Ausschreibung Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger

Investorenauswahlverfahren
„Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
Verkauf des 1,3 ha großen Grundstücks für Wohnbebauung mit ergänzender
Büro- und Handelsnutzung
Schorndorf den 18.03.2016
Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
Inhalt
1.
Anlass und Gegenstand des Verfahrens .......................................................................................... 2
2.
Ausschreibungsbedingungen und Verfahrensablauf ...................................................................... 3
3.
Lage ................................................................................................................................................. 5
4.
Städtebauliche Situation und Rahmenbedingungen....................................................................... 6
5.
Grundstück und Bausubstanz .......................................................................................................... 8
6.
Leistungskatalog ............................................................................................................................ 10
7.
Verzeichnis der Anlagen ................................................................................................................ 11
1
Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
1. Anlass und Gegenstand des Verfahrens
Das ca. 1,3 Hektar große Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger in
Schorndorf (Flst. 123, Flst. 120; Flst. 119/2 und Flst. 108 siehe Anlage 1) wird durch die Stadt
Schorndorf (Wirtschaftsstandort Schorndorf siehe Anlage 2) einschließlich aller darauf
stehenden baulichen Anlagen zum Kauf angeboten. Optional kann auch das Gelände der
ehemaligen Kantine der Lederfabrik, (Flst. 104 siehe Anlange 1) inklusive dem darauf
befindlichen Kantinengebäude, erworben werden. Im Jahre 2008 wurde die Nutzung der
Fabrik endgültig aufgegeben, nun soll auf dem innerstädtischen Grundstück, direkt
gegenüber dem Bahnhof (IC, Regionalexpress, S-Bahn, Wieslauftalbahn), ein neues
Stadtquartier entstehen. Vorgesehen ist ein Mix aus Wohnen, Dienstleistungs- und/oder
Handelsnutzung, der in seiner Ausführung den besonderen Rahmenbedingungen des
Grundstücks und den städtebaulichen Anforderungen der Stadt Schorndorf entspricht.
Berücksichtigt werden müssen dabei folgende Punkte, die Grundlage des
Gemeinderatsbeschlusses zur Einleitung des Auswahlverfahrens waren:
•
Die Wohnnutzung steht im Vordergrund. Ziel ist eine hohe Dichte neben städtebaulicher
Qualität, attraktiven öffentlichen und privaten Freiflächen bei gleichzeitiger
Durchmischung von unterschiedlichsten Wohnformen für verschiedene Zielgruppen.
•
Im Rahmen der Neubebauung wird der Gebietscharakter verändert. Es ist je nach
Planung eine Ausweisung als Kern- oder als Mischgebiet möglich. Im Kerngebiet ist die
Handelsnutzung auf einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 2 500 m² Nutzfläche
(1 600 m² Verkaufsfläche) zu beschränken, ergänzende Dienstleistungsnutzungen sind
möglich. Im Mischgebiet ist neben Dienstleistungsnutzungen nur eine Handelsnutzung
mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten für den örtlichen Bedarf zulässig.
•
Stellplätze sollen möglichst in einer Tiefgarage oder überdeckt entstehen, ebenerdige
Stellplätze sind nur in untergeordnetem Umfang gewünscht.
•
Die Anbindung an die Innenstadt muss verbessert werden. Deshalb werden Vorschläge
zur Veränderung der am südwestlichen Grundstücksrand gelegenen
Fußgängerunterführung und eine Aussage über den Grad einer diesbezüglichen
Kostenbeteiligung erwartet.
•
Ein Wunsch ist der teilweise Erhalt prägender Bausubstanz, vorzulegen als
Hauptvorschlag. Nebenvorschläge, die eine komplette Neubebauung vorsehen, sind
möglich.
•
Der zukünftige Erwerber führt alle anstehenden Abbrucharbeiten in eigener Regie durch
und trägt die Kosten dafür.
•
Ein konkretes Kaufpreisangebot ist vorzulegen.
