Werbung, die gut ankommt.

Werbung, die gut ankommt.
Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016
Mediadaten 2016
�
OLDENBURG
�
AMMERLAND
�
OLDENBURGER LANDKREIS
�
Digitale Druckvorlagen
Die Anlieferung von Dateien ist rund um die Uhr möglich. Bitte beachten
Sie die Anzeigenschlusszeiten. Technische Fragen beantwortet unser Druckvorstufenpartner gerne. Telefon 0441 /9988-3388
Druckvorstufenpartner ersetzt und können zu einem unerwünschten Ergebnis
führen. Dateien mit angelegten Sonderfarben werden nach einer Standardtabelle in den CMYK-Farbraum konvertiert.
Übermittlung von Dateien:
E-Mail: An die E-Mail-Adresse Ihres Mediaberaters (max. 5 MB).
FTP-Server: Die Zugangsdaten werden Ihnen auf Anfrage per E-Mail zugesandt.
Bitte senden Sie uns per Fax (0441/9242-230) eine Ansicht der jeweiligen Dateien
zu.
Technische Daten:
Satzspiegel: 280 mm breit, 420 mm hoch
Unterlagen:
Vorab: Ausdruck oder Proof des zu belichtenden Dokumentes, mit Namen
des Ordners und Angabe des Erscheinungstages. Zusätzlich zu den digitalen
Druckunterlagen muss für jede Anzeige eine schriftliche oder mündliche
Auftragserteilung erfolgen.
Dateiformate und Farben:
PDF (empfohlen PDF-X3) oder EPS. Senden Sie die Dateien unbedingt mit
eingebetteten Schriften. Nicht eingebettete Schriften werden durch unseren
Spaltenbreiten:
1-spaltig 45 mm 2-spaltig 92 mm 3-spaltig 139 mm 4-spaltig 186 mm
5-spaltig 233 mm
6-spaltig 280 mm
Druck:
Rollenoffset CMYK-Prozessfarben
ICC Standard-Druckprofil WAN-IFRAnewspaper26v5.icc (www.wan-ifra.org)
Rasterweite: 40er
Tonwertumfang: Licht ab 3%, zeichnende Tiefe bis 90%
Gesamtfarbauftrag: max. 250%
FlieSStextanzeigen
Private Anzeigen (mind. 4 Zeilen):
Je Zeile
Mit Foto (zzgl.)
Mi
Gewerbliche Fließtextanzeigen*:
SoMi/SoMi
1,50€€
2,00€€
2,50€€
9,90€€
9,90€€
14,90€€
 Chiffre-Anzeigen: zzgl 5,00 � (Bearbeitungs- und Zustellgebühr)
 Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.
2
4,00€€
SoMi/So
6,00€€
8,00€€
Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
* im Stellenmarkt nicht möglich
VERLAGSAngaben
Verlag:
Nordwest-Wochenzeitungen GmbH & Co. KG
Postfach 2925 | 26019 Oldenburg | Elisabethstraße 5 | 26135 Oldenburg
Kommanditgesellschaft:
Eingetragen beim Registergericht Oldenburg | HRA 3587
Steuernummer: 64/201/70005
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Nordwest-Wochenzeitungen Verwaltungsgesellschaft mbH
Registergericht Oldenburg | HRB 4409
Geschäftsführer: Ulrich Gathmann, Jens Nack, Herbert Siedenbiedel
Telefon/Telefax:
Telefon-Zentrale 0441/9242-0 | Anzeigen-Fax 0441/9242-230
Anzeigenschluss SonntagsZeitung:
Donnerstag 16.00 Uhr
Bankverbindung:
Oldenburgische Landesbank | Kto.-Nr. 124 7005 000 | Bankleitzahl 280 200 50
UST-IdNr. DE203820080 | IBAN: DE15 2802 0050 1247 0050 00
SWIFT-BIC: OLBODEH2XXX
Zahlungsbedingungen:
Bankeinzug, Vorkasse, Depotzahlungen. Ausnahmeregelung: Nach erfolgter
Bonitätsprüfung netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei Bankeinzug, Vorkasse und Depotzahlungen gewähren wir 2 % Skonto. Vorausrechnungen sind nicht möglich. Alle Preisangaben zuzüglich Mehrwertsteuer.
