KAPITEL 1, ALLGEMEINE REGELN FÜR DIE BESCHREIBUNG

CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
KAPITEL 1, ALLGEMEINE REGELN FÜR DIE BESCHREIBUNG
1.0.
ALLGEMEINE REGELN
1.0C.
INTERPUNKTION
1.0C1. Die ISBD-Interpunktion wird grundsätzlich manuell eingegeben. Die ISBD-Zeichen werden vor
den Unterfeld-Codes angegeben, mit Ausnahme der eckigen und runden Klammern, die den Codes
folgen. Am Feldende wird keine Interpunktion eingegeben. Falls sie nötig ist, wird sie per Programm
hinzugefügt. Eine Ausnahme bildet der Strichpunkt, der in den Feldern 440, 490, 800, 810, 811 und
830 die Bandnummer einleitet: er wird nie eingegeben. Dieses Zeichen wird im OPAC per Programm
erstellt und fehlt im Index und in den Zwischenbildschirmen.
Eckige Klammern werden vor und nach Deskriptionszeichen immer geöffnet bzw. geschlossen:
245 14 Der Besuch der alten Dame ; $b [Der Tunnel] ; [Die Physiker] / $c [Friedrich
Dürrenmatt] ; [hrsg. von Daniel Keel]
245 00 Kunst zwischen Stuhl und Bank : $b [das schweizerische Schulwandbilder-Werk
1935-1995] : [Ausstellung vom 8. Februar bis zum 27. April 1996 in der
Schweizerischen Landesbibliothek, Bern] = L'art entre férule et frottoir :
[tableaux scolaires suisses de 1935 à 1995] = L'arte tra i banchi di scuola
: [opera svizzera per il quadro scolastico 1935-1995] / $c [Schweizerische
Landesbibliothek] = [Bibliothèque nationale suisse] ; [Red.:] Urs Staub ;
[Texte: Martina Späni ... et al.]
Eine Ausnahme bildet die Angabe [etc.] im Unterfeld $a des Feldes 260. Diese wird ausnahmslos in
eigene eckige Klammern gesetzt:
260
[Basel] [etc.] : $b [Bezug: www.bleiberecht.ch], $c 2012
Innerhalb eckiger Klammern fallen eckige Klammern weg. Siehe auch Zusatz 1.0F1:
245 00 Wasserfälle / $c [fotogr. von Hansruedi Streit ... et al.]
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Zusätze
1.0D.
Zusatz zu Kapitel 1
KATALOGISIERUNGSTIEFE
Die NB verwendet die folgenden Katalogisierungstiefen:
 (Ausführliche Stufe)
Full Level
1 (Ausführlich, ohne
Autopsie)
2 (Weniger ausführlich, ohne Autopsie)
4 (Kernstufe)
Core Level
Temporary Level
Minimal Level
keine LevelAngabe möglich
5 (Teilstufe (vorläufig))
7 (Minimalstufe)
z (nicht anwendbar)
alle Helvetica (Monografien und fortlaufende
Publikationen), die im Schweizer Buch angezeigt
werden (siehe Verwaltungsregel NB
„Triage-Leitlinien“)
Schweizerische fortlaufende Publikationen: Erscheinungsjahr bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden
Schweizerische fortlaufende Publikationen: Erscheinungsjahr nicht bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden
alle Dokumente, die nicht im Schweizer Buch angezeigt
werden:
-ngn-Dokumente
-rpd-Dokumente
Ausnahmen bei rpd-Dokumenten:
-Schweizer Reihenaufnahmen, wenn Erscheinungsjahr bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden ( Code 1)
-Erscheinungsjahr nicht bekannt, Nr. 1 nicht vorhanden ( Code 2)
alle für den Freihandbereich vorgesehenen Dokumente,
die im Schweizer Buch nicht angezeigt werden
-provisorische Aufnahmen von fortlaufenden Publikationen
-provisorische Kurzaufnahmen der Akzession
-nlat-Dokumente (Dokumente in nichtlateinischen
Schriften (ausser kyrillisch und griechisch)) + rpdAuszugscode
-nicht archivierte fortlaufende Online-Ressourcen
-Online-Monografien
-Webarchiv Schweiz
-fortlaufende Publikationen, die nicht erworben werden
und maskiert sind („keine Sammlung“ im Holding-Feld
852)
Die obige Liste kann jederzeit erweitert werden: Es können neue Dokumentengruppen zur NBSammlung hinzustossen, Dokumentengruppen können die Katalogisierungstiefe wechseln etc.
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CATS
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A. Full Level ( Ausführliche Stufe)
Eine Titelaufnahme im Full Level enthält die vollständige bibliographische Beschreibung des
Dokumentes mit allen Zugriffspunkten sowie der Sacherschliessung. Es handelt sich um die MARC21Felder: 0XX, 1XX, 2XX, 3XX1, 4XX, 5XX, 6XX, 7XX und 8XX. Diese Aufnahmen sind nach den in der
Schweizerischen Nationalbibliothek zur Zeit gültigen Regeln katalogisiert (AACR2).
Beispiel
LDR
001
003
005
008
020
020
035
040
041 1
044
082 74
100 1
245 14
250
260
300
490 1
490 1
500
504
500
600
698
700
700
700
19
9
1
1
1
830
0
830
993
2
1
01854nam 2200433 a 4500
vtls001148668
Sz
20020509194400.0
971007s2008
xxk
00| 0 eng d
0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99
080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.)
Sz001148668
Sz $c Sz
eng $h lat
xxk $a xxu
230 $2 23sdnb
Calvin, Jean
The bondage and liberation of the will : $b a defence of the
orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John Calvin ;
ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies
2nd ed.
Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich. : $b
Baker Books, $c 2008
XXXIX, [264] S. ; $c 23 cm
Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought
$v vol. 2
A labyrinth book
Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de
servitute et liberatione humani arbitrii adversus calumnias
Alberti Pighii Campensis
Literaturverz.
Register
Pigge, Albert $d (1490-1542)
Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9
Lane, Anthony N.S.
Davies, Graham I.
Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de
servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas
Alberti Pighii Campensis $l (englisch)
Texts and studies in Reformation and post-Reformation
thought $v 2 $w 1148647
A labyrinth book $w 1148665
sb $b 2013/01 $c 230
Ausnahme siehe Verwaltungsregel NB „Online-Publikationen“
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Seite 3
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Zusatz zu Kapitel 1
B. Core Level (4 Kernstufe)
Für die Katalogisierung im Core Level werden die Informationen, die für die Zone für den Sachtitel und
die Urheberangabe nötig sind, ausschliesslich der Hauptinformationsquelle entnommen. Eine
Ausnahme bildet der Hauptautor, den man auch weiteren Quellen (z.B. Impressum, Umschlag,
Kolophon) entnimmt. Eine Aufnahme im Core Level enthält folgende Felder:
020
040
041
044
082
1XX
245
246
250
260
300
4XX
5XX
6XX
7XX
8XX
9XX
wenn anwendbar
obligatorisch
wenn anwendbar
wenn anwendbar
wenn anwendbar
wenn anwendbar
obligatorisch
Im Feld 245 werden die Mitautoren nach den gültigen Regeln behandelt; von den
Nebenautoren werden jedoch nur jeweils die oder der erste von jeder Funktion aufgeführt.
Dieser oder diesem folgt „... [et al.]“. Bei Körperschaften wird analog verfahren.
wenn anwendbar
wenn anwendbar
wenn anwendbar
obligatorisch (für die Umfangsangabe siehe auch Zusatz 2.5B8.c))
wenn anwendbar
wenn anwendbar
Nur die für die Identifikation des Dokumentes nötigen Felder: 500 (Originaltitel); 500 (wenn
der Titel nicht vom Titelblatt stammt); 505 (Fussnote mit strukturierter Inhaltsangabe); 533
(Fussnote
zur
Reproduktion);
546
(Fussnote
zum
Sprachenvermerk);
Buchhandelsausgaben von Hochschulschriften siehe Sonderregel „Hochschulschriften“,
Kapitel „Buchhandelsausgabe von Hochschulschriften im Core Level (4 – Kernstufe)“
wird durch die Dienststelle Sacherschliessung definiert
wenn anwendbar
wenn anwendbar
obligatorisch
Beispiel
LDR
001
003
005
008
020
020
035
040
041
044
082
100
245
01854nam 22004334a 4500
vtls001148668
Sz
20020509194400.0
971007s2008
xxk
00| 0 eng d
0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99
080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.)
Sz001148668
Sz $c Sz
1 eng $h lat
xxk $a xxu
74 230 $2 23sdnb
1 Calvin, Jean
14 The bondage and liberation of the will : $b a defence of the
orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John
Calvin ; ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies
260
Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich.
: $b Baker Books, $c 2008
300
1 Bd. ; $c 23 cm
490 1 Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought
$v vol. 2
490 1 A labyrinth book
500
Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de
servitute et liberatione humani arbitrii adversus calumnias
Alberti Pighii Campensis
500
Register
504
Literaturverz.
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Seite 4
CATS
Zusätze
600
698
700
700
700
830
830
994
Zusatz zu Kapitel 1
19
9
1
1
1
Pigge, Albert $d (1490-1542)
Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9
Lane, Anthony N.S.
Davies, Graham I.
Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de
servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas
Alberti Pighii Campensis $l (englisch)
0 Texts and studies in Reformation and post-Reformation
thought $v 2 $w 1148647
2 A labyrinth book $w 1148665
rpd2013
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Seite 5
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Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
C. Minimal Level (7 Minimalstufe)
Für die Katalogisierung im Minimal Level werden die Informationen, die für die Zone für den Sachtitel
und die Urheberangabe nötig sind, ausschliesslich der Hauptinformationsquelle entnommen. Eine
Ausnahme bildet der Hauptautor, den man auch weiteren Quellen (z.B. Impressum, Umschlag,
Kolophon) entnimmt.
Die Aufnahmen können mehr Datenelemente enthalten als durch die Anforderungen für
Minimalstufenaufnahmen festgelegt sind.
Eine Aufnahme im Minimal Level enthält folgende Felder:
020
040
041
wenn anwendbar
obligatorisch
Siehe Sonderregel „Nichtlateinische Schriften (ausser kyrillisch und griechisch)“, Kapitel
„Fussnote zum Originaltitel / Fussnote zur Übersetzung“
wenn anwendbar
wenn anwendbar
obligatorisch
Im Feld 245 werden die Mitautoren nach den gültigen Regeln behandelt; von den
Nebenautoren werden jedoch nur jeweils die oder der erste von jeder Funktion aufgeführt.
Dieser oder diesem folgt „... [et al.]“. Bei Körperschaften wird analog verfahren.
wenn anwendbar
wenn anwendbar
obligatorisch (siehe auch Verwaltungsregel NB „Online-Publikationen“; für die Umfangsangabe siehe auch Zusatz 2.5B8.c))
Siehe Sonderregel „Nichtlateinische Schriften (ausser kyrillisch und griechisch)“
wird durch die Dienststelle Sacherschliessung definiert
wenn anwendbar
wenn anwendbar
wenn anwendbar
obligatorisch
082
1XX
245
250
260
300
5XX
6XX
700
710
711
9XX
Beispiel
LDR
001
003
005
008
020
020
035
040
041
044
082
100
245
1
74
1
14
260
300
500
500
504
600 19
698 9
700 1
700 1
994
01854nam 22004334a 4500
vtls001148668
Sz
20020509194400.0
971007s2008
xxk
00| 0 eng d
0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99
080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.)
Sz001148668
Sz $c Sz
eng $h lat
xxk $a xxu
230 $2 23sdnb
Calvin, Jean
The bondage and liberation of the will : $b a defence of the
orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John Calvin
; ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies
Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich. :
$b Baker Books, $c 2008
1 Bd. ; $c 23 cm
Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de servitute et
liberatione humani arbitrii adversus calumnias Alberti Pighii Campensis
Register
Literaturverz.
Pigge, Albert $d (1490-1542)
Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9
Lane, Anthony N.S.
Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de
servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas
Alberti Pighii Campensis $l (englisch)
rpd2013
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Zusatz zu Kapitel 1
Fortlaufende Online-Ressourcen werden im Minimal Level erschlossen, wenn sie nicht durch den
Dienst e-Helvetica archiviert werden.
Das Minimal Level für fortlaufende Online-Ressourcen orientiert sich am ISSN Short Record.