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Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
Um einen geeigneten Bauherr/Investor zu finden, der im Umgang mit diesen Vorgaben unter
den im Weiteren beschriebenen Rahmenbedingungen ein überzeugendes Konzept liefert,
wird vom Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücke der Stadtverwaltung
Schorndorf ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Im Folgenden werden die
Ausschreibungsbedingungen und der Verfahrensablauf, die Lage des Grundstücks, die
städtebauliche Situation und weitere wichtige Rahmenbedingungen, die bestehende
Bausubstanz sowie der genaue Leistungskatalog, entsprechend dem die Bewerber ihre
Angebote und Konzepte entwickeln sollen, beschrieben.
2. Ausschreibungsbedingungen und Verfahrensablauf
Verfahrensart
Das Investorenauswahlverfahren findet als ein an einen städtebaulichen Vertrag gebundenes
Veräußerungsverfahren mit Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB statt. Die
Aufgabenstellung stellt keinen Wettbewerb im rechtlichen Sinne dar, das Verfahren folgt
nicht den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Bei dem durchzuführenden
Investorenauswahlverfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren.
Adressaten
Mit dem Investorenauswahlverfahren werden Bewerber oder Bewerbergemeinschaften
angesprochen. Teilnahmeberechtigt sind Bauträger, die gleichzeitig als Investoren tätig sind
sowie Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Bauträgern, die sich jeweils zur
Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Architekten und Landschaftsplanern verpflichten
und die geforderten Referenznachweise erbracht haben (siehe 6. Leistungskatalog). Eine
Realisierung des Gesamtkonzepts durch mehrere Bauträger und dementsprechend eine
Aufteilung in verschiedene Quartiere ist ausdrücklich möglich. Als Partner stehen örtliche
Wohnbauträger, zum Beispiel die Städtische Wohnbaugesellschaft Schorndorf mbH u. a. zur
Verfügung. Für das Verfahren ist ein Ansprechpartner zu benennen.
Verfahrensablauf und Rechtliches
Es ist vorgesehen, dass der künftige Investor das Grundstück erwirbt und sich zur Umsetzung
des von ihm im Rahmen des Auswahlverfahrens vorgeschlagenen Konzepts verpflichtet. Im
Grundstückskaufvertrag wird die Umsetzung des im Angebot abgegeben Entwurfs festgelegt.
Die Überlassung des Grundstücks erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zur Ausführung
vorgesehene Planung vollständig und innerhalb des vereinbarten zeitlichen Rahmens
realisiert wird. Eine entsprechende Erklärung wird Bestandteil des Grundstückkaufvertrages.
Zur Absicherung der Ziele der Verkäuferin werden im Grundstücksüberlassungsvertrag
Rücktrittsrechte für den Fall vorgesehen, dass der entsprechende Entwurf nach Überlassung
des Grundstücks nicht zu Ausführung gelangt.
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Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
Aus der Bewerbung und damit der Abgabe eines Kaufangebots und eines Konzepts ergeben
sich für die Stadt Schorndorf keine weiteren Verpflichtungen. Es können keine Ansprüche
gegen diese geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von
Bewerbungen und/oder Kaufpreisangeboten oder aber für den Fall, dass ein Verkauf des
Grundstücks gar nicht erfolgt. Die Stadt Schorndorf behält sich ausdrücklich vor, das
Grundstück ggfs. nicht zu veräußern, das Verfahren zu ändern oder zu beenden wenn dies
aus wichtigen Gründen notwendig ist oder keine bzw. zu wenige Beiträge eingehen.
Alle eingegangenen und vollständigen Bewerbungen werden zunächst in einem internen
Auswahlverfahren auf eine engere Auswahl begrenzt. Die Bewerber deren Konzepte zur
engeren Auswahl gehören, werden zur Präsentation ihrer Konzepte im Gemeinderat
eingeladen. In die Auswahlentscheidung gehen Preis, architektonische Qualität,
Flächengestaltung etc. ein. Über den Zuschlag zu einem Konzept und damit über den Verkauf
des Grundstücks entscheidet der Gemeinderat. Voraussetzung für die Berücksichtigung der
eingereichten Angebote ist die Vollständigkeit gemäß der im Leistungskatalog geforderten
Bestandteile (siehe 6. Leistungskatalog). Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer
Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der
Beteiligten.
