Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus www.ig-fernwaerme-schwalbach.de Wehren Sie sich! Worum geht es? Die Fernwärmekunden in Schwalbach zahlen seit vielen Jahren deutlich überhöhte Preise. Die Fernwärmekosten liegen immer noch über dem im Wirtschaftsraum Rhein-Main üblichen Preisniveau. Viele Fernwärmekunden zahlen ihre überteuerte Fernwärmerechnung deshalb nur noch unter Vorbehalt. Damit ist es aber nicht getan. Die Jahresabrechnung muss qualifiziert bewertet, Ansprüche auf Rückforderungen müssen gegenüber dem Fernwärmeunternehmen geltend gemacht werden. Was können Sie tun? Wer ebenfalls Rückerstattungsansprüche geltend machen will, der muss aktiv werden. Schließen Sie sich der Interessengemeinschaft an, wie es auch die Stadt Schwalbach und über 500 weitere Fernwärmekunden getan haben. Zahlen Sie monatlich nicht mehr als den angemessenen Preis. Es ist gar nicht kompliziert. Wir brauchen dafür von Ihnen: 1. Eine Kopie der Fernwärmerechnung für Ihr Eigenheim bzw. Ihre Mietwohnung („Kostenermittlung für Kunden“, Seite 1-5 bzw. 1-6) 2. Eine Vollmacht für den Rechtsanwalt der Interessengemeinschaft. Die Vollmacht muss von dem Vertragspartner der RWE unterschrieben sein. Sie finden den Vordruck auf unserer Internetseite unter „Vertretungsvollmacht“. 3. Eine Kostenbeteiligung in Höhe von 30,-- Euro für das vorgerichtliche Verfahren. Sie können den Betrag in bar entrichten oder überweisen an: Edith Grunz, Sparda Bank Hessen, IBAN: DE06500905001100280032, Stichwort: Fernwärme Damit Ihr Widerspruch gegen die Fernwärmeabrechnung gegenüber RWE sofort wirksam werden kann, empfehlen wir Ihnen zusätzlich: 4. Füllen Sie das vorformulierte Widerspruchsschreiben aus und senden Sie es per Einschreiben an RWE Energiedienstleistungen GmbH. Sie können sich den von unserem Juristen geprüften Vordruck von unserer Internetseite unter „Widerspruch gegen die Jahresabrechnung“ herunterladen und ausdrucken. 5. Widerrufen Sie eine etwa bestehende Einzugsermächtigung für ihre monatliche Abschlagszahlung an die RWE und überweisen Sie künftig monatlich nur den korrigierten Betrag. Diesen Betrag teilen wir Ihnen innerhalb von 4 Wochen mit. Er wird von uns auf Basis Ihrer Rechnung und dem Wettbewerbspreis errechnet. Ansprechpartnerin für Rückfragen Edith Grunz Pfingstbrunnenstr. 32 V.i.S.d.P.: Arnold Bernhardt, Taunusstraße 20 Tel.: 82262 Telefon: (06196) 1322 [email protected] Seite 2 von 2 Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach am Taunus www.ig-fernwaerme-schwalbach.de Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Ploghaus am Dienstag, 3. November, 19.00 Uhr im Bürgerhaus Großer Saal Fernwärme schon wieder teurer Sichern Sie Ihre Rückforderungsansprüche! Viele Fernwärmekunden können sich in diesem Jahr wegen des milden Wetters im Abrechnungsjahr 2014 über eine Heizkostengutschrift freuen. Dabei wird aber übersehen, dass die Schwalbacher für die gelieferte Wärme schon wieder mehr bezahlen sollen. Und dies, obwohl die Energiekosten im letzten Jahr gesunken sind und die meisten Fernwärmeversorger, zum Beispiel auch die Frankfurter Mainova AG, darauf mit niedrigeren Preisen reagiert haben. Das Schwalbacher Versorgungsunternehmen RWE ED hat trotz eines laufenden Kartellverfahrens nun schon im zweiten Jahr in Folge gegen den allgemeinen Trend die Preise erhöht. Die Schwalbacher Fernwärmekunden haben lange genug viel zu viel bezahlt. In den vergangenen Jahren hatten sich - nicht zuletzt wegen des Engagements der IG Fernwärme - die hier verlangten Tarife dem Durchschnittspreis schon angenähert - nun ist der Abstand wieder größer geworden. Dies gilt vor allem für Kunden mit vergleichsweise geringem Verbrauch. Bei einem gut gedämmten Reihenhaus werden in Schwalbach über 150 Euro für die gelieferte Megawattstunde Fernwärme in Rechnung gestellt statt des aktuellen durchschnittlichen Wettbewerbspreises von 107 Euro; bei den Mehrfamilienhäusern sind die Verhältnisse in vielen Fällen ähnlich. Über 80 Prozent der Schwalbacher Fernwärmekunden hatten auf diese Weise im vergangenen Jahr zu viel bezahlt; in diesem Jahr werden es noch mehr sein. Die Auseinandersetzung kann sich noch geraume Zeit hinziehen, deshalb empfiehlt die Interessengemeinschaft den Schwalbacher Fernwärmekunden dringend, ihre Rückforderungsansprüche zu sichern und sie bietet dabei ihre Unterstützung an. Über 500 Einzelkunden, die Stadt mit ihren Liegenschaften und 18 größere Wohnungseigentümergemeinschaften sind bereits Mitglied. Alle Mitglieder können - juristisch gut beraten durch einen erfahrenen Fachanwalt - bis auf weiteres auf der Basis des Wettbewerbspreises abrechnen (im letzten Jahr 107,- Euro brutto je MWh), sie sparen also Geld und sie stärken damit das gemeinschaftliche Engagement im Kampf um gerechte Fernwärmepreise. Über die juristischen Streitfragen ist damit noch nicht abschließend entschieden. Entscheidend ist aber zunächst, dass die Rückerstattungsansprüche der Kunden gegen Verjährung gesichert sind. Bei der nicht ganz einfachen Materie bietet die Interessengemeinschaft für einen einmaligen sehr überschaubaren Unkostenbeitrag (30,- Euro) ihre Unterstützung an. Für die Interessengemeinschaft Fernwärme Arnold Bernhardt V.i.S.d.P.: Arnold Bernhardt, Taunusstraße 20 Tel.: 82262 Seite 2 von 2
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