FAQs Conflict of Interest Was ist ein Interessenkonflikt? Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn das Risiko besteht, dass das professionelle Urteilsvermögen oder Handeln des LHT Gruppe-Mitarbeiters durch persönliche Interessen (z.B. persönliche Beziehungen zu Externen oder Zuwendungen von Externen) derart beeinflusst wird, dass er seine geschäftlichen Entscheidungen nicht mehr ausschließlich zum Wohle des Unternehmens trifft. Wie kann ich Interessenskonflikte vermeiden? In Zweifelsfällen sollten Sie die in der Richtlinie Conflict of Interest niedergelegten Wertgrenzen beachten und die gegebenenfalls erforderliche vorherige Zustimmung des Vorgesetzten oder des Group Compliance Offices CJ/C frühzeitig einholen. Aus Transparenzgründen dokumentieren Sie bitte Ihr Vorgehen, denn bereits der Anschein eines Interessenkonflikts kann negative Folgen haben und sollte unbedingt vermieden werden. Kann ich neben meiner Arbeit bei der LHT Gruppe einer Tätigkeit als selbstständiger Berater nachgehen? Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Interessenskonflikt vorliegt, wobei es darauf ankommt, in welchem Bereich Sie als Berater tätig sind und welche Funktion sie bei der LHT Gruppe haben. Sofern Sie gegenüber Wettbewerbern, Kunden oder Lieferanten der LHT Gruppe als Berater auftreten, ist die Lage kritisch zu bewerten und im Einzelfall zu prüfen, wie mit Situation umzugehen ist. In jedem Fall müssen Sie Ihre Nebentätigkeit dem Arbeitgeber (Personalbereich) melden und eine schriftliche Einwilligung (vor Aufnahme) einholen. Meine Abteilung plant ein Geschäft mit dem Unternehmen, in dem meine Frau/mein Mann arbeitet. Wie muss ich mich verhalten? Zunächst ist Ihr Vorgesetzter grundsätzlich darüber zu informieren, dass Ihre Frau/Ihr Mann für das Unternehmen tätig ist. Um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, sollten Sie nicht an der Entscheidung für oder gegen das Unternehmen beteiligt sein. Sofern Ihre Beteiligung am Entscheidungsprozess unvermeidlich ist, sollten Sie diesen Entscheidungsprozess lediglich vorbereiten und ihr Vorgesetzter sollte in Abstimmung mit dem Group Compliance Office oder von diesem Beauftragte für oder gegen das Unternehmen entscheiden. In jedem Fall sollten Sie Transparenz sicherstellen, damit nicht der Eindruck der Vetternwirtschaft oder unzulässigen Vorteilsgewährung entsteht. Zudem sollten Sie darauf achten, Ihrem Partner keine vertraulichen Informationen, z.B. über 1 Angebote von Konkurrenten, mitzuteilen. Selbiges gilt auch für den Umgang mit Firmen, die andere Mitglieder Ihrer Familie beschäftigen. Wann liegen Beziehungen zu Unternehmen vor, die einen Interessenkonflikt begründen können? Beziehungen zu Unternehmen bergen den Anschein einer unzulässigen Einflussnahme, wenn der Mitarbeiter im Namen der LHT Gruppe geschäftliche Entscheidungen für Unternehmen trifft, welche in seinem Eigentum stehen oder an welchen er sich beteiligt. Ein Interessenskonflikt kann des Weiteren bestehen, wenn der Mitarbeiter eine Nebentätigkeit für das Unternehmen ausübt oder regelmäßige Vortragshonorare sowie sonstige Einkünfte von den Unternehmen bezieht, mit welchen er im Namen der LHT Gruppe Geschäftskontakte pflegt. Ich plane eine Investition in das Unternehmen eines Geschäftspartners der LHT Gruppe. Darf ich diese tätigen? Grundsätzlich werden solche Investitionen als kritisch bewertet, da die Gefahr eines Interessenskonflikts bestehen kann. Melden Sie die geplante Investition dem Group Compliance Office, da dieses schriftlich zustimmen muss. Wann übersteigen persönliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern einen sozial- und geschäftsadäquaten Rahmen? Dies wird in der Regel bei Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern, aber auch Freundschaften sowie sonstigen engen persönlichen Beziehungen angenommen. Ein unzulässiger Interessenskonflikt kann gegeben sein, wenn LHT Gruppe-Mitarbeiter persönliche Beziehungen zu Personen unterhalten, die für ein Unternehmen tätig sind, mit welchen LHT Gruppe eine Geschäftsbeziehung pflegt. Ich wurde zu einem geschäftlichen Termin von einem Kunden zum Abendessen in ein Restaurant eingeladen. Kann ich die Einladung annehmen? Hierbei kommt es darauf an, ob gerade Vertragsverhandlungen oder Ausschreibungen mit diesem Kunden stattfinden, die dadurch beeinflusst werden könnten. Finden solche statt, sollten Sie (bzw. LHT Gruppe) Ihren Anteil der Rechnung selbst übernehmen um nicht den Anschein einer