Baden, 22. Februar 2016 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 17/16 Römer-/Bäderquartier; Erschliessungs- und Verkehrsmassnahmen; Projektierungskredit Antrag: Für die Planung der Erschliessungs- und Verkehrsmassnahmen Römer-/Bäderquartier sei ein Projektierungskredit von CHF 120'000 (Preisstand Januar 2016) zu bewilligen. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Das Wichtigste in Kürze Das Erschliessungs- und Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier vom 1. April 2011 zeigt die aufgrund der zusätzlichen Nutzungen in den Bädern prognostizierte Verkehrsnachfrage sowie Massnahmen für eine langfristige Gewährleistung der Mobilität auf. Das Erschliessungsund Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier ist verbindlicher Bestandteil des vom Stadtrat am 6. August 2012 beschlossenen Gestaltungsplans "Limmatknie". Die vorgesehenen Massnahmen ermöglichen, das Konzept zielgerichtet umzusetzen. Für die Realisierung einzelner Massnahmenpakete ist die öffentliche Hand federführend verantwortlich. Namentlich sind das: Buslinienergänzung, Massnahmen am Knoten Park-strasse/ Römerstrasse, Gutachten zu Begegnungs- und Tempo 30-Zonen, Beschilderung für den motorisierten Individualverkehr, Fussgängersignaletik und Verkehrsregime Bäder. Die Verenahof AG beteiligt sich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Das Erarbeiten des Parkierungskonzepts inkl. Betriebs- und Gebührenreglement unter der Federführung der Verenahof AG wird zu 1/3 durch die Einwohnergemeinde Baden finanziert. Die Planungskosten betragen insgesamt CHF 120'000 inkl. MWST (Kostenschätzung). Die Planung der einzelnen Massnahmenpakete erfolgt abgestimmt auf die Projektierung des Thermalbads hauptsächlich 2016. 1 Ausgangslage betreffend Erschliessung und Verkehrsabwicklung im Planungsperimeter Die Baueingabe für das neue Thermalbad ist erfolgt. Die geplanten Bauvorhaben der Verenahof AG (VHAG) bedingen eine Neuregelung der Grundeigentumsverhältnisse und Dienstbarkeiten und führen zu Folgeprojekten der öffentlichen Hand, unter anderem betreffend Erschliessung und Verkehrsabwicklung im Planungsperimeter. Der Stadtrat beschloss am 29. August 2011 diesbezügliche Grundsätze und legte sie aufgrund der Wichtigkeit für die weitere Planung dem Einwohnerrat an der Sitzung vom 20. Oktober 2011 zur Kenntnis vor. Sie bilden die Leitplanken für die zwischenzeitlich erfolgte weitere Planung. Mit Entscheid vom 15. Oktober 2015 beauftragte der Stadtrat die Abteilung Entwicklungsplanung, eine Kreditvorlage für die Planung und Projektierung der Erschliessungs- und Verkehrsmassnahmen in Absprache und Koordination mit der Gesamtprojektleitung Bäder auszuarbeiten. Das Erschliessungs- und Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier (E+V Konzept), Stadt Baden, vom 1. April 2011 war Grundlage für die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) für das Gebiet Limmatknie (Bäderzone) und verbindlicher Bestandteil des vom Stadtrat am 6. August 2012 beschlossenen Gestaltungplans "Limmatknie". Es stellt die prognostizierte Verkehrsnachfrage dar und zeigt Massnahmen für eine langfristige Gewährleistung der Mobilität auf. Dazu gehören u.a. genügend öffentlich nutzbare Veloabstellplätze (private Abstellplätze mit öffentlichem Benutzungsrecht). Die aufgeführten Massnahmen ermöglichen, das Konzept zielgerichtet und effizient umzusetzen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Für das Realisieren einzelner Massnahmenpakete ist die Stadt Baden verantwortlich. Es sind namentlich folgende Teilprojekte: Buslinienergänzung, Erarbeiten von Gutachten für die geplanten Begegnungs- und Tempo 30-Zonen, Beschilderung für den motorisierten Individualverkehr, Fussgängersignaletik und Verkehrsregime Bäder. Am Erarbeiten des Parkierungskonzepts inkl. Betriebs- und Gebührenreglement ist die Stadt Baden anteilsmässig mitbeteiligt. 