Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung STABIL Landeshauptstadt Magdeburg Stand: 15.02.2016 Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb „STABIL“ Die Landeshauptstadt Magdeburg ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge zur Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen im Rahmen des Wettbewerbs „STABIL: Selbstfindung - Training - Anleitung - Betreuung - Initiative - Lernen“ einzureichen. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt „Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“1. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Hintergrund und Anliegen des Wettbewerbs Von einer guten Entwicklung des Arbeitsmarktes profitieren nicht alle Arbeitslosen. Besonders die Arbeitslosen, die im Rechtskreis des SGB II betreut werden, werden durch die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes und durch die bestehenden Förderprogramme nicht ausreichend erreicht, um eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Maßnahmen zur Qualifizierung, egal ob beruflicher Art oder beispielsweise Sprachcoachings, reichen allein nicht aus, wenn sozialpädagogische Arbeit notwendig ist, um (zusätzliche) Motivationsdefizite, Schulden- oder Suchtprobleme oder prekäre Familiensituationen zu überwinden. Die soziale und berufliche Integration muss parallel angestrebt werden. Obwohl sich die Arbeitsmarktlage in der Landeshauptstadt Magdeburg weiter positiv entwickelt, können nicht alle Personen im gleichen Umfang davon profitieren. Für arbeitslose Personen, Leistungen nach SGB II erhalten, wird es immer schwieriger, in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurückzukehren oder überhaupt einsteigen zu können. Oft kommen weitere Vermittlungshemmnisse erschwerend hinzu. „Hier bedarf es eines längerfristigen, auf die persönlichen und familiären Bedarfe und Potentiale ausgerichteten stark individualisierten Unterstützungsansatzes.“ 2 Dieser soll durch die Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik erreicht werden. Zur Gestaltung und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen arbeitet die Landeshauptstadt Magdeburg eng mit den bedeutenden Partnern der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zusammen. Das Land Sachsen-Anhalt zielt mit dieser Regionalisierung darauf ab, die Förderung stärker an den regionalen Bedarfen und Voraussetzungen auszurichten, d.h. die besonders benachteiligten Personenkreise zu erfassen und entsprechend ihren Voraussetzungen und persönlichen Merkmalen zu unterstützen. 1 RdErl. des MS vom 12.06.2015, MBI. LSA S. 407 Vereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung der regionalisierten Arbeitsmarktprogramme des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt in der ESF-Förderperiode 2014-2020, Magdeburg, S. 1. 2 Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung STABIL Landeshauptstadt Magdeburg Stand: 15.02.2016 Ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung gestaltet sich der Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schwierig. Geeignet sind für Menschen ohne Berufsabschluss vor allem Helfertätigkeiten, die aufgrund des Wandels von einer Dienstleistungsgesellschaft in eine Wissensgesellschaft weniger werden. Diese Herausforderung trifft insbesondere junge Menschen (U25), die in Verbindung mit weiteren Vermittlungshemmnissen den Schritt zu einer beruflichen Qualifizierung nicht schaffen. Die Integration dieser jungen Menschen ist aber neben der persönlichen Herausforderung für den betreffenden Personenkreis auch ein strukturelles Problem für den Arbeitsmarkt. Es besteht die Gefahr, dass diejenigen auch weiterhin auf Transferleistungen angewiesen sein werden.3 Nach Ende der Schulpflicht und ohne abgeschlossene berufliche Ausbildung werden arbeitslose junge Menschen im Rechtskreis SGB II betreut und können daher in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit abgebildet werden. Insgesamt wurden für November 2015 in der Landeshauptstadt Magdeburg 13.020 Arbeitslose erfasst, davon 10.637 Personen, die im Rechtskreis des SGB II betreut werden. Darunter sind 783 Personen4 15 Jahre bis unter 25 Jahre alt. Das entspricht einem Anteil von 7,4%. Der Anteil derjenigen davon, die 15 bis unter 20 Jahre alt sind, entspricht 1,5% (155 Personen). Aufgrund der Stichtagsbetrachtung ist die Anzahl der arbeitslosen Personen in den für genannten Altersspannen bei einer Jahresfortschrittsbetrachtung deutlich höher (geschätzt mindestens 50%). Rahmenbedingungen Für die Landeshauptstadt Magdeburg können für die Durchführung des Programmes „STABIL“ voraussichtlich bis zu 50 Teilnehmerplätze beantragt werden. Das Konzept muss das Ziel der Förderung – Entwickeln und Herstellen der Bildungsund Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen, die mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht w erden können – eindeutig erkennen lassen. In der Vorbereitung zur Einreichung von Projektvorschlägen sind die einschlägigen Regelungen der Rahmenrichtlinie zur Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung zu beachten. Hier sind insbesondere die nachfolgenden Regelungen zum Förderbereich C von Bedeutung: Im Projektvorschlag ist der hier gesetzte Rahmen durch die Beschreibung von Arbeitspaketen und Benennung von Meilensteinen zu konkretisieren. Dabei werden qualifizierte Darlegungen zu den in diesem Abschnitt genannten Anforderungen erwartet: Darstellung der Arbeit in den Werkstattbereichen basierend auf dem pädagogischen Modell des Lernens unter produktiven betriebsnahen Bedingungen 3 Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung (CF 4) (Hrsg.): Die Arbeitsmarktsituation jüngerer Menschen ohne Berufsabschluss. Broschüre der Arbeitsmarktberichterstattung, Nürnberg 2013, S. 5. 