Zusammenführung_Kreise-44 u 51

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Vlitglied im H*ssischexe Sch{ltzemverbaEsd
$chiitzenkreis 51 fularburg ' Hainmühle
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V, FrankftErt/fVg"
" 35279 Neustadt-Hessen
Scfiri Eenverein Bauerbach s.
Schriftführer
Hans-Holger Melchior
HinturteW 20
Schützenkreis 51 Marburg
Kreisschriftführer
Klaus-Jürgen Hensel
Hainmühle 1
35279 Neustadt-!'tessen
V.
Telefon:
Fax;
Mobil:
E-frllail:
+49 {0} 612719997969
+49 (0) 6127t9997959
+49 (0) 1ilt2ü334344
klaus{[email protected]
35043 Marhurg
Freitag, 6. Novernber 2015
Betrifft: lnformation und Abstimmung zu einem künftig neu zu grtindenden SchüEenbezirk zum
01. September 2A17 für die Zusammenlegung aus den beiden SchüEenkreisen 5{ Marburg
und 44 Biedenkopf
Bezug: Beschluss Hessischer Schützenverband gemäß Gesamtvorstandssitzung vom 1{.{0.2015
Verehrte Vereinsvorstände im Schützenkreis 51 Marburg,
bezüglich des im Betreff/Bezug genannten Vorgangs, der den Zusammenschluss der beiden bisherigen
Schützenkreis 51 Marburg und 44 Biedenkopf als Ursprung hat, erhaltet lhr die notwendigen lnformationen die allgemein und sowohl speziell gehalten sind. Die Angleichung erfolgt an den politischen Kreis
sowie an den Sportkreis Marburg-Biedenkopf. Für weitere lnformationen steht die Homepage des Hessischen Schützenverbandes {www.bessrscfier-scfiuehenverband.de) zur Verfügung, die Vereinsvorstände werden angehalten sich dort stets und regelmäßig zu informieren. Das entsprechende und ausgefüllte Abstimmungsformular ist bls zum 15.01 .2016 an den Kreisschützenmeister Gerhard Dörr nur
auf dem Postweg/persönliche Abgabe zu sendenlzu übergeben.
Allqemeine Eckdaten:
-
Die Gaue und Kreise werden zum 31 .A7.2A17 aufgelöst.
Zum 01.09.2017 werden neue Schiitzenbezirke gebildet, die Bezeichnungen stehen noch nicht
fest.
-
Zwischen dem 01.08.2017 und dem 31.08.2017 (4 Wochen) werden vom Verband alle Weichen
zur Neuorganisation gestellt (Namensgebung der Bezirke, finanzielle Neuordnung, sportliche
Neuordnung dazu zählen Passwesen/Qualifikationsebenen zu höheren Meisterschaften etc.).
-
Die Gau- und Kreiskassen fallen weg und werden vom Hessischen Schützenverband zentral
verwaltet, dies war eine zentrale Forderung des Finanzamtes Frankfurt gegenüber dem
Hessischen Schützenverband, dem Präsidium als Haftungsorgan und dem Küzele.V.
(Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß BGB)
-
Allen Vereinen in den jeweiligen aktuellen Schützenkreisen und dem neuen Schützenbezirk ist
es freigestellt, sich einem räumlich näheren Schützenkreis bzw. neuen Schützenbezirk
anzuschließen. Es bedarf dazu lediglich einem formlosen Antrag mit kuzer Begründung an den
Hessischen Schützenverband. Es werden keinem wechselwilligen Verein Hindernisse in den
Weg gelegt. Eine Entscheidung für einen Wechselerfolgt durch das Präsidium und Gesamtvorstand in der nächstfolgenden Gesamtvorstandssitzung.
Bankverbindung: Hess. Schützenverband e.V. - Schützenkreis 51 Maöurg
IBAN: DE78 5335 0000 0030 0032 84 - BIC: HELADEFIiII,AR
lnternet: httpf!$,ls.schuetzenkreis5l-dq
F:Uwischenordner SK-51 Marburg\15101g_konigiertes
-
E-Mail: klAllq:iueroeJt-hglgg!@g!üIg'de
Anschreiben Vereine-Zusammenlegung 51 + 44 Neu-Serienbrief.doc
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Mitglied
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V. FrankfurflMfl.
