Amtsblatt - Stadt Weiden in der Oberpfalz

Amtsblatt
01. Dezember 2015
Nummer 25
BEKANNTMACHUNG
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
1. Bekanntmachung – Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen an
Presse und Rundfunk
2. Bekanntmachung – Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(WHG)
3. Bekanntmachung – Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
4. Bekanntmachung – Bebauungsplan
Nr. 61 26 250/ Ä1 „Brenner-SchäfferStraße / Hochstraße“
5. Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 316
„Wellnesswohnen am Rehmühlbach“
6. Bekanntmachung – Vollzug des Bayer.
Straßen-/ und Wegegesetzes
7. Bekanntmachung – Auszug aus dem
Aufgebotsverfahren
8. Bekanntmachung – Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Weiden i.d.OPf.
9. Familiennachrichten
Melderegisterauskünfte über Alters- und
Ehejubiläen an Presse und Rundfunk
Die Meldebehörde der Stadt Weiden i.d.OPf. weist
im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in Presse
und Rundfunk auf Folgendes hin:
Nach dem geltenden Melderecht können u. a.
Presse und Rundfunk auf Anforderung Daten zu Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erhalten.
Neben Familienname, Vorname, Dr.-Grad und Anschrift werden Tag und Art des Jubiläums zur Veröffentlichung übermittelt. Nachdem Presse und
Rundfunk regelmäßig auch Onlineangebote haben,
ist mit einer Veröffentlichung auch im Internet zu
rechnen.
Bei Altersjubiläen erfolgt eine solche Datenübermittlung in Weiden i.d.OPf. zum 80., 85., 90.,
95.,100. und jedem darauf folgenden Geburtstag.
Bei Ehejubiläen erfolgt eine Datenübermittlung ab
dem 50. Hochzeitstag und nach jeweils weiteren
vollen fünf Jahren, ab dem 75. Hochzeitstag dann
jedes Jahr.
Für die o. g. Datenübermittlungen gilt die sog. „Widerspruchslösung“, d.h., sie ist nicht von der vorherigen Zustimmung des betroffenen Einwohners
abhängig. Wer eine Weitergabe seiner Jubiläumsdaten an Presse und Rundfunk nicht wünscht, kann
schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) jederzeit eine entsprechende Mitteilung an die Stadt
Weiden i.d.OPf., Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15,
92637 Weiden, einsenden oder persönlich im Einwohnermeldeamt, Zi.Nr. 0.07, vorsprechen.
Ein entsprechender Antrag ist auch im RathausServiceportal im Internet unter www.weiden.de, Bereich „Rathaus-Online“, „Widerspruchsrecht für
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01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 2
Meldedaten – Übermittlungssperre“ verfügbar und
kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch
muss dann nur noch unterschrieben und per Post
oder Boten an die Stadt eingesandt werden.
Online über das Rathaus-Serviceportal eingehende
Anträge auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
sind unwirksam, sollte der Antrag nicht ausgedruckt
und unterschrieben an die Meldebehörde eingesandt werden. Darüber hinaus sind auch per E-Mail
oder telefonisch eingehende Widersprüche unwirksam.
Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung zu
Alters- oder Ehejubiläen ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu
werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche
gelten grundsätzlich unbefristet und müssen außer
im Falle eines Wegzuges und darauf folgendem
Wiederzuzug nicht erneuert werden. Ein entsprechender Hinweis auf die gegebenen Widerspruchsmöglichkeiten erfolgt bei jeder An- und Ummeldung
in der Meldebehörde.
Weiden i.d.OPf., 17.11.2015
Stadt Weiden i.d.OPf.
– Amt für öffentliche Ordnung –
Reinhold Gailer
abschnitte, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser „HQ 100“), ermittelt und
kartiert.
Gemäß § 76 Abs. 2 WHG i. V. m. Art. 46 Abs. 3
BayWG sind die Kreisverwaltungsbehörden verpflichtet, Gebiete in denen ein hohes Schadenspotential bei Überschwemmungen besteht, insbesondere Siedlungsgebiete, durch Rechtsverordnung
festzusetzen. Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu informieren. Dabei ist ihr, im Rahmen
eines Anhörungsverfahrens, auch Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben (§ 76 Abs. 3 WHG).