2 Teilprojekte Die Teilprojekte werden von der Abteilung Entwicklungsplanung geleitet. Die materielle Arbeit in den Projekten wird durch Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, geleistet. Externe Fachkräfte werden für die Planungsarbeiten beigezogen. 2.1 Buslinienergänzung Das Bädergebiet wird heute durch die Buslinie 9 Kehl - Baden Bahnhof - Roggenboden erschlossen. Die Linie verkehrt im 30 Minuten-Takt mit Kleinbussen. Das Erschliessungs- und Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier (E+V Konzept) stellt die prognostizierte Verkehrsnachfrage dar und zeigt die grundsätzliche Erschliessung durch den Bus auf. Der Gestaltungsplan "Limmatknie" überträgt der Stadt Baden die Aufgabe, die ÖV-Anbindung des neuen Thermalbads in ihre Verantwortung zu übernehmen. Der öffentliche Verkehr soll dabei einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten. Ein entsprechend verbessertes Angebot soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass nicht nur mehr Fahrgäste befördert werden können, sondern ein deutlich höherer Modalsplit zugunsten des ÖV bezüglich der Erschliessung des Bädergebiets resultiert. Seite 2 von 5 Beim Teilprojekt Buslinienergänzung geht es darum, die Linienführung sowie das Angebots- und Betriebskonzept auszugestalten, bauliche Massnahmen (u.a. Ausgestaltung der Bushaltestellen) zu konkretisieren und weitere Begleitmassnahmen zu präzisieren. Die Kosten für die dreijährige Versuchsphase tragen die Stadt Baden und die VHAG je zur Hälfte. 2.2 Anpassungen beim Knoten Parkstrasse/Römerstrasse Die Erschliessung der Bäder und des Parkhauses Thermalbad sowie die Anlieferung erfolgen über die Parkstrasse Nord. Der Siedlungsausbau im Bäderquartier löst auf der Parkstrasse sowie auf der Römerstrasse West ein zusätzliches Verkehrsaufkommen aus. Der Bus auf der Parkstrasse soll gegenüber der Römerstrasse vortrittsberechtigt sein. Beim Knoten Parkstrasse/ Römerstrasse sind deshalb signalisationstechnische und allenfalls bauliche Massnahmen vorzusehen. 2.3 Gutachten Begegnungszone und Tempo 30-Zone Der öffentliche Raum soll der neuen Nutzung entsprechend aufgewertet werden und erhöhte Aufenthaltsqualität erhalten. Die Bäderstrasse und der Kurzplatz sollen als Begegnungszone signalisiert werden. Deren Einführung erfordert verkehrstechnische Gutachten, die in Auftrag zu geben sind. Sie sind mit den entsprechenden Massnahmenkonzepten dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur Prüfung einzureichen. 2.4 Beschilderung für den motorisierten Individualverkehr Gemäss dem E+V Konzept ist die Führung des motorisierten Individualverkehrs bis zur Inbetriebnahme des Parkhauses zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Signalisationsanpassungen betreffen Kantons- und Gemeindestrassen. Die Beschilderung von Zielorten hat mit der Verbreitung von Navigationsgeräten in den Fahrzeugen an Bedeutung verloren. Eine Signalisierung ist dennoch notwendig und sinnvoll, da neben der Wegweisung gleichzeitig auch das Angebot "beworben" wird. Zudem kann in Kombination mit der Wegweisung auf Parkierungsmöglichkeiten in den angrenzenden Gemeinden Ennetbaden und Obersiggenthal hingewiesen werden. 