Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb „STABIL“ Die

Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung
STABIL
Landeshauptstadt Magdeburg
Stand: 15.02.2016
Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb
„STABIL“
Die Landeshauptstadt Magdeburg ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge
zur Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger
Menschen im Rahmen des Wettbewerbs
„STABIL: Selbstfindung - Training - Anleitung - Betreuung - Initiative - Lernen“
einzureichen. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt „Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“1. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Hintergrund und Anliegen des Wettbewerbs
Von einer guten Entwicklung des Arbeitsmarktes profitieren nicht alle Arbeitslosen. Besonders die Arbeitslosen, die im Rechtskreis des SGB II betreut werden, werden durch
die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes und durch die bestehenden Förderprogramme nicht ausreichend erreicht, um eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Maßnahmen zur Qualifizierung, egal ob beruflicher Art oder
beispielsweise Sprachcoachings, reichen allein nicht aus, wenn sozialpädagogische
Arbeit notwendig ist, um (zusätzliche) Motivationsdefizite, Schulden- oder Suchtprobleme oder prekäre Familiensituationen zu überwinden. Die soziale und berufliche Integration muss parallel angestrebt werden.
Obwohl sich die Arbeitsmarktlage in der Landeshauptstadt Magdeburg weiter positiv
entwickelt, können nicht alle Personen im gleichen Umfang davon profitieren.
Für arbeitslose Personen, Leistungen nach SGB II erhalten, wird es immer schwieriger,
in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurückzukehren oder überhaupt einsteigen zu
können. Oft kommen weitere Vermittlungshemmnisse erschwerend hinzu. „Hier bedarf
es eines längerfristigen, auf die persönlichen und familiären Bedarfe und Potentiale
ausgerichteten stark individualisierten Unterstützungsansatzes.“ 2 Dieser soll durch die
Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik erreicht werden. Zur Gestaltung und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen arbeitet die Landeshauptstadt Magdeburg
eng mit den bedeutenden Partnern der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zusammen.
Das Land Sachsen-Anhalt zielt mit dieser Regionalisierung darauf ab, die Förderung
stärker an den regionalen Bedarfen und Voraussetzungen auszurichten, d.h. die besonders benachteiligten Personenkreise zu erfassen und entsprechend ihren Voraussetzungen und persönlichen Merkmalen zu unterstützen.
1
RdErl. des MS vom 12.06.2015, MBI. LSA S. 407
Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung der regionalisierten Arbeitsmarktprogramme des Ministeriums für
Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt in der ESF-Förderperiode 2014-2020, Magdeburg, S. 1.
2
Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung
STABIL
Landeshauptstadt Magdeburg
Stand: 15.02.2016
Ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung gestaltet sich der Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schwierig. Geeignet sind für Menschen ohne Berufsabschluss vor allem Helfertätigkeiten, die aufgrund des Wandels von einer Dienstleistungsgesellschaft in eine Wissensgesellschaft weniger werden. Diese Herausforderung trifft insbesondere junge Menschen (U25), die in Verbindung mit weiteren Vermittlungshemmnissen den Schritt zu einer beruflichen Qualifizierung nicht schaffen. Die
Integration dieser jungen Menschen ist aber neben der persönlichen Herausforderung
für den betreffenden Personenkreis auch ein strukturelles Problem für den Arbeitsmarkt. Es besteht die Gefahr, dass diejenigen auch weiterhin auf Transferleistungen
angewiesen sein werden.3
Nach Ende der Schulpflicht und ohne abgeschlossene berufliche Ausbildung werden
arbeitslose junge Menschen im Rechtskreis SGB II betreut und können daher in den
Statistiken der Bundesagentur für Arbeit abgebildet werden.
Insgesamt wurden für November 2015 in der Landeshauptstadt Magdeburg
13.020 Arbeitslose erfasst, davon 10.637 Personen, die im Rechtskreis des SGB II betreut werden. Darunter sind 783 Personen4 15 Jahre bis unter 25 Jahre alt. Das entspricht einem Anteil von 7,4%. Der Anteil derjenigen davon, die 15 bis unter 20 Jahre
alt sind, entspricht 1,5% (155 Personen). Aufgrund der Stichtagsbetrachtung ist die Anzahl der arbeitslosen Personen in den für genannten Altersspannen bei einer Jahresfortschrittsbetrachtung deutlich höher (geschätzt mindestens 50%).
Rahmenbedingungen
Für die Landeshauptstadt Magdeburg können für die Durchführung des Programmes
„STABIL“ voraussichtlich bis zu 50 Teilnehmerplätze beantragt werden.
Das Konzept muss das Ziel der Förderung – Entwickeln und Herstellen der Bildungsund Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen, die mit Hilfe der
Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder
nicht mehr erreicht w erden können – eindeutig erkennen lassen.
In der Vorbereitung zur Einreichung von Projektvorschlägen sind die einschlägigen Regelungen der Rahmenrichtlinie zur Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung zu beachten. Hier sind insbesondere die nachfolgenden Regelungen zum Förderbereich C
von Bedeutung:
Im Projektvorschlag ist der hier gesetzte Rahmen durch die Beschreibung von Arbeitspaketen und Benennung von Meilensteinen zu konkretisieren. Dabei werden qualifizierte Darlegungen zu den in diesem Abschnitt genannten Anforderungen erwartet:
 Darstellung der Arbeit in den Werkstattbereichen basierend auf dem pädagogischen Modell des Lernens unter produktiven betriebsnahen Bedingungen
3
Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung (CF 4) (Hrsg.): Die Arbeitsmarktsituation jüngerer Menschen ohne Berufsabschluss. Broschüre der Arbeitsmarktberichterstattung, Nürnberg 2013, S. 5.
4
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, November 2015,
S. 8, Erstelldatum: 26.11.2015.
Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung
STABIL
Landeshauptstadt Magdeburg
Stand: 15.02.2016
 Erläuterungen zu vorgesehenen Berufs- und Tätigkeitsfeldern und zu den regionalen Gegebenheiten
 Konzeptionelle Überlegungen zum Erwerb von Qualifikationen durch die Teilnehmer/
-innen
 Strategisches Vorgehen zur Vermittlung von Teilnehmer/-innen in Praktika bei privaten
Arbeitgebern
 Darstellung eines modellhaften TN-Durchlaufs für den gesamten Projektzeitraum
 Methodische Erläuterungen zur Erarbeitung von individuellen Bildungs-, Entwicklungsund Arbeitsplänen
 Überlegungen zur Nachbetreuung von Teilnehmer/-innen
 Aussagen zur Bildung und Arbeit des Projektbeirates5
Der Antragssteller muss durch fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Eignung für eine
sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Der geografische Wirkungskreis der Projekte muss sich auf die Landeshauptstadt beziehen.
Die Projektlaufzeit kann maximal drei Jahre betragen. Der Projektbeginn ist im dritten
Quartal 2016 vorgesehen.
Zuwendungsempfänger
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe, jeweils ohne mehrheitliche öffentliche Beteiligung mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt berechtigt. Um ein pädagogisches Gesamtkonzept aus einer
Hand zu gewährleisten, kann für ein Projekt nur ein Träger Zuwendungsempfänger
sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind
nicht zulässig.
Zielgruppe
Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen, die in der Regel unter 25 Jahre
bzw. in begründeten Fällen bis unter 30 Jahren alt sind, ihre Schulpflicht erfüllt haben,
keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mit Hilfe der Förderangebote der
Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht
werden können.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Im Projektvorschlag sind an den dafür vorgesehenen Stellen Aussagen zu nachfolgenden Punkten zu treffen:

5
Geplante Kapazitäten an Teilnehmerplätzen (unter Pkt. 1 Projektidee)
Der Projektbeirat ist als Unterbeirat des Regionalen Arbeitskreises (RAKs) zu bilden. Die Sitzungen des Projektbeirates sind gemeinsam mit den Sitzungen des RAKs zu terminieren.
Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung
STABIL
Landeshauptstadt Magdeburg



Stand: 15.02.2016
Vorhandene/ geplante Ressourcen; Werkstattbereiche (unter Pkt. 3.6 Trägerprofil)
Einsatz des Projektpersonals (unter Pkt. 3.3 Projektpersonal)
Qualitätssicherung (unter Pkt. 3.5 Qualitätssicherung)
Förderfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind notwendige Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar durch
das Projekt entstehen und zur Projektdurchführung erforderlich sind. Im Projekt ist die
Zahlung einer leistungsbezogenen und individuellen Motivationsprämie als zuwendungsfähige teilnehmerbezogene Ausgabe vorgesehen. Neben der Kalkulation im Ausgabenplan ist im Projektvorschlag ein Konzept für eine kompetenzbasierte Bewertung
zur Feststellung von Kompetenzen der Teilnehmenden darzulegen und der Einsatz entsprechender methodischer Instrumente zu erläutern (Pflichtelement unter Arbeitspaket
unter Pkt. 2. und 3.1.).
Hinweise zum Verfahren
Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt. Für die
Teilnahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des
Wettbewerbs zu entwickeln.
Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung
durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) zu einem Projekt erfolgt die Aufforderung zur
Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle.
Die Richtlinie und Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind auf den
Seiten zu STABIL der Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg verfügbar. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema.
Der Projektvorschlag ist in digitaler Form bis Dienstag, 29.03.2016 um 7:00 Uhr an
[email protected] zu senden. Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zudem ist er innerhalb von fünf Werktagen nach der elektronischen Einreichung schriftlich in
doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „STABIL“ einzureichen bei:
Landeshauptstadt Magdeburg
Sozial- und Wohnungsamt
Stabsstelle 50.02 Arbeitsmarktpolitik und SGB II
z. Hd. Herr Fahlke
39090 Magdeburg
Ansprechpartnerin
Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen Frau Kerstin
Schönemann, die Regionale Koordinatorin der Landeshauptstadt Magdeburg, Stabsstelle
50.02 Arbeitsmarktpolitik und SGB II, telefonisch unter 0391/540-3231 oder per E-Mail unter
[email protected] zur Verfügung.