Strategie der amtlichen Vermessung für die Jahre

Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Strategie der amtlichen Vermessung
für die Jahre 2016–2019
Herausgeber
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264, Postfach
CH-3084 Wabern
Tel. +41 58 464 73 03
Fax +41 58 469 02 97
[email protected]
www.swisstopo.ch / www.cadastre.ch
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Einleitung
Die amtliche Vermessung stellt die Verfügbarkeit der eigentümerverbindlichen Georeferenzdaten und
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der beschreibenden Informationen der Grundstücke sicher (Art. 29 Abs. 1 GeoIG ). Sie dient zur Anlage und Führung des Grundbuches (Plan für das Grundbuch). Zudem sind die Daten der amtlichen
Vermessung Georeferenzdaten, die von Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden,
politischen Parteien sowie von der Wirtschaft, der Wissenschaft, Blaulichtorganisationen und Dritten
zur Gewinnung von Geoinformationen, als Grundlage für Entscheidungsfindungen und als Basis für
ihre eigenen Datensätze verwendet werden. Die Georeferenzdaten der amtlichen Vermessung dienen
bei fast allen raumbezogenen politischen Themen wie beispielsweise Energie, Umwelt, Raumplanung
oder Sicherheit als unentbehrliche Grundlage.
Die amtliche Vermessung ist eine Verbundaufgabe im Sinne der Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die Arbeiten der amtlichen Vermessung werden grösstenteils durch private Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer und damit im Rahmen einer Public-Privat Partnership (PPP) ausgeführt. Die organisatorische Ausgestaltung der amtlichen Vermessung weist folgende Elemente auf:
• eine föderale Struktur,
• regionale Verankerung,
• enger Kontakt zu den Gemeinden,
• eingespielte Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft,
• gut organisiertes Meldewesen,
• eine laufende Nachführung sowie
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• Koordination und Leitung durch die Eidgenössische Vermessungsdirektion .
Die Realisierung und Erneuerung der amtlichen Vermessung im Standard AV93 (Erstellung in digitaler
Form) wurde 1993 gestartet. Heute steht die amtliche Vermessung fast überall und in wirtschaftlich
interessanten Gebieten der Schweiz flächendeckend digital zur Verfügung.
Die Rückmeldungen aus den Reihen der Nutzenden sprechen der amtlichen Vermessung einerseits
hohe Qualitätseigenschaften zu. Andererseits wird auf die Notwendigkeit von Qualitätsverbesserungen und Weiterentwicklungen hingewiesen. Diese Feedbacks decken sich mit den ersten Resultaten
einer durch die Eidgenössische Vermessungsdirektion im 2013 eingesetzten Expertengruppe – dem
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Think Tank «Dimension Cadastre» . Diese attestiert der amtlichen Vermessung zudem ein grosses
Weiterentwicklungs- und Nutzensteigerungspotential. Das für diese Weiterentwicklung notwendige
Wissen ist bei Bund, Kantonen und privaten Ingenieur-Geometerinnen und -Geometern vorhanden.
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Zweck und rechtliche Grundlagen
Die vorliegende Strategie ist Bestandteil der Planung der amtlichen Vermessung gemäss Artikel 31
des Geoinformationsgesetzes. Sie bildet die Basis für den durch das Bundesamt für Landestopografie
swisstopo erlassenen Massnahmenplan, die kantonalen Umsetzungspläne und die Programmvereinbarungen zwischen der Eidgenössischen Vermessungsdirektion und den Kantonen für die Jahre
2016–2019. Sie deckt sich zeitlich mit der Legislaturplanung des Bundesrates.
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Bundesgesetz über Geoinformation, SR 510.62
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion (V+D) ist ein Bereich des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo. Die V+D ist die für die
Durchführung der amtlichen Vermessung zuständige Stelle des Bundes.
Mitglieder des Think Tanks «Dimension Cadastre»: www.cadastre.ch/vision
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Vision
Die Vision bildet die Basis für die vorliegende Strategie und legt dar, wie sich die amtliche Vermessung langfristig positionieren will. Sie dient als klare Orientierung für gegenwärtige und zukünftige
Handlungsoptionen.