Der Entwurf der Verordnung der Stadt Weiden
i.d.OPf. über das Überschwemmungsgebiet an der
Waldnaab im Stadtgebiet Weiden liegt mit den dazugehörigen Plänen und Unterlagen in der Zeit
vom
08.12.2015 bis 08.01.2016
beim Umweltamt der Stadt Weiden i.d.OPf. – Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz –, Neues
Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 0.20, während der üblichen Dienststunden
Montag bis Freitag von
07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag von
15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i. d. F. der Bekanntmachung
vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
15.11.2014 (BGBl I S. 1724), sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.02.2010 (GVBl S. 66),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2014
(GVBl S. 286);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs einer Überschwemmungsgebietsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der
Waldnaab im Bereich der Stadt Weiden i.d.OPf.
(Flusskilometer 101,050 bis 117,800)
Das Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. hat für
die Waldnaab im Bereich des Weidener Stadtgebietes ein Überschwemmungsgebiet für Gewässer-
oder nach Vereinbarung, Tel.: 0961/81-3103, zur
Einsicht aus.
Mit dem Verordnungsentwurf können auch der
Übersichtlageplan (M = 1 : 20.000), in dem die bei
einem Bemessungshochwasser überschwemmten
Flächen dargestellt sind, der Erläuterungsbericht
sowie detaillierte Lagepläne (M = 1 : 2.500) eingesehen werden.
Darüber hinaus kann diese Bekanntmachung mit
allen dazugehörigen Unterlagen im Internet auf der
Homepage der Stadt Weiden i.d.OPf. unter
www.weiden.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1.
Jeder, dessen Belange berührt werden, Einwendungen bis spätestens zwei Wochen nach
Amtsblatt
2.
3.
4.
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Ablauf der Auslegungsfrist (also bis
22.01.2016) beim Umweltamt der Stadt Weiden i.d.OPf., schriftlich oder zur Niederschrift,
erheben kann,
mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden
kann,
a) die Personen, die Einwendungen erhoben
haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die
Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder
Zustellungen vorzunehmen sind.
Weiden i.d.OPf., 16.11.2015
Stadt Weiden i.d.OPf.
Kurt Seggewiß
Oberbürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie der Neunten
Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht für den
Ausbau der MEGAL-Verdichterstation in Rothenstadt, Änderung der nach BImSchG genehmigten Anlage durch Erweiterung um drei
Gasturbineneinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 126,6 MW auf den
Grundstücken FlStNr. 1195, 1196, 1197 und 1162
der Gemarkung Rothenstadt
Mit Schreiben vom 30.09.2015 (eingegangen am
08.10.2015) beantragte die Open Grid Europe
GmbH für die MEGAL GmbH & Co. KG als Vorhabensträgerin i. S. des § 3 a UVPG die allgemeine
Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3 c UVPG i. V.
m. Nr. 1.4.1.2 der Anlage 1 zum UVPG für die geplante Erweiterung der Gasverdichterstation in Rothenstadt.
Auf Basis des Netzentwicklungsplanes 2014/2015
soll die bestehende MEGAL-Verdichterstation Rothenstadt (bisherige FWL 83 MW) um drei Gasturbineneinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von ca. 126,6 MW inklusive Nebenanlagen
erweitert werden. Unter Anwendung der Stichtagsregelung des § 3 b Abs. 3 UVPG (03.07.1988)
bleibt der Anlagenbestand (Errichtung 1993) außer
Betracht, sodass das Vorhaben der Nr. 1.4.1.2 der
Anlage 1 Spalte 2 UVPG zuzuordnen ist (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls).
Gemäß § 3 a UVPG stellt die zuständige Behörde
auf Antrag des Vorhabensträgers fest, ob für das
Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Prüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Hinweis: Diese Bekanntmachung finden Sie auch
im Internet auf der Homepage der Stadt Weiden
i.d.OPf. (www.weiden.de) unter der Rubrik „Bekanntmachungen“.
Weiden i.d.OPf., den 24.11.2015
Stadt Weiden i.d.OPf.
Kurt Seggewiß
Oberbürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan Nr. 61 26 250/ Ä1
„Brenner-Schäffer-Straße/ Hochstraße“
Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 16.
