Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf Verkauf des 1,3 ha großen Grundstücks für Wohnbebauung mit ergänzender Büro- und Handelsnutzung Schorndorf den 18.03.2016 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf Inhalt 1. Anlass und Gegenstand des Verfahrens .......................................................................................... 2 2. Ausschreibungsbedingungen und Verfahrensablauf ...................................................................... 3 3. Lage ................................................................................................................................................. 5 4. Städtebauliche Situation und Rahmenbedingungen....................................................................... 6 5. Grundstück und Bausubstanz .......................................................................................................... 8 6. Leistungskatalog ............................................................................................................................ 10 7. Verzeichnis der Anlagen ................................................................................................................ 11 1 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf 1. Anlass und Gegenstand des Verfahrens Das ca. 1,3 Hektar große Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger in Schorndorf (Flst. 123, Flst. 120; Flst. 119/2 und Flst. 108 siehe Anlage 1) wird durch die Stadt Schorndorf (Wirtschaftsstandort Schorndorf siehe Anlage 2) einschließlich aller darauf stehenden baulichen Anlagen zum Kauf angeboten. Optional kann auch das Gelände der ehemaligen Kantine der Lederfabrik, (Flst. 104 siehe Anlange 1) inklusive dem darauf befindlichen Kantinengebäude, erworben werden. Im Jahre 2008 wurde die Nutzung der Fabrik endgültig aufgegeben, nun soll auf dem innerstädtischen Grundstück, direkt gegenüber dem Bahnhof (IC, Regionalexpress, S-Bahn, Wieslauftalbahn), ein neues Stadtquartier entstehen. Vorgesehen ist ein Mix aus Wohnen, Dienstleistungs- und/oder Handelsnutzung, der in seiner Ausführung den besonderen Rahmenbedingungen des Grundstücks und den städtebaulichen Anforderungen der Stadt Schorndorf entspricht. Berücksichtigt werden müssen dabei folgende Punkte, die Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses zur Einleitung des Auswahlverfahrens waren: • Die Wohnnutzung steht im Vordergrund. Ziel ist eine hohe Dichte neben städtebaulicher Qualität, attraktiven öffentlichen und privaten Freiflächen bei gleichzeitiger Durchmischung von unterschiedlichsten Wohnformen für verschiedene Zielgruppen. • Im Rahmen der Neubebauung wird der Gebietscharakter verändert. Es ist je nach Planung eine Ausweisung als Kern- oder als Mischgebiet möglich. Im Kerngebiet ist die Handelsnutzung auf einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 2 500 m² Nutzfläche (1 600 m² Verkaufsfläche) zu beschränken, ergänzende Dienstleistungsnutzungen sind möglich. Im Mischgebiet ist neben Dienstleistungsnutzungen nur eine Handelsnutzung mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten für den örtlichen Bedarf zulässig. • Stellplätze sollen möglichst in einer Tiefgarage oder überdeckt entstehen, ebenerdige Stellplätze sind nur in untergeordnetem Umfang gewünscht. • Die Anbindung an die Innenstadt muss verbessert werden. Deshalb werden Vorschläge zur Veränderung der am südwestlichen Grundstücksrand gelegenen Fußgängerunterführung und eine Aussage über den Grad einer diesbezüglichen Kostenbeteiligung erwartet. • Ein Wunsch ist der teilweise Erhalt prägender Bausubstanz, vorzulegen als Hauptvorschlag. Nebenvorschläge, die eine komplette Neubebauung vorsehen, sind möglich. • Der zukünftige Erwerber führt alle anstehenden Abbrucharbeiten in eigener Regie durch und trägt die Kosten dafür. • Ein konkretes Kaufpreisangebot ist vorzulegen. 