Amtsblatt 01. Dezember 2015 Nummer 25 BEKANNTMACHUNG I N H A LT S V E R Z E I C H N I S 1. Bekanntmachung – Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Presse und Rundfunk 2. Bekanntmachung – Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) 3. Bekanntmachung – Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 4. Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 61 26 250/ Ä1 „Brenner-SchäfferStraße / Hochstraße“ 5. Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 316 „Wellnesswohnen am Rehmühlbach“ 6. Bekanntmachung – Vollzug des Bayer. Straßen-/ und Wegegesetzes 7. Bekanntmachung – Auszug aus dem Aufgebotsverfahren 8. Bekanntmachung – Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Weiden i.d.OPf. 9. Familiennachrichten Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Presse und Rundfunk Die Meldebehörde der Stadt Weiden i.d.OPf. weist im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in Presse und Rundfunk auf Folgendes hin: Nach dem geltenden Melderecht können u. a. Presse und Rundfunk auf Anforderung Daten zu Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erhalten. Neben Familienname, Vorname, Dr.-Grad und Anschrift werden Tag und Art des Jubiläums zur Veröffentlichung übermittelt. Nachdem Presse und Rundfunk regelmäßig auch Onlineangebote haben, ist mit einer Veröffentlichung auch im Internet zu rechnen. Bei Altersjubiläen erfolgt eine solche Datenübermittlung in Weiden i.d.OPf. zum 80., 85., 90., 95.,100. und jedem darauf folgenden Geburtstag. Bei Ehejubiläen erfolgt eine Datenübermittlung ab dem 50. Hochzeitstag und nach jeweils weiteren vollen fünf Jahren, ab dem 75. Hochzeitstag dann jedes Jahr. Für die o. g. Datenübermittlungen gilt die sog. „Widerspruchslösung“, d.h., sie ist nicht von der vorherigen Zustimmung des betroffenen Einwohners abhängig. Wer eine Weitergabe seiner Jubiläumsdaten an Presse und Rundfunk nicht wünscht, kann schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) jederzeit eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden i.d.OPf., Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, einsenden oder persönlich im Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 0.07, vorsprechen. Ein entsprechender Antrag ist auch im RathausServiceportal im Internet unter www.weiden.de, Bereich „Rathaus-Online“, „Widerspruchsrecht für Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 2 Meldedaten – Übermittlungssperre“ verfügbar und kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch muss dann nur noch unterschrieben und per Post oder Boten an die Stadt eingesandt werden. Online über das Rathaus-Serviceportal eingehende Anträge auf Einrichtung einer Übermittlungssperre sind unwirksam, sollte der Antrag nicht ausgedruckt und unterschrieben an die Meldebehörde eingesandt werden. Darüber hinaus sind auch per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche unwirksam. Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung zu Alters- oder Ehejubiläen ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet und müssen außer im Falle eines Wegzuges und darauf folgendem Wiederzuzug nicht erneuert werden. Ein entsprechender Hinweis auf die gegebenen Widerspruchsmöglichkeiten erfolgt bei jeder An- und Ummeldung in der Meldebehörde. Weiden i.d.OPf., 17.11.2015 Stadt Weiden i.d.OPf. – Amt für öffentliche Ordnung – Reinhold Gailer abschnitte, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser „HQ 100“), ermittelt und kartiert. Gemäß § 76 Abs. 2 WHG i. V. m. Art. 46 Abs. 3 BayWG sind die Kreisverwaltungsbehörden verpflichtet, Gebiete in denen ein hohes Schadenspotential bei Überschwemmungen besteht, insbesondere Siedlungsgebiete, durch Rechtsverordnung festzusetzen. Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu informieren. Dabei ist ihr, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, auch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 76 Abs. 3 WHG). Der Entwurf der Verordnung der Stadt Weiden i.d.OPf. über das Überschwemmungsgebiet an der Waldnaab im Stadtgebiet Weiden liegt mit den dazugehörigen Plänen und Unterlagen in der Zeit vom 08.12.2015 bis 08.01.2016 beim Umweltamt der Stadt Weiden i.d.OPf. – Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz –, Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 0.20, während der üblichen Dienststunden Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr zusätzlich Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr BEKANNTMACHUNG Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2014 (BGBl I S. 1724), sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2014 (GVBl S. 286); Öffentliche Auslegung des Entwurfs einer Überschwemmungsgebietsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Waldnaab im Bereich der Stadt Weiden i.d.OPf. (Flusskilometer 101,050 bis 117,800) Das Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. hat für die Waldnaab im Bereich des Weidener Stadtgebietes ein Überschwemmungsgebiet für Gewässer- oder nach Vereinbarung, Tel.: 0961/81-3103, zur Einsicht aus. Mit dem Verordnungsentwurf können auch der Übersichtlageplan (M = 1 : 20.000), in dem die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen dargestellt sind, der Erläuterungsbericht sowie detaillierte Lagepläne (M = 1 : 2.500) eingesehen werden. Darüber hinaus kann diese Bekanntmachung mit allen dazugehörigen Unterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Weiden i.d.OPf. unter www.weiden.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. Jeder, dessen Belange berührt werden, Einwendungen bis spätestens zwei Wochen nach Amtsblatt 2. 3. 4. 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 3 Ablauf der Auslegungsfrist (also bis 22.01.2016) beim Umweltamt der Stadt Weiden i.d.OPf., schriftlich oder zur Niederschrift, erheben kann, mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Weiden i.d.OPf., 16.11.2015 Stadt Weiden i.d.OPf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht für den Ausbau der MEGAL-Verdichterstation in Rothenstadt, Änderung der nach BImSchG genehmigten Anlage durch Erweiterung um drei Gasturbineneinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 126,6 MW auf den Grundstücken FlStNr. 1195, 1196, 1197 und 1162 der Gemarkung Rothenstadt Mit Schreiben vom 30.09.2015 (eingegangen am 08.10.2015) beantragte die Open Grid Europe GmbH für die MEGAL GmbH & Co. KG als Vorhabensträgerin i. S. des § 3 a UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 c UVPG i. V. m. Nr. 1.4.1.2 der Anlage 1 zum UVPG für die geplante Erweiterung der Gasverdichterstation in Rothenstadt. Auf Basis des Netzentwicklungsplanes 2014/2015 soll die bestehende MEGAL-Verdichterstation Rothenstadt (bisherige FWL 83 MW) um drei Gasturbineneinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von ca. 126,6 MW inklusive Nebenanlagen erweitert werden. Unter Anwendung der Stichtagsregelung des § 3 b Abs. 3 UVPG (03.07.1988) bleibt der Anlagenbestand (Errichtung 1993) außer Betracht, sodass das Vorhaben der Nr. 1.4.1.2 der Anlage 1 Spalte 2 UVPG zuzuordnen ist (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls). Gemäß § 3 a UVPG stellt die zuständige Behörde auf Antrag des Vorhabensträgers fest, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Prüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hinweis: Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet auf der Homepage der Stadt Weiden i.d.OPf. (www.weiden.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen“. Weiden i.d.OPf., den 24.11.2015 Stadt Weiden i.d.OPf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Nr. 61 26 250/ Ä1 „Brenner-Schäffer-Straße/ Hochstraße“ Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 16. November 2015 unter Nr. 107 den genannten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. In den Bebauungsplan sowie die Begründung kann ab 01. Dezember 2015 im Stadtplanungsamt Weiden i.d.OPf., Neues Rathaus, Dr.Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 2.22, während der üblichen Dienststunden von jedermann Einsicht genommen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 4 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind 1. 2. 3. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiden i.d.OPf., 24.11.2015 Stadt Weiden i.d.OPf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister (siehe Skizze Seite 5) BEKANNTMACHUNG i.d.OPf., Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 2.22, während der üblichen Dienststunden von jedermann Einsicht genommen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind 1. 