Wir sind für Sie da - Car Design Heroldsberg

Wir sind für Sie da!
Anfahrtsbeschreibung
Von Eckental kommend:
Fahren Sie auf der B2 und folgen Sie dem Straßenverlauf
ca. 8 km.
Verlassen Sie die B2 und fahren rechts auf die Hauptstraße.
Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 600 m. Sie sind in der
Hauptstraße 127 angekommen.
Von Nürnberg kommend:
Folgen Sie in Nürnberg Nord der Bundesstraße 2 in Richtung
Bayreuth.
Verlassen Sie die B2 nach 4 km und biegen links in die
Hauptstraße ein. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 600 m.
Sie sind in der Hauptstraße 127 angekommen.
Wir bieten Ihnen:
• Unfallinstandsetzung
mit Leihwagenabwicklung
• Lackierungen aller Art,
„spot repair“, Airbrush
und Flip-Flop Designlackierungen
• Sämtliche Karosseriearbeiten
• Oldtimerrestauration
• Hagelschaden- und
Parkdellenbeseitigung
auch ohne Lackierung
möglich.
Von Erlangen kommend:
Fahren Sie an der AS Erlangen-Nord auf die A73 in Richtung
Nürnberg, A3, Fürth. Folgen Sie der A73 ca. 5 km.
Wechseln Sie an der AS 83 AK Fürth/Erlangen von der A73
auf die A3 in Richtung München, Regensburg, Nürnberg-Nord.
Folgen Sie der A3 fca. 13,5 km.
Verlassen Sie die A3 an der Ausfahrt 85 AS Nürnberg-Nord in
Richtung Gräfenberg, Eckental, Heroldsberg und fahren Sie auf
die B2. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 3,4 km.
Verlassen Sie die B2 und biegen Sie links in die
Hauptstraße ein. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca.
600 m. Sie sind in der Hauptstraße 127 angekommen.
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Damit Sie nach den ersten Schrecksekunden die Ruhe bewahren und wissen,
was zu tun ist, haben wir diesen Folder für Sie zusammengestellt.
CAR DESIGN
Nähere Informationen
erhalten Sie
bei:
Heroldsberg
HEROLDSBERG
CAR DESIGN
ESCHENAU
A73
Hauptstraße
127
90562 Heroldsberg
A3
Lauf
A9
Telefon 0911/5 69 55 59
Mobil
0171/2 8737 70
Nürnberg
Telefax 0911/5 69 55 43
CAR DESIGN
HEROLDSBERG
Pettensiedler
Straße 3
Hauptstraße 127
90542
90562 HeroldsbergEckental (Eschenau)
Telefon 0911/5 69 55 59
Telefon
0 9126/2
93 30 60
Mobil 0171/2
87 37
70
Telefax 091
1/5 69 0171/2
55 43 8737 70
Mobil
[email protected]
Telefax 0 9126/2 93 30 61
www.car-design-heroldsberg.de
[email protected]
www.car-design-heroldsberg.de
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Unfall?
Von Lauf kommend:
Fahren Sie an der Auffahrt 49 AS Lauf/Hersbruck auf die A9
in Richtung Nürnberg, München. Folgen Sie der A9 ca. 8 km.
Wechseln Sie an der Anschlußstelle 51 AK Nürnberg/88 von
der A9 auf die A3 in Richtung Würzburg bis zur AS NürnbergNord ca. 9,5 km.
Verlassen Sie die A3 an der Ausfahrt 85 AS Nürnberg-Nord in
Richtung Gräfenberg, Eckental, Heroldsberg und fahren Sie auf
die B2. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 3 km.
Verlassen Sie die B2 und biegen Sie links in die Hauptstraße
ein. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 600 m. Sie sind in der
Hauptstraße 127 angekommen.
Wir bereiten Ihr Auto auf:
• Autohochglanz-Politur
• Innenraumreinigung
• Lederreinigung
• Motorwäsche
Statistisch gesehen „knallt“ es in Deutschland jede Minute 4,5 mal.
In der Hektik eines Unfalls, vorallem nach einem Unverschuldeten, kann man
einiges falsch machen was sich im Nachhinein negativ auswirken kann.
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Nicht jeder ist fair...
Wir informieren Sie über Ihre Rechte
als Geschädigter nach einem unverschuldeten
Unfall (Haftpflichtschaden).
IHRE RECHTE ALS GESCHÄDIGTER NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL (HAFTPFLICHTSCHADEN)
1. SIE wählen die Werksatt IHRES
Vertrauens für die Reparatur
3. Mietwagen und
Nutzungsausfallentschädigung
Versicherungen versuchen oft
Unfallgeschädigten eine Werkstatt
vorzuschreiben. Allerdings ist es
alleine Ihnen überlassen in welche Werkstatt Sie Ihr Auto geben
möchten. Sie dürfen Ihr Fahrzeug
in der Werkstatt Ihres Vertrauens die Sie aussuchen reparieren lassen. Ihre
Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die
Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Lassen Sie sich von Versicherungen hier nicht
verunsichern.
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie einen Mietwagen beanspruchen (Ausnahme bei sehr
geringem Fahrzeugbedarf). Die Meisterbetriebe der KFZ-Innung bieten Ihnen hierzu
meistens einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen an. Überhöhte Preise werden
nicht immer von den Versicherungen übernommen. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Sie sollten zur Durchsetzung Ihrer
Ansprüche einen Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens beauftragen.
Grundsätzlich hat die Versicherung des Schädigers hierfür die
Kosten zu übernehmen.
So können Sie sicher sein, dass
alle Schadenspositionen berücksichtigt werden und Sie nicht benachteiligt sind.
2. SIE wählen den Kfz-Sachverständigen
4. Im Falle eines Totalschadens
Zusätzlich...
Übersteigen die Reparaturkosten
den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren
lassen, wenn die Reparaturkosten
den Wiederbeschaffungswert nicht
mehr als 30 % übersteigen. Lassen
Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem
Restwert den der Sachverständigen ermittelt hat (z.B. an Ihre Fachwerkstatt) veräußern. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag
über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherer
müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung
vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung sollten Sie die vom Meisterbetrieb der KFZ-Innung vorgehaltenen Formulare „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ und/oder „Sicherungsabtretung“ verwenden, da die Versicherung bei Vorlage
dieser Erklärung die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann.
So können Sie vermeiden für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.
Bei der Beauftragung eines KfzSachverständigens zur Feststellung und Beweissicherung des
Schadenumfangs, der Schadenhöhe,
der Wertminderung, des Restwertes,
des Wiederbeschaffungswertes und
der Reparaturendauer haben Sie
grundsätzlich freie Wahl.
Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.
Wenn von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden (nicht höher als
500,00 - 750,00 Euro) vorliegt, reicht in der Regel eine Reparaturkalkulation Ihrer
Fachwerkstatt als Schadennachweis aus. Bei Bagatellschäden werden die Kosten für
ein Gutachten normalerweise nicht von der Versicherung übernommen.
5. SIE wählen Ihren Anwalt
auch bei selbstverschuldetem Unfall...
Wenn Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch
nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren oben genannten
Rechten im Haftpflichtschadenfall abweichen können, aus Ihrem
Versicherungsvertrag. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu
beachten; setzen Sie sich daher umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Aber auch hier gilt meist, dass Sie das Recht haben die Werkstatt Ihres
Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.