2 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf Um einen geeigneten Bauherr/Investor zu finden, der im Umgang mit diesen Vorgaben unter den im Weiteren beschriebenen Rahmenbedingungen ein überzeugendes Konzept liefert, wird vom Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücke der Stadtverwaltung Schorndorf ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Im Folgenden werden die Ausschreibungsbedingungen und der Verfahrensablauf, die Lage des Grundstücks, die städtebauliche Situation und weitere wichtige Rahmenbedingungen, die bestehende Bausubstanz sowie der genaue Leistungskatalog, entsprechend dem die Bewerber ihre Angebote und Konzepte entwickeln sollen, beschrieben. 2. Ausschreibungsbedingungen und Verfahrensablauf Verfahrensart Das Investorenauswahlverfahren findet als ein an einen städtebaulichen Vertrag gebundenes Veräußerungsverfahren mit Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB statt. Die Aufgabenstellung stellt keinen Wettbewerb im rechtlichen Sinne dar, das Verfahren folgt nicht den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Bei dem durchzuführenden Investorenauswahlverfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren. Adressaten Mit dem Investorenauswahlverfahren werden Bewerber oder Bewerbergemeinschaften angesprochen. Teilnahmeberechtigt sind Bauträger, die gleichzeitig als Investoren tätig sind sowie Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Bauträgern, die sich jeweils zur Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Architekten und Landschaftsplanern verpflichten und die geforderten Referenznachweise erbracht haben (siehe 6. Leistungskatalog). Eine Realisierung des Gesamtkonzepts durch mehrere Bauträger und dementsprechend eine Aufteilung in verschiedene Quartiere ist ausdrücklich möglich. Als Partner stehen örtliche Wohnbauträger, zum Beispiel die Städtische Wohnbaugesellschaft Schorndorf mbH u. a. zur Verfügung. Für das Verfahren ist ein Ansprechpartner zu benennen. Verfahrensablauf und Rechtliches Es ist vorgesehen, dass der künftige Investor das Grundstück erwirbt und sich zur Umsetzung des von ihm im Rahmen des Auswahlverfahrens vorgeschlagenen Konzepts verpflichtet. Im Grundstückskaufvertrag wird die Umsetzung des im Angebot abgegeben Entwurfs festgelegt. Die Überlassung des Grundstücks erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zur Ausführung vorgesehene Planung vollständig und innerhalb des vereinbarten zeitlichen Rahmens realisiert wird. Eine entsprechende Erklärung wird Bestandteil des Grundstückkaufvertrages. Zur Absicherung der Ziele der Verkäuferin werden im Grundstücksüberlassungsvertrag Rücktrittsrechte für den Fall vorgesehen, dass der entsprechende Entwurf nach Überlassung des Grundstücks nicht zu Ausführung gelangt. 3 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf Aus der Bewerbung und damit der Abgabe eines Kaufangebots und eines Konzepts ergeben sich für die Stadt Schorndorf keine weiteren Verpflichtungen. Es können keine Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen und/oder Kaufpreisangeboten oder aber für den Fall, dass ein Verkauf des Grundstücks gar nicht erfolgt. Die Stadt Schorndorf behält sich ausdrücklich vor, das Grundstück ggfs. nicht zu veräußern, das Verfahren zu ändern oder zu beenden wenn dies aus wichtigen Gründen notwendig ist oder keine bzw. zu wenige Beiträge eingehen. Alle eingegangenen und vollständigen Bewerbungen werden zunächst in einem internen Auswahlverfahren auf eine engere Auswahl begrenzt. Die Bewerber deren Konzepte zur engeren Auswahl gehören, werden zur Präsentation ihrer Konzepte im Gemeinderat eingeladen. In die Auswahlentscheidung gehen Preis, architektonische Qualität, Flächengestaltung etc. ein. Über den Zuschlag zu einem Konzept und damit über den Verkauf des Grundstücks entscheidet der Gemeinderat. Voraussetzung für die Berücksichtigung der eingereichten Angebote ist die Vollständigkeit gemäß der im Leistungskatalog geforderten Bestandteile (siehe 6. Leistungskatalog). Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Der Teilnehmer erklärt sich durch die fristgerechte Abgabe eines, dem Leistungskatalog entsprechenden Angebotes mit den formulierten Teilnahmebedingungen einverstanden. Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Stadt Schorndorf. Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen Nachbauen und das Recht der Veröffentlichung bleibt den Verfassern erhalten. Der Stadt Schorndorf steht das Recht der Erstveröffentlichung der im Gemeinderat präsentierten Angebote und Konzepte zu. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten unter Angabe der Verfasser ohne Vergütung in Teilen oder als Ganzes zu veröffentlichen. Bis zur Vorstellung im Gemeinderat sichert die Stadt Schorndorf zu, Planungsinhalte oder Angebotsdetails nicht an Dritte weiterzugeben. Die Teilnehmer des Investorenauswahlverfahrens und die von ihnen möglicherweise beauftragten Architekten/Landschaftsplaner erhalten für ihre Leistungen keine Vergütung von der Stadt Schorndorf. Für den Fall, dass die eingereichten Arbeiten vor dem Gemeinderat der Stadt Schorndorf zu präsentieren sind, wird ebenfalls keine Vergütung gezahlt. Das Verfahren wird durch eine Anzeige in der Stuttgarter Zeitung, in der Anzeigenverbund der Waiblinger Zeitung sowie auf der Website der Stadt Schorndorf unter der Rubrik „Rathaus > Ausschreibungen“ und schorndorf.de/breuninger öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund bereits erfolgter initiativer Bewerbungen, erhalten verschiedene potentielle Investoren bzw. Bauträger die Bewerbungsunterlagen im Anschluss an die Veröffentlichung direkt zugesandt. 4 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf Termine und Fristen Das Verfahren beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung. Zusätzliche Unterlagen können bis zum 31.05.2016 angefordert werden. Besichtigungstermine für das Gelände sind bis zum 20.06.2016 möglich. Der finale Abgabetermin für die Angebote und Konzepte ist der 30.06.2016. Die voraussichtlich ersten Termine für die Präsentation der Angebote sind die Sitzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderates am 13.09.2016 oder die Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2016. Zusätzlich abrufbare Unterlagen (Online abrufbar, Zugangsdaten müssen separat angefordert werden) ALKIS (.dwg .dxf .pdf) Bestandsaufnahme (.dwg .dxf .pdf) Gebäudepläne und Informationen zum prägenden Gebäudebestand sowie zum denkmalgeschützten Gebäude Vorstadtstraße 4 (.tif) Hochwassergefahrenkarte (.pdf) Kampfmittelgutachten (.pdf) Liegenschaftsauswertung (.pdf) Orientierende Gebäudeschadstoff- und Bausubstanzuntersuchung (.pdf) Orthobilder (georeferenziert) (.tif) Plan Gesamt mit ALKIS, Bestandsaufnahme, prägender Bauteil, Keller (.dwg .dxf .err .pdf) Stadtplan Rahmenkarte (1:10 000) Ver- und Entsorgungsleitungen (.pdf) 3. Lage Das Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger (Flst. 123, Flst. 120, Flst. 119/2, Flst. 108 und Flst. 104 siehe Anlage 1 und Anlage Bilder) liegt direkt gegenüber dem Bahnhof und dem Zentralen Omnibusbahnhof in der Innenstadt von Schorndorf. (siehe Anlage 3) Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist dementsprechend ausgezeichnet, die Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr ist sowohl über die Heinkelstraße als auch die Vorstadtstraße möglich. Oberirdisch ist das Areal durch die Bahngleise der Bahnlinie Stuttgart-Aalen und die parallel verlaufende Heinkelstraße von der historischen Altstadt getrennt. Für Fuß- und Fahrradverkehr besteht eine direkte Anbindung zur Innenstadt durch 5 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf eine Unterführung am südwestlichen Rand des Grundstücks. Im Osten des Grundstücks schließen sich mit Lidl und Mediamarkt großflächige Einzelhandelsnutzungen mit den zugehörigen Flächen für den ruhenden Verkehr an. Im Nordwesten, durch die Mühlgasse getrennt, liegt der saisonal betriebene Gastronomiebetrieb der Schorndorfer Biergarten GmbH mit ca. 650 Sitzplätzen. Zwischen dem Gelände des Biergartens und dem Parkplatz des Lidl-Marktes, ebenfalls durch die Mühlgasse vom restlichen Areal abgetrennt, liegt das optional erwerbbare Grundstück der ehemaligen Kantine der Lederfabrik Breuninger (Flst. 104). Westlich wird das Areal von den Wohn- und Gewerbegebäuden der Vorstadtstraße eingerahmt. Die oberen Geschosse sind überwiegend durch Wohnnutzungen belegt, in den Erdgeschossen befinden sich teilweise Handels-, gastronomische