Geschäftsbedingungen:
Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Anzeigenschluss HunteReport:
Montag 17.30 Uhr
Rabatte*
Malstaffel:
ab 6 Mal
Mengenstaffel:
5% ab 3.000 mm
5%
ab 40.000 mm 22%
*innerhalb eines Abschlussjahres
ab 12 Mal 10%
ab 5.000 mm 10%
ab 50.000 mm 23%
ab 24 Mal 15% ab 10.000 mm 15%
ab 80.000 mm 24%
ab 36 Mal 20%
ab 20.000 mm 20%
ab 100.000 mm 25%
Beilagen und Fließtextanzeigen sind nicht rabattfähig.
Anzeigen gemeinnütziger Organisationen und Vereine,
amtliche Bekanntmachungen, kirchliche Nachrichten:
50% Nachlass.
ab 48 Mal 25%
3
HunterePort
verbreitungsgebiete:
Ausgabe Oldenburg:
Stadtgebiet Oldenburg
Gemeinde Wardenburg
Gemeinde Hatten
Ausgabe Ammerland:
Ammerland
gesamtausgabe:
Auflage:
138.400 Exemplare
belegungseinheiten:
4
Ammerland
51.800 Exemplare
Oldenburg
86.600 Exemplare
Preisliste
Ortspreise (mm-Preis):
Grundpreise (mm-Preis, 15% AE-Provision):
Verbreitungsgebiete
GesamtOldenburgAmmerland
GesamtOldenburgAmmerland
Auflage
138.400
86.600
51.800
138.400
s/w
4c
2,13€€
1,42€€
0,95€€
2,66€€
1,78€€
1,19€€
Zuschläge/Nachlässe:
50% Zuschlag
Titelseitenanzeigen 30% Zuschlag Textteilanzeigen
10% Nachlass
2,51€€
3,13€€
86.600
51.800
1,67€€
1,12€€
2,09€€
1,40€€
Kombination HunteReport / SonntagsZeitung
innerhalb einer Kalenderwoche, gleiches Anzeigenmotiv  Alle Preise zuzüglich MwSt.
5
PreiSliSte
viertel Seite
ortspreise:
verbreitungsgebiete
gesamt
oldenburg
ammerland
gesamt
oldenburg
ammerland
auflage
138.400
86.600
51.800
138.400
86.600
51.800
s/w
1.140,62€€
760,41€€
508,73€€
1.344,11€€
894,29€€
599,76€€
4c
1.424,43€€
953,19€€
637,25€€
1.676,12€€
1.119,20€€
749,70€€
Halbe Seite
ortspreise:
grundpreise (15% ae-Provision):
verbreitungsgebiete
gesamt
oldenburg
ammerland
gesamt
oldenburg
ammerland
auflage
138.400
86.600
51.800
138.400
86.600
51.800
s/w
2.147,04€€
1.431,36€€
957,60€€
2.530,08€€
1.683,36€€
1.128,96€€
4c
2.681,28€€
1.794,24€€
1.199,52€€
3.155,04€€
2.106,72€€
1.411,20€€
ganze Seite
6
grundpreise (15% ae-Provision):
ortspreise:
grundpreise (15% ae-Provision):
verbreitungsgebiete
gesamt
oldenburg
ammerland
gesamt
oldenburg
ammerland
auflage
138.400
86.600
51.800
138.400
86.600
51.800
s/w
3.757,32€€
2.504,88€€
1.675,80€€
4.427,64€€