Der Teilnehmer erklärt sich durch die fristgerechte Abgabe eines, dem Leistungskatalog
entsprechenden Angebotes mit den formulierten Teilnahmebedingungen einverstanden. Die
eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Stadt Schorndorf. Die Urheberrechte,
insbesondere der Schutz gegen Nachbauen und das Recht der Veröffentlichung bleibt den
Verfassern erhalten. Der Stadt Schorndorf steht das Recht der Erstveröffentlichung der im
Gemeinderat präsentierten Angebote und Konzepte zu. Sie ist berechtigt, die eingereichten
Arbeiten unter Angabe der Verfasser ohne Vergütung in Teilen oder als Ganzes zu
veröffentlichen. Bis zur Vorstellung im Gemeinderat sichert die Stadt Schorndorf zu,
Planungsinhalte oder Angebotsdetails nicht an Dritte weiterzugeben. Die Teilnehmer des
Investorenauswahlverfahrens und die von ihnen möglicherweise beauftragten
Architekten/Landschaftsplaner erhalten für ihre Leistungen keine Vergütung von der Stadt
Schorndorf. Für den Fall, dass die eingereichten Arbeiten vor dem Gemeinderat der Stadt
Schorndorf zu präsentieren sind, wird ebenfalls keine Vergütung gezahlt.
Das Verfahren wird durch eine Anzeige in der Stuttgarter Zeitung, in der Anzeigenverbund
der Waiblinger Zeitung sowie auf der Website der Stadt Schorndorf unter der Rubrik
„Rathaus > Ausschreibungen“ und schorndorf.de/breuninger öffentlich ausgeschrieben.
Aufgrund bereits erfolgter initiativer Bewerbungen, erhalten verschiedene potentielle
Investoren bzw. Bauträger die Bewerbungsunterlagen im Anschluss an die Veröffentlichung
direkt zugesandt.
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Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
Termine und Fristen
Das Verfahren beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung.
Zusätzliche Unterlagen können bis zum 31.05.2016 angefordert werden.
Besichtigungstermine für das Gelände sind bis zum 20.06.2016 möglich. Der finale
Abgabetermin für die Angebote und Konzepte ist der 30.06.2016.
Die voraussichtlich ersten Termine für die Präsentation der Angebote sind die Sitzung des
Technischen Ausschusses des Gemeinderates am 13.09.2016 oder die Sitzung des
Gemeinderates am 29.09.2016.
Zusätzlich abrufbare Unterlagen (Online abrufbar, Zugangsdaten müssen separat angefordert werden)
ALKIS (.dwg .dxf .pdf)
Bestandsaufnahme (.dwg .dxf .pdf)
Gebäudepläne und Informationen zum prägenden Gebäudebestand sowie zum
denkmalgeschützten Gebäude Vorstadtstraße 4 (.tif)
Hochwassergefahrenkarte (.pdf)
Kampfmittelgutachten (.pdf)
Liegenschaftsauswertung (.pdf)
Orientierende Gebäudeschadstoff- und Bausubstanzuntersuchung (.pdf)
Orthobilder (georeferenziert) (.tif)
Plan Gesamt mit ALKIS, Bestandsaufnahme, prägender Bauteil, Keller (.dwg .dxf .err .pdf)
Stadtplan Rahmenkarte (1:10 000)
Ver- und Entsorgungsleitungen (.pdf)
3. Lage
Das Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger (Flst. 123, Flst. 120, Flst. 119/2,
Flst. 108 und Flst. 104 siehe Anlage 1 und Anlage Bilder) liegt direkt gegenüber dem Bahnhof
und dem Zentralen Omnibusbahnhof in der Innenstadt von Schorndorf. (siehe Anlage 3) Die
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist dementsprechend ausgezeichnet, die
Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr ist sowohl über die Heinkelstraße als
auch die Vorstadtstraße möglich. Oberirdisch ist das Areal durch die Bahngleise der Bahnlinie
Stuttgart-Aalen und die parallel verlaufende Heinkelstraße von der historischen Altstadt
getrennt. Für Fuß- und Fahrradverkehr besteht eine direkte Anbindung zur Innenstadt durch
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eine Unterführung am südwestlichen Rand des Grundstücks. Im Osten des Grundstücks
schließen sich mit Lidl und Mediamarkt großflächige Einzelhandelsnutzungen mit den
zugehörigen Flächen für den ruhenden Verkehr an. Im Nordwesten, durch die Mühlgasse
getrennt, liegt der saisonal betriebene Gastronomiebetrieb der Schorndorfer Biergarten
GmbH mit ca. 650 Sitzplätzen. Zwischen dem Gelände des Biergartens und dem Parkplatz des
Lidl-Marktes, ebenfalls durch die Mühlgasse vom restlichen Areal abgetrennt, liegt das
optional erwerbbare Grundstück der ehemaligen Kantine der Lederfabrik Breuninger (Flst.
