Der Weg zum Jagdschein ohne versteckte Kosten «

» Der Weg zum Jagdschein
ohne versteckte Kosten «
Die Jägerschaft Wolfsburg e.V. bietet einen „All-inklusive“-Kurs
von September 2015 bis April 2016 mit abschließender Prüfung an.
Die Jägerschaft Wolfsburg e.V. bietet Ihnen die sichere Möglichkeit zu exakt überschaubaren Kosten den Jagdschein zu erlangen. Unser Angebot überzeugt durch
Transparenz, Planungssicherheit und eine tiefgründige Ausbildung, die Sie bestens für
ein erfolgreiches Jägerleben vorbereitet.
Im Gegensatz zu anderen Angeboten, die möglicher Weise auf den ersten Blick einige
hundert Euro günstiger erscheinen, wissen Sie bei uns genau, welche Kosten auf Sie
zukommen.
Unser Kurs enthält als Alleinstellungsmerkmal wirklich alle Kosten, um die Jägerprüfung
den Jagdschein im ersten Anlauf zu bestehen. Während Sie andernorts zusätzlich zur
Kursgebühr z. B. noch die Prüfungsgebühr in Höhe von 180,-€ zu zahlen haben,
Kursunterlagen selber kaufen müssen oder jeden einzelnen Schuss, den Sie auf dem
Schießstand abgeben, bezahlen müssen, ist bei uns wirklich alles inklusive. Gerade auf
dem Schießstand werden durchaus ziemlich viele teure Schüsse abgegeben. Auch die
zünftige Abschlussfeier mit gutem Essen und Getränken belastet Ihre Kasse nicht noch
zusätzlich, weil im Preis inbegriffen.
Wir bieten Ihnen ein Jagdkursangebot analog vieler professioneller Jagdschulen an.
Wenn Sie vergleichbare Angebote prüfen, werden Sie feststellen, dass Sie mit unserem
Lehrgangsangebot bis zu 1.000 € sparen können. Wir sind stolz darauf, Sie zu diesen
Bedingungen zu einem sehr gut ausgebildeten Jungjäger schulen zu können und zudem
überzeugt, dass wir Sie mit dem notwendigen Rüstzeug ausstatten, das Ihren Start in
das Jägerleben erfolgreich werden lässt.
Zögern Sie nicht und melden Sie sich mit dem nachstehenden Formular an.
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
- ANERKANNTER NATURSCHUTZVERBAND –
Schillerstr.40 - 38440 Wolfsburg -  05361-8944777 - eMail: [email protected]
Vorsitzender: Ralph Schräder Schillerstraße 40 38440 Wolfsburg  (05361) 8944777 stv. Vorsitzender: Wilfried Schulze Alte Handelsstr. 32 38448 Wolfsburg  (05363) 30345 Schriftführerin: Mingo Christiane Reinholtz v.‐Ebner‐Eschenbach‐Rg. 3 38446 Wolfsburg  (05363) 72542 Schatzmeister: Andreas Meister Angerring 32 38448 Wolfsburg  (0172) 548 47 92 Kreisjägermeister: Wolfgang Lüer Unter d. Höfen 10 38446 Wolfsburg  (0175) 970 47 40 Bankverbindung: Sparkasse Gifhorn‐Wolfsburg – IBAN: DE 85 2695 1311 0015 2103 88 – BIC: NOLADE21GFW Jagdscheinlehrgang Wolfsburg - Stand: 06/2015 - Seite 1
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung
Hiermit melde ich mich verbindlich für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung bei der Jägerschaft Wolfsburg e.V. an.
Lehrgangszeitraum:
September 2016 bis April 2017
Name: …........................................
ggfs. Geburtsname: ………………………………
Vorname: ……………………………………
Geburtsdatum: ………………………..….
Straße: …………………………………………
PLZ: ……………….
Wohnort:………………………………………
Telefon:…………………………
Mobiltelefon: …………………….
