Antrag auf Einschreibung für den Master of Education für das vereinfachte Immatrikulationsverfahren Dieser Antrag ist nur für den internen Immatrikulationsvorgang für Absolventinnen und Absolventen des BA Vermittlungs- oder Bildungswissenschaften an der Europa-Universität Flensburg nach Erhalt der vorläufigen Zulassung zu nutzen. __________________________________________ Name, Vorname ______________________________________________ Matrikelnummer __________________________________________ Email-Adresse Hiermit beantrage ich die Einschreibung für den (bitte ankreuzen) Master of Education / LA an Grundschulen Der Antrag ist mit allen unten aufgeführten Unterlagen bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Datum dem Studierendensekretariat, Auf dem Campus 1 in 24943 Flensburg zu übersenden oder persönlich zu übergeben (Raum EB 018) Öffnungszeiten: Mo. u. Fr. 09:30 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 13:30 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Master of Education / LA an Gemeinschaftsschulen Master of Education / LA an Sonderschulen Master of Education / LA an Sekundarschulen Master of Education / LA an Sekundarschulen / Sek I in den Fächern (bitte eintragen): 1.) _________________________________________________________________ 2.) _________________________________________________________________ 3.) _________________________________________________________________ Für die Master "Grund-, Gemeinschafts- und Sekundarschulen" sind beide fortzusetzenden Unterrichtsfächer einzutragen. Im Master "Sonderschulen" ist unter 1.) das Unterrichtsfach und unter 2.) und 3.) die sonderpädagogischen Fachrichtungen einzutragen. Beizufügen sind: - einfache Kopie des vorläufigen Zulassungsbescheides - Kontoauszug/Überweisungsträger über die Zahlung des Semesterbeitrages in Höhe von 100,-- Euro*. - Bereits für das neue Semester übersandte Studienunterlagen für den BA (nichtdas Semesterticket). ___________________________________________________________________________________________ * Der Kontoauszug/Überweisungsträger muss nur beigefügt werden, wenn die Rückmeldung nicht innerhalb der feststehenden Rückmeldefrist vollzogen wurde. Der zur endgültigen Einschreibung erforderliche Nachweis über das bestandene BA-Studium ist ausschließlich in der Zulassungsstelle abzugeben.
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