104). Westlich wird das Areal von den Wohn- und Gewerbegebäuden der Vorstadtstraße
eingerahmt. Die oberen Geschosse sind überwiegend durch Wohnnutzungen belegt, in den
Erdgeschossen befinden sich teilweise Handels-, gastronomische und sonstige gewerbliche
Nutzungen. Gegenüberliegend befindet sich das Berufsschulzentrum Grafenbergschule mit
ca. 2 500 Schülern. (siehe Anlage 4 und Anlage 5)
4. Städtebauliche Situation und Rahmenbedingungen
Städtebauliche Bezugspunkte
Das Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger befindet sich in einer
stadtgestalterischen Schlüsselposition. Es ist von der historischen Altstadt und vom Bahnhof
aus gut sichtbar und nicht zuletzt wegen seiner Größe eines der prägenden Elemente in der
Schorndorfer Innenstadt (siehe Anlage Bilder). Die bestehenden Gebäude sind überwiegend
Ziegelbauten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, teilweise aus den 50er Jahren (siehe
Anlage Bilder und Anlage 6). Diesbezüglich bestehen Parallelen und optische Beziehungen
zum schräg gegenüber liegenden Konversionsobjekt der Arnoldgalerie, die ein gutes Beispiel
für den wünschenswerten Umgang mit der bestehenden, identifikativen Bausubstanz
darstellt (siehe 5. Grundstück und Bausubstanz).
Nutzungsvorstellungen
Mit Blick auf die aktuelle Bedarfslage und Verkaufsflächenausstattung in Schorndorf soll bei
einer Konzeption für das Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger die
wohnwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund stehen. Dabei sind die Lage an den
Bahngleisen der Bahnlinie Stuttgart-Aalen, an der Heinkelstraße und die direkt angrenzenden
Gewerbenutzungen zu berücksichtigen. Das Verkehrsaufkommen in der Heinkelstraße, im
Bereich der ehemaligen Lederfabrik, liegt bei 6 500 Kfz je 24 Std. Der Lärmimmission auf das
Grundstück sollte durch eine gewerbliche Rahmennutzung in den besonders betroffenen
Bereichen sowie durch eine entsprechende Anlage und Bauweise der Wohneinheiten
Rechnung getragen werden. Das Ziel ist, die gewerbliche Nutzung so zu gestalten, dass der
Anteil an wohnwirtschaftlicher Nutzung maximiert werden kann.
