Informationen zur Bewerbung und dem Übergang zum

Informationsveranstaltung
für Bachelor – Studierende
der Fakultät Maschinenwesen
zum Übergang
Bachelor- -> Master-Studium
29.05.2015 Bachelor-Prüfungsbüro, Arno Buchner
Inhalt der Veranstaltung
• Details zum Eignungsverfahren im Masterstudium
• Ablauf der Master-Bewerbung
• Allgemeines zum Übergang Bachelor -> Master
• Allgemeines zum Fachstudium und Studienabschluss
• Fragen
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Master-Eignungsverfahren: Übersicht
Zweistufiges Eignungsverfahren:
• Stufe 1: Maximal 100 Punkte erreichbar
• bis zu 60 Punkte für Fachkenntnisse
• bis zu 20 Punkte aus Notenschnitt
• bis zu 20 Punkte für das Motivationsschreiben
• Notwendig zur direkten Zulassung: mindestens 70 Punkte
Stufe 1
Qualifikationsermittlung
max. 100 Punkte
1. Fachkenntnisse
2. Note
3. Motivationsschreiben
max. 60 Punkte
max. 20 Punkte
max. 20 Punkte
Ablehnung
≥ 70
< 50
Stufe 2
Zulassung
Evtl. Vergabe
von Auflagen
(nur für Externe)
50 – 69 Punkte
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Master-Eignungsverfahren: Übersicht
Ermittlung der Punktezahl für Fachkenntnisse:
Beispiel: Master Maschinenwesen (maximale Punktzahl aus der Liste = 67)
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Master-Eignungsverfahren: Übersicht
Punktevergabe für Notenschnitt:
• Es werden die Credit-gewichteten Noten der Fächerliste zur Ermittlung
fachlichen Qualifikation herangezogen.
• Pro 1/10-Note besser als 3,0 im Notenschnitt wird 1 Punkt vergeben.
(Notenschnitt von 2,9 => 1 Punkt, 2,8 => 2 Punkte, … , 1,0 => 20 Punkte)
Punktevergabe für Motivationsschreiben:
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Stufe 1
Master-Eignungsverfahren: Gesamtübersicht
Qualifikationsermittlung
max. 100 Punkte
1. Fachkenntnisse
2. Note
3. Motivationsschreiben
max. 60 Punkte
max. 20 Punkte
max. 20 Punkte
Ablehnung
< 50
≥ 70
Zulassung
Evtl. Vergabe
von Auflagen
(nur für Externe)
Stufe 2
50 – 69
Schriftlicher Test
max. 80 Punkte
< 110
Ablehnung
≥ 110
Punkte aus Stufe 1 (nur 1. und 2.)
werden zu den Punkten aus dem Test
addiert
Zulassung
Auflagen
aus Stufe 1
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Fakultätsinterne Bewerbung zum Master
Bewerbungsfristen:
Bewerbung zum Wintersemester:
(Bewerbung zum Sommersemester:
es gibt keine Nachreichfristen!!
15. April bis 31. Mai
15. November bis 31. Dezember)
Bewerbungsprozess:
• Bewerbung über TUMonline anlegen (kein „Studienwechsel“ auswählen)
• Zulassungsantrag aus TUMonline herunterladen und unterschreiben
• Antrag und Motivationsschreiben fristgerecht an das Immatrikulations-Amt senden
Einzureichende Unterlagen:
 Unterschriebener Antrag auf Zulassung (aus TUMonline)
 Motivationsschreiben
Folgende Unterlagen werden für interne Bewerbungen nicht benötigt,
auch wenn es in TUMonline angezeigt wird:
•
•
•
•
Lebenslauf
Leistungsnachweis o.ä.
Bachelorzeugnis
Nachweis zur Krankenversicherung
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Fakultätsinterne Bewerbung zum Master
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung:
• mindestens 140 Credits im Bachelorstudium zum Ende der Bewerbungsfrist (31.05.2015)
• Bestehen des Eignungsverfahrens
Nachweis der 140 Credits:
• Automatische Erstellung einer Liste der Kandidaten zum Stichtag aus TUMonline
• danach Abgleich mit online-Bewerbungen durch Immatrikulationsamt
Nach Zulassung:
• Bescheid kommt per Mail, danach Studienplatz fristgerecht annehmen (in TUMonline)
• Eine erworbene Zulassung gilt auch für Folgesemester
Aber ACHTUNG: Auch bei einer bereits erhaltenen früheren Zulassung ist eine erneute
fristgerechte Bewerbung (d.h. Einreichung des unterschriebenen Bewerbungsantrags)
notwendig, um einen Studienplatz zu einem späteren Semester zu erhalten
(die Zulassung wird aber in diesem Falle nicht mehr geprüft)
Wichtig:
Der MW-Bachelorabschluss berechtigt zum Übergang in alle MasterStudiengänge der Fakultät MW ohne Auflagen (sofern das Eignungsverfahren
bestanden wird)
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Konsequenzen einer vorgezogenen Bewerbung zum Master

Doppelimmatrikulation

Bachelorabschluss muss innerhalb eines Jahres nachgewiesen
werden (Fristen für das Bachelorstudium ändern sich aber nicht)
ACHTUNG: Diese Frist ist fest und nicht verlängerbar (auch nicht
bei Krankheit, Urlaubssemester o.ä.)