Die Aufnahmen können mehr Datenelemente enthalten als durch die Anforderungen für
Minimalstufenaufnahmen festgelegt sind.
Fortlaufende Online-Ressourche, welche im Minimal Level erschlossen werden, erhalten kein Feld
993 $c und somit auch kein Feld 082.
Eine Aufnahme im Minimal Level enthält folgende Felder:
006
007
022
040
090
210
222
245
246
250
260
310
362
500
710
711
775
776
780
785
856
9XX
obligatorisch
obligatorisch
obligatorisch, wenn vorhanden
obligatorisch
obligatorisch
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
Quelle des Titels (gesehen am …): obligatorisch; Fussnote "Beschreibung und URL
werden nicht aktualisiert" – "Description et URL ne sont pas mises à jour" –
"Descrizione e URL non sono aggiornati": obligatorisch
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch, wenn anwendbar
obligatorisch
obligatorisch
Fiktives Beispiel
LDR
006
007
022
040
041
044
082
090
210
222
245
246
250
260
310
321
362
490
500
500
516
546
710
770
120306c20109999sz qr p s
0
b0ger d
m
d
c r
0 0235-073X $2 40
Sz $c Sz
0 $a ger $b eng
$a sz $a xxu
74 610 $2 23sdnb
$i dcel
0 EDYB work. pap. $b (Dtsch. Ausg., Internet)
0 EDYB working papers $b (Deutsche Ausg. Internet)
00 EDYB working papers $h [Elektronische Ressource] : $b die Online-Publikation
für Managed Care
30 Working papers EDYB $h [Elektronische Ressource]
[Deutsche Ausg.]
Bern [etc.] : $b EDYB Schweiz, $c 20104x jährl.
2x jährl.
Vol. 1, no. 1 (2010)1 EDYB series $v no. 786
Titel von PDF (gesehen am 06.03.2012)
Beschreibung und URL werden nicht aktualisiert
PDF
Text in Deutsch mit engl. Zusfassungen
2 EDYB Schweiz
0 $t EDYB Swiss news $w 16498588
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Dezember 2015
Seite 7
CATS
Zusätze
772 0
775 0
776 08
780 00
830 0
856 40
991
994
994
Zusatz zu Kapitel 1
$t EDYB international
$t EDYB working papers $h [Ressource électronique] $b [Ed. française]
$x 0235-0748 $w 16401592
$i Gedruckte Ausg.: $t EDYB working papers $x 0235-0750 $w 16401894
$t Swiss magazine for managed care $b [Deutsche Ausg.] $x 0235-0767
$w 15652237
EDYB series $v 786
$u http://www.edyb.ch/workingpapers
xefpubl $b 2012
xissn $b 2012/03 $d n
rpd2012
Version 3 (Update 13)
Zusatz_01.doc
Dezember 2015
Seite 8
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
D. Temporary Level (5 Teilstufe (vorläufig))
Provisorische Titelaufnahmen werden von den Diensten Periodika und Akzession erstellt. Für diese
Aufnahmen werden keine Autoritätsdatensätze gemacht.
Beispiel einer provisorischen ISSN-Aufnahme
LDR
001
003
005
007
008
022
035
040
090
210
222
245
310
260
776
00903nas a22002655a 4500
vtls001655362
Sz
20111115115700.0
ta
111115c20129999sz x p 0 a0eng d
0 2235-3798 $2 40
$a Sz001655362
Sz $c Sz
Vorgesehene Publikation am 01.01.2012
0 Med. epigenet. $b (Print)
0 Medical epigenetics $b (Print)
00 Medical epigenetics
Unregelmässig
Basel : $b S. Karger, $c 201208 $i Online-Ausg.: $t Medical epigenetics $h [Elektronische Ressource]
$x 1664-5561 $w 1655336
994
xprov $b 2011
Beispiel einer provisorischen Aufnahme der Akzession
LDR
001
003
005
008
020
020
035
040
041 1
044
100 1
245 14
260
300
490 1
490 1
500
500
500
504
592
600
698
700
700
700
19
9
1
1
1
830
0
830
993
2
01854nam 2200433 a 4500
vtls001148668
Sz
20020509194400.0
971007s2008
xxk
00| 0 eng d
0853647186 $q (Paternoster Press, Carlisle, UK) (geb.) : $c GBP 24.99
080102076X $q (Baker Books, Grand Rapids, Mich.)
Sz001148668
Sz $c Sz
eng $h lat
xxk $a xxu
Calvin, Jean
The bondage and liberation of the will : $b a defence of the
orthodox doctrine of human choice against Pighius / $c John Calvin ;
ed. by A.N.S. Lane ; transl. by G[raham] I. Davies
Carlisle, UK : $b Paternoster Press ; $a Grand Rapids, Mich. : $b
Baker Books, $c [2008?]
XXXIX, 264 S. ; $c 23 cm
Texts and studies in Reformation and post-Reformation thought
$v vol. 2
A labyrinth book
Übers. von: Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de
servitute et liberatione humani arbitrii adversus calumnias
Alberti Pighii Campensis
Erscheinungsvermerk: Frühjahr 2009
Register
Literaturverz.
prov
Pigge, Albert $d (1490-1542)
Willensfreiheit $x Dogmatik $9 <-> 234.9
Lane, Anthony N.S.
Davies, Graham I.
Calvin, Jean. - $t Defensio sanae et orthodoxae doctrinae de
servitute et liberatione humani arbitrii adversus caluminas
Alberti Pighii Campensis $l (englisch)
Texts and studies in Reformation and post-Reformation
thought $v 2 $w 1148647
A labyrinth book $w 1148665
sb $b 2008/22 $c 230
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Seite 9
CATS
Zusätze
1.0E.
Zusatz zu Kapitel 1
SPRACHE UND SCHRIFT DER BESCHREIBUNG
1.0E1. Die NB kennt drei Beschreibungssprachen: Deutsch, Französisch und Italienisch. Für die Wahl
der Beschreibungssprache ist der Haupttitel der Vorlage ausschlaggebend. Man verwendet Deutsch
für alle nicht-romanischen Sprachen und für Rätoromanisch. Für die romanischen Sprachen wird
Französisch verwendet, mit Ausnahme von Italienisch, wo die italienische Sprache verwendet wird.
Das erste Wort eines Satzes oder das erste Wort einer Zone wird immer gross geschrieben.
Ausnahmen:
 Physische Beschreibung/Feld 300 (vol., cassette sonore, vidéocassette, media diversi etc.)
 Internet-Adressen
 Worte wie eVoting, eGovernment, etc.
 In der Vorlage klein geschriebene Akronyme/Abkürzungen (dtv, bfu-Report etc.) werden in
Kleinschreibung übernommen.
Im Übrigen folgt die Gross- und Kleinschreibung den Orthografieregeln der betreffenden Sprache. In
der
bibliografischen
Beschreibung
werden
diakritische
Zeichen,
Transliteration
und
Gross/Kleinschreibung gleich wie die normierten Sucheinstiege in den Feldern 1XX/7XX/8XX
geschrieben (siehe auch RDA-Toolkit, Anhang A für die Beschreibung und Eintragung der normierten
Sucheinstiege).
1.0F.
DRUCKFEHLER
1.0F1. Bei Druckfehlern in Zusätzen zu Sachtiteln und in Urheberangaben wird die „i.e.-Variante“ zur
Berichtigung gewählt.
245 10 Endstation Venedig / $c Donna Leone [i.e. Leon]
Die Bezeichnung von Druckfehlern („sic“, „i.e.“) innerhalb eckiger Klammern wird in runden Klammern
angegeben.
245 14 Der Bestseller : $b [ein Krimialroman (i.e. Kriminalroman)]
1.0G.
AKZENTE UND ANDERE DIAKRITISCHE ZEICHEN
1.0G1. Akzente und diakritische Zeichen auf Grossbuchstaben werden ausser im Französischen stets
gesetzt. Ausnahme: französische Sucheinstiege erhalten Akzente und diakritische Zeichen auf
Grossbuchstaben in der Eintragung und in der bibliografischen Beschreibung.
1.0H.
VORLAGEN MIT MEHREREN HAUPTINFORMATIONSQUELLEN
1.0H1. Einteilige Vorlagen
iii) Für die NB gilt folgende Prioritätenfolge: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch,
Lateinisch.
1.1.
ZONE FÜR DEN SACHTITEL UND DIE URHEBERANGABE
1.1B.
HAUPTTITEL
1.1B1. In allen Sachtiteln wird das erste Wort nach einem Artikel klein geschrieben, sofern nicht
Orthographie-Regeln eine Grossschreibung verlangen (Eigennamen, deutschsprachige Substantive
usw.).
Siehe auch Anhänge „Rechtschreibung“.
Version 3 (Update 13)
Zusatz_01.doc
Dezember 2015
Seite 10
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
Runde Klammern, die sich im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in Urheberangaben befinden,
werden nach Vorlage übernommen.
Wenn die Vorlage Auslassungspunkte im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in
Urheberangaben aufweist, werden sie übernommen. Vor den Auslassungspunkten wird kein Spatium
erfasst.
Bei Alternativsachtitel wird immer vor und nach dem "oder" ein Komma eingefügt.
1.1B6. Finden sich im zu katalogisierenden Dokument Abkürzungen in Sachtiteln, so werden sie
genau nach Vorlage übernommen, auch wenn die Abkürzungen nicht unserer Abkürzungsliste
entsprechen.
Für Akronyme einer Körperschaft, die in der bibliographischen Beschreibung vorhanden sind und für
die Eintragungen gemacht werden, muss die ausgeschriebene Form angegeben werden (meistens in
einer Fussnote).
In der Vorlage ausgeschriebene Wörter, die zu Sachtiteln irgendwelcher Art gehören, werden nie
gekürzt.
Titelzitierungen, die sich im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in Urheberangaben befinden,
werden nach Vorlage übernommen und in Anführungszeichen gesetzt. Kursiv gesetzte Teile, die sich
im Haupttitel, in Zusätzen zum Sachtitel und in Urheberangaben befinden, werden nicht in
Anführungszeichen gesetzt, ausser wenn es sich um Titelzitierungen handelt.
1.1B9. Siehe CONSER, CCM-Zusatz und Sonderregel „Reihen“ sowie Sonderregel „Mehrbändige
Werke“.
1.1C.
ALLGEMEINE MATERIALBEZEICHNUNG
1.1C1. Die NB verwendet zur Zeit je nach Vorlage die unten stehenden allgemeinen
Materialbezeichnungen. Für die Wahl der Sprache gibt der Haupttitel den Ausschlag. Mit Ausnahme
von gedrucktem Text (Gedruckter Text - Texte imprimé - Testo a stampa) erhalten alle Dokumente
eine allgemeine Materialbezeichnung. Siehe auch Zusatz 2.5B24.
Bild
Braille
Elektronische Ressource
Film
Hologramm
Kartei
Kartenmaterial
Medienkombination
Mikroform
Mikroskopisches Präparat
Musikdruck
Musikmanuskript
Objekt
Projektionsbild
Spiel
Tonaufzeichnung
Videoaufzeichnung
Image
Braille
Ressource électronique
Film cinématographique
Hologramme
Fichier
Document cartographique
Ensemble multi-supports
Microforme
Plaque microscopique
Musique imprimée
Musique manuscrite
Objet
Image projetée
Jeu
Enregistrement sonore
Enregistrement vidéo
Immagine
Testo in braille
Risorsa elettronica
Film
Ologramma
Schedario
Documento cartografico
Multimediale
Microforma
Preparato microscopico
Stampa musicale
Manoscritto musicale
Oggetto
Proiezione visiva
Gioco
Audioregistrazione
Videoregistrazione
1.1C4. Siehe Sonderregel „Medienkombinationen“.
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Seite 11
CATS
Zusätze
1.1D.
Zusatz zu Kapitel 1
PARALLELTITEL
1.1D2. Für Core Level siehe Zusatz 1.0D.
1.1D3. Auch wenn der Originaltitel als Paralleltitel angegeben wird, wird er in allen Fällen noch in der
Übersetzungs-Fussnote erwähnt.
1.1D4. Paralleltitel, die ausserhalb der Hauptinformationsquelle erscheinen, werden in einem Feld 246
angegeben. Macht eine Eintragung im Titelindex keinen Sinn, wird der erste Indikator 0 gewählt.
246 1
$i Paralleltitel auf dem Umschlag: $a Facteurs déterminant les déplacements
liés aux loisirs
Für mehrsprachige Wörterbücher siehe Zusatz 2.0B1.