und sonstige gewerbliche Nutzungen. Gegenüberliegend befindet sich das Berufsschulzentrum Grafenbergschule mit ca. 2 500 Schülern. (siehe Anlage 4 und Anlage 5) 4. Städtebauliche Situation und Rahmenbedingungen Städtebauliche Bezugspunkte Das Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger befindet sich in einer stadtgestalterischen Schlüsselposition. Es ist von der historischen Altstadt und vom Bahnhof aus gut sichtbar und nicht zuletzt wegen seiner Größe eines der prägenden Elemente in der Schorndorfer Innenstadt (siehe Anlage Bilder). Die bestehenden Gebäude sind überwiegend Ziegelbauten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, teilweise aus den 50er Jahren (siehe Anlage Bilder und Anlage 6). Diesbezüglich bestehen Parallelen und optische Beziehungen zum schräg gegenüber liegenden Konversionsobjekt der Arnoldgalerie, die ein gutes Beispiel für den wünschenswerten Umgang mit der bestehenden, identifikativen Bausubstanz darstellt (siehe 5. Grundstück und Bausubstanz). Nutzungsvorstellungen Mit Blick auf die aktuelle Bedarfslage und Verkaufsflächenausstattung in Schorndorf soll bei einer Konzeption für das Gelände der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger die wohnwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund stehen. Dabei sind die Lage an den Bahngleisen der Bahnlinie Stuttgart-Aalen, an der Heinkelstraße und die direkt angrenzenden Gewerbenutzungen zu berücksichtigen. Das Verkehrsaufkommen in der Heinkelstraße, im Bereich der ehemaligen Lederfabrik, liegt bei 6 500 Kfz je 24 Std. Der Lärmimmission auf das Grundstück sollte durch eine gewerbliche Rahmennutzung in den besonders betroffenen Bereichen sowie durch eine entsprechende Anlage und Bauweise der Wohneinheiten Rechnung getragen werden. Das Ziel ist, die gewerbliche Nutzung so zu gestalten, dass der Anteil an wohnwirtschaftlicher Nutzung maximiert werden kann. Innerhalb des Wohnbauschwerpunktes ist eine Durchmischung von Wohnformen für unterschiedlichste Zielgruppen wünschenswert. Im Fokus stehen senioren- und familiengerechte Wohnformen, urbanes Wohnen und bezahlbare Mietwohnungen. Für die Realisierung des Mietwohnungsanteils steht die Städtische Wohnbaugesellschaft Schorndorf 6 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf mbH als Partner für alle Bewerber zur Verfügung. Das denkmalgeschützte und damit zu erhaltende Gebäude Vorstadtstraße 4, welches gegenwärtig vorübergehend wohnwirtschaftlich genutzt wird, soll ausdrücklich in die Planungen einbezogen werden. Hier bietet sich, unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Freifläche auf dem Flst. 108, ggfs. eine gastronomische Nutzung und die Schaffung einer Eingangssituation für das neu entstehende Stadtquartier an. Planungsrechtliche Vorgaben Planungsrechtlich ist das Grundstück gegenwärtig als Gewerbegebiet ausgewiesen (siehe Anlage 5). Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens nach §13a BauGB besteht sowohl die Möglichkeit einer Ausweisung als Kerngebiet (MK) oder als Mischgebiet (MI). Beide Varianten können als Grundlage für Konzepte herangezogen werden. Wenn eine Ausweisung als Kerngebiet gewünscht wird, ist die erforderliche Handelsnutzung mit auf einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 2 500 m² Nutzfläche (1 600 m² VK-Fläche) zu beschränken. Ergänzende Dienstleistungsnutzungen und gastronomische Angebote sind möglich. Die künftig zulässige GRZ beträgt 1, die Zahl der Vollgeschosse ist auf 4 beschränkt. Eine abweichende Bauweise (Baukörper > 50 m) ist zulässig. Wenn die Ausweisung als Mischgebiet erfolgt, sind neben der Wohnnutzung sowohl Dienstleitungsnutzungen als auch kleinere Handelsnutzungen, allerdings nur mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, vorstellbar. Im Falle der Überplanung als MI beträgt die künftig zulässige GRZ 0,8, die Zahl der Vollgeschosse ist ebenfalls auf 4 beschränkt. Eine abweichende Bauweise (Baukörper > 50 m) ist zulässig. Sonstige Rahmenbedingungen: Fußgängerunterführung und Stellplätze Mit Blick auf die verbesserungsbedürftige Situation der fußläufigen Anbindung des Areals an