Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung 1. Gemeinsame Datensammlungen/Beratung und Betreuung 2.3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Ich willige ein, dass die Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen. Diese Einwilligung zur Verarbeitung meiner allgemeinen Daten gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Für die Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die Central benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. 2. Ich willige ein, dass die Central meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Central zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die Central tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung (Hinweis: Der folgende Text einer Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung wurde 2012 zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt.) Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Central Krankenversicherung AG (nachfolgend „Central“) daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der privaten Krankenversicherung benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z.B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B. Assistancegesellschaften, IT-Dienstleister etc. weiterzuleiten. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der Central unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten – durch die Central selbst (unter 2.1.), – im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.2.), – bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Central (unter 2.3.) Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. 2.1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die Central Ich willige ein, dass die Central die von mir im Schadenfall künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Prüfung sowie zur Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. 2.2. 2.2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass die Central die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z.B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z.B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die Central benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ich wünsche, dass mich die Central in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich – in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die Central einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die Central einwillige – oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe. 2.2.2. Erklärung für den Fall Ihres Todes Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht nach meinem Tod Gesundheitsdaten erhoben werden müssen, geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf meine Erben oder – wenn diese abweichend bestimmt sind – auf die Begünstigten des Vertrags über. VE 401 04.14 8221 2.3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Central Die Central verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit. 2.3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die Central führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Posteingangsbearbeitung und die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, ganz oder teilweise nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Generali Deutschland Gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und, soweit erforderlich, für die anderen Stellen. Die Central führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die Central erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.central.de/Datenschutz eingesehen oder bei [email protected] angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die Central Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die Central meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Central dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Generali Deutschland Gruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. 2.3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Central Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die Central Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Central aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die Central das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch die Central unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Central tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Unterschriften Ort, Datum Unterschriften des Versicherungsnehmers, der volljährigen Mitversicherten/des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen –2– Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Central Krankenversicherung AG, Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an die Fax-Nr.040/2865 2056 zu richten. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um 1/360 des auf ein Jahr entfallenden Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Hinweise zum Schutz Ihrer Daten Die Datenschutz-Grundsätze der Central Krankenversicherung AG Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Als Ihr Versicherungsunternehmen achten wir stets auf einen sicheren und sorgfältigen Umgang mit ihren Daten, die Sie uns anvertraut haben. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Unsere EDV entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Über die Wahrung unserer Datenschutz-Grundsätze sowie die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften wacht unser Datenschutzbeauftragter. Informationen zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den ,Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft‘ verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Die datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln können Sie im Internet unter www.central. de/Datenschutz abrufen. Ebenfalls im Internet unter www.central.de/Datenschutz können Sie die Listen der Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe abrufen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus und übersenden sie per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an die Central Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln, Telefon 0221/1636 0, Fax 0221/1636 200. Verantwortliche Stelle Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch die Central Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln (verantwortliche Stelle). Ihrer Rechte Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie unter der o.g. Anschrift direkt gegenüber der Central Krankenversicherung AG geltend machen. Falls Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz haben, können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten der Central Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln, Telefon 0221/1636 2730 wenden. Ihre Ansprechpartner Sollten Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Central in Hamburg zur Verfügung. Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und bemühen uns immer, Ihre Anliegen so schnell und korrekt wie möglich zu erledigen. Sollten Sie jedoch einmal mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, sich direkt an Central, Kundenservice, Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg, Tel. 040/28654211 zu wenden. Diese Stelle kümmert sich dann darum, dass Probleme und Missverständnisse schnell ausgeräumt werden. Werbewiderspruchsrecht Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung so wie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Central Krankenversicherung AG, Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg. Bei einem Widerspruch per Telefax ist der Widerspruch an die Fax-Nr. 040/2865 2056 zu richten. VE 401 04.14 8221 Rettungsflug aus dem Ausland Bei einer schweren Erkrankung oder einer lebensgefährlichen Verletzung sind die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten im Ausland oft begrenzt. Um aber in diesen Notfällen eine optimale ärztliche Versorgung zu ermöglichen, wurden Flugdienste eingerichtet. Mit einem solchen Flugdienst arbeiten wir zusammen. Der Rücktransport muss wegen einer im Ausland akut eingetretenen Erkrankung oder wegen eines Unfalles medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport dann, wenn aufgrund der Erkrankung/Verletzung eine ausreichende ärztliche Behandlung im Ausland nicht durchgeführt werden kann und anschließend eine stationäre Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Bei der Notwendigkeit eines Rettungsfluges rufen Sie uns bitte an unter unserer Notrufnummer 040.28 65 31 31. –3–
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