Die amtliche Vermessung …
…
stellt flächendeckend einheitliche, homogene und aktuelle Produkte in bedarfsgerechter Qualität her, die als Basis für das Grundbuch, den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) und für die Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) dienen;
…
hat eine zeitgemässe und aufgabengerechte föderale Organisation, die sich aus Organen der
Verwaltung und der Privatwirtschaft zusammensetzt;
…
bietet ihre Produkte in kundengerechter Form über vernetzte Dienste zu einheitlichen Nutzungsbedingungen an;
…
hat zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei der Produkterstellung und zur Steigerung der
Wirtschaftlichkeit die Abgrenzungen zu bzw. die Zusammenarbeit mit anderen Geodatenproduzenten geklärt;
…
ist die Referenz für alle eigentümerverbindlichen Geobasisdaten. Zusammen mit den Daten
des Grundbuchs, des ÖREB-Katasters und weiteren Geodaten ist sie der Kern eines umfassenden Informationssystems, das alle Informationen zu einem Grundstück liefert;
…
ist in allen sie betreffenden Bereichen auf dem aktuellsten Stand der Entwicklung und nutzt
zeitgemässe Formen der Zusammenarbeit und der Kommunikation;
…
stellt ihre breite Erfahrung in der Geoinformation und in der Zusammenarbeit zwischen Bund,
Kantonen, Gemeinden und Privaten zur Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzens zur Verfügung;
…
hat die Ausbildung ihres beruflichen Nachwuchses und die berufliche Weiterbildung gesichert
und
…
hat ein positives, modernes Image bei Bürgerinnen und Bürgern, in der Politik, Wirtschaft und
bei Partnerorganisationen.
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Strategische Schwerpunkte
Die strategischen Schwerpunkte werden in der Reihenfolge ihrer Priorität in folgende drei Stossrichtungen unterteilt:
• Durch eine gezielte Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung kann das eingangs erwähnte
Weiterentwicklungs- und Nutzensteigerungspotential ausgeschöpft werden.
• Dank einer konstruktiven Koordination und Zusammenarbeit können Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien genutzt werden.
• Durch eine planmässige Durchführung der amtlichen Vermessung stehen die Georeferenzdaten
der amtlichen Vermessung termingerecht und in der benötigten Qualität zur Verfügung.
4.1
Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung
Datenmodell der amtlichen Vermessung
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion und der Vorstand der Konferenz der kantonalen Kataster4
dienste CadastreSuisse haben gemeinsam beschlossen, das heutige Datenmodell DM.01-AV-CH zu
revidieren. Gründe für dieses Vorhaben sind die Erfahrungen mit dem bestehenden Datenmodell –
dessen Stärken, aber auch Schwächen –, neue Bedürfnisse sowie die Inputs aus dem Think Tank
«Dimension Cadastre».
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion, CadastreSuisse und die Kantone bereiten bis Ende 2016
einen gemeinsamen Vorschlag für einen neuen Objektkatalog der amtlichen Vermessung, eine auf die
entsprechenden Bedürfnisse abgestimmten Organisation und eine angemessene Finanzierung vor.
Bis Ende 2019 bereitet die Eidgenössische Vermessungsdirektion die technischen und rechtlichen
Unterlagen zum neuen Datenmodell der amtlichen Vermessung und zu den entsprechenden Schnittstellen vor.
Weiterentwicklung und Management der Produkte und Dienstleistungen
Aufgrund ihrer dezentralisierten Organisation und ihrer ausgewiesenen Kompetenzen kann die amtliche Vermessung hochstehende Dienstleistungen in Verbindung mit der Verwaltung von Geodaten für
externe Partner erbringen. Die Organisation ermöglicht die effiziente Erfassung und Verwaltung der
Geodaten im ganzen Land oder in einer mehrere Kantone umfassenden Region. Die so verwalteten
Geodaten sollen nicht Teil des Objektkatalogs der amtlichen Vermessung sein, sondern in einem speziellen Datenmodell separat verwaltet werden.