2.5 Planung Fussgängersignaletik Gemäss dem E+V Konzept ist die bestehende Fussgängersignaletik der Stadt Baden auf die Bäder auszudehnen und anzupassen, um die gewünschte Erschliessung durch den Langsamverkehr zu unterstützen. 2.6 Parkleitsystem Der Gestaltungsplan "Limmatknie" regelt verbindlich, dass das Parkhaus spätestens bis zur Inbetriebnahme an das Parkleitsystem der Regionalwerke AG Baden anzuschliessen ist. Die Anbindung ist konzeptionell und entwurfsmässig zu projektieren. 2.7 Verkehrsregime Bäder Das Verkehrsregime Bäder wird die Zufahrtsberechtigung zu und den Güterumschlag in den Bädern regeln. Seite 3 von 5 2.8 Parkierungskonzept inkl. Betriebs- und Gebührenreglement Die bestehenden oberirdischen Parkplätze auf öffentlichem Grund werden gemäss dem Entwicklungsrichtplan ERP Bäder 2011 aus verkehrlichen und gestalterischen Gründen aufgehoben. Für die aufgehobenen Parkfelder wird in der Tiefgarage Ersatz angeboten. Die Parkplatzbewirtschaftung ist im Gestaltungsplan "Limmatknie" bindend verankert. Das Erschliessungs- und Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier bestimmt, dass ein Parkierungskonzept inkl. Bewirtschaftung und Gebührenregelung vor Inbetriebnahme des Parkhauses vorliegen muss. Federführend ist bei diesem Teilprojekt die VHAG. Die Stadt trägt entsprechend den vom Stadtrat am 29. August 2011 beschlossenen Grundsätzen betreffend Erschliessung und Gestaltung der öffentlichen Räume an den Aufwand für das "Parkierungskonzept inkl. Betriebs- und Gebührenreglement" bei. 3 Projetierungskosten Der Projektierungskredit beruht auf einer Grobkostenschätzung. Die Beteiligung der VHAG an den Planungskosten stützt sich auf die "Gesamtschau Aufwertung Bäder" und die damit einhergehenden vertraglichen Vereinbarungen. Teilprojekte Stadt Baden Konzeption Buslinienergänzung inkl. Projektierung baulicher Massnahmen Kosten Stadt brutto CHF Beteiligung VHAG CHF Kosten Stadt netto CHF 20'000 10'000 10'000 Knoten Parkstrasse/Römerstrasse; Signalisation Busbevorzugung und Projektierung allfälliger baulicher Massnahmen 20'000 - 20'000 Gutachten Begegnungszone und Tempo 30Zone 15'000 - 15'000 Projektierung Beschilderung motorisierter Individualverkehr (Kantons- und Gemeindestrassen) 15'000 10'000 5'000 Fussgängersignaletik; Konzept und Entwurf 10'000 6'600 3'400 Projektierung Anbindung PH an Parkleitsystem 10'000 5'000 5'000 Verkehrsregime Bäder 10'000 - 10'000 Unvorhergesehenes 10'000 5000 5'000 110'000 36'600 73'400 Kosten VHAG brutto CHF 30'000 Kosten VHAG netto CHF 20'000 Beteiligung Stadt CHF 10'000 30'000 20'000 10'000 Total Projektierungskosten Teilprojekt VHAG Parkierungskonzept inkl. Betriebs- und Gebührenreglement Total Projektierungskosten Seite 4 von 5 Es wird ein Projektierungskredit von total CHF 120'000 beantragt (Teilprojekte Stadt brutto CHF 110'000 + Beteiligung Stadt an Teilprojekt VHAG netto CHF 10'000). Der Projektierungskredit von CHF 120'000 für Erschliessungs- und Verkehrsmassnahmen im Bädergebiet ist im Investitionsplan im Rahmen des Projektportfolios priorisiert und eingestellt worden (Projekt-Nummer 09-102). Die Planung der einzelnen Massnahmenpakete erfolgt abgestimmt auf die weitere Projektierung des Thermalbads mehrheitlich 2016. Der Aufwand für die Ausführungen der Massnahmen muss im Rahmen des Projektportfoliomanagements eingestellt und beurteilt werden. ***** Beilagen: - Erschliessungs- und Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier, Stadt Baden, 1. April 2011 - Gestaltungsplan "Limmatknie" Sondernutzungsvorschriften gemäss § 21 BauG, beschlossen vom Stadtrat am 6. August 2012 Seite 5 von 5
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