4 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, November 2015, S. 8, Erstelldatum: 26.11.2015. Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung STABIL Landeshauptstadt Magdeburg Stand: 15.02.2016 Erläuterungen zu vorgesehenen Berufs- und Tätigkeitsfeldern und zu den regionalen Gegebenheiten Konzeptionelle Überlegungen zum Erwerb von Qualifikationen durch die Teilnehmer/ -innen Strategisches Vorgehen zur Vermittlung von Teilnehmer/-innen in Praktika bei privaten Arbeitgebern Darstellung eines modellhaften TN-Durchlaufs für den gesamten Projektzeitraum Methodische Erläuterungen zur Erarbeitung von individuellen Bildungs-, Entwicklungsund Arbeitsplänen Überlegungen zur Nachbetreuung von Teilnehmer/-innen Aussagen zur Bildung und Arbeit des Projektbeirates5 Der Antragssteller muss durch fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Der geografische Wirkungskreis der Projekte muss sich auf die Landeshauptstadt beziehen. Die Projektlaufzeit kann maximal drei Jahre betragen. Der Projektbeginn ist im dritten Quartal 2016 vorgesehen. Zuwendungsempfänger Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, jeweils ohne mehrheitliche öffentliche Beteiligung mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt berechtigt. Um ein pädagogisches Gesamtkonzept aus einer Hand zu gewährleisten, kann für ein Projekt nur ein Träger Zuwendungsempfänger sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig. Zielgruppe Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen, die in der Regel unter 25 Jahre bzw. in begründeten Fällen bis unter 30 Jahren alt sind, ihre Schulpflicht erfüllt haben, keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht werden können. Zuwendungsvoraussetzungen: Im Projektvorschlag sind an den dafür vorgesehenen Stellen Aussagen zu nachfolgenden Punkten zu treffen: 5 Geplante Kapazitäten an Teilnehmerplätzen (unter Pkt. 1 Projektidee) Der Projektbeirat ist als Unterbeirat des Regionalen Arbeitskreises (RAKs) zu bilden. Die Sitzungen des Projektbeirates sind gemeinsam mit den Sitzungen des RAKs zu terminieren. Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung STABIL Landeshauptstadt Magdeburg Stand: 15.02.2016 Vorhandene/ geplante Ressourcen; Werkstattbereiche (unter Pkt. 3.6 Trägerprofil) Einsatz des Projektpersonals (unter Pkt. 3.3 Projektpersonal) Qualitätssicherung (unter Pkt. 3.5 Qualitätssicherung) Förderfähige Kosten Zuwendungsfähig sind notwendige Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und zur Projektdurchführung erforderlich sind. Im Projekt ist die Zahlung einer leistungsbezogenen und individuellen Motivationsprämie als zuwendungsfähige teilnehmerbezogene Ausgabe vorgesehen. Neben der Kalkulation im Ausgabenplan ist im Projektvorschlag ein Konzept für eine kompetenzbasierte Bewertung zur Feststellung von Kompetenzen der Teilnehmenden darzulegen und der Einsatz entsprechender methodischer Instrumente zu erläutern (Pflichtelement unter Arbeitspaket unter Pkt. 2. und 3.1.). Hinweise zum Verfahren Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs zu entwickeln. Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) zu einem Projekt erfolgt die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle. Die Richtlinie und Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind auf den Seiten zu STABIL der Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg verfügbar. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema. Der Projektvorschlag ist in digitaler Form bis Dienstag, 29.03.2016 um 7:00 Uhr an [email protected] zu senden. Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem ist er innerhalb von fünf Werktagen nach der elektronischen Einreichung schriftlich in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „STABIL“ einzureichen bei: Landeshauptstadt Magdeburg Sozial- und Wohnungsamt Stabsstelle 50.02 Arbeitsmarktpolitik und SGB II z. Hd. Herr Fahlke 39090 Magdeburg Ansprechpartnerin Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen Frau Kerstin Schönemann, die Regionale Koordinatorin der Landeshauptstadt Magdeburg, Stabsstelle 50.02 Arbeitsmarktpolitik und SGB II, telefonisch unter 0391/540-3231 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.
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