2. 3. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiden i.d.OPf.; 24.11.2015 Stadt Weiden i.d.OPf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister (siehe Skizze Seite 6) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 316 „Wellnesswohnen am Rehmühlbach“ Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 16. November 2015 unter Nr. 108 den genannten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. In den Bebauungsplan sowie die Begründung kann ab 01. Dezember 2015 im Stadtplanungsamt Weiden Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 5 AnlagezumTOP Kartengrundlage:BayerischeVermessungsverwaltung (www.geodaten.bayern.de) NORDEN Geltungsbereich StadtplanungsamtWeideni.d.OPf.15.07.2015wn Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 6 Anlage zur Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 60/61 26 316 "Wellness- Wohnen am Rehm hlbach ∀,−./0120−∋34.56,/0,/14−/0/. 7/,6220−89:60∋;+<;)∋=;∋>); ?≅/::0/88Α≅450/0∋6Β∋Χ/5Β∆5:,6Ε5?∋ loh str a e B eha imstr. Mo os M = 1:1000 GELTUNGSBEREICH Vorhabentr ger: K&R Projektbau GmbH Pr lstra e 23 92637 Weiden Entwurfsverfasser: Alexander Robl M.Eng.Dipl.Ing (FH) Pr lstra e 23 92637 Weiden !∀#∃%!∀ &∋(∋)∗)+++ 23.05.2014 Plan-Nr.:001/122 Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 7 BEKANNTMACHUNG Vollzug des Bayer. Straßen-/ und Wegegesetzes Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 16. November 2015 unter Nr. 109 beschlossen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 316 „Wellnesswohnen am Rehmühlbach“ – folgende straßenrechtliche Maßnahmen nach dem BayStrWG verfügt werden, soweit nicht Art. 6 Abs. 8 sowie Art. 8 Abs. 6 BayStrWG gelten: Soweit nicht Art. 6 Abs. 8 und Art. 7 Abs. 6 BayStrWG gelten, wird 1. 2. 3. der in der beigefügten Planzeichnung in „Kreuzschraffur“ dargestellte, neu zu errichtende Gehweg als Bestandteil der öffentlichen Mooslohstraße mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe vorliegen, der auf den Grundstücken Fl.Nr. 2640/18 und 2640/20 Gmkg. Weiden nach der beigefügten Planzeichnung in „Kreuzschraffur“ dargestellte Teilbereich als Bestandteil der öffentlichen Behaimstraße mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe vorliegen, der auf dem Grundstück Fl.Nr. 2640/11 Gmkg. Weiden nach der beigefügten Planzeichnung in „einfacher Schraffur“ dargestellte bisher als Ortsstraße gewidmete Abschnitt der Behaimstraße mit der Maßgabe eingezogen, dass die Einziehung mit der Sperrung des Streckenabschnittes wirksam wird. Die straßenrechtlichen Verfügungen samt Begründung sowie Planzeichnung können bei der Stadt Weiden i.d.OPf./ Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.-Nr. 2.22 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe KLAGE bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Weiden i.d.OPf.) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.07 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in dem hier einschlägigen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.04 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Weiden i.d.OPf.; 24.11. 2015 Stadt Weiden i.d.OPf. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister (siehe Skizze Seite 8) Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 8 0 10 25m NORDEN Einziehung Widmung und Wegerechtliche Widmungen, Einziehungen sowie Teileinziehungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 26 316 am Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 9 BEKANNTMACHUNG Auszug aus dem Aufgebotsverfahren Der Vorstand der Sparkasse Oberpfalz Nord hat mit Beschluß vom 23.11.2015 das als verloren gemeldete Sparkassenbuch Nr.: 4012710812 aufgeboten. Der derzeitige Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert seine Rechte unter Vorlage der Urkunde bis spätestens 23.02.2016 nachzuweisen, ansonsten die Urkunde für kraftlos erklärt wird. Weiden i.d.OPf., 23.11.2015 Anträge können bis spätestens Montag, 30. November 2015 beim Unterzeichneten eingereicht werden. Ich bitte um zahlreiches Erscheinen. Alois Lukas Jagdvorsteher Tröglersricht 7 92637 Weiden Tel.: 0961/43469 BEKANNTMACHUNG Standesamt Weiden i.d.OPf. Auszug aus den Beurkundungen des Standesamtes Weiden i.d.OPf. BEKANNTMACHUNG / EINLADUNG Am Freitag, 04. Dezember 2015 findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte Dagner, Frauenrichter Straße 70 in Weiden, die Familiennachrichten (09.11.2015 bis 22.11.2015) Die Beteiligten sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Weiden i.d.OPf. statt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers. Bericht des Schriftführers. Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers. Bericht der unteren Jagdbehörde und des Jagdberaters. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2014/ 2015 Wünsche, Anträge und Sonstiges. Zu dieser Jahresmitgliederversammlung werden hiermit alle Eigentümer oder Nutznießer – jedoch nicht die Pächter – von den in der Gemeindegemarkung Weiden liegenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken eingeladen. Geburten: 13.07.2015, Abdul Kareem Trki, männlich, Fatima Almusa und Mohammad Trki, Bischof-SenestreyStr. 9, 95671 Bärnau; 13.07.2015, Zakaraia Trki, männlich, Fatima Almusa und Mohammad Trki, Bischof-Senestrey-Str. 9, 95671 Bärnau; 22.10.2015, Zayn Rhein Cisneros, männlich, Maritza Salcedo Cisneros geb. Renteria und Adrian Cisneros, Franz-Xaver-Str. 3 a, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab; 02.11.2015, Alina Julia Wenning, weiblich, Melissa Silvia Wenning geb. Schraml und Fabian Thomas Wenning, Unterer Markt 2, 95478 Kemnath, GT Waldeck; 04.11.2015, Noah Andreas Koppmann, männlich, Lisa Maria Koppmann und Emmanuil Vurnuxusis, Waldrandstr. 1 a, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 04.11.2015, Johannes Michael Züllich, männlich, Doreen Züllich und Patrick Gärtner, Rotdornweg 11, 92637 Weiden i.d.OPf.; 05.11.2015, Anton Raum, männlich, Ramona Petra Raum geb. Höfer und Johannes Raum, Leimbergerstr. 11, 92637 Weiden i.d.OPf.; 05.11.2015, Tessa Klehm, weiblich, Franziska Klehm und Andreas Heimerl, Weidener Str. 13, 92711 Parkstein; Amtsblatt 05.11.2015, Luisa Sandra Bäuml, weiblich, Cornelia Veronika Bäuml geb. Gollwitzer und Markus Manfred Bäuml, Rosenstr. 8, 92685 Floß; 06.11.2015, Tabea Marion Meixner, weiblich, Ramona Rita Meixner und Rick Georg Meixner geb. Lawrow, Carl-Orff-Str. 14, 92670 Windischeschenbach; 06.11.2015, Marlon Oppl, männlich, Yvonne Stefanie Oppl geb. Moshack und Christian Tobias Oppl, Bahnhofstr. 5, 95666 Mitterteich; 06.11.2015, Lenny Sven Thomas Zeiler, männlich, Claudia Sabine Zeiler und Jens Mathias Zeiler geb. Hecht, Galgengasse 50, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab; 06.11.2015, Ina Hommel, weiblich, Sonja Hommel geb. Stangl und Jakob Hommel, Von-Gluck-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf.; 06.11.2015, Felix Helmut Neuber, männlich, Corinna Alexandra Neuber geb. Moritz und Andreas Neuber, Pfrentsch 85, 92726 Waidhaus; 07.11.2015, Leonard Johann Gradl, männlich, Stefanie Monika Gradl geb. Müller und Tobias Reinhard Gradl, Ringstr. 1, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 08.11.2015, Jakob Matthias Hagler, männlich, Sabrina Doris Hagler geb. Zahn und Matthias André Norbert Hagler, Regensburger Str. 1, 92706 Luhe-Wildenau; 08.11.2015, Elisa Köstner, weiblich, Sandra Köstner geb. Fenner und Oliver Köstner, Weidener Str. 4, 92718 Schirmitz; 08.11.2015, Abigail Jane Cotter, weiblich, Brittany Foster Cotter geb. Bigelow und Andrew David Cotter, Reiherweg 5, 92637 Weiden i.d.OPf.; 09.11.2015, Anton Knaack, männlich, Sandra Knaack geb. Kühne und Alexander Knaack, Weinstr. 41, 92708 Mantel; 10.11.2015, Lea Sarina Wiechulla, weiblich, Sabrina Sieglinde Wiechulla geb. Poschmann und Mario Richard Wiechulla, Stresemannstr. 22, 92637 Weiden i.d.OPf.; 10.11.2015, Jakob Andreas Dotzler, männlich, Juliana Roswitha Erika Dotzler geb. Gargiulo und Wolfgang Albert Dotzler, Hochstr. 18, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.11.2015, Hannah Münch, weiblich, Claudia Waltraud Münch geb. Gollwitzer und Christoph Münch, Kirchäckerstr. 46c, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.11.2015, Oliver Thomas Meyer, männlich, Irena Meyer geb. Záhorová und Stefan Maximilian Meyer, Vorwerkstr. 