B&S Bildungs- und Studien- Gabriela Müller Reisen GmbH Pattbergstr. 15 D-74867 Neunkirchen Tel.: 06262 / 3318 Fax: 06262 / 4690 [email protected] Juni 2015 Studienreise vom 07. bis 24. Februar 2016 (- 18 Erlebnistage -) mit Verlängerungsmöglichkeit in der 5*-Anlage „Jetwing Blue“ in Negombo Marco Polo bezeichnete Sri Lanka nach seinen Reisen im 13. Jahrhundert als die „schönste Insel der Welt“. Sri Lanka, das die britischen Kolonialherren Ceylon nannten, heißt so viel wie „strahlend schönes, königlich leuchtendes Land“. Buddha und seine Lehre sind im Paradies vor der Südspitze Indiens allgegenwärtig. Heilige Buddha-Figuren –bis zu 50 Meter hoch- werden inbrünstig verehrt und seine Lehren in unzählbaren Klöstern durch Mönche und Einsiedler befolgt. Bei unserer umfassenden Rundreise erleben Sie pulsierende Städte, die Religiosität einer jahrhundertealten Kultur, geschichtsträchtige Heiligtümer und Tempel und einmalige Landschaften in grandioser Natur. In Colombo nehmen Sie teil am spektakulären „Gangaramayana Navam Perahera“, einem der farbenfrohesten Feste Sri Lankas. Wenn wir Sie auf dieser exotischen Insel im Indischen Ozean begrüßen dürften, würden wir uns freuen. Herzlichst Ihre Gabriela Müller und Radha Andras Sonntag, 07.02.2016: Um 14.20 Uhr ca. 10 stündiger NonStop-Linienflug mit SriLankan-Airlines von FRANKFURT nach COLOMBO, der Hauptstsadt Sri Lankas. Montag, 08.02.2016: Um 04.40 Uhr (Zeitverschiebung +4½ Std.) Ankunft in Colombo. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten kurzer Transfer zum Strand-Hotel in Negombo. Frühstück, Zimmerbezug und Ruhepause. Am Nachmittag Spaziergang durch den Stadtkern von Negombo. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Negombo im 5*-Hotel „Jetwing Blue“ o.ä.. Dienstag, 09.02.2016: Fahrt entlang der Westküste nach Anuradhapura (ca. 175 km / Fahrzeit ca. 5 Std.). Die älteste Königsstadt Sri Lankas ist Anuradhapura (UNESCO-Weltkulturerbe). Hier residierten 119 Könige 13 Jahrhunderte lang. Ein Rundgang über das Ruinenfeld des ehemaligen Machtzentrums vermittelt einen Eindruck der ehemaligen Paläste und Tempel. Der angeblich älteste Baum, ein Ableger jenes Bodhibaumes unter dem Buddha seine Erleuchtung erlangte, ist der heilige Sri Maha Bodhi. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Anaradhapura im 4*-Hotel „Palm Garden Village“ o.ä. Mittwoch, 10.02.2016: Am Vormittag besuchen wir die überwältigende Klosteranlage Mihintale aus dem 3.Jhdt. vor Christi, die als Wiege des Buddhismus auf SriLanka angesehen wird. Am Nachmittag bringt uns unser Bus nach Norden zur Halbinsel Jaffna, (ca.200 km / Fahrzeit ca. 4 Std.). Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Jaffna, im einfachen 2*+-Hotel „Tilko Jaffna“ o.ä. Donnerstag, 11.02.2016: Ein Boot bringt uns zur nahe gelegenen Insel Naga Deepa; hier besuchen wir einen der 16 heiligsten Orte der Buddhisten, Purana Viharaya. Hier soll Buddha einen Streit zwischen zwei rivalisierenden Königen geschlichtet haben. Anschließend fahren wir zum Point Pedro, dem nördlichsten Punkt der Halbinsel und weiter zum Nallur Tempel, einem der bedeutendsten Hindu-Heiligtümer. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Jaffna, im einfachen 2+*-Hotel „Tilko Jaffna“ o.ä. Freitag, 12.02.2016: Fahrt zur Ostküste nach Trincomalee (ca. 240 km / Fahrzeit ca. 5 ½ Std.) Unterwegs besuchen wir Thiriyaya, eine der ältesten Dagobas Sri Lankas, gelegen auf einem Berg mit herrlicher Aussicht auf die Umgebung. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Trincomalee, im 4*-Hotel „Chaaya Blue“ o.ä. Samstag, 13.02.2015: In Trincomalee bestaunen wir den fünftgrößten natürlichen Hafen der Welt mit einem Umfang von 53 Kilometern. Seit Menschengedenken wurde um die Vorherrschaft über diesen Hafen gekämpft und wir werden den stummen Zeugen, das holländische Fort Frederick besuchen. Der KoneswaramTempel ist einer der fünf Shiva-Tempel der Insel und eines der wichtigsten Pilgerzentren für die Hindus. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Trincomalee, im 4*-Hotel „Chaaya Blue“ o.ä. Sonntag, 14.02.2016: Fahrt nach Aukana - Dambulla - Kandalama (125 km / Fahrzeit ca. 3 Std.). Wir besuchen die, mitten im Gebirgsdschungel gelegene monumentale Buddha-Statue von Aukana. Mit einer Höhe von 14 Metern ist dieser Monolith eines der bedeutendsten buddhistischen Heiligtümer und ein Meisterstück singhalesischer Steinmetzkunst mit vollendeten Proportionen. Die Höhlentempel von Dambulla (UNESCO Weltkulturerbe) begeistern mit ihren einzigartigen Wandund Deckenmalereien und Kultfiguren. Sie zählen zu den schönsten Meisterwerken singhalesischer Künstler. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Kandalama, im 5*-Hotel „Heritance Kandalama“ o.ä. Montag, 15.02.2016: Heute bewundern wir die „Wolkenmädchen von Sigiriya“, die Galerie mit den berühmtesten Wandgemälden Sri Lankas (UNESCO Weltkulturerbe). In der zweitältesten Königsstadt Polannaruwa (UNESCO Weltkulturerbe) zeugen die Ruinen der Tempel und Paläste von vergangener Pracht. Wir besuchen den Königspalast, das Geviert und bewundern die großartigen Buddha-Statuen des Felsentempels Gal-Vihara. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Kandalama, im 5*-Hotel „Heritance Kandalama“ o.ä. Dienstag, 16.02.2016: Fahrt durch das zentrale Bergland nach Kandy (ca. 90 km / ca. 2 ½ Std. Fahrzeit). Der Aluvihara-Felsentempel von Matale ist eine der wichtigsten Stätten des Buddhismus auf Sri Lanka inmitten einer zerklüfteten Felsenlandschaft. Die alte Königsstadt Kandy, das „Herz Srilankas“ und „schönste Stadt im Land“ (UNESCO Weltkulturerbe) ist heute ein geistiges und religiöses Zentrum der Insel. Der Dalada Maligawa ist das bedeutendste Heiligtum des Buddhismus und Aufbewahrungsort der heiligen Zahnreliquie des Buddhas. Besuch der Tempelanlage mit Palastmuseum. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Kandy, im 4*-Hotel „Cinnamon Citadel“ o.ä. Mittwoch, 17.02.2016: Im weltweit wohl einmaligen Elefanten-Waisenhaus von Pinawala, in dem mehr als 60 große und kleine Elefanten eine Zuflucht gefunden haben, beobachten wir die Dickhäuter. Der weltberühmte königliche Botanische Garten von Peradeniya ist einer der schönsten und umfassendsten in Süd- bzw. Südostasien mit über 4000 Pflanzen. Ein Spaziergang gibt Einblick in die tropische Pflanzenwelt SriLankas. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Kandy, im 4*-Hotel „Cinnamon Citadel“ o.ä. Donnerstag, 18.02.2016: Nuwara-Eliya –die „Stadt über den Wolken“- liegt auf einer Höhe von ca. 1900 m in einer Mulde, die von den drei höchsten Bergen Sri Lankas gebildet wird. Eine Eisenbahnfahrt von Kandy nach NanuOya zählt zu den schönsten Naturerlebnissen, die man auf Ceylon haben kann! Unser Bus bringt uns vom Bahnhof in ca. 15 Min. nach Nuwara-Eliya; hier haben sich englisches Flair und die Atmosphäre eines Kurorts in den Bergen erhalten. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Nuwara-Eliya, im 3-4*„Grand-Hotel“ o.ä. Freitag, 19.02.2016: Tee ist Sri Lankas wichtigstes Exportgut: ein Besuch in einer Teefabrik bietet einen Einblick in die Herstellung. Die wunderschöne Parklandschaft des Botanischen Gartens von Hakgala bezaubert uns mit Lotosteichen, alten Baumbeständen und einem Orchideenhaus. Alternativ möglich ist ein fakultativer Ausflug in den Nationalpark Horton Plains mit geländegängigen Fahrzeugen und Wanderung zu den Aussichtspunkten „World´s End“ (ca. 40 Euro / Person) Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Nuwara-Eliya, im 3-4*„Grand-Hotel“ o.ä. Samstag, 20.02.2016: Fahrt von Nuwara-Eliya nach Galle (175 km / Fahrzeit ca. 7 Std.). Unsere heutige Fahrt führt uns auf einer wenig befahrenen Seitenstraße über Pelmadulla und entlang des Sinharaja Rain Forest in eine sehr reizvolle, ursprüngliche Landschaft zur Südküste nach Galle. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Galle, im 5*-Hotel „Lighthouse“ o.ä. Sonntag, 21.02.206: Fahrt über Galle und Ambalangoda nach Colombo (95 km / Fahrzeit ca. 2 ½ Std.). Galle (UNESCO Weltkulturerbe): ein Rundgang durch den alten holländischen Stadtkern „Fort“ versetzt uns zurück in die koloniale Zeit. Auf der Weiterfahrt nach Colombo werden wir in Ambalangoda das kleine Maskenmuseum anschauen. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Colombo, im 3*+-Hotel „Cinnamon Red“ o.ä. Montag, 22.02.2016: Stadtrundfahrt in Colombo: wir besuchen die Stadtteile „Fort“, die Keimzelle Colombos, „Pettha“, das frühere Wohn- und Geschäftsviertel der Portugiesen und später auch der Holländer und das exklusive Residenzviertel der Kolonialzeit „Cinnamon Garden“. Im Nationalmuseum bewundern wir die, aus allen Landesteilen SriLankas herbeigebrachte Sammlung von Kunstwerken. Seit ihrer Einführung im Jahr 1979 hat sich die „Gangaramaya Navam Perahera“ zu einem der schönsten Feste Sri Lankas entwickelt. Eine spektakuläre Prozession um den Beira-See mit farbenprächtigen Tanzgruppen und an die einhundert geschmückten zahmen Elefanten kann von Podesten aus am Abend beobachtet werden. Abendessen, Übernachtung und Frühstück in Colombo, im 3*+-Hotel „Cinnamon Red“ o.ä. Dienstag, 23.02.2016: Nach einem späten Frühstück haben wir noch etwas Zeit für letzte Souvenir-Einkäufe in Colombo. Am frühen Nachmittag Fahrt nach Negombo für die Rückreise nach Deutschland oder den Beginn eines Strandurlaubes. Gemeinsames Abendessen. Gegen 22 Uhr Transfer zum Flughafen. Mittwoch, 24.02.2016: Rückkehr nach Frankfurt Um 01.00 Uhr Non-Stop-Linienflug mit Sri Lankan Airlines zurück nach FRANKFURT (Flugzeit ca. 11 Std.). Ankunft in Frankfurt gegen 07.30 Uhr. Oder genießen Sie 4 weitere Erholungstage von Dienstag, 23.02. bis Freitag, 26.02.2016 in der wunderschönen 5*-Anlage „Jetwing Blue“ o.ä. in Negombo 4x Übernachtung mit Halbpension Samstag, 27.02.2016: Rückkehr nach Frankfurt Gegen 09.30 Uhr Transfer zum Flughafen und um 12.15 Uhr Non-Stop-Linienflug mit Sri Lankan Airlines zurück nach FRANKFURT (Flugzeit ca. 11 Std.). Ankunft in Frankfurt gegen 19.30 Uhr. In folgenden Hotels werden wir erwartet: Negombo Hotel "Jetwing Blue" www.jetwinghotels.com/jetwingblue/ Anaradhapura Hotel .Palrn Garden Village" www.palmgardenvillage.com/ Jaffna Hotel .Tilko Jaffna" www.cityhoteljaffna.com/ Trincomalee Hotel .Chaaya Blue" www.chaaya-blu-trincomalee-sri-Ianka.de.ww.lk Kandalama Hotel .Heritance Kandalama" www.heritancehotels.com/kandalamal Kandy Hotel .Cinnamon Citadel" www.cinnamonhotels.com/CinnamonCitadeIKandy Nuwara-Eliya Hotel "Grand Garden" www.grand-hotel-nuwara-eliya-sri-Ianka.de.ww.lk Galle Hotel "Lighthouse" www.jetwinghotels.com/jetwinglighthouse/ Colombo Hotel .Cinnamon Red" www.cinnamonredcolombo.com/ 1. Übernachtung und Verlängerung Preise und Leistungen: Studienreise vom 07. bis 24. Februar 2016 Pauschalpreis Euro 3.770,-Einzelzimmerzuschlag Euro 980,-Aufpreis für die Verlängerung vom 23. bis 27. Februar 2016 Einzelzimmerzuschlag Euro Euro 480,-280,-- 4 Übernachtungen mit Halbpension, Flughafentransfer lt. Programm Im Pauschalpreis sind folgende Leistungen enthalten: LINIENFLÜGE mit SriLanken-Airlines in der Economy-Class, 23 kg Gepäck frei, Frankfurt - Colombo / Colombo – Frankfurt FLUGHAFEN-STEUERN, GEBÜHREN, KEROSINZUSCHLÄGE Wert z.Zt. Euro 360,-RUNDREISE, AUSFLÜGE, TRANSFERS in landesüblichem Reisebus EINTRITTSGELDER 15 ÜBERNACHTUNGEN mit Frühstück im Doppelzimmer in ausgewählten Hotels lt. Programm) Frühes Einchecken am Ankunftstag (08.02.2016) 16 x ABENDESSEN BAHNFAHRT von Kandy nach Nanu-Oya GRUPPENTRINKGELDER VISUMGEBÜHREN z.Zt. Euro 