AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN 26. Jahrgang, Nr. 03 Herausgegeben am 11.03.2015 Inhalt 1.) Bekanntmachung der 6.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Salzkotten vom 03. März 2015 2.) Bekanntmachung über die Einebnung von Reihengräbern – Friedhof Salzkotten 3.) Bekanntmachung über die Auslegung von Bodenrichtwerten Herausgeber: Stadt Salzkotten, Der Bürgermeister, Postfach 15 62, 33146 Salzkotten, Telefon (0 52 58) 5 07-0 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Zudem besteht die Möglichkeit das Amtsblatt im Internet unter www.salzkotten.de abzurufen. Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 11.03.2015 26.Jg./Nr. 03/S. 2 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Salzkotten vom 03. März 2015 Aufgrund des § 7 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 03 .02.2015 (GV. NRW. S. 208) hat der Rat der Stadt Salzkotten am 02.03 .2015 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende 6. Änderung der Hauptsatzung vom 04. November 1999 beschlossen : Artikel 1 1. In der Inhaltsübersicht wird die Bezeichnung des § 7 von „Ausländerbeirat" in ,,Integrationsrat" geändert. In der Überschrift von § 7 wird das Wort „Ausländerbeirat" in ,,Integrationsrat" geändert. Im Text des§ 7 wird das Wort „Ausländerbeirat" in ,,Integrationsrat" geändert. 2. In § 10 Absatz 5 wird der Verweis auf „§ 17" des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in „§ 16" geändert. 3. In § 18 wird folgender neuer Absatz als Absatz 4 eingefügt: „Für die Entscheidung über die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber für eine Schulleiterlinnen-Stelle gemäߧ 61 Absatz 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Schul-, Familien- und Sozialausschuss zuständig." Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ~3. ge} Bürgermeister B~n~~~ Schriftführer Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 11.03.2015 26.Jg./Nr. 03/S. 3 Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) angeordnet, die am 02.03 .2015 durch den Rat der Stadt Salzkotten beschlossene 6. Änderungssatzung der Hauptsatzung wie nachstehend bekannt zu machen : Die 6. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 03 .03.2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen , dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn , a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden , c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Salzkotten vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden , die den Mangel ergibt. Salzkotten, 03. März 2015 er Bürgermeister Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 11.03.2015 26.Jg./Nr. 03/S. 4 Bekanntmachung Die gekennzeichneten Reihengräber auf dem Friedhof Salzkotten im Feld VI Nr. 84r - 98r (siehe Lageplan), sollen zum Zwecke der Neugestaltung eingeebnet werden, da das Nutzungsrecht nach der Friedhofssatzung abgelaufen ist. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einem Reihengrab ist nicht möglich. Die Personen , die in dem o. a. Grabfeld eine Grabstätte verstorbener Angehöriger pflegen und unterhalten, werden gebeten, die Grabaufbauten, Grabsteine, Kreuze, Einfassungen usw. bis zum 31. Mai 2015 zu entfernen . Nicht abgeräumte Gegenstände gehen nach Ablauf der vorgenannten Frist in das Eigentum der Stadt Salzkotten über. Die Friedhofsverwaltung im Rathaus der Stadt Salzkotten erteilt unter der Rufnummer 05258/507-1147 weitere Auskünfte . Salzkotten, 25.02.2015 Stadt Salzkotten D Ulrich Berge~ Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 11.03.2015 26.Jg./Nr. 03/S. 5 •• Ubersichtsolan Friedhof Kernstadt Salzkotten .... .. Oc.9 911a"'e ./9..0 '·~ Detailplan „ „ " ,. „ . 9! " 1„ 1 " " "„ " "„ "" „ „ „ " "'„„ " „ "' „„ ,," „ " „ „ „ ' „ " „ „ OL " 1 efallene 2. Weltkrie! II ,.. " " •• „ lll 121 l!IO 1<0 1e n 76 7!i 00 100 ------------------------------------- - - - -- -Amtsblatt für die Stadt Salzkotten 11.03.2015 26.Jg./Nr. 03/S. 6 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn Bekanntmachung In den Stadt- und Gemeindeverwaltungen der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn (außer Stadt Paderborn) und in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn (Paderborn , Aldegreverstraße 10 - 14, Kreishaus , Raum A.10.12) sind Karten mit Bodenrichtwerten in der Zeit vom 16. März bis 13. April 2015 während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt. Die in den Karten aufgeführten Bodenrichtwerte über baureifes Land und landwirtschaftliche Nutzflächen sind gemäß § 196 Abs . 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. 1 S. 2414) i.V.m . § 11 Abs . 1 und 2 der Ver- ordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (SGV.NRW 231) durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn zum Stichtag 01.Januar2015 ermittelt worden . Ich weise darauf hin , dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs . 3 BauGB) . Unter der Internetadresse www.bori s.nrw.de kön nen Bodenrichtwerte für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden . Über die Internetadresse www.kre is-paderborn.de/gutachterausschuss können die Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) ebenfalls eingesehen werden. Paderborn , den 26 . Februar 2015 Der Vorsitzende des Gutachterausschusses (Di~rok) Ltd . Kreisvermessungsdirektor Die Bodenrichtwertkarten können zu den üblichen Servicezeiten im Rathaus der Stadt Salzkotten , Marktstraße 8, 1. Obergeschoss, Büro 22, eingesehen werden .
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