die Innenstadt werden Vorschläge zur Veränderung der Fußgängerunterführung (z.B. Aufweitung und/oder Modernisierung (siehe Anlage Bilder und Anlage 7)) und das Ausmaß einer Kostenbeteiligung an den vorgeschlagenen Änderungen gefordert. Die Verbindung des Areals mit dem historischen Stadtkern durch die Fußgängerunterführung ist von großer Bedeutung weil sie, neben der Fußgängerbrücke auf Höhe der Arnoldgalerie, die einzige innenstadtnahe Verbindung von südlicher und nördlicher Kernstadt darstellt. Sie sollte deshalb auch im baulichen Konzept und bei der Anordnung der geplanten Bebauung als ein wichtiger Eckpunkt berücksichtigt werden. Die im Rahmen der wohnwirtschaftlichen und sonstigen Nutzung erforderlichen Stellplätze sollten mit Blick auf eine möglichst effektive Flächennutzung überwiegend in einer Tiefgarage oder überdeckt entstehen, ebenerdige Stellplätze sollen maximal in untergeordnetem Umfang geschaffen werden. Generell sollen die für alle Nutzungen erforderlichen Parkplätze auf dem Grundstück selbst entstehen, da die Parkplatzsituation im Quartier bereits angespannt ist. Der ÖPNV-Bonus für die baurechtlich notwendigen Stellplätze der gewerblichen Nutzungen beträgt 40%. 7 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf 5. Grundstück und Bausubstanz Grundstücksaufteilung und -fläche Das Grundstück der ehemaligen Lederfabrik Christ. Breuninger umfasst die Flurstücke 123, 120, 119/2 und 108 (Vorstadtstraße 4) und damit eine Gesamtfläche von 13 143 m². Das Gelände ist in sich weitgehend eben, die Umgebung fällt jedoch von Süd nach Nord um ca. 2,5-3 m ab. Das optional zu erwerbende Grundstück des Kantinengebäudes der ehemaligen Lederfabrik Breuninger (Flst. 104) hat eine Fläche von 743 m². Insgesamt steht damit eine Fläche von 13 886 m² zum Verkauf. Erschließung Die Erschließung des Grundstücks findet gegenwärtig von der Heinkelstraße über die Mühlgasse und über den nördlichen Zweig der Mühlgasse von der Vorstadtstraße her statt. Die Möglichkeiten zur zukünftigen Erschließung über die Vorstadtstraße sind durch den Gebäudebestand und die Besitzverhältnisse eingeschränkt. Lediglich Flurstück 119/2 steht als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung. Eine Erweiterung der Mühlgasse für den Autoverkehr in beiden Fahrtrichtungen ist von der Heinkelstraße ausgehend nur bis auf Höhe der Mühlgasse 28 möglich. In diesem Bereich ist zukünftig nur eine Durchfahrt für den Fußgänger- und Fahrradverkehr in die Vorstadtstraße gewünscht. Eine vollständige Umfahrung des Geländes für den motorisierten Verkehr mittels Aufweitung der Mühlgasse ist also nicht realisierbar. (siehe Anlage 8) Bausubstanz und Bodenmaterial Die bestehende Gebäudesubstanz ist nur zu einem geringen Teilen erhalt- bzw. sanierbar. Auf dem Flst. 120 kommt lediglich der prägende Gebäudekomplex M-L-S für eine erhaltende Sanierung in Frage. Die Gebäude sind nicht denkmalgeschützt. (siehe Anlage 9 und Anlage 10) Der viergeschossige, prägende Gebäudekomplex M-L-S in dem ehemals Gerberei, Spannerei und Zurichtung der Lederfabrik untergebracht waren, wurde zwischen 1921-1955 schrittweise in Massivbauweise errichtet. Prägend sind das unverputzte Sichtmauerwerk, hohe Räume (etwa 3 m) und die tief ausgeschnittenen Fenster (etwa 2 m). Die Grundfläche beträgt insgesamt 1 930 m², die Geschossfläche ca. 7 465 m². (siehe Anlage 11 und zusätzlich abrufbare Gebäudepläne zum prägenden Gebäudebestand) Die restlichen Wirtschafts- und Wohngebäude auf dem Flst. 120 und dem Flst. 104 wurden gutachterlich als nicht erhaltenswert eingestuft und müssen nach erfolgtem Rückbau abgetragen werden. Die Schadstoffbelastung der Bausubstanz wurde im Rahmen einer orientierenden Untersuchung ermittelt, sie lässt sich als baujahrestypisch zusammenfassen. (siehe zusätzlich abrufbare Orientierende Gebäudeschadstoff- und Bausubstanzuntersuchung) 8 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf Das bestehende Kantinengebäude auf dem optional erwerbbaren Flst. 104 muss nicht erhalten werden. Das auf dem Flst. 108 gelegene und 1807 erbaute Gebäude Vorstadtstraße 4 ist als zur Heinkelstraße giebelständiger und städtebaulich wichtiger Eckbau denkmalgeschützt. Es ist dreigeschossig (2 Vollgeschosse und 1 Dachgeschoss) mit verputztem Fachwerk über einem gemauerten Sockel errichtet und beherbergte ursprünglich das Gasthaus Krone, später das Stammhaus der Lederfabrik Breuninger. 