Spgzielle Echdaten:
Die Durchfithrung der Rundenwettkämpfe in den unteren Klassen (Grund- und eventuell
Schützenbezirk) ist den neuen Schützenbezirken soweit in der Durchführung freigestellt, eine
entsprechende Regelung folgt dann rechtzeitig durch den neuen Schützenbezirk.
Die Anderung der RKO wird diesbezüglich noch folgen.
Die kreisinternen Wettkämpfe z.B. 45+-Runde können in der bisherigen Form und Zusammensetzung weitergef ührt werden
Der Kreisvorstand hofft auf das Verständnis und Zustimmung der Vereine und Sportschützen zu der
geplanten und durch die Organe des Hessischen Schützenverbandes beschlossenen Zusammenführung im Ganzen. Der Kreisvorstand ist sich bewußt, daß es Ablehnungen geben wird, trotzdem wird die
zukünftige Neuordnung auch Vorteile für uns Schützen mit sich bringen, aber auch, um den neuen
Herausforderungen zu begegnen. Das war in den Jahren der Gebietsreform (um 1970) auch der Fall
und nach einer kuzen Eingewöhnungszeit ist alles in der Normalität aufgegangen. Sicher wird es bei
der jetzt geplanten Neuordnung etwas länger dauern und vielleicht schwieriger werden, doch wir werden
dies gemeinsam anpacken und schaffen.
Gerhard Dönr
Kre issch ützen meiste
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Anlagen:
Abstimmungsforrnular und lnfotext $ 26 BGB auf der Rtlckseite
Bankverbindung: Hess. Schützenverband e.V. - Schützenkreis 51 Marburg
IBAN: DE78 5335 0000 0030 0032 84 * BIC: HEI.ADEFIt\tAR
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ntemet: httqJtuww.schuetzenk$iq51 d€
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-
E-Mail: [email protected]
F:\Zwischenordner SK-51 Marburg\1s1o1g*konigierbs Anschreiben Vereine_Zusammenlegung
51 + 44 Neu_Serienbrief.doc
Abstimmung über die Zusammenführune der Schützenkreise
5I Marburs und 44 Biedenko' '
Betrifft:
Bezug:
Zusammenführun g zu einem künftig neu zu benennenden Schützenbezirk zum 01.09.2017
vom 1 1.10. 2015
Hes sischer Schützenverband gemäß Gesamtvorstandssit zung
Der Schützenverein,
'(Vereinsname, Anschrift gem. Vereinsregister)
vertreten durch seinen Vorstand, so wie im Vereinsregister eingetragen, stimmt hiermit der Zusammenführung in den neuen noch zu benennenden Schützenbezirk
zu
nicht zu
Die Entscheidung durch den Vorstand des Vereins ist verbindlich gegenüber Entscheidungen des
Hessischen Schützenverbandes in Bezug auf die aktuellen Anderungen der neuen Verbandsstruktur!
Datum:
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Datum:
(Name, Vorname, Funktion Unterschrift)
Datum:
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(Name, Vorname, Funktion Unterschrift)
(ZeichnungsberechtiSer Vereinsvorstand gemZiß Vereinsregister bzw. nach $ 26 BGB (mindestens 2 Personen des geschäftsftihrenden Vorstandes))
(Vereinsstempel)
Dieses Fonnular ist aussefüllt und unbedinet bis zum 75.07.2076 an den Kreisschützenmeister
auf dem Postwese zurücksenden oder persönlich zu übergeben.
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i Zurück an:
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i Gtrhard Dörr
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(Die Faltmarken können so verwendet werden,
dass die Rücksendung direkt und ohne Anschreiben
an den KSM in einem Briefumschlag ,,DIhl lang mit
Fenster'd zurückgesendet werden kann)
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ii-i 35287 Amöneburg-Mardorf
Info:
i
Bürgerliches Gesetzbuch
Erstes Buch 1
Allgemeiner Teil
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1 .2002 I 42, 29O9; 2003, 738; zuletzt geändert durch Art. 16 G v.
29.6.2015,1042
S 26 BGB
Vorstand und Vertretung
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht
kann durch die SaEung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der
Vorstandsmitglieder vertreten. lst eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so
genilgt die Abgabe gegenitber einem Mitglied des Vorstands