31, 95100 Selb; 05.10.2015, Natalie Alabed, weiblich, Samar Alibrahim und Zaher Alabed, Cammerloherplatz 9, 95478 Kemnath; 27.10.2015, Felix Braun, männlich, Sindy Braun und Thomas Rüstig, Miesbrunner Str. 21, 92714 Pleystein; 29.10.2015, Furat Riad Ghazi, männlich, Aala Abderrazak Thewine und Riad Ghazi Daoud, Kantstr. 12, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 11.11.2015, Marie Tina Vogl, weiblich, Jeannette Sonja Vogl geb. Jätschmann und Matthias Walter Vogl, Heinrich-Ascherl-Str. 35, 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 10 92660 Neustadt a.d.Waldnaab; 11.11.2015, Wilhelm Philipp Riester, männlich, Katharina Sandra Zeiler und Michael Josef Riester, Johannisstr. 20, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.11.2015, Bastian Alexander Geiger, männlich, Kerstin Sigrid Geiger geb. Fleischmann und Stefan Geiger, Obersteinbach 21, 92242 Hirschau; 12.11.2015, Kjerstin Monroe Anderson, weiblich, Vanessa Morgan Anderson geb. Linnebur und Spencer Charles Anderson II, Gassäcker 14, 92720 Schwarzenbach; 13.11.2015, Max Dengis, männlich, Anna Dengis geb. Braun und Johannes Dengis, Flurstr. 26, 92718 Schirmitz; 13.11.2015, Hannes Maxemilian Bartmann, männlich, Julia Christa Bartmann geb. Reindl und Thomas Josef Bartmann, Hafnergasse 6, 92723 Tännesberg; 13.11.2015, Jannik Schäffer, männlich, Kerstin Anna Schäffer geb. Haberkorn und Stefan Gerhard Schäffer, An der Paint 7, 92648 Vohenstrauß; 14.11.2015, Toni Peter Remke, männlich, Kathleen Remke geb. Herzfeld und Enrico Remke, Kalvarienbergsiedlung 11, 92676 Eschenbach i.d.OPf.; 15.11.2015, Cansu Mira Dağ, weiblich, Azize Dağ geb. Uzun und İlker Dağ, Baptist-Kraus-Str. 1, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 15.11.2015, Louis Schäffler, männlich, Vanessa Schäffler geb. Gomez und Christian Markus Siegfried Schäffler, Am Heindlweiher 6, 92724 Trabitz; 16.11.2015, Felix Bergler, männlich, Claudia Waltraud Bergler geb. Kellner und Sebastian Hans Bergler, Theisseil 167, 92637 Theisseil Eheschließungen: 13.11.2015, Gertrud Stade geb. Kirschnek und Berthold Franz Luft, Rehbühlstr. 16, 92637 Weiden i.d.OPf. Sterbefälle: 05.11.2015, Anna Maria Hofmann geb. Tretter, Leimbergerstr. 44, 92637 Weiden i.d.OPf.; 06.11.2015, Josef Erwin Hankl, Dr.-Karl-StinglStr. 23, 95666 Mitterteich; 06.11.2015, Ernst Piehler, Kemnath a. Buchberg 31, 92253 Schnaittenbach; 06.11.2015, Peter Wenzeslaus Rothmeier, Wöllershof 1, 92721 Störnstein; 07.11.2015, Johann Zitzmann, Rehbühlsiedlung 18, 92637 Weiden i.d.OPf.; 08.11.2015, Kreszenz Grießl, Heinrich-von-Kleist-Str. 2, 92637 Weiden i.d.OPf.; 08.11.2015, Anna Margarete Wolfrath geb. Rösch, Lindenstock 53, 92637 Weiden i.d.OPf.; 09.11.2015, Barbara Großer geb. Goller, Falken- Amtsblatt weg 20, 92637 Weiden i.d.OPf.; 10.11.2015, Josef Georg Stich, Marderweg 1, 92637 Weiden i.d.OPf.; 10.11.2015, Christine Ibel geb. Simbeck, Heinrich-von-Kleist-Str. 2, 92637 Weiden i.d.OPf.; 10.11.2015, Rita Mathilde Fischer geb. Gleißner, Zanklgartenstr. 5, 95666 Mitterteich; 11.11.2015, Waldemar Marx, Zum Burgstall 21, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.11.2015, Amalia Müller geb. Schwan, Hinterm Rangierbahnhof 12 a, 92637 Weiden i.d.OPf.; 12.11.2015, Charlotte Martha Klara Neu- 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 11 mann geb. Kirsch, Ludwig-Richter-Str. 17, 80687 München; 12.11.2015, Gabriele Angelika Keikuth geb. Festl, Falkenweg 3, 92637 Weiden i.d.OPf.; 13.11.2015, Werner Hans Rudolf Rix, Hauptstr. 49, 95514 Neustadt am Kulm; 14.11.2015, Karl Johann Adam, Hüttener Str. 1, 92708 Mantel; 14.11.2015, Matthias Martin Kramel, Falterweg 2, 95508 Kulmain; 15.11.2015, Elisabeth Johanna Filchner geb. Paulus, Rotkreuzplatz 8, 92637 Weiden i.d.OPf. Amtsblatt 01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 12 Notizen: Herausgeber: Stadt Weiden i.d.OPf. – Verantwortlich für den Inhalt sind die einzelnen Fachämter der Stadt bzw. bei Amtshilfe die in der Bekanntmachung genannten Stellen. – Zusammenstellung und Koordination: Stabsstelle Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit und Statistik. – Layout und Satz: Digitalsatz Lidl, 83075 Bad Feilnbach. – Druck: Internes Servicebüro der Stadt Weiden i.d.OPf.
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