Leitfaden für die betriebliche Unterweisung

Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
Informationen für Vorgesetzte
Vorwort
Unterweisungen sind wichtige Bausteine im zeitgemäßen
Arbeitsschutz: In persönlichen Gesprächen zwischen
Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sollen
Verhaltensweisen, die für den Arbeitsschutz von Bedeutung
sind, diskutiert und vermittelt werden.
Diese müssen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
anschaulich und nachvollziehbar sein. Vordringliches Ziel ist
es, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstanden
und akzeptiert werden.
Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
Warum Unterweisungen?
Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle
Beteiligten die für sie wesentlichen Informationen erhalten. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von
der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiter­innen ab.
Die Mitarbeiter/-innen können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen
Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeich­nungen und das
Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden. Informierte und motivierte
Beschäftigte sind eine der Voraus­setzungen für ein erfolg­reiches Unternehmen.
Für Unternehmensleitung und Vorgesetzte können sich dadurch folgende Vorteile ergeben:
•• Störungsfreier Betriebsablauf
•• Gesicherte Qualität
•• Geringere Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Krankheiten
•• Sorgsamer Umgang mit Maschinen und Anlagen
•• Kostenreduzierung
•• Größere Arbeitszufriedenheit
Mit dem vorliegenden Leitfaden werden Unternehmer/-innen bei der Unterweisung der
Beschäftigten zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt.
Wer ist zuständig?
Wer hat die Gesamt­ver­­ant­wor­tung für die Unterweisungen?
Die Unternehmensleitung hat die Gesamtverantwortung. Sie ist verantwortlich für die sorgfältige
Auswahl der Vorgesetzten und kontrolliert die Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören auch die
Unterweisungen. Dabei ist es dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin freigestellt, wen sie mit
der Durchführung der Unterweisung beauftragen.
Wer führt die Unterweisungen durch?
Die Vorgesetzten (Abteilungsleitung, Meister und Meisterinnen, Schicht- oder Maschinenführung,
Teamleitung etc.) führen jeweils in ihrem Verantwortungsbereich die Unterweisungen durch. Es ist
weniger sinnvoll, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen die Durchführung der
Unterweisung allein zu überlassen. Dieser Personenkreis ist beratend tätig; ihm fehlen disziplinarische Vollmachten und Weisungsrechte. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, diesen Personenkreis
bei der Vorbereitung oder der Behandlung einzelner Themen zu beteiligen.
Wann muss unterwiesen werden?
Sicherheitsunterweisungen
mind. 1 x jährlich
durchführen!
Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden.
Weitere Anlässe sind:
•• Neueinstellung oder Umsetzung
•• Aufnahme einer neuartigen Tätigkeit
•• Arbeiten in ungewohnter Umgebung, z. B. Störungssuche, Instandhaltung
•• Erkennen unsicheren Verhaltens
•• Unfälle oder Beinahunfälle
•• Rückfragen der Mitarbeitenden
1
Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
Wie geht man vor?
Wann?
Prinzipiell können Unterweisungen jederzeit stattfinden. Empfehlenswert
ist eine Unterweisung gleich nach Arbeitsbeginn oder nach Arbeitspausen.
Wo?
Der Ort der Unterweisung ist von den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen
abhängig. Unter anderem kommen infrage:
•• Arbeitsplatz, wenn es für die Durchführung
der Unterweisung erforderlich und sinnvoll ist
•• Meisterbüro
•• Pausenraum
•• Ausbildungs- oder Besprechungsraum
Wie?
Grundsätzlich gilt, dass die Unterweisungen in einer für alle Mitarbeiter/-innen verständ­lichen
Art und Weise durchgeführt werden sollten. Die Unterweisungsthemen werden am besten in
Gesprächen und Diskussionen mit den Mitarbeitern/-innen besprochen. Die alleinige Übergabe
schriftlicher Informationen ist nicht ausreichend. Die Unterweisung kann auch im Rahmen der
technologischen Einweisung durchgeführt werden.
Folgende Fragen haben sich für die Gesprächsführung bewährt:
•• Welche Gefährdungen bestehen?
•• Wie kann man sich schützen?
