16.10.2015 SGV Solothurnische Gebäudeversicherung – sicher da, wenn man sie braucht. Fachanlass 2015 Peter Schneider Brandschutzexperte VKF Themen Wie ist der Brandschutz geregelt? Neues ab 2015 Brandschutz in der Schreinerei 2 1 16.10.2015 SGV – Auftrag / Organisation 3 Brandschutzvorschriften 2015 Die Brandschutzvorschriften 2015 gelten in der ganzen Schweiz Bezug Ordner A + B oder der Broschüre «Auszug» bei: http://www.kgvonline.ch/Shop.aspx Download kostenlos möglich unter: http://www.praever.ch/de/bs/vs/richtlinien/Seiten/default.aspx 4 2 16.10.2015 Brandschutz im Kanton Solothurn Im Kanton Solothurn regelt das Gebäudeversicherungsgesetz und deren Vollzugsverordnung (VV) die Brandverhütung Die SGV erstellt die Brandschutzbewilligung gemäss § 40 VV und ist verantwortlich für den Vollzug der Brandschutzvorschriften Keine kommunalen Brandschutzfachleute, aber objekt- und sachbezogen externe Kontrolleure (z.B. Sprinkler-, Blitzschutzanlage, Gebäude ohne erhöhte Gefährdung) 5 SGV – Brandschutz Niklaus Fringeli 032 627 97 47 079 828 06 84 [email protected] Roger Fluri 032 627 97 42 079 736 83 79 [email protected] Peter Schneider 032 627 97 51 079 828 06 85 [email protected] Kurt Eggenschwiler Blitzschutz- und Elektroexperte 032 627 97 48 079 471 00 93 [email protected] Daniel Flury 032 627 97 76 079 471 00 94 [email protected] Stefan Locher 032 627 97 56 079 475 87 14 [email protected] Tobias Huggler 032 627 97 45 079 888 41 71 [email protected] Ruth Furter Expertin Elementraschadenprävention 032 627 97 69 [email protected] 6 3 16.10.2015 BSV 2015 - Arealflächen Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Arealüberbauungen aus einzelnen eingeschossigen Bauten und Anlagen mit vergleichbarer Nutzung und Brandgefahr sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche 3‘600 m2 nicht übersteigt. Räume mit erhöhten Anforderungen und Technikräume sind als separate Brandabschnitte auszubilden 7 BSV 2015 - Schreinerei Brandabschnitte in Nutzungseinheit Schreinerei Brandabschnittsgrösse Ohne Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als 3‘600 m2 betragen Notwendige Brandabschnitte innerhalb Nutzungseinheit Spritzraum Lager für brennbare Flüssigkeiten (Farblager / Verdünner / etc.) Heizraum Spänesilo Filterraum 8 4 16.10.2015 Definitionen: Gebäudegeometrie Gebäude mit geringen Abmessungen Gebäude unter 11 m max. 2 Geschosse über Terrain max. 1 Geschoss unter Terrain Summe Geschossflächen max. 600 m2 keine Nutzung für schlafende Personen (Ausnahme: 1 Wohnung) Fluchtweg über mehrere Räume möglich (bis 35 m, ohne Brandabschnittsbildung) Brandabschnitte für Feuerung mit Feststoffen oder für Lager mit brennbaren Flüssigkeiten (mehr als 100 Liter) Quelle: VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15, Art. 3.7.2 9 Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 10 5 16.10.2015 Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 11 Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 12 6 16.10.2015 BSV 2015 - Nebenbauten Eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m2 nicht übersteigt. 13 BSV 2015 - Nebenbauten Grundstücksintern sind keine Abstände erforderlich Untereinander und zu benachbarten, grundstücksfremden Bauten gilt ein Brandschutzabstand von 4 m unabhängig der Brennbarkeit der Aussenwände des Hauptgebäudes oder der Nebenbauten Mehrere Nebenbauten können zu einer Arealfläche von 150 m2 zusammengefasst werden 14 7 16.10.2015 BSV 2015 - Nutzungseinheiten Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung (z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten). In der Nutzungseinheit beträgt die maximale Fluchtweglänge 35 m Innerhalb der Nutzungseinheit darf der Fluchtweg über maximal einen angrenzenden Raum zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg führen Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein. 15 BSV 2015 - Fahrnisbauten Fahrnisbauten mit einer Grundfläche von max. 150 m2 sind von den Abstandvorschriften gegenüber angrenzenden Bauten und Anlagen befreit, sofern diese nicht zur Lagerung von gefährlichen Stoffen dienen. Sie benötigen untereinander keinen Brandschutzabstand. 16 8 16.10.2015 Gefahren in Schreinereibetrieben Schleifmaschine kann Funkenflug auslösen Lösung: Schutzblech anbringen 17 Gefahren in Schreinereibetrieben 18 9 16.10.2015 Entstauberanlage in der Schreinerei Aufstellung in der Schreinerei Luftvolumenstrom max. 6’000 m3/h Anschlussdurchmesser max. 30 cm gemäss Hersteller dafür geeignet und nach DIN 8416 gebaut Absauggut in 800 Liter Container oder 6 Säcke à 110 Liter für Durchmesser 20 bis 30 cm weitere Brand- und Explosionsschutzmassnahmen notwendig 19 Filteranlagen von Schreinereibetrieben Aufstellung ausserhalb der Schreinerei Luftvolumenstrom über 6’000 m3/h Filteranlagen im Freien (Schutzabstand einhalten oder EI 60) Filteranlagen im Gebäude in separatem Raum EI 60 (an Aussenwand) Explosionsdruckentlastungseinrichtungen Abstand zwischen Zyklon und Abgasanlage mindestens 5 m Filteranlage im Freien an Aussenwand mit Feuerwiderstand Sprühflutanlage für Filter und Silo Ev. Funkenlöscheinrichtungen notwendig 20 10 16.10.2015 Absauganlage 21 Spänelagerung 22 11 16.10.2015 Lager von brennbaren Flüssigkeiten Wichtige Abklärungen - Lüftung - Ex-Schutz - Wanne - etc. 23 Brandschutzpläne Quelle: www.sgvso.ch / downloads / Legende Brandschutzplan 24 12 16.10.2015 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 25 13
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