Wir sind die ideale Heimat für innovative KMUs.

«Wir sind die ideale Heimat
für innovative KMUs.»
horizon
Interview mit Regierungsrat Urban Camenzind
Der Urner Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind erläutert, weshalb nachhaltiges Standortmarketing, gut vernetzte Firmen und neue Arbeitsplätze für seinen Kanton enorm wichtig sind.
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsraum Zürich habe Uri nun eine respektable Ausstrahlung.
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DEZEMBER 2015
Bild: Kanton Schwyz und Kanton Uri / Fotokredit: Leistungsfotografie
EDITORIAL
INTERVIEW
Liebe Leserinnen und Leser
Auch 2015 arbeitete die Greater Zurich Area AG (GZA)
zusammen mit den Partnern in den Kantonen und
Städten konzentriert daran, den Wirtschaftsraum
Zürich bei ausländischen Unternehmen auf die Shortlist für Ansiedlungsprojekte zu bringen. Dies ist uns
auch in diesem Jahr in vielen Fällen gelungen.
In den Fokusmärkten USA, China und Europa ist es
eine unserer Aufgaben, den führenden Wirtschaftsraum der Schweiz als solchen zu positionieren. Es
freut mich deshalb ausserordentlich, mit dem Kanton
Uri ein weiteres Aushängeschild für die GZA gewonnen zu haben. Im Interview legt Regierungsrat Urban
Camenzind dar, was den Kanton Uri bewogen hat,
der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing
beizutreten.
Auf nationalem Niveau wird die Unternehmenssteuerreform III (USR III ) mit der Behandlung im Parlament nun zu einem zentralen Thema: Mit der USR III
wird das heutige Unternehmenssteuerrecht der
Schweiz massgeblich umgebaut. Dabei werden Sonderlösungen kantonaler Steuerregime abgeschafft;
aber andere spe­­zifische Massnahmen sollen dafür sorgen, die Attraktivität des Standortes Schweiz zu halten und zu erhöhen. Der Beitrag von PwC ab Seite 4
zeigt die zentralen Elemente der Reform sowie deren
Auswirkungen auf.
Ein starkes Zeichen für eine innovative Metropolitanregion Zürich hat Ende November der Kantonsrat des
Kantons Zürich mit dem Entscheid gesetzt, die Finanzierung der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing im Zeitraum von 2016 bis 2019 weiterzuführen.
Dieser Vertrauensbeweis gegenüber der GZA und die
Überzeugung des Parlaments, dass aktives Standortmarketing heute notwendiger ist denn je, erfüllen
mich mit Freude und Dankbarkeit.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre, schon
heute frohe Festtage und einen guten Start in ein
inspirierendes und erfolgreiches neues Jahr.
Regierungsrat Urban Camenzind, Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion des
Kantons Uri.
Herr Regierungsrat Camenzind, der kleine Kanton Uri hält
aktiv Ausschau nach internationalen Firmen, die sich
im Kanton ansiedeln könnten. Was gab den Ausschlag dafür?
Eigentlich gab die bevorstehende Eröffnung des Gotthardtunnels im nächsten Juni den Ausschlag. Dies bringt uns näher an den Süden, ans Tessin und an die Lombardei. Diese
zukünftig viel schnellere Verbindung ins Wirtschaftszentrum
Mailand liess uns überprüfen, was wir denn für den Kanton
zusätzlich unternehmen müssten, um auch im Bereich der
Standortförderung noch zulegen zu können. Bisher war der
Kanton Uri ein wenig Einzelkämpfer in diesem Bereich. Jetzt
sind wir durch die Kooperation mit dem Wirtschaftsraum
Zürich bestens positioniert.
«Der Wirtschaftsraum Zürich
hat globale internationale
Ausstrahlung. Dazugehören
ist wichtig.»
Wie fielen die ersten Reaktionen auf den Entscheid des
Regierungsrates aus?
Ich gebe zu: Als wir die ersten Gespräche starteten, hatten
wir die Befürchtung, diese würden allenfalls politische Reaktionen dagegen auslösen. Das war aber nicht der Fall. Gerade aus Wirtschaftskreisen bekamen – und bekommen – wir
viel Zuspruch und Ermunterung. Firmeninhaber, die hier im
Kanton verankert sind, pflegen ja bereits eine enge Zusammenarbeit, etwa mit Zug und selbstverständlich mit Zürich.