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion, CadastreSuisse und die Kantone erarbeiten eine Strategie, um Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Geobasisdaten zu fördern und anzubieten.
Dritte Dimension und amtliche Vermessung
Die steigende Bevölkerungszahl der Schweiz und der gleichzeitige Wunsch, das verbleibende Kulturland zu schützen, wird zu einer dichteren Bauweise in den bestehenden Bauzonen und zu einer verstärkten Nutzung des Untergrundes führen. Zudem sind mit der heutigen zweidimensionalen Dokumentation des Grundeigentums die entstehenden komplexen Eigentumsformen nicht mehr darstellbar.
Wollen wir mit unserer knappen Ressource Boden haushälterisch umgehen, muss sich die amtliche
Vermessung zu einem dreidimensionalen Kataster weiterentwickeln.
Im Rahmen der aktuellen Diskussionen über die Nutzung des Untergrundes (Postulat 11.3229 Ricklin)
haben die Amtsleitenden der betroffenen Ämter (ARE, ASTRA, BAFU, BAV, BFE, BJ, swisstopo, GS
VBS) swisstopo beauftragt, betreffend Dokumentation des Untergrundes den Handlungsbedarf zu
prüfen. Die amtliche Vermessung ist von den Analysen über die «Erweiterung der AV zur Dokumentation der Nutzung des Untergrundes» direkt betroffen.
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Bei der Durchführung der Massnahmen für die Kantone kommt der Konferenz der kantonalen Katasterdienste CadastreSuisse eine zentrale
Rolle zu. CadastreSuisse ist für den Bund, vertreten durch die Eidgenössische Vermessungsdirektion, die primär massgebende Ansprechpartnerin.
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Im Rahmen der erwähnten Weiterentwicklung des Datenmodells der amtlichen Vermessung sind zur
Dokumentation der Nutzung des Untergrundes Nutzungsobjekte zu definieren und deren Modellierung
festzulegen. Die Koordination mit den bestehenden Aufgaben der amtlichen Vermessung ist dabei
sicherzustellen.
Bis Ende 2016 wird ein konsolidierter Entwurf des Datenmodells erstellt. Die in den Rechtsgrundlagen
notwendigen Anpassungen erfolgen bis Ende 2019.
Weiterentwicklung der Organisationsstruktur in der amtlichen Vermessung
Die Bevölkerung und die Wirtschaft erwarten einheitliche, effiziente und schweizweit gültige Angebote
und Dienste auf dem aktuellen Stand der technischen Möglichkeiten, welche auch regionale Bedürfnisse abdecken. Diese Forderungen können mit der heutigen Organisation nicht vollumfänglich erfüllt
werden.
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion, CadastreSuisse und die Kantone prüfen die aktuelle Organisationsstruktur und erarbeiten Varianten zur Verbesserung.
4.2
Koordination und Zusammenarbeit
Die Koordination und Zusammenarbeit der amtlichen Vermessung mit anderen Bereichen ist unabdingbar. Tatsache ist, dass die Geodaten im Allgemeinen und die Georferenzdaten der amtlichen
Vermessung im Speziellen noch nie so intensiv und vielseitig genutzt wurden wie heute. Zudem steht
die amtliche Vermessung mit ihren Georeferenzdatensätzen in einem engen Bezug zu verschiedenen
Nachbarbereichen, beispielsweise der Landesvermessung, dem Grundbuch, der Land- und Forstwirtschaft, dem Umweltschutz, der Raumentwicklung oder der Statistik. Deshalb gilt es, diese Beziehungen und die Zusammenarbeit klar zu regeln sowie Zuständigkeiten abzugrenzen. So können Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Koordination und Zusammenarbeit bei der Datenerhebung und -erfassung
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion, CadastreSuisse und die Kantone legen gemeinsam fest,
welche Objekte durch welche Stelle zu erheben oder nachzuführen sind.