1.1E.
ZUSÄTZE ZUM SACHTITEL
1.1E2. Ein in der Hauptinformationsquelle erwähnter Avant-titre wird als Zusatz zum Sachtitel
angegeben, wenn dies grammatikalisch oder sonst wie möglich ist. Andernfalls wird er in einem Feld
246 vermerkt. Siehe Zusatz 21.30J2.
1.1E3. Sehr lange Zusätze zum Haupttitel. Sehr lange Zusätze zum Haupttitel werden gemäss den
hier erwähnten Bedingungen abgekürzt. Sie werden nicht in einer Fussnote erwähnt. Vor den
Auslassungspunkten wird ein Spatium gesetzt.
1.1E5. Liegen zwei oder mehrere Titel parallel vor, der Zusatz zum Sachtitel jedoch nur in einer
Sprache/Schrift, wird der Zusatz zum Sachtitel unabhängig von der Anordnung in der Vorlage, direkt
nach dem sprachlich dazugehörenden Sachtitel angegeben. Parallele Zusätze zum Sachtitel werden
immer angegeben, auch wenn der Haupttitel nur in einer Sprache vorliegt.
1.1E6. Ein Zusatz zum Sachtitel im Sinn einer Erklärung des Sachtitels wird nur gemacht, wenn dieser
Zusatz der Vorlage entnommen werden kann.
1.1F.
URHEBERANGABEN
1.1F1. Im Unterfeld $c ist die Verwendung von Standardabkürzungen (siehe Anhänge „Abkürzungen“)
obligatorisch. Finden sich in den Urheberangaben jedoch Abkürzungen, werden sie genau nach
Vorlage übernommen, auch wenn sie nicht unserer Abkürzungsliste entsprechen.
Es werden keine Leerschläge zwischen Initialen gemacht.
Bei der Angabe von zwei oder drei Körperschaften werden diese immer durch ein angezogenes
Semikolon voneinander getrennt.
Urheberangaben aus einer anderen Quelle als der Hauptinformationsquelle werden nur erwähnt,
wenn die Urheber für die Identifikation der Publikation wichtig sind oder wenn sie für den
intellektuellen oder künstlerischen Inhalt der Vorlage von Bedeutung sind.
1.1F2. In der Hauptinformationsquelle abgekürzte oder weggelassene Vornamen, die aber anderswo
im Dokument an prominenter Stelle erwähnt sind, werden in eckigen Klammern ergänzt.
1.1F4. Unter einer einzigen Urheberangabe versteht man ebenfalls grammatikalisch verbundene
Urheberangaben. Mit „und“ und „unter Mitarb. von“ verbundene Urheberangaben werden nie durch ein
Semikolon getrennt. Mit „mit“ verbundene Urheber gleicher Funktion werden durch kein Semikolon
getrennt, bei verschiedenen Funktionen aber mit Semikolon versehen:
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
245 02 A short-title catalogue of books / $c compiled by A.W. Pollard with the
help of G.F. Barwick ... [et al.]
245 04 Das UNICEF-Weihnachtsgeschichtenbuch / $c Peter Ustinov (Hg.) ;
mit Vignetten von Jens Rassmus
1.1F5. Von Nebenautoren, die an prominenter Stelle aber nicht in der Hauptinformationsquelle stehen,
werden pro Funktion nur die erste Person oder Körperschaft beschrieben, die weiteren werden durch
drei Punkte und „et al.“ ersetzt.
245 00 ... / $c [éd. par Maurice Pache ... et al.]
1.1F7. Ein "Junior" oder "Senior" bei Autorennamen wird erwähnt.
1.1F8. Ab der zweiten Urheberangabe muss eine Funktionsbezeichnung angefügt werden (in eckigen
Klammern, falls in der Primärquelle nicht vorhanden).
110 2 M.I.S. Trend Lausanne
245 10 SOPHIA : $b bilan & perspectives suisses : une étude auprès des leaders
d’opinion = Status & Zukunftsperspektiven der Schweiz : eine Umfrage bei
Opinionleadern / $c rapport réalisé par M.I.S. Trend Lausanne, Institut pour
l’étude des marchés et les sondages d’opinion ; [réd.:] Marie-Hélène
Miauton, Antoinette Reymond
1.1F10. Bei persönlichen Autoren werden die Funktionsbezeichnungen nur in einer Sprache (nie
parallel) angegeben. Bei Körperschaften werden sie parallel angegeben.
Vorlage
Achtung Korrosion! herausgegeben von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt unter der
Leitung von Kurt Senften
Attention corrosion!
[Nennung der Körperschaft in nur einer Sprache, mit persönlicher Urheberschaft]
Bibliographische Aufnahme
245 00 Achtung Korrosion! = $b Attention corrosion! / $c hrsg. von der
Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt ; unter der Leitung von Kurt
Senften
Vorlage
Achtung Korrosion! herausgegeben von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt
Attention corrosion! édité par la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents
[Nennung der Körperschaft in zwei Sprachen, ohne persönliche Urheberschaft]
Bibliographische Aufnahme
245 00 Achtung Korrosion! / $c hrsg. von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt = Attention corrosion! / éd. par la Caisse nationale suisse
d'assurance en cas d'accidents
Vorlage
Achtung Korrosion! herausgegeben von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt unter der
Leitung von Kurt Senften
Attention corrosion! édité par la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents sous la
direction de Kurt Senften
[Nennung der Körperschaft und der persönlichen Urheberschaft in zwei Sprachen]
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
Bibliographische Aufnahme
245 00 Achtung Korrosion! = $b Attention corrosion! / $c hrsg. von der
Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt = éd. par la Caisse nationale
suisse d'assurance en cas d'accidents ; unter der Leitung von Kurt Senften
1.1F11. Falls auf dem Titelblatt eine Körperschaft in mehreren Sprachen aufgeführt ist, wird nur die
Körperschaft in der Sprache des Haupttitels genannt. [nach LCRI]
Bei Paralleltiteln werden die der Sprache entsprechenden Körperschaften mit eventuellen
Funktionsbezeichnungen genannt.
1.1F14. Wörter oder Wendungen, die weder Namen noch verbindende Formulierungen sind, werden
nicht angegeben. Ausnahme: Kartenmaterialien.
1.1F15. Es handelt sich dabei um Motti, Widmungen, Angaben über finanzielle Beihilfen sowie um
Angaben, welche in der Zone für die physische Beschreibung aufgeführt werden können (z.B. „33
farbige Karten“). Hingegen ist eine Wendung wie „mit 20 von Hand aufgezogenen Illustrationen des
Autors“ eine Urheberangabe.
1.1G.
WERKE OHNE GEMEINSAMEN SACHTITEL
1.1G1. Werke ohne gemeinsamen Sachtitel werden immer gemäss 1.1G3 behandelt. Es wird nicht
berücksichtigt, ob eines dieser Werke dominiert.
1.1G2. Publikationen ohne gemeinsamen Sachtitel, werden immer gemäss 1.1G3 in einer
Titelaufnahme erfasst.
Werke von verschiedenen Urhebern werden durch Punkt und einen Leerschlag voneinander getrennt.
1.1G3. In der NB werden alle Dokumente ohne gemeinsamen Sachtitel nach dieser Regel
katalogisiert.
Werke von verschiedenen Urhebern werden durch Punkt und einen Leerschlag voneinander getrennt.
Bei Werken vom gleichen Urheber mit einer Einleitung wie "suivi de", "et" u.Ä., wird die Einleitung
immer mit einem Komma abgetrennt.
245 10 Chine trois fois muette : $b de la place de la Chine dans le monde
d'aujourd'hui ; suivi de, Bref essai sur l'histoire chinoise / $c Jean
François Billeter
Bei Werken mit unterschiedlichen Urhebern, bei denen das eine Werk mit "suivi de", "et" u.Ä.
eingeleitet wird, muss dieses Werk jeweils mit einem Punkt vom vorher aufgeführten Werk abgetrennt
werden:
245 10 Séjours à la campagne / $c W.G. Sebald. Suivi de, Au royaume des ombres /
par Jan Peter Tripp ; trad. de l'allemand par Patrick Charbonneau
245 10 Vie de Maurice Vergoin, député boulangiste / $c Bertrand Joly. Suivi des,
Souvenirs inédits de Maurice Vergoin, "Note sur le mouvement républicain
révisionniste et le boulangisme (16 mars 1888-6 octobre 1889)"
Einzelheiten über Anhänge und sonstige Beigaben werden als Urheberangaben wiedergegeben ($c).
1.1G4. Werke ohne gemeinsamen Sachtitel werden immer gemäss 1.1G3. behandelt. Es wird nicht
berücksichtigt, ob eines dieser Werke dominiert.
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.2.
ZONE FÜR DEN AUSGABEVERMERK
1.2B.
AUSGABEVERMERK
1.2B1. Für die NB gelten die Abkürzungen der CATS (siehe Anhänge „Abkürzungen“).
Die Erwähnung von Erstauflagen und ähnlichen Angaben werden ebenfalls angegeben.
250
250
250
250
250
1. Aufl.
Ed. originale
1st publ.
Texte intégral
Stand am 27. März 2001
Ist eine Ausgabebezeichnung Bestandteil des Sachtitels und als solche wiedergegeben worden, so
wird sie im Feld 250 nicht wiederholt.
1.2B4.Wenn
aus
Quellen
ausserhalb
des
Dokuments
(z.B
Bibliothekskataloge,
Buchhandelsverzeichnisse, Verlegerangaben usw.) ersichtlich ist, dass das Dokument bereits früher
erschienen ist, dann wird eine entsprechende Ausgabe- oder Auflagebezeichnung2 in der Sprache des
Haupttitels angegeben und in eckige Klammern gesetzt. Die Angabe wird auch dann gemacht, wenn
die Publikation gegenüber früheren Auflagen keine Änderungen aufweist. Ist unklar, ob es sich um
eine Neuauflage oder eine Neuausgabe handelt, liegt die Wahl der passenden Auflage- oder
Ausgabebezeichnung im Ermessen der katalogisierenden Person.
1.2B5. Parallele Ausgabebezeichnungen werden weggelassen.
1.2C.
URHEBERANGABE ZUR AUSGABE
1.2C3. Parallele Ausgabebezeichnungen werden weggelassen. [nach LCRI]
1.2C4. Parallele Urheberangaben werden weggelassen. [nach LCRI]
1.2C5. Parallele Urheberangaben werden nicht angegeben. [nach LCRI]
1.2D.
ZUSÄTZLICHE AUSGABEBEZEICHNUNG
1.2D1. Wenn in der Vorlage eine zusätzliche Ausgabebezeichnung erwähnt wird, wird sie vermerkt.
Ob die vorliegende Ausgabe gegenüber früheren Änderungen aufweist, ist nicht relevant.
1.2D2. Parallele zusätzliche Ausgabebezeichnungen werden nicht angegeben.
1.2D3. Zusätzliche Ausgabebezeichnungen werden immer angegeben, wenn sie in der Vorlage
genannt sind.
1.2E.
URHEBERANGABE ZUR ZUSÄTZLICHEN AUSGABEBEZEICHNUNG
1.2E2. Parallele zusätzliche Ausgabebezeichnungen werden nicht angegeben. [nach LCRI]
1.2E3. Es ist gleich wie in 1.2C4. und 1.2C5. zu verfahren. [nach LCRI]
2
Wenn sich die Aufmachung oder der Inhalt einer Auflage von anderen Auflagen desselben Werkes
unterscheidet, spricht man auch von einer Ausgabe.
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.4.
ZONE FÜR DEN ERSCHEINUNGSVERMERK
1.4B.
ALLGEMEINE REGEL
1.4B4. Erscheinungsorte und Verlagsnamen werden grundsätzlich nicht abgekürzt. Erläuterungen zu
Erscheinungsorten dürfen jedoch abgekürzt werden:
260
Frankfurt a.M.
1.4C.
ERSCHEINUNGS- UND VERTRIEBSORT
Die Adresse muss für den Bezug gültig sein. Man muss bei der angegebenen Adresse das Dokument
beziehen können. Bei der Katalogisierung für das Schweizer Buch muss dieses Faktum bei
schweizerischen Adressen überprüft werden.
Bei der Katalogisierung von Dokumenten, die nicht im Schweizer Buch angezeigt werden, werden
keine Überprüfungen gemacht.
