Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Firma EXCELLA GmbH, Nürnberger Str. 12, 90537 Feucht; Genehmigung zum Einbau eines zusätzlichen unterirdischen Lagertanks für Lösemittel mit einem Gesamtvolumen von 60.000 Liter in Feucht, Industriestr. 12 Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21a der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Nürnberger Land hat am 01.02.2016 der Firma EXCELLA GmbH, Feucht, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Einbau eines zusätzlichen unterirdischen Lagertanks für Lösemittel mit einem Gesamtvolumen von 60.000 Liter (unterteilt in drei Kammern mit je 20.000 l) in Feucht, Nürnberger Str. 12 erteilt. Die Entscheidung über den Antrag wurde auf Antrag der Firma EXCELLA GmbH gem. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht. I. Entscheidung Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil: 1. Die Firma EXCELLA GmbH Nürnberger Str. 12 90537 Feucht wird gemäß § 16 BImSchG zum Einbau eines zusätzlichen unterirdischen Lagertanks für Lösemittel mit einem Gesamtvolumen von 60.000 Liter (in drei Kammern mit je 20.000 l unterteilt) im Werk II, Nürnberger Str. 12 (Flur-Nr. 460 der Gemarkung Feucht) erteilt. 2. Die Genehmigung schließt die Baugenehmigung nach Art. 68 BayBO ein. 2.1 Von der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 41 „Heumann“, bezüglich der Erhaltung der Bäume, wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Nr. 80 und Nr. 81 eine Befreiung erteilt. 2.2 Für die erteilte Befreiung sind zwei Ersatzpflanzungen mit heimischen Gehölzen auf dem Gelände der Firma EXCELLA GmbH vorzunehmen. 3. Diese Genehmigung erlischt 2 Jahre nach Bestandskraft des Bescheides wenn mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage nicht innerhalb der Frist begonnen wurde. 4. Nebenbestimmungen Die Genehmigung enthält im Teil 4 Anforderungen zu folgenden Bereichen: Arbeitsschutz Luftreinhaltung Wasserrecht Baurecht Bodenschutz II. Die Rechtsbehelfsbelehrung zu diesem Bescheid lautet: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach - Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. III. Hinweise: 1. Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung wird gem. § 21a der 9. BImSchV i.V. mit § 10 Abs. 8 in der Zeit vom Montag, 08.02.2016 bis einschließlich Montag, 22.02.2016 während der allgemeinen Dienststunden im Landratsamt Nürnberger Land, Zimmer 227, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d.P. und beim Markt Feucht, Rathaus 2 –Bauamt- Zimmer 804, Pfinzingstr. 10, 90537 Feucht, ausgelegt. 2. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber denjenigen, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. 3. Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Homepage des Landratsamtes Nürnberger Land: www.nuernberger-land.de – Aktuelles vom Amt. Lauf a.d.P., 01.02.2016 Landratsamt Nürnberger Land Kroder Landrat
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