11.03.2015 - Stadt Salzkotten

AMTSBLATT
FÜR DIE
STADT SALZKOTTEN
26. Jahrgang, Nr. 03
Herausgegeben am 11.03.2015
Inhalt
1.) Bekanntmachung der 6.Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Salzkotten
vom 03. März 2015
2.) Bekanntmachung über die Einebnung von Reihengräbern – Friedhof Salzkotten
3.) Bekanntmachung über die Auslegung von Bodenrichtwerten
Herausgeber: Stadt Salzkotten, Der Bürgermeister,
Postfach 15 62, 33146 Salzkotten,
Telefon (0 52 58) 5 07-0
Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung abholen bzw. sich
gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Zudem besteht die Möglichkeit das
Amtsblatt im Internet unter www.salzkotten.de abzurufen.
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
11.03.2015
26.Jg./Nr. 03/S. 2
6. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Salzkotten
vom 03. März 2015
Aufgrund des § 7 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur
Änderung der Gemeindeordnung vom 03 .02.2015 (GV. NRW. S. 208) hat der Rat der
Stadt Salzkotten am 02.03 .2015 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder
des Rates die folgende 6. Änderung der Hauptsatzung vom 04. November 1999 beschlossen :
Artikel 1
1. In der Inhaltsübersicht wird die Bezeichnung des § 7 von „Ausländerbeirat" in
,,Integrationsrat" geändert.
In der Überschrift von § 7 wird das Wort „Ausländerbeirat" in ,,Integrationsrat" geändert.
Im Text des§ 7 wird das Wort „Ausländerbeirat" in ,,Integrationsrat" geändert.
2. In § 10 Absatz 5 wird der Verweis auf „§ 17" des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in „§ 16" geändert.
3. In § 18 wird folgender neuer Absatz als Absatz 4 eingefügt:
„Für die Entscheidung über die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten
Bewerberin oder dem gewählten Bewerber für eine Schulleiterlinnen-Stelle gemäߧ 61 Absatz 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Schul-,
Familien- und Sozialausschuss zuständig."
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Bürgermeister
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Schriftführer
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
11.03.2015
26.Jg./Nr. 03/S. 3
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) angeordnet, die
am 02.03 .2015 durch den Rat der Stadt Salzkotten beschlossene 6. Änderungssatzung der
Hauptsatzung wie nachstehend bekannt zu machen :
Die 6. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 03 .03.2015 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Es wird darauf hingewiesen , dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn ,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Salzkotten vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden , die den Mangel
ergibt.
Salzkotten, 03. März 2015
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Bürgermeister
Amtsblatt
für die Stadt Salzkotten
11.03.2015
26.Jg./Nr. 03/S. 4
Bekanntmachung
Die gekennzeichneten Reihengräber auf dem Friedhof Salzkotten im Feld VI Nr. 84r - 98r
(siehe Lageplan), sollen zum Zwecke der Neugestaltung eingeebnet werden, da das
Nutzungsrecht nach der Friedhofssatzung abgelaufen ist. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts
an einem Reihengrab ist nicht möglich.
Die Personen , die in dem o. a. Grabfeld eine Grabstätte verstorbener Angehöriger pflegen und
unterhalten, werden gebeten, die Grabaufbauten, Grabsteine, Kreuze, Einfassungen usw. bis
zum
31. Mai 2015
zu entfernen . Nicht abgeräumte Gegenstände gehen nach Ablauf der vorgenannten Frist in das
Eigentum der Stadt Salzkotten über.
Die Friedhofsverwaltung im Rathaus der Stadt Salzkotten erteilt unter der Rufnummer
05258/507-1147 weitere Auskünfte .
Salzkotten, 25.02.2015
Stadt Salzkotten
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11.03.2015
26.Jg./Nr. 03/S. 5
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für die Stadt Salzkotten
11.03.2015
26.Jg./Nr. 03/S. 6
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn
Bekanntmachung
In den Stadt- und Gemeindeverwaltungen der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn (außer Stadt Paderborn) und in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte im Kreis Paderborn (Paderborn , Aldegreverstraße 10 - 14, Kreishaus ,
Raum A.10.12) sind
Karten mit Bodenrichtwerten
in der Zeit vom 16. März bis 13. April 2015
während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt.
Die in den Karten aufgeführten Bodenrichtwerte über baureifes Land und landwirtschaftliche
Nutzflächen sind gemäß § 196 Abs . 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.
1
S. 2414) i.V.m . § 11 Abs . 1 und 2 der Ver-
ordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (SGV.NRW 231) durch den Gutachterausschuss
für Grundstückswerte im Kreis Paderborn zum Stichtag
01.Januar2015
ermittelt worden .
Ich weise darauf hin , dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs . 3
BauGB) .
Unter der Internetadresse
www.bori s.nrw.de
kön nen Bodenrichtwerte für alle
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden .
Über die Internetadresse
www.kre is-paderborn.de/gutachterausschuss
können die Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) ebenfalls eingesehen werden.
Paderborn , den 26 . Februar 2015
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
(Di~rok)
Ltd . Kreisvermessungsdirektor
Die Bodenrichtwertkarten können zu den üblichen Servicezeiten im Rathaus der Stadt
Salzkotten , Marktstraße 8, 1. Obergeschoss, Büro 22, eingesehen werden .