Neue Koordinaten für die Schweiz

Umweltdepartement
Amt für Vermessung
und Geoinformation
Bahnhofstrasse 16
Postfach 1213
6431 Schwyz
Telefon 041 819 25 41
Neue Koordinaten für die Schweiz
Bezugsrahmenwechsel in der amtlichen Vermessung (AV)
Die Grundlagen der heutigen Landeskoordinaten wurden vor mehr als 100 Jahren geschaffen. Dieser so genannte Bezugsrahmen LV03 genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die neuen
Koordinaten basieren auf dem Bezugsrahmen LV95 (Landesvermessung 1995).
Ausgangslage
Ziel
Der bisherige Bezugsrahmen der Landesvermessung von 1903 (LV03) genügt den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr. Mit Satellitenunterstützung, dem Global Positioning System
(GPS) wurde die Landesvermessung der Schweiz
in den 1990er Jahren aktualisiert und im Jahr
1995 abgeschlossen (LV95). Um diese verbesserte Genauigkeit nutzen zu können, werden neue
Koordinaten eingeführt.
Die Ablösung des alten Bezugsrahmens LV03
erfolgt kantonsweise. Im Kanton Schwyz wechselt
die AV bis Ende 2016. Um eine möglichst schlanke Umstellung zu gewährleisten, werden im Jahr
2015 Tests durchgeführt.
Sämtliche weitere Geobasisdaten sind bis Ende
2020 auf LV95 umzustellen.
Neue Koordinaten
Ihr Nutzen
Um Verwechslungen zu vermeiden, werden die Koordinatenwerte
um 2 bzw. 1 Million Meter verschoben und mit E / N bezeichnet.
Zum Vergleich die Koordinaten vom Rathaus in Schwyz:
 verbesserte Messgenauigkeit
 Nutzung von GPS einfach
möglich
 widerspruchsfreies Grundlagennetz
 einfachere Integration raumbezogener Daten aus verschiedenen
Quellen
Koordinaten
bisher (LV03)
neu (LV95)
Ost (East)
y = 692 386.80 m
E = 2 692 387.52 m
Nord (North)
x = 208 457.93 m
N = 1 208 457.73 m
Auswirkungen für Grundeigentümer?
Der genauere Bezugsrahmen LV95 hat auch Einfluss auf die Koordinaten von Grenzpunkten. Allerdings ändern sich die Koordinaten der Grenzpunkte einer Parzelle praktisch alle gleich, womit die Grundstücksparzellen als solche „verschoben“ werden.
Ausblick
 Durchführung des Bezugsrahmenwechsels für die AV (Frist 31. Dezember 2016)
 Nachführung der geänderten Flächen im Grundbuch
 Information (Dritte, Eigentümer bei Flächenänderungen, Grundbuchämter,…)
 Durchführung des Bezugsrahmenwechsels der Geobasisdaten bis Ende 2020
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gesetzliche Grundlage
Weitere Informationen
Kontakt
Bundesgesetz über Geoinformation
(SR 510.62)
Verordnung über Geoinformation
(SR 510.620)
www.sz.ch/lv95
www.swisstopo.ch/lv95
für AV-Daten:
Oliver Begré, Tel. 041 819 25 42
für Geobasisdaten:
Urs Schättin, Tel. 041 819 25 85