Bei der Beantwortung der Fragen sollte folgende Vorgehensweise berücksichtigt werden:
•• Gefährdungen bei den konkreten Tätigkeiten aufzeigen
•• Sicherheitseinrichtungen zeigen und erläutern
•• Sicheres Arbeitsverhalten vormachen und begründen
•• Verständnis durch Nachfragen feststellen
•• Auf Zwischenfragen eingehen
•• Anweisung klarmachen und begründen
Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen soll der persönliche Nutzen aufgezeigt werden.
Drohungen und Begründungen allein durch Paragrafen sind fehl am Platz.
2
Welche Inhalte und Themen?
Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den
betrieblichen Gegebenheiten.
Unterweisungsinhalte sind z. B.:
•• Erstunterweisung bei Neueinstellung
•• Brandschutz
•• Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall
•• Bildschirmarbeitsplätze
•• Arbeiten an Maschinen
•• Alkohol am Arbeitsplatz
•• Stolpern, Rutschen und Stürzen
•• Handbetriebene Transportmittel
•• Gehörschutz
•• Heben und Tragen
•• Umgang mit elektrischen Geräten
•• Tragen von Sicherheitsschuhen
•• Hand- und Hautschutz
•• Leitern und Tritte
•• Tragen von Schutzhandschuhen
•• Arbeiten mit dem Gabelstapler
•• Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I /
•• Mitgängerflurförderzeuge (MFZ)
Ätzende und reizende Stoffe
•• Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II /
Brennbare Flüssigkeiten
Siehe Anhang 3:
Bestellbogen
Unterweisungsmaterial
•• Sehen und gesehen werden
•• Verkehrssicherheit
Diese Themen können sowohl einzeln als auch zusammengefasst Gegenstand
einer Unter­weisung sein. Die Entscheidung hierüber hängt insbesondere von der
Art und Größe des Betriebes sowie vom Teilnehmerkreis ab.
Sind Nachweise der Unterweisung erforderlich?
Siehe Anhang 2:
Rechtliche Grundlagen
der Unterweisung
Siehe Anhang 4:
Kopiervorlage Durch-­­
geführte Unterweisungen
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen schriftlich
festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Vergleichbare
Pflichten ergeben sich nach der Biostoff- sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung.
Grundsätzlich schreibt die Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention«
(DGUV Vorschrift 1) die schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen vor. Die Bedeutung
der Unterweisung wird damit unterstrichen. Außerdem haben Unterweisende einen Nachweis
für ihre Pflichterfüllung erbracht.
Erfolgskontrolle
Das Dulden fehlerhaften Verhaltens wird oftmals als Zustimmung aufgefasst.
Um dem entgegenzutreten, sollten Unternehmer/-innen und Vorgesetzte Folgendes beachten:
•• Arbeitsweise der Mitarbeiter/-innen beobachten
•• Mitarbeiter/-innen auf unsichere Arbeitsweise ansprechen
•• Gründe für fehlerhaftes Verhalten erfragen und die Ursachen möglichst schnell beseitigen
•• Keine fehlerhaften Arbeitsweisen dulden
•• Jeweilige Unterweisung bei Bedarf wiederholen
•• Vorbildliche Arbeitsweisen herausstellen
Ist die Unterweisung durchgeführt, gilt es, die angestrebten Ziele auch wirklich zu erreichen.
Das heißt, konsequent zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter/-innen sich auch wirklich so
verhalten, wie es bei der Unterweisung vereinbart wurde. Dies bedeutet aber auch, dass die
Vor­gesetzten in der Praxis zu den Unterweisungszielen stehen müssen. Sie müssen das von
ihnen Geforderte vorleben.
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Anhang 1
Weiterführende Unterlagen der Berufsgenossenschaft
↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen
Erstunterweisung Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention«
bei Neueinstellung Broschüre »Bildschirm- und Büroarbeitsplätze –
↓ Best.-Nr.
