CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 KAPITEL 1, ALLGEMEINE REGELN FÜR DIE BESCHREIBUNG 1.0. ALLGEMEINE REGELN 1.0C. INTERPUNKTION 1.0C1. Die ISBD-Interpunktion wird grundsätzlich manuell eingegeben. Die ISBD-Zeichen werden vor den Unterfeld-Codes angegeben, mit Ausnahme der eckigen und runden Klammern, die den Codes folgen. Am Feldende wird keine Interpunktion eingegeben. Falls sie nötig ist, wird sie per Programm hinzugefügt. Eine Ausnahme bildet der Strichpunkt, der in den Feldern 440, 490, 800, 810, 811 und 830 die Bandnummer einleitet: er wird nie eingegeben. Dieses Zeichen wird im OPAC per Programm erstellt und fehlt im Index und in den Zwischenbildschirmen. Eckige Klammern werden vor und nach Deskriptionszeichen immer geöffnet bzw. geschlossen: 245 14 Der Besuch der alten Dame ; $b [Der Tunnel] ; [Die Physiker] / $c [Friedrich Dürrenmatt] ; [hrsg. von Daniel Keel] 245 00 Kunst zwischen Stuhl und Bank : $b [das schweizerische Schulwandbilder-Werk 1935-1995] : [Ausstellung vom 8. Februar bis zum 27. April 1996 in der Schweizerischen Landesbibliothek, Bern] = L'art entre férule et frottoir : [tableaux scolaires suisses de 1935 à 1995] = L'arte tra i banchi di scuola : [opera svizzera per il quadro scolastico 1935-1995] / $c [Schweizerische Landesbibliothek] = [Bibliothèque nationale suisse] ; [Red.:] Urs Staub ; [Texte: Martina Späni ... et al.] Eine Ausnahme bildet die Angabe [etc.] im Unterfeld $a des Feldes 260. Diese wird ausnahmslos in eigene eckige Klammern gesetzt: 260 [Basel] [etc.] : $b [Bezug: www.bleiberecht.ch], $c 2012 Innerhalb eckiger Klammern fallen eckige Klammern weg. Siehe auch Zusatz 1.0F1: 245 00 Wasserfälle / $c [fotogr. von Hansruedi Streit ... et al.] Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 1 CATS Zusätze 1.0D. Zusatz zu Kapitel 1 KATALOGISIERUNGSTIEFE Die NB verwendet die folgenden Katalogisierungstiefen: (Ausführliche Stufe) Full Level 1 (Ausführlich, ohne Autopsie) 2 (Weniger ausführlich, ohne Autopsie) 4 (Kernstufe) Core Level Temporary Level Minimal Level keine LevelAngabe möglich 5 (Teilstufe (vorläufig)) 7 (Minimalstufe) z (nicht anwendbar) alle Helvetica (Monografien und fortlaufende Publikationen), die im Schweizer Buch angezeigt werden (siehe Verwaltungsregel NB „Triage-Leitlinien“) Schweizerische fortlaufende Publikationen: Erscheinungsjahr bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden Schweizerische fortlaufende Publikationen: Erscheinungsjahr nicht bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden alle Dokumente, die nicht im Schweizer Buch angezeigt werden: -ngn-Dokumente -rpd-Dokumente Ausnahmen bei rpd-Dokumenten: -Schweizer Reihenaufnahmen, wenn Erscheinungsjahr bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden ( Code 1) -Erscheinungsjahr nicht bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden ( Code 2) alle für den Freihandbereich vorgesehenen Dokumente, die im Schweizer Buch nicht angezeigt werden -provisorische Aufnahmen von fortlaufenden Publikationen -provisorische Kurzaufnahmen der Akzession -nlat-Dokumente (Dokumente in nichtlateinischen Schriften (ausser kyrillisch und griechisch)) + rpdAuszugscode -nicht archivierte fortlaufende Online-Ressourcen -Online-Monografien -Webarchiv Schweiz -fortlaufende Publikationen, die nicht erworben werden und maskiert sind („keine Sammlung“ im Holding-Feld 852) Die obige Liste kann jederzeit erweitert werden: Es können neue Dokumentengruppen zur NBSammlung hinzustossen, Dokumentengruppen können die Katalogisierungstiefe wechseln etc. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 2 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 A. Full Level ( Ausführliche Stufe) Eine Titelaufnahme im Full Level enthält die vollständige bibliographische Beschreibung des Dokumentes mit allen Zugriffspunkten sowie der Sacherschliessung. Es handelt sich um die MARC21Felder: 0XX, 1XX, 2XX, 3XX1, 4XX, 5XX, 6XX, 7XX und 8XX. Diese Aufnahmen sind nach den in der Schweizerischen Nationalbibliothek zur Zeit gültigen Regeln katalogisiert (AACR2). Beispiel LDR 001 003 005 008 020 020 035 040 041 1 044 082 74 100 1 245 14 250 260 300 490 1 490 1 500 504 500 600 698 700 700 700 19 9 1 1 1 830 0 830 993 2 1 01854nam 2200433 a 4500 vtls001148668 Sz 20020509194400.0 971007s2008 xxk 00| 0 eng d 0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99 080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.) Sz001148668 Sz $c Sz eng $h lat xxk $a xxu 230 $2 23sdnb Calvin, Jean The bondage and liberation of the will : $b a defence of the orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John Calvin ; ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies 2nd ed. Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich. : $b Baker Books, $c 2008 XXXIX, [264] S. ; $c 23 cm Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought $v vol. 2 A labyrinth book Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus calumnias Alberti Pighii Campensis Literaturverz. Register Pigge, Albert $d (1490-1542) Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9 Lane, Anthony N.S. Davies, Graham I. Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas Alberti Pighii Campensis $l (englisch) Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought $v 2 $w 1148647 A labyrinth book $w 1148665 sb $b 2013/01 $c 230 Ausnahme siehe Verwaltungsregel NB „Online-Publikationen“ Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 3 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 B. Core Level (4 Kernstufe) Für die Katalogisierung im Core Level werden die Informationen, die für die Zone für den Sachtitel und die Urheberangabe nötig sind, ausschliesslich der Hauptinformationsquelle entnommen. Eine Ausnahme bildet der Hauptautor, den man auch weiteren Quellen (z.B. Impressum, Umschlag, Kolophon) entnimmt. Eine Aufnahme im Core Level enthält folgende Felder: 020 040 041 044 082 1XX 245 246 250 260 300 4XX 5XX 6XX 7XX 8XX 9XX wenn anwendbar obligatorisch wenn anwendbar wenn anwendbar wenn anwendbar wenn anwendbar obligatorisch Im Feld 245 werden die Mitautoren nach den gültigen Regeln behandelt; von den Nebenautoren werden jedoch nur jeweils die oder der erste von jeder Funktion aufgeführt. Dieser oder diesem folgt „... [et al.]“. Bei Körperschaften wird analog verfahren. wenn anwendbar wenn anwendbar wenn anwendbar obligatorisch (für die Umfangsangabe siehe auch Zusatz 2.5B8.c)) wenn anwendbar wenn anwendbar Nur die für die Identifikation des Dokumentes nötigen Felder: 500 (Originaltitel); 500 (wenn der Titel nicht vom Titelblatt stammt); 505 (Fussnote mit strukturierter Inhaltsangabe); 533 (Fussnote zur Reproduktion); 546 (Fussnote zum Sprachenvermerk); Buchhandelsausgaben von Hochschulschriften siehe Sonderregel „Hochschulschriften“, Kapitel „Buchhandelsausgabe von Hochschulschriften im Core Level (4 – Kernstufe)“ wird durch die Dienststelle Sacherschliessung definiert wenn anwendbar wenn anwendbar obligatorisch Beispiel LDR 001 003 005 008 020 020 035 040 041 044 082 100 245 01854nam 22004334a 4500 vtls001148668 Sz 20020509194400.0 971007s2008 xxk 00| 0 eng d 0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99 080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.) Sz001148668 Sz $c Sz 1 eng $h lat xxk $a xxu 74 230 $2 23sdnb 1 Calvin, Jean 14 The bondage and liberation of the will : $b a defence of the orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John Calvin ; ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies 260 Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich. : $b Baker Books, $c 2008 300 1 Bd. ; $c 23 cm 490 1 Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought $v vol. 2 490 1 A labyrinth book 500 Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus calumnias Alberti Pighii Campensis 500 Register 504 Literaturverz. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 4 CATS Zusätze 600 698 700 700 700 830 830 994 Zusatz zu Kapitel 1 19 9 1 1 1 Pigge, Albert $d (1490-1542) Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9 Lane, Anthony N.S. Davies, Graham I. Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas Alberti Pighii Campensis $l (englisch) 0 Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought $v 2 $w 1148647 2 A labyrinth book $w 1148665 rpd2013 Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 5 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 C. Minimal Level (7 Minimalstufe) Für die Katalogisierung im Minimal Level werden die Informationen, die für die Zone für den Sachtitel und die Urheberangabe nötig sind, ausschliesslich der Hauptinformationsquelle entnommen. Eine Ausnahme bildet der Hauptautor, den man auch weiteren Quellen (z.B. Impressum, Umschlag, Kolophon) entnimmt. Die Aufnahmen können mehr Datenelemente enthalten als durch die Anforderungen für Minimalstufenaufnahmen festgelegt sind. Eine Aufnahme im Minimal Level enthält folgende Felder: 020 040 041 wenn anwendbar obligatorisch Siehe Sonderregel „Nichtlateinische Schriften (ausser kyrillisch und griechisch)“, Kapitel „Fussnote zum Originaltitel / Fussnote zur Übersetzung“ wenn anwendbar wenn anwendbar obligatorisch Im Feld 245 werden die Mitautoren nach den gültigen Regeln behandelt; von den Nebenautoren werden jedoch nur jeweils die oder der erste von jeder Funktion aufgeführt. Dieser oder diesem folgt „... [et al.]“. Bei Körperschaften wird analog verfahren. wenn anwendbar wenn anwendbar obligatorisch (siehe auch Verwaltungsregel NB „Online-Publikationen“; für die Umfangsangabe siehe auch Zusatz 2.5B8.c)) Siehe Sonderregel „Nichtlateinische Schriften (ausser kyrillisch und griechisch)“ wird durch die Dienststelle Sacherschliessung definiert wenn anwendbar wenn anwendbar wenn anwendbar obligatorisch 082 1XX 245 250 260 300 5XX 6XX 700 710 711 9XX Beispiel LDR 001 003 005 008 020 020 035 040 041 044 082 100 245 1 74 1 14 260 300 500 500 504 600 19 698 9 700 1 700 1 994 01854nam 22004334a 4500 vtls001148668 Sz 20020509194400.0 971007s2008 xxk 00| 0 eng d 0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99 080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.) Sz001148668 Sz $c Sz eng $h lat xxk $a xxu 230 $2 23sdnb Calvin, Jean The bondage and liberation of the will : $b a defence of the orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John Calvin ; ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich. : $b Baker Books, $c 2008 1 Bd. ; $c 23 cm Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus calumnias Alberti Pighii Campensis Register Literaturverz. Pigge, Albert $d (1490-1542) Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9 Lane, Anthony N.S. Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas Alberti Pighii Campensis $l (englisch) rpd2013 Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 6 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 Fortlaufende Online-Ressourcen werden im Minimal Level erschlossen, wenn sie nicht durch den Dienst e-Helvetica archiviert werden. Das Minimal Level für fortlaufende Online-Ressourcen orientiert sich am ISSN Short Record. Die Aufnahmen können mehr Datenelemente enthalten als durch die Anforderungen für Minimalstufenaufnahmen festgelegt sind. Fortlaufende Online-Ressourche, welche im Minimal Level erschlossen werden, erhalten kein Feld 993 $c und somit auch kein Feld 082. Eine Aufnahme im Minimal Level enthält folgende Felder: 006 007 022 040 090 210 222 245 246 250 260 310 362 500 710 711 775 776 780 785 856 9XX obligatorisch obligatorisch obligatorisch, wenn vorhanden obligatorisch obligatorisch obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar Quelle des Titels (gesehen am …): obligatorisch; Fussnote "Beschreibung und URL werden nicht aktualisiert" – "Description et URL ne sont pas mises à jour" – "Descrizione e URL non sono aggiornati": obligatorisch obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch, wenn anwendbar obligatorisch obligatorisch Fiktives Beispiel LDR 006 007 022 040 041 044 082 090 210 222 245 246 250 260 310 321 362 490 500 500 516 546 710 770 120306c20109999sz qr p s 0 b0ger d m d c r 0 0235-073X $2 40 Sz $c Sz 0 $a ger $b eng $a sz $a xxu 74 610 $2 23sdnb $i dcel 0 EDYB work. pap. $b (Dtsch. Ausg., Internet) 0 EDYB working papers $b (Deutsche Ausg. Internet) 00 EDYB working papers $h [Elektronische Ressource] : $b die Online-Publikation für Managed Care 30 Working papers EDYB $h [Elektronische Ressource] [Deutsche Ausg.] Bern [etc.] : $b EDYB Schweiz, $c 20104x jährl. 2x jährl. Vol. 1, no. 1 (2010)1 EDYB series $v no. 786 Titel von PDF (gesehen am 06.03.2012) Beschreibung und URL werden nicht aktualisiert PDF Text in Deutsch mit engl. Zusfassungen 2 EDYB Schweiz 0 $t EDYB Swiss news $w 16498588 Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 7 CATS Zusätze 772 0 775 0 776 08 780 00 830 0 856 40 991 994 994 Zusatz zu Kapitel 1 $t EDYB international $t EDYB working papers $h [Ressource électronique] $b [Ed. française] $x 0235-0748 $w 16401592 $i Gedruckte Ausg.: $t EDYB working papers $x 0235-0750 $w 16401894 $t Swiss magazine for managed care $b [Deutsche Ausg.] $x 0235-0767 $w 15652237 EDYB series $v 786 $u http://www.edyb.ch/workingpapers xefpubl $b 2012 xissn $b 2012/03 $d n rpd2012 Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 8 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 D. Temporary Level (5 Teilstufe (vorläufig)) Provisorische Titelaufnahmen werden von den Diensten Periodika und Akzession erstellt. Für diese Aufnahmen werden keine Autoritätsdatensätze gemacht. Beispiel einer provisorischen ISSN-Aufnahme LDR 001 003 005 007 008 022 035 040 090 210 222 245 310 260 776 00903nas a22002655a 4500 vtls001655362 Sz 20111115115700.0 ta 111115c20129999sz x p 0 a0eng d 0 2235-3798 $2 40 $a Sz001655362 Sz $c Sz Vorgesehene Publikation am 01.01.2012 0 Med. epigenet. $b (Print) 0 Medical epigenetics $b (Print) 00 Medical epigenetics Unregelmässig Basel : $b S. Karger, $c 201208 $i Online-Ausg.: $t Medical epigenetics $h [Elektronische Ressource] $x 1664-5561 $w 1655336 994 xprov $b 2011 Beispiel einer provisorischen Aufnahme der Akzession LDR 001 003 005 008 020 020 035 040 041 1 044 100 1 245 14 260 300 490 1 490 1 500 500 500 504 592 600 698 700 700 700 19 9 1 1 1 830 0 830 993 2 01854nam 2200433 a 4500 vtls001148668 Sz 20020509194400.0 971007s2008 xxk 00| 0 eng d 0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99 080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.) Sz001148668 Sz $c Sz eng $h lat xxk $a xxu Calvin, Jean The bondage and liberation of the will : $b a defence of the orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John Calvin ; ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich. : $b Baker Books, $c [2008?] XXXIX, 264 S. ; $c 23 cm Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought $v vol. 2 A labyrinth book Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus calumnias Alberti Pighii Campensis Erscheinungsvermerk: Frühjahr 2009 Register Literaturverz. prov Pigge, Albert $d (1490-1542) Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9 Lane, Anthony N.S. Davies, Graham I. Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas Alberti Pighii Campensis $l (englisch) Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought $v 2 $w 1148647 A labyrinth book $w 1148665 sb $b 2008/22 $c 230 Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 9 CATS Zusätze 1.0E. Zusatz zu Kapitel 1 SPRACHE UND SCHRIFT DER BESCHREIBUNG 1.0E1. Die NB kennt drei Beschreibungssprachen: Deutsch, Französisch und Italienisch. Für die Wahl der Beschreibungssprache ist der Haupttitel der Vorlage ausschlaggebend. Man verwendet Deutsch für alle nicht-romanischen Sprachen und für Rätoromanisch. Für die romanischen Sprachen wird Französisch verwendet, mit Ausnahme von Italienisch, wo die italienische Sprache verwendet wird. Das erste Wort eines Satzes oder das erste Wort einer Zone wird immer gross geschrieben. Ausnahmen: Physische Beschreibung/Feld 300 (vol., cassette sonore, vidéocassette, media diversi etc.) Internet-Adressen Worte wie eVoting, eGovernment, etc. In der Vorlage klein geschriebene Akronyme/Abkürzungen (dtv, bfu-Report etc.) werden in Kleinschreibung übernommen. Im Übrigen folgt die Gross- und Kleinschreibung den Orthografieregeln der betreffenden Sprache. In der bibliografischen Beschreibung werden diakritische Zeichen, Transliteration und Gross/Kleinschreibung gleich wie die normierten Sucheinstiege in den Feldern 1XX/7XX/8XX geschrieben (siehe auch RDA-Toolkit, Anhang A für die Beschreibung und Eintragung der normierten Sucheinstiege). 1.0F. DRUCKFEHLER 1.0F1. Bei Druckfehlern in Zusätzen zu Sachtiteln und in Urheberangaben wird die „i.e.-Variante“ zur Berichtigung gewählt. 245 10 Endstation Venedig / $c Donna Leone [i.e. Leon] Die Bezeichnung von Druckfehlern („sic“, „i.e.“) innerhalb eckiger Klammern wird in runden Klammern angegeben. 245 14 Der Bestseller : $b [ein Krimialroman (i.e. Kriminalroman)] 1.0G. AKZENTE UND ANDERE DIAKRITISCHE ZEICHEN 1.0G1. Akzente und diakritische Zeichen auf Grossbuchstaben werden ausser im Französischen stets gesetzt. Ausnahme: französische Sucheinstiege erhalten Akzente und diakritische Zeichen auf Grossbuchstaben in der Eintragung und in der bibliografischen Beschreibung. 1.0H. VORLAGEN MIT MEHREREN HAUPTINFORMATIONSQUELLEN 1.0H1. Einteilige Vorlagen iii) Für die NB gilt folgende Prioritätenfolge: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Lateinisch. 1.1. ZONE FÜR DEN SACHTITEL UND DIE URHEBERANGABE 1.1B. HAUPTTITEL 1.1B1. In allen Sachtiteln wird das erste Wort nach einem Artikel klein geschrieben, sofern nicht Orthographie-Regeln eine Grossschreibung verlangen (Eigennamen, deutschsprachige Substantive usw.). Siehe auch Anhänge „Rechtschreibung“. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 10 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 Runde Klammern, die sich im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in Urheberangaben befinden, werden nach Vorlage übernommen. Wenn die Vorlage Auslassungspunkte im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in Urheberangaben aufweist, werden sie übernommen. Vor den Auslassungspunkten wird kein Spatium erfasst. Bei Alternativsachtitel wird immer vor und nach dem "oder" ein Komma eingefügt. 1.1B6. Finden sich im zu katalogisierenden Dokument Abkürzungen in Sachtiteln, so werden sie genau nach Vorlage übernommen, auch wenn die Abkürzungen nicht unserer Abkürzungsliste entsprechen. Für Akronyme einer Körperschaft, die in der bibliographischen Beschreibung vorhanden sind und für die Eintragungen gemacht werden, muss die ausgeschriebene Form angegeben werden (meistens in einer Fussnote). In der Vorlage ausgeschriebene Wörter, die zu Sachtiteln irgendwelcher Art gehören, werden nie gekürzt. Titelzitierungen, die sich im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in Urheberangaben befinden, werden nach Vorlage übernommen und in Anführungszeichen gesetzt. Kursiv gesetzte Teile, die sich im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in Urheberangaben befinden, werden nicht in Anführungszeichen gesetzt, ausser wenn es sich um Titelzitierungen handelt. 1.1B9. Siehe CONSER, CCM-Zusatz und Sonderregel „Reihen“ sowie Sonderregel „Mehrbändige Werke“. 1.1C. ALLGEMEINE MATERIALBEZEICHNUNG 1.1C1. Die NB verwendet zur Zeit je nach Vorlage die unten stehenden allgemeinen Materialbezeichnungen. Für die Wahl der Sprache gibt der Haupttitel den Ausschlag. Mit Ausnahme von gedrucktem Text (Gedruckter Text - Texte imprimé - Testo a stampa) erhalten alle Dokumente eine allgemeine Materialbezeichnung. Siehe auch Zusatz 2.5B24. Bild Braille Elektronische Ressource Film Hologramm Kartei Kartenmaterial Medienkombination Mikroform Mikroskopisches Präparat Musikdruck Musikmanuskript Objekt Projektionsbild Spiel Tonaufzeichnung Videoaufzeichnung Image Braille Ressource électronique Film cinématographique Hologramme Fichier Document cartographique Ensemble multi-supports Microforme Plaque microscopique Musique imprimée Musique manuscrite Objet Image projetée Jeu Enregistrement sonore Enregistrement vidéo Immagine Testo in braille Risorsa elettronica Film Ologramma Schedario Documento cartografico Multimediale Microforma Preparato microscopico Stampa musicale Manoscritto musicale Oggetto Proiezione visiva Gioco Audioregistrazione Videoregistrazione 1.1C4. Siehe Sonderregel „Medienkombinationen“. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 11 CATS Zusätze 1.1D. Zusatz zu Kapitel 1 PARALLELTITEL 1.1D2. Für Core Level siehe Zusatz 1.0D. 1.1D3. Auch wenn der Originaltitel als Paralleltitel angegeben wird, wird er in allen Fällen noch in der Übersetzungs-Fussnote erwähnt. 1.1D4. Paralleltitel, die ausserhalb der Hauptinformationsquelle erscheinen, werden in einem Feld 246 angegeben. Macht eine Eintragung im Titelindex keinen Sinn, wird der erste Indikator 0 gewählt. 246 1 $i Paralleltitel auf dem Umschlag: $a Facteurs déterminant les déplacements liés aux loisirs Für mehrsprachige Wörterbücher siehe Zusatz 2.0B1. 1.1E. ZUSÄTZE ZUM SACHTITEL 1.1E2. Ein in der Hauptinformationsquelle erwähnter Avant-titre wird als Zusatz zum Sachtitel angegeben, wenn dies grammatikalisch oder sonst wie möglich ist. Andernfalls wird er in einem Feld 246 vermerkt. Siehe Zusatz 21.30J2. 1.1E3. Sehr lange Zusätze zum Haupttitel. Sehr lange Zusätze zum Haupttitel werden gemäss den hier erwähnten Bedingungen abgekürzt. Sie werden nicht in einer Fussnote erwähnt. Vor den Auslassungspunkten wird ein Spatium gesetzt. 1.1E5. Liegen zwei oder mehrere Titel parallel vor, der Zusatz zum Sachtitel jedoch nur in einer Sprache/Schrift, wird der Zusatz zum Sachtitel unabhängig von der Anordnung in der Vorlage, direkt nach dem sprachlich dazugehörenden Sachtitel angegeben. Parallele Zusätze zum Sachtitel werden immer angegeben, auch wenn der Haupttitel nur in einer Sprache vorliegt. 1.1E6. Ein Zusatz zum Sachtitel im Sinn einer Erklärung des Sachtitels wird nur gemacht, wenn dieser Zusatz der Vorlage entnommen werden kann. 1.1F. URHEBERANGABEN 1.1F1. Im Unterfeld $c ist die Verwendung von Standardabkürzungen (siehe Anhänge „Abkürzungen“) obligatorisch. Finden sich in den Urheberangaben jedoch Abkürzungen, werden sie genau nach Vorlage übernommen, auch wenn sie nicht unserer Abkürzungsliste entsprechen. Es werden keine Leerschläge zwischen Initialen gemacht. Bei der Angabe von zwei oder drei Körperschaften werden diese immer durch ein angezogenes Semikolon voneinander getrennt. Urheberangaben aus einer anderen Quelle als der Hauptinformationsquelle werden nur erwähnt, wenn die Urheber für die Identifikation der Publikation wichtig sind oder wenn sie für den intellektuellen oder künstlerischen Inhalt der Vorlage von Bedeutung sind. 1.1F2. In der Hauptinformationsquelle abgekürzte oder weggelassene Vornamen, die aber anderswo im Dokument an prominenter Stelle erwähnt sind, werden in eckigen Klammern ergänzt. 1.1F4. Unter einer einzigen Urheberangabe versteht man ebenfalls grammatikalisch verbundene Urheberangaben. Mit „und“ und „unter Mitarb. von“ verbundene Urheberangaben werden nie durch ein Semikolon getrennt. Mit „mit“ verbundene Urheber gleicher Funktion werden durch kein Semikolon getrennt, bei verschiedenen Funktionen aber mit Semikolon versehen: Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 12 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 245 02 A short-title catalogue of books / $c compiled by A.W. Pollard with the help of G.F. Barwick ... [et al.] 245 04 Das UNICEF-Weihnachtsgeschichtenbuch / $c Peter Ustinov (Hg.) ; mit Vignetten von Jens Rassmus 1.1F5. Von Nebenautoren, die an prominenter Stelle aber nicht in der Hauptinformationsquelle stehen, werden pro Funktion nur die erste Person oder Körperschaft beschrieben, die weiteren werden durch drei Punkte und „et al.“ ersetzt. 245 00 ... / $c [éd. par Maurice Pache ... et al.] 1.1F7. Ein "Junior" oder "Senior" bei Autorennamen wird erwähnt. 1.1F8. Ab der zweiten Urheberangabe muss eine Funktionsbezeichnung angefügt werden (in eckigen Klammern, falls in der Primärquelle nicht vorhanden). 110 2 M.I.S. Trend Lausanne 245 10 SOPHIA : $b bilan & perspectives suisses : une étude auprès des leaders d’opinion = Status & Zukunftsperspektiven der Schweiz : eine Umfrage bei Opinionleadern / $c rapport réalisé par M.I.S. Trend Lausanne, Institut pour l’étude des marchés et les sondages d’opinion ; [réd.:] Marie-Hélène Miauton, Antoinette Reymond 1.1F10. Bei persönlichen Autoren werden die Funktionsbezeichnungen nur in einer Sprache (nie parallel) angegeben. Bei Körperschaften werden sie parallel angegeben. Vorlage Achtung Korrosion! herausgegeben von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt unter der Leitung von Kurt Senften Attention corrosion! [Nennung der Körperschaft in nur einer Sprache, mit persönlicher Urheberschaft] Bibliographische Aufnahme 245 00 Achtung Korrosion! = $b Attention corrosion! / $c hrsg. von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt ; unter der Leitung von Kurt Senften Vorlage Achtung Korrosion! herausgegeben von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Attention corrosion! édité par la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents [Nennung der Körperschaft in zwei Sprachen, ohne persönliche Urheberschaft] Bibliographische Aufnahme 245 00 Achtung Korrosion! / $c hrsg. von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt = Attention corrosion! / éd. par la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents Vorlage Achtung Korrosion! herausgegeben von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt unter der Leitung von Kurt Senften Attention corrosion! édité par la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents sous la direction de Kurt Senften [Nennung der Körperschaft und der persönlichen Urheberschaft in zwei Sprachen] Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 13 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 Bibliographische Aufnahme 245 00 Achtung Korrosion! = $b Attention corrosion! / $c hrsg. von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt = éd. par la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents ; unter der Leitung von Kurt Senften 1.1F11. Falls auf dem Titelblatt eine Körperschaft in mehreren Sprachen aufgeführt ist, wird nur die Körperschaft in der Sprache des Haupttitels genannt. [nach LCRI] Bei Paralleltiteln werden die der Sprache entsprechenden Körperschaften mit eventuellen Funktionsbezeichnungen genannt. 1.1F14. Wörter oder Wendungen, die weder Namen noch verbindende Formulierungen sind, werden nicht angegeben. Ausnahme: Kartenmaterialien. 1.1F15. Es handelt sich dabei um Motti, Widmungen, Angaben über finanzielle Beihilfen sowie um Angaben, welche in der Zone für die physische Beschreibung aufgeführt werden können (z.B. „33 farbige Karten“). Hingegen ist eine Wendung wie „mit 20 von Hand aufgezogenen Illustrationen des Autors“ eine Urheberangabe. 1.1G. WERKE OHNE GEMEINSAMEN SACHTITEL 1.1G1. Werke ohne gemeinsamen Sachtitel werden immer gemäss 1.1G3 behandelt. Es wird nicht berücksichtigt, ob eines dieser Werke dominiert. 1.1G2. Publikationen ohne gemeinsamen Sachtitel, werden immer gemäss 1.1G3 in einer Titelaufnahme erfasst. Werke von verschiedenen Urhebern werden durch Punkt und einen Leerschlag voneinander getrennt. 1.1G3. In der NB werden alle Dokumente ohne gemeinsamen Sachtitel nach dieser Regel katalogisiert. Werke von verschiedenen Urhebern werden durch Punkt und einen Leerschlag voneinander getrennt. Bei Werken vom gleichen Urheber mit einer Einleitung wie "suivi de", "et" u.Ä., wird die Einleitung immer mit einem Komma abgetrennt. 245 10 Chine trois fois muette : $b de la place de la Chine dans le monde d'aujourd'hui ; suivi de, Bref essai sur l'histoire chinoise / $c Jean François Billeter Bei Werken mit unterschiedlichen Urhebern, bei denen das eine Werk mit "suivi de", "et" u.Ä. eingeleitet wird, muss dieses Werk jeweils mit einem Punkt vom vorher aufgeführten Werk abgetrennt werden: 245 10 Séjours à la campagne / $c W.G. Sebald. Suivi de, Au royaume des ombres / par Jan Peter Tripp ; trad. de l'allemand par Patrick Charbonneau 245 10 Vie de Maurice Vergoin, député boulangiste / $c Bertrand Joly. Suivi des, Souvenirs inédits de Maurice Vergoin, "Note sur le mouvement républicain révisionniste et le boulangisme (16 mars 1888-6 octobre 1889)" Einzelheiten über Anhänge und sonstige Beigaben werden als Urheberangaben wiedergegeben ($c). 1.1G4. Werke ohne gemeinsamen Sachtitel werden immer gemäss 1.1G3. behandelt. Es wird nicht berücksichtigt, ob eines dieser Werke dominiert. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 14 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.2. ZONE FÜR DEN AUSGABEVERMERK 1.2B. AUSGABEVERMERK 1.2B1. Für die NB gelten die Abkürzungen der CATS (siehe Anhänge „Abkürzungen“). Die Erwähnung von Erstauflagen und ähnlichen Angaben werden ebenfalls angegeben. 250 250 250 250 250 1. Aufl. Ed. originale 1st publ. Texte intégral Stand am 27. März 2001 Ist eine Ausgabebezeichnung Bestandteil des Sachtitels und als solche wiedergegeben worden, so wird sie im Feld 250 nicht wiederholt. 1.2B4.Wenn aus Quellen ausserhalb des Dokuments (z.B Bibliothekskataloge, Buchhandelsverzeichnisse, Verlegerangaben usw.) ersichtlich ist, dass das Dokument bereits früher erschienen ist, dann wird eine entsprechende Ausgabe- oder Auflagebezeichnung2 in der Sprache des Haupttitels angegeben und in eckige Klammern gesetzt. Die Angabe wird auch dann gemacht, wenn die Publikation gegenüber früheren Auflagen keine Änderungen aufweist. Ist unklar, ob es sich um eine Neuauflage oder eine Neuausgabe handelt, liegt die Wahl der passenden Auflage- oder Ausgabebezeichnung im Ermessen der katalogisierenden Person. 1.2B5. Parallele Ausgabebezeichnungen werden weggelassen. 1.2C. URHEBERANGABE ZUR AUSGABE 1.2C3. Parallele Ausgabebezeichnungen werden weggelassen. [nach LCRI] 1.2C4. Parallele Urheberangaben werden weggelassen. [nach LCRI] 1.2C5. Parallele Urheberangaben werden nicht angegeben. [nach LCRI] 1.2D. ZUSÄTZLICHE AUSGABEBEZEICHNUNG 1.2D1. Wenn in der Vorlage eine zusätzliche Ausgabebezeichnung erwähnt wird, wird sie vermerkt. Ob die vorliegende Ausgabe gegenüber früheren Änderungen aufweist, ist nicht relevant. 1.2D2. Parallele zusätzliche Ausgabebezeichnungen werden nicht angegeben. 