Innerhalb des Wohnbauschwerpunktes ist eine Durchmischung von Wohnformen für
unterschiedlichste Zielgruppen wünschenswert. Im Fokus stehen senioren- und
familiengerechte Wohnformen, urbanes Wohnen und bezahlbare Mietwohnungen. Für die
Realisierung des Mietwohnungsanteils steht die Städtische Wohnbaugesellschaft Schorndorf
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Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
mbH als Partner für alle Bewerber zur Verfügung. Das denkmalgeschützte und damit zu
erhaltende Gebäude Vorstadtstraße 4, welches gegenwärtig vorübergehend
wohnwirtschaftlich genutzt wird, soll ausdrücklich in die Planungen einbezogen werden. Hier
bietet sich, unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Freifläche auf dem Flst. 108, ggfs.
eine gastronomische Nutzung und die Schaffung einer Eingangssituation für das neu
entstehende Stadtquartier an.
Planungsrechtliche Vorgaben
Planungsrechtlich ist das Grundstück gegenwärtig als Gewerbegebiet ausgewiesen (siehe
Anlage 5). Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nach §13a BauGB besteht sowohl die
Möglichkeit einer Ausweisung als Kerngebiet (MK) oder als Mischgebiet (MI). Beide Varianten
können als Grundlage für Konzepte herangezogen werden. Wenn eine Ausweisung als
Kerngebiet gewünscht wird, ist die erforderliche Handelsnutzung mit auf einen
Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 2 500 m² Nutzfläche (1 600 m² VK-Fläche) zu
beschränken. Ergänzende Dienstleistungsnutzungen und gastronomische Angebote sind
möglich. Die künftig zulässige GRZ beträgt 1, die Zahl der Vollgeschosse ist auf 4 beschränkt.
Eine abweichende Bauweise (Baukörper > 50 m) ist zulässig. Wenn die Ausweisung als
Mischgebiet erfolgt, sind neben der Wohnnutzung sowohl Dienstleitungsnutzungen als auch
kleinere Handelsnutzungen, allerdings nur mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten,
vorstellbar. Im Falle der Überplanung als MI beträgt die künftig zulässige GRZ 0,8, die Zahl der
Vollgeschosse ist ebenfalls auf 4 beschränkt. Eine abweichende Bauweise (Baukörper > 50 m)
ist zulässig.
Sonstige Rahmenbedingungen: Fußgängerunterführung und Stellplätze
Mit Blick auf die verbesserungsbedürftige Situation der fußläufigen Anbindung des Areals an
die Innenstadt werden Vorschläge zur Veränderung der Fußgängerunterführung (z.B.
Aufweitung und/oder Modernisierung (siehe Anlage Bilder und Anlage 7)) und das Ausmaß
einer Kostenbeteiligung an den vorgeschlagenen Änderungen gefordert. Die Verbindung des
Areals mit dem historischen Stadtkern durch die Fußgängerunterführung ist von großer
Bedeutung weil sie, neben der Fußgängerbrücke auf Höhe der Arnoldgalerie, die einzige
innenstadtnahe Verbindung von südlicher und nördlicher Kernstadt darstellt. Sie sollte
deshalb auch im baulichen Konzept und bei der Anordnung der geplanten Bebauung als ein
wichtiger Eckpunkt berücksichtigt werden.
Die im Rahmen der wohnwirtschaftlichen und sonstigen Nutzung erforderlichen Stellplätze
sollten mit Blick auf eine möglichst effektive Flächennutzung überwiegend in einer Tiefgarage
oder überdeckt entstehen, ebenerdige Stellplätze sollen maximal in untergeordnetem
Umfang geschaffen werden. Generell sollen die für alle Nutzungen erforderlichen Parkplätze
auf dem Grundstück selbst entstehen, da die Parkplatzsituation im Quartier bereits
angespannt ist. Der ÖPNV-Bonus für die baurechtlich notwendigen Stellplätze der
gewerblichen Nutzungen beträgt 40%.
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Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
5. Grundstück und Bausubstanz
Grundstücksaufteilung und -fläche
Das Grundstück der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger umfasst die Flurstücke 123,
120, 119/2 und 108 (Vorstadtstraße 4) und damit eine Gesamtfläche von 13 143 m². Das
Gelände ist in sich weitgehend eben, die Umgebung fällt jedoch von Süd nach Nord um ca.