Adressen müssen vollständig und eindeutig sein. Zum Beispiel, wenn am gleichen Ort zwei oder
mehrere Franz Müller oder F. Nydegger wohnen, so ist eine präzise Lokalisierung (Strasse, Postfach
etc.) anzugeben. Ebenso müssen Firmennamen eindeutig sein.
Adressen jeglicher Art, die in gedruckten und/oder elektronischen Telefonbüchern der Schweiz zu
finden sind - sofern sie eindeutig sind - werden nicht durch Strassenangaben/Postfächer ergänzt.
Namen von kommerziellen Verlegern im Ausland, die in Verlegerverzeichnissen zu finden sind,
werden nicht ergänzt. Dagegen werden Privatadressen im Ausland ergänzt, sofern die näheren
Angaben vorhanden sind (z.B. in der Vorlage, Begleitschreiben etc.). Es werden keine
Nachforschungen gemacht.
Wenn bekannt ist, dass ein Verleger oder Herausgeber Niederlassungen an mehreren Orten hat, so
dürfen für ein bestimmtes Dokument nur Verlagsorte angegeben werden, die in der Publikation
genannt sind oder durch Verlegerangaben, Korrespondenzen oder Rückfragen bestätigt sind (z.B.
Herder).
Wird eine Postfachnummer angegeben, so muss unbedingt die Postleitzahl hinzugefügt werden, damit
das Postamt eindeutig bezeichnet ist:
Zürich [Postfach 687, 8027]
Biel (Postfach 898, 2501)
Bei Strassenangaben werden keine Postleitzahlen angegeben.
1.4C1. Bei Adressänderungen muss diejenige Adresse angegeben werden, die in der Publikation
steht. Die Publikation kann damit identifiziert werden. Die neue Bezugsquelle muss in einer
allgemeinen Fussnote vermerkt werden:
260
500
Frauenfeld (Reutenenstr. 32) : $b F. Dudler, $c 1993
Neue Adresse: F. Dudler, Nidaugasse 1, 2502 Biel
1.4C2. Die Sprachenregelung der NB wird verwendet, wenn ein Erscheinungsort präzisiert werden
muss.
Erscheinungsorte, die in dialektischer Form geschrieben werden, werden in eckigen Klammern in der
Schriftsprache hinzugefügt:
260
Züri [Zürich] : $b Schobinger, $c 1996
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.4C3. Identifikationsmerkmale für Ortsnamen werden falls nötig nach Vorlage übernommen.
In der Schweiz werden gleichnamige Orte immer durch die Angabe des Kantons, der Region, des
anliegenden Flusses oder der Postleitzahl unterschieden:
Buchs AG
Langnau [i.E.]
Eschenbach (6274)
1.4C5. Bei mehr als einem Verlagsort wird nur der erste genannt, gefolgt von einem [etc.]. Wenn der
erste Verlagsort kein schweizerischer Verlagsort ist, aber einer/mehrere vorhanden ist/sind, wird der
erste schweizerische Verlagsort an zweiter Stelle genannt. Zusätzliche typographisch hervorgehobene
Verlage werden nicht erwähnt.
260
260
Zürich [etc.] : $b Schulthess
New York ; $a [Basel] [etc.] : $b Birkhäuser
1.4C6. Angenommene Publikationsorte werden gemäss der Sprachenbestimmung der NB
eingegeben.
Kann weder der Publikationsort noch ein Vertriebsort angegeben werden, so muss an ihrer Stelle die
Abkürzung [S.l.] (=sine loco) in eckigen Klammern angegeben werden. Diese Abkürzung darf nie bei
Dokumenten verwendet werden, die im Schweizer Buch angezeigt werden. [S.l.] ist im Schweizer
Buch erlaubt bei Hochschulschriften (siehe Sonderregel „Hochschulschriften“), bei Reproduktionen
von Suisa-Musikmanuskripten (siehe Zusatz 5.4C2.) und bei Angabe einer Web- oder Mailadresse als
Name des Verlags/Vertriebs. Falls auf der entsprechenden Internetseite ein Erscheinungs- oder
Vertriebsort bzw. ein Land eruierbar ist, wird dieser/dieses anstelle von [S.l.] eingesetzt.
Fiktive Beispiele für eine Webadresse
260
260
260
260
[S.l.] : $b AV-Video : $b [Bezug:] www.bahnfilm.com, $c cop. 2006
[S.l.] : $b [Bezug:] www.bahnfilm.net, $c cop. 2006
[Schweiz] : $b [Bezug:] www.bahnfilm.ch, $c cop. 2006
Frauenfeld : $b AV-Video : $b [Bezug:] www.bahnfilm.ch, $c cop. 2006
Beispiel für eine Mailadresse
260
Bern : $b Frauengruppe gegen Sexismus und Rassismus : $b Bezug:
[email protected], $c 2006
Wird anstelle eines fehlenden Publikationsorts und eines fehlenden Vertriebsorts [S.l.] angegeben, so
kann, wenn in der Publikation vorhanden, ein Hersteller mit Herstellungsort angegeben werden.
Ist/sind in der Publikation ein oder mehrere Hersteller und/oder Herstellungsort/e angegeben, so wird
nur der erstgenannte aufgenommen. Ist der erstgenannte Hersteller ein ausländischer und werden
danach noch schweizerische genannt, so wird ein schweizerischer Hersteller angegeben. Werden nur
ausländische Hersteller genannt, und ist der erstgenannte ein aussereuropäischer, und werden
danach noch europäische genannt, so wird ein europäischer angegeben.
1.4C7. Bei grauer Literatur, die im Schweizer Buch angezeigt wird, wird die Bezugsadresse inklusive
Postleitzahl nach dem Erscheinungsort hinzugefügt, falls diese nicht im elektronischen Telefonbuch
gefunden werden kann.
Ist bekannt, dass der in der Publikation genannte verantwortliche Verlag keine brauchbare Adresse
hat, so ist eine von ausserhalb der Publikation bekannte Auslieferungsstelle in eckigen Klammern
anzugeben.
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CATS
Zusätze
1.4D.
Zusatz zu Kapitel 1
NAME DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE
1.4D2. Bei Namen von kommerziellen Verlegern, die aus Familiennamen und Vorname/n bestehen
und die am Verlag beteiligt sind, werden der oder die Vorname/n nur mit der Initiale wiedergegeben.
Es wird immer nur der erste Buchstabe eines Vornamens angegeben (Philipp = P., Christoph = C.).
Vornamen werden erst dann ausgeschrieben, wenn damit zwei sonst gleichnamige kommerzielle
Verleger am gleichen Ort voneinander unterschieden werden können.
Gleichzeitig wird bei Verlagsnamen, die aus einem Personennamen bestehen (dem Namen einer am
Verlag beteiligten Person) der Begriff "Verlag" – hier im weitesten Sinne und unabhängig von der
Sprache zu verstehen – weggelassen, auch wenn er in der Vorlage zu finden ist:
Vorlage
Kunstverlag Joseph Fink, Lindenberg
Bibliografische Aufnahme
260
$a Lindenberg : $b J. Fink
Vorlage
Edition Patrick Frey c/o SCALO Zürich – Berlin – New York
Bibliografische Aufnahme
260
$a Zürich [etc.] : $b P. Frey c/o Scalo
Jedoch:
Vorlage
Edition Peter Lang
© Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main
Peter Lang Edition ist ein Imprint der Peter Lang GmbH
Peter Lang – Frankfurt am Main  Bern  Bruxelles  New York  Oxford  Warszawa 
Wien
Bibliografische Aufnahme
260
$a Frankfurt a.M. ; $a Bern [etc.] : $b Peter-Lang-Edition
Der Verleger Peter Lang ist nicht an der Gründung dieses Imprint-Verlags beteiligt.
Vorlage
JRP|Ringier Kunstverlag AG
Zürich
Bibliografische Aufnahme
260
$a Zürich : $b JRP/Ringier Kunstverlag
Der Begriff „Kunstverlag“ wird im obigen Fall – falls vorhanden – beigefügt, da es sich um einen
Zusammenschluss von einem Verleger und einem Verlag handelt (Michael Ringier und JRP Editions).
Bei Verlagsnamen, die aus einem sachlichen oder geographischen Begriff oder aus dem Namen einer
berühmten Persönlichkeit (die am Verlag nicht beteiligt ist) bestehen, wird der Begriff "Verlag"
beigefügt, wenn er in der Vorlage zu finden ist (z.B. Panorama-Verlag, Europa-Verlag, GotthelfVerlag, Editions Noir sur blanc, Rudolf-Steiner-Verlag, Christoph-Merian-Verlag). Der Begriff "Verlag"
darf nicht selbst erfunden werden. Er muss in der Vorlage, im Telefonbuch, in einem
Verlegerverzeichnis, im Briefkopf eines Begleitschreibens etc. gefunden werden.
Die Option 1.4D2. wird nicht angewendet.
1.4D5. Bei mehreren Verlagen werden die ersten drei aufgeführt, an dritter Stelle der Schweizerische,
falls dieser nicht vorher genannt wurde. Weitere Verlage werden durch den Ausdruck [etc.] ersetzt.
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.4D6. Ausländische Vertriebs- oder Auslieferungsstellen werden nicht erwähnt, ausser im
Dokument ist kein verantwortlicher Verleger genannt.
Schweizerische Vertriebs- oder Auslieferungsstellen werden in folgenden Fällen weggelassen:

ein verantwortlicher, kommerzieller Verleger ist genannt
260
Bern : $b H. Huber : $b zu beziehen bei: Testzentrale der Schweizer
Psychologen [etc.]
260
Paris : $b H. Champion ; $a Genève : $b diff. hors France: Slatkine

die Vertriebs- oder Auslieferungsstelle gehört zum gleichen Haus wie der genannte Verleger
260

Stafa-Zurich : $b Trans Tech Society : $b distrib. worldwide by: Trans Tech
Society Ltd. [etc.]
die Vertriebs- oder Auslieferungsstelle ist ein Zwischenbuchhändler
260
Zurich : $b JRP/Ringier ; $a Affoltern a.A. : $b distrib.: Buch 2000, AVA
Verlagsauslieferung AG [etc.]
260
Bielefeld : $b Reise Know-How, P. Rump ; $a Affoltern a.A. : $b Bezugsadresse: AVA-Buch 2000 [etc.]
Ist eine Vertriebs- oder Auslieferungsstelle zu erwähnen, wird bei mehreren nur die erstgenannte
aufgeführt, die weiteren werden durch den Ausdruck [etc.] ersetzt.
1.4D7. Wird im Dokument kein verantwortlicher Verleger oder eine Vertriebsstelle genannt, ist jedoch
eine/r von ausserhalb des Dokumentes bekannt, so muss diese/r in eckigen Klammern angegeben
werden.
Kann weder der Name eines Verlags noch eine Vertriebsstelle angegeben werden, so muss an ihrer
Stelle die Abkürzung [s.n.] (=sine nomine) in eckigen Klammern angegeben werden. Diese Abkürzung
darf nie bei Dokumenten verwendet werden, die im Schweizer Buch angezeigt werden (Ausnahme:
Hochschulschriften). Wird anstelle eines fehlenden Verlegers und einer fehlenden Vertriebsstelle [s.n.]
angegeben, kann, wenn in der Publikation vorhanden, ein Drucker mit Druckort angegeben werden.
260
$a [S.l.] : $b [s.n.], $c 2002 $e (Mehlbeck : $f Druckerei Dittmer)
1.4E.
FUNKTIONSBEZEICHNUNG DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE
Die Vertriebsstelle wird nach dem folgenden Schema eingegeben:
260
[Cuira] : $b Uniun da scripturas e scripturs rumantschs : $b Auslfg.: Lia
Rumantscha, $c 1998
Die Bezeichnung der Auslieferung wird von der Vorlage übernommen. Dabei ist die Abkürzungsliste in
CATS zu verwenden (siehe Anhänge „Abkürzungen“).
1.4F.
ERSCHEINUNGS- UND ODER VERTRIEBSJAHR
Es wird das jüngste Erscheinungsjahr angegeben. Ist auf dem Titelblatt ein anderes Jahr, wird es in
einer Fussnote erwähnt.
1.4F1. Wenn in der Vorlage einer physischen Einheit eine Zeitspanne (z.B. 1995-1996) aufgeführt ist,
wird das jüngste Jahr angegeben.
1.4F2. Erklärungen zu Daten werden in einer allgemeinen Fussnote gemacht.
