Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –1– Drucksache 18/XXXX Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (Einzelplan 14) 52 Bundeswehr revidiert Standortentscheidung für Fallschirmsprungausbildung Kat. C (Kapitel 1412 Titel 558 11) 52.0 Das BMVg hat seine Pläne aufgegeben, die Luftlande- und Lufttransportausbildung von Altenstadt in Bayern nach Oldenburg in Niedersachsen zu verlegen. Mit dieser Entscheidung spart die Bundeswehr bei gleichbleibender Ausbildungsqualität 50 Mio. Euro. Das BMVg greift damit Anregungen des Bundesrechnungshofes auf. 52.1 Das BMVg gab im Oktober 2011 mit dem Konzept „Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland“ bekannt, dass es die Luftlande- und Lufttransportschule in Altenstadt auflösen wollte. Es plante, diese in einen deutlich kleineren Ausbildungsstützpunkt Luftlande/Lufttransport in Altenstadt umzugliedern und ab dem Jahr 2016 in Oldenburg zu stationieren. Den Standort Altenstadt wollte das BMVg erhalten und dort ein anderes Bataillon aufstellen. Das Heer plante, Altenstadt als Bundeswehrstandort komplett aufzugeben. Der Inspekteur des Heeres ließ die Wirtschaftlichkeit verschiedener Standorte für eine Fallschirmsprungausbildung untersuchen. Die Möglichkeit, den Ausbildungsstützpunkt in Altenstadt zu belassen, berücksichtigte das Heer nicht. Grund war die Stationierungsentscheidung des BMVg vom Oktober 2011. Im Jahr 2013 untersuchte das Heer, ob und wie es bei der Fallschirmsprungausbildung mit verbündeten Streitkräften zusammenarbeiten kann. Verhandlungen mit Frankreich hatten das Ziel, die Ausbildung zu internationalisieren und künftig in Frankreich auszurichten. Der Bundesrechnungshof prüfte seit dem Jahr 2012 die Fallschirmsprungausbildung der Bundeswehr. Er befasste sich dabei auch mit der geplanten Verlagerung der Ausbildung von Altenstadt nach Oldenburg. Er stellte fest, dass • die praktische Ausbildung in Oldenburg täglich mehrere Transfers zwischen Dienststelle, Startplatz und Absetzplatz erfordern würde, • die Luftraumverhältnisse, die Bodenbeschaffenheit und die Windverhältnisse deutlich schlechter als in Altenstadt sind, • in Altenstadt, anders als in Oldenburg, ein Sanitätszentrum unmittelbar neben dem Absetzplatz vorhanden ist und • keine Anhaltspunkte für eine unzureichende Ausbildungsinfrastruktur in Altenstadt ersichtlich waren. Die Kosten für eine Verlagerung der Ausbildung berechnete der Bundesrechnungshof mit 50 Mio. Euro. Diese Kosten wären neben den Investitionen für die Stationierung des neuen Bataillons am Standort Altenstadt angefallen. 52.2 Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das BMVg die Fallschirmsprungausbildung weiterhin nach Oldenburg verlegen wollte, obwohl es grundsätzlich am Standort Altenstadt festhielt. Er beurteilte einen Umzug nach Oldenburg als unwirtschaftlich. Am Standort Oldenburg war mit ungünstigeren Bedingungen für die Ausbildung zu rechnen. Längere Drucksache 18/XXXX –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Transferzeiten wären zulasten der Ausbildungszeiten gegangen. Auch die parallelen Bestrebungen, bei der Fallschirmsprungausbildung mit verbündeten Streitkräften in Frankreich zu kooperieren, sprachen dagegen, die Ausbildung zuvor nach Oldenburg zu verlegen. Investitionen am Standort Oldenburg könnten sich damit als unnötig erweisen. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die Fallschirmsprungausbildung am bewährten Standort in Altenstadt zu belassen. 52.3 Das BMVg hat im Februar 2015 entschieden, die Fallschirmsprungausbildung in Altenstadt zu erhalten. Ein aufwendiger Umzug der militärischen und zivilen Kräfte nach Oldenburg sei nicht mehr sinnvoll. Seit der Stationierungsentscheidung im Jahr 2011 hätten sich die Rahmenbedingungen geändert. Damit berücksichtige das BMVg die grundsätzliche Eignung von Altenstadt für Zwecke der Luftlande- und Lufttransportausbildung. Zudem bliebe die Option erhalten, die Ausbildungsstruktur in Altenstadt bei einer Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften einzubeziehen. Das BMVg hat sich damit im Ergebnis den Einschätzungen des Bundesrechnungshofes angeschlossen, dass der Standort Altenstadt für die Fallschirmsprungausbildung besser geeignet ist und eine Verlegung nach Oldenburg unwirtschaftlich wäre.
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