Werbung, die gut ankommt. Nr. 35 gültig ab 1. Januar 2016 Mediadaten 2016 � OLDENBURG � AMMERLAND � OLDENBURGER LANDKREIS � Digitale Druckvorlagen Die Anlieferung von Dateien ist rund um die Uhr möglich. Bitte beachten Sie die Anzeigenschlusszeiten. Technische Fragen beantwortet unser Druckvorstufenpartner gerne. Telefon 0441 /9988-3388 Druckvorstufenpartner ersetzt und können zu einem unerwünschten Ergebnis führen. Dateien mit angelegten Sonderfarben werden nach einer Standardtabelle in den CMYK-Farbraum konvertiert. Übermittlung von Dateien: E-Mail: An die E-Mail-Adresse Ihres Mediaberaters (max. 5 MB). FTP-Server: Die Zugangsdaten werden Ihnen auf Anfrage per E-Mail zugesandt. Bitte senden Sie uns per Fax (0441/9242-230) eine Ansicht der jeweiligen Dateien zu. Technische Daten: Satzspiegel: 280 mm breit, 420 mm hoch Unterlagen: Vorab: Ausdruck oder Proof des zu belichtenden Dokumentes, mit Namen des Ordners und Angabe des Erscheinungstages. Zusätzlich zu den digitalen Druckunterlagen muss für jede Anzeige eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erfolgen. Dateiformate und Farben: PDF (empfohlen PDF-X3) oder EPS. Senden Sie die Dateien unbedingt mit eingebetteten Schriften. Nicht eingebettete Schriften werden durch unseren Spaltenbreiten: 1-spaltig 45 mm 2-spaltig 92 mm 3-spaltig 139 mm 4-spaltig 186 mm 5-spaltig 233 mm 6-spaltig 280 mm Druck: Rollenoffset CMYK-Prozessfarben ICC Standard-Druckprofil WAN-IFRAnewspaper26v5.icc (www.wan-ifra.org) Rasterweite: 40er Tonwertumfang: Licht ab 3%, zeichnende Tiefe bis 90% Gesamtfarbauftrag: max. 250% FlieSStextanzeigen Private Anzeigen (mind. 4 Zeilen): Je Zeile Mit Foto (zzgl.) Mi Gewerbliche Fließtextanzeigen*: SoMi/SoMi 1,50€€ 2,00€€ 2,50€€ 9,90€€ 9,90€€ 14,90€€ Chiffre-Anzeigen: zzgl 5,00 � (Bearbeitungs- und Zustellgebühr) Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. 2 4,00€€ SoMi/So 6,00€€ 8,00€€ Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. * im Stellenmarkt nicht möglich VERLAGSAngaben Verlag: Nordwest-Wochenzeitungen GmbH & Co. KG Postfach 2925 | 26019 Oldenburg | Elisabethstraße 5 | 26135 Oldenburg Kommanditgesellschaft: Eingetragen beim Registergericht Oldenburg | HRA 3587 Steuernummer: 64/201/70005 Persönlich haftende Gesellschafterin: Nordwest-Wochenzeitungen Verwaltungsgesellschaft mbH Registergericht Oldenburg | HRB 4409 Geschäftsführer: Ulrich Gathmann, Jens Nack, Herbert Siedenbiedel Telefon/Telefax: Telefon-Zentrale 0441/9242-0 | Anzeigen-Fax 0441/9242-230 Anzeigenschluss SonntagsZeitung: Donnerstag 16.00 Uhr Bankverbindung: Oldenburgische Landesbank | Kto.-Nr. 124 7005 000 | Bankleitzahl 280 200 50 UST-IdNr. DE203820080 | IBAN: DE15 2802 0050 1247 0050 00 SWIFT-BIC: OLBODEH2XXX Zahlungsbedingungen: Bankeinzug, Vorkasse, Depotzahlungen. Ausnahmeregelung: Nach erfolgter Bonitätsprüfung netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei Bankeinzug, Vorkasse und Depotzahlungen gewähren wir 2 % Skonto. Vorausrechnungen sind nicht möglich. Alle Preisangaben zuzüglich Mehrwertsteuer. Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Anzeigenschluss HunteReport: Montag 17.30 Uhr Rabatte* Malstaffel: ab 6 Mal Mengenstaffel: 5% ab 3.000 mm 5% ab 40.000 mm 22% *innerhalb eines Abschlussjahres ab 12 Mal 10% ab 5.000 mm 10% ab 50.000 mm 23% ab 24 Mal 15% ab 10.000 mm 15% ab 80.000 mm 24% ab 36 Mal 20% ab 20.000 mm 20% ab 100.000 mm 25% Beilagen und Fließtextanzeigen sind nicht rabattfähig. Anzeigen gemeinnütziger Organisationen und Vereine, amtliche Bekanntmachungen, kirchliche Nachrichten: 50% Nachlass. ab 48 Mal 25% 3 HunterePort verbreitungsgebiete: Ausgabe Oldenburg: Stadtgebiet Oldenburg Gemeinde Wardenburg Gemeinde Hatten Ausgabe Ammerland: Ammerland gesamtausgabe: Auflage: 138.400 Exemplare belegungseinheiten: 4 Ammerland 51.800 Exemplare Oldenburg 86.600 Exemplare Preisliste Ortspreise (mm-Preis): Grundpreise (mm-Preis, 15% AE-Provision): Verbreitungsgebiete GesamtOldenburgAmmerland GesamtOldenburgAmmerland Auflage 138.400 86.600 51.800 138.400 s/w 4c 2,13€€ 1,42€€ 0,95€€ 2,66€€ 1,78€€ 1,19€€ Zuschläge/Nachlässe: 50% Zuschlag Titelseitenanzeigen 30% Zuschlag Textteilanzeigen 10% Nachlass 2,51€€ 3,13€€ 86.600 51.800 1,67€€ 1,12€€ 2,09€€ 1,40€€ Kombination HunteReport / SonntagsZeitung innerhalb einer Kalenderwoche, gleiches Anzeigenmotiv Alle Preise zuzüglich MwSt. 5 PreiSliSte viertel Seite ortspreise: verbreitungsgebiete gesamt oldenburg ammerland gesamt oldenburg ammerland auflage 138.400 86.600 51.800 138.400 86.600 51.800 s/w 1.140,62€€ 760,41€€ 508,73€€ 1.344,11€€ 894,29€€ 599,76€€ 4c 1.424,43€€ 953,19€€ 637,25€€ 1.676,12€€ 1.119,20€€ 749,70€€ Halbe Seite ortspreise: grundpreise (15% ae-Provision): verbreitungsgebiete gesamt oldenburg ammerland gesamt oldenburg ammerland auflage 138.400 86.600 51.800 138.400 86.600 51.800 s/w 2.147,04€€ 1.431,36€€ 957,60€€ 2.530,08€€ 1.683,36€€ 1.128,96€€ 4c 2.681,28€€ 1.794,24€€ 1.199,52€€ 3.155,04€€ 2.106,72€€ 1.411,20€€ ganze Seite 6 grundpreise (15% ae-Provision): ortspreise: grundpreise (15% ae-Provision): verbreitungsgebiete gesamt oldenburg ammerland gesamt oldenburg ammerland auflage 138.400 86.600 51.800 138.400 86.600 51.800 s/w 3.757,32€€ 2.504,88€€ 1.675,80€€ 4.427,64€€ 2.945,88€€ 1.975,68€€ 4c 4.692,24€€ 3.139,92€€ 2.099,16€€ 5.521,32€€ 3.686,76€€ 2.469,60€€ PlatZierungSbedingungen / SonderFormate FÜr Hr und SZ anzeigenform Format mindestvolumen maximalvolumen Platzierung 1) titelanzeige Huntereport 1-spaltig/54 mm – – Titelseite 2a) titelanzeige Huntereport 6-spaltig/100 mm – – Titelseite im Fuß 2b) titelfuß SonntagsZeitung 6-spaltig/110 mm – – Titelseite im Fuß 2- bis 5-spaltig 600 mm 1.500 mm Textseiten außen 13-spaltig = 593 mm breit 210 mm hoch 420 mm hoch über 2 Seiten einschl. Bundsteg 5) blattbreite anzeige 6-spaltig 600 mm 1.800 mm allein unter Text 6) blatthohe anzeige 420 mm hoch 1-spaltig 6-spaltig neben Anzeigen und Textseiten 7) textteil 1- bis 2-spaltig 20 mm 200 mm Textseiten 3) eckfeld 4) Panorama beispiele – layout (nicht maßstabsgetreu): 1) titel 2a/b) titel 3) Satzspiegel: 280 mm breit und 420 mm hoch Sonderwerbeformen (auf anfrage): Half Cover 4) 5) 6) 7) Berliner Format: 6 Spalten à 45 mm Vorgeschaltete Titelseite Memo Stick 7 SonntagSZeitung verbreitungsgebiete: Ausgabe Oldenburg: Stadtgebiet Oldenburg Ausgabe Ammerland: Ammerland, Barßel (Ort) Ausgabe Landkreis Oldenburg: Landkreis Oldenburg gesamtausgabe: Auflage: 189.900 Exemplare belegungseinheiten: 8 Ammerland 57.300 Exemplare Oldenburg 77.400 Exemplare Landkreis Oldenburg 55.200 Exemplare Preisliste / KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN Ortspreise (mm-Preis): � OLDENBURG � AMMERLAND � OLDENBURGER LANDKREIS � Grundpreise (mm-Preis, 15% AE-Provision): Verbreitungsgebiete