Inwiefern sehen Sie den Beitritt zur GZA auch als ein
Wett­
bewerbssignal, sich gegenüber anderen Kantonen
und möglichen Ansiedlungsorten in Stellung zu bringen?
Wir pflegen in der Zentralschweiz mit unseren Nachbarkantonen einen sehr guten Austausch. Deshalb war mir bewusst,
dass einige Amtskollegen aus der Zentralschweiz zum Urner
Entscheid, Mitglied der Standortmarketingorganisation des
Wirtschaftsraums Zürich zu werden, Fragen stellen würden.
Ich kann unseren Entscheid gut begründen: Uri war und ist
bestrebt, Verbindungen und ein Netzwerk zu haben, welche
die gemeinsame Kraft der Zentralschweizer Kantone unter
sich ergänzen – denn diese muss im wirtschaftlichen Bereich
wo immer möglich noch wachsen. Und wer weiss, vielleicht
folgen uns ja andere Kantone?
Das Verhältnis zwischen Uri und Zürich ist zudem grundsätzlich ein anerkanntes, geklärtes und ein gutes: Der
gros­se Partner war immer Zürich. Uri hat nun sein Bestreben, möglichst viel vom Wirtschaftsraum Zürich zu profitieren und beim Schaffen von Mehrwert für die gesamte Volkswirtschaft auch besser mithelfen zu können, optimiert. Alles
andere wäre gar keine logische Entwicklung gewesen. Wir
haben gemeinsam mit dem Wirtschaftsraum Zürich eine respektable Ausstrahlung.
«Uri near Zurich», so die internationale Positionierung.
Wie wichtig ist letztendlich der Ruf Zürichs für die Ziele des
Kantons Uri?
Der Ruf von Zürich ist im ganzen Konstrukt der GZA sehr
zentral. Der Wirtschaftsraum Zürich hat globale Ausstrahlung. Dazugehören ist wichtig. Wir gehören zwar faktisch
längst dazu, können nun aber mit der Mitgliedschaft dies
auch klar kommunizieren: Nun gibt es bereits vermehrt Kontaktnahmen von möglichen Partnerfirmen aus Zürich oder
Zug selbst: Darunter sind etwa Interessenten, die hier im Urnerland Bauland erwerben möchten.
Im Zuge der aktuellen Zuwanderungsdiskussion geriet auch
die aktive Ansiedlungspolitik unter Druck, linke Kreise forder­
ten sogar einen gänzlichen Verzicht darauf. Wie ist Ihre
Haltung dazu?
Uri muss nach wie vor zeigen, dass es nicht hinter den sieben
Bergen liegt. Im Gegenteil. Wir sind in der Nähe zu den Zentren, und dies mit höchster Wohn- und Lebensqualität, und wir
können auch mit relativ moderaten Boden- und Mietpreisen
und vergleichbar guten Steuerbedingungen punkten. Eigenartigerweise scheinen gewisse Vorurteile oder Annahmen
eher in der Schweiz verbreitet zu sein als beispielsweise in
Deutschland: Wer aus dem Ausland zu uns kommt, freut sich
in der Regel einfach über die wunderbaren Berglandschaft
hier, die vielen Sportmöglichkeiten und gleichzeitig über die
Nähe zu Zürich, zu Luzern und eben bald auch die schnelle
Verbindung nach Italien. Aber es braucht noch etwas Aufklärungsarbeit, damit man dies von uns weiss.
«In unserer sehr schlanken
Verwaltung haben wir kurze
Reaktionszeiten und eine hohe
Zugänglichkeit. Das ist für
Unternehmen wichtig.»
Der Kanton Uri kann als strukturschwacher Kanton im
Rahmen der Regionalpolitik auch weiterhin Steuererleichte­
rungen bieten. Wie wichtig ist das wirklich für einen
Ansiedlungsentscheid?
