- thyssenkrupp AG

Informationen zur
Teilnahme an der
Hauptversammlung
2016, zur Briefwahl
und zur Stimmrechtsvertretung
thyssenkrupp AG
29.01.2016
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Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bitten wir Sie, möglichst frühzeitig bei Ihrer Depotbank eine Eintrittskarte anzufordern. Dabei sind die in der Einberufung zur Hauptversammlung im Abschnitt II. 2. (Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung) angegebenen Fristen zu beachten.
Mit dieser Eintrittskarte und den darin enthaltenen Angaben können Sie:
- persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder
- Ihr Stimmrecht schriftlich im Wege der Briefwahl ausüben oder
- sich durch einen Dritten vertreten lassen und diesem dazu schriftlich
oder elektronisch eine Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptver sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erteilen oder
- den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern elektronisch
eine Vollmacht und Weisungen zur Abstimmung über die Beschluss vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat erteilen.
Die elektronische Erteilung von Vollmachten und auch Weisungen erfolgt
über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem, zu dem
Sie mit den Daten Ihrer Eintrittskarte Zugang erhalten.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Hauptversammlung
und einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung und Stimmabgabe bitten
wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Hinweise:
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1. Versammlungsort / Anreise zur Hauptversammlung
Die Hauptversammlung findet statt im RuhrCongress, Stadionring 20,
44791 Bochum.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Für die Fahrt zum RuhrCongress ist der Eintrittskarte ein Fahrausweis für
den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Anlage beigefügt. Dieser Fahrausweis berechtigt am 29. Januar 2016 zur unentgeltlichen Hin- und
Rückfahrt zu und von der Hauptversammlung der thyssenkrupp AG im
gesamten VRR-Verbundgebiet (2. Wagenklasse).
Gelsenkirchen
U
RB 46
RE 1, 6, 11, 16
308
Bochum Hbf
Düsseldorf
RB 40, S 1
Duisburg
Essen
rewirpowerSTADION
Planetarium
RE 1, 6, 11
S1
Dortmund
RB 1
RB 40
Witten/ Hagen
Anreise mit dem PKW
Von der Autobahn A40 kommend benutzen Sie bitte die Autobahnausfahrt
36 Bochum „RuhrCongress“ und halten sich unmittelbar nach der Autobahnausfahrt links. Sie fahren direkt auf das sich neben der Starlighthalle
befindende Parkhaus zu. Dort stehen gebührenfreie Parkplätze zur Verfügung. Der RuhrCongress ist ca. 5 Gehminuten vom Parkhaus entfernt.
Bitte folgen Sie der Beschilderung.
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Anschluss
Bochum RuhrCongress
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Haltestelle
308
5
2.Persönliche Teilnahme / Anmeldung
im RuhrCongress
Falls Sie persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, legen Sie bitte
den oberen Abschnitt der Eintrittskarte an der „Anmeldung für Aktionäre“
im RuhrCongress vor. An der „Anmeldung für Aktionäre“ wird Ihnen im
Austausch gegen die Eintrittskarte ein Stimmkartenblock ausgehändigt.
Zur vollständigen Präsenzfeststellung bitten wir Sie, alle in Ihrem Besitz
befindlichen Eintrittskarten vorzulegen.
Die Versammlungsräume sind bereits ab 8:00 Uhr geöffnet. Im Interesse
aller Teilnehmer werden wir – wie in den vergangenen Jahren – umfangreiche
Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht
in den Versammlungsbereich mitgenommen werden und müssen von uns
für die Dauer der Hauptversammlung eingezogen und verwahrt werden.
Zur beiderseitigen Erleichterung bitten wir Sie, solche Gegenstände nicht
mitzuführen.