GesamtOldenburgAmmerlandLandkreis GesamtOldenburgAmmerlandLandkreis Auflage 189.900 77.400 57.300 55.200 189.900 77.400 57.300 55.200 s/w 4c 3,63€€ 1,96€€ 1,11€€ 1,19€€ 4,27€€ 2,31€€ 1,31€€ 1,40€€ 4,54€€ 2,45€€ 1,39€€ 1,49€€ 5,34€€ 2,88€€ 1,64€€ 1,75€€ Ortspreise (mm-Preis): Grundpreise (mm-Preis, 15% AE-Provision): Kombinationen* OL/AMOL/LKAM/LK OL/AMOL/LKAM/LK s/w 4c 2,76€€ 2,84€€ 2,07€€ 3,25€€ 3,34€€ 2,44€€ 3,45€€ 3,54€€ 2,59€€ 4,06€€ 4,16€€ 3,05€ Zuschläge/Nachlässe: 50% Zuschlag Titelseitenanzeigen *Kombinationen:OL / AM: Oldenburg / Ammerland 30% Zuschlag Textteilanzeigen OL / LK: Oldenburg / Landkreis AM / LK: Ammerland / Landkreis Alle Preise zuzüglich MwSt. 6 9 PreiSliSte / kombinationSmÖglicHkeiten viertel Seite vg* gesamt oldenburg ammerland landkreis gesamt oldenburg ammerland landkreis auflage 189.900 77.400 57.300 55.200 189.900 77.400 57.300 55.200 s/w 1943,87€€ 1.049,58€€ 594,41€€ 637,25€€ 2.286,59€€ 1.237,01€€ 701,51€€ 749,70€€ 4c 2.431,17€€ 1.311,98€€ 744,35€€ 797,90€€ 2.859,57€€ 1.542,24€€ 878,22€€ 937,13€€ Halbe Seite grundpreise (15% ae-Provision): ortspreise: vg* gesamt oldenburg ammerland landkreis gesamt oldenburg ammerland landkreis auflage 189.900 77.400 57.300 55.200 189.900 77.400 57.300 55.200 s/w 3.659,04€€ 1.975,68€€ 1.118,88€€ 1.199,52€€ 4.304,16€€ 2.328,48€€ 1.320,48€€ 1.411,20€€ 4c 4.576,32€€ 2.469,60€€ 1.401,12€€ 1.501,92€€ 5.382,72€€ 2.903,04€€ 1.653,12€€ 1.764,00€€ grundpreise (15% ae-Provision): ortspreise: ganze Seite vg* gesamt oldenburg ammerland landkreis gesamt oldenburg ammerland landkreis auflage 189.900 77.400 57.300 55.200 189.900 77.400 57.300 55.200 s/w 6.403,32€€ 3.457,44€€ 1.958,04€€ 2.099,16€€ 7.532,28€€ 4.074,84€€ 2.310,84€€ 2.469,60€€ 4c 8.008,56€€ 4.321,80€€ 2.451,96€€ 2.628,36€€ 9.419,76€€ 5.080,32€€ 2.892,96€€ 3.087,00€€ *vg: Verbreitungsgebiete 10 grundpreise (15% ae-Provision): ortspreise: � Ortspreise: Kombinationen* s/w 4c OL/AMOL/LKAM/LK AMMERLAND � OLDENBURGER LANDKREIS � OL/AMOL/LKAM/LK 1.477,98€€ 1.520,82€€ 1.108,49€€ 1.740,38€€ 1.788,57€€ 1.306,62€€ 1.847,48€€ 1.895,67€€ 1.386,95€€ 2.174,13€€ 2.227,68€€ 1.633,28€€ Grundpreise (15% AE-Provision): OL/AMOL/LKAM/LK OL/AMOL/LKAM/LK 2.782,08€€ 2.862,72€€ 2.086,56€€ 3.276,00€€ 3.366,72€€ 2.459,52€€ 3.477,60€€ 3.568,32€€ 2.610,72€€ 4.092,48€€ 4.193,28€€ 3.074,40 € Ortspreise: Kombinationen* s/w 4c � Grundpreise (15% AE-Provision): Ortspreise: Kombinationen* s/w 4c OLDENBURG Grundpreise (15% AE-Provision): OL/AMOL/LKAM/LK OL/AMOL/LKAM/LK 4.868,64€€ 5.000,94€€ 3.651,48€€ 5.733.00€€ 5.891,76€€ 4.304,16€€ 6.085,80€€ 6.244,56€€ 4.568,76€€ 7.161,84€€ 7.338,24€€ 5.380,20 € *Kombinationen:OL / AM: Oldenburg / Ammerland OL /LK: Oldenburg / Landkreis AM / LK: Ammerland / Landkreis 11 Beilagen-Auftragsabwicklung � Lieferbedingungen: Frei Haus � AMMERLAND � OLDENBURGER LANDKREIS � Technische Voraussetzungen: Die Beilagen müssen maschinell verarbeitungsfähig sein. Gerne übermitteln wir Ihnen die drucktechnischen Vorgaben. Alternativ finden Sie diese auf www.szhr.de Lieferanschrift: WE-Druck GmbH & Co. KG | Wilhelmshavener Heerstraße 270 | 26125 Oldenburg Buchungsbestätigungen: Beilagenbuchungen werden erst verbindlich, wenn diese vom Verlag bestätigt werden. Anlieferungstermin: Spätestens drei Werktage vor Erscheinen, nicht früher als eine Woche vor Erscheinen. Mo. - Do. von 8.00 bis 15.30 Uhr | Fr. bis 13.00 Uhr Letzter Rücktrittstermin: Vier Wochen vor Erscheinen Beilagentermine: Nach Terminvereinbarung. Die Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Wirbt eine Beilage für zwei oder mehrere Firmen, so wird sie wie zwei oder mehrere Beilagen abgerechnet. Ein Muster des Prospekts muss dem Verlag vier Tage vor Erscheinen zur Prüfung vorliegen. Auftragsvolumen: Mindestens 200€€ zzgl. MwSt. Konkurrenzausschluss: Die Alleinbelegung kann nicht zugesichert werden. Maschinenzugabe: 3% Prospektauflagen: Teilbelegungen sind in allen Ausgaben auf Anfrage möglich. Preisliste – Beilagen Orts- und Grundpreise: Verbreitungsgebiete GesamtOldenburgAmmerlandLandkreis bis 20 g bis 25 g bis 30 g bis 35 g 60€€ 65€€ 70€€ 75€€ 70,59€€ 76,47€€ 82,35€€ Ortspreis (pro Tsd) Grundpreis (pro Tsd) 15% AE-Provision Je weitere 5 Gramm: 3€€ Zuschlag (Max. 90 g) 12 OLDENBURG 88,24€€ Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01.01.2015 1. Auftrag: Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Abschluss: Anzeigen sind für das Rumpfjahr bzw. das folgende Kalenderjahr nach Vertragsabschluss abzurufen. 3. Menge: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der Vertrags dauer auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt dem Verlag zu erstatten. 5. Vertragserfüllung: Die Abnahmemengen können unabhängig vom Vertragsab schluss in der Mengen- oder Malstaffel erfüllt werden. 6. Laufzeit: Der Auftrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für jedes Verlängerungsjahr gilt die Abnahmemenge des jeweiligen Vorjahres und zwar mit der Maßgabe, dass der tatsächlich erreichte Rabatt als Vorgabe für das nächste Jahr eingeräumt wird. 7. Platzierungen: Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 8. Textteil: Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kennbar gemacht. 9. Ablehnungsgründe: Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfer- tigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren eröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 10.Unterlagen: Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkenn bar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 11. Reklamation: Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich tigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver For derungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatz ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende/n Anzeige oder Beilagen zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darü ber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeiten von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offen sichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 12.Korrekturabzüge: Nur auf ausdrücklichen Wunsch. Der Auftraggeber trägt die Ver antwortung für die Richtigkeit. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 13 13.Abdruckhöhe: Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt. 14.Zahlungsfrist: Fällige Beträge sind innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen, vom Ausstellungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen. 15.Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzieh ungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16.Belege: Der Verlag liefert mit der Rechnung je nach Art und Umfang der Anzeige einen Beleg, außer bei Klein- und Fließsatzanzeigen. 