23,-Lokale deutschsprachige REISELEITUNG STUDIEN-REISELEITUNG durch Frau Radha Andras Nicht im Pauschalpreis enthalten sind: Rail&Fly-Bahnfahrten (2.Klasse) zum Preis von Euro 30,- persönliche Ausgaben aller Art, nicht erwähnte Mahlzeiten, Getränke, Foto-, Videoerlaubnis Trinkgelder für Reiseleiter und Busfahrer (ca. 5 Euro/Tag) Empfohlen wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Mindestteilnehmerzahl: 16 Pers. - erreichbar bis 01. November 2015 / max. Teilnehmerzahl: 25 Pers. Tarifstand: 19. Juni 2015 / Anzahlung Euro 400,-- / Restzahlung 4 Wochen vor Reisebeginn Preisangleichungen bei Änderung von Wechselkurs, Kerosinzuschlag, Steuern, Gebühren und Eintritten bleiben vorbehalten. Wichtig: Zur Einreise benötigen Sie einen Reisepass mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten nach Ausreise. Das Visum wird als „Visa on Arrival“ bei der Einreise am Flughafen erteilt. Der elektronische Visa-Antrag wird von B&S-Reisen beim Generalkonsulat in Frankfurt für jeden Reiseteilnehmer gestellt (Rückfragen sind u.U. notwendig). Mit der erteilten Referenznummer (Bestätigungs-Code) erhält jeder Reisende am Flughafen Colombo sein Einreisevisum. Impfungen und Gesundheitsvorsorge: Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, Reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen! B&S REISE-INFORMATIONEN SRI LANKA Juni 2015 EINREISEVORSCHRIFTEN: Zur Einreise benötigen Sie den in Ihrer Anmeldung angegebenen Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von noch 6 Monaten bei Ausreise. Ihr Visum erhalten Sie bei der Ankunft am Flughafen. Der elektronische Visa-Antrag wird von B&S-Reisen beim Generalkonsulat in Frankfurt für jeden Reiseteilnehmer gestellt (Rückfragen sind u.U. notwendig). Mit der erteilten Referenznummer (Bestätigungs-Code) erhält jeder Reisende am Flughafen Colombo sein Einreisevisum. KLIMA: Sie reisen im Februar zur besten Reisezeit mit geringer Niederschlagswahrscheinlichkeit und Tageshöchsttemperaturen von 25-30 Grad; im Gebirge ist es deutlich kühler, besonders in den Morgen- und Abendstunden. Das Klima ist je nach Höhenlage sehr unterschiedlich – im Hochland kühler und frisch, im Tiefland heiß bis schwül. KLEIDUNG: Neben leichter, gut waschbarer Sommerkleidung, sollten Sie eine Jacke für die Morgen- und Abendstunden mitnehmen und auch Regenschutz und Sonnenhut nicht vergessen. Festes Schuhwerk wird empfohlen. MEDIKAMENTE: Europäische Medikamente sind nur schwer zu bekommen. Wenn Sie auf regelmäßig einzunehmende Medikamente angewiesen sind, so nehmen Sie diese bitte in ausreichender Menge im HANDGEPÄCK mit. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine kleine Notfallapotheke zusammenstellen: Medikamente gegen Reisekrankheit, Erkältung, Fieber, Verdauungsstörungen, Durchfall etc. Sonnenschutz mit hohem Faktor und Sonnenbrille nicht vergessen. Bei der trockenen Luft im Flugzeug sind Augentropfen und Nasensalbe sehr angenehm und hilfreich. NAHRUNG UND ERNÄHRUNG: Das Essen, das Sie in unseren Hotels und Restaurants erhalten, können Sie bedenkenlos und gefahrlos verzehren; verzichten Sie aber auf Blattsalat und Petersilie. An Straßenbuden geht es nicht sauber zu. Trinken Sie kein Leitungswasser, kaufen Sie Mineralwasser in versiegelten Flaschen (auch zum Zähneputzen verwenden); verzichten Sie unbedingt auf Eiswürfel in Getränken und auf Speiseeis außerhalb unserer Hotels. IMPFUNGEN und GESUNDHEITS-VORSORGE: Für die Einreise sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Wie bei allen Reisen in südliche Länder, besteht eine erhöhte Infektionsgefahr durch Hepatitis-A (Übertragung durch Speisen). Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über eine entsprechende Prophylaxe, bzw. über eine Impfung. Überprüfen Sie Ihren Impfschutz bezüglich Tetanus, Polio, Diphtherie u.a. Zur Vermeidung von allen möglichen Infektionen durch Insektenstiche sollten Sie vor allem in den Morgen- und Abendstunden- unabhängig von den Temperaturen, körperbedeckende und gut schließende Kleidung tragen (lange Hosen, Langarm-Blusen /-Hemden). Unbedeckte Körperstellen mit einem Insekten-Abwehrmittel einsprühen (z.B. NO BITE, PERISAN-Spray oder AUTAN). In SRI LANKA besteht ein Malaria-Risiko. Beraten Sie sich bitte diesbezüglich mit einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt. (siehe auch: www.fit-for-travel.de) Baden Sie bitte nicht in Gewässern (ausgenommen Hotel-Swimming-Pools) - Infektionsgefahr durch ungeklärte Abwässer. Streicheln Sie weder Hunde noch Katzen -Tollwutgefahr-. Hinweis: Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, Reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen! SO ERFOLGT IHRE ANMELDUNG: Reisepreissicherung durch: Wenn Sie sich zur Mitreise entschlossen haben, melden Sie sich bitte auf dem hier abgedruckten Formular an. Senden Sie Ihre Anmeldung bitte an: B&S Reisen GmbH, Gabriela Müller Pattbergstr. 15 / 74867 Neunkirchen Fax: 06262 / 4690 Sie erhalten von B&S-Reisen eine Anmeldebestätigung und Ihren Reisepreissicherungsschein. Danach ist eine Anzahlung in Höhe von Euro 400,-- an den Veranstalter zu leisten. ANMELDUNG: Hiermit melde(n) ich mich / wir uns zur Studienreise "SRI LANKA“ vom 07. Februar bis 24. Februar 2016 verbindlich an. 0 Ich buche die Unterbringung im Doppelzimmer mit:________________________________ 0 Ich buche ein Einzelzimmer zum angegebenen Mehrpreis 0 Ich / Wir buche/n die Reise-Verlängerung vom 23. bis 27. Februar 2016 0 Ich / Wir buche/n das Rail&Fly-Bahnticket der SriLanken-Airlines zum Preis von € 30,-- /Pers. 0 Es besteht Interesse an der empfohlenen Reiserücktrittskosten-Versicherung bitte um Kontaktaufnahme. Die Anzahlung von € 300,-- pro Teilnehmer werde ich nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines an B&S Bildungs- und Studienreisen GmbH überweisen (Bankverbindung lt. Bestätigung-). Meine / Unsere Personalien –bitte Ihre Namen unbedingt entsprechend dem maschinenlesbaren Teil ihres Reisepasses – legen Sie bitte Ihrer Anmeldung eine Kopie der Lichtbild-Doppelseite Ihres Passes bei. 1. Person: 2. Person: Name:_____________________________________ Name:______________________________________ Vorname:__________________________________ Vorname:____________________________________ Straße:____________________________________ Straße:______________________________________ Plz.-Wohnort:_______________________________ Plz.-Wohnort:_________________________________ Tel.:______________________________________ Tel.:________________________________________ E-Mail:_____________________________________ E-Mail:______________________________________ Beruf:_____________________________________ Beruf:_______________________________________ Geb.Datum:________________________________ Geb.Datum:__________________________________ Geb.Ort: ___________________________________ Geb. Ort: ____________________________________ Staatsangeh.:_______________________________ Staatsangeh.:_________________________________ Reisepaß Nr.:_______________________________ Reisepaß Nr.:_________________________________ ausgest. in:_________________________________ ausgest. in:___________________________________ ausgest. am:________________________________ ausgest. am:__________________________________ gültig bis:___________________________________ gültig bis:_____________________________________ Datum:_____________________________________ Datum:_______________________________________ Unterschrift:_________________________________ Unterschrift:___________________________________ Die umseitigen Reisebedingungen von B&S-REISEN erkenne ich an. REISEBEDINGUNGEN der B&S Bildungs- und Studien-Reisen GmbH Sehr geehrter Reisegast, ich freue