S ff h tä tmern krsäs S ä lVgarb Vlitglied im H*ssischexe Sch{ltzemverbaEsd $chiitzenkreis 51 fularburg ' Hainmühle I e, u trffi V, FrankftErt/fVg" " 35279 Neustadt-Hessen Scfiri Eenverein Bauerbach s. Schriftführer Hans-Holger Melchior HinturteW 20 Schützenkreis 51 Marburg Kreisschriftführer Klaus-Jürgen Hensel Hainmühle 1 35279 Neustadt-!'tessen V. Telefon: Fax; Mobil: E-frllail: +49 {0} 612719997969 +49 (0) 6127t9997959 +49 (0) 1ilt2ü334344 klaus{[email protected] 35043 Marhurg Freitag, 6. Novernber 2015 Betrifft: lnformation und Abstimmung zu einem künftig neu zu grtindenden SchüEenbezirk zum 01. September 2A17 für die Zusammenlegung aus den beiden SchüEenkreisen 5{ Marburg und 44 Biedenkopf Bezug: Beschluss Hessischer Schützenverband gemäß Gesamtvorstandssitzung vom 1{.{0.2015 Verehrte Vereinsvorstände im Schützenkreis 51 Marburg, bezüglich des im Betreff/Bezug genannten Vorgangs, der den Zusammenschluss der beiden bisherigen Schützenkreis 51 Marburg und 44 Biedenkopf als Ursprung hat, erhaltet lhr die notwendigen lnformationen die allgemein und sowohl speziell gehalten sind. Die Angleichung erfolgt an den politischen Kreis sowie an den Sportkreis Marburg-Biedenkopf. Für weitere lnformationen steht die Homepage des Hessischen Schützenverbandes {www.bessrscfier-scfiuehenverband.de) zur Verfügung, die Vereinsvorstände werden angehalten sich dort stets und regelmäßig zu informieren. Das entsprechende und ausgefüllte Abstimmungsformular ist bls zum 15.01 .2016 an den Kreisschützenmeister Gerhard Dörr nur auf dem Postweg/persönliche Abgabe zu sendenlzu übergeben. Allqemeine Eckdaten: - Die Gaue und Kreise werden zum 31 .A7.2A17 aufgelöst. Zum 01.09.2017 werden neue Schiitzenbezirke gebildet, die Bezeichnungen stehen noch nicht fest. - Zwischen dem 01.08.2017 und dem 31.08.2017 (4 Wochen) werden vom Verband alle Weichen zur Neuorganisation gestellt (Namensgebung der Bezirke, finanzielle Neuordnung, sportliche Neuordnung dazu zählen Passwesen/Qualifikationsebenen zu höheren Meisterschaften etc.). - Die Gau- und Kreiskassen fallen weg und werden vom Hessischen Schützenverband zentral verwaltet, dies war eine zentrale Forderung des Finanzamtes Frankfurt gegenüber dem Hessischen Schützenverband, dem Präsidium als Haftungsorgan und dem Küzele.V. (Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß BGB) - Allen Vereinen in den jeweiligen aktuellen Schützenkreisen und dem neuen Schützenbezirk ist es freigestellt, sich einem räumlich näheren Schützenkreis bzw. neuen Schützenbezirk anzuschließen. Es bedarf dazu lediglich einem formlosen Antrag mit kuzer Begründung an den Hessischen Schützenverband. Es werden keinem wechselwilligen Verein Hindernisse in den Weg gelegt. Eine Entscheidung für einen Wechselerfolgt durch das Präsidium und Gesamtvorstand in der nächstfolgenden Gesamtvorstandssitzung. Bankverbindung: Hess. Schützenverband e.V. - Schützenkreis 51 Maöurg IBAN: DE78 5335 0000 0030 0032 84 - BIC: HELADEFIiII,AR lnternet: httpf!$,ls.schuetzenkreis5l-dq F:Uwischenordner SK-51 Marburg\15101g_konigiertes - E-Mail: klAllq:iueroeJt-hglgg!@g!