unlauteren Beeinflussung zu setzen. Finden aktuell keine Vertragsverhandlungen oder Ausschreibungen statt, können Sie die Einladung annehmen, solange der Marktwert der Verköstigung EUR/USD 60/80 (bei Führungskräften EUR/USD 200/250) nicht übersteigt und es sich nur um eine gelegentliche Einladung handelt. Ein 2 Überschreiten dieser Grenze ist mit vorheriger Zustimmung Ihres Vorgesetzten möglich, was von Ihnen und Ihrem Vorgesetzten jedoch zu dokumentieren ist. Ich wurde von einem Geschäftspartner zu einer Weihnachtsfeier eingeladen. Kann ich die Einladung annehmen? Auch hierbei kommt es darauf an, ob gerade Vertragsverhandlungen oder Ausschreibungen mit diesem Geschäftspartner stattfinden, die dadurch beeinflusst werden könnten. Ist das nicht der Fall, können Sie teilnehmen, solange der Marktwert der Veranstaltung bei Mitarbeitern EUR/USD 60/80 und bei Führungskräften EUR/USD 200/250 nicht übersteigt und Sie von diesem Geschäftspartner nur gelegentlich eingeladen werden. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen mit einem höheren Wert ist die vorherige Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen und die Konsultation sowie Entscheidung zu dokumentieren. Weihnachten steht vor der Tür und ich habe von verschiedenen Geschäftspartnern Geschenke erhalten. Darf ich diese ohne weiteres annehmen? Weihnachtsgeschenke dürfen angenommen werden, sofern sie nicht in Form von Bargeld oder Gutscheinen erfolgen und einen Wert von EUR/USD 30/40 nicht überschreiten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass seitens des Schenkenden mit dem Geschenk nicht die Erwartung einer Gegenleistung verbunden ist und auch nicht der Anschein entsteht, dass dem so ist. Bei der Annahme von Geschenken mit einem Wert von mehr als EUR/USD 30/40, aber weniger als EUR/USD 200/250 ist die vorherige Zustimmung des Vorgesetzten erforderlich und die Konsultation sowie die Entscheidung sind zu dokumentieren. Geschenke mit einem Wert von mehr als EUR/USD 200/250 dürfen nur mit Zustimmung des Group Compliance Offices CJ/C oder einem von diesem Beauftragten angenommen werden. Um grundsätzlich den Anschein einer persönlichen Beeinflussung zu vermeiden, sollten Sie im Zweifel ein erhaltenes Geschenk zurückgeben. Sollte eine Rückgabe aus nachvollziehbaren (z.B. kulturellen) Gründen nicht möglich sein, sollten Sie dem Schenkenden mitteilen, dass Sie das Geschenk nicht persönlich annehmen können und derartige Geschenke in Ihrer Abteilung gesammelt und unter den Kollegen verlost werden und ihn darum bitten, künftig das Überreichen von Geschenken zu unterlassen. Aus Transparenzgründen dokumentieren Sie bitte sowohl die Verlosung als auch Ihre Mitteilung an den Schenkenden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Group Compliance Office CJ/C. Ich habe geheiratet und von einigen Geschäftspartnern Geschenke erhalten. Darf ich diese annehmen? 3 Zu besonderen Anlässen, wie bspw. einer Hochzeit, dürfen Geschenke angenommen werden, allerdings dürfen es keine Geldgeschenke oder Gutscheine sein und ein Wert von EUR/USD 30/40 darf nicht überschritten werden. Haben Sie ein Geschenk mit einem höheren Wert erhalten, ist für die Annahme die Zustimmung Ihres Vorgesetzten erforderlich. Geschenke mit einem Wert von mehr als EUR/USD 200/250 dürfen nur mit Zustimmung des Group Compliance Offices CJ/C oder einem von diesem Beauftragten angenommen werden. Wie ermittele ich den Wert einer Zuwendung (Geschenke, Essenseinladungen oder sonstige Zuwendungen oder Vergünstigungen)? Events, Am einfachsten ist es, den Marktwert der Zuwendung im Internet zu recherchieren. Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, können Sie den Wert der Zuwendung auch beim Zuwendenden erfragen. Dies ist mittlerweile eine industrieweit etablierte Vorgehensweise, die aufgrund von Compliance-Anforderungen entstanden ist. Wann hat eine Einladung zu einer Veranstaltung einen geschäftlichen Bezug? Bei Veranstaltungen ist der geschäftliche Bezug in der Regel gegeben, wenn aus dem Einladungsschreiben hervorgeht, dass ein Fachprogramm die Veranstaltung dominiert. Bei Veranstaltungen mit alleinigem oder überwiegendem Spaß- und Freizeitcharakter wird der geschäftliche Bezug hingegen in der Regel abzulehnen sein. Ich bin mir unsicher, ob mein Fall einen Interessenskonflikt darstellt. An wen kann ich mich wenden? Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder das Group Compliance Office CJ/C. 4
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