und Schweigepflichtentbindungserklärung

Datenschutzeinwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung
1.
Gemeinsame Datensammlungen/Beratung und Betreuung
2.3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Ich willige ein, dass die Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe meine
allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen. Diese Einwilligung zur Verarbeitung meiner allgemeinen Daten
gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages.
Für die Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische
Gutachter einzuschalten. Die Central benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten
und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden
über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.
2.
Ich willige ein, dass die Central meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Prüfung der Leistungspflicht
erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Central zurück übermittelt werden. Im Hinblick
auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten
entbinde ich die für die Central tätigen Personen und die Gutachter von ihrer
Schweigepflicht.
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung
(Hinweis: Der folgende Text einer Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung wurde 2012 zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt.)
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für den Vertrag erheben und
verwenden zu dürfen, benötigt die Central Krankenversicherung AG (nachfolgend
„Central“) daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hinaus
benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten
bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der privaten Krankenversicherung benötigt die Central Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z.B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an
andere Stellen, z.B. Assistancegesellschaften, IT-Dienstleister etc. weiterzuleiten.
Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für
die Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der Central
unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages
in der Regel nicht möglich sein.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen
nach § 203 StGB geschützten Daten
– durch die Central selbst (unter 2.1.),
– im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.2.),
– bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Central (unter 2.3.)
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie
Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und
daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.
2.1.
Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die Central
Ich willige ein, dass die Central die von mir im Schadenfall künftig mitgeteilten
Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Prüfung sowie zur
Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.
2.2.
2.2.1.
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten
Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der
Leistungspflicht
Für die Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass die Central die
Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen
(z.B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z.B. eines Arztes
oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die Central benötigt
hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für
sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten
oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben
werden müssen.
Ich wünsche, dass mich die Central in jedem Einzelfall informiert, von welchen
Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird.
Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich
– in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die Central
einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung meiner
Gesundheitsdaten an die Central einwillige
– oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.
2.2.2.
Erklärung für den Fall Ihres Todes
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein,
gesundheitliche Angaben zu prüfen. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung
und Schweigepflichtentbindung.
Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht nach meinem Tod Gesundheitsdaten
erhoben werden müssen, geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen
und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf meine Erben oder – wenn diese
abweichend bestimmt sind – auf die Begünstigten des Vertrags über.
VE 401 04.14 8221
2.3.
Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203
StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der Central
Die Central verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung
der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
2.3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Die Central führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Posteingangsbearbeitung und die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, ganz oder
teilweise nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen
Gesellschaft der Generali Deutschland Gruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt
die Central Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und, soweit erforderlich,
für die anderen Stellen.
Die Central führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die Central
erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die
zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine
aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.central.de/Datenschutz eingesehen oder bei [email protected] angefordert werden.
Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in
der Liste genannten Stellen benötigt die Central Ihre Einwilligung.
Ich willige ein, dass die Central meine Gesundheitsdaten an die in der oben
erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten
dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und
genutzt werden, wie die Central dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde
ich die Mitarbeiter der Generali Deutschland Gruppe und sonstiger Stellen im
Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB
geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
2.3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Central Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen
Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen,
denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich,
dass die Central Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme
besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Central aufgrund
ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der
Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können
sie kontrollieren, ob die Central das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen
können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur
Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre
bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden.
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den
vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten
an Rückversicherungen werden Sie durch die Central unterrichtet.
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden.
Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Central tätigen Personen im Hinblick
auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von
ihrer Schweigepflicht.
Unterschriften
Ort, Datum
Unterschriften des Versicherungsnehmers, der volljährigen Mitversicherten/des
gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen
–2–
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Central Krankenversicherung AG, Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an die Fax-Nr.040/2865 2056
zu richten.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie
zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in
diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um 1/360 des auf ein Jahr entfallenden Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens
30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
Hinweise zum Schutz Ihrer Daten
Die Datenschutz-Grundsätze der Central Krankenversicherung AG
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Als Ihr Versicherungsunternehmen achten wir stets auf einen sicheren und sorgfältigen Umgang mit ihren
Daten, die Sie uns anvertraut haben.
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und
wirtschaftlich abwickeln. Unsere EDV entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Über die Wahrung unserer Datenschutz-Grundsätze sowie die Einhaltung der entsprechenden
Vorschriften wacht unser Datenschutzbeauftragter.
Informationen zur Verwendung Ihrer Daten
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft
hat sich in den ,Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft‘ verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern
auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Die datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln können Sie im Internet unter www.central.
de/Datenschutz abrufen.
Ebenfalls im Internet unter www.central.de/Datenschutz können Sie die Listen der Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe abrufen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen
auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus und übersenden sie per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an die Central Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln, Telefon 0221/1636 0, Fax 0221/1636 200.
Verantwortliche Stelle
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch die Central Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln (verantwortliche Stelle).
Ihrer Rechte
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie unter der o.g. Anschrift direkt gegenüber der Central Krankenversicherung AG geltend machen. Falls Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz haben, können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten der Central Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln, Telefon 0221/1636 2730 wenden.
Ihre Ansprechpartner
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Central in Hamburg zur Verfügung. Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und bemühen uns
immer, Ihre Anliegen so schnell und korrekt wie möglich zu erledigen. Sollten Sie jedoch einmal mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, sich
direkt an Central, Kundenservice, Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg, Tel. 040/28654211 zu wenden. Diese Stelle kümmert sich dann darum, dass Probleme und Missverständnisse
schnell ausgeräumt werden.
Werbewiderspruchsrecht
Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung so wie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil widersprechen. Der Widerspruch ist zu
richten an: Central Krankenversicherung AG, Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg.
Bei einem Widerspruch per Telefax ist der Widerspruch an die Fax-Nr. 040/2865 2056 zu richten.
VE 401 04.14 8221
Rettungsflug aus dem Ausland
Bei einer schweren Erkrankung oder einer lebensgefährlichen Verletzung sind die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten im Ausland oft begrenzt. Um aber in diesen Notfällen
eine optimale ärztliche Versorgung zu ermöglichen, wurden Flugdienste eingerichtet. Mit einem solchen Flugdienst arbeiten wir zusammen. Der Rücktransport muss wegen einer
im Ausland akut eingetretenen Erkrankung oder wegen eines Unfalles medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport dann,
wenn aufgrund der Erkrankung/Verletzung eine ausreichende ärztliche Behandlung im Ausland nicht durchgeführt werden kann und anschließend eine stationäre Heilbehandlung
in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
Bei der Notwendigkeit eines Rettungsfluges rufen Sie uns bitte an unter unserer Notrufnummer 040.28 65 31 31.
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