2.945,88€€
1.975,68€€
4c
4.692,24€€
3.139,92€€
2.099,16€€
5.521,32€€
3.686,76€€
2.469,60€€
PlatZierungSbedingungen / SonderFormate FÜr Hr und SZ
anzeigenform
Format
mindestvolumen
maximalvolumen
Platzierung
1) titelanzeige Huntereport
1-spaltig/54 mm
–
–
Titelseite
2a) titelanzeige Huntereport
6-spaltig/100 mm
–
–
Titelseite im Fuß
2b) titelfuß SonntagsZeitung
6-spaltig/110 mm
–
–
Titelseite im Fuß
2- bis 5-spaltig
600 mm
1.500 mm
Textseiten außen
13-spaltig =
593 mm breit
210 mm hoch
420 mm hoch
über 2 Seiten
einschl. Bundsteg
5) blattbreite anzeige
6-spaltig
600 mm
1.800 mm
allein unter Text
6) blatthohe anzeige
420 mm hoch
1-spaltig
6-spaltig
neben Anzeigen
und Textseiten
7) textteil
1- bis 2-spaltig
20 mm
200 mm
Textseiten
3) eckfeld
4) Panorama
beispiele – layout (nicht maßstabsgetreu):
1)
titel
2a/b)
titel
3)
Satzspiegel:
 280 mm breit und 420 mm hoch
Sonderwerbeformen
(auf anfrage):
 Half Cover
4)
5)
6)
7)
 Berliner Format: 6 Spalten à 45 mm
 Vorgeschaltete Titelseite
 Memo Stick
7
SonntagSZeitung
verbreitungsgebiete:
Ausgabe Oldenburg:
Stadtgebiet Oldenburg
Ausgabe Ammerland:
Ammerland, Barßel (Ort)
Ausgabe Landkreis
Oldenburg:
Landkreis Oldenburg
gesamtausgabe:
Auflage:
189.900 Exemplare
belegungseinheiten:
8
Ammerland
57.300 Exemplare
Oldenburg
77.400 Exemplare
Landkreis Oldenburg
55.200 Exemplare
Preisliste / KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN
Ortspreise (mm-Preis):
�
OLDENBURG
�
AMMERLAND
�
OLDENBURGER LANDKREIS
�
Grundpreise (mm-Preis, 15% AE-Provision):
Verbreitungsgebiete
GesamtOldenburgAmmerlandLandkreis
GesamtOldenburgAmmerlandLandkreis
Auflage
189.900
77.400
57.300
55.200
189.900
77.400
57.300
55.200
s/w
4c
3,63€€
1,96€€
1,11€€
1,19€€
4,27€€
2,31€€
1,31€€
1,40€€
4,54€€
2,45€€
1,39€€
1,49€€
5,34€€
2,88€€
1,64€€
1,75€€
Ortspreise (mm-Preis):
Grundpreise (mm-Preis, 15% AE-Provision):
Kombinationen*
OL/AMOL/LKAM/LK
OL/AMOL/LKAM/LK
s/w
4c
2,76€€
2,84€€
2,07€€
3,25€€
3,34€€
2,44€€
3,45€€
3,54€€
2,59€€
4,06€€
4,16€€
3,05€
Zuschläge/Nachlässe:
50% Zuschlag
Titelseitenanzeigen *Kombinationen:OL / AM: Oldenburg / Ammerland
30% Zuschlag Textteilanzeigen
OL / LK: Oldenburg / Landkreis
AM / LK: Ammerland / Landkreis
 Alle Preise zuzüglich MwSt.