1.2D3. Zusätzliche Ausgabebezeichnungen werden immer angegeben, wenn sie in der Vorlage genannt sind. 1.2E. URHEBERANGABE ZUR ZUSÄTZLICHEN AUSGABEBEZEICHNUNG 1.2E2. Parallele zusätzliche Ausgabebezeichnungen werden nicht angegeben. [nach LCRI] 1.2E3. Es ist gleich wie in 1.2C4. und 1.2C5. zu verfahren. [nach LCRI] 2 Wenn sich die Aufmachung oder der Inhalt einer Auflage von anderen Auflagen desselben Werkes unterscheidet, spricht man auch von einer Ausgabe. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 15 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.4. ZONE FÜR DEN ERSCHEINUNGSVERMERK 1.4B. ALLGEMEINE REGEL 1.4B4. Erscheinungsorte und Verlagsnamen werden grundsätzlich nicht abgekürzt. Erläuterungen zu Erscheinungsorten dürfen jedoch abgekürzt werden: 260 Frankfurt a.M. 1.4C. ERSCHEINUNGS- UND VERTRIEBSORT Die Adresse muss für den Bezug gültig sein. Man muss bei der angegebenen Adresse das Dokument beziehen können. Bei der Katalogisierung für das Schweizer Buch muss dieses Faktum bei schweizerischen Adressen überprüft werden. Bei der Katalogisierung von Dokumenten, die nicht im Schweizer Buch angezeigt werden, werden keine Überprüfungen gemacht. Adressen müssen vollständig und eindeutig sein. Zum Beispiel, wenn am gleichen Ort zwei oder mehrere Franz Müller oder F. Nydegger wohnen, so ist eine präzise Lokalisierung (Strasse, Postfach etc.) anzugeben. Ebenso müssen Firmennamen eindeutig sein. Adressen jeglicher Art, die in gedruckten und/oder elektronischen Telefonbüchern der Schweiz zu finden sind - sofern sie eindeutig sind - werden nicht durch Strassenangaben/Postfächer ergänzt. Namen von kommerziellen Verlegern im Ausland, die in Verlegerverzeichnissen zu finden sind, werden nicht ergänzt. Dagegen werden Privatadressen im Ausland ergänzt, sofern die näheren Angaben vorhanden sind (z.B. in der Vorlage, Begleitschreiben etc.). Es werden keine Nachforschungen gemacht. Wenn bekannt ist, dass ein Verleger oder Herausgeber Niederlassungen an mehreren Orten hat, so dürfen für ein bestimmtes Dokument nur Verlagsorte angegeben werden, die in der Publikation genannt sind oder durch Verlegerangaben, Korrespondenzen oder Rückfragen bestätigt sind (z.B. Herder). Wird eine Postfachnummer angegeben, so muss unbedingt die Postleitzahl hinzugefügt werden, damit das Postamt eindeutig bezeichnet ist: Zürich [Postfach 687, 8027] Biel (Postfach 898, 2501) Bei Strassenangaben werden keine Postleitzahlen angegeben. 1.4C1. Bei Adressänderungen muss diejenige Adresse angegeben werden, die in der Publikation steht. Die Publikation kann damit identifiziert werden. Die neue Bezugsquelle muss in einer allgemeinen Fussnote vermerkt werden: 260 500 Frauenfeld (Reutenenstr. 32) : $b F. Dudler, $c 1993 Neue Adresse: F. Dudler, Nidaugasse 1, 2502 Biel 1.4C2. Die Sprachenregelung der NB wird verwendet, wenn ein Erscheinungsort präzisiert werden muss. Erscheinungsorte, die in dialektischer Form geschrieben werden, werden in eckigen Klammern in der Schriftsprache hinzugefügt: 260 Züri [Zürich] : $b Schobinger, $c 1996 Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 16 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.4C3. Identifikationsmerkmale für Ortsnamen werden falls nötig nach Vorlage übernommen. In der Schweiz werden gleichnamige Orte immer durch die Angabe des Kantons, der Region, des anliegenden Flusses oder der Postleitzahl unterschieden: Buchs AG Langnau [i.E.] Eschenbach (6274) 1.4C5. Bei mehr als einem Verlagsort wird nur der erste genannt, gefolgt von einem [etc.]. Wenn der erste Verlagsort kein schweizerischer Verlagsort ist, aber einer/mehrere vorhanden ist/sind, wird der erste schweizerische Verlagsort an zweiter Stelle genannt. Zusätzliche typographisch hervorgehobene Verlage werden nicht erwähnt. 260 260 Zürich [etc.] : $b Schulthess New York ; $a [Basel] [etc.] : $b Birkhäuser 1.4C6. Angenommene Publikationsorte werden gemäss der Sprachenbestimmung der NB eingegeben. Kann weder der Publikationsort noch ein Vertriebsort angegeben werden, so muss an ihrer Stelle die Abkürzung [S.l.] (=sine loco) in eckigen Klammern angegeben werden. Diese Abkürzung darf nie bei Dokumenten verwendet werden, die im Schweizer Buch angezeigt werden. [S.l.] ist im Schweizer Buch erlaubt bei Hochschulschriften (siehe Sonderregel „Hochschulschriften“), bei Reproduktionen von Suisa-Musikmanuskripten (siehe Zusatz 5.4C2.) und bei Angabe einer Web- oder Mailadresse als Name des Verlags/Vertriebs. Falls auf der entsprechenden Internetseite ein Erscheinungs- oder Vertriebsort bzw. ein Land eruierbar ist, wird dieser/dieses anstelle von [S.l.] eingesetzt. Fiktive Beispiele für eine Webadresse 260 260 260 260 [S.l.] : $b AV-Video : $b [Bezug:] www.bahnfilm.com, $c cop. 2006 [S.l.] : $b [Bezug:] www.bahnfilm.net, $c cop. 2006 [Schweiz] : $b [Bezug:] www.bahnfilm.ch, $c cop. 2006 Frauenfeld : $b AV-Video : $b [Bezug:] www.bahnfilm.ch, $c cop. 2006 Beispiel für eine Mailadresse 260 Bern : $b Frauengruppe gegen Sexismus und Rassismus : $b Bezug: [email protected], $c 2006 Wird anstelle eines fehlenden Publikationsorts und eines fehlenden Vertriebsorts [S.l.] angegeben, so kann, wenn in der Publikation vorhanden, ein Hersteller mit Herstellungsort angegeben werden. Ist/sind in der Publikation ein oder mehrere Hersteller und/oder Herstellungsort/e angegeben, so wird nur der erstgenannte aufgenommen. Ist der erstgenannte Hersteller ein ausländischer und werden danach noch schweizerische genannt, so wird ein schweizerischer Hersteller angegeben. Werden nur ausländische Hersteller genannt, und ist der erstgenannte ein aussereuropäischer, und werden danach noch europäische genannt, so wird ein europäischer angegeben. 1.4C7. Bei grauer Literatur, die im Schweizer Buch angezeigt wird, wird die Bezugsadresse inklusive Postleitzahl nach dem Erscheinungsort hinzugefügt, falls diese nicht im elektronischen Telefonbuch gefunden werden kann. Ist bekannt, dass der in der Publikation genannte verantwortliche Verlag keine brauchbare Adresse hat, so ist eine von ausserhalb der Publikation bekannte Auslieferungsstelle in eckigen Klammern anzugeben. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 17 CATS Zusätze 1.4D. Zusatz zu Kapitel 1 NAME DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE 1.4D2. Bei Namen von kommerziellen Verlegern, die aus Familiennamen und Vorname/n bestehen und die am Verlag beteiligt sind, werden der oder die Vorname/n nur mit der Initiale wiedergegeben. Es wird immer nur der erste Buchstabe eines Vornamens angegeben (Philipp = P., Christoph = C.). Vornamen werden erst dann ausgeschrieben, wenn damit zwei sonst gleichnamige kommerzielle Verleger am gleichen Ort voneinander unterschieden werden können. Gleichzeitig wird bei Verlagsnamen, die aus einem Personennamen bestehen (dem Namen einer am Verlag beteiligten Person) der Begriff "Verlag" – hier im weitesten Sinne und unabhängig von der Sprache zu verstehen – weggelassen, auch wenn er in der Vorlage zu finden ist: Vorlage Kunstverlag Joseph Fink, Lindenberg Bibliografische Aufnahme 260 $a Lindenberg : $b J. Fink Vorlage Edition Patrick Frey c/o SCALO Zürich – Berlin – New York Bibliografische Aufnahme 260 $a Zürich [etc.] : $b P. Frey c/o Scalo Jedoch: Vorlage Edition Peter Lang © Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main Peter Lang Edition ist ein Imprint der Peter Lang GmbH Peter Lang – Frankfurt am Main Bern Bruxelles New York Oxford Warszawa Wien Bibliografische Aufnahme 260 $a Frankfurt a.M. ; $a Bern [etc.] : $b Peter-Lang-Edition Der Verleger Peter Lang ist nicht an der Gründung dieses Imprint-Verlags beteiligt. Vorlage JRP|Ringier Kunstverlag AG Zürich Bibliografische Aufnahme 260 $a Zürich : $b JRP/Ringier Kunstverlag Der Begriff „Kunstverlag“ wird im obigen Fall – falls vorhanden – beigefügt, da es sich um einen Zusammenschluss von einem Verleger und einem Verlag handelt (Michael Ringier und JRP Editions). Bei Verlagsnamen, die aus einem sachlichen oder geographischen Begriff oder aus dem Namen einer berühmten Persönlichkeit (die am Verlag nicht beteiligt ist) bestehen, wird der Begriff "Verlag" beigefügt, wenn er in der Vorlage zu finden ist (z.B. Panorama-Verlag, Europa-Verlag, GotthelfVerlag, Editions Noir sur blanc, Rudolf-Steiner-Verlag, Christoph-Merian-Verlag). Der Begriff "Verlag" darf nicht selbst erfunden werden. Er muss in der Vorlage, im Telefonbuch, in einem Verlegerverzeichnis, im Briefkopf eines Begleitschreibens etc. gefunden werden. Die Option 1.4D2. wird nicht angewendet. 1.4D5. Bei mehreren Verlagen werden die ersten drei aufgeführt, an dritter Stelle der Schweizerische, falls dieser nicht vorher genannt wurde. Weitere Verlage werden durch den Ausdruck [etc.] ersetzt. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 18 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.4D6. Ausländische Vertriebs- oder Auslieferungsstellen werden nicht erwähnt, ausser im Dokument ist kein verantwortlicher Verleger genannt. Schweizerische Vertriebs- oder Auslieferungsstellen werden in folgenden Fällen weggelassen: ein verantwortlicher, kommerzieller Verleger ist genannt 260 Bern : $b H. Huber : $b zu beziehen bei: Testzentrale der Schweizer Psychologen [etc.] 260 Paris : $b H. Champion ; $a Genève : $b diff. hors France: Slatkine die Vertriebs- oder Auslieferungsstelle gehört zum gleichen Haus wie der genannte Verleger 260 Stafa-Zurich : $b Trans Tech Society : $b distrib. worldwide by: Trans Tech Society Ltd. [etc.] die Vertriebs- oder Auslieferungsstelle ist ein Zwischenbuchhändler 260 Zurich : $b JRP/Ringier ; $a Affoltern a.A. : $b distrib.: Buch 2000, AVA Verlagsauslieferung AG [etc.] 260 Bielefeld : $b Reise Know-How, P. Rump ; $a Affoltern a.A. : $b Bezugsadresse: AVA-Buch 2000 [etc.] Ist eine Vertriebs- oder Auslieferungsstelle zu erwähnen, wird bei mehreren nur die erstgenannte aufgeführt, die weiteren werden durch den Ausdruck [etc.] ersetzt. 1.4D7. Wird im Dokument kein verantwortlicher Verleger oder eine Vertriebsstelle genannt, ist jedoch eine/r von ausserhalb des Dokumentes bekannt, so muss diese/r in eckigen Klammern angegeben werden. Kann weder der Name eines Verlags noch eine Vertriebsstelle angegeben werden, so muss an ihrer Stelle die Abkürzung [s.n.] (=sine nomine) in eckigen Klammern angegeben werden. Diese Abkürzung darf nie bei Dokumenten verwendet werden, die im Schweizer Buch angezeigt werden (Ausnahme: Hochschulschriften). Wird anstelle eines fehlenden Verlegers und einer fehlenden Vertriebsstelle [s.n.] angegeben, kann, wenn in der Publikation vorhanden, ein Drucker mit Druckort angegeben werden. 