3.Stimmrechtsausübung per Briefwahl
Sie können Ihre Stimmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auch
schriftlich im Wege der Briefwahl abgeben, ohne an der Hauptversammlung
vor Ort teilnehmen zu müssen. Verwenden Sie für die Briefwahl bitte den
unteren Abschnitt auf der Vorderseite des Eintrittskartenformulars. Die per
Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 27. Januar 2016
unter der nachfolgenden Adresse eingegangen sein:
thyssenkrupp AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax +49 89 30903-74675
E-Mail: [email protected]
4.Teilnahme einer bevollmächtigten Person Ihrer Wahl
Falls Sie sich durch einen Dritten in der Hauptversammlung vertreten lassen
wollen, füllen Sie bitte die auf der Rückseite der Eintrittskarte im oberen
Abschnitt aufgedruckte Vollmacht aus, unterzeichnen diese und übergeben
die Eintrittskarte/Vollmacht dem von Ihnen Bevollmächtigten. Ihr Bevollmächtigter muss sich am Tag der Hauptversammlung wie in Ziffer 2 beschrieben durch Vorlage der Eintrittskarte/Vollmacht anmelden. Alternativ zur
schriftlichen Bevollmächtigung können Sie einem Dritten auch elektronisch
Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung erteilen. Sofern Sie
dazu das von uns zur Verfügung gestellte internetgestützte Vollmachts-
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und Weisungssystem nutzen, informieren Sie bitte Ihren Bevollmächtigten
über diese Vollmachtserteilung. Ihr Bevollmächtigter sollte sich in der
Hauptversammlung durch einen Personalausweis ausweisen können.
5.Stimmrechtsvertretung durch die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Wir bieten Ihnen ferner die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch
Mitarbeiter unserer Gesellschaft an. Die Gesellschaft hat zu jeweils einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertretern Frau Kerstin Mücher und
Herrn Matthias Peinert benannt. Beide sind Mitarbeiter der thyssenkrupp AG.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen. Ohne Weisungen können die
Stimmrechte nicht ausgeübt werden.
Sie können den Stimmrechtsvertretern elektronisch über das internetgestützte
Vollmachts- und Weisungssystem vor und auch noch während der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen.
6.Elektronisches Vollmachts- und Weisungssystem
Vollmachten und Weisungen über das internetgestützte Vollmachts- und
Weisungssystem sollten möglichst frühzeitig erteilt werden, müssen aber
spätestens am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.
6.1 Zugang / Anmeldung zum System
Den Zugang erhalten Sie über die Internetseite der Gesellschaft ab dem
15. Januar 2016 unter www.thyssenkrupp.com. Über den Link „Hauptversammlung“ werden Sie zum internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystem weitergeleitet.
Auf der Anmeldeseite des Vollmachts- und Weisungssystems tragen Sie
bitte zunächst die fünfstellige Nummer Ihrer Eintrittskarte und die daneben
stehende einstellige Prüfziffer in die dafür vorgesehenen Felder ein. Erfassen
Sie anschließend im darunter liegenden Feld „Internetzugangs-Code“
die achtstellige alphanumerische Zeichenfolge, die Sie ebenfalls auf der
Eintrittskarte finden.
Nach Anklicken der Bildschirmtaste »Anmelden« bestätigen Sie bitte auf
der nun folgenden Seite die Kenntnisnahme und Akzeptanz unserer rechtlichen Hinweise sowie des Haftungsausschlusses und klicken anschließend
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auf »Weiter«. Auf der nun folgenden Seite wählen Sie entweder die Bildschirmtaste »Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
erteilen« oder »Vollmacht an Dritte erteilen«.
6.2 Elektronische Vollmachts- und Weisungs erteilung an Stimmrechtsvertreter
Nach Wahl der Option »Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erteilen« öffnet sich im Anschluss die Seite „Vollmacht erteilen“.
Durch Klicken auf die Bildschirmtaste »Vollmacht erteilen« bevollmächtigen
Sie zunächst die von der thyssenkrupp AG namentlich benannten Stimmrechtsvertreter. Nach Klicken der Taste »Weiter« kommen Sie zur Seite
„Weisungen erteilen“. Hierbei haben Sie die Wahl, entweder den Vorschlägen
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat insgesamt zuzustimmen oder zu jedem
einzelnen angeführten Tagesordnungspunkt eine Weisung zu erteilen (klicken
Sie entsprechend auf »Ja«, »Nein« oder »Enthaltung«). Nachdem Sie alle
Weisungen erteilt haben, klicken Sie anschließend auf »Weiter«.
Es erscheint nun eine Kontrollansicht zur Überprüfung Ihrer Weisungsdaten.