Studienfortschritt beachten (in beiden Studiengängen)
Vorteile: durch Doppelimmatrikulation keine Gefahr des Verlustes des
Studierendenstatus beim Übergang Bachelor -> Master
Zeitfenster zum Nachreichen des Bachelorabschlusses
Prüfungen könne direkt im „richtigen“ Studiengang angemeldet
werden und sind dadurch keine Anerkennungen
Nicht empfehlenswert: Masterstudium beginnen und trotzdem Prüfungen
für dem Master über das Bachelorstudium (Freifächer) anmelden.
Konsequenz: Mögliche Hochstufung im Master bei Anerkennung
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Fakultätsinterne Bachelor: Allgemeines
Allgemeines:
• Bei Doppelimmatrikulation Bachelor/Master Prüfungen immer im richtigen
Studiengang und mit richtiger Zuordnung anmelden
• Ohne Masterstudium: Vorgezogene Prüfungen als „Freifach“ anmelden
(Zusatzfächer auf dem Leistungsnachweis)
• Zusatzfächer werden auf Antrag im Masterstudium anerkannt, sofern sie zum
Zeitpunkt des Studienbeginns gültig im Master-Studienbaum enthalten sind
• Bei einer Anerkennung von >21 Credits erfolgt eine Hochstufung des
Fachsemesters im Master
• Fächer aus den „Bachelormodulen“ können in den neuen Masterstudiengängen
ab dem nächsten Semester NICHT mehr anerkannt werden
• Details zum Anerkennungsverfahren erfahren Sie beim Master-Prüfungsbüro
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Fakultätsinterne Bachelor: Allgemeines
Bachelorabschluss:
• Letzte Leistung ist die Thesis: Sobald die Bewertung der Thesis gemeldet worden
ist erfolgt eine Benachrichtigung vom Prüfungsbüro
• Letzte Leistung ist Prüfung oder Industriepraktikum: Selbständige Meldung beim
Prüfungsbüro sobald alle Leistungen vollständig (und gültig gesetzt) sind
• Aufforderung zur Prüfung ihrer Daten in TUMonline (Ergebnisse, Thesis-Titel,
Aufteilung Wahlfächer/Zusatzfächer)
• Meldung durch Prüfungsbüro an das Prüfungsamt (Walther-Meissner-Str.) zur
Ausstellung der Abschlussdokumente
• Benachrichtigung durch das Prüfungsamt sobald die Dokumente zur Abholung
bereit sind (ca. 4-6 Wochen)
• Exmatrikulation erfolgt automatisch (ev. auch rückwirkend) zum Ende des
Semesters in dem die letzte für den Abschluss notwendige Leistung erbracht
worden ist
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Fakultätsinterne Bachelor: Allgemeines
Abschlussdokumente:
• Zeugnisdatum ist das Datum der letzten zum Abschluss notwendigen Leistung.
• Die (Fach-)Semesterzahl wird nicht auf den Abschlussdokumenten aufgeführt
• Das Transcript of Records zum Zeugnis enthält die positiven Ergebnisse der
Module des Studiengangs sowie als Ergänzung alle bestandenen Zusatzfächer
(Layout wie LN).
• Bestandteil der Abschlussdokumente ist auch eine Grading-Tabelle mit der
Übersicht der Abschlussnoten des Studiengangs der vorangegangenen 2 Jahre.
Berechnung der Gesamtnote:
• Summe (Modulnote*Credits) / Summe (Credits benoteter Module)
(Die Thesis geht dabei doppelt in die Gesamtnote ein, d.h. mit einer Wertigkeit von
22 Credits. Bewertungen der Ergänzungsfächer und Praktika gehen auch in die
Gesamtnote ein.)
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Weitere Informationen zum Master-EV:
http://www.mw.tum.de/
unter
Lehre > Studieninteressierte > Master > Bewerbung
Viel Erfolg !!
Prüfungsverwaltung Bachelorstudium:
•
Sekretariat Bachelorausschuss (Raum MW 0011):
Silvia Newin (Grundstudium, Semester 1.-4.)
Tel.:089/289–15691, [email protected]
Diana Ivanova (Fachstudium, Semester 5.-6.)
Tel.:089/289–15692, [email protected]
•
Sekretariat - Sprechstunden:
Montag bis Donnerstag: 9.00 -11.00 Uhr
•
Schriftführer:
Arno Buchner
[email protected]
Raum MW0015
Sprechstunde Mo. und Do. 9.00 - 11.00 Uhr
•
Leitung Prüfungsbüro:
Edda Wenzig
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