DGUV Vorschrift 1
DGUV Information 215 – 410
Leitfaden für die Gestaltung«
Broschüre »Ergonomie«
MB 008
Broschüre »Innerbetrieblicher Transport«
211 DP
Broschüre »Lärmschutz«
214 DP
Broschüre »Unterweisungen planen und durchführen«
PU 007
Broschüre »Prüfungsfragen Arbeitssicherheit«
PU 003
Broschüren »Der sichere Start ins Berufsleben –
Infos für Azubis«
215 DP, AB 010, AB 012, AB 013,
AB 015, AB 016
Kampagne für junge Berufstätige
www.ein-unfall-ändert-alles.de
interAKTIV Lernmodule zu rund 40 Themen
der Arbeitssicherheit
www.bgetem.de
Webcode: 12203300
Lernmodule »Mir passiert schon nixx«
www.bgetem.de
Webcode: 12140017
DVD »Mir passiert schon nixx«
DVD 008
DVD »Die unachtsame Sekunde«
DVD 004
Medienpakete für Berufsstarter
(Feinmechanik, Elektrohandwerke/elektrotechnische
Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Druck- und
Papierverarbeitung, Textil und Mode, Büro und Verwaltung)
AZUBI-P 001 – AZUBI-P 006
Erste Hilfe Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention«
DGUV Vorschrift 1
Ihre Berufsgenossenschaft – Unsere Aufgaben und Leistungen D 010
Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben«
215 DP
Broschüre »Erste Hilfe mit Sonderteil Stromunfall«
MB 017
Kurzbroschüre »Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege«
T 010
Plakat »Ich bin Hoffnungsträger«
P 011/2014
Plakatausführung »Erste Hilfe im Betrieb«
DGUV Information 204 – 022
Telefonaufkleber »Notruf«
H 056, H 057
Aufkleber »Sind Sie schon Ersthelfer?«
H 058
interAKTIV Lernmodul »Erste Hilfe«
www.bgetem.de
Webcode: 12506909
Arbeiten an Maschinen Broschüre »Persönliche Schutzausrüstungen«
4
MB 001
Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben –
Infos für Azubis in der Feinmechanik«
AB 015
Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben –
Infos für Azubis in Textil- und Modeberufen«
AB 010
Kurzbroschüre »Ergonomische Gestaltung von
Montagearbeitsplätzen«
T 003
Testbogen »Montagearbeiten«
ABL 007
Testbogen »Werkzeug«
ABL 009
↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen
↓ Best.-Nr.
Lernmodul »Mir passiert schon nixx:
bewegte Maschinenteile«
www.bgetem.de
Webcode: 12140017
DVD »Sicherheit an spanabhebenden Maschinen«
DVD 063
DVD »Sicherheit an Pressen – auf den Punkt gebracht«
DVD 076
Stolpern, Rutschen Broschüren »Der sichere Start ins Berufsleben –
und Stürzen Infos für Azubis«
215 DP, AB 010, AB 012, AB 013,
AB 015, AB 016
Plakat »Ich bin Wegwischer«
P 003/2014
Plakat »Ich bin Gefahrenmelderin«
P 007/2014
DVD »Die unachtsame Sekunde«
DVD 004
Gehörschutz Broschüre »Lärmschutz«
214 DP
Kurzbroschüre »Gehörschäden vorbeugen«
T 014
BG-Infoblatt »Gehörschutzmittel-Lieferanten«
313
BG-Infoblatt »Schallpegelerhöhung durch Fremdgeräusch«
349
BG-Infoblatt »Gehörschutz, wozu?«
403
BG-Infoblatt »Gefährdungen durch Lärm«
465
BG-Infoblatt »Unterweisungen nach der Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«
466
BG-Infoblatt »Lärm: Gefährdungen beurteilen nach der
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«
469
Schulungsprogramm »Lärm«
PU 006
interAKTIV Lernmodul »Lärmschutz«
www.bgetem.de
Webcode: 12285972
Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Lärm«
www.bgetem.de
Webcode: 12140017
CD »Schütze Dein Gehör«
CD 010
Umgang mit Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen
elektrischen Geräten und Betriebsmittel«
DGUV Vorschrift 3
Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben«
215 DP
Broschüre »Unterweisen in der Elektrotechnik«
PU 008
Kurzbroschüre »Umgang mit elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln«
T 008
BG-Infoblatt »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel,
Prüfliste«
372
Testbogen »Elektrischer Strom«
ABL 005
Schulungsprogramm »Die fünf Sicherheitsregeln«
PU 004
interAKTIV Lernmodul »Die fünf Sicherheitsregeln«
www.bgetem.de
Webcode: 12656425
Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Strom«
www.bgetem.de
Webcode: 12140017
DVD »Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms«
DVD 001
5
Anhang 1
↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen
Hand- und Hautschutz Broschüre »Hautschutz«
MB 003
Kurzbroschüre »Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien«
T 020
BG-Infoblatt »Allergien im Bereich Druck und
Papierverarbeitung«
416
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz – Allgemein«
531.0
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Offsetdruck«
531.1
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Etiketten- und
Schmalbahndruck«
531.2
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Verpackungstiefund Flexodruck (Farben auf Lösemittelbasis)«
531.3
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Flexodruck
(Farben auf Wasserbasis)«
531.4
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz beim Druck
mit UV-Farben«
531.6
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Siebdruck«
531.7
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz in der
Weiterverarbeitung«
531.9
BG-Infoblatt »Mechanische Gefährdungen der Haut«
531.10
BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutzplan«
531.11
Testbogen »Hautschutz«
ABL 004
Faltblatt »Haut- und Handschutz: Tipps konkret«
S 020
Aushang »Handhygiene«
S 040
Online-Datenbank »BASIS«
www.basis-dp.de
interAKTIV Lernmodul »Hautschutz«
www.bgetem.de
Webcode: 12460943
Tragen von Broschüre »Hautschutz«
Schutzhandschuhen Testbogen »Hautschutz«
MB 003
ABL 004
Faltblatt »Haut- und Handschutz: Tipps konkret«
S 020
BASIS-Modul Hand- und Hautschutz
www.basis-bgetem.de
Tätigkeiten mit Broschüre »Arbeiten im Offsetdruck«
Gefahrstoffen I / Broschüre »Staub bei Elektroinstallationsarbeiten«
Ätzende und
Broschüre »Gefahrstoffe im Elektromaschinenbau«
reizende Stoffe
6
↓ Best.-Nr.
202 DP
S 032
S 016
BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für das Arbeiten
mit Gefahrstoffen«
501
BG-Infoblatt »Unterweisung der Mitarbeiter, die
mit Gefahrstoffen umgehen«
505
BG-Infoblatt »Vorschriften und Informationsmaterial zu
Gefahrstoffen«
508
Testbogen »Gefahrstoffe«
ABL 013
Faltblatt »Staubarm arbeiten«
S 033
interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gefahrstoffen«
www.bgetem.de
Webcode: 12149395
↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen
Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen II /
Brennbare
Flüssigkeiten
↓ Best.-Nr.
interAKTIV Lernmodul »Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen«
www.bgetem.de
Webcode: 13754829
interAKTIV Lernmodul »Textilstaub«
www.bgetem.de
Webcode: 12195404
interAKTIV Lernmodul »Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen«
www.bgetem.de
Webcode: 13754829
Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe«
www.bgetem.de
Webcode: 12140017
Broschüre »Arbeiten im Offsetdruck«
202 DP
Broschüre »Zündgefahren in Erdgasanlagen durch
elektrostatische Aufladungen«
MB 005
Broschüre »Vorbeugender Brandschutz und Verhalten
im Brandfall«
T 011
BG-Infoblatt »Behälter für Lösemittel und gebrauchte
Putztücher, Sicherheitsschränke«
328
BG-Infoblatt »Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
im Bereich Druck und Papier«
402
BG-Infoblatt »Lösemittel im Druck und in der
Papierverarbeitung«
521
interAKTIV Lernmodul »Grundlagen des Explosionsschutzes«
www.bgetem.de
Webcode: 12667881
interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gefahrstoffen«
www.bgetem.de
Webcode: 12149395
interAKTIV Lernmodul »Grundlegende Schutzmaßnahmen
beim Betrieb von Gasanlagen«
www.bgetem.de
Webcode: 12545394
Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe«
www.bgetem.de
Webcode: 12140017
Bildschirmarbeitsplätze Broschüre »Arbeiten am Bildschirm – Maßnahmen
DGUV Information 215 – 410
zum Schutz der Gesundheit am Bildschirm-Arbeitsplatz«
