Wir sind für Sie da! Anfahrtsbeschreibung Von Eckental kommend: Fahren Sie auf der B2 und folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 8 km. Verlassen Sie die B2 und fahren rechts auf die Hauptstraße. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 600 m. Sie sind in der Hauptstraße 127 angekommen. Von Nürnberg kommend: Folgen Sie in Nürnberg Nord der Bundesstraße 2 in Richtung Bayreuth. Verlassen Sie die B2 nach 4 km und biegen links in die Hauptstraße ein. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 600 m. Sie sind in der Hauptstraße 127 angekommen. Wir bieten Ihnen: • Unfallinstandsetzung mit Leihwagenabwicklung • Lackierungen aller Art, „spot repair“, Airbrush und Flip-Flop Designlackierungen • Sämtliche Karosseriearbeiten • Oldtimerrestauration • Hagelschaden- und Parkdellenbeseitigung auch ohne Lackierung möglich. Von Erlangen kommend: Fahren Sie an der AS Erlangen-Nord auf die A73 in Richtung Nürnberg, A3, Fürth. Folgen Sie der A73 ca. 5 km. Wechseln Sie an der AS 83 AK Fürth/Erlangen von der A73 auf die A3 in Richtung München, Regensburg, Nürnberg-Nord. Folgen Sie der A3 fca. 13,5 km. Verlassen Sie die A3 an der Ausfahrt 85 AS Nürnberg-Nord in Richtung Gräfenberg, Eckental, Heroldsberg und fahren Sie auf die B2. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 3,4 km. Verlassen Sie die B2 und biegen Sie links in die Hauptstraße ein. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 600 m. Sie sind in der Hauptstraße 127 angekommen. onen nformait:i I e r e h ä N Sie be erhalten B2 Erlangen Damit Sie nach den ersten Schrecksekunden die Ruhe bewahren und wissen, was zu tun ist, haben wir diesen Folder für Sie zusammengestellt. CAR DESIGN Nähere Informationen erhalten Sie bei: Heroldsberg HEROLDSBERG CAR DESIGN ESCHENAU A73 Hauptstraße 127 90562 Heroldsberg A3 Lauf A9 Telefon 0911/5 69 55 59 Mobil 0171/2 8737 70 Nürnberg Telefax 0911/5 69 55 43 CAR DESIGN HEROLDSBERG Pettensiedler Straße 3 Hauptstraße 127 90542 90562 HeroldsbergEckental (Eschenau) Telefon 0911/5 69 55 59 Telefon 0 9126/2 93 30 60 Mobil 0171/2 87 37 70 Telefax 091 1/5 69 0171/2 55 43 8737 70 Mobil [email protected] Telefax 0 9126/2 93 30 61 www.car-design-heroldsberg.de [email protected] www.car-design-heroldsberg.de rt! h a F te u G Unfall? Von Lauf kommend: Fahren Sie an der Auffahrt 49 AS Lauf/Hersbruck auf die A9 in Richtung Nürnberg, München. Folgen Sie der A9 ca. 8 km. Wechseln Sie an der Anschlußstelle 51 AK Nürnberg/88 von der A9 auf die A3 in Richtung Würzburg bis zur AS NürnbergNord ca. 9,5 km. Verlassen Sie die A3 an der Ausfahrt 85 AS Nürnberg-Nord in Richtung Gräfenberg, Eckental, Heroldsberg und fahren Sie auf die B2. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 3 km. Verlassen Sie die B2 und biegen Sie links in die Hauptstraße ein. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 600 m. Sie sind in der Hauptstraße 127 angekommen. Wir bereiten Ihr Auto auf: • Autohochglanz-Politur • Innenraumreinigung • Lederreinigung • Motorwäsche Statistisch gesehen „knallt“ es in Deutschland jede Minute 4,5 mal. In der Hektik eines Unfalls, vorallem nach einem Unverschuldeten, kann man einiges falsch machen was sich im Nachhinein negativ auswirken kann. r e t e d l u h c s r Unve ! G N U T H AC Nicht jeder ist fair... Wir informieren Sie über Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden). IHRE RECHTE ALS GESCHÄDIGTER NACH EINEM UNVERSCHULDETEN UNFALL (HAFTPFLICHTSCHADEN) 1. SIE wählen die Werksatt IHRES Vertrauens für die Reparatur 3. Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung Versicherungen versuchen oft Unfallgeschädigten eine Werkstatt vorzuschreiben. Allerdings ist es alleine Ihnen überlassen in welche Werkstatt Sie Ihr Auto geben möchten. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens die Sie aussuchen reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Lassen Sie sich von Versicherungen hier nicht verunsichern. Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie einen Mietwagen beanspruchen (Ausnahme bei sehr geringem Fahrzeugbedarf). Die Meisterbetriebe der KFZ-Innung bieten Ihnen hierzu meistens einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen an. Überhöhte Preise werden nicht immer von den Versicherungen übernommen. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Sie sollten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Grundsätzlich hat die Versicherung des Schädigers hierfür die Kosten zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden und Sie nicht benachteiligt sind. 2. SIE wählen den Kfz-Sachverständigen 4. Im Falle eines Totalschadens Zusätzlich... Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30 % übersteigen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert den der Sachverständigen ermittelt hat (z.B. an Ihre Fachwerkstatt) veräußern. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist. Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung sollten Sie die vom Meisterbetrieb der KFZ-Innung vorgehaltenen Formulare „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ und/oder „Sicherungsabtretung“ verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. So können Sie vermeiden für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen. Bei der Beauftragung eines KfzSachverständigens zur Feststellung und Beweissicherung des Schadenumfangs, der Schadenhöhe, der Wertminderung, des Restwertes, des Wiederbeschaffungswertes und der Reparaturendauer haben Sie grundsätzlich freie Wahl. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers zu übernehmen. Wenn von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden (nicht höher als 500,00 - 750,00 Euro) vorliegt, reicht in der Regel eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt als Schadennachweis aus. Bei Bagatellschäden werden die Kosten für ein Gutachten normalerweise nicht von der Versicherung übernommen. 5. SIE wählen Ihren Anwalt auch bei selbstverschuldetem Unfall... Wenn Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren oben genannten Rechten im Haftpflichtschadenfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten; setzen Sie sich daher umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt meist, dass Sie das Recht haben die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.
© Copyright 2024 ExpyDoc