Langfassung der Bemerkung Nr. 52

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/XXXX
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
(Einzelplan 14)
52
Bundeswehr revidiert Standortentscheidung für Fallschirmsprungausbildung
Kat. C
(Kapitel 1412 Titel 558 11)
52.0
Das BMVg hat seine Pläne aufgegeben, die Luftlande- und Lufttransportausbildung von
Altenstadt in Bayern nach Oldenburg in Niedersachsen zu verlegen. Mit dieser Entscheidung
spart die Bundeswehr bei gleichbleibender Ausbildungsqualität 50 Mio. Euro. Das BMVg
greift damit Anregungen des Bundesrechnungshofes auf.
52.1
Das BMVg gab im Oktober 2011 mit dem Konzept „Die Stationierung der Bundeswehr in
Deutschland“ bekannt, dass es die Luftlande- und Lufttransportschule in Altenstadt auflösen wollte. Es plante, diese in einen deutlich kleineren Ausbildungsstützpunkt Luftlande/Lufttransport in Altenstadt umzugliedern und ab dem Jahr 2016 in Oldenburg zu stationieren. Den Standort Altenstadt wollte das BMVg erhalten und dort ein anderes Bataillon
aufstellen.
Das Heer plante, Altenstadt als Bundeswehrstandort komplett aufzugeben. Der Inspekteur
des Heeres ließ die Wirtschaftlichkeit verschiedener Standorte für eine Fallschirmsprungausbildung untersuchen. Die Möglichkeit, den Ausbildungsstützpunkt in Altenstadt zu belassen, berücksichtigte das Heer nicht. Grund war die Stationierungsentscheidung des BMVg vom Oktober 2011.
Im Jahr 2013 untersuchte das Heer, ob und wie es bei der Fallschirmsprungausbildung mit
verbündeten Streitkräften zusammenarbeiten kann. Verhandlungen mit Frankreich hatten
das Ziel, die Ausbildung zu internationalisieren und künftig in Frankreich auszurichten.
Der Bundesrechnungshof prüfte seit dem Jahr 2012 die Fallschirmsprungausbildung der
Bundeswehr. Er befasste sich dabei auch mit der geplanten Verlagerung der Ausbildung von
Altenstadt nach Oldenburg. Er stellte fest, dass
• die praktische Ausbildung in Oldenburg täglich mehrere Transfers zwischen Dienststelle,
Startplatz und Absetzplatz erfordern würde,
• die Luftraumverhältnisse, die Bodenbeschaffenheit und die Windverhältnisse deutlich
schlechter als in Altenstadt sind,
• in Altenstadt, anders als in Oldenburg, ein Sanitätszentrum unmittelbar neben dem
Absetzplatz vorhanden ist und
• keine Anhaltspunkte für eine unzureichende Ausbildungsinfrastruktur in Altenstadt ersichtlich waren.
Die Kosten für eine Verlagerung der Ausbildung berechnete der Bundesrechnungshof mit 50
Mio. Euro. Diese Kosten wären neben den Investitionen für die Stationierung des neuen
Bataillons am Standort Altenstadt angefallen.
52.2
Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass das BMVg die Fallschirmsprungausbildung
weiterhin nach Oldenburg verlegen wollte, obwohl es grundsätzlich am Standort Altenstadt
festhielt. Er beurteilte einen Umzug nach Oldenburg als unwirtschaftlich. Am Standort
Oldenburg war mit ungünstigeren Bedingungen für die Ausbildung zu rechnen. Längere
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Transferzeiten wären zulasten der Ausbildungszeiten gegangen. Auch die parallelen Bestrebungen, bei der Fallschirmsprungausbildung mit verbündeten Streitkräften in Frankreich zu kooperieren, sprachen dagegen, die Ausbildung zuvor nach Oldenburg zu verlegen.
Investitionen am Standort Oldenburg könnten sich damit als unnötig erweisen. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die Fallschirmsprungausbildung am bewährten Standort
in Altenstadt zu belassen.
52.3
Das BMVg hat im Februar 2015 entschieden, die Fallschirmsprungausbildung in Altenstadt
zu erhalten. Ein aufwendiger Umzug der militärischen und zivilen Kräfte nach Oldenburg sei
nicht mehr sinnvoll. Seit der Stationierungsentscheidung im Jahr 2011 hätten sich die
Rahmenbedingungen geändert. Damit berücksichtige das BMVg die grundsätzliche Eignung
von Altenstadt für Zwecke der Luftlande- und Lufttransportausbildung. Zudem bliebe die
Option erhalten, die Ausbildungsstruktur in Altenstadt bei einer Zusammenarbeit mit
verbündeten Streitkräften einzubeziehen.
Das BMVg hat sich damit im Ergebnis den Einschätzungen des Bundesrechnungshofes
angeschlossen, dass der Standort Altenstadt für die Fallschirmsprungausbildung besser
geeignet ist und eine Verlegung nach Oldenburg unwirtschaftlich wäre.