1.4F5. Wird nicht verwendet.
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Seite 19
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.4F6. Wenn in der Publikation kein Erscheinungsjahr angegeben ist, so wird an dessen Stelle von
den übrigen vorhandenen Jahreszahlen die neueste erfasst. Das kann das Copyright-Jahr, das
Druckjahr oder das Jahr des Dépôt légal sein. Das Copyright-Jahr ist als solches (mit "cop.") zu
bezeichnen. Das Jahr des Dépôt légal wird nicht geklammert.
1.4F7. Bei unsicheren Daten wird der Sprachengebrauch der NB gemäss dem folgenden Schema
verwendet:
Deutsch
Französisch
Italienisch
Zeitraum
, [1971 oder 1972]
, [1971 ou 1972]
, [1971 o 1972]
ein Jahr oder das nächste
, [1969?]
, [1969?]
, [1969?]
wahrscheinliches Datum
, [zwischen 1906 und 1912]
, [entre 1906 et 1912]
, [tra 1906 e 1912]
im Zwischenraum von 20 Jahren
, [ca. 1960]
, [env. 1960]
, [ca. 1960]
ungefähres Datum
, [197?]
, [197?]
, [197?]
im erwähnten Jahrzehnt
, [18??]
, [18??]
, [18??]
im erwähnten Jahrhundert
Notfalls kann anstelle eines Jahres die Abkürzung [s.a.] (=sine annum) in eckigen Klammern
angegeben werden. Für die Anzeige im Schweizer Buch siehe Verwaltungsregel "Triage-Leitlinien“.
1.4F8. Wenn ein mehrteiliges Werk vollständig vorliegt, muss das Datum vervollständigt werden.
1.4G.
ORT UND NAME DER HERSTELLERFIRMA, HERSTELLUNGSJAHR
1.4G4. Herstellungsort und Herstellerfirma können angegeben werden, wenn keine Verlags/Vertriebsstellen vorhanden sind. Ist/sind in der Publikation eine oder mehrere Herstellungsorte
und/oder Herstellungsfirmen angegeben, so wird nur der erstgenannte Ort resp. die erstgenannte
Herstellerfirma aufgenommen.
260
$a [S.l.] : $b [s.n.], $c 2002 $e (Mehlbeck : $f Druckerei Dittmer)
Publikationen nach 1900
Bei fehlender Verlagsangabe wird der Herstellungsort ($e) oder die Herstellerfirma ($f) im Feld 260
verzeichnet.
Publikationen von 1800-1900
Druckereien werden als (kommerzielle) Verlage betrachtet und gemeinsam mit dem Druckerei-Ort im
Feld 260 $a : $b aufgeführt.
Publikationen vor 1800
Siehe Zusatz 2.12.
1.5.
ZONE FÜR DIE PHYSISCHE BESCHREIBUNG (KOLLATION)
Grundsätzlich werden in der Zone für die physische Beschreibung (Kollation) die Abkürzungen der
CATS verwendet (siehe Anhänge „Abkürzungen“). Die Abkürzungen sind obligatorisch.
1.5B.
SPEZIFISCHE MATERIALBEZEICHNUNG UND UMFANG
1.5B1. Die Ausdrücke für die spezifische Materialbezeichnung befinden sich im Anhang
„Übersetzungen: Materialbezeichnungen“
Version 3 (Update 13)
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Seite 20
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.5B4.
a) Die Spieldauer wird folgendermassen angegeben: 1 Compact Disc (44 Min. 8 Sek.)
c) Falls keine Spielzeit angegeben ist, wird diese geschätzt und in runden Klammern hinzugefügt.
d) Mehrere Spielzeiten werden zusammengezählt und als Gesamttotal in runden Klammern
hinzugefügt.
1.5B5. Wenn die spezifische Materialbezeichnung nicht gezählt werden kann, wird deren
Bezeichnung im Unterfeld $a vermerkt. Wenn die Publikation vollständig ist, wird die Anzahl
Materialien hinzugefügt. Eine Ausnahme bilden Medienkombinationen, deren Einzelkomponenten
eigene bibliografische Informationen aufweisen: $a Versch. Medien (siehe Sonderregel
"Medienkombinationen“).
1.5D.
FORMAT
1.5D1. Ändert das Format einer Reihe oder eines mehrbändigen Werkes, wird die Spannweite
zwischen dem kleinsten und dem grössten Format angegeben:
300
$c 21-30 cm
1.5D2. Mappe, Rolle, Schuber usw.
Mappe, Rolle usw.
Printdokumente
020
300
0824792726 : $c CHF 120.1 Mappe (34 Bl.)
020
300
nicht vorhanden
1 Mappe (2 Broschüren, 1 Faltbl.)
Bei der Katalogisierung von Printdokumenten werden "Mappe“, „Rolle“ usw. als spezifische
Materialbezeichnung angegeben.
Bei „Mappe“, „Rolle“ etc. wird in der ISBN-Zone keine Bindungsart angegeben.
Non-Books
300
300
3 Schallplatten : $b 3 UpM, stereo ; $c 30 cm, in Kassette 32 x 16 x 5 cm
20 Photographien : $b Positive ; $c 20 x 30 cm, in Schachtel 22 x 32 x 5 cm
Bei der Katalogisierung von Non-Books werden die Begriffe "Kassette", „Schachtel“ usw. zusammen
mit dem Format angegeben.
Schuber
Printdokumente
020
020
3688002203 $q (geb., in Schuber) : $c CHF 52.$c DEM 104.- (geb., in Schuber)
020
300
500
nicht vorhanden
45 S. : $b Ill. ; $c 25 cm
In Schuber
Wenn keine ISBN und/oder keine Preisangabe vorhanden sind, wird die Bezeichnung „Schuber“ in
einer allgemeinen Fussnote vermerkt.
Non-Books
300
6 Schallplatten : $b 33 UpM, stereo ; $c 30 cm, in Schuber
Version 3 (Update 13)
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Dezember 2015
Seite 21
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
Bei der Katalogisierung von Non-Books soll der Ausdruck Schuber zusammen mit dem Format
angegeben werden.
1.5E.
ANGABE VON BEGLEITMATERIAL
1.5E1. Online verfügbares Begleitmaterial, auf das in der vorliegenden Publikation hingewiesen wird,
wird nicht in einem Unterfeld $e erwähnt. Siehe auch Zusatz 1.7B11.
b) Für Beilagen mit oder ohne eigenem Titel siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“ Kapitel
‚Sonderfall Beilage’“.
d) Nach einem Pluszeichen (+) stehen uns für die Beschreibung eines Begleitmaterials wieder die
gleichen 3 ISBD-Unterfelder zur Verfügung wie für die Beschreibung des Hauptteiles. Nämlich:
Spezifische Materialbezeichnung oder der Begriff, der auf der Vorlage erscheint, (:)
Illustrationsangabe, (;) Format. Und nach jedem weiteren Pluszeichen stehen uns wieder diese 3
Unterfelder zur Verfügung. Die üblichen ISBD-Deskriptionszeichen werden gesetzt.
300
300
300
300
35 S. ; $c 24 cm + $e 1 Broschüre ([12] S. : Ill. ; 15 cm)
124 S. : $b Ill. ; $c 18 cm + $e 1 Preisliste
230 S. : $b Ill. ; $c 25 cm + $e 1 Schallplatte (32 Min. : 33 UpM., stereo
; 17 cm)
2 Bd. : $b Ill. ; $c 28 cm + $e 8 Diapositive (farbig ; 5 x 5 cm) + 4 Bilder
(farbig ; 6 x 24 cm)
1.6.
ZONE FÜR DIE GESAMTTITELANGABE
1.6B.
HAUPTTITEL DES GESAMTWERKS
1.6B1. Enthält der Haupttitel eine Zählung als festen Teil des Haupttitels der Serie, so wird sie
herausgelöst und als Zählung im Unterfeld $v erwähnt. Es werden keine Auslassungszeichen
gemacht.
490 1
490 1
490 1
Publication of the Social Science Education Consortium $v 122
L.Ray Buckendale lecture $v 26
Cuaderno del instituto $v no. G
1.6B2. Im Feld 490 wird die Gesamttitelangabe wiedergegeben, die sich auf der Publikation befindet,
im Feld 8XX eine standardisierte Form davon.
1.6C.
PARALLELTITEL DES GESAMTWERKS
1.6C1. Für die Angabe des Haupttitels und/oder des/der Paralleltitel/s des Gesamtwerks siehe
Sonderregel „Reihen“, Kapitel „Bearbeitung von parallelen Reihentiteln“.
1.6D.
ZUSATZ ZUM GESAMTTITEL
1.6D1. Zusätze zum Gesamttitel werden nicht angegeben. Für gleichlautende Titel werden bei
Nebeneintragungen in einem 8XX-Feld anstelle von Untertiteln Verlage als Unterscheidungsmerkmal
eingegeben.
Version 3 (Update 13)
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Seite 22
CATS
Zusätze
1.6F.
Zusatz zu Kapitel 1
ISSN DES GESAMTWERKS
1.6F1. Falls sich die ISSN-Nummer nicht in der Vorlage befindet, wird sie mit eckigen Klammern
hinzugefügt, wenn sie bekannt ist.
Der Begriff "ISSN" muss nicht eingegeben werden, er wird durch die Parameter in VTLS automatisch
hinzugefügt.
1.6G.
ZÄHLUNG DES GESAMTWERKS
1.6G1. Für die NB ist die Abkürzungsliste der CATS verbindlich (siehe Anhänge „Abkürzungen“).
Benennungen alternativer Zählungen werden wiedergegeben.
1.6G2. Siehe auch Sonderregel „Reihen“.
1.6G3. Die Option wird angewendet.
1.6H.
UNTERREIHE
1.6H1. Siehe Zusatz 1.6B-1.6G.
1.6H2. Haupt- und Unterreihetitel werden in den Sprachen aufgeführt, in denen Haupt- und
Paralleltitel des zu katalogisierenden Dokumentes vorliegen.
1.6H3. Siehe Zusatz 1.6G1.
1.6H6. Siehe Zusatz 1.6C. und 1.6D.
1.6H7. Falls sich die ISSN-Nummer nicht in der Vorlage befindet, wird sie mit eckigen Klammern
hinzugefügt, wenn sie bekannt ist.
1.6H8. Siehe auch Zusatz 1.6G.
1.6J.
MEHRERE GESAMTTITELANGABEN GESAMTTITELANGABEN
1.6J1. Siehe auch Zusatz 1.6B-1.6H.
1.7.
ZONE FÜR DIE FUSSNOTEN
1.7A.
ALLGEMEINE REGEL
1.7A1. Interpunktion. Für jede Fussnote wird ein neues Feld 5XX verwendet (Ausnahme:
mehrbändige Werke).
Der einleitende Text der Fussnote wird automatisch per System gemacht. Weiteren Einleitungen,
welche von Hand geschrieben werden müssen, folgt ein angezogener Doppelpunkt.
1.7A2. Informationsquellen. Eine Ausnahme besteht bei mehrbändigen Werken, dort können eckige
Klammern gesetzt werden, da ein Feld 505 mit einer Aufnahme gleichgesetzt wird.
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Seite 23
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.7A3. Form der Fussnoten
Zitate. Nach den Zitaten wird keine Quellenangabe gemacht.
Formale Fussnoten. Für die standardisierten Einleitungen siehe bei der entsprechenden Fussnote
oder in den Übersetzungslisten (siehe Anhänge „Übersetzungen“) nach.
1.7A4. Erwähnung von anderen Ausgaben oder Werken
Andere Werke und Ausgaben des gleichen Werkes. Die Fussnote wird in folgender Form angegeben:
Einleitender Text: Titel / Urheber
Der Urheber wird nur erwähnt, wenn er verschieden von dem im Feld 245 genannten Urheber ist.
Fussnoten betreffend die Reproduktion. Die Reihenfolge ist von MARC21 bestimmt.
1.7B.
FUSSNOTEN
Der Übersetzungsvermerk steht an erster Stelle. Die Reihenfolge von AACR2 gilt nur für die Felder
500, für die anderen gilt die Reihenfolge von MARC21.
1.7B2. Sprache der Publikation und/oder Übersetzung oder Bearbeitung
Die Fussnote für die Sprache der Publikation ist das Feld 546. Hier wird die Sprache der Vorlage
angegeben, wenn dies nicht aus dem Titel ersichtlich ist.