Zusammenarbeit mit Partnern ausserhalb der amtlichen Vermessung
Um die Dienste der amtlichen Vermessung praxisgerecht zur Verfügung zu stellen, Synergien zu nutzen und den Wert der amtlichen Vermessung zu steigern, ist es notwendig, die Partner und Kundinnen der amtlichen Vermessung und deren Bedürfnisse zu kennen und nach Bedarf zu koordinieren.
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion koordiniert die amtliche Vermessung auf Stufe Bund und
pflegt die Kontakte mit den Bundesstellen (z. B. BLW, BAFU, BFS, BFE, ARE, ASTRA, EGBA etc.)
und interkantonal tätigen Organisationen.
Die Kantone pflegen die Kontakte und koordinieren die Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen und
kantonal tätigen Organisationen.
4.3
Durchführung der amtlichen Vermessung
Unter der Durchführung der amtlichen Vermessung wird das Erstellen, die Nachführung, die Datenverwaltung und die Datenabgabe verstanden.
Erreichen der Flächendeckung
Für rund 10% der Fläche der Schweiz wurde die Ersterhebung der amtlichen Vermessung noch nicht
gestartet. Obschon es sich dabei um extensiv bewirtschaftete Gebiete handelt, sind diese zu vermessen, da der volle Nutzen der amtlichen Vermessung erst mit der Flächendeckung erreicht wird.
In allen noch zu vermessenden Gebieten ist eine Ersterhebung durchzuführen.
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Aktualisierung
Nach der Erstellung der amtlichen Vermessung hängt ihre Qualität massgeblich von der Aktualisierung (in der amtlichen Vermessung «Nachführung» genannt) ab. Je aktueller die Daten der amtlichen
Vermessung sind, desto vielseitiger können sie verwendet werden und umso höher ist ihr Nutzungswert. Alle Objekte der amtlichen Vermessung, für deren Aktualisierung ein Meldewesen für die Änderungen organisiert werden kann, werden laufend nachgeführt (= laufende Nachführung).
Um die Qualität der laufenden Nachführung zu verbessern und die Nachführungsfristen zu verkürzen,
ist das Meldewesen in den Kantonen für alle der laufenden Nachführung unterliegenden projektierten
und tatsächlich erstellten Objekte systematisch zu überprüfen und zu verbessern.
Die periodische Nachführung dient der Aktualisierung aller Objekte und Daten der amtliche Vermessung, für welche kein Meldewesen organisiert werden kann. Der Nachführungszyklus beträgt sechs
Jahre. Eine Ausnahme bilden extensiv genutzte Gebiete, in denen der Nachführungszyklus aber 12
Jahre nicht überschreiten darf. Die amtliche Vermessung stellt die Grundlagen für die Aktualisierung
der landwirtschaftlichen Nutzflächen fristgerecht zur Verfügung.
Um die amtliche Vermessung aktuell zu halten und die Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sicherzustellen, ist die periodische Nachführung fristgerecht durchzuführen.
Qualitätsgarantie
Um den Nutzen der amtlichen Vermessung dauerhaft zu gewährleisten, muss die geforderte Qualität
erhalten bleiben. Gut ausgebildetes Fachpersonal und eine adäquate Qualitätsprüfung können diese
Anforderungen abdecken.
Die kantonalen Vermessungsaufsichten unterziehen die Vermessungen stichprobenweise einer wirksamen Verifikation und beheben allfällig festgestellte Mängel zeitgerecht.
Um einen schweizweit möglichst einheitlichen Qualitätsstandard zu erreichen, führt die Eidgenössische Vermessungsdirektion ihrerseits stichprobenweise Qualitätsprüfungen durch.
Die Eidgenössische Vermessungsdirektion, CadastreSuisse und die Kantone arbeiten mit den Berufsverbänden und Ausbildungsstätten zusammen und fördern den Nachwuchs an Fachkräften auf allen
Stufen.
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Gültigkeit und Inkrafttreten
Die vorliegende Strategie gilt für eine Dauer von vier Jahren von Anfang 2016 bis Ende 2019. Sie tritt
am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bern,
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Der Vorsteher
sig. Ueli Maurer
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