1988 wurden im Rahmen eines Innenausbaus 7 Wohnungen für Firmenangehörige der Lederfabrik errichtet. In diesem Ausbauzustand befindet sich das Gebäude noch heute. (siehe zusätzlich abrufbare Gebäudepläne zum denkmalgeschützten Gebäude Vorstadtstraße 4) Das Flst. 123 wird gegenwertig als Parkplatz genutzt, dort existiert keine Bausubstanz. Unter dem ehemaligen Kontorgebäude (Gebäude A, siehe Anlage 6) befindet sich ein alter Sandstein-Gewölbekeller. (siehe Anlage 7) Er muss nicht erhalten werden, könnte aber auch ohne Einschränkungen erdgeschossig überbaut werden. Da die Lederfabrik Breuninger als vegetabile Gerberei betrieben wurde, ist im Bodenmaterial nur mit Altlasten in sehr moderatem Umfang zu rechnen. Dies konnte im Rahmen einer orientierenden Untersuchung des Bodenmaterials weitestgehend bestätigt werden. (siehe zusätzlich abrufbare Orientierende Gebäudeschadstoff- und Bausubstanzuntersuchung) 9 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf 6. Leistungskatalog Zulassungskriterien Teilnehmer • • • Zwei Referenzobjekte von vergleichbarer Größenordnung und Nutzung als Qualifikationsnachweis Kaufpreisangebot Fristgerechte Abgabe eines dem Leistungskatalog entsprechendem Angebotes Leistungen Planung • Planungskonzept - Lageplan M 1:500 - Grundrisse M 1:200 - Schnitte M 1:200 - Fassadenansichten M 1:200 - städtebaulichen Kennwerte entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben - Flächenberechnungen - Modell als perspektivische Darstellung des Gebäudeensembles im städtischen Raum • Voraussetzung für die Abgabe eines alternativen Nebenvorschlags mit Komplettabbruch aller baulichen Anlagen ist die Einreichung eines Konzepts, das mit Erhalt der Bestandsgebäude M, L und S entwickelt wurde. • Nutzungskonzept inkl. Betreiberkonzept unter Berücksichtigung der beschriebenen Einschränkungen zur Handelsnutzung und der Vorgabe zur Maximierung des Anteils der Wohnnutzung • Beteiligung eines Landschaftsplaners für eine ansprechende und lebendige Gestaltung des Wohnquartiers und der Freiflächen • Aussagen zur Leitidee, städtebaulichen Konzeption, Konstruktion und zum Material sowie zu allen sonstigen in den Rahmenbedingungen und in Abschnitt 1 aufgeführten Punkten auf maximal 3 Din A4 Seiten: - Umgang mit der prägenden Gebäudesubstanz Vorstellung zur Verbesserung der Unterführung inklusive Vorschlag zur Kostenbeteiligung Einbeziehung des Gebäudes Vorstadtstraße 4 inklusive der Platzanlage Integration der erforderlichen Stellplätze Erschließungs- und Verkehrskonzept Umgang mit der Lärmimmission aus der Umgebung Durchmischung mit verschiedenen Wohnformen 10 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf 7. Verzeichnis der Anlagen Anlage 1. Flurstücke auf Lageplan Anlage 2. Wirtschaftsstandort Schorndorf Anlage 3. Lage des Geländes im Stadtgebiet Anlage 4. Wichtige umliegende Nutzungen auf Orthobild Anlage 5. Lageplan mit umliegenden Gebietscharaktern Anlage 6. Einteilung der bestehenden Bausubstanz auf Orthobild Anlage 7. Lageplan Fußgängerunterführung/Kellergewölbe und Bestandsaufnahme Kellergewölbe Anlage 8. Verkehrsflächenplan Anlage 9. Übersichtslageplan (Plan Gesamt) Anlage 10. Luftbild mit prägenden und zu erhaltenden Gebäuden Anlage 11. Informationen zu prägenden Gebäuden (M, L , S, W) Anlage Bilder 11 Investorenauswahlverfahren „Ehemalige Lederfabrik Christ. Breuninger“ in Schorndorf Grundstückseigentümerin und Verfahrensbetreuung Stadt Schorndorf Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücke Marktplatz 1 73614 Schorndorf www.schorndorf.de Ansprechpartner Frau Gabriele Koch - Fachbereichsleitung Wirtschaftsförderung und Grundstücke Telefon: 07181 602-1400 [email protected] Herr Lars Scheel - Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücke Telefon: 07181 602-1412 [email protected] 12
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