PP-Präsentation zum 5. Übungsbeispiel

5. Übungsfall
PÜ aus Zivilverfahrensrecht
WS 2015/2016
Dr. Birgit Schneider
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Wer?  Gericht
Was ist zuletzt passiert?  Rekurs wurde erhoben
Was?  Rekurs zurückweisen, abweisen, stattgeben
Aufgabe: Prüfung der Zulässigkeit (und Begründetheit)
des Rekurses
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Funktionelle Zuständigkeit
Stattgebung des Rekurses durch Gericht 1. Instanz:
• selbständig anfechtbare verfahrensleitende Beschlüsse
• Strafverfügung
• Zurückweisung des Rechtsmittels
• Sachentscheidung
 nicht gegeben  Rekursgericht ist funktionell zuständig
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Zulässigkeit des Rekurses
• Statthaftigkeit
• Rechtsmittellegitimation
• Rechtzeitigkeit
• Beschwer
• keine RM-Zurücknahme
• kein RM-Verzicht
• Einhaltung der Form- und Inhaltserfordernisse
 Rekurs ist zulässig
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Begründetheit des Rekurses I
Neuerungen im Rekurs:
• nova reperta – nova producta
• maßgeblicher Zeitpunkt: Beschluss
• nova reperta:
• vor Beschluss vorhanden
• fehlende Geltendmachung beruht auf entschuldbarer
Fehlleistung
• nova producta:
• nach Beschluss entstanden
• können nicht ohne Nachteil zum Gegenstand eines neuen
Verfahrens gemacht werden
•  nova reperta, die nicht zu berücksichtigen sind
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Begründetheit des Rekurses II
• Genehmigung orientiert sich am Wohl des
Pflegebefohlenen
• Ermessensentscheidung im Einzelfall
• ob bei Prozessverlust einem Prozesskostenrisiko
ausgesetzt
• darf auch dann nicht genehmigt werden, wenn dem
Betroffenen „nichts weggenommen“ werden kann
• maßgeblich ist Entstehen der Verbindlichkeit
• Verfahrenshilfe des Betroffenen würde an
Aussichtslosigkeit scheitern
 der Rekurs ist nicht begründet, die erstinstanzliche
Entscheidung ist zu bestätigen
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