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PRESSEMITTEILUNG
München, 12.11.2015
Kein Sonntagsshopping im Gewerbegebiet!
Das Bundesverwaltungsgericht fällt im Streit um die
verkaufsoffenen Sonntage von Eching ein wegweisendes
Urteil. Eine kritische Überprüfung auch anderer
„Shoppingevents“ ist nun notwendig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) bestätigte am gestrigen
Mittwoch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der
2013 einen verkaufsoffenen Sonntag in Eching für rechtswidrig erklärt hatte.
Das BVerwG macht deutlich, dass Sonntagsöffnungen im Einzelhandel nach
§ 14 Ladenschlussgesetz nur dann rechts- und verfassungskonform sind,
wenn ein zugkräftiger Markt im Mittelpunkt steht und nicht die Öffnung der
Läden. Darüber hinaus erklärten die Richter, dass lediglich Geschäfte im
räumlichen Umfeld des Marktes an Sonntagsöffnungen teilnehmen dürften.
Die Gemeinde Eching hatte ihre sonntäglichen Shoppingevents im
Gewerbegebiet Eching-Ost zunächst mit einem zwei Kilometer entfernten
Markt im Ortskern, dann mit einem kleinen Markt auf dem Parkplatz eines
Baumarktes zu begründen versucht. Anlass für die Öffnung mehrerer großer
Möbelhäuser und anderer Geschäfte mit insgesamt ca. 600 Beschäftigten
sollte ein Alibi-Markt mit 14 Ständen und einer Torwand sein. Damit verstieß
die Gemeinde gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz des freien
Sonntags.
Sonntagsallianz
München
Ansprechpartner:
Daniel Fritsch
Tel. 0151-2830298
Georg Wäsler
Tel. 089/ 599 779 300
(Evang.-Luth Kirche)
Die Münchner „Allianz für den freien Sonntag“ aus kirchlichen Verbänden
und Gewerkschaften hat sich gemeinsam mit dem IKEA-Betriebsrat seit 2012
gegen diese Praxis gewendet. Die Gewerkschaft ver.di klagte vor Gericht.
Nach der letztinstanzlichen Klärung ist nun eine Überprüfung weiterer
Verkaufssonntage durch die Aufsichtsbehörden notwendig. Wie Eching
verstoßen viele Gemeinden und Städte in der Region München und ganz
Bayern gegen den Sonntagsschutz. Unzählige verkaufsoffene Sonntage,
besonders in Gewerbegebieten, dürften nach dem Urteil des BVerwG
rechtswidrig sein.
Auch in München steht eine gerichtliche Klärung an. Ver.di klagte gegen den
ersten innenstadtweiten Verkaufssonntag beim diesjährigen
Stadtgründungsfest.
www.sonntagsallianz-bayern.de
Philip Büttner
Tel. 0176/ 81133690
Heinz Neff
Tel. 0171/ 8358717