6
9
PreiSliSte / kombinationSmÖglicHkeiten
viertel Seite
vg*
gesamt
oldenburg
ammerland
landkreis
gesamt
oldenburg
ammerland
landkreis
auflage
189.900
77.400
57.300
55.200
189.900
77.400
57.300
55.200
s/w
1943,87€€
1.049,58€€
594,41€€
637,25€€
2.286,59€€
1.237,01€€
701,51€€
749,70€€
4c
2.431,17€€
1.311,98€€
744,35€€
797,90€€
2.859,57€€
1.542,24€€
878,22€€
937,13€€
Halbe Seite
grundpreise (15% ae-Provision):
ortspreise:
vg*
gesamt
oldenburg
ammerland
landkreis
gesamt
oldenburg
ammerland
landkreis
auflage
189.900
77.400
57.300
55.200
189.900
77.400
57.300
55.200
s/w
3.659,04€€
1.975,68€€
1.118,88€€
1.199,52€€
4.304,16€€
2.328,48€€
1.320,48€€
1.411,20€€
4c
4.576,32€€
2.469,60€€
1.401,12€€
1.501,92€€
5.382,72€€
2.903,04€€
1.653,12€€
1.764,00€€
grundpreise (15% ae-Provision):
ortspreise:
ganze Seite
vg*
gesamt
oldenburg
ammerland
landkreis
gesamt
oldenburg
ammerland
landkreis
auflage
189.900
77.400
57.300
55.200
189.900
77.400
57.300
55.200
s/w
6.403,32€€
3.457,44€€
1.958,04€€
2.099,16€€
7.532,28€€
4.074,84€€
2.310,84€€
2.469,60€€
4c
8.008,56€€
4.321,80€€
2.451,96€€
2.628,36€€
9.419,76€€
5.080,32€€
2.892,96€€
3.087,00€€
*vg: Verbreitungsgebiete
10
grundpreise (15% ae-Provision):
ortspreise:
�
Ortspreise:
Kombinationen*
s/w
4c
OL/AMOL/LKAM/LK
AMMERLAND
�
OLDENBURGER LANDKREIS
�
OL/AMOL/LKAM/LK
1.477,98€€
1.520,82€€
1.108,49€€
1.740,38€€
1.788,57€€
1.306,62€€
1.847,48€€
1.895,67€€
1.386,95€€
2.174,13€€
2.227,68€€
1.633,28€€
Grundpreise (15% AE-Provision):
OL/AMOL/LKAM/LK
OL/AMOL/LKAM/LK
2.782,08€€
2.862,72€€
2.086,56€€
3.276,00€€
3.366,72€€
2.459,52€€
3.477,60€€
3.568,32€€
2.610,72€€
4.092,48€€
4.193,28€€
3.074,40 €
Ortspreise:
Kombinationen*
s/w
4c
�
Grundpreise (15% AE-Provision):
Ortspreise:
Kombinationen*
s/w
4c
OLDENBURG
Grundpreise (15% AE-Provision):
OL/AMOL/LKAM/LK
OL/AMOL/LKAM/LK
4.868,64€€
5.000,94€€
3.651,48€€
5.733.00€€
5.891,76€€
4.304,16€€
6.085,80€€
6.244,56€€
4.568,76€€
7.161,84€€
7.338,24€€
5.380,20 €
*Kombinationen:OL / AM: Oldenburg / Ammerland
OL /LK: Oldenburg / Landkreis
AM / LK: Ammerland / Landkreis
11
Beilagen-Auftragsabwicklung
�
Lieferbedingungen:
Frei Haus
�
AMMERLAND
�
OLDENBURGER LANDKREIS
�
Technische Voraussetzungen:
Die Beilagen müssen maschinell verarbeitungsfähig sein. Gerne übermitteln wir
Ihnen die drucktechnischen Vorgaben. Alternativ finden Sie diese auf www.szhr.de
Lieferanschrift:
WE-Druck GmbH & Co. KG | Wilhelmshavener Heerstraße 270 |
26125 Oldenburg
Buchungsbestätigungen:
Beilagenbuchungen werden erst verbindlich, wenn diese vom Verlag bestätigt
werden.
Anlieferungstermin:
Spätestens drei Werktage vor Erscheinen, nicht früher als eine Woche
vor Erscheinen. Mo. - Do. von 8.00 bis 15.30 Uhr | Fr. bis 13.00 Uhr
Letzter Rücktrittstermin:
Vier Wochen vor Erscheinen
Beilagentermine:
Nach Terminvereinbarung. Die Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.
Wirbt eine Beilage für zwei oder mehrere Firmen, so wird sie wie zwei oder
mehrere Beilagen abgerechnet. Ein Muster des Prospekts muss dem Verlag
vier Tage vor Erscheinen zur Prüfung vorliegen.
Auftragsvolumen:
Mindestens 200€€ zzgl. MwSt.
Konkurrenzausschluss:
Die Alleinbelegung kann nicht zugesichert werden.
Maschinenzugabe:
3%
Prospektauflagen:
Teilbelegungen sind in allen Ausgaben auf Anfrage möglich.
