PRESSEMITTEILUNG München, 12.11.2015 Kein Sonntagsshopping im Gewerbegebiet! Das Bundesverwaltungsgericht fällt im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage von Eching ein wegweisendes Urteil. Eine kritische Überprüfung auch anderer „Shoppingevents“ ist nun notwendig Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) bestätigte am gestrigen Mittwoch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der 2013 einen verkaufsoffenen Sonntag in Eching für rechtswidrig erklärt hatte. Das BVerwG macht deutlich, dass Sonntagsöffnungen im Einzelhandel nach § 14 Ladenschlussgesetz nur dann rechts- und verfassungskonform sind, wenn ein zugkräftiger Markt im Mittelpunkt steht und nicht die Öffnung der Läden. Darüber hinaus erklärten die Richter, dass lediglich Geschäfte im räumlichen Umfeld des Marktes an Sonntagsöffnungen teilnehmen dürften. Die Gemeinde Eching hatte ihre sonntäglichen Shoppingevents im Gewerbegebiet Eching-Ost zunächst mit einem zwei Kilometer entfernten Markt im Ortskern, dann mit einem kleinen Markt auf dem Parkplatz eines Baumarktes zu begründen versucht. Anlass für die Öffnung mehrerer großer Möbelhäuser und anderer Geschäfte mit insgesamt ca. 600 Beschäftigten sollte ein Alibi-Markt mit 14 Ständen und einer Torwand sein. Damit verstieß die Gemeinde gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz des freien Sonntags. Sonntagsallianz München Ansprechpartner: Daniel Fritsch Tel. 0151-2830298 Georg Wäsler Tel. 089/ 599 779 300 (Evang.-Luth Kirche) Die Münchner „Allianz für den freien Sonntag“ aus kirchlichen Verbänden und Gewerkschaften hat sich gemeinsam mit dem IKEA-Betriebsrat seit 2012 gegen diese Praxis gewendet. Die Gewerkschaft ver.di klagte vor Gericht. Nach der letztinstanzlichen Klärung ist nun eine Überprüfung weiterer Verkaufssonntage durch die Aufsichtsbehörden notwendig. Wie Eching verstoßen viele Gemeinden und Städte in der Region München und ganz Bayern gegen den Sonntagsschutz. Unzählige verkaufsoffene Sonntage, besonders in Gewerbegebieten, dürften nach dem Urteil des BVerwG rechtswidrig sein. Auch in München steht eine gerichtliche Klärung an. Ver.di klagte gegen den ersten innenstadtweiten Verkaufssonntag beim diesjährigen Stadtgründungsfest. www.sonntagsallianz-bayern.de Philip Büttner Tel. 0176/ 81133690 Heinz Neff Tel. 0171/ 8358717
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