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Samtgemeinde Am Dobrock
Cadenberge, 25. November 2015
N i e d e r s c h r i f t
über die 12. öffentliche Sitzung des Bauausschusses
am Montag, 23. November 2015, 18.00 Uhr, Sitzungszimmer, Rathaus Cadenberge
Anwesend unter dem Vorsitz von Günther Behrens sind die Ausschussmitglieder Reinhard
Poppe, Hans Lange, Detlef Horeis in Vertretung für Jan Asendorf, Karl-Heinz Linck in Vertretung für Ralf Müller, Patrick Pawlowski in Vertretung für Andreas Bienge, Manfred Schmitz
und Walter Rademacher.
Entschuldigt fehlt das Ausschussmitglied Wolfgang Heß.
Weiter anwesend ist der Verwaltungsfachangestellte Jörg Jungclaus, zugleich als Protokollführer.
Der Bauausschuss behandelt folgende Tagesordnung:
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift vom 10. September 2015
4. Haushalt 2016 – Wesentliches Produkt Gemeindeverbindungsstraßen
5. Abschluss eines Gestattungsvertrages über das Verlegen elektrischer Kabel für den
Windpark Odisheim - Stinstedt
6. Berichte, Anfragen und Anregungen
7. Durchführung einer Einwohnerfragestunde
8. Schließung der Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Behrens eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest.
2. Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.
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3. Genehmigung der Niederschrift vom 10. September 2015
Die Niederschrift vom 10. September 2015 wird einstimmig genehmigt.
4. Haushalt 2016 - Wesentliches Produkt Gemeindeverbindungsstraßen
Seitens der Verwaltung werden die wesentlichen Ansätze für den Haushalt in 2016 erläutert.
Öffentlich-rechtliche Entgelte sind in Höhe von 589.300 Euro veranschlagt. Hier handelt es
sich um die Erstattung der Bauhofkosten. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
sind mit 479.600 Euro veranschlagt. Hiervon sind 256.000 Euro für die Unterhaltung der
Gemeindeverbindungsstraßen vorgesehen. Die Transferaufwendungen in Höhe von 144.700
Euro beinhalten einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro für den Umbau des Rathauses
Otterndorf. Erträge aus internen Leistungsbeziehungen sind mit 472.600 Euro veranschlagt.
Hierbei handelt es sich um die Erstattung der Kosten aus den einzelnen Produkten, z. B.
Bad, Schulen usw.
Im Investitionshaushalt sind folgende Maßnahmen geplant:
Sammelposten Bauhof
5.000 Euro
Ersatzbeschaffung Transporter/PKW
40.000 Euro
Ersatzbeschaffung eines Mähgerätes mit Hochentleerer
20.000 Euro
Im Bereich Liegenschaften sind lediglich Sammelposten in Höhe von 1.000 Euro veranschlagt.
Auf Nachfrage wird dargelegt, dass im kommenden Jahr wieder ein Teilabschnitt der Wasserwerkstraße saniert werden soll. Die für dieses Jahr vorgesehenen Mittel werden als
Haushaltsrest in das nächste Jahr übertragen, da aufgrund der Witterungsbedingungen und
des Arbeitsanfalls die Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr bewältigt werden konnte. Insofern werden im nächsten Jahr die Teilabschnitte für zwei Jahre repariert. Herr Schmitz weist
darauf hin, dass die Kämmerei auf eine schnelle Haushaltsgenehmigung hofft. Aufgrund der
anstehenden Fusion sind die offenen Maßnahmen bis zum Herbst 2016 abzuarbeiten.
Bezüglich der Gemeindeverbindungsstraßen weist Herr Jungclaus darauf hin, dass ein
Großteil der Werte abgeschrieben ist, so dass die Samtgemeinde Am Dobrock über relativ
wenig Werte verfügt. Daher ist es angebracht, Straßen nicht nur zu reparieren, sondern im
Bedarfsfall auch zu erneuern. Eine Nachfrage beim Amt für Regionale Landesentwicklung
hat ergeben, dass grundsätzlich auch im nächsten Jahr der Ausbau von Straßen förderfähig
ist. Seitens der Samtgemeinde sollte daher überlegt werden, die bereits vor Jahren geplante
Sanierung im Bereich Portshemm / Bentwisch in Angriff zu nehmen.
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Ein entsprechender Förderantrag muss allerdings bis zum 15. Februar 2016 gestellt werden.
Herr Rademacher und Herr Horeis sprechen sich für eine Sanierung aus. Herr Schmitz weist
darauf hin, dass die Investitionen jetzt schon über der Tilgung liegen. Insofern bestehen
Bedenken wegen der Haushaltsgenehmigung. Herr Jungclaus weist darauf hin, dass für die
Maßnahme ursprünglich 300.000 Euro veranschlagt wurden. Es ist ein 75 %iger Förderanteil
als Finanzierung dagegenzusetzen. Straßenausbaubeiträge können in diesem Fall nicht
erhoben werden, da hier nur ein Teilstück einer beitragsrechtlich selbständigen Anlage
saniert wird.
Die Verwaltung wird bis zur Ratssitzung um Prüfung gebeten, ob für diese zusätzliche
Investition eine Haushaltsgenehmigung in Aussicht gestellt wird.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, die Haushaltsansätze sowie das Investitionsprogramm wie vorgetragen in den Haushalt 2016 einzustellen. Die Verwaltung wird um Prüfung
gebeten, ob für die Sanierung der Straße Bentwisch / Portshemm mit einem Investitionsvolumen von 300.000 Euro bei einer Förderung von 75 % eine Haushaltsgenehmigung in
Aussicht gestellt wird.
5. Abschluss eines Gestattungsvertrages über das Verlegen elektrischer Kabel
für den Windpark Odisheim - Stinstedt
Die PNE Wind AG beabsichtigt die Errichtung eines Windparks in Odisheim/Stinstedt. Die
Anbindung des Windparks soll an die Trafostation in Wingst-Süderbusch erfolgen. Die geplante Kabeltrasse ist auf dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Im Bereich WingstOppeln soll das Kabel unterirdisch im Seitenraum der Gemeindeverbindungsstraße „Am
Balksee“ verlegt werden. Es wird eine Entschädigung in Höhe von 3,20 € je Meter Kabeltrasse gezahlt. Diese Entschädigung wird auch den privaten Grundeigentümern gezahlt. Alle
weiteren Regelungen ergeben sich aus dem Entwurf des beigefügten Gestattungsvertrages.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt werden. Der
Gestattungsvertrag sollte jedoch um folgende Regelungen ergänzt werden:

Vor Durchführung der Arbeiten hat der Vorhabenträger auf seine Kosten in Abstimmung mit der Samtgemeinde ein Beweissicherungsverfahren für die Gemeindeverbindungsstraße einschließlich des Seitenraumes durchzuführen.

Es ist eine Gewährleistungsfrist in 4 Jahren zu vereinbaren. 3 Monate vor Ablauf der
Gewährleistungsfrist hat der Vorhabenträger eine Gewährleistungsabnahme zu vereinbaren.
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Sofern diese Abnahme durch Versäumnis des Vorhabenträgers nicht stattfindet,
verlängert sich die Gewährleistungsfrist bis zur Durchführung einer gemeinsamen
Gewährleistungsabnahme
und
einer
ggfs.
erforderlichen
Mängelbeseiti-
gungsabnahme.

Der in Anspruch genommene Seitenraum ist auf Wunsch der Samtgemeinde mit
Schotterrasen oder Mineralgemisch zu befestigen.

Sofern die PNE AG im Zuge der Vertragsverhandlungen mit anderen Grundstückseigentümern höhere Entschädigungssätze vereinbart, verpflichtet sich PNE, diese
Entschädigungssätze auch an die Samtgemeinde Am Dobrock zu zahlen.

In den Vertrag ist ein Hinweis auf die Rechtsnachfolge ab dem 01.11.2016 aufzunehmen.
Vor Abschluss des Vertrages ist die endgültige Trassenführung anlässlich einer gemeinsamen Begehung festzulegen. Insbesondere auf einem Teilstück westlich des NeuhausBülkauer Kanals stehen Bäume im Seitenraum bzw. im angrenzenden Graben. Sofern eine
Kabelverlegung dort nicht möglich ist, muss der Antragsteller auf die angrenzenden Flächen
ausweichen.
Herr Rademacher weist darauf hin, dass die Bäume keinen wesentlichen Hinderungsgrund
darstellen. Die Bäume in den Gräben könnten aus seiner Sicht entfernt werden, da die
Gräben ja vornehmlich der Entwässerung dienen. Darüber hinaus handelt es sich um standortgerechte Baumarten, die im Moor relativ schnell nachwachsen. Grundsätzlich wirft er
jedoch die Frage auf, warum die Verträge zum jetzigen Zeitpunkt geschlossen werden
müssen, da noch gar nicht feststeht, ob der Windpark überhaupt errichtet wird. Seitens der
Verwaltung wird hierzu erklärt, dass der Investor natürlich sämtliche Vorarbeiten vorab klären
und erledigen möchte. Gerade die Abführung des Stroms ist ein wesentlicher Kostenfaktor.
Sofern einzelne Grundstückseigentümer dieser Trassenführung nicht zustimmen, müsste die
PNE AG andere Lösungsmöglichkeiten suchen, die unter Umständen erhebliche zusätzliche
Kosten verursachen können.
Herr Schmitz weist darauf hin, dass die Kabelverlegung im Straßenseitenraum in der Vergangenheit immer wieder zu großen Problemen geführt hat. Aus seiner Sicht sollte die
Beweissicherung nicht vom Antragsteller durchgeführt werden. Gerade die Erfahrungen aus
der Verlegung der 110 KV-Leitungen haben gezeigt, dass die Samtgemeinde hier ihren Einfluss geltend machen muss. Herr Jungclaus schlägt daher vor, für die Beweissicherung
vorab gemeinsam ein Büro festzulegen. Aus Sicht der Samtgemeinde bieten sich hier die
Büros Galla & Partner sowie Morgenroth & Landwehr an, die bereits für die Samtgemeinde