eMail: …………………………………………………………………………
Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich jeder Kursteilnehmer mit den
nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:
Ort: ……………………………..……..
Datum: ……………………………
Unterschrift der/des Teilnehmerin/s: …………………………………………….…………….
Bei Minderjährigen: der/die Sorgeberechtigte(n)
Unsere Bedingungen für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang:
Die fixe Kursgebühr beträgt: EUR 1.500,00
Die Kursgebühr umfasst alle Leistungen, die im Folgenden beschrieben werden.
Eindeutiges Ziel ist es, am Ende des Kurses die Jägerprüfung zu bestehen.
Rabatt für Schüler und Studenten:
Schüler und Studenten erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B.
Schülerausweis) bei der Anmeldung einen Nachlass von 10 % der Kursgebühr.
Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist vollständig bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn auf das Konto
der Jägerschaft der Stadt Wolfsburg zu überweisen. Nicht rechtzeitig eingegangene
Zahlungen werden als Stornierung des Lehrgangs gewertet. Nachlässe, z.B. bei späterem
Jagdscheinlehrgang Wolfsburg - Stand: 06/2015 - Seite 2
Eintritt in einen laufenden Lehrgang, können grundsätzlich nicht gewährt werden.
Besondere Absprachen über angepasste Zahlungsmodalitäten, wie z.B. Ratenzahlungen,
sind beim Vorstand der Jägerschaft Wolfsburg e.V. schriftlich zu beantragen.
Teilnahme Minderjähriger:
Der Kursteilnehmer muss das 15. Lebensjahr spätestens sechs Monate vor Beginn der
Jägerprüfung vollendet haben. Diese Anmeldung gilt für einen minderjährigen
Kursteilnehmer zugleich als Einverständniserklärung i.S.v. § 27, Abs. 5 Waffengesetz und
ist vom Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Der minderjährige Kursteilnehmer ist dann
ausdrücklich berechtigt, im Rahmen der Ausbildung zum Jäger mit Jagdwaffen unter
Aufsicht zu schießen.
Mitgliedschaft in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Mit Eintritt in den Vorbereitungslehrgang und nach Entrichtung der Lehrgangsgebühr wird
der/die Lehrgangsteilnehmer/in automatisch in die Landesjägerschaft Niedersachsen,
Kreisgruppe Wolfsburg, aufgenommen. Der Mitgliedsbeitrag für das Lehrgangsjahr ist in
der Kursgebühr bereits enthalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Mitgliedschaft ggfs. selbständig in dem auf den Lehrgang
folgenden Jahr schriftlich bis zum 30.09. kündigen können, sofern eine fortlaufende
beitragspflichtige Mitgliedschaft nicht gewünscht wird.
Anmeldung und Kursbeginn
Diese Anmeldung verpflichtet den Teilnehmer verbindlich zur Teilnahme des oben
genannten Jungjägerausbildungskurses. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist die
Annahme der Anmeldung durch die Jägerschaft Wolfsburg e.V. notwendig. Die Annahme
erfolgt durch schriftliche Bestätigung (Brief, Fax, E-Mail) der Anmeldung.
Die Jägerschaft Wolfsburg e.V. ist berechtigt die Annahme ohne Nennung von Gründen zu
verweigern. Der Kurs beginnt im Übrigen mit Übergabe der Ausbildungsunterlagen.
In der Kursgebühr sind folgende Leistungen enthalten:

Kostenfreie Teilnahme am „Schnupperschießen" mit der Flinte auf Wurfscheiben und
mit der Büchse auf Schießscheiben

Sämtliche Munition und Schießstandgebühren für bis zu 12 Termine auf dem
Schießstand Westerbeck sowie Munition und Gebühren für die Schießprüfung
inklusive der Nutzung von Leihwaffen.

Theoretische und praktische Ausbildung durch Spezialisten in den Bereichen
 Wildtierkunde,
 Jagdwaffen,
 Fanggeräte,
 Naturschutz,
 Hege und Jagdbetrieb,
 Behandlung erlegten Wildes,
 Wildkrankheiten,
 Jagdliches Brauchtum,
 Jagdrecht und verwandtes Recht
 Fahrt zum Jägerlehrhof «Jagdschloss Springe» inkl. Essen
(Anreise wird organisiert),
 Prüfungsgebühr der Stadt Wolfsburg in Höhe von EURO 180,00 ,
 Haftpflichtversicherung für die Schießausbildung,
 Versicherung für die Ausbildungszeit,
 Reviergänge und kostenlose Zusatzangebote durch erfahrene Jäger,
 Prüfungsfeier mit Essen und Getränken (ausgenommen Spirituosen).
Jagdscheinlehrgang Wolfsburg - Stand: 06/2015 - Seite 3

Die Ausbildung erfolgt nach «Heintges», das Lehrmaterial ist inklusive.

Möglichkeit der Teilnahme an einem Fallenlehrgang nach § 24 Abs. 2
Niedersächsisches Jagdgesetz (gegen Zusatzkosten).
Hinweis: Munition, die auf dem Schießstand ausgegeben wird, darf unter keinen
Umständen mitgenommen bzw. vom Schießstand entfernt werden.
Rücktritt
Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen,
mangelnder Teilnehmerzahl oder sonstiger von der Jägerschaft Wolfsburg nicht zu
vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder
Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Der Teilnehmer hat in diesem
Fall einen Anspruch auf die Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren, ist jedoch
verpflichtet, gegebenenfalls bereits erhaltene Leistungen zu bezahlen, die insoweit von
einem Erstattungsbetrag abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die im Vorfeld des
Kurses erhaltene Ausbildungsliteratur.
Haftungsausschluss
Die Jägerschaft Wolfsburg e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen
Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jägerschaft Wolfsburg von
Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für von einem
Teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Haftung der Jägerschaft Wolfsburg ist beschränkt
auf von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht für folgende Schäden: der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, soweit sie auf einer Pflichtverletzung der Jägerschaft Wolfsburg beruhen.
Stornierung
Ist dem Teilnehmer eine Kursteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies
bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn der Jägerschaft Wolfsburg schriftlich (Brief,
Fax, E-Mail) mit, wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Kurspreises erhoben.
Bereits geleistete Anzahlungen erhält der Teilnehmer abzüglich der Stornogebühr zurück.
Bei nicht fristgerechter oder unbegründeter Abmeldung hat der Teilnehmer die Kursgebühr
in voller Höhe zu entrichten, es sei denn, der Teilnehmer benennt einen Ersatzteilnehmer,
der seinen Kursplatz übernimmt und die Kursgebühr in voller Höhe bezahlt.
Gewährleistung für Wiederholer
Bei Nichtbestehen der Jägerprüfung, kann der Teilnehmer am Unterricht des nächsten
Lehrgangs, den die Jägerschaft Wolfsburg e.V. anbietet, einmalig kostenlos teilnehmen. Die
im Falle der Nachprüfung von der zuständigen Behörde erhobene Prüfungsgebühr hat der
Teilnehmer jedoch genauso selbst zu zahlen, wie die durch die wiederholte Teilnahme
ausgelösten Sachkosten, z.B. für Munition. Dies gilt insbesondere bei Nichtbestehen der
Schießprüfung.
Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch. Die einmalige
Möglichkeit der erneuten kostenlosen Teilnahme am theoretischen Unterricht setzt voraus,
dass der Teilnehmer mindestens 80% der angebotenen Unterrichtsstunden tatsächlich
besucht hat.
Der Anspruch ist zudem ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer aufgrund von nicht von der
Jägerschaft Wolfsburg zu vertretenden Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen konnte.
Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer aufgrund behördlicher Entscheidungen nicht
zur Prüfung zugelassen wird, die Behörde die Durchführung der Prüfung verweigert oder
die Prüfung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Prüflings nicht
bestanden wird.
Jagdscheinlehrgang Wolfsburg - Stand: 06/2015 - Seite 4