260 $a [S.l.] : $b [s.n.], $c 2002 $e (Mehlbeck : $f Druckerei Dittmer) 1.4E. FUNKTIONSBEZEICHNUNG DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE Die Vertriebsstelle wird nach dem folgenden Schema eingegeben: 260 [Cuira] : $b Uniun da scripturas e scripturs rumantschs : $b Auslfg.: Lia Rumantscha, $c 1998 Die Bezeichnung der Auslieferung wird von der Vorlage übernommen. Dabei ist die Abkürzungsliste in CATS zu verwenden (siehe Anhänge „Abkürzungen“). 1.4F. ERSCHEINUNGS- UND ODER VERTRIEBSJAHR Es wird das jüngste Erscheinungsjahr angegeben. Ist auf dem Titelblatt ein anderes Jahr, wird es in einer Fussnote erwähnt. 1.4F1. Wenn in der Vorlage einer physischen Einheit eine Zeitspanne (z.B. 1995-1996) aufgeführt ist, wird das jüngste Jahr angegeben. 1.4F2. Erklärungen zu Daten werden in einer allgemeinen Fussnote gemacht. 1.4F5. Wird nicht verwendet. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 19 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.4F6. Wenn in der Publikation kein Erscheinungsjahr angegeben ist, so wird an dessen Stelle von den übrigen vorhandenen Jahreszahlen die neueste erfasst. Das kann das Copyright-Jahr, das Druckjahr oder das Jahr des Dépôt légal sein. Das Copyright-Jahr ist als solches (mit "cop.") zu bezeichnen. Das Jahr des Dépôt légal wird nicht geklammert. 1.4F7. Bei unsicheren Daten wird der Sprachengebrauch der NB gemäss dem folgenden Schema verwendet: Deutsch Französisch Italienisch Zeitraum , [1971 oder 1972] , [1971 ou 1972] , [1971 o 1972] ein Jahr oder das nächste , [1969?] , [1969?] , [1969?] wahrscheinliches Datum , [zwischen 1906 und 1912] , [entre 1906 et 1912] , [tra 1906 e 1912] im Zwischenraum von 20 Jahren , [ca. 1960] , [env. 1960] , [ca. 1960] ungefähres Datum , [197?] , [197?] , [197?] im erwähnten Jahrzehnt , [18??] , [18??] , [18??] im erwähnten Jahrhundert Notfalls kann anstelle eines Jahres die Abkürzung [s.a.] (=sine annum) in eckigen Klammern angegeben werden. Für die Anzeige im Schweizer Buch siehe Verwaltungsregel "Triage-Leitlinien“. 1.4F8. Wenn ein mehrteiliges Werk vollständig vorliegt, muss das Datum vervollständigt werden. 1.4G. ORT UND NAME DER HERSTELLERFIRMA, HERSTELLUNGSJAHR 1.4G4. Herstellungsort und Herstellerfirma können angegeben werden, wenn keine Verlags/Vertriebsstellen vorhanden sind. Ist/sind in der Publikation eine oder mehrere Herstellungsorte und/oder Herstellungsfirmen angegeben, so wird nur der erstgenannte Ort resp. die erstgenannte Herstellerfirma aufgenommen. 260 $a [S.l.] : $b [s.n.], $c 2002 $e (Mehlbeck : $f Druckerei Dittmer) Publikationen nach 1900 Bei fehlender Verlagsangabe wird der Herstellungsort ($e) oder die Herstellerfirma ($f) im Feld 260 verzeichnet. Publikationen von 1800-1900 Druckereien werden als (kommerzielle) Verlage betrachtet und gemeinsam mit dem Druckerei-Ort im Feld 260 $a : $b aufgeführt. Publikationen vor 1800 Siehe Zusatz 2.12. 1.5. ZONE FÜR DIE PHYSISCHE BESCHREIBUNG (KOLLATION) Grundsätzlich werden in der Zone für die physische Beschreibung (Kollation) die Abkürzungen der CATS verwendet (siehe Anhänge „Abkürzungen“). Die Abkürzungen sind obligatorisch. 1.5B. SPEZIFISCHE MATERIALBEZEICHNUNG UND UMFANG 1.5B1. Die Ausdrücke für die spezifische Materialbezeichnung befinden sich im Anhang „Übersetzungen: Materialbezeichnungen“ Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 20 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.5B4. a) Die Spieldauer wird folgendermassen angegeben: 1 Compact Disc (44 Min. 8 Sek.) c) Falls keine Spielzeit angegeben ist, wird diese geschätzt und in runden Klammern hinzugefügt. d) Mehrere Spielzeiten werden zusammengezählt und als Gesamttotal in runden Klammern hinzugefügt. 1.5B5. Wenn die spezifische Materialbezeichnung nicht gezählt werden kann, wird deren Bezeichnung im Unterfeld $a vermerkt. Wenn die Publikation vollständig ist, wird die Anzahl Materialien hinzugefügt. Eine Ausnahme bilden Medienkombinationen, deren Einzelkomponenten eigene bibliografische Informationen aufweisen: $a Versch. Medien (siehe Sonderregel "Medienkombinationen“). 1.5D. FORMAT 1.5D1. Ändert das Format einer Reihe oder eines mehrbändigen Werkes, wird die Spannweite zwischen dem kleinsten und dem grössten Format angegeben: 300 $c 21-30 cm 1.5D2. Mappe, Rolle, Schuber usw. Mappe, Rolle usw. Printdokumente 020 300 0824792726 : $c CHF 120.1 Mappe (34 Bl.) 020 300 nicht vorhanden 1 Mappe (2 Broschüren, 1 Faltbl.) Bei der Katalogisierung von Printdokumenten werden "Mappe“, „Rolle“ usw. als spezifische Materialbezeichnung angegeben. Bei „Mappe“, „Rolle“ etc. wird in der ISBN-Zone keine Bindungsart angegeben. Non-Books 300 300 3 Schallplatten : $b 3 UpM, stereo ; $c 30 cm, in Kassette 32 x 16 x 5 cm 20 Photographien : $b Positive ; $c 20 x 30 cm, in Schachtel 22 x 32 x 5 cm Bei der Katalogisierung von Non-Books werden die Begriffe "Kassette", „Schachtel“ usw. zusammen mit dem Format angegeben. Schuber Printdokumente 020 020 3688002203 $q (geb., in Schuber) : $c CHF 52.$c DEM 104.- (geb., in Schuber) 020 300 500 nicht vorhanden 45 S. : $b Ill. ; $c 25 cm In Schuber Wenn keine ISBN und/oder keine Preisangabe vorhanden sind, wird die Bezeichnung „Schuber“ in einer allgemeinen Fussnote vermerkt. Non-Books 300 6 Schallplatten : $b 33 UpM, stereo ; $c 30 cm, in Schuber Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 21 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 Bei der Katalogisierung von Non-Books soll der Ausdruck Schuber zusammen mit dem Format angegeben werden. 1.5E. ANGABE VON BEGLEITMATERIAL 1.5E1. Online verfügbares Begleitmaterial, auf das in der vorliegenden Publikation hingewiesen wird, wird nicht in einem Unterfeld $e erwähnt. Siehe auch Zusatz 1.7B11. b) Für Beilagen mit oder ohne eigenem Titel siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“ Kapitel ‚Sonderfall Beilage’“. d) Nach einem Pluszeichen (+) stehen uns für die Beschreibung eines Begleitmaterials wieder die gleichen 3 ISBD-Unterfelder zur Verfügung wie für die Beschreibung des Hauptteiles. Nämlich: Spezifische Materialbezeichnung oder der Begriff, der auf der Vorlage erscheint, (:) Illustrationsangabe, (;) Format. Und nach jedem weiteren Pluszeichen stehen uns wieder diese 3 Unterfelder zur Verfügung. Die üblichen ISBD-Deskriptionszeichen werden gesetzt. 300 300 300 300 35 S. ; $c 24 cm + $e 1 Broschüre ([12] S. : Ill. ; 15 cm) 124 S. : $b Ill. ; $c 18 cm + $e 1 Preisliste 230 S. : $b Ill. ; $c 25 cm + $e 1 Schallplatte (32 Min. : 33 UpM., stereo ; 17 cm) 2 Bd. : $b Ill. ; $c 28 cm + $e 8 Diapositive (farbig ; 5 x 5 cm) + 4 Bilder (farbig ; 6 x 24 cm) 1.6. ZONE FÜR DIE GESAMTTITELANGABE 1.6B. HAUPTTITEL DES GESAMTWERKS 1.6B1. Enthält der Haupttitel eine Zählung als festen Teil des Haupttitels der Serie, so wird sie herausgelöst und als Zählung im Unterfeld $v erwähnt. Es werden keine Auslassungszeichen gemacht. 490 1 490 1 490 1 Publication of the Social Science Education Consortium $v 122 L.Ray Buckendale lecture $v 26 Cuaderno del instituto $v no. G 1.6B2. Im Feld 490 wird die Gesamttitelangabe wiedergegeben, die sich auf der Publikation befindet, im Feld 8XX eine standardisierte Form davon. 1.6C. PARALLELTITEL DES GESAMTWERKS 1.6C1. Für die Angabe des Haupttitels und/oder des/der Paralleltitel/s des Gesamtwerks siehe Sonderregel „Reihen“, Kapitel „Bearbeitung von parallelen Reihentiteln“. 1.6D. ZUSATZ ZUM GESAMTTITEL 1.6D1. Zusätze zum Gesamttitel werden nicht angegeben. Für gleichlautende Titel werden bei Nebeneintragungen in einem 8XX-Feld anstelle von Untertiteln Verlage als Unterscheidungsmerkmal eingegeben. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 22 CATS Zusätze 1.6F. Zusatz zu Kapitel 1 ISSN DES GESAMTWERKS 1.6F1. Falls sich die ISSN-Nummer nicht in der Vorlage befindet, wird sie mit eckigen Klammern hinzugefügt, wenn sie bekannt ist. Der Begriff "ISSN" muss nicht eingegeben werden, er wird durch die Parameter in VTLS automatisch hinzugefügt. 1.6G. ZÄHLUNG DES GESAMTWERKS 1.6G1. Für die NB ist die Abkürzungsliste der CATS verbindlich (siehe Anhänge „Abkürzungen“). Benennungen alternativer Zählungen werden wiedergegeben. 1.6G2. Siehe auch Sonderregel „Reihen“. 1.6G3. Die Option wird angewendet. 1.6H. UNTERREIHE 1.6H1. Siehe Zusatz 1.6B-1.6G. 1.6H2. Haupt- und Unterreihetitel werden in den Sprachen aufgeführt, in denen Haupt- und Paralleltitel des zu katalogisierenden Dokumentes vorliegen. 1.6H3. Siehe Zusatz 1.6G1. 1.6H6. Siehe Zusatz 1.6C. und 1.6D. 1.6H7. Falls sich die ISSN-Nummer nicht in der Vorlage befindet, wird sie mit eckigen Klammern hinzugefügt, wenn sie bekannt ist. 1.6H8. Siehe auch Zusatz 1.6G. 1.6J. MEHRERE GESAMTTITELANGABEN GESAMTTITELANGABEN 1.6J1. Siehe auch Zusatz 1.6B-1.6H. 1.7. ZONE FÜR DIE FUSSNOTEN 1.7A. ALLGEMEINE REGEL 1.7A1. Interpunktion. Für jede Fussnote wird ein neues Feld 5XX verwendet (Ausnahme: mehrbändige Werke). Der einleitende Text der Fussnote wird automatisch per System gemacht. Weiteren Einleitungen, welche von Hand geschrieben werden müssen, folgt ein angezogener Doppelpunkt. 1.7A2. Informationsquellen. Eine Ausnahme besteht bei mehrbändigen Werken, dort können eckige Klammern gesetzt werden, da ein Feld 505 mit einer Aufnahme gleichgesetzt wird. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 23 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.7A3. Form der Fussnoten Zitate. Nach den Zitaten wird keine Quellenangabe gemacht. Formale Fussnoten. Für die standardisierten Einleitungen siehe bei der entsprechenden Fussnote oder in den Übersetzungslisten (siehe Anhänge „Übersetzungen“) nach. 1.7A4. Erwähnung von anderen Ausgaben oder Werken Andere Werke und Ausgaben des gleichen Werkes. Die Fussnote wird in folgender Form angegeben: Einleitender Text: Titel / Urheber Der Urheber wird nur erwähnt, wenn er verschieden von dem im Feld 245 genannten Urheber ist. Fussnoten betreffend die Reproduktion. Die Reihenfolge ist von MARC21 bestimmt. 