015 ÖS/NÖS Blatt 2 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17.32 Uhr Nr. 182 Bebauungsplan Nr. 68 “Baugebiet Külsheim und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Baugebiet Külsheim“; Ergänzende Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hinsichtlich der Forderungen der Naturschutzbehörde. Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1428) ergeht folgender Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (§ 3 Abs. 2 BauGB). - Abstimmungsergebnis: einstimmig – Nr. 183 Bebauungsplan Nr. 68 „Baugebiet Külsheim“ und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Baugebiet Külsheim“; Satzungsbeschluss bzw. Feststellungsbeschluss Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1429) ergeht folgender Beschluss: Die Stadt Bad Windsheim beschließt auf Grund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 sowie auf Grund des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14. August 2007 sowie auf Grund der Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 den Bebauungsplan Nr. 68 „Baugebiet Külsheim“ als Satzung. Der Bau- und Umweltausschuss stellt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Windsheim im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Baugebiet Külsheim“ fest. - Abstimmungsergebnis: einstimmig – Nr. 184 Bebauungsplan Nr. 45 „Neubau Illesheimer Straße“ – 1. Änderung; Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1431) nimmt der Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis, dass aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) keine Einwendungen eingegangen sind. Nr. 185 Bebauungsplan Nr. 45 „Neubau Illesheimer Straße“ – 1. Änderung; Satzungsbeschluss Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1429) ergeht folgender BA vom 22. September 2015 ÖS/NÖS Blatt 3 Beschluss: Die Stadt Bad Windsheim beschließt auf Grund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 sowie auf Grund des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14. August 2007 sowie auf Grund der Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Neubau Illesheimer Straße“ als Satzung. - Abstimmungsergebnis: einstimmig – Nr. 186 Bebauungsplan Nr. 38 „An der Lach II“ – 1. Änderung; Änderungsbeschluss Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1406) wirft STRM Dehner die Frage auf, ob eine Reglementierung zum jetzigen Zeitpunkt noch sinnvoll sei; einige Bauinteressenten haben angekündigt, gegen die Änderung vorzugehen. Erster Bürgermeister Kisch weist darauf hin, die Änderung diene der Klarstellung einer im letzten Jahr herausgearbeiteten einheitlichen Linie. Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 38 „An der Lach II“ in Ickelheim wird hinsichtlich der Festsetzung der Höhe des Kniestocks und der Dachfarbe im Innenbereich geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Änderungsverfahren durchzuführen. - Abstimmungsergebnis: 8 gegen 1 Stimme – Nr. 187 Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38.1 „An der Lach II“ Ickelheim Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1407) verweist STRM Dehner auf einen der Verwaltung bereits vorliegenden Antrag, der nach Aussage von Stadtbaumeister aufgrund seines früheren Eingangs nicht unter die Veränderungssperre falle. Beschluss: Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Bad Windsheim über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38.1 „An der Lach II“ Ickelheim wird beschlossen. - Abstimmungsergebnis: einstimmig – Nr. 188 Dorferneuerung Lenkersheim; Antrag der Teilnehmergemeinschaft – Ausbau der Johannisgasse Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1433) erläutert Stadtbaumeister Geismann, der Sanierungsbedarf bei den Entwässerungseinläufen könne über den laufenden Unterhalt gedeckt werden. STRM Dehner plädiert dafür, möglichst viele Straßen im laufenden Verfahren zu sanieren. STRM Gerhäuser schlägt dazu vor, die Maßnahme im Einvernehmen mit dem Amt für ländliche Entwicklung zu schieben. BA vom 22. September 2015 ÖS/NÖS Blatt 4 Erster Bürgermeister Kisch erklärt, die Maßnahme für die Haushaltsberatungen 2017/2018 nochmals vorzumerken, nachdem die Ansätze für 2016 bereits verplant seien. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss lehnt derzeit den Ausbau der Johannisgasse ab, da die Finanzierung im Haushaltsjahr 2016 nicht darstellbar ist (Brückenbaumaßnahme). Die Entscheidung über den Ausbau ist in den Haushaltsberatungen 2017 bzw. 2018 zu treffen. - Abstimmungsergebnis: einstimmig – Nr. 189 Sanierung des Spielplatzes an der Oppelner Straße; weitere Überlegungen im Rahmen des Spielplatzkonzeptes Erster Bürgermeister Kisch erläutert, die Ausstattung der Kinderspielplätze im Stadtgebiet sei derzeit Thema im Ausschuss für Jugend, Senioren, Tourismus, Kultur und Sport. Seitens der Stadtbetriebe wurde Sanierungsbedarf für den Spielplatz an der Oppelner Straße angemeldet. Es stelle sich die Frage, ob dieser Spielplatz angesichts des hohen Aufwands, der geringen Fläche und der weiteren Plätze in diesem Gebiet aufgelassen und stattdessen eine öffentliche Grünfläche geschaffen werden könne. Unabhängig davon spricht er sich dafür aus, den Haushaltsansatz für Kinderspielplätze auf 50.000,00 Euro anzuheben. Die Frage, ob bei der Anhörung der Kinder und Jugendlichen auch Schulen und Kindergärten einbezogen wurden, bejaht er. Die Kinder und Jugendlichen wurden über die Schulen und Kindergärten an der Umfrage beteiligt. STRM Hummel bittet zu prüfen, ob die Fläche eventuell auch zu Bauzwecken veräußert werden könne (Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses in der letzten Stadtratsperiode). Der Erlös könnte für die bessere Ausstattung der anderen Plätze verwendet werden. STRM Negendank stellt fest, ein weiterer Platz am Michael-Kraus-Weg solle aufgelassen werden, wozu der Verwaltung eine Anfrage der Anlieger vorliege. STRM Heckel erachtet den Spielplatz an der Oppelner Straße als entbehrlich, da der Platz in der Wittenberger Straße attraktiv gestaltet sei und gut angenommen werde. Beschluss: Der Kinderspielplatz an der Oppelner Straße wird aufgelassen. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Haushaltsjahr 2016 für die Neuanlage und Erneuerung der Kinderspielplätze im Stadtgebiet einen Ansatz von 50.000,00 Euro vorzusehen. - Abstimmungsergebnis: einstimmig – Nr. 190 Flurneuordnung und Dorferneuerung – Verfahren Ickelheim 3; Anhörung der Stadt Bad Windsheim nach § 5 Abs. 2 und 3 sowie § 38 des Flurbereinigungsgesetzes Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 31-1434) spricht sich STRM Dehner dafür aus, das Verfahrensgebiet durch die Vorstandschaft festzulegen. Er bittet die Verwaltung um Unterstützung bei der Trasse der Umgehungsstraße. Man habe drei Varianten vorgeschlagen, jedoch bisher ohne Rückmeldung. Beschluss: Die Stadt Bad Windsheim unterstützt die Anordnung eines Verfahrens innerhalb der dargestellten Gebietsgrenzen und stimmt diesen zu. In den Planungen ist die Trasse der künftigen Ortsumfahrung sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplanes Nr. 71 „Am Weinberg“ (Bauschuttdeponie) zu berücksichtigen. - Abstimmungsergebnis: einstimmig - BA vom 22. September 2015 ÖS/NÖS Blatt 5 Nr. 191 Straßensanierungskonzept; Besprechung weitere Vorgehensweise Das Straßensanierungskonzept wurde den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses in der Sitzung am 7. Juli 2015 zur Beratung in den Fraktionen ausgehändigt. STRM Spieler sieht im vorgelegten Konzept eine wichtige Grundlage für künftige Haushaltsberatungen. Er bittet die Liste zusätzlich mit den Stadtwerken abzustimmen, wodurch sich eventuell noch andere Prioritäten ergeben könnten. Ansonsten werden keine Einwendungen erhoben. Nr. 192 Geh- und Radweg zwischen Ergersheim und Wiebelsheim entlang der Staatsstraße 2252; Vereinbarung über Planung, Bau und Unterhaltung Nach Darlegung des Sachverhalts anhand der Beschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 32-513) und Klärung der aufgeworfenen Fragen ergeht folgender Beschluss: Der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bad Windsheim bezüglich der Sonderbaulast Geh- und Radweg entlang der St 2252 – Ergersheim – Wiebelsheim – wird zugestimmt. - Abstimmungsergebnis: einstimmig – Nr. 193 Wünsche, Anträge, Verschiedenes a) STRM Negendank fragt, ob die Beleuchtung am Schulzentrum – wie von ihr angeregt – zwischenzeitlich verbessert wurde. Das Anliegen wurde im Zweckverband Schulzentrum eingebracht, der in städtischer Zuständigkeit liegende Schulweg überprüft und für ausreichend befunden. Eine Nachfrage beim Zweckverband wird zugesagt. b) STRM Spieler möchte wissen, wie mit den Abbruchgrundstücken am Spitalwall weiter verfahren wird, die vor geraumer Zeit vom Bau- und Umweltausschuss besichtigt wurden. Eine Überprüfung wird zugesagt. c) STRM Heckel erkundigt sich nach dem Ergebnis der Umfrage der Kur-, Kongress- und Touristik GmbH zur Bewertung der Märkte durch den Einzelhandel. Ende der öffentlichen Sitzung: 19.00 Uhr Für die Richtigkeit: Bad Windsheim, 28. September 2015 Protokoll: STADT BAD WINDSHEIM Bernhard Kisch Erster Bürgermeister
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