üIg'de Anschreiben Vereine-Zusammenlegung 51 + 44 Neu-Serienbrief.doc Sch ti tnem kreäs Mitglied S S fr/gnrfo üm FtessÄschern Sc&eüfzesnverbamd s. nä rg V. FrankfurflMfl. Spgzielle Echdaten: Die Durchfithrung der Rundenwettkämpfe in den unteren Klassen (Grund- und eventuell Schützenbezirk) ist den neuen Schützenbezirken soweit in der Durchführung freigestellt, eine entsprechende Regelung folgt dann rechtzeitig durch den neuen Schützenbezirk. Die Anderung der RKO wird diesbezüglich noch folgen. Die kreisinternen Wettkämpfe z.B. 45+-Runde können in der bisherigen Form und Zusammensetzung weitergef ührt werden Der Kreisvorstand hofft auf das Verständnis und Zustimmung der Vereine und Sportschützen zu der geplanten und durch die Organe des Hessischen Schützenverbandes beschlossenen Zusammenführung im Ganzen. Der Kreisvorstand ist sich bewußt, daß es Ablehnungen geben wird, trotzdem wird die zukünftige Neuordnung auch Vorteile für uns Schützen mit sich bringen, aber auch, um den neuen Herausforderungen zu begegnen. Das war in den Jahren der Gebietsreform (um 1970) auch der Fall und nach einer kuzen Eingewöhnungszeit ist alles in der Normalität aufgegangen. Sicher wird es bei der jetzt geplanten Neuordnung etwas länger dauern und vielleicht schwieriger werden, doch wir werden dies gemeinsam anpacken und schaffen. Gerhard Dönr Kre issch ützen meiste e' Anlagen: Abstimmungsforrnular und lnfotext $ 26 BGB auf der Rtlckseite Bankverbindung: Hess. Schützenverband e.V. - Schützenkreis 51 Marburg IBAN: DE78 5335 0000 0030 0032 84 * BIC: HEI.ADEFIt\tAR I ntemet: httqJtuww.schuetzenk$iq51 d€ . - E-Mail: [email protected] F:\Zwischenordner SK-51 Marburg\1s1o1g*konigierbs Anschreiben Vereine_Zusammenlegung 51 + 44 Neu_Serienbrief.doc Abstimmung über die Zusammenführune der Schützenkreise 5I Marburs und 44 Biedenko' ' Betrifft: Bezug: Zusammenführun g zu einem künftig neu zu benennenden Schützenbezirk zum 01.09.2017 vom 1 1.10. 2015 Hes sischer Schützenverband gemäß Gesamtvorstandssit zung Der Schützenverein, '(Vereinsname, Anschrift gem. Vereinsregister) vertreten durch seinen Vorstand, so wie im Vereinsregister eingetragen, stimmt hiermit der Zusammenführung in den neuen noch zu benennenden Schützenbezirk zu nicht zu Die Entscheidung durch den Vorstand des Vereins ist verbindlich gegenüber Entscheidungen des Hessischen Schützenverbandes in Bezug auf die aktuellen Anderungen der neuen Verbandsstruktur! Datum: ii;;, ;;*;;;; ;ffi ;; ü;,;;,.*-; Datum: (Name, Vorname, Funktion Unterschrift) Datum: ii;;, ;;*;;;, i;;;; ü;;;;,.#,; (Name, Vorname, Funktion Unterschrift) (ZeichnungsberechtiSer Vereinsvorstand gemZiß Vereinsregister bzw. nach $ 26 BGB (mindestens 2 Personen des geschäftsftihrenden Vorstandes)) (Vereinsstempel) Dieses Fonnular ist aussefüllt und unbedinet bis zum 75.07.2076 an den Kreisschützenmeister auf dem Postwese zurücksenden oder persönlich zu übergeben. i----*---------"----i i Zurück an: ii ii,: i Gtrhard Dörr i roilershöhe 13 ,i ii i rt rt (Die Faltmarken können so verwendet werden, dass die Rücksendung direkt und ohne Anschreiben an den KSM in einem Briefumschlag ,,DIhl lang mit Fenster'd zurückgesendet werden kann) i i i ii rt ii-i 35287 Amöneburg-Mardorf Info: i Bürgerliches Gesetzbuch Erstes Buch 1 Allgemeiner Teil Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1 .2002 I 42, 29O9; 2003, 738; zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 29.6.2015,1042 S 26 BGB Vorstand und Vertretung (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die SaEung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. lst eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genilgt die Abgabe gegenitber einem Mitglied des Vorstands
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