Preisliste – Beilagen
Orts- und Grundpreise:
Verbreitungsgebiete
GesamtOldenburgAmmerlandLandkreis
bis 20 g
bis 25 g
bis 30 g
bis 35 g
60€€
65€€
70€€
75€€
70,59€€
76,47€€
82,35€€
Ortspreis (pro Tsd)
Grundpreis (pro Tsd)
15% AE-Provision
Je weitere 5 Gramm:
3€€ Zuschlag (Max. 90 g) 12
OLDENBURG
88,24€€
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01.01.2015
1.
Auftrag: Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum
Zweck der Verbreitung.
2. Abschluss: Anzeigen sind für das Rumpfjahr bzw. das folgende Kalenderjahr
nach Vertragsabschluss abzurufen.
3. Menge: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der Vertrags
dauer auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.
Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt dem Verlag zu
erstatten.
5. Vertragserfüllung: Die Abnahmemengen können unabhängig vom Vertragsab schluss in der Mengen- oder Malstaffel erfüllt werden.
6.
Laufzeit: Der Auftrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr,
wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für jedes Verlängerungsjahr gilt die Abnahmemenge des jeweiligen Vorjahres und zwar mit der Maßgabe, dass der tatsächlich erreichte Rabatt als Vorgabe für das nächste Jahr eingeräumt wird.
7.
Platzierungen: Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt
werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte
Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8.
Textteil: Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den
Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kennbar gemacht.
9. Ablehnungsgründe: Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfer-
tigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren eröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
enthalten, werden nicht angenommen.
10.Unterlagen: Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkenn bar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität
im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
11. Reklamation: Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich tigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver For
derungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatz ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende/n Anzeige oder
Beilagen zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleiben unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darü ber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeiten von Erfüllungsgehilfen, in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offen sichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung
und Beleg geltend gemacht werden.
12.Korrekturabzüge: Nur auf ausdrücklichen Wunsch. Der Auftraggeber trägt die Ver antwortung für die Richtigkeit. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
13
13.Abdruckhöhe: Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die
nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu
Grunde gelegt.
14.Zahlungsfrist: Fällige Beträge sind innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen,
vom Ausstellungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen.
15.Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzieh ungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
16.Belege: Der Verlag liefert mit der Rechnung je nach Art und Umfang der Anzeige
einen Beleg, außer bei Klein- und Fließsatzanzeigen.
17.Mehrkosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus führungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18.Auflagen: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere
Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der ‚
Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn
eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verteilte Auflage des vergan genen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein
zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren
25 %
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 20 %
bei einer Auflage bis zu 300.000 Exemplaren 15 %
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so
rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag zurücktreten konnte.
14
19.Chiffre: Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige
Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschrei bebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftrag gebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch
des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
20.Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an
den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate
nach Ablauf des Auftrages.
21.Gerichtsstand: Mit Auftragserteilung wird – auch entgegen anderslautender Auf tragsschreiben – als Erfüllungsort der Sitz des Verlages anerkannt. Im Geschäfts verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht
werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohn sitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent halt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz
des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen – Stand: 01.01.2015
a)
Änderungen: Etwaige Anzeigen-Abbestellungen oder Anzeigen-Änderungen sind
schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausgabe spätestens bis zum
Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens vier Wochen vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen bereits entstandene Herstellungsoder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
b)
Agenturvergütung: Werbeagenturen erhalten eine Mittlervergütung für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungstreibenden des Einzelhandels, Handwerks und
Gewerbes aus dem Verbereitungsgebiet, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Werbeagentur auch die gesamte
Auftragsabwicklung übernimmt, die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilt und
Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefert. Bei Anzeigenaufträgen, die zu abweichenden Preisen disponiert werden, wird der Werbeagentur keine Provision eingeräumt.
c)
Agenturaufträge: Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich
in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an
die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung
darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d) Sonderpreise: Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbei lagen und Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.