Broschüre »Arbeiten am Bildschirm«
T 040
Broschüre »Grundlagen zum Raumklima und zur
Raumlufttechnik«
S 042
Broschüre »Ergonomie«
MB 008
Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben –
Infos für Azubis in Büro und Verwaltung«
AB 016
interAKTIV Lernmodul »Sicherheit an Büroarbeitsplätzen«
www.bgetem.de
Webcode: 12132366
CD »Bildschirm-Fitnesstrainer«
CD 009, www.bgetem.de
Webcode: 12297241
DVD »Fit im Büro«
DVD 010
Alkohol am Arbeitsplatz Broschüre »Alkohol im Betrieb«
219 DP
Broschüre »Alkohol und Arbeit – zwei, die
nicht zusammenpassen«
T 042
Plakat »Ich bin Neinsagenkönner«
P 008/2014
7
Anhang 1
↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen
Handbetriebene Broschüre »Innerbetrieblicher Transport«
Transportmittel Broschüre »Ladungssicherung«
211 DP
226 DP
Broschüre »Ladungssicherung: Ratgeber Pkw/Transporter«
226.1 DP
Broschüre »Ladungssicherung: Ratgeber Lkw«
226.2 DP
Broschüre »Ergonomie«
MB 008
Plakat »Ich bin Rückversicherin«
P 010/2014
Testbogen »Transport«
ABL 006
interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gabelstaplern«
www.bgetem.de
Webcode: 12738175
interAKTIV Lernmodul »Sicherheit beim Wäschetransport«
www.bgetem.de
Webcode: 12655390
interAKTIV Lernmodul »Transport von Stoffen mit
gefährlichen Eigenschaften«
www.bgetem.de
Webcode: 12728790
Heben und Tragen Broschüre »Innerbetrieblicher Transport«
211 DP
Broschüre »Lasten bewegen von Hand«
T 041
Broschüre »Ergonomie«
MB 008
interAKTIV Lernmodul »Heben und Tragen«
www.bgetem.de
Webcode: 13192760
Tragen von Broschüre »Persönliche Schutzausrüstungen«
Sicherheitsschuhen BG-Infoblatt »Tragen von Sicherheitsschuhen«
MB 001
350
BG-Infoblatt »Sicherheitsschuhe, Hersteller und Lieferanten«
303
Plakat »Ich bin Selbstschützer«
P 006/2014
Leitern und Tritte Ausfüllhilfe »Leiternprüfbuch«
S 012
Testbogen »Umgang mit Leitern und Arbeiten
auf erhöhtem Stand«
ABL 008
Aufkleber »Betriebsanleitung für Anlegeleitern«
HK 010
Aufkleber »Betriebsanleitung für Stehleitern«
HK 011
interAKTIV Lernmodul »Sicherheit auf Leitern«
www.bgetem.de
Webcode: 12645774
Lernmodul »Mir passiert schon nixx:
hoch gelegene Arbeitsplätze«
www.bgetem.de
Webcode: 12140017
DVD »Wer gut runterkommt, bleibt immer oben«
DVD 055
DVD »Hoch hinaus! Sicher arbeiten mit Hubarbeitsbühnen«
DVD 016
Arbeiten mit dem Unfallverhütungsvorschrift »Flurförderzeuge«
Gabelstapler Broschüre »Ergonomie«
8
↓ Best.-Nr.
DGUV Vorschrift 68
MB 008
Broschüre »Wichtig für Gabelstaplerfahrer«
213 DP
Broschüre »Sicherheitsbeurteilung,
Innerbetrieblicher Transport«
230.15 DP
↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen
↓ Best.-Nr.
BG-Infoblatt »Flurförderzeuge, Prüfung«
363
BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für den Betrieb
von Gabelstaplern«
429
BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für den Betrieb
von Handhubwagen«
431
BG-Infoblatt »Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr«
434
Testbogen »Transport«
ABL 006
Plakat »Ich bin Rückversicherin«
P 010/2014
Faltblatt »Fahrausweis für Gabelstapler«
064 DP
Flyer »Innerbetrieblicher Transport kompakt«
075 DP
Aufkleber »Nicht Rollerfahren«
065 DP
Aufkleber »Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung«
(Gabelstapler)
066 DP
interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gabelstaplern«
www.bgetem.de
Webcode: 12738175
Mitgängerflur- Broschüre »Ergonomie«
förderzeuge (MFZ) BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für den Betrieb von
MB 008
430
Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung«
Testbogen »Transport«
ABL 006
Plakat »Ich bin Rückversicherin«
P 010/2014
Aufkleber »Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung« (MFZ)
067 DP
interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gabelstaplern«
www.bgetem.de
Webcode: 12738175
