Fachanlass 2015 Themen Wie ist der Brandschutz geregelt? Neues

16.10.2015
SGV Solothurnische Gebäudeversicherung – sicher da, wenn man sie braucht.
Fachanlass 2015
Peter Schneider
Brandschutzexperte VKF
Themen
Wie ist der Brandschutz geregelt?
Neues ab 2015
Brandschutz in
der Schreinerei
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16.10.2015
SGV – Auftrag / Organisation
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Brandschutzvorschriften 2015
Die Brandschutzvorschriften 2015
gelten in der ganzen Schweiz
Bezug Ordner A + B oder
der Broschüre «Auszug» bei:
http://www.kgvonline.ch/Shop.aspx
Download kostenlos möglich unter:
http://www.praever.ch/de/bs/vs/richtlinien/Seiten/default.aspx
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16.10.2015
Brandschutz im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn regelt das
Gebäudeversicherungsgesetz und deren
Vollzugsverordnung (VV) die Brandverhütung
Die SGV erstellt die Brandschutzbewilligung gemäss § 40 VV
und ist verantwortlich für den
Vollzug der Brandschutzvorschriften
Keine kommunalen Brandschutzfachleute,
aber objekt- und sachbezogen externe
Kontrolleure (z.B. Sprinkler-, Blitzschutzanlage,
Gebäude ohne erhöhte Gefährdung)
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SGV – Brandschutz
Niklaus Fringeli
032 627 97 47
079 828 06 84
[email protected]
Roger Fluri
032 627 97 42
079 736 83 79
[email protected]
Peter Schneider
032 627 97 51
079 828 06 85
[email protected]
Kurt Eggenschwiler
Blitzschutz- und
Elektroexperte
032 627 97 48
079 471 00 93
[email protected]
Daniel Flury
032 627 97 76
079 471 00 94
[email protected]
Stefan Locher
032 627 97 56
079 475 87 14
[email protected]
Tobias Huggler
032 627 97 45
079 888 41 71
[email protected]
Ruth Furter
Expertin Elementraschadenprävention
032 627 97 69
[email protected]
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16.10.2015
BSV 2015 - Arealflächen
Büro-, Gewerbe- und Industriebauten
Arealüberbauungen aus einzelnen eingeschossigen Bauten und
Anlagen mit vergleichbarer Nutzung und Brandgefahr sind
untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die
zusammenhängende Arealfläche 3‘600 m2 nicht übersteigt.
Räume mit erhöhten
Anforderungen und
Technikräume sind
als separate Brandabschnitte auszubilden
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BSV 2015 - Schreinerei
Brandabschnitte in Nutzungseinheit Schreinerei
Brandabschnittsgrösse
Ohne Nachweis darf die
zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als 3‘600 m2 betragen
Notwendige Brandabschnitte innerhalb Nutzungseinheit
 Spritzraum
 Lager für brennbare Flüssigkeiten
(Farblager / Verdünner / etc.)
 Heizraum
 Spänesilo
 Filterraum
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16.10.2015
Definitionen: Gebäudegeometrie
Gebäude mit geringen Abmessungen
Gebäude unter 11 m
max. 2 Geschosse über Terrain
max. 1 Geschoss unter Terrain
Summe Geschossflächen max. 600 m2
keine Nutzung für schlafende Personen
(Ausnahme: 1 Wohnung)
Fluchtweg über mehrere Räume möglich
(bis 35 m, ohne Brandabschnittsbildung)
Brandabschnitte für Feuerung mit Feststoffen oder für Lager mit brennbaren
Flüssigkeiten (mehr als 100 Liter)
Quelle:
VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15, Art. 3.7.2
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Gebäude mit geringen Abmessungen
Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen
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16.10.2015
Gebäude mit geringen Abmessungen
Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen
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Gebäude mit geringen Abmessungen
Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen
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16.10.2015
BSV 2015 - Nebenbauten
Eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von
Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und
keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden
(z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe,
Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m2 nicht übersteigt.
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BSV 2015 - Nebenbauten
 Grundstücksintern sind keine Abstände erforderlich
 Untereinander und zu benachbarten, grundstücksfremden Bauten
gilt ein Brandschutzabstand von 4 m unabhängig der Brennbarkeit
der Aussenwände des Hauptgebäudes oder der Nebenbauten
 Mehrere Nebenbauten können zu einer Arealfläche von 150 m2
zusammengefasst werden
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16.10.2015
BSV 2015 - Nutzungseinheiten
 Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen
Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung
(z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen,
Kindertagesstätten, Hotelsuiten).
 In der Nutzungseinheit beträgt die maximale Fluchtweglänge 35 m
 Innerhalb der Nutzungseinheit darf der Fluchtweg über maximal einen
angrenzenden Raum zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg
führen
 Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als
Brandabschnitte ausgebildet sein.
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BSV 2015 - Fahrnisbauten
Fahrnisbauten mit einer Grundfläche von max. 150 m2 sind von den
Abstandvorschriften gegenüber angrenzenden Bauten und Anlagen
befreit, sofern diese nicht zur Lagerung von gefährlichen Stoffen
dienen. Sie benötigen untereinander keinen Brandschutzabstand.
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16.10.2015
Gefahren in Schreinereibetrieben
Schleifmaschine kann
Funkenflug auslösen
Lösung:
Schutzblech anbringen
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Gefahren in Schreinereibetrieben
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16.10.2015
Entstauberanlage in der Schreinerei
Aufstellung in der Schreinerei
 Luftvolumenstrom max. 6’000 m3/h
 Anschlussdurchmesser max. 30 cm
 gemäss Hersteller dafür geeignet
und nach DIN 8416 gebaut
 Absauggut in 800 Liter Container
oder 6 Säcke à 110 Liter
 für Durchmesser 20 bis 30 cm
weitere Brand- und Explosionsschutzmassnahmen notwendig
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Filteranlagen von Schreinereibetrieben
Aufstellung ausserhalb der Schreinerei








Luftvolumenstrom über 6’000 m3/h
Filteranlagen im Freien (Schutzabstand einhalten oder EI 60)
Filteranlagen im Gebäude in separatem Raum EI 60 (an Aussenwand)
Explosionsdruckentlastungseinrichtungen
Abstand zwischen Zyklon und Abgasanlage mindestens 5 m
Filteranlage im Freien an Aussenwand mit Feuerwiderstand
Sprühflutanlage für Filter und Silo
Ev. Funkenlöscheinrichtungen notwendig
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16.10.2015
Absauganlage
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Spänelagerung
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16.10.2015
Lager von brennbaren Flüssigkeiten
Wichtige
Abklärungen
- Lüftung
- Ex-Schutz
- Wanne
- etc.
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Brandschutzpläne
Quelle:
www.sgvso.ch / downloads / Legende Brandschutzplan
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16.10.2015
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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