1.7B. FUSSNOTEN Der Übersetzungsvermerk steht an erster Stelle. Die Reihenfolge von AACR2 gilt nur für die Felder 500, für die anderen gilt die Reihenfolge von MARC21. 1.7B2. Sprache der Publikation und/oder Übersetzung oder Bearbeitung Die Fussnote für die Sprache der Publikation ist das Feld 546. Hier wird die Sprache der Vorlage angegeben, wenn dies nicht aus dem Titel ersichtlich ist. Übersetzungsvermerk: Originalsachtitel, die in der Vorlage genannt sind, werden in einer Fussnote 500 vermerkt, dies auch wenn ein Originalsachtitel bereits als Paralleltitel angegeben ist. Originalsachtitel, die nicht im Dokument erwähnt werden, können ebenfalls in einer Fussnote 500 vermerkt werden, wenn sie bekannt oder leicht zu finden sind (z.B. anhand der Datenbank). Der Untertitel des Originalsachtitels wird sowohl im Feld 500 wie auch im Feld 7XX weggelassen. Nicht vermerkt werden folgende Titel: "Also available in English under the title: ...", da es nicht klar ist, ob das ein Originalsachtitel ist. Die Fussnote wird eingeleitet mit: Übers. von: Trad. de: Trad. di: Falls der Übersetzungstitel des gemeinsamen Haupttitels sowie der Einzeltitel angegeben wird, wird die Einleitung präzisiert mit: Übers. von (gemeinsamer Titel) Übers. von (einzelne Titel) Trad. de (titre collectif) Trad. de (titres des œuvres) Trad. di (titolo collettivo) Trad. di (titoli singoli) Beispiel 100 1 245 14 500 500 505 700 700 700 700 700 700 700 700 700 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Christie, Agatha Die Mausefalle und andere Fallen / $c Agatha Christie Übers. von (gemeinsamer Titel): Three blind mice and other cases Übers. von (einzelne Titel): Three blind mice ; The sanctuary ; The last seance ; Death in the clouds Die Mausefalle ; Das Asyl ; Die letzte Sitzung ; Tod in den Wolken Christie, Agatha. - $t Three blind mice and other cases $l (deutsch) Christie, Agatha. - $t Die |Mausefalle Christie, Agatha. - $t Das |Asyl Christie, Agatha. - $t Die |letzte Sitzung Christie, Agatha. - $t Tod in den Wolken Christie, Agatha. - $t Three blind mice $l (deutsch) Christie, Agatha. - $t The |sanctuary $l (deutsch) Christie, Agatha. - $t The |last seance $l (deutsch) Christie, Agatha. - $t Death in the clouds $l (deutsch) Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 24 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.7B4. Titelvarianten. Alle Titelvarianten werden in einem Feld 246 (erster Indikator 1 oder 0) erwähnt. Existiert kein passender zweiter Indikator, wird dieser leergelassen und Unterfeld $i wird verwendet. Im Fall von Avant-titres wird Unterfeld $i mit dem Begriff Avant-titre (deutsch und französisch) – Pretitolo (italienisch) eingeleitet. Die transliterierte Form des Haupttitels wird nicht in einer Fussnote angegeben. Untertitel, welche nicht in der Hauptinformationsquelle jedoch an prominenter Stelle erwähnt sind, werden nach Möglichkeit im Feld 245 in eckigen Klammern ergänzt. 1.7B5. Paralleltitel und Titelzusätze. Wenn die Beziehung zwischen dem Zusatz zum Sachtitel und den Sachtiteln der einzelnen Werke unklar ist, wird der Zusatz zum Sachtitel mit einer entsprechenden Erläuterung in einer Fussnote wiedergegeben. Beispiel 245 04 Les anges dans nos campagnes. $b Kling, Glöckchen, kling 500 Sous-titre pour les deux oeuvres: Traditional, chorus & brass band 1.7B6. Fussnoten zu Urheberangaben. An prominenter Stelle erwähnte Körperschaften, deren Beitrag zum Inhalt der Publikation (Funktion) unklar ist, werden in einer Fussnote erwähnt. Für die Einleitung der Fussnote siehe Anhänge „Übersetzungen“. Sind zwei oder mehr Körperschaften genannt, wird nur die erste erwähnt, gefolgt von drei Punkten und „et al.“. Akronyme einer Körperschaft, welche nicht in den anderen Zonen der bibliographischen Beschreibung aufgelöst worden sind, werden in einer Fussnote 500 aufgelöst. Eine Fussnote zur Erklärung eines Namens (z.B. Auflösung eines Pseudonyms) wird nur geschrieben, wenn der Urheber in der bibliografischen Beschreibung nicht mit dem Ansetzungsnamen übereinstimmt. 1.7B7. Ausgabe und Geschichte. Angaben zu Ausgabe und Geschichte werden – unabhängig davon, ob es sich um gleiche oder um unterschiedliche allgemeine resp. spezifische Materialbezeichnungen handelt – nach eigenem Ermessen gemacht und mit entsprechenden Nebeneintragungen versehen. Informationen dieser Art müssen jedoch in der Vorlage an prominenter Stelle erwähnt sein. Frühere Ausgaben mit gleichem Sachtitel, die bei einem anderen Verlag erschienen sind, werden – solange dies sinnvoll ist – in einer Fussnote 500 vermerkt. Frühere Ausgaben in der gleichen Sprache mit anderem Sachtitel (beim gleichen oder einem anderen Verlag) werden in einer Fussnote 500 vermerkt. Handelt es sich bei der Publikation, die gemäss den oben stehenden Bestimmungen erwähnt wird, um eine online verfügbare elektronische Ressource, wird auch die betreffende URL (falls bekannt) in einem Feld 500 angegeben: 500 Die 2. Aufl. erschien 2001 im Internet unter dem gleichen Titel unter der Adresse: http://people.freenet.de/airpower/sinndeslebens.htm Ausgaben, die gleichzeitig auch noch in anderen Sprachen erscheinen, werden nicht vermerkt. Ausgaben, die früher in anderen Sprachen erschienen sind, werden nicht vermerkt. 1.7B9. Verlag, Vertriebsstelle etc. Copyright bei einem anderen Verlag oder einer anderen Körperschaft: Copyrights (Urheberrechte), die ein anderer Verlag oder eine andere Körperschaft im gleichen Sprachraum besitzt, werden inklusive Copyrightjahr in einer Fussnote 500 vermerkt: 500 Cop. 1994: S. Fischer, Frankfurt a.M. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 25 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 Sind zwei oder mehr Körperschaften oder Verlage genannt, wird nur die resp. der erste erwähnt, gefolgt von drei Punkten und „et al.“. Copyright bei einer Person: Copyrights (Urheberrechte), die eine Person besitzt, werden in einer Fussnote 500 nicht vermerkt. 1.7B10. Physische Beschreibung. Befindet sich eine Vorlage (Non Books) zusammen mit einer Beilage in einem Behältnis, wird das Behältnis in einer Fussnote 500 angegeben. 1.7B11. Beilagen und Supplemente. Für Beilagen ohne Titel: keine Fussnote. Für Beilagen mit Titel: siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“. Enthält eine Publikation einen Hinweis auf eine Beilage in Form einer online verfügbaren elektronischen Ressource mit weiterführenden Materialien, wird im Unterfeld $u des Feldes 505 2 die spezifische URL (= direkter Link) verzeichnet. Neben dem fixen Feld 007 (c = Elektronische Ressource; r = Fernzugriff) wird dem Datensatz zusätzlich ein Feld 991 mit dem Auszugscode xempubl angefügt (siehe auch Verwaltungsregel NB „Codes d’extraction)“: 007 505 2 991 c r Suppl. zum Katalog: $u http://www.kunstmuseumbasel.ch/uploads/tx_ zephirkmdownload/media/Supplement_zum_Katalog_Die_Magie_der_Dinge.pdf xempubl $b 2008 Fiktive Beispiele 007 505 2 991 c r Tipps und Tricks unter $u http://www.keinundaber.ch/bergleben/tipps+tricks.htm xempubl $b 2008 007 505 2 991 c r Zusätzliche Dienstleistungen unter $u www.hep-verlag.ch/7/11_Einf_Brief.pdf xempubl $b 2008 Passwortgeschützte URLs sowie allgemeine URLs (z.B. Verlagsadressen, Adressen von Bundesämtern), die lediglich auf die erste Seite einer Homepage führen, werden nicht berücksichtigt. In diesen Fällen wird auf eine Fussnote verzichtet. 1.7B13. Hochschulschriften. In- und ausländische Hochschulschriften Hochschulschriftenvermerk im Feld 502. Siehe Sonderregel „Hochschulschriften“. erhalten einen Diplom- und Lizenziatsarbeiten hingegen werden im Feld 500 erwähnt. 1.7B14. Zielpublikum. Die Information einer Alterstufe oder eines Benutzerkreises wird nicht in einer Fussnote angegeben, sondern nur in den fixen Feldern – soweit dies möglich ist - vermerkt. 1.7B16. Andere Formate. Mit Dokumenten in einem anderen Format sind sowohl Dokumente mit einer anderen allgemeinen als auch mit einer anderen spezifischen Materialbezeichnung gemeint. Dabei handelt es sich um Publikationen in einem anderen Format, die gleichzeitig wie die zu katalogisierenden Werke erscheinen. Der Entscheid, ob diese Fussnote hinzugefügt wird oder nicht, liegt im Ermessen der katalogisierenden Person. Ob die Fussnote reziprok d.h. bei allen betroffenen Dokumenten angefügt wird, liegt ebenfalls im Ermessen der katalogisierenden Person. Die Angaben werden in einem Feld 530 erfasst: Beispiele 530 530 530 3 Auch als CD-ROM3 erhältlich Aussi disponible comme DVD Anche disponibile come Blu-ray Disc Bei Hochschulschriften entfällt die Format-Fussnote; siehe Sonderregel "Hochschulschriften“ Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 26 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 Beispiele online verfügbarer elektronischer Ressourcen: Fortlaufende Ressourcen Ist eine gültige URL für das andere Format vorhanden, wird sie angegeben, ansonsten wird auf das Feld 530 verzichtet. Siehe Verwaltungsregel "Online-Publikationen", Kapitel "Bearbeitung von fortlaufenden Online-Ressourcen". Monografien Spezifische URL (direkter Link zur elektronischen Online-Ressource) Besteht das in einem anderen Format erscheinende Werk aus einer online verfügbaren elektronischen Ressource, wird, falls bekannt, auch die entsprechende URL im Unterfeld $u des Feldes 530 angegeben, sofern es sich bei der Adresse um einen direkten Link (= spezifische URL) zur elektronischen Ressource handelt. Vorlage (aus Begleitbrief ersichtlich) L’édition électronique en ligne est disponible sous le même titre sur internet: http://www.manor.ch/fr/food/buon_gusto.cfm Bibliografische Beschreibung 530 Aussi accessible sur Internet sous: $u http://www.manor.ch/fr/food/buon_gusto.cfm Deutsch 530 Auch erhältlich im Internet unter: $u: Italienisch 530 Anche ottenibile su Internet sotto: $u: Allgemeine URL – Allgemeine passwortgeschützte URL – Spezifische passwortgeschützte URL In den nachfolgenden Fällen entfällt das Feld 530: Allgemeine URL (z.B. Verlagsadresse, Adresse von Bundesämtern etc. die lediglich auf die erste Seite einer Homepage führen) Allgemeine passwortgeschützte URL Spezifische passwortgeschützte URL eISBN Vorlage ISBN 978–3–8055–8313–8 [ISBN der vorliegenden Publikation] eISBN 978–3–318–01496–9 [Hinweis in der vorliegenden Publikation auf die analoge Publikation als elektronische Ressource; die eISBN wird lediglich in der entsprechenden elektronischen Ressource verzeichnet.] Bibliografische Beschreibung Die eISBN wird nicht im Datensatz verzeichnet: Das Feld 530 entfällt. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 27 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.7B18. Inhalt. Sammlung: Wenn der Haupttitel in Feld 245 ein gemeinsamer Sachtitel für mehrere Werke vom gleichen Autor ist und die Einzeltitel ebenfalls in der Hauptinformationsquelle stehen, werden letztere in einem Feld 505 angegeben. Sind die Einzelwerke jedoch in der Hauptinformationsquelle nicht erwähnt, werden sie in der bibliografischen Beschreibung weggelassen. Eine Ausnahme dieser Regel stellen belletristische Werke und Musikalien dar. In diesen Fällen werden bis zu drei Werke im Feld 505 vermerkt. Enthält das zu katalogisierende Dokument mehr als drei solcher Werke, wird die Fussnote weggelassen. Die Interpunktion erfolgt wie im Feld 245: Leerschlag, Semikolon, Leerschlag. Beispiele 100 245 505 700 700 700 1 14 0 1 1 1 Poe, Edgar Allan Der Mord in der Rue Der Mord in der Rue Poe, Edgar Allan. Poe, Edgar Allan. Poe, Edgar Allan. - 100 245 505 700 700 1 14 0 1 1 Harig, Ludwig Der Uhrwerker von Glarus : $b Erzählungen / $c Ludwig Harig Hölderlins Andenken ; Ein Herr namens Preetz ; Der Uhrwerker von Glarus Harig, Ludwig. - $t Hölderlins Andenken Harig, Ludwig. - $t Ein |Herr namens Preetz Morgue Morgue $t Der $t Die $t Die und andere Erzählungen / $c Edgar Allan Poe ; Die Maske des Roten Todes ; Die Augengläser |Mord in der Rue Morgue |Maske des Roten Todes |Augengläser Sammelwerk (siehe Zusatz 21.7B1): Wenn der Haupttitel im Feld 245 ein gemeinsamer Sachtitel für mehrere Werke von verschiedenen Autoren ist und die Einzeltitel ebenfalls in der Hauptinformationsquelle stehen, werden letztere in einem Feld 505 angegeben. Sind die Einzelwerke jedoch in der Hauptinformationsquelle nicht erwähnt, werden sie in der bibliografischen Beschreibung weggelassen. Ausnahme: Sind bei belletristischen Werken und Musikalien Einzelwerke nicht in der Hauptinformationsquelle erwähnt, werden sie im Feld 505 vermerkt, vorausgesetzt, es handelt sich um zwei oder drei Werke. Bei mehr als drei Einzelwerken wird die Fussnote weggelassen. Die Interpunktion erfolgt wie im Feld 245: Punkt, Leerschlag: 245 00 Schweizer Novellen / $c Keller - Meyer 505 0 Das Fähnlein der sieben Aufrechten / Gottfried Keller. Der Schuss von der Kanzel / Conrad Ferdinand Meyer 700 1 Keller, Gottfried. - $t Das |Fähnlein der sieben Aufrechten 700 1 Meyer, Conrad Ferdinand. - $t Der |Schuss von der Kanzel Literaturverzeichnis Im Feld 504 wird ein im Dokument vorhandenes Literaturverzeichnis eine, Diskographie, Filmographie oder Linkliste erwähnt. Der Vermerk wird standardisiert wiedergegeben: Literaturverz. Diskogr. Filmogr. Bibliogr. Discogr. Filmogr. Bibliogr. Discogr. Filmogr. Die Fussnote 504 Literaturverz. umfasst weiterführende Literatur zum behandelten Thema der vorliegenden Publikation. Es handelt sich dabei um Sekundärliteratur, die in Form von kompakten Verzeichnissen an verschiedenen Stellen in der Publikation verteilt sein kann (z.B. Literaturlisten nach jedem Artikel eines Buches). Umfang und Bezeichnung der Listen (z.B. Literatur, Bibliographie, Quellen, References usw.) sowie die Vollständigkeit der einzelnen bibliographischen Angaben werden nicht beachtet. Ein Literaturverzeichnis kann auch aus Links bestehen oder solche enthalten. Hinweise auf Literatur in Fussnoten und Listen verlagseigener Publikationen erfüllen die Bedingungen für das Erstellen eines Feldes 504 nicht. Für Linksammlungen, deren Links direkt („direkt“ meint hier „ohne weitere Suchschritte/ohne weiteres Klicken in Suchmaschinen“) zu Sekundärliteratur führen, wird ein Feld 504 (Literaturverz. – Bibliogr. – Bibliogr.) erstellt. Links, die direkt auf inhaltlich weiterführende Dokumente weisen, haben meistens Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 28 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 „lange Adressen“ mit Dateiendungen .doc, .html, .htm, .pdf u.ä. In Zweifelsfällen bleiben die Linksammlungen in der bibliographischen Beschreibung unberücksichtigt. Literaturverzeichnis der Werke von Autoren Für jedes vollständige und möglichst abgeschlossene Verzeichnis des literarischen Lebenswerkes einer Person wird eine Fussnote 504 erstellt. Dabei wird die in der Publikation angegebene Formulierung übernommen und die entsprechende Seitenzahl hinzugefügt. Dies wird ausschliesslich bei Primärliteratur gemacht. Pro Autor wird ein eigenes Feld 504, gekoppelt mit dem Einheitssachtitel in Feld 730, erstellt: 504 Werke von M. Frisch: S. 405-410 730 0 [Bibliographie. $g Frisch, Max.] Ist sowohl ein Verzeichnis von vollständiger und abgeschlossener Primärliteratur als auch ein Verzeichnis von Sekundärliteratur vorhanden, werden zwei Fussnoten und ein Einheitssachtitel erstellt: 504 Literaturverz. (für Sekundärliteratur) 504 Bibliogr. Richard F. Behrendts: Bl. 135-150 (für Primärliteratur) 730 0 [Bibliographie. $g Behrendt, Richard F.] (für Primärliteratur) Sind Verzeichnisse von Primärliteratur mehrerer Autorinnen und Autoren vorhanden, werden bis zu drei in separaten Fussnoten 504 erwähnt und die entsprechenden Einheitssachtitel dafür gemacht. Sind mehr als drei Literatuverzeichnisse der Werke von Autoren enthalten wird wie bei Sekundärliteratur nur Literaturverz – Bibliogr. – Bibliogr. angegeben. Für mehrbändige Werke siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“. 1.7B19. Bestellnummer. Bestellnummern kommen in ein Feld 037 (ausser bei Tonträgern). Wobei die Unterfelder $9 „Zusammengezogene Lagernummer“ und $# „Einleitender Text“ in der NB nicht verwendet werden. 1.7B20. Verfügbarkeit und Ausleihmodalitäten. Siehe Verwaltungsregel NB „Item-Records“. 1.7B21. Fussnote „Enthält“. Für ein enthaltenes Werk in einem Werk wird keine zweite Aufnahme gemacht. Das Werk, welches sich innerhalb eines anderen Werkes befindet, wird in einem Feld 501 beschrieben. Die Interpunktion erfolgt wie im Feld 245: Leerschlag, Semikolon, Leerschlag für eine Aufzählung von Titeln des gleichen Urhebers; Punkt, Leerschlag für eine Aufzählung von Titeln mit verschiedenen Urhebern. Es werden bei allen Werken bis zu 3 enthaltene Werke aufgezählt. Bei mehr als drei enthaltenen Werken wird die Fussnote weggelassen. Die Fussnote wird eingeleitet mit: Enthält auch Contient aussi Contiene anche Beispiele 100 1 245 10 501 700 1 Bodmer, Johann Jakob, $d 1698-1783 Wilhelm Tell, oder, Der gefährliche Schuss / $c Johann Jakob Bodmer Enthält auch: Gesslers Tod, oder, Das erlegte Raubtier Bodmer, Johann Jakob, $d 1698-1783. - $t Gesslers Tod, oder, Das erlegte Raubtier 100 1 Drewermann, Eugen 245 10 Und gäbe dir eine Seele ... : $b Hans Christian Andersens „Kleine Meerjungfrau“ tiefenpsychologisch gedeutet / $c Eugen Drewermann 501 Enthält auch: Die kleine Meerjungfrau / Hans Christian Andersen 700 1 Andersen, Hans Christian. - $t Die |kleine Meerjungfrau Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 29 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.8. STANDARDNUMMER UND BESCHAFFUNG 1.8A. ALLGEMEINE REGEL 1.8.A1. Interpunktion. Für jede neue Standardnummer wird ein weiteres MARC21-Feld verwendet. 1.8B. STANDARDNUMMER 1.8B1. Der Begriff "ISBN" muss nicht eingegeben werden, er wird durch die Parameter in VTLS automatisch hinzugefügt. Enthält eine Publikationen, sowohl eine 13- als auch eine 10stellige ISBN, werden beide je in einem Feld 020 aufgeführt, wobei die 13-stellige Nummer zuerst verzeichnet wird: 020 020 978376432435X 376432435X Enthält eine Erwerbungsaufnahme neben der 13stelligen zusätzlich eine 10stellige ISBN, die nicht im Buch zu finden ist, wird diese aus der Aufnahme gelöscht. Ist auf dem Dokument ein 978- oder 979-EAN-Strichcode (978 und 979 = Codierung für Bücher) vorhanden, kann dieser – ohne spezielle Deklarierung als 13stellige ISBN – übernommen werden. EAN-Codes, welche weder mit 978 noch mit 979 beginnen, werden in einem Feld 024 3 $a aufgeführt. AUSNAHME: Internationale Standardmusiknummern (ISMN) werden, selbst wenn sie mit 978 oder 979 beginnen, in einem Feld 024 2 $a verzeichnet. 024 3 7611719440594 024 2 9790012189039 Enthält eine Publikation sowohl eine 13- als auch eine 10stellige ISMN, wird lediglich die 13-stellige Nummer aufgenommen. Fehlerhafte EAN-Codes werden – da vom System nicht als fehlerhaft erkannt – in einem Unterfeld $a belassen. EAN-Codes, welche mit 977 (977 = Codierung für Periodika) beginnen, werden nicht in monografischen Aufnahmen aufgeführt. 1.8B2. Für eISBNs siehe Zusatz 1.7B16. Bei mehrteiligen Publikationen, deren Teile sowohl einzeln als auch im Set lieferbar sind, werden – sofern vorhanden – die ISBNs der Einzelteile sowie des kompletten Werkes verzeichnet: 020 020 020 020 020 9783292002044 9783292001856 9783292003263 9783292003294 9783292003270 $q $q $q $q $q (Set) (Arbeitsheft) (Leporello) (DVD) (Poster) Bei mehrteiligen Publikationen, die sowohl 13- als auch 10stellige ISBNs aufweisen, müssen die 10stelligen ISBNs jeweils direkt im Anschluss an die zugehörigen 13stelligen Nummern aufgeführt werden: 020 020 020 020 020 020 9783764371340 376437134X $q 9783764371654 376437165X $q 9783764371456 3764371455 $q $q (Set) : $c CHF 320.(Set) $q (Bd. 1) (geb.) : $c CHF 178.(Bd. 1) $q (Bd. 2) (geb.) : $c CHF 165.(Bd. 2) 1.8B3. Bestellnummern werden in einem Feld 037 bzw. 028 angegeben. Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 30 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 1.8B4. Bei einer inkorrekten ISBN wird diese wie folgt eingegeben: 020 $z 978387318555X $9 978-3-87318-555-X 020 $z 9782880281377 : $c CHF 20.- $9 $z 9782880281385 : $c CHF 22.