Wenn Ihre Weisungen zutreffend abgebildet sind, klicken Sie auf »Weisungen
erteilen«, ansonsten auf »Weisungen ändern«. Im Anschluss erhalten Sie
eine Weisungsbestätigung angezeigt, die Sie zu Dokumentationszwecken
ausdrucken können. Mit der Taste »Abmelden« beenden Sie anschließend
den Dialog.
Falls Sie im Besitz mehrerer Eintrittskarten sind, für die Sie Vollmachten und
Weisungen über das Internet erteilen wollen, starten Sie das Vollmachts- und
Weisungssystem für jede Karte neu.
6.3 Elektronische Vollmachtserteilung an einen Dritten
Nach Wahl der Option »Vollmacht an Dritte erteilen« öffnet sich die Seite
„Bevollmächtigung Dritter“. Dort tragen Sie bitte den Namen und Wohnort
des Bevollmächtigten ein und klicken anschließend auf »Vollmacht erteilen«.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die Vollmachtserteilung,
die Sie zu Dokumentationszwecken ausdrucken können. Mit der Taste
»Abmelden« beenden Sie anschließend den Dialog. Bitte beachten Sie
bei der elektronischen Bevollmächtigung eines Dritten, dass dieser bereit
sein muss, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen und sich
zur Ausübung des Stimmrechts aktiv an der Abstimmung beteiligen muss.
Eine Benachrichtigung eines von Ihnen bevollmächtigten Dritten über die
Bevollmächtigung erfolgt durch uns nicht. Bitte stimmen Sie sich daher mit
Ihrem Bevollmächtigten entsprechend ab.
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Falls Sie im Besitz mehrerer Eintrittskarten sind, für die Sie Vollmachten über
das Internet erteilen wollen, starten Sie das Vollmachts- und Weisungssystem für jede Karte neu.
6.4Widerruf / Änderung elektronisch erteilter Vollmachten und Weisungen
Sie können Ihre elektronisch per Internet erteilte Vollmacht auf demselben
Weg widerrufen bzw. Weisungen ändern. Der Widerruf der Vollmacht bzw.
Änderungen der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen spätestens
am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.
Sie erhalten dann erneut Zugang zum Vollmachts- und Weisungssystem wie
in Ziffer 6.1 beschrieben.
6.5 Technische Voraussetzungen
Um das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem nutzen zu können,
muss Ihr Browser die 128-Bit-SSL-Verschlüsselung unterstützen. Das Vollmachts- und Weisungssystem ist optimiert für Microsoft Internet Explorer,
Version 8.0 oder höher inklusive der aktuellen Sicherheitsversionen. Das
System wird in einem separaten Fenster geöffnet. Sollte dies bei Ihnen nicht
funktionieren, so stellen Sie bitte sicher, dass Ihr browserinterner PopupBlocker diesen Zugriff gestattet. Ferner müssen die Sicherheits- bzw. Datenschutzeinstellungen des Browsers eine einwandfreie Programmausübung
zulassen. Insbesondere kann die Verfügbarkeit bei der Verwendung von
Tablet-PCs, Smartphones oder ähnlichen mobilen Endgeräten aufgrund
gerätespezifischer Besonderheiten unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.
7.Rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss
Briefwahl
(1)Die Stimmabgabe zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall,
dass der Hauptversammlung auf Grund einer Veränderung der Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet wird.
(2) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durch geführt werden, gilt die Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
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(3)Die Eintrittskarte berechtigt auch nach Stimmabgabe per Briefwahl
zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch den Aktionär persönlich
oder durch einen bevollmächtigten Dritten oder zur elektronischen Voll machts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter.
(4) Per Briefwahl abgegebene Stimmen gelten automatisch als widerrufen
im Falle der Teilnahme an der Hauptversammlung durch den Aktionär
oder durch einen bevollmächtigten Dritten oder – unabhängig vom Ein gangsdatum – im Falle der elektronischen Vollmachts- und Weisungs erteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
(5) Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl werden Sie nicht als Teilneh mer an der Hauptversammlung geführt. Eine Aufnahme in das Teil nehmerverzeichnis der Hauptversammlung sowie eine Offenlegung
Ihres Namens erfolgt in diesen Fällen nicht.
Vollmachten und Weisungen
(1) Die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2
gilt auch für den Fall, dass der Hauptversammlung auf Grund einer
Veränderung der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unter breitet wird.