e)
Beilagen: Prospekte und Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Wirbt
eine Beilage für zwei oder mehrere Firmen, so wird sie wie zwei oder mehrere
Beilagen abgerechnet. Ein Muster der Beilagen muss dem Verlag vier Tage vor
Erscheinen zur Prüfung vorliegen. Der Verlag verteilt Beilagen mit geschäftsüblicher
Sorgfalt, wobei bis zu 8% Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
f)
Verantwortlichkeit: Bei allen Anzeigen und Beilagen haftet der Auftraggeber für
Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere auf Grund
presserechtlicher Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeige ergeben können. Der
Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Insertionen
zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es,
den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
g)
Zinsen/Mahngebühren: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe
von 4 1/2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Außerdem erhebt der Verlag Mahngebühren zur Kostendeckung
des Verwaltungsaufwandes.
h)
Vorkasse: Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen- und Beilagenaufträge Vorauskasse zu verlangen. Eine zu leistende Vorauszahlung muss mindestens einen
Werktag vor dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag oder auf dessen Bankkonto
in vereinbarter Zahlweise eingegangen sein, damit ein pünktliches Erscheinen der
Anzeige gewährleistet ist.
i) Rabatte: Rabatte werden nur bei vorliegenden schriftlichen Abschlüssen analog zur
Mal- oder Mengenstaffel oder auf Rückvergütung gewährt. Rückwirkende Rabatt abschlüsse sind nicht möglich.
j) Konzernrabatt: Wenn die entsprechende Tochterfirma zu mehr als 50% zum
Konzern zugehörig ist, kann ohne besonderen Vertragsabschluss Konzernrabatt
gewährt werden. Hierüber muss dem Verlag eine schriftliche Bestätigung vorliegen.
k) Sonderrabatte: Sonderrabatte, die auf bestimmte Anzeigen gewährt werden, z. B.
50% für karitative Organisationen, schließen weitere Rabatte nach der Mengen bzw. Malstaffel aus.
l) Vergleich/Konkurs: Als rabattierfähiger Umsatz gilt nur die Abnahmemenge, die
auch bezahlt ist. Im Falle eines Vergleichsverfahrens (gerichtlicher und außergericht licher Vergleich) bzw. bei Eröffnung eines Konkursverfahrens wird auf den Stichtag
der Eröffnung des jeweiligen Verfahrens eine Rabattabrechnung erstellt. Wird der
bereits gewährte Rabatt entsprechend des Anzeigentarifes nicht erreicht, erfolgt eine
entsprechende Rückbelastung. Für die nicht bezahlten Anzeigen besteht kein
Anspruch auf Rabatt. Sofern ein entsprechender Rabatt gewährt wurde, erfolgt
eine entsprechende Rückbelastung. Bei Konkursen und Vergleichen entfällt jeglicher Rabatt.
m) Auflagenerfüllung: Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt Arbeits kampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energie verknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages, als auch in
fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten
bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier
Quartale verteilten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren
Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt,
in dem die normalerweise verteilte Auflage zur tatsächlich angelieferten Auflage
steht.
n)
Druckmängel: Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers
nicht sofort erkennbar, so hat dieser bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
o) Preisangaben: Basis ist ausschließlich die aktuelle Preisliste in Verbindung mit
der effektiven Abdruckhöhe einer Anzeige. Mündliche/telefonische Preisangebote auf Grund von Größenschätzungen sind nur Richtwerte und völlig unverbindlich.
p) Farbanzeigen: Der Verlag behält sich vor, aus Gründen der Zuordnung oder wegen
technischer Gegebenheiten Farbanzeigen mit gleichen oder unterschiedlichen
Zusatzfarben auf einer Seite zu platzieren.
q)Internetveröffentlichungen: Dem Kunden ist bekannt, dass seine Print-Anzeige
auch auf der URL des WP-Verlages veröffentlicht wird. Mit dieser Veröffentlichungsart erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
r)Bei Bankeinzug muss uns ein schriftliches Mandat erteilt werden. Dieser erfolgt
als SEPA-Basislastschrift unter Angabe der Gläubiger- und Mandat-ID zum auf
der Rechnung angedruckten Termin (Vorankündigung).
s)Aus logistischen Gründen müssen Vertriebsreklamationen bis spätestens
72 Stunden nach Erscheinen vorliegen. Danach ist eine ergebnisorientierte
Überprüfung durch eine telefonische Nachkontrolle nicht mehr durchführbar.
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