- $9 020 $q (Cahiers d'archéologie romande, Lausanne) (vol. 1) (br.) 978-2-88028-137-7 $q (Cahiers d'archéologie romande, Lausanne) (vol. 2) (br.) 978-2-88028-138-5 Bei Dokumenten, die inkorrekte 13- oder 10stellige ISBN-Nummern aufweisen, wird wie folgt vorgegangen: 020 020 $z 978387318555X $9 978-3-87318-555-X $z 3873185553 $9 3-87318-555-3 Ist neben der im Dokument aufgeführten inkorrekten auch die korrrekte ISBN bekannt, werden beide angegeben, unabhängig davon, ob die korrekte ISBN dem vorliegenden Dokument entnommen wurde oder ob sie von einer Quelle ausserhalb stammt. Der berichtigten ISBN wird in runden Klammern (berichtigt) – (rectifié) – (corretto) angefügt. Ausführliches Beispiel mit ISBN-Individualisierung und Preisangabe: 020 020 9783905770513 $q (berichtigt) (JRP/Ringier, Zürich) (geb.) : $c CHF 45.$z 9783905770512 $q (JRP/Ringier, Zürich) $9 978-3-905770-51-2 1.8C. SCHLÜSSELTITEL 1.8C1. Siehe CCM-Zusatz. 1.8D. BESCHAFFUNGSANGABE 1.8D1. Im Unterfeld $c des Feldes 020 werden lediglich vom Verlag selber festgelegte Richt- oder Ladenpreise aufgeführt. Nicht erwähnt werden Preise, welche vom Zwischenbuchhandel, von Auslieferungen oder Buchhandlungen umgerechnet wurden. Die von den Verlagen festgelegten Preise können auf den Dokumenten selber auf einem beigelegten Prospekt auf der grünen Verlegerkarte auf der Rechnung resp. dem Lieferschein aufgedruckt sein. Ebenfalls berücksichtigt werden Preise mit Währungsangabe im Dokument selber, welche mit Bleistift von der Akzession oder dem Triageteam notiert wurden und mit einem Häkchen () versehen sind. Hingegen nicht vermerkt werden mit Bleistift notierte Preise ohne Häkchen. Auch in Erwerbungsaufnahmen aufgeführte Preise werden nicht berücksichtigt. Diese müssen aus den Aufnahmen gelöscht werden. Der Preis wird nur angegeben, wenn er vorliegt und das Dokument im Schweizer Buch angezeigt wird. Es werden keine Recherchen gemacht. Der Preis wird standardisiert angegeben (siehe Anhänge „Währungen“). Die Angabe der Bindungsart ist in Verbindung mit der Preisangabe obligatorisch. Preise in CHF werden, falls vom Verlag selber festgelegt, stets vorgezogen. Legt der Verlag Preise in verschiedenen Währungen fest, wird diejenige Währung bevorzugt, die mit dem Land des erstgenannten Verlagsortes im Feld 260 übereinstimmt. Bei mehreren vom Verlag festgesetzten Preisen in verschiedenen Währungen wird wie folgt verfahren: Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 31 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 CHF und ausl. Währung CHF und Euro Europäische Währung und Euro Aussereuropäische Währung und Euro 2 Europreise von 2 verschiedenen Ländern CHF CHF EUR EUR EUR (Europreis, der mit dem Land des erstgenannten Verlagsortes in Feld 260 übereinstimmt) Bei in der Schweiz erschienenen Dokumenten, die keinen Preis in Schweizerfranken aufweisen, bei denen jedoch eine Preisangabe in Euro und einer anderen ausländischen Währung vorhanden ist, wird der Euro-Preis verzeichnet. Auf die Angabe von Sonderpreisen (Subskriptionspreise, Mitgliederpreise etc.) wird verzichtet. Preisangaben von Lieferscheinen resp. Rechnungen, die weder Richt- und noch Ladenpreise darstellen, werden nicht berücksichtigt. Im Zweifelsfall wird auf eine Preisangabe verzichtet. Für die Publikationen des Verlages Peter Lang werden grundsätzlich keine Preise angegeben. Bei mehreren ISBNs wird der Preis – falls möglich – dem entsprechenden Verlag zugeordnet: 020 020 9783257229950 $q (Diogenes-Verlag, Zürich) (brosch.) : $c CHF 14.80 9783458338437 $q (Insel-Verlag, Frankfurt a.M.) Für den Datenaustausch ist es wichtig, dass im Unterfeld $a des Feldes 020 ausschliesslich die ISBN verzeichnet ist. Informationen („berichtigt“, Verlag, Bindeart, Preisangabe), welche der ISBN im Unterfeld $a oder $z folgen, werden mit einem Unterfeld $q eingeleitet: 020 9783034009102 $q (berichtigt) (Chronos-Verlag) (brosch.) : $c CHF 68.- 020 $z 9783859902434 $q (Edition 8, Zürich) (geb.) : $c CHF 39.$9 978-3-85990-243-5 Informationen, die der ISBN im Unterfeld $9 folgen, werden nicht durch ein Unterfeld $q eingeleitet: 020 $z 3727200000 ( Bd. 2) (geb.) : $c CHF 270.- $9 3-7272-0000-0 Obige Regelungen gelten auch für das Unterfeld $a des Feldes 024: 024 2 9790015271700 $q (1-3) 1.8E. NÄHERE BESTIMMUNG 1.8E1. Bei Publikationen, die bis zu drei ISBNs aufweisen, werden diese je in einem Feld 020 aufgeführt. Sind in einer Publikation mehr als drei ISBNs verzeichnet, werden nur diejenigen in einem Feld 020 angegeben, die mit den im Feld 260 aufgeführten Verlagen übereinstimmen. Korrespondieren die ISBNs nur teilweise mit den im Dokument erwähnten Verlagen, müssen zuerst diejenigen ISBNs verzeichnet werden, die mit dem im Feld 260 vermerkten Verlagen übereinstimmen. Die Angabe weiterer ISBNs richtet sich nach der Reihenfolge in der Publikation; in diesem Fall werden allerdings nicht mehr als insgesamt drei ISBNs angegeben. Stammen die ISBNs von verschiedenen Verlagen/Vertriebsstellen, müssen sie individualisiert werden, d.h. der Besitzer der ISBN wird in runder Klammer vermerkt (Verlag, Ort). Trägt eine Publikation lediglich eine ISBN, sind jedoch mehrere Verlage/Vertriebsstellen erwähnt, wird der Besitzer der ISBN im Feld 020 in runden Klammern vermerkt (Verlag, Ort): 020 260 9782745316097 $q (H. Champion, Paris) Paris : $b H. Champion Geben wir eine ISBN an, die nicht dem/der in 260 angegebenen Verlag/Vertriebsstelle gehört, so wird auch in diesem Fall der Besitzer der ISBN in runder Klammer vermerkt (Verlag, Ort). Das ist z.B. der Fall beim Juris-Verlag, Zürich, wenn er lediglich Drucker ist. Das kann auch der Fall sein, wenn ein Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 32 CATS Zusätze Zusatz zu Kapitel 1 Dokument die ISBN einer Verlagsgruppe trägt, und wir in 260 den Namen eines Mitgliedes der Verlagsgruppe aufführen: 020 020 9783260013294 $q (Juris-Verlag, Zürich) 9783631461822 $q (P. Lang, Bern etc.) Falls alle ISBNs zu einem Verlag gehören, wird die ISBN durch die Verlagsorte individualisiert: 020 020 260 9783764357528 $q (Basel etc.) 9780817657529 $q (Boston) Basel [etc.] : $b Birkhäuser ISBNs von anderen Ausgaben (für die eigene Titelaufnahmen gemacht werden) des gleichen Werkes (andere Auflagen, Ausgaben in anderen Sprachen, Ausgaben in einem anderen Medium, Ausgaben von anderen Herausgebern) werden von einer Ausnahme abgesehen nicht angegeben. Ausnahme: Bei der Katalogisierung von Hochschulschriften als Hochschulausgaben wird die ISBN der Buchhandelsausgabe angegeben, wenn sie im Dokument steht. Die Verwendung von Standardabkürzungen (siehe Anhänge „Abkürzungen“) ist obligatorisch. Für Sonderpreise siehe Zusatz 1.8D1. 1.9. BEILAGEN UND SUPPLEMENTE Für Beilagen siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“. Für Supplemente siehe CONSER, CCM-Zusatz und Sonderregel „Reihen“. 1.10. PUBLIKATIONEN, DIE AUS GEMISCHTEN MATERIALIEN BESTEHEN Siehe Sonderregel „Medienkombinationen“. 1.11. FAKSIMILES, FOTOKOPIEN UND ANDERE REPRODUKTIONEN Siehe auch Sonderregel „Sonderdrucke“. 1.11A. Ausnahme: Bei Fotokopien wird in der bibliographischen Beschreibung das Original beschrieben und in dem Feld 533 die Kopie. Die Fussnote wird dabei eingeleitet mit: Xerogr. Reprod.: Reprod. xérogr.: Riprod. xerogr.: 1.11F. Die einzelnen Elemente der bibliographischen Beschreibung des Originals werden in der Reihenfolge gemäss MARC21 wiedergegeben. Die Fussnote im Feld 534 wird eingeleitet mit: Faks.-Nachdr. der Ausg. von: Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Réimpr. en facs. de l’éd. de: Dezember 2015 Rist in facs. dell‘ed. di: Seite 33 CATS Zusätze 1.0. ALLGEMEINE REGELN .............................................................................................................................. 1 1.0C. 1.0D. 1.0E. 1.0F. 1.0G. 1.0H. 1.1. HAUPTTITEL ALLGEMEINE MATERIALBEZEICHNUNG PARALLELTITEL ZUSÄTZE ZUM SACHTITEL URHEBERANGABEN WERKE OHNE GEMEINSAMEN SACHTITEL AUSGABEVERMERK URHEBERANGABE ZUR AUSGABE ZUSÄTZLICHE AUSGABEBEZEICHNUNG URHEBERANGABE ZUR ZUSÄTZLICHEN AUSGABEBEZEICHNUNG ALLGEMEINE REGEL ERSCHEINUNGS- UND VERTRIEBSORT NAME DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE FUNKTIONSBEZEICHNUNG DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE ERSCHEINUNGS- UND ODER VERTRIEBSJAHR ORT UND NAME DER HERSTELLERFIRMA, HERSTELLUNGSJAHR HAUPTTITEL DES GESAMTWERKS PARALLELTITEL DES GESAMTWERKS ZUSATZ ZUM GESAMTTITEL ISSN DES GESAMTWERKS ZÄHLUNG DES GESAMTWERKS UNTERREIHE MEHRERE GESAMTTITELANGABEN GESAMTTITELANGABEN 22 22 22 23 23 23 23 23 24 STANDARDNUMMER UND BESCHAFFUNG .......................................................................................... 30 1.8A. 1.8B. 1.8C. 1.8D. 1.8E. 1.9. 20 21 22 ZONE FÜR DIE FUSSNOTEN ................................................................................................................... 23 1.7A. ALLGEMEINE REGEL 1.7B. FUSSNOTEN 1.8. 16 16 18 19 19 20 ZONE FÜR DIE GESAMTTITELANGABE ................................................................................................ 22 1.6B. 1.6C. 1.6D. 1.6F. 1.6G. 1.6H. 1.6J. 1.7. 15 15 15 15 ZONE FÜR DIE PHYSISCHE BESCHREIBUNG (KOLLATION) .............................................................. 20 1.5B. SPEZIFISCHE MATERIALBEZEICHNUNG UND UMFANG 1.5D. FORMAT 1.5E. ANGABE VON BEGLEITMATERIAL 1.6. 10 11 12 12 12 14 ZONE FÜR DEN ERSCHEINUNGSVERMERK ......................................................................................... 16 1.4B. 1.4C. 1.4D. 1.4E. 1.4F. 1.4G. 1.5. 1 2 10 10 10 10 ZONE FÜR DEN AUSGABEVERMERK .................................................................................................... 15 1.2B. 1.2C. 1.2D. 1.2E. 1.4. INTERPUNKTION KATALOGISIERUNGSTIEFE SPRACHE UND SCHRIFT DER BESCHREIBUNG DRUCKFEHLER AKZENTE UND ANDERE DIAKRITISCHE ZEICHEN VORLAGEN MIT MEHREREN HAUPTINFORMATIONSQUELLEN ZONE FÜR DEN SACHTITEL UND DIE URHEBERANGABE.................................................................. 10 1.1B. 1.1C. 1.1D. 1.1E. 1.1F. 1.1G. 1.2. Zusatz zu Kapitel 1 ALLGEMEINE REGEL STANDARDNUMMER SCHLÜSSELTITEL BESCHAFFUNGSANGABE NÄHERE BESTIMMUNG 30 30 31 31 32 BEILAGEN UND SUPPLEMENTE ............................................................................................................ 33 1.10. PUBLIKATIONEN, DIE AUS GEMISCHTEN MATERIALIEN BESTEHEN ............................................... 33 1.11. FAKSIMILES, FOTOKOPIEN UND ANDERE REPRODUKTIONEN ........................................................ 33 Version 3 (Update 13) Zusatz_01.doc Dezember 2015 Seite 34
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