November 2015 unter Nr. 107 den genannten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. In den Bebauungsplan sowie die
Begründung kann ab 01. Dezember 2015 im Stadtplanungsamt Weiden i.d.OPf., Neues Rathaus, Dr.Pfleger-Straße 15, Zi.Nr. 2.22, während der üblichen
Dienststunden von jedermann Einsicht genommen
und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
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01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 4
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch
diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind
1.
2.
3.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans
oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Weiden i.d.OPf., 24.11.2015
Stadt Weiden i.d.OPf.
Kurt Seggewiß
Oberbürgermeister
(siehe Skizze Seite 5)
BEKANNTMACHUNG
i.d.OPf., Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15,
Zi.Nr. 2.22, während der üblichen Dienststunden
von jedermann Einsicht genommen und über deren
Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch
diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind
1.
2.
3.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans
oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Weiden i.d.OPf.; 24.11.2015
Stadt Weiden i.d.OPf.
Kurt Seggewiß
Oberbürgermeister
(siehe Skizze Seite 6)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 61 26 316 „Wellnesswohnen
am Rehmühlbach“
Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 16.
November 2015 unter Nr. 108 den genannten Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit
dieser Bekanntmachung in Kraft. In den Bebauungsplan sowie die Begründung kann ab 01. Dezember 2015 im Stadtplanungsamt Weiden
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01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 5
AnlagezumTOP
Kartengrundlage:BayerischeVermessungsverwaltung
(www.geodaten.bayern.de)
NORDEN
Geltungsbereich
StadtplanungsamtWeideni.d.OPf.15.07.2015wn
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01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 6
Anlage zur Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 60/61 26 316
"Wellness- Wohnen am Rehm hlbach
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os
M = 1:1000
GELTUNGSBEREICH
Vorhabentr ger:
K&R Projektbau GmbH
Pr lstra e 23
92637 Weiden
Entwurfsverfasser:
Alexander Robl M.Eng.Dipl.Ing (FH)
Pr lstra e 23
92637 Weiden
!∀#∃%!∀
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23.05.2014
Plan-Nr.:001/122
Amtsblatt
01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 7
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Bayer. Straßen-/
und Wegegesetzes
Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat am 16.
November 2015 unter Nr. 109 beschlossen, dass
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens – vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 316
„Wellnesswohnen am Rehmühlbach“ – folgende
straßenrechtliche Maßnahmen nach dem
BayStrWG verfügt werden, soweit nicht Art. 6 Abs.
8 sowie Art. 8 Abs. 6 BayStrWG gelten:
Soweit nicht Art. 6 Abs. 8 und Art. 7 Abs. 6
BayStrWG gelten, wird
1.
2.
3.
der in der beigefügten Planzeichnung in
„Kreuzschraffur“ dargestellte, neu zu errichtende Gehweg als Bestandteil der öffentlichen
Mooslohstraße mit der Maßgabe gewidmet,
dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe
wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe
vorliegen,
der auf den Grundstücken Fl.Nr. 2640/18 und
2640/20 Gmkg. Weiden nach der beigefügten
Planzeichnung in „Kreuzschraffur“ dargestellte
Teilbereich als Bestandteil der öffentlichen Behaimstraße mit der Maßgabe gewidmet, dass
die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe
vorliegen,
der auf dem Grundstück Fl.Nr. 2640/11 Gmkg.
Weiden nach der beigefügten Planzeichnung
in „einfacher Schraffur“ dargestellte bisher als
Ortsstraße gewidmete Abschnitt der Behaimstraße mit der Maßgabe eingezogen, dass die
Einziehung mit der Sperrung des Streckenabschnittes wirksam wird.
Die straßenrechtlichen Verfügungen samt Begründung sowie Planzeichnung können bei der Stadt
Weiden i.d.OPf./ Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, Zi.-Nr. 2.22 während
der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe KLAGE bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg,
Postanschrift:
Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift:
Haidplatz 1, 93047 Regensburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
(Stadt Weiden i.d.OPf.) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung
dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.07 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in dem hier einschlägigen Rechtsbereich
abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen
diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.04 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Weiden i.d.OPf.; 24.11. 2015
Stadt Weiden i.d.OPf.