2,5-3 m ab. Das optional zu erwerbende Grundstück des Kantinengebäudes der ehemaligen
Lederfabrik Breuninger (Flst. 104) hat eine Fläche von 743 m². Insgesamt steht damit eine
Fläche von 13 886 m² zum Verkauf.
Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks findet gegenwärtig von der Heinkelstraße über die
Mühlgasse und über den nördlichen Zweig der Mühlgasse von der Vorstadtstraße her statt.
Die Möglichkeiten zur zukünftigen Erschließung über die Vorstadtstraße sind durch den
Gebäudebestand und die Besitzverhältnisse eingeschränkt. Lediglich Flurstück 119/2 steht als
öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung. Eine Erweiterung der Mühlgasse für den
Autoverkehr in beiden Fahrtrichtungen ist von der Heinkelstraße ausgehend nur bis auf Höhe
der Mühlgasse 28 möglich. In diesem Bereich ist zukünftig nur eine Durchfahrt für den
Fußgänger- und Fahrradverkehr in die Vorstadtstraße gewünscht. Eine vollständige
Umfahrung des Geländes für den motorisierten Verkehr mittels Aufweitung der Mühlgasse
ist also nicht realisierbar. (siehe Anlage 8)
Bausubstanz und Bodenmaterial
Die bestehende Gebäudesubstanz ist nur zu einem geringen Teilen erhalt- bzw. sanierbar.
Auf dem Flst. 120 kommt lediglich der prägende Gebäudekomplex M-L-S für eine erhaltende
Sanierung in Frage. Die Gebäude sind nicht denkmalgeschützt. (siehe Anlage 9 und Anlage
10)
Der viergeschossige, prägende Gebäudekomplex M-L-S in dem ehemals Gerberei, Spannerei
und Zurichtung der Lederfabrik untergebracht waren, wurde zwischen 1921-1955
schrittweise in Massivbauweise errichtet. Prägend sind das unverputzte Sichtmauerwerk,
hohe Räume (etwa 3 m) und die tief ausgeschnittenen Fenster (etwa 2 m). Die Grundfläche
beträgt insgesamt 1 930 m², die Geschossfläche ca. 7 465 m². (siehe Anlage 11 und zusätzlich
abrufbare Gebäudepläne zum prägenden Gebäudebestand)
Die restlichen Wirtschafts- und Wohngebäude auf dem Flst. 120 und dem Flst. 104 wurden
gutachterlich als nicht erhaltenswert eingestuft und müssen nach erfolgtem Rückbau
abgetragen werden. Die Schadstoffbelastung der Bausubstanz wurde im Rahmen einer
orientierenden Untersuchung ermittelt, sie lässt sich als baujahrestypisch zusammenfassen.
(siehe zusätzlich abrufbare Orientierende Gebäudeschadstoff- und
Bausubstanzuntersuchung)
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Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf
Das bestehende Kantinengebäude auf dem optional erwerbbaren Flst. 104 muss nicht
erhalten werden.
Das auf dem Flst. 108 gelegene und 1807 erbaute Gebäude Vorstadtstraße 4 ist als zur
Heinkelstraße giebelständiger und städtebaulich wichtiger Eckbau denkmalgeschützt. Es ist
dreigeschossig (2 Vollgeschosse und 1 Dachgeschoss) mit verputztem Fachwerk über einem
gemauerten Sockel errichtet und beherbergte ursprünglich das Gasthaus Krone, später das
Stammhaus der Lederfabrik Breuninger. 1988 wurden im Rahmen eines Innenausbaus 7
Wohnungen für Firmenangehörige der Lederfabrik errichtet. In diesem Ausbauzustand
befindet sich das Gebäude noch heute. (siehe zusätzlich abrufbare Gebäudepläne zum
denkmalgeschützten Gebäude Vorstadtstraße 4)
Das Flst. 123 wird gegenwertig als Parkplatz genutzt, dort existiert keine Bausubstanz.