mich, Sie auf einer meiner Reisen als Gast begrüßen zu dürfen und danke Ihnen für das mir hiermit entgegengebrachte Vertrauen. Diese Reise habe ich in Ihrem Interesse sorgfältig geplant, um damit alle Voraussetzungen für ein interessantes Erlebnis zu schaffen. Hierzu gehören auch meine Reisebedingungen, die Bestandteil des mit mir geschlossenen Reisevertrages sind und damit für Verständnis und Klarheit der Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und mir Sorge tragen. Grundlage meiner Reisebedingungen sind die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das BGB §651a-m. Ihre B&S Bildungs- und Studienreisen GmbH, 74867 Neunkirchen - Gabriela Müller 1. Haftung des Reiseveranstalters 1.1. Bildungs- und Studienreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für: A. Die gewissenhafte Reisevorbereitung, B. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers, C. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. D. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. 1.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. 1.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden. 2. Beschränkung der Haftung 2.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, A. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder B. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2.2. für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis Euro 75.000,-je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise Euro 4.100,--; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. 2.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 2.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 2.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. 2.6. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. 2.7. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Reiseleitungen im Urlaubsgebiet sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für Bildungs- und Studienreisen GmbH anzuerkennen. 3. Bezahlung a) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung bis zur Höhe von zehn von Hundert des Reisepreises gefordert. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein. b) Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn nach Rechnungserhalt fällig. c) Die Reiseunterlagen werden dem Reisegast nach Eingang seiner Zahlung beim Reiseveranstalter zugesandt bzw. ausgehändigt. 4. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann B&S-Reisen GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Es entstehen folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren: bis 90 Tage vor Reiseantritt € 150,-bis 60 Tage vor Reisebeginn € 400,-bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises. ab 14.Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises Bei Charterflügen betragen die Stornokosten ab 29. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. Bei Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung (no show) kann keine Rückerstattung erfolgen. Einzelne Leistungen -z.B. Theaterkarten- können von diesem Rücktrittsrecht ausgenommen sein. Darauf wird dann an entsprechender Stelle hingewiesen. Werden einzelne Reiseleistungen der Pauschalreise nicht in Anspruch genommen, hat der Reisegast keinen Anspruch auf Erstattung. 4.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 4.3. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. 5. Mitwirkungspflicht Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist der Reisegast verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist verpflichtet, so weit als möglich für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt ein Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wichtiger Hinweis: Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, Reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen
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