Kurt Seggewiß
Oberbürgermeister
(siehe Skizze Seite 8)
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01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 8
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25m
NORDEN
Einziehung
Widmung
und Wegerechtliche Widmungen, Einziehungen sowie Teileinziehungen
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 26 316
am
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01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 9
BEKANNTMACHUNG
Auszug aus dem Aufgebotsverfahren
Der Vorstand der Sparkasse Oberpfalz Nord hat
mit Beschluß vom 23.11.2015 das als verloren gemeldete
Sparkassenbuch Nr.: 4012710812 aufgeboten.
Der derzeitige Inhaber des Sparkassenbuches wird
aufgefordert seine Rechte unter Vorlage der Urkunde bis spätestens 23.02.2016 nachzuweisen,
ansonsten die Urkunde für kraftlos erklärt wird.
Weiden i.d.OPf., 23.11.2015
Anträge können bis spätestens
Montag, 30. November 2015
beim Unterzeichneten eingereicht werden.
Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.
Alois Lukas
Jagdvorsteher
Tröglersricht 7
92637 Weiden
Tel.: 0961/43469
BEKANNTMACHUNG
Standesamt Weiden i.d.OPf.
Auszug aus den Beurkundungen
des Standesamtes Weiden i.d.OPf.
BEKANNTMACHUNG / EINLADUNG
Am Freitag, 04. Dezember 2015 findet um 19:00
Uhr in der Gaststätte Dagner, Frauenrichter Straße
70 in Weiden, die
Familiennachrichten
(09.11.2015 bis 22.11.2015)
Die Beteiligten sind mit der
Veröffentlichung einverstanden.
Jahresmitgliederversammlung
der Jagdgenossenschaft Weiden i.d.OPf. statt.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers.
Bericht des Schriftführers.
Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer.
Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers.
Bericht der unteren Jagdbehörde und des
Jagdberaters.
Beschlussfassung über die Verwendung des
Reinertrages der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2014/ 2015
Wünsche, Anträge und Sonstiges.
Zu dieser Jahresmitgliederversammlung werden
hiermit alle Eigentümer oder Nutznießer – jedoch
nicht die Pächter – von den in der Gemeindegemarkung Weiden liegenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken eingeladen.
Geburten:
13.07.2015, Abdul Kareem Trki, männlich, Fatima
Almusa und Mohammad Trki, Bischof-SenestreyStr. 9, 95671 Bärnau; 13.07.2015, Zakaraia Trki,
männlich, Fatima Almusa und Mohammad Trki, Bischof-Senestrey-Str. 9, 95671 Bärnau; 22.10.2015,
Zayn Rhein Cisneros, männlich, Maritza Salcedo
Cisneros geb. Renteria und Adrian Cisneros,
Franz-Xaver-Str. 3 a, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab; 02.11.2015, Alina Julia Wenning, weiblich,
Melissa Silvia Wenning geb. Schraml und Fabian
Thomas Wenning, Unterer Markt 2, 95478 Kemnath, GT Waldeck; 04.11.2015, Noah Andreas
Koppmann, männlich, Lisa Maria Koppmann und
Emmanuil Vurnuxusis, Waldrandstr. 1 a, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 04.11.2015, Johannes Michael Züllich, männlich, Doreen Züllich und Patrick
Gärtner, Rotdornweg 11, 92637 Weiden i.d.OPf.;
05.11.2015, Anton Raum, männlich, Ramona Petra
Raum geb. Höfer und Johannes Raum, Leimbergerstr. 11, 92637 Weiden i.d.OPf.; 05.11.2015,
Tessa Klehm, weiblich, Franziska Klehm und Andreas Heimerl, Weidener Str. 13, 92711 Parkstein;
Amtsblatt
05.11.2015, Luisa Sandra Bäuml, weiblich, Cornelia Veronika Bäuml geb. Gollwitzer und Markus Manfred Bäuml, Rosenstr. 8, 92685 Floß;
06.11.2015, Tabea Marion Meixner, weiblich, Ramona Rita Meixner und Rick Georg Meixner geb.