17.Mehrkosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus führungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18.Auflagen: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der ‚ Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verteilte Auflage des vergan genen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 25 % bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 20 % bei einer Auflage bis zu 300.000 Exemplaren 15 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 14 19.Chiffre: Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschrei bebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftrag gebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 20.Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21.Gerichtsstand: Mit Auftragserteilung wird – auch entgegen anderslautender Auf tragsschreiben – als Erfüllungsort der Sitz des Verlages anerkannt. Im Geschäfts verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohn sitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent halt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen – Stand: 01.01.2015 a) Änderungen: Etwaige Anzeigen-Abbestellungen oder Anzeigen-Änderungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens vier Wochen vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen bereits entstandene Herstellungsoder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers. b) Agenturvergütung: Werbeagenturen erhalten eine Mittlervergütung für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungstreibenden des Einzelhandels, Handwerks und Gewerbes aus dem Verbereitungsgebiet, wenn die Aufträge zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Werbeagentur auch die gesamte Auftragsabwicklung übernimmt, die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilt und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefert. Bei Anzeigenaufträgen, die zu abweichenden Preisen disponiert werden, wird der Werbeagentur keine Provision eingeräumt. c) Agenturaufträge: Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d) Sonderpreise: Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbei lagen und Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. e) Beilagen: Prospekte und Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Wirbt eine Beilage für zwei oder mehrere Firmen, so wird sie wie zwei oder mehrere Beilagen abgerechnet. Ein Muster der Beilagen muss dem Verlag vier Tage vor Erscheinen zur Prüfung vorliegen. Der Verlag verteilt Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 8% Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten. Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. f) Verantwortlichkeit: Bei allen Anzeigen und Beilagen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere auf Grund presserechtlicher Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeige ergeben können. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Insertionen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. g) Zinsen/Mahngebühren: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4 1/2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Außerdem erhebt der Verlag Mahngebühren zur Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes. h) Vorkasse: Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen- und Beilagenaufträge Vorauskasse zu verlangen. Eine zu leistende Vorauszahlung muss mindestens einen Werktag