Steuerbedingungen sind längst nicht mehr das Wichtigste;
sie gehören aber ins Paket eines guten Angebotes, welches
internationale Unternehmen anstreben. Heute können wir
sagen: Seit einigen Jahren sind wir im Wettbewerb etwa mit
Nidwalden oder Schwyz solide platziert. Selbstverständlich
machen wir dabei auch von den Möglichkeiten der Regionalpolitik im Bereich der Bundessteuern Gebrauch. Schliesslich haben wir seit Beginn der Neunzigerjahre einen tief­
greifenden Strukturwandel erlebt. Die RUAG, die SBB, das
Festungswachtkorps: Wir haben insgesamt rund 2000 Arbeitsplätze verloren. Griffiges Standortmarketing ist für uns
zentral. Würde man diese im Urnerland erlittenen Arbeitsplatzverluste auf Zürcher Verhältnisse hochrechnen: Es wären dort 50 000 bis 70 000 Arbeitsplätze verloren gegangen.
Herzlich
Fortsetzung auf nächster Seite »
Sonja Wollkopf Walt
Geschäftsführerin Greater Zurich Area AG
BEITRAG VON PWC
Unternehmenssteuerreform III
Andere Faktoren tragen gleichermassen zu diesem Trend bei,
darunter die politische Diskussion zur Beschränkung der Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften, das vergleichsweise hohe Kostenniveau in der Schweiz oder der teure
Schweizer Franken.
Übersicht über die Reformelemente
USR III
Abschaffung kantonale Steuerstatus, Prinzipalbesteuerung, Swiss-Finance-Branch-Praxis sowie Anpassungen
beim internationalen Finanzausgleich
Übrige Massnahmen
Am 1. Juli 2014 wurde die bilaterale Steuerkontroverse mit
der EU-Kommission mit einer gemeinsamen Absichtserklärung beigelegt. In dieser hat sich die Schweiz verpflichtet, die
Sondersteuerregimes im Rahmen der USR III abzuschaffen.
Mit der USR III wird das heutige Unternehmenssteuerrecht
der Schweiz massgeblich umgebaut. Die abzuschaffenden
Sondersteuerregeln für Unternehmen haben während der
letzten 30 Jahre auch als Zuzugsmagnet für internationale
Aktivitäten gewirkt. Damit haben sie neben den sonstigen
Standortqualitäten der Schweiz die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und den hiesigen Wohlstand positiv beeinflusst.
Anpassungen bei der kantonalen
Kapitalsteuer
Vor über acht Jahren, in 2007, begann der Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU über die kantonalen Sonderformen der Unternehmensbesteuerung. Die EU-Kommission
warf der Schweiz vor, insbesondere die kantonalen Sonderregelungen für Holding-, gemischte Gesell­schaften und Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend Statusgesellschaften) würden gegen das gegenseitige Freihandelsabkommen von 1972
verstossen. Die Schweiz bestritt dies. In der Folge liess sich die
EU-Kommission von ihren Mitgliedstaaten das Mandat erteilen, mit der Schweiz über die Übernahme des EU-Verhaltenskodex in Steuersachen zu verhandeln. Nachdem die Schweiz
daraufhin nur zögerlich zu Gesprächen bereit war, erhöhte
die EU den Druck und stellte Sanktionen in Aussicht, falls bis
Mitte 2013 keine konkreten Fortschritte vorlägen. Der Bundesrat erteilte deshalb im Herbst 2012 ein offizielles Mandat
zu Verhandlungen über die Beilegung der Steuerkontroverse
und setzte eine Projektorganisation zur Ausarbeitung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ein.
Kantonale Reduktion der Gewinnsteuersätze für alle Gesellschaften
Logischerweise ist der Kanton Uri nicht die Region,
welche gleich eine Firma mit 300 Arbeitsplätzen
anzieht. Wir sind die ideale Heimat für innovative
KMUs und auch Kleinfirmen. Hier können wir innerhalb des Perimeters der GZA einiges bieten.