Sehen und interAKTIV Lernmodul »Verhalten im Straßenverkehr«
gesehen werden
Verkehrssicherheit Unfallverhütungsvorschrift »Fahrzeuge«
www.bgetem.de
Webcode: 12894984
DGUV Vorschrift 70
Broschüre »Sicherheitsbeurteilung Verkehrssicherheit«
230.17 DP
BG-Infoblatt »Verkehrssicherheitsarbeit im Betrieb«
375
BG-Infoblatt »Sicherheitsartikel für Zeitungszusteller/-innen«
425
BG-Infoblatt »Radfahren bei schlechter Sicht –
sehen und gesehen werden«
433
BG-Infoblatt »Betriebliche Veranstaltungen zur
Verkehrssicherheit«
472
Faltblatt »Zu Fuß unterwegs«
072 DP
Plakat »Ich bin Anhalter«
P 004/2014
interAKTIV Lernmodul »Verhalten im Straßenverkehr«
www.bgetem.de
Webcode: 12894984
DVD »Zeitungszusteller«
074.1 DP
DVD »Ladungssicherung«
074.2 DP
DVD »Defensive Strategien für den Straßenverkehr«
DVD 002
9
Anhang 2
Rechtliche Grundlagen der Unterweisung
Nachstehend sind die für die Unterweisungen besonders zu beachtenden Gesetze,
Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften zusammengestellt:
1. Arbeitsschutzgesetz § 12, »Unterweisung«
2. Jugendarbeitsschutzgesetz § 29, »Unterweisung über Gefahren«
(mindestens halbjährliche Unterweisung)
3. Betriebssicherheitsverordnung § 12, »Unterweisung und
besondere Beauftragung von Beschäftigten«
4. Biostoffverordnung § 12, »Arbeitsmedizinische Vorsorge«
5. Gefahrstoffverordnung § 14, »Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten«
6. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 11, »Unterweisung der Beschäftigten«
7. Röntgenverordnung § 36, »Unterweisung«
8. Strahlenschutzverordnung § 38, »Unterweisung«
9. Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention« § 4, »Unterweisung
der Versicherten«
10
Anhang 3
Bestellbogen Unterweisungsmaterial
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sollen die Unterweisungsgespräche unterstützen
und sind gleichzeitig zur Weitergabe an die Mitarbeiter/-innen vorgesehen. Sie können bei Bedarf
um spezifische betriebliche Gegebenheiten ergänzt werden.
Die Unterweisungshilfen können, je nach Bedarf, sowohl einzeln als auch im Paket bei der
Berufsgenossenschaft bestellt werden.
↓ Unterweisungsunterlagen
↓ Best.-Nr.
Gesamtpaket (233-1 bis 233-23)
Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
Erstunterweisung bei Neueinstellung
Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall
Arbeiten an Maschinen Stolpern, Rutschen und Stürzen
Gehörschutz Umgang mit elektrischen Geräten Hand- und Hautschutz Tragen von Schutzhandschuhen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten
Brandschutz
Bildschirmarbeitsplätze
Alkohol am Arbeitsplatz
Handbetriebene Transportmittel
Heben und Tragen Tragen von Sicherheitsschuhen Leitern und Tritte Arbeiten mit dem Gabelstapler
Mitgängerflurförderzeuge (MFZ)
Sehen und gesehen werden
Verkehrssicherheit
Datum der Bestellung
233-0 DP
233-1 DP
233-2 DP
233-3 DP
233-4 DP
233-5 DP
233-6 DP
233-7 DP
233-8 DP
233-9 DP
233-10 DP
233-11 DP
233-12 DP
233-13 DP
233-14 DP
233-15 DP
233-16 DP
233-17 DP
233-18 DP
233-20 DP
233-21 DP
233-22 DP
233-23 DP
Mitglieds-Nr. (unbedingt angeben)
Bitte senden Sie das Material an folgende Adresse
Firma
Name
Straße
Ort
Bestellung bitte über:
> [email protected] oder > www.bgetem.de/medien-service
oder per Fax an: 0611 - 131 8222
↓ Anzahl
Rückfragen unter:
0611 - 131 8221
Anhang 4
KOPIERVORLAGE
Durchgeführte Unterweisung
Datum
Unterweisender /
Unterweisende
Unterweisungsthemen
Teilnehmer /
Teilnehmerinnen
Name
Vorname
Unterschrift
Anhang 5
Übersicht für Unterweisende
Durchgeführte
Unterweisung
Datum
Thema
Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
Bestell-Nr. 233-1 DP
1 · 4 (4) 3 · 15
Alle Rechte beim Herausgeber.
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,
Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, Telefon 0221/3778-0, Telefax 0221/3778-1199, E-Mail: [email protected], www.bgetem.de