Lawrow, Carl-Orff-Str. 14, 92670 Windischeschenbach; 06.11.2015, Marlon Oppl, männlich, Yvonne
Stefanie Oppl geb. Moshack und Christian Tobias
Oppl, Bahnhofstr. 5, 95666 Mitterteich; 06.11.2015,
Lenny Sven Thomas Zeiler, männlich, Claudia Sabine Zeiler und Jens Mathias Zeiler geb. Hecht,
Galgengasse 50, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab;
06.11.2015, Ina Hommel, weiblich, Sonja Hommel
geb. Stangl und Jakob Hommel, Von-Gluck-Str. 15,
92637 Weiden i.d.OPf.; 06.11.2015, Felix Helmut
Neuber, männlich, Corinna Alexandra Neuber geb.
Moritz und Andreas Neuber, Pfrentsch 85, 92726
Waidhaus; 07.11.2015, Leonard Johann Gradl,
männlich, Stefanie Monika Gradl geb. Müller und
Tobias Reinhard Gradl, Ringstr. 1, 92665 Altenstadt
a.d.Waldnaab; 08.11.2015, Jakob Matthias Hagler,
männlich, Sabrina Doris Hagler geb. Zahn und Matthias André Norbert Hagler, Regensburger Str. 1,
92706 Luhe-Wildenau; 08.11.2015, Elisa Köstner,
weiblich, Sandra Köstner geb. Fenner und Oliver Köstner, Weidener Str. 4, 92718 Schirmitz;
08.11.2015, Abigail Jane Cotter, weiblich, Brittany
Foster Cotter geb. Bigelow und Andrew David
Cotter, Reiherweg 5, 92637 Weiden i.d.OPf.;
09.11.2015, Anton Knaack, männlich, Sandra
Knaack geb. Kühne und Alexander Knaack,
Weinstr. 41, 92708 Mantel; 10.11.2015, Lea Sarina
Wiechulla, weiblich, Sabrina Sieglinde Wiechulla
geb. Poschmann und Mario Richard Wiechulla, Stresemannstr. 22, 92637 Weiden i.d.OPf.;
10.11.2015, Jakob Andreas Dotzler, männlich, Juliana Roswitha Erika Dotzler geb. Gargiulo und
Wolfgang Albert Dotzler, Hochstr. 18, 92637 Weiden i.d.OPf.; 11.11.2015, Hannah Münch, weiblich,
Claudia Waltraud Münch geb. Gollwitzer und Christoph Münch, Kirchäckerstr. 46c, 92637 Weiden
i.d.OPf.; 11.11.2015, Oliver Thomas Meyer, männlich, Irena Meyer geb. Záhorová und Stefan
Maximilian Meyer, Vorwerkstr. 31, 95100 Selb;
05.10.2015, Natalie Alabed, weiblich, Samar Alibrahim und Zaher Alabed, Cammerloherplatz 9, 95478
Kemnath; 27.10.2015, Felix Braun, männlich, Sindy
Braun und Thomas Rüstig, Miesbrunner Str. 21,
92714 Pleystein; 29.10.2015, Furat Riad Ghazi,
männlich, Aala Abderrazak Thewine und Riad
Ghazi Daoud, Kantstr. 12, 92665 Altenstadt
a.d.Waldnaab; 11.11.2015, Marie Tina Vogl, weiblich, Jeannette Sonja Vogl geb. Jätschmann und