vor dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag oder auf dessen Bankkonto in vereinbarter Zahlweise eingegangen sein, damit ein pünktliches Erscheinen der Anzeige gewährleistet ist. i) Rabatte: Rabatte werden nur bei vorliegenden schriftlichen Abschlüssen analog zur Mal- oder Mengenstaffel oder auf Rückvergütung gewährt. Rückwirkende Rabatt abschlüsse sind nicht möglich. j) Konzernrabatt: Wenn die entsprechende Tochterfirma zu mehr als 50% zum Konzern zugehörig ist, kann ohne besonderen Vertragsabschluss Konzernrabatt gewährt werden. Hierüber muss dem Verlag eine schriftliche Bestätigung vorliegen. k) Sonderrabatte: Sonderrabatte, die auf bestimmte Anzeigen gewährt werden, z. B. 50% für karitative Organisationen, schließen weitere Rabatte nach der Mengen bzw. Malstaffel aus. l) Vergleich/Konkurs: Als rabattierfähiger Umsatz gilt nur die Abnahmemenge, die auch bezahlt ist. Im Falle eines Vergleichsverfahrens (gerichtlicher und außergericht licher Vergleich) bzw. bei Eröffnung eines Konkursverfahrens wird auf den Stichtag der Eröffnung des jeweiligen Verfahrens eine Rabattabrechnung erstellt. Wird der bereits gewährte Rabatt entsprechend des Anzeigentarifes nicht erreicht, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung. Für die nicht bezahlten Anzeigen besteht kein Anspruch auf Rabatt. Sofern ein entsprechender Rabatt gewährt wurde, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung. Bei Konkursen und Vergleichen entfällt jeglicher Rabatt. m) Auflagenerfüllung: Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt Arbeits kampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energie verknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages, als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verteilten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die normalerweise verteilte Auflage zur tatsächlich angelieferten Auflage steht. n) Druckmängel: Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, so hat dieser bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. o) Preisangaben: Basis ist ausschließlich die aktuelle Preisliste in Verbindung mit der effektiven Abdruckhöhe einer Anzeige. Mündliche/telefonische Preisangebote auf Grund von Größenschätzungen sind nur Richtwerte und völlig unverbindlich. p) Farbanzeigen: Der Verlag behält sich vor, aus Gründen der Zuordnung oder wegen technischer Gegebenheiten Farbanzeigen mit gleichen oder unterschiedlichen Zusatzfarben auf einer Seite zu platzieren. q)Internetveröffentlichungen: Dem Kunden ist bekannt, dass seine Print-Anzeige auch auf der URL des WP-Verlages veröffentlicht wird. Mit dieser Veröffentlichungsart erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. r)Bei Bankeinzug muss uns ein schriftliches Mandat erteilt werden. Dieser erfolgt als SEPA-Basislastschrift unter Angabe der Gläubiger- und Mandat-ID zum auf der Rechnung angedruckten Termin (Vorankündigung). s)Aus logistischen Gründen müssen Vertriebsreklamationen bis spätestens 72 Stunden nach Erscheinen vorliegen. Danach ist eine ergebnisorientierte Überprüfung durch eine telefonische Nachkontrolle nicht mehr durchführbar. 15 nordwest-Wochenzeitungen gmbH & co. kg Elisabethstraße 5 | 26135 Oldenburg | Telefon-Zentrale 0441/9242-0 | Anzeigen-Fax 0441 /9242-230 | [email protected] | www.szhr.de
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