Sankt Michaelsbund – Wichtige Erläuterungen zur Jahresstatistik 2015

Sankt Michaelsbund – Wichtige Erläuterungen zur Jahresstatistik 2015
Zu Ziffer-Nr.:
I.
Allgemeine Angaben
1
Bitte geben Sie Ihre 5-stellige Mitgliedsnummer beim Sankt Michaelsbund ohne die vorangestellte
„70“ an.
2
Hauptstelle und die Anzahl der Zweigstellen der Bücherei.
3
Alle für Büchereizwecke genutzte Räume sind aufzuführen. Bei Systemen mit Zweigstellen ist die
Gesamtfläche aller Einrichtungen zu ermitteln. Nicht dazu zählen Lagerräume.
4
Auf ganze Stunden aufrunden. Bei mehreren Ausleihstellen mit unterschiedlichen Öffnungszeiten ist
die jeweils längste Öffnungszeit maßgeblich.
5
Gesamtzahl der tatsächlichen Öffnungsstunden aller unter „Anzahl der Ausleihstellen“ unter (2)
genannten Einrichtungen. Ggf. anhand der Wochenöffnungsstunden abzüglich von Schließzeiten
(Umzug, Reorganisation) zu ermitteln.
II.
Aktive Benutzer, Besuche
6-9
Ein aktiver Benutzer ist jede Person, die einen aktuell gültigen Büchereiausweis besitzt. Büchereien,
in denen Ausweise nicht regelmäßig (jährlich) aktualisiert/verlängert werden, zählen ersatzweise alle
Benutzer, die im Berichtsjahr mindestens einmal (physische oder virtuelle Medien) entliehen haben.
Jeder Benutzer ist nur einmal zu zählen. Bei Familienkarten zählen alle benutzungsberechtigten
Leser.
10
Es gilt der tatsächliche Büchereibesuch. Ein Besuch liegt vor, wenn die Person die Bücherei aufsucht,
unabhängig davon, ob sie eingetragener Benutzer ist bzw. Medien entleiht oder nicht. Dazu zählen
auch Besuche von Veranstaltungen usw., die außerhalb des eigentlichen Büchereiraumes stattfinden.
Die Ermittlung kann durch Zählapparate oder Stichproben erfolgen.
III.
Medienangebot, Mediennutzung
14
Zeitschriften und Zeitungen in gedruckter Form nach Zahl der Einzelhefte. Abonnements in Printform
sind unter (38) eintragen. Abonnements von Zeitschriften und Zeitungen in elektronischer Form sind
bei (39) anzugeben.
16
Hierzu zählen Compact-Discs (CD), Schallplatten, Kassetten (MC) u.ä. sowie Hörbücher
(Audiobooks).
17
Audiovisuelle Medien (Filme) auf DVD oder BluRay-Disc. Hier auch Videokassetten (VHS).
18
Klassische Brett- und Kartenspiele, nicht aber elektronische Spiele, diese sind unter (19) einzutragen.
19
Computer- und Konsolenspiele, Lernsoftware auf CD-ROM oder DVD-ROM, tiptoi® u. ä. CD-ROMs
und andere Datenträger werden nach physischen Einheiten (Einzelstücke) gezählt.
20
Karten, Pläne, Medienkombinationen, Handschriften, Dias, Bilder, Kunstdrucke, Arbeitstransparente
und Autographen. Die Zählung erfolgt nach physischen Einheiten (Einzelstücke).
22
Bitte geben Sie hier die Summe aus Printmedien (15) und Nichtbuchmedien (21) an. Der virtuelle
Bestand wird nicht dazu gezählt; die Erfassung erfolgt separat in (36).
23-35 Alle im Berichtsjahr registrierten Entleihungen an Benutzer aus dem eigenen Bestand, aus erhaltenen
Block- bzw. Austauschbeständen und aus dem Fernleihverkehr.
Verliehene Austausch-/Blockbestände zählen nicht bei der gebenden Bücherei als Entleihung,
sondern nur bei der nehmenden Bücherei. Als Entleihung gilt auch jede vom Benutzer beantragte
Verlängerung. Automatische Verlängerungen dürfen nicht mitgezählt werden.
Bei ungebundenen Zeitungen/Zeitschriften wird jedes einzelne Heft als Ausleiheinheit angesehen.
Komplett gebundene Jahrgänge gelten ebenfalls als eine Ausleiheinheit. Dasselbe trifft auf
Medienkombinationen zu.
1
34
NEU! Hier werden die Entleihzahlen der virtuellen Medien der jeweiligen Bücherei eingetragen und zu
den Gesamtentleihungen (35) hinzugezählt. Die Entleihungen beziehen sich auf den gesamten
Bestand im eMedien-Verbund. Dieser ist vollständig unter (36) anzugeben!
36
Anzahl der über einen Verbund zur Verfügung stehenden virtuellen Bestände (Lizenzen). Virtueller
Bestand ist Bestand, für den dem Benutzer zeitlich befristeter Zugriff auf eBooks oder andere virtuelle
Einzelmedien (eBook-Reader) gewährt wird (divibib und ähnliche Geschäftsmodelle). Diese Zahl geht
NICHT in die Gesamtsumme unter (22) ein. Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften in
elektronischer Form
(ePapers und eMagazines) werden hier nicht gezählt. Diese bitte bei (39)
angeben.
37
Die Gesamt-Anzahl der Bibliotheken, die an einem eMedien-Verbund (bspw. LEO-SUED, LEONORD) beteiligt sind.
38
Anzahl der Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements in virtueller Form im Berichtsjahr zum 31.12.
Diese werden nach Anzahl der Abonnements erfasst, unabhängig von der Anzahl der Titel.
Mehrfachexemplare des gleichen Titels werden als mehrere Abos gezählt. Zeitungen und
Zeitschriften in Parallelausgaben (gedruckt und elektronisch), sind einmal in (38) und einmal in (39) zu
zählen. Jede Bibliothek eines eMedien-Verbundes gibt die Gesamtzahl der virtuellen Zeitungs- und
Zeitschriftenabonnements an.
39
Anzahl der Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements in gedruckter Form zum 31.12. des
Berichtsjahres.
40
Unter Zugang ist die Gesamtzahl der Medien zu verstehen, die dem Bestand durch Kauf, Schenkung
oder auf andere Weise im Berichtsjahr hinzugefügt wurden. Nicht zu zählen sind Bestände aus der
Fernleihe und Blockausleihe. Der Zugang zum virtueller Bestand des eMedien-Verbundes wird hier
nicht gezählt!
41
Geben Sie die Anzahl der Titel an, die als Mediengeschenke gelten und in den Bestand als
Medienzugang aufgenommen worden sind.
42
Unter Abgang fällt die Gesamtzahl der Medien, die im Berichtsjahr aus dem Bestand ausgeschieden
wurden (veraltet, zerlesen, beschädigt). Die Rückgabe von Austauschbeständen und von Büchern
bei der Fernleihe an die besitzende Bibliothek gelten nicht als Abgang. Der Abgang aus dem virtuellen
Bestand des eMedien-Verbundes wird hier nicht gezählt.
43
Empfangene Austausch-/Blockbestände sind Medien, die zur Bestandsergänzung aus
Ergänzungsbüchereien, Medienstellen oder anderen Bibliotheken entliehen wurden (nehmende
Büchereien). Sie werden nach Medieneinheiten/Bänden gezählt. Nicht zu zählen sind die innerhalb
des örtlichen Bibliothekssystems (Hauptstelle) empfangene Bestände (interner Leihverkehr) sowie die
über auswärtigen Leihverkehr empfangenen Medieneinheiten.
44
Verliehene Austausch-/Blockbestände sind Medien, die zur vorübergehenden oder dauernden
Nutzung an andere Einrichtungen zur Bestandsergänzung verliehen werden (gebende Büchereien).
Sie werden nach Medieneinheiten/Bänden gezählt. Nicht zu zählen sind die an eine Einrichtung
innerhalb des örtlichen Büchereisystems (Zweigstellen) verliehene Bestände (interner Leihverkehr)
sowie über auswärtigen Leihverkehr verliehene Medieneinheiten.
45
Gezählt wird jede bei einer anderen (wissenschaftlichen) Bibliothek getätigte Bestellung (Bücher,
Kopien) unabhängig davon, ob die Bestellung positiv erledigt wurde oder nicht.
46
Gezählt wird jede aus einer anderen Bibliothek kommende Bestellung (Bücher, Kopien), unabhängig
davon, ob die Bestellung positiv erledigt wurde oder nicht.
IV.
Ausgaben (Nur volle Euro-Beträge)
47
Tatsächliche Ausgaben für sämtliche Neuanschaffungen sowie Erwerb von Lizenzen (hier auch
Ausgaben für die virtuellen Medien) einschl. der Aufwendungen für die Bearbeitung der Medien durch
zentrale Stellen oder Buchhandlungen. Keinesfalls vorher Zuschüsse und dergleichen abziehen.
Zuschüsse dafür sind an der entsprechenden Stelle unter „Einnahmen“ auszuweisen.
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48
Wenn Räumlichkeiten ausschließlich Büchereizwecken dienen, muss hier für Raum- und
Unterhaltskosten wie Heizung, Strom, Reinigung ein geschätzter Betrag von mind. EUR 1.200,– pro
Jahr eingesetzt werden. Wenn möglich, ist der tatsächliche Aufwand für den Büchereiraum
anzugeben. Die Raum-/Unterhaltskosten sind in gleicher Höhe auch als Einnahmen bei dem Träger
einzutragen, der die Kosten tatsächlich übernimmt (im Normalfall der Gebäudeeigentümer/Hausherr).
49
Sämtliche Personalausgaben (einschließlich Lohnnebenkosten etc.)
für alle während des
Berichtsjahrs in der Bücherei Beschäftigten. Hierzu zählen neben hauptamtlichen Kräften auch
neben- und ehrenamtlich Beschäftigte. Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sowie Aus- und
Fortbildungskosten (z.B. Kursgebühren für Diözesan- und Landeskurse etc.) sind ebenso anzugeben.
Bei haupt- und nebenamtlichem Büchereipersonal sind die Kosten vom Anstellungsträger zu erfragen.
50
Sachausgaben, bspw. Bücherei-, Büro- und Arbeitsmaterial, Telefongebühren, Porto,
Internetanschluss,
Bewirtschaftung,
Wartungskosten
für
Bibliothekssoftware,
Werbung,
Veranstaltungs- und Programmarbeit der Bücherei, ebenso Jahresbeiträge.
51
Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Möbel sowie
technische Ausstattung (bspw. EDV-Installationen, Hard- und Software).
V.
Einnahmen (Nur volle Euro-Beträge)
53-60 Einnahmen sind alle finanziellen Zuwendungen, welche die Bücherei im laufenden Haushaltsjahr
erhalten hat.
53
Anzugeben sind die von der Pfarrkirchenstiftung bereit gestellten finanziellen Eigenmittel (ohne
eigene Einnahmen) sowohl für Medien, Personal und Büchereiraum als auch für sonstige Ausgaben
und einmalige Investitionen. Einnahmen aus der Kollekte sind ebenso aufzuführen.
54
Anzugeben sind die von der Kommune bereit gestellten finanziellen Eigenmittel (ohne eigene
Einnahmen) sowohl für Medien, Personal und Büchereiraum als auch für sonstige Ausgaben und
einmalige Investitionen. Hier sind auch finanzielle Eigenmittel weiterer Mitträger (bspw. Krankenhaus,
JVA u.a.) anzugeben.
55
Bitte diözesane Zuschüsse angeben, bspw. bewilligte Sondermittel für eine Asylothek.
57
Der Sankt Michaelsbund vermittelt Zuschüsse des Freistaates Bayern. Bitte Summe angeben, die die
Bücherei im Berichtsjahr erhalten hat.
58
Bitte Mittel des Bundes angeben, bspw. für Projektförderung (z.Bsp: Lesen macht stark).
59
Eigene Einnahmen werden erzielt aus: Benutzungsgebühren (Jahresentgelte), Säumnis- und
Mahngebühren, Medienersatz, Einnahmen aus dem Verkauf ausgesonderter Medien (z.B.
Bücherflohmarkt), Einnahmen aus anderen Leistungen (z.B. Fernleihe, Internetnutzung),
Eintrittsgelder, Erlöse aus Vermietung und Verkauf. Spenden und Sponsorenmittel sind unter (60)
anzugeben. Einnahmen aus der Kollekte sind bei „Eigenmittel Pfarrei“ unter (53) einzutragen.
60
Spenden und Sponsorenmittel von Unternehmen. Auch Geldspenden und Förderbeiträge, ebenso
Gutscheine des Bayernwerk (ehemals E.ON). Einnahmen aus der Kollekte sind bei „Eigenmittel
Pfarrei“ unter (53) einzutragen.
52/61
Die Endsummen von Einnahmen und Ausgaben können verschieden sein, da im Aufwand auch nicht
geldwerte Leistungen enthalten sind oder sich aus Überträgen aus dem Vorjahr bzw. ins Folgejahr
ergeben können. Überträge aus dem Vorjahr werden nicht aufgeführt. Am 31.12. des Jahres
vorhandene Bar- und Vermögensbestände sind in (94)-(96) auszuweisen.
62/63
Gebühren bzw. Entgelte, die Leser regelmäßig zur Nutzung der Bücherei und ihrer Dienstleistungen
laut Gebührenordnung zu zahlen haben. Benutzungsgebühren sind sowohl pauschal erhobene
Verwaltungsgebühren als auch für die einzelne Medienausleihe erhobene Leihgebühren. Nicht zu den
Benutzungsgebühren zählen bspw. Mahn- bzw. Verzugsgebühren, einmalige Anmeldegebühren und
Gebühren für Fernleihe, Internetnutzung o.ä.
3
VI.
Personal
64-66 Eine Bücherei ist hauptamtlich geleitet, wenn die Büchereileitung fest angestellt ist und gegen Entgelt
regelmäßig 19,25 oder mehr Wochenstunden in der Bücherei arbeitet. Als nebenamtlich bezeichnet
man eine Festanstellung von weniger als 19,25 Wochenstunden. Ehrenamtlich nennt man eine
Tätigkeit, für die (außer dem Ersatz eigener Aufwendungen, z.B. Auslagen für Fahrten, Kurse, Telefon
u. ä.) keine Vergütung erfolgt.
71-74 Neben Öffnungsstunden alle Arbeitsstunden, die für Büchereizwecke aufgewendet werden.
75
Veranstaltungen
zur
bibliothekarischen
Fortbildung
auf
Bundes-,
(bspw.
KiBüAss,
Fortbildungstagungen), Landes-, Kreis- und Ortsebene (u.a. Jahreskurse, Diözesantage und -kurse,
BASIS12, KAG, SAG, SKAG). Unter Fortbildungsstunden neben der Dienstzeit, sind auch
Fortbildungen an freien Tagen, Wochenenden, Feiertagen zu verstehen. Es gilt der zeitliche Umfang
der Fortbildung von Beginn bis Ende. Fahrzeiten (An- und Abreise zu Fortbildungsveranstaltungen)
sind grundsätzlich nicht mitzuzählen.
VII.
Service, Dienstleistungen
76/77
Auch Homepages u. Webseiten, die Teil der Internetseiten der Gemeinde/des Trägers sind.
78/79
Gemeint ist die Bereitstellung eines über Internet zugänglichen elektronischen Bestandsnachweises
der Büchereibestände, unabhängig davon, ob diese auf einem eigenen Server oder bei einem
anderen Anbieter gehostet wird (Outsourcing, Mietlösungen).
80/81
Applikationen wie Twitter, Facebook (Vorhandensein einer Bücherei-Fanpage) und Blogs, die zu einer
direkten Kommunikation im Internet einladen. Nicht dazu zählen interne Büchereiforen u. -gruppen.
82/83
Bereitstellung eines W-LAN-Zugangs zum Internet für die Benutzerinnen und Benutzer.
84/85
Dienste für Personen, die auf Grund von Alter oder Krankheit die Bücherei nicht besuchen können.
Versorgung sozialer Einrichtungen (bspw. Heime, Krankenhäuser) mit Medien, das Bereitstellen von
besonderen Beständen u. Hilfsmitteln (Bücher in Blindenschrift o. technische Lesehilfen).
86/87
Hierunter fallen z.B.: eBook-Reader, Tablets, Ting- oder Tiptoi®-Stifte.
88
Einführungen in die Benutzung der Bücherei für Gruppen u. Schulklassen, unabhängig der Altersstufe
(hier auch bibfit-Führerschein). Online-Sprechstunden sind hier mitzuzählen. Regelmäßige
Klassenbesuche (bspw. in einem Turnus von 6 Wo.) gelten nicht als „Einführung in die
Büchereibenutzung“. Diese sind bei Ziffer (89) einzutragen, wenn der Klassenbesuch dem Charakter
einer Veranstaltung entspricht. Nicht mitzuzählen ist das Gespräch bei der Anmeldung neuer Leser.
Die Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer ist unter (10) anzugeben.
89/90
Alle Arten von Veranstaltungen für die Altersgruppe von 2-17 bzw. für Erwachsene ab 18 Jahren, die
von der Bücherei in eigener Regie oder zusammen mit anderen Initiatoren durchgeführt werden,
bspw. Vorträge, Lesungen, Märchen-, Spiel- und Bastelstunden. Die Anzahl der
Veranstaltungsteilnehmer ist unter (10) anzugeben.
92
Konzeptionell durchdachte u. inhaltlich strukturierte Zusammenstellungen von Medien und anderen
Exponaten von oder unter Mitwirkung der Bücherei in eigenen Räumen o. außerhalb, die
üblicherweise pressemäßig vor- u. nachbereitet werden. Die Präsentation von Medien im
Neuerscheinungsregal gelten nicht als Ausstellung.
93
Meint nicht Schulbibliotheken als Zweigstelle, sondern organisatorische u. beratende Unterstützung
von Schulbibliotheken, Büchereien in Schulen, ggf. Einkauf, Einarbeitung von Medien für
Schulbibliotheken.
VIII.
Vermögensaufstellung
96
Aktien, Pfandbriefe, nicht aber Sparbücher bzw. –einlagen. Diese unter (95) eintragen.