Unter dem ehemaligen Kontorgebäude (Gebäude A, siehe Anlage 6) befindet sich ein alter
Sandstein-Gewölbekeller. (siehe Anlage 7) Er muss nicht erhalten werden, könnte aber auch
ohne Einschränkungen erdgeschossig überbaut werden.
Da die Lederfabrik Breuninger als vegetabile Gerberei betrieben wurde, ist im Bodenmaterial
nur mit Altlasten in sehr moderatem Umfang zu rechnen. Dies konnte im Rahmen einer
orientierenden Untersuchung des Bodenmaterials weitestgehend bestätigt werden. (siehe
zusätzlich abrufbare Orientierende Gebäudeschadstoff- und Bausubstanzuntersuchung)
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6. Leistungskatalog
Zulassungskriterien Teilnehmer
•
•
•
Zwei Referenzobjekte von vergleichbarer Größenordnung und Nutzung als
Qualifikationsnachweis
Kaufpreisangebot
Fristgerechte Abgabe eines dem Leistungskatalog entsprechendem Angebotes
Leistungen Planung
•
Planungskonzept
- Lageplan M 1:500
- Grundrisse M 1:200
- Schnitte M 1:200
- Fassadenansichten M 1:200
- städtebaulichen Kennwerte entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben
- Flächenberechnungen
- Modell als perspektivische Darstellung des Gebäudeensembles im städtischen Raum
•
Voraussetzung für die Abgabe eines alternativen Nebenvorschlags mit Komplettabbruch aller
baulichen Anlagen ist die Einreichung eines Konzepts, das mit Erhalt der Bestandsgebäude M,
L und S entwickelt wurde.
•
Nutzungskonzept inkl. Betreiberkonzept unter Berücksichtigung der beschriebenen
Einschränkungen zur Handelsnutzung und der Vorgabe zur Maximierung des Anteils der
Wohnnutzung
•
Beteiligung eines Landschaftsplaners für eine ansprechende und lebendige Gestaltung des
Wohnquartiers und der Freiflächen
•
Aussagen zur Leitidee, städtebaulichen Konzeption, Konstruktion und zum Material sowie zu
allen sonstigen in den Rahmenbedingungen und in Abschnitt 1 aufgeführten Punkten auf
maximal 3 Din A4 Seiten:
-
Umgang mit der prägenden Gebäudesubstanz
Vorstellung zur Verbesserung der Unterführung inklusive Vorschlag zur Kostenbeteiligung
Einbeziehung des Gebäudes Vorstadtstraße 4 inklusive der Platzanlage
Integration der erforderlichen Stellplätze
Erschließungs- und Verkehrskonzept
Umgang mit der Lärmimmission aus der Umgebung
Durchmischung mit verschiedenen Wohnformen
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7. Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1. Flurstücke auf Lageplan
Anlage 2. Wirtschaftsstandort Schorndorf
Anlage 3. Lage des Geländes im Stadtgebiet
Anlage 4. Wichtige umliegende Nutzungen auf Orthobild
Anlage 5. Lageplan mit umliegenden Gebietscharaktern
Anlage 6. Einteilung der bestehenden Bausubstanz auf Orthobild
Anlage 7. Lageplan Fußgängerunterführung/Kellergewölbe und Bestandsaufnahme Kellergewölbe
Anlage 8. Verkehrsflächenplan
Anlage 9. Übersichtslageplan (Plan Gesamt)
Anlage 10. Luftbild mit prägenden und zu erhaltenden Gebäuden
Anlage 11. Informationen zu prägenden Gebäuden (M, L , S, W)
Anlage Bilder
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Grundstückseigentümerin und Verfahrensbetreuung
Stadt Schorndorf
Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücke
Marktplatz 1
73614 Schorndorf
www.schorndorf.de
Ansprechpartner
Frau Gabriele Koch
- Fachbereichsleitung Wirtschaftsförderung und Grundstücke
Telefon: 07181 602-1400
[email protected]
Herr Lars Scheel
- Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücke
Telefon: 07181 602-1412
[email protected]
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