(2) Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durch geführt werden, gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
(3) Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können
Sie nicht an der Abstimmung über Anträge zum Verfahren in der Haupt versammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder
sonstige nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge
teilnehmen. Ebenso können die Stimmrechtsvertreter weder schriftlich
noch elektronisch per Internet zur Stellung von Fragen oder Anträgen
in der Hauptversammlung beauftragt werden.
(4) Die Eintrittskarte berechtigt auch nach Erteilung einer Vollmacht an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an einen
Dritten (schriftlich oder elektronisch per Internet) zur Teilnahme an der
Hauptversammlung durch den Aktionär persönlich oder einen anderen
bevollmächtigten Dritten.
(5) Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten
Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch
erteilten Vollmacht und Weisungen.
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(6) Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines schriftlich bevoll mächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf der elektronisch erteilten Vollmacht an einen Dritten.
(7) Nach einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder eines bevoll mächtigten Dritten an der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht mehr elektronisch erteilt
werden.
(8) Bei elektronischer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter wird
der Name einer der Stimmrechtsvertreter in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung aufgenommen. Eine Offenlegung Ihres Namens
erfolgt in diesen Fällen nicht.
Nutzung des Internet-Services
Bitte achten Sie beim Empfang der Eintrittskarte darauf, dass die Postsendung unversehrt ist. Sollten Sie einen Verdacht auf Missbrauch der OnlineNutzung haben, können Sie per E-Mail an [email protected]
unter Angabe Ihrer Adressdaten, der Eintrittskarten-Nr. und der Stimmenanzahl den Zugang sperren lassen. Ihre Vollmacht an einen Dritten bzw.
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
damit widerrufen und werden gelöscht. Anschließend werden Sie per E-Mail
benachrichtigt und können sich wieder neu am System anmelden sowie
neue Vollmacht und gegebenenfalls neue Weisungen erteilen.
Die Stabilität und Verfügbarkeit des internetgestützten Vollmachts- und
Weisungssystems zur Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am
29. Januar 2016 kann ebenso wie die Internet-Übertragung der Hauptversammlung nach dem heutigen Stand der Technik Schwankungen und
Störungen unterworfen sein. Weder die thyssenkrupp AG noch die von Ihnen
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter haben Einfluss auf Verfügbarkeit,
Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste Dritter.
Sollten wir trotz aller getroffenen Sicherheitsvorkehrungen unbefugte Fremdeinwirkungen auf die zur Durchführung der Stimmrechtsausübung per Internet
gespeicherten und gemäß Bundesdatenschutzgesetz behandelten Daten
feststellen, behalten wir uns vor, die Nutzung des Systems ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. In diesem Fall werden
nur solche per Internet erteilte Vollmachten und Weisungen berücksichtigt,
deren Manipulation ausgeschlossen werden kann.
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Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des internet-gestützten
Vollmachts- und Weisungssystems sowie für den Zugang zum System einschließlich der in Anspruch genommenen Internetdienste und der Netzelemente Dritter. Ferner übernehmen wir keine Verantwortung für Fehler
und Mängel der für die Stimmrechtsausübung per Internet eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie
und/oder über Ihren Bevollmächtigten (z. B. Name, Wohnort, Anzahl der
Aktien und Aktiengattung). Wir verwenden diese Daten ausschließlich
zu Zwecken der Durchführung der Hauptversammlung und der Erfüllung
aktienrechtlicher Nachweispflichten. In die Daten können im Rahmen der
gesetzlichen Auskunftspflichten auch andere Aktionäre der thyssenkrupp AG
Einsicht nehmen. Die Daten werden – um den aktienrechtlichen Nachweispflichten zu genügen – für drei Jahre aufbewahrt und sodann gelöscht.
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an die
thyssenkrupp AG, Compliance, Datenschutzbeauftragter, thyssenkrupp
Allee 1, 45143 Essen. Die thyssenkrupp AG ist verantwortliche Stelle
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
8.Kontakt
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an:
+49 201 844 - 536367
Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Duisburg und Essen, im Dezember 2015
Mit freundlichen Grüßen
thyssenkrupp AG
thyssenkrupp AG
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
www.thyssenkrupp.com