Am Dobrock tätig waren. Von diesen Büros ist eine unabhängige Beweissicherung zu
erwarten.
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Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig den Abschluss des im Entwurf vorliegenden Vertrages unter Berücksichtigung der im Sachverhalt aufgeführten Ergänzungen mit der PNE AG.
Für die Beweissicherung ist vorab gemeinsam ein geeignetes Fachbüro abzustimmen. Aus
Sicht der Samtgemeinde Am Dobrock werden hier die Büros Galla & Partner, Horneburg
sowie Morgenroth & Landwehr, Cuxhaven favorisiert.
6. Berichte, Anfragen und Anregungen

Herr Jungclaus berichtet, dass der überarbeitete Entwurf des Landesraumordnungsprogrammes erneut öffentlich ausliegt und die Träger öffentlicher Belange
am Verfahren beteiligt werden. Die Frist zur Stellungnahme endet am 06.01.2016. In
der Bauamtsleitertagung in der letzten Woche haben die Vertreter des Landkreises
erklärt, dass die Festlegungen, die auf den größten Widerstand der Kommunen
gestoßen sind, mittlerweile aus dem Landesraumordnungsprogramm gestrichen
wurden. Somit werden die Belange der Kommunen zum größten Teil berücksichtigt.
Aufgrund der kurzen Terminierung, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Feiertage und der Arbeitsbelastung wird eine Beratung und Beschlussfassung in den Gremien bis zum 06.01.2016 nicht möglich sein. Seitens der Verwaltung
wird der Entwurf aber geprüft und gegebenenfalls vor dem Hintergrund der bereits
abgegebenen Stellungnahmen eine erneute Stellungnahme abgegeben, sofern nicht
alle Bedenken der Gemeinden ausgeräumt wurden. Die Ratsmitglieder haben ebenfalls die Möglichkeit, unter der Internetadresse www.LROP-online.de die Planunterlagen einzusehen und gegebenenfalls Anregungen an die Verwaltung zu geben.

Herr Jungclaus weist darauf hin, dass Teile der Straße Westercadewisch in der
letzten Woche unter Wasser gestanden haben. Die Niederschläge der letzten Zeit
haben gezeigt, dass die Entwässerung der Straße und der angrenzenden Flächen in
der Westercadewisch in keinster Weise funktioniert. Es sind erhebliche Schäden an
der Straße zu befürchten. Seitens der Samtgemeinde ist daher dringend Handlungsbedarf gegeben. Zusammen mit dem Wasser- und Bodenverband und den beteiligten
Grundstückseigentümern muss nach einer Lösung gesucht werden, damit dieser
Bereich wieder ordnungsgemäß entwässert wird. Herr Rademacher hat diesen
Zustand bereits bei der letzten Wegebereisung moniert.

Herr Horeis schlägt vor, rechtzeitig im Frühjahr 2016 wieder eine Wegebereisung
durchzuführen. Diesem Vorschlag stimmen die Ausschussmitglieder zu.
...
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7. Durchführung einer Einwohnerfragestunde
Einwohner sind nicht anwesend.
8. Schließung der Sitzung
Herr Behrens schließt die Sitzung des Bauausschusses um 18.55 Uhr.
Ausschussvorsitzender
Allgemeiner Vertreter
Protokollführer
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