Matthias Walter Vogl, Heinrich-Ascherl-Str. 35,
01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 10
92660 Neustadt a.d.Waldnaab; 11.11.2015, Wilhelm Philipp Riester, männlich, Katharina Sandra
Zeiler und Michael Josef Riester, Johannisstr. 20,
92637 Weiden i.d.OPf.; 11.11.2015, Bastian Alexander Geiger, männlich, Kerstin Sigrid Geiger geb.
Fleischmann und Stefan Geiger, Obersteinbach 21,
92242 Hirschau; 12.11.2015, Kjerstin Monroe Anderson, weiblich, Vanessa Morgan Anderson geb.
Linnebur und Spencer Charles Anderson II,
Gassäcker 14, 92720 Schwarzenbach; 13.11.2015,
Max Dengis, männlich, Anna Dengis geb. Braun
und Johannes Dengis, Flurstr. 26, 92718 Schirmitz;
13.11.2015, Hannes Maxemilian Bartmann, männlich, Julia Christa Bartmann geb. Reindl und Thomas Josef Bartmann, Hafnergasse 6, 92723
Tännesberg; 13.11.2015, Jannik Schäffer, männlich, Kerstin Anna Schäffer geb. Haberkorn und
Stefan Gerhard Schäffer, An der Paint 7, 92648 Vohenstrauß; 14.11.2015, Toni Peter Remke, männlich, Kathleen Remke geb. Herzfeld und Enrico
Remke, Kalvarienbergsiedlung 11, 92676 Eschenbach i.d.OPf.; 15.11.2015, Cansu Mira Dağ,
weiblich, Azize Dağ geb. Uzun und İlker Dağ,
Baptist-Kraus-Str. 1, 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab; 15.11.2015, Louis Schäffler, männlich,
Vanessa Schäffler geb. Gomez und Christian Markus Siegfried Schäffler, Am Heindlweiher 6, 92724
Trabitz; 16.11.2015, Felix Bergler, männlich, Claudia Waltraud Bergler geb. Kellner und Sebastian
Hans Bergler, Theisseil 167, 92637 Theisseil
Eheschließungen:
13.11.2015, Gertrud Stade geb. Kirschnek und
Berthold Franz Luft, Rehbühlstr. 16, 92637 Weiden
i.d.OPf.
Sterbefälle:
05.11.2015, Anna Maria Hofmann geb. Tretter, Leimbergerstr. 44, 92637 Weiden i.d.OPf.;
06.11.2015, Josef Erwin Hankl, Dr.-Karl-StinglStr. 23, 95666 Mitterteich; 06.11.2015, Ernst Piehler, Kemnath a. Buchberg 31, 92253 Schnaittenbach; 06.11.2015, Peter Wenzeslaus Rothmeier,
Wöllershof 1, 92721 Störnstein; 07.11.2015,
Johann Zitzmann, Rehbühlsiedlung 18, 92637
Weiden i.d.OPf.; 08.11.2015, Kreszenz Grießl,
Heinrich-von-Kleist-Str. 2, 92637 Weiden i.d.OPf.;
08.11.2015, Anna Margarete Wolfrath geb.
Rösch, Lindenstock 53, 92637 Weiden i.d.OPf.;
09.11.2015, Barbara Großer geb. Goller, Falken-
Amtsblatt
weg 20, 92637 Weiden i.d.OPf.; 10.11.2015, Josef
Georg Stich, Marderweg 1, 92637 Weiden i.d.OPf.;
10.11.2015, Christine Ibel geb. Simbeck, Heinrich-von-Kleist-Str. 2, 92637 Weiden i.d.OPf.;
10.11.2015, Rita Mathilde Fischer geb. Gleißner,
Zanklgartenstr. 5, 95666 Mitterteich; 11.11.2015,
Waldemar Marx, Zum Burgstall 21, 92637 Weiden
i.d.OPf.; 11.11.2015, Amalia Müller geb. Schwan,
Hinterm Rangierbahnhof 12 a, 92637 Weiden
i.d.OPf.; 12.11.2015, Charlotte Martha Klara Neu-
01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 11
mann geb. Kirsch, Ludwig-Richter-Str. 17, 80687
München; 12.11.2015, Gabriele Angelika Keikuth
geb. Festl, Falkenweg 3, 92637 Weiden i.d.OPf.;
13.11.2015, Werner Hans Rudolf Rix, Hauptstr. 49,
95514 Neustadt am Kulm; 14.11.2015, Karl Johann
Adam, Hüttener Str. 1, 92708 Mantel; 14.11.2015,
Matthias Martin Kramel, Falterweg 2, 95508 Kulmain; 15.11.2015, Elisabeth Johanna Filchner geb.
Paulus, Rotkreuzplatz 8, 92637 Weiden i.d.OPf.
Amtsblatt
01. Dezember 2015, Nummer 25, Seite 12
Notizen:
Herausgeber: Stadt Weiden i.d.OPf. – Verantwortlich für den Inhalt sind die einzelnen Fachämter der Stadt bzw. bei Amtshilfe die in der Bekanntmachung genannten Stellen. – Zusammenstellung und Koordination: Stabsstelle Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit und Statistik. – Layout und Satz:
Digitalsatz Lidl, 83075 Bad Feilnbach. – Druck: Internes Servicebüro der Stadt Weiden i.d.OPf.