Von der Abschaffung der Schweizer Sondersteuerregeln betroffen sind zahlreiche in der Schweiz domizilierte Unternehmen mit sehr mobilen internationalen Aktivitäten. Die privilegierten Gesellschaften machen insgesamt fast 50% der
Steuereinnahmen des Bundes aus der direkten Bundessteuer
aus. Zusammen mit den Kantons- und Gemeindesteuern stehen Steuereinnahmen von insgesamt über 5 Milliarden CHF
auf dem Spiel. Ein Wegzug der betroffenen Unternehmen ins
Ausland würde die Schweiz empfindlich treffen. Deshalb ist
es unerlässlich, den Wegfall der bisherigen Sondersteuerregeln im Rahmen der USR III mit neuen, attraktiven Steuermassnahmen zu verknüpfen. Diese müssen nicht nur die steuerliche Standortwettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten,
sondern auch international akzeptiert und für die Schweiz
finanzierbar sein.
Die Unternehmenssteuerreform III im Überblick
Statuswechsel Aufdeckung
stille Reserven
Wie ist das Netzwerk von Firmen im Kanton Uri
beschaffen, welches ebenfalls Anziehungskraft
für ausländische Unte­rnehmen darstellen könnte?
Gibt es eine oder mehrere Wunsch­ansiedlungen?
Oder welche Industriezweige sollen gezielt ergänzt
werden?
Wir sind stark im Bereich der Metallverarbeitung. Mit
Firmen wie der BERGHOFF Mechanical Engineering
AG, der GIPO AG als Marktführer bei mobilen Brechanlagen; aber auch mit der international renommierten Kabel- und Gummifabrik Dätwyler AG, die
weltweit 5000 Leute beschäftigt, ist die Basis für ein
gutes Netzwerk für kleinere Firmen gelegt.
Seit bekannt wurde, dass die be­
stehenden Sondersteuerregeln für
international tätige Unternehmen
abgeschafft werden müssen, sind
die Zuzüge aus dem Ausland deut­
lich zurückgegangen.
Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist aber zentral
für inter­nationale Unternehmen. Wie steht Uri diesbe­
züglich da und was erwarten Sie vom Bund?
Derzeit pendeln täglich etwa 3000 Leute aus dem
Urnerland in Nachbarorte oder nach Zürich. Unser
Fachkräftepool muss also ein guter sein. Als Volkswirtschaftsdirektor möchte ich den Strom gerne
langsam umlenken: Wenn wir unter anderem mit
besserem Standortmarketing unseren Kanton zu einem Ort machen können, der Firmen anzieht, die
hier guten Fachkräften Arbeit bieten und so die Attraktivität wie die Wirtschaftskraft von Uri stärken,
dann haben wir ein grosses Ziel erreicht.
Danach wird eine Frist von zwei Jahren folgen, während der
die Kantone ihre kantonalen Gesetze anpassen müssen. Die
neuen kantonalen Steuernormen werden somit ab voraussichtlich 2019 oder 2020 wirksam.
Kantonale F&E-Inputförderung
Unter anderem preist der Kanton Uri «interessante
Konditionen» an, zu denen Gewerbe- und Industrie­
gebiet genutzt werden könnten. Was Besonderes
können Sie – neben Steuer­erleichterungen – einem
internationalen Unternehmen bieten?
Zusätzlich zu unseren erwähnten Assets können
wir vor allem auch mit unserer hohen Flexibilität
und Effizienz punkten: In unserer sehr schlanken
Verwaltung haben wir kurze Reaktionszeiten und
eine hohe Zugänglichkeit. Das ist für Unternehmen
wichtig. Ansiedlungswillige dürfen auf sehr schnelle
Entscheide zählen. Schliesslich geht es letztlich um
die Schaffung von Arbeitsplätzen – eines unserer
wichtigsten Anliegen.
Von Armin Marti, Partner Corporate Tax Schweiz /
International Tax and Transfer Pricing, PwC
Der Ständerat behandelt das Geschäft seit Oktober 2015. Die
parlamentarischen Beratungen in beiden Kammern dürften
bis 2017 abgeschlossen sein, sodass abhängig davon, ob das
Referendum ergriffen wird, die neuen Gesetzesnormen auf
Bundesebene 2017 oder 2018 in Kraft treten.