Übersetzungsvermerk: Originalsachtitel, die in der Vorlage genannt sind, werden in einer Fussnote
500 vermerkt, dies auch wenn ein Originalsachtitel bereits als Paralleltitel angegeben ist.
Originalsachtitel, die nicht im Dokument erwähnt werden, können ebenfalls in einer Fussnote 500
vermerkt werden, wenn sie bekannt oder leicht zu finden sind (z.B. anhand der Datenbank). Der
Untertitel des Originalsachtitels wird sowohl im Feld 500 wie auch im Feld 7XX weggelassen. Nicht
vermerkt werden folgende Titel: "Also available in English under the title: ...", da es nicht klar ist, ob
das ein Originalsachtitel ist.
Die Fussnote wird eingeleitet mit:
Übers. von:
Trad. de:
Trad. di:
Falls der Übersetzungstitel des gemeinsamen Haupttitels sowie der Einzeltitel angegeben wird, wird
die Einleitung präzisiert mit:
Übers. von (gemeinsamer Titel)
Übers. von (einzelne Titel)
Trad. de (titre collectif)
Trad. de (titres des œuvres)
Trad. di (titolo collettivo)
Trad. di (titoli singoli)
Beispiel
100 1
245 14
500
500
505
700
700
700
700
700
700
700
700
700
0
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Christie, Agatha
Die Mausefalle und andere Fallen / $c Agatha Christie
Übers. von (gemeinsamer Titel): Three blind mice and other cases
Übers. von (einzelne Titel): Three blind mice ; The sanctuary ; The last
seance ; Death in the clouds
Die Mausefalle ; Das Asyl ; Die letzte Sitzung ; Tod in den Wolken
Christie, Agatha. - $t Three blind mice and other cases $l (deutsch)
Christie, Agatha. - $t Die |Mausefalle
Christie, Agatha. - $t Das |Asyl
Christie, Agatha. - $t Die |letzte Sitzung
Christie, Agatha. - $t Tod in den Wolken
Christie, Agatha. - $t Three blind mice $l (deutsch)
Christie, Agatha. - $t The |sanctuary $l (deutsch)
Christie, Agatha. - $t The |last seance $l (deutsch)
Christie, Agatha. - $t Death in the clouds $l (deutsch)
Version 3 (Update 13)
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Seite 24
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.7B4. Titelvarianten. Alle Titelvarianten werden in einem Feld 246 (erster Indikator 1 oder 0)
erwähnt. Existiert kein passender zweiter Indikator, wird dieser leergelassen und Unterfeld $i wird
verwendet. Im Fall von Avant-titres wird Unterfeld $i mit dem Begriff Avant-titre (deutsch und
französisch) – Pretitolo (italienisch) eingeleitet.
Die transliterierte Form des Haupttitels wird nicht in einer Fussnote angegeben.
Untertitel, welche nicht in der Hauptinformationsquelle jedoch an prominenter Stelle erwähnt sind,
werden nach Möglichkeit im Feld 245 in eckigen Klammern ergänzt.
1.7B5. Paralleltitel und Titelzusätze. Wenn die Beziehung zwischen dem Zusatz zum Sachtitel und
den Sachtiteln der einzelnen Werke unklar ist, wird der Zusatz zum Sachtitel mit einer entsprechenden
Erläuterung in einer Fussnote wiedergegeben.
Beispiel
245 04 Les anges dans nos campagnes. $b Kling, Glöckchen, kling
500
Sous-titre pour les deux oeuvres: Traditional, chorus & brass band
1.7B6. Fussnoten zu Urheberangaben. An prominenter Stelle erwähnte Körperschaften, deren
Beitrag zum Inhalt der Publikation (Funktion) unklar ist, werden in einer Fussnote erwähnt. Für die
Einleitung der Fussnote siehe Anhänge „Übersetzungen“. Sind zwei oder mehr Körperschaften
genannt, wird nur die erste erwähnt, gefolgt von drei Punkten und „et al.“.
Akronyme einer Körperschaft, welche nicht in den anderen Zonen der bibliographischen Beschreibung
aufgelöst worden sind, werden in einer Fussnote 500 aufgelöst.
Eine Fussnote zur Erklärung eines Namens (z.B. Auflösung eines Pseudonyms) wird nur geschrieben,
wenn der Urheber in der bibliografischen Beschreibung nicht mit dem Ansetzungsnamen
übereinstimmt.
1.7B7. Ausgabe und Geschichte. Angaben zu Ausgabe und Geschichte werden – unabhängig
davon, ob es sich um gleiche oder um unterschiedliche allgemeine resp. spezifische
Materialbezeichnungen handelt – nach eigenem Ermessen gemacht und mit entsprechenden
Nebeneintragungen versehen. Informationen dieser Art müssen jedoch in der Vorlage an prominenter
Stelle erwähnt sein.
Frühere Ausgaben mit gleichem Sachtitel, die bei einem anderen Verlag erschienen sind, werden –
solange dies sinnvoll ist – in einer Fussnote 500 vermerkt.
Frühere Ausgaben in der gleichen Sprache mit anderem Sachtitel (beim gleichen oder einem anderen
Verlag) werden in einer Fussnote 500 vermerkt.
Handelt es sich bei der Publikation, die gemäss den oben stehenden Bestimmungen erwähnt wird, um
eine online verfügbare elektronische Ressource, wird auch die betreffende URL (falls bekannt) in
einem Feld 500 angegeben:
500
Die 2. Aufl. erschien 2001 im Internet unter dem gleichen Titel unter
der Adresse: http://people.freenet.de/airpower/sinndeslebens.htm
Ausgaben, die gleichzeitig auch noch in anderen Sprachen erscheinen, werden nicht vermerkt.
Ausgaben, die früher in anderen Sprachen erschienen sind, werden nicht vermerkt.
1.7B9. Verlag, Vertriebsstelle etc. Copyright bei einem anderen Verlag oder einer anderen
Körperschaft: Copyrights (Urheberrechte), die ein anderer Verlag oder eine andere Körperschaft im
gleichen Sprachraum besitzt, werden inklusive Copyrightjahr in einer Fussnote 500 vermerkt:
500
Cop. 1994: S. Fischer, Frankfurt a.M.
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
Sind zwei oder mehr Körperschaften oder Verlage genannt, wird nur die resp. der erste erwähnt,
gefolgt von drei Punkten und „et al.“.
Copyright bei einer Person: Copyrights (Urheberrechte), die eine Person besitzt, werden in einer
Fussnote 500 nicht vermerkt.
1.7B10. Physische Beschreibung. Befindet sich eine Vorlage (Non Books) zusammen mit einer
Beilage in einem Behältnis, wird das Behältnis in einer Fussnote 500 angegeben.
1.7B11. Beilagen und Supplemente. Für Beilagen ohne Titel: keine Fussnote. Für Beilagen mit Titel:
siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“.
Enthält eine Publikation einen Hinweis auf eine Beilage in Form einer online verfügbaren
elektronischen Ressource mit weiterführenden Materialien, wird im Unterfeld $u des Feldes 505 2 die
spezifische URL (= direkter Link) verzeichnet. Neben dem fixen Feld 007 (c = Elektronische
Ressource; r = Fernzugriff) wird dem Datensatz zusätzlich ein Feld 991 mit dem Auszugscode
xempubl angefügt (siehe auch Verwaltungsregel NB „Codes d’extraction)“:
007
505 2
991
c r
Suppl. zum Katalog: $u http://www.kunstmuseumbasel.ch/uploads/tx_
zephirkmdownload/media/Supplement_zum_Katalog_Die_Magie_der_Dinge.pdf
xempubl $b 2008
Fiktive Beispiele
007
505 2
991
c r
Tipps und Tricks unter $u http://www.keinundaber.ch/bergleben/tipps+tricks.htm
xempubl $b 2008
007
505 2
991
c r
Zusätzliche Dienstleistungen unter $u www.hep-verlag.ch/7/11_Einf_Brief.pdf
xempubl $b 2008
Passwortgeschützte URLs sowie allgemeine URLs (z.B. Verlagsadressen, Adressen von
Bundesämtern), die lediglich auf die erste Seite einer Homepage führen, werden nicht berücksichtigt.
In diesen Fällen wird auf eine Fussnote verzichtet.
1.7B13. Hochschulschriften. In- und ausländische Hochschulschriften
Hochschulschriftenvermerk im Feld 502. Siehe Sonderregel „Hochschulschriften“.
erhalten
einen
Diplom- und Lizenziatsarbeiten hingegen werden im Feld 500 erwähnt.
1.7B14. Zielpublikum. Die Information einer Alterstufe oder eines Benutzerkreises wird nicht in einer
Fussnote angegeben, sondern nur in den fixen Feldern – soweit dies möglich ist - vermerkt.
1.7B16. Andere Formate. Mit Dokumenten in einem anderen Format sind sowohl Dokumente mit
einer anderen allgemeinen als auch mit einer anderen spezifischen Materialbezeichnung gemeint.
Dabei handelt es sich um Publikationen in einem anderen Format, die gleichzeitig wie die zu
katalogisierenden Werke erscheinen. Der Entscheid, ob diese Fussnote hinzugefügt wird oder nicht,
liegt im Ermessen der katalogisierenden Person. Ob die Fussnote reziprok d.h. bei allen betroffenen
Dokumenten angefügt wird, liegt ebenfalls im Ermessen der katalogisierenden Person. Die Angaben
werden in einem Feld 530 erfasst:
Beispiele
530
530
530
3
Auch als CD-ROM3 erhältlich
Aussi disponible comme DVD
Anche disponibile come Blu-ray Disc
Bei Hochschulschriften entfällt die Format-Fussnote; siehe Sonderregel "Hochschulschriften“
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Seite 26
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
Beispiele online verfügbarer elektronischer Ressourcen:
Fortlaufende Ressourcen
Ist eine gültige URL für das andere Format vorhanden, wird sie angegeben, ansonsten wird auf das
Feld 530 verzichtet. Siehe Verwaltungsregel "Online-Publikationen", Kapitel "Bearbeitung von
fortlaufenden Online-Ressourcen".
Monografien
Spezifische URL (direkter Link zur elektronischen Online-Ressource)
Besteht das in einem anderen Format erscheinende Werk aus einer online verfügbaren elektronischen
Ressource, wird, falls bekannt, auch die entsprechende URL im Unterfeld $u des Feldes 530
angegeben, sofern es sich bei der Adresse um einen direkten Link (= spezifische URL) zur
elektronischen Ressource handelt.
Vorlage (aus Begleitbrief ersichtlich)
L’édition électronique en ligne est disponible sous le même titre sur internet:
http://www.manor.ch/fr/food/buon_gusto.cfm
Bibliografische Beschreibung
530
Aussi accessible sur Internet sous:
$u http://www.manor.ch/fr/food/buon_gusto.cfm
Deutsch
530
Auch erhältlich im Internet unter: $u:
Italienisch
530
Anche ottenibile su Internet sotto: $u:
Allgemeine URL – Allgemeine passwortgeschützte URL – Spezifische passwortgeschützte URL
In den nachfolgenden Fällen entfällt das Feld 530:
 Allgemeine URL (z.B. Verlagsadresse, Adresse von Bundesämtern etc. die lediglich auf die
erste Seite einer Homepage führen)
 Allgemeine passwortgeschützte URL
 Spezifische passwortgeschützte URL
eISBN
Vorlage
ISBN 978–3–8055–8313–8 [ISBN der vorliegenden Publikation]
eISBN 978–3–318–01496–9 [Hinweis in der vorliegenden Publikation auf die analoge Publikation als
elektronische Ressource; die eISBN wird lediglich in der entsprechenden elektronischen Ressource
verzeichnet.]
Bibliografische Beschreibung
Die eISBN wird nicht im Datensatz verzeichnet: Das Feld 530 entfällt.
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.7B18. Inhalt. Sammlung: Wenn der Haupttitel in Feld 245 ein gemeinsamer Sachtitel für mehrere
Werke vom gleichen Autor ist und die Einzeltitel ebenfalls in der Hauptinformationsquelle stehen,
werden letztere in einem Feld 505 angegeben. Sind die Einzelwerke jedoch in der
Hauptinformationsquelle nicht erwähnt, werden sie in der bibliografischen Beschreibung weggelassen.
Eine Ausnahme dieser Regel stellen belletristische Werke und Musikalien dar. In diesen Fällen
werden bis zu drei Werke im Feld 505 vermerkt. Enthält das zu katalogisierende Dokument mehr als
drei solcher Werke, wird die Fussnote weggelassen.
Die Interpunktion erfolgt wie im Feld 245: Leerschlag, Semikolon, Leerschlag.
Beispiele
100
245
505
700
700
700
1
14
0
1
1
1
Poe, Edgar Allan
Der Mord in der Rue
Der Mord in der Rue
Poe, Edgar Allan. Poe, Edgar Allan. Poe, Edgar Allan. -
100
245
505
700
700
1
14
0
1
1
Harig, Ludwig
Der Uhrwerker von Glarus : $b Erzählungen / $c Ludwig Harig
Hölderlins Andenken ; Ein Herr namens Preetz ; Der Uhrwerker von Glarus
Harig, Ludwig. - $t Hölderlins Andenken
Harig, Ludwig. - $t Ein |Herr namens Preetz
Morgue
Morgue
$t Der
$t Die
$t Die
und andere Erzählungen / $c Edgar Allan Poe
; Die Maske des Roten Todes ; Die Augengläser
|Mord in der Rue Morgue
|Maske des Roten Todes
|Augengläser
Sammelwerk (siehe Zusatz 21.7B1): Wenn der Haupttitel im Feld 245 ein gemeinsamer Sachtitel für
mehrere Werke von verschiedenen Autoren ist und die Einzeltitel ebenfalls in der
Hauptinformationsquelle stehen, werden letztere in einem Feld 505 angegeben. Sind die Einzelwerke
jedoch in der Hauptinformationsquelle nicht erwähnt, werden sie in der bibliografischen Beschreibung
weggelassen.
Ausnahme: Sind bei belletristischen Werken und Musikalien Einzelwerke nicht in der
Hauptinformationsquelle erwähnt, werden sie im Feld 505 vermerkt, vorausgesetzt, es handelt sich
um zwei oder drei Werke. Bei mehr als drei Einzelwerken wird die Fussnote weggelassen.
Die Interpunktion erfolgt wie im Feld 245: Punkt, Leerschlag:
245 00 Schweizer Novellen / $c Keller - Meyer
505 0 Das Fähnlein der sieben Aufrechten / Gottfried Keller. Der Schuss von der
Kanzel / Conrad Ferdinand Meyer
700 1 Keller, Gottfried. - $t Das |Fähnlein der sieben Aufrechten
700 1 Meyer, Conrad Ferdinand. - $t Der |Schuss von der Kanzel
Literaturverzeichnis
Im Feld 504 wird ein im Dokument vorhandenes Literaturverzeichnis eine, Diskographie, Filmographie
oder Linkliste erwähnt.
Der Vermerk wird standardisiert wiedergegeben:
Literaturverz.
Diskogr.
Filmogr.
Bibliogr.
Discogr.
Filmogr.
Bibliogr.
Discogr.
Filmogr.
Die Fussnote 504 Literaturverz. umfasst weiterführende Literatur zum behandelten Thema der
vorliegenden Publikation. Es handelt sich dabei um Sekundärliteratur, die in Form von kompakten
Verzeichnissen an verschiedenen Stellen in der Publikation verteilt sein kann (z.B. Literaturlisten nach
jedem Artikel eines Buches). Umfang und Bezeichnung der Listen (z.B. Literatur, Bibliographie,
Quellen, References usw.) sowie die Vollständigkeit der einzelnen bibliographischen Angaben werden
nicht beachtet. Ein Literaturverzeichnis kann auch aus Links bestehen oder solche enthalten.
Hinweise auf Literatur in Fussnoten und Listen verlagseigener Publikationen erfüllen die Bedingungen
für das Erstellen eines Feldes 504 nicht.
Für Linksammlungen, deren Links direkt („direkt“ meint hier „ohne weitere Suchschritte/ohne weiteres
Klicken in Suchmaschinen“) zu Sekundärliteratur führen, wird ein Feld 504 (Literaturverz. – Bibliogr. –
Bibliogr.) erstellt. Links, die direkt auf inhaltlich weiterführende Dokumente weisen, haben meistens
Version 3 (Update 13)
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Seite 28
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
„lange Adressen“ mit Dateiendungen .doc, .html, .htm, .pdf u.ä. In Zweifelsfällen bleiben die
Linksammlungen in der bibliographischen Beschreibung unberücksichtigt.
Literaturverzeichnis der Werke von Autoren
Für jedes vollständige und möglichst abgeschlossene Verzeichnis des literarischen Lebenswerkes
einer Person wird eine Fussnote 504 erstellt. Dabei wird die in der Publikation angegebene
Formulierung übernommen und die entsprechende Seitenzahl hinzugefügt. Dies wird ausschliesslich
bei Primärliteratur gemacht. Pro Autor wird ein eigenes Feld 504, gekoppelt mit dem Einheitssachtitel
in Feld 730, erstellt:
504
Werke von M. Frisch: S. 405-410
730 0 [Bibliographie. $g Frisch, Max.]
Ist sowohl ein Verzeichnis von vollständiger und abgeschlossener Primärliteratur als auch ein
Verzeichnis von Sekundärliteratur vorhanden, werden zwei Fussnoten und ein Einheitssachtitel
erstellt:
504
Literaturverz.
(für Sekundärliteratur)
504
Bibliogr. Richard F. Behrendts: Bl. 135-150
(für Primärliteratur)
730 0 [Bibliographie. $g Behrendt, Richard F.]
(für Primärliteratur)
Sind Verzeichnisse von Primärliteratur mehrerer Autorinnen und Autoren vorhanden, werden bis zu
drei in separaten Fussnoten 504 erwähnt und die entsprechenden Einheitssachtitel dafür gemacht.
Sind mehr als drei Literatuverzeichnisse der Werke von Autoren enthalten wird wie bei
Sekundärliteratur nur Literaturverz – Bibliogr. – Bibliogr. angegeben.
Für mehrbändige Werke siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“.
1.7B19. Bestellnummer. Bestellnummern kommen in ein Feld 037 (ausser bei Tonträgern). Wobei
die Unterfelder $9 „Zusammengezogene Lagernummer“ und $# „Einleitender Text“ in der NB nicht
verwendet werden.
1.7B20. Verfügbarkeit und Ausleihmodalitäten. Siehe Verwaltungsregel NB „Item-Records“.
1.7B21. Fussnote „Enthält“. Für ein enthaltenes Werk in einem Werk wird keine zweite Aufnahme
gemacht. Das Werk, welches sich innerhalb eines anderen Werkes befindet, wird in einem Feld 501
beschrieben. Die Interpunktion erfolgt wie im Feld 245: Leerschlag, Semikolon, Leerschlag für eine
Aufzählung von Titeln des gleichen Urhebers; Punkt, Leerschlag für eine Aufzählung von Titeln mit
verschiedenen Urhebern. Es werden bei allen Werken bis zu 3 enthaltene Werke aufgezählt. Bei mehr
als drei enthaltenen Werken wird die Fussnote weggelassen.
Die Fussnote wird eingeleitet mit:
Enthält auch
Contient aussi
Contiene anche
Beispiele
100 1
245 10
501
700 1
Bodmer, Johann Jakob, $d 1698-1783
Wilhelm Tell, oder, Der gefährliche Schuss / $c Johann Jakob Bodmer
Enthält auch: Gesslers Tod, oder, Das erlegte Raubtier
Bodmer, Johann Jakob, $d 1698-1783. - $t Gesslers Tod, oder, Das erlegte
Raubtier
100 1 Drewermann, Eugen
245 10 Und gäbe dir eine Seele ... : $b Hans Christian Andersens „Kleine
Meerjungfrau“ tiefenpsychologisch gedeutet / $c Eugen Drewermann
501
Enthält auch: Die kleine Meerjungfrau / Hans Christian Andersen
700 1 Andersen, Hans Christian. - $t Die |kleine Meerjungfrau
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Seite 29
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.8.
STANDARDNUMMER UND BESCHAFFUNG
1.8A.
ALLGEMEINE REGEL
1.8.A1. Interpunktion. Für jede neue Standardnummer wird ein weiteres MARC21-Feld verwendet.
1.8B.
STANDARDNUMMER
1.8B1. Der Begriff "ISBN" muss nicht eingegeben werden, er wird durch die Parameter in VTLS
automatisch hinzugefügt.
Enthält eine Publikationen, sowohl eine 13- als auch eine 10stellige ISBN, werden beide je in einem
Feld 020 aufgeführt, wobei die 13-stellige Nummer zuerst verzeichnet wird:
020
020
978376432435X
376432435X
Enthält eine Erwerbungsaufnahme neben der 13stelligen zusätzlich eine 10stellige ISBN, die nicht im
Buch zu finden ist, wird diese aus der Aufnahme gelöscht.
Ist auf dem Dokument ein 978- oder 979-EAN-Strichcode (978 und 979 = Codierung für Bücher)
vorhanden, kann dieser – ohne spezielle Deklarierung als 13stellige ISBN – übernommen werden.
EAN-Codes, welche weder mit 978 noch mit 979 beginnen, werden in einem Feld 024 3 $a aufgeführt.
AUSNAHME: Internationale Standardmusiknummern (ISMN) werden, selbst wenn sie mit 978 oder
979 beginnen, in einem Feld 024 2 $a verzeichnet.
024 3
7611719440594
024 2
9790012189039
Enthält eine Publikation sowohl eine 13- als auch eine 10stellige ISMN, wird lediglich die 13-stellige
Nummer aufgenommen.
Fehlerhafte EAN-Codes werden – da vom System nicht als fehlerhaft erkannt – in einem Unterfeld $a
belassen.
EAN-Codes, welche mit 977 (977 = Codierung für Periodika) beginnen, werden nicht in
monografischen Aufnahmen aufgeführt.
1.8B2. Für eISBNs siehe Zusatz 1.7B16. Bei mehrteiligen Publikationen, deren Teile sowohl einzeln
als auch im Set lieferbar sind, werden – sofern vorhanden – die ISBNs der Einzelteile sowie des
kompletten Werkes verzeichnet:
020
020
020
020
020
9783292002044
9783292001856
9783292003263
9783292003294
9783292003270
$q
$q
$q
$q
$q
(Set)
(Arbeitsheft)
(Leporello)
(DVD)
(Poster)
Bei mehrteiligen Publikationen, die sowohl 13- als auch 10stellige ISBNs aufweisen, müssen die
10stelligen ISBNs jeweils direkt im Anschluss an die zugehörigen 13stelligen Nummern aufgeführt
werden:
020
020
020
020
020
020
9783764371340
376437134X $q
9783764371654
376437165X $q
9783764371456
3764371455 $q
$q (Set) : $c CHF 320.(Set)
$q (Bd. 1) (geb.) : $c CHF 178.(Bd. 1)
$q (Bd. 2) (geb.) : $c CHF 165.(Bd. 2)
1.8B3. Bestellnummern werden in einem Feld 037 bzw. 028 angegeben.
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Dezember 2015
Seite 30
CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
1.8B4. Bei einer inkorrekten ISBN wird diese wie folgt eingegeben:
020
$z 978387318555X $9 978-3-87318-555-X
020
$z 9782880281377
: $c CHF 20.- $9
$z 9782880281385
: $c CHF 22.- $9
020
$q (Cahiers d'archéologie romande, Lausanne) (vol. 1) (br.)
978-2-88028-137-7
$q (Cahiers d'archéologie romande, Lausanne) (vol. 2) (br.)
978-2-88028-138-5
Bei Dokumenten, die inkorrekte 13- oder 10stellige ISBN-Nummern aufweisen, wird wie folgt
vorgegangen:
020
020
$z 978387318555X $9 978-3-87318-555-X
$z 3873185553 $9 3-87318-555-3
Ist neben der im Dokument aufgeführten inkorrekten auch die korrrekte ISBN bekannt, werden beide
angegeben, unabhängig davon, ob die korrekte ISBN dem vorliegenden Dokument entnommen wurde
oder ob sie von einer Quelle ausserhalb stammt. Der berichtigten ISBN wird in runden Klammern
(berichtigt) – (rectifié) – (corretto) angefügt.
Ausführliches Beispiel mit ISBN-Individualisierung und Preisangabe:
020
020
9783905770513 $q (berichtigt) (JRP/Ringier, Zürich) (geb.) : $c CHF 45.$z 9783905770512 $q (JRP/Ringier, Zürich) $9 978-3-905770-51-2
1.8C.
SCHLÜSSELTITEL
1.8C1. Siehe CCM-Zusatz.
1.8D.
BESCHAFFUNGSANGABE
1.8D1. Im Unterfeld $c des Feldes 020 werden lediglich vom Verlag selber festgelegte Richt- oder
Ladenpreise aufgeführt. Nicht erwähnt werden Preise, welche vom Zwischenbuchhandel, von
Auslieferungen oder Buchhandlungen umgerechnet wurden.
Die von den Verlagen festgelegten Preise können
 auf den Dokumenten selber
 auf einem beigelegten Prospekt
 auf der grünen Verlegerkarte
 auf der Rechnung resp. dem Lieferschein
aufgedruckt sein.
Ebenfalls berücksichtigt werden Preise mit Währungsangabe im Dokument selber, welche mit Bleistift
von der Akzession oder dem Triageteam notiert wurden und mit einem Häkchen () versehen sind.
Hingegen nicht vermerkt werden mit Bleistift notierte Preise ohne Häkchen. Auch in
Erwerbungsaufnahmen aufgeführte Preise werden nicht berücksichtigt. Diese müssen aus den
Aufnahmen gelöscht werden.
Der Preis wird nur angegeben, wenn er vorliegt und das Dokument im Schweizer Buch angezeigt
wird. Es werden keine Recherchen gemacht. Der Preis wird standardisiert angegeben (siehe Anhänge
„Währungen“). Die Angabe der Bindungsart ist in Verbindung mit der Preisangabe obligatorisch.
Preise in CHF werden, falls vom Verlag selber festgelegt, stets vorgezogen. Legt der Verlag Preise in
verschiedenen Währungen fest, wird diejenige Währung bevorzugt, die mit dem Land des
erstgenannten Verlagsortes im Feld 260 übereinstimmt.
Bei mehreren vom Verlag festgesetzten Preisen in verschiedenen Währungen wird wie folgt
verfahren:
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CATS
Zusätze





Zusatz zu Kapitel 1
CHF und ausl. Währung
CHF und Euro
Europäische Währung und Euro
Aussereuropäische Währung und Euro
2 Europreise von 2 verschiedenen Ländern
 CHF
 CHF
 EUR
 EUR
 EUR (Europreis, der mit dem Land des erstgenannten Verlagsortes in Feld 260 übereinstimmt)
Bei in der Schweiz erschienenen Dokumenten, die keinen Preis in Schweizerfranken aufweisen, bei
denen jedoch eine Preisangabe in Euro und einer anderen ausländischen Währung vorhanden ist,
wird der Euro-Preis verzeichnet.
Auf die Angabe von Sonderpreisen (Subskriptionspreise, Mitgliederpreise etc.) wird verzichtet.
Preisangaben von Lieferscheinen resp. Rechnungen, die weder Richt- und noch Ladenpreise
darstellen, werden nicht berücksichtigt.
Im Zweifelsfall wird auf eine Preisangabe verzichtet.
Für die Publikationen des Verlages Peter Lang werden grundsätzlich keine Preise angegeben.
Bei mehreren ISBNs wird der Preis – falls möglich – dem entsprechenden Verlag zugeordnet:
020
020
9783257229950 $q (Diogenes-Verlag, Zürich) (brosch.) : $c CHF 14.80
9783458338437 $q (Insel-Verlag, Frankfurt a.M.)
Für den Datenaustausch ist es wichtig, dass im Unterfeld $a des Feldes 020 ausschliesslich die ISBN
verzeichnet ist.
Informationen („berichtigt“, Verlag, Bindeart, Preisangabe), welche der ISBN im Unterfeld $a oder $z
folgen, werden mit einem Unterfeld $q eingeleitet:
020
9783034009102 $q (berichtigt) (Chronos-Verlag) (brosch.) : $c CHF 68.-
020
$z 9783859902434 $q (Edition 8, Zürich) (geb.) : $c CHF 39.$9 978-3-85990-243-5
Informationen, die der ISBN im Unterfeld $9 folgen, werden nicht durch ein Unterfeld $q eingeleitet:
020
$z 3727200000 ( Bd. 2) (geb.) : $c CHF 270.- $9 3-7272-0000-0
Obige Regelungen gelten auch für das Unterfeld $a des Feldes 024:
024 2
9790015271700 $q (1-3)
1.8E.
NÄHERE BESTIMMUNG
1.8E1. Bei Publikationen, die bis zu drei ISBNs aufweisen, werden diese je in einem Feld 020
aufgeführt. Sind in einer Publikation mehr als drei ISBNs verzeichnet, werden nur diejenigen in einem
Feld 020 angegeben, die mit den im Feld 260 aufgeführten Verlagen übereinstimmen.
Korrespondieren die ISBNs nur teilweise mit den im Dokument erwähnten Verlagen, müssen zuerst
diejenigen ISBNs verzeichnet werden, die mit dem im Feld 260 vermerkten Verlagen übereinstimmen.
Die Angabe weiterer ISBNs richtet sich nach der Reihenfolge in der Publikation; in diesem Fall werden
allerdings nicht mehr als insgesamt drei ISBNs angegeben.
Stammen die ISBNs von verschiedenen Verlagen/Vertriebsstellen, müssen sie individualisiert werden,
d.h. der Besitzer der ISBN wird in runder Klammer vermerkt (Verlag, Ort).
Trägt eine Publikation lediglich eine ISBN, sind jedoch mehrere Verlage/Vertriebsstellen erwähnt, wird
der Besitzer der ISBN im Feld 020 in runden Klammern vermerkt (Verlag, Ort):
020
260
9782745316097 $q (H. Champion, Paris)
Paris : $b H. Champion
Geben wir eine ISBN an, die nicht dem/der in 260 angegebenen Verlag/Vertriebsstelle gehört, so wird
auch in diesem Fall der Besitzer der ISBN in runder Klammer vermerkt (Verlag, Ort). Das ist z.B. der
Fall beim Juris-Verlag, Zürich, wenn er lediglich Drucker ist. Das kann auch der Fall sein, wenn ein
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CATS
Zusätze
Zusatz zu Kapitel 1
Dokument die ISBN einer Verlagsgruppe trägt, und wir in 260 den Namen eines Mitgliedes der
Verlagsgruppe aufführen:
020
020
9783260013294 $q (Juris-Verlag, Zürich)
9783631461822 $q (P. Lang, Bern etc.)
Falls alle ISBNs zu einem Verlag gehören, wird die ISBN durch die Verlagsorte individualisiert:
020
020
260
9783764357528 $q (Basel etc.)
9780817657529 $q (Boston)
Basel [etc.] : $b Birkhäuser
ISBNs von anderen Ausgaben (für die eigene Titelaufnahmen gemacht werden) des gleichen Werkes
(andere Auflagen, Ausgaben in anderen Sprachen, Ausgaben in einem anderen Medium, Ausgaben
von anderen Herausgebern) werden von einer Ausnahme abgesehen nicht angegeben.
Ausnahme: Bei der Katalogisierung von Hochschulschriften als Hochschulausgaben wird die ISBN der
Buchhandelsausgabe angegeben, wenn sie im Dokument steht.
Die Verwendung von Standardabkürzungen (siehe Anhänge „Abkürzungen“) ist obligatorisch.
Für Sonderpreise siehe Zusatz 1.8D1.
1.9.
BEILAGEN UND SUPPLEMENTE
Für Beilagen siehe Sonderregel „Mehrbändige Werke“.
Für Supplemente siehe CONSER, CCM-Zusatz und Sonderregel „Reihen“.
1.10.
PUBLIKATIONEN, DIE AUS GEMISCHTEN MATERIALIEN BESTEHEN
Siehe Sonderregel „Medienkombinationen“.
1.11.
FAKSIMILES, FOTOKOPIEN UND ANDERE REPRODUKTIONEN
Siehe auch Sonderregel „Sonderdrucke“.
1.11A. Ausnahme: Bei Fotokopien wird in der bibliographischen Beschreibung das Original
beschrieben und in dem Feld 533 die Kopie.
Die Fussnote wird dabei eingeleitet mit:
Xerogr. Reprod.:
Reprod. xérogr.:
Riprod. xerogr.:
1.11F. Die einzelnen Elemente der bibliographischen Beschreibung des Originals werden in der
Reihenfolge gemäss MARC21 wiedergegeben.
Die Fussnote im Feld 534 wird eingeleitet mit:
Faks.-Nachdr. der Ausg. von:
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Réimpr. en facs. de l’éd. de:
Dezember 2015
Rist in facs. dell‘ed. di:
Seite 33
CATS
Zusätze
1.0.
ALLGEMEINE REGELN .............................................................................................................................. 1
1.0C.
1.0D.
1.0E.
1.0F.
1.0G.
1.0H.
1.1.
HAUPTTITEL
ALLGEMEINE MATERIALBEZEICHNUNG
PARALLELTITEL
ZUSÄTZE ZUM SACHTITEL
URHEBERANGABEN
WERKE OHNE GEMEINSAMEN SACHTITEL
AUSGABEVERMERK
URHEBERANGABE ZUR AUSGABE
ZUSÄTZLICHE AUSGABEBEZEICHNUNG
URHEBERANGABE ZUR ZUSÄTZLICHEN AUSGABEBEZEICHNUNG
ALLGEMEINE REGEL
ERSCHEINUNGS- UND VERTRIEBSORT
NAME DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE
FUNKTIONSBEZEICHNUNG DES VERLAGS UND/ODER DER VERTRIEBSSTELLE
ERSCHEINUNGS- UND ODER VERTRIEBSJAHR
ORT UND NAME DER HERSTELLERFIRMA, HERSTELLUNGSJAHR
HAUPTTITEL DES GESAMTWERKS
PARALLELTITEL DES GESAMTWERKS
ZUSATZ ZUM GESAMTTITEL
ISSN DES GESAMTWERKS
ZÄHLUNG DES GESAMTWERKS
UNTERREIHE
MEHRERE GESAMTTITELANGABEN GESAMTTITELANGABEN
22
22
22
23
23
23
23
23
24
STANDARDNUMMER UND BESCHAFFUNG .......................................................................................... 30
1.8A.
1.8B.
1.8C.
1.8D.
1.8E.
1.9.
20
21
22
ZONE FÜR DIE FUSSNOTEN ................................................................................................................... 23
1.7A. ALLGEMEINE REGEL
1.7B. FUSSNOTEN
1.8.
16
16
18
19
19
20
ZONE FÜR DIE GESAMTTITELANGABE ................................................................................................ 22
1.6B.
1.6C.
1.6D.
1.6F.
1.6G.
1.6H.
1.6J.
1.7.
15
15
15
15
ZONE FÜR DIE PHYSISCHE BESCHREIBUNG (KOLLATION) .............................................................. 20
1.5B. SPEZIFISCHE MATERIALBEZEICHNUNG UND UMFANG
1.5D. FORMAT
1.5E. ANGABE VON BEGLEITMATERIAL
1.6.
10
11
12
12
12
14
ZONE FÜR DEN ERSCHEINUNGSVERMERK ......................................................................................... 16
1.4B.
1.4C.
1.4D.
1.4E.
1.4F.
1.4G.
1.5.
1
2
10
10
10
10
ZONE FÜR DEN AUSGABEVERMERK .................................................................................................... 15
1.2B.
1.2C.
1.2D.
1.2E.
1.4.
INTERPUNKTION
KATALOGISIERUNGSTIEFE
SPRACHE UND SCHRIFT DER BESCHREIBUNG
DRUCKFEHLER
AKZENTE UND ANDERE DIAKRITISCHE ZEICHEN
VORLAGEN MIT MEHREREN HAUPTINFORMATIONSQUELLEN
ZONE FÜR DEN SACHTITEL UND DIE URHEBERANGABE.................................................................. 10
1.1B.
1.1C.
1.1D.
1.1E.
1.1F.
1.1G.
1.2.
Zusatz zu Kapitel 1
ALLGEMEINE REGEL
STANDARDNUMMER
SCHLÜSSELTITEL
BESCHAFFUNGSANGABE
NÄHERE BESTIMMUNG
30
30
31
31
32
BEILAGEN UND SUPPLEMENTE ............................................................................................................ 33
1.10. PUBLIKATIONEN, DIE AUS GEMISCHTEN MATERIALIEN BESTEHEN ............................................... 33
1.11. FAKSIMILES, FOTOKOPIEN UND ANDERE REPRODUKTIONEN ........................................................ 33
Version 3 (Update 13)
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