Kantonale Patentbox
INTERVIEW
Abschaffung Emissionsabgabe
Direkte Freistellung Beteiligungserträge
Unbeschränkte Verlustverrechnung
Einführung private Kapitalgewinnsteuer
Anpassung Teilbesteuerung
Ausdehnung der pauschalen Steueranrechnung
Nachhaltiger Werkplatz Schweiz
Hohe Wettbewerbsfähigkeit, attraktive Arbeitsplätze, internationale Akzeptanz, Rechts- und Investitionssicherheit
und volks­wirtschaftlicher Gesamtnutzen für Bürger und Staat
BEITRAG VON PWC
Sonstige flankierende Massnahmen
Kantonale Patentbox
Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren immateriellen
Rechten können auf kantonaler Ebene von einer Steuervergünstigung von bis zu 90% profitieren. Aufgrund des von der
OECD neu vorgeschriebenen modifizierten Nexus-Ansatzes
muss die Entlastung jedoch gekürzt werden, soweit die Patente, obschon sie sich im Eigentum einer Schweizer Gesellschaft befinden, im Ausland entwickelt wurden. Damit werden ausschliesslich in der Schweiz forschende KMUs im
Vergleich zu auch im Ausland forschenden multinationalen
Gesellschaften bevorteilt.
Die Formel für den modifizierten Nexus-Ansatz der OECD
wird auch von jenen Ländern umgesetzt werden müssen,
welche in den vergangenen Jahren vergleichbare Patentund Lizenzboxen in ihrem Steuerrecht eingeführt haben, wie
z.B. Irland, Belgien, England, Luxemburg, die Niederlande
etc. Die bestehenden, zum Teil etwas grosszügigeren Patentbox- und Lizenzboxregeln in diesen Ländern dürfen nur bis
Mitte 2021 und nur für bereits davon profitierende Unternehmen weitergeführt werden. Unternehmen, die ab Mitte
2016 neu eine Patentboxbesteuerung beantragen, müssen
den modifizierten Nexus-Ansatz anwenden.
Von der Abschaffung der
Schweizer Sondersteuerregeln
betroffen sind zahlreiche in der
Schweiz domizilierte
Unternehmen mit sehr mobilen
internationalen Aktivitäten.
Kantonale F+E-Inputförderung
Die sogenannte Inputförderung ist eine Massnahme, welche
die durch die OECD vorgenommene Einschränkung der möglichen Steuervergünstigung bei der Patentbox etwas kompensieren soll. Der erfolgreiche Forschungsstandort Schweiz
soll damit zusätzlich gestärkt und die übrigen vergleichsweise hohen schweizerischen Standortkosten etwas kompensiert
werden.
Gemäss ständerätlicher Kommission dürfen die Kantone den
Unternehmen einen Sonderabzug von bis zu 150% ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zum Abzug zuzulassen. Vergleichbare F+E-Inputförderungsmassnahmen in
der Form eines Sonderabzugs oder von sogenannten F+E Tax
Credits werden international in einer Vielzahl von Staaten
gewährt (z.B. in Australien, Belgien, Brasilien, China, Frankreich, England, Irland, Italien, den Niederlanden, Russland,
Spanien, den USA etc.).
Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Diese Massnahme wird ebenfalls in anderen Ländern eingesetzt. Sie zielt auf den Erhalt und die zusätzliche Attra‑
ktivitätssteigerung für konzerninterne Finanzierungs- und
Treasury-Aktivitäten ab und dient als Ersatz für die bisherige
Sondersteuerbehandlung von Finanzierungsaktivitäten in
Swiss Finance Branches und Holdinggesellschaften von multinationalen Konzernen ebenso wie von KMUs.
Eigen- und Fremdkapital im Umfang des sogenannten überschüssigen Eigenkapitals (jener Teil des Eigenkapitals, welcher
das steuerlich definierte Sicherheitseigenkapital übersteigt)
sollen neu steuerlich gleichstellen. Damit wird einer übermässigen Verschuldung von Unternehmen entgegengewirkt.
Der Bundesrat hat diese Massnahme nicht in die Botschaft
aufgenommen. Die Zinsbereinigung der Gewinnsteuern kann
allerdings im parlamentarischen Prozess wieder in die Reform
eingebaut werden.
Von besonderem Interesse in der Praxis ist die Regelung beim
Wegfall der heutigen Steuerregimes. Die Regelung soll die
verfassungsrechtliche Anforderung erfüllen, den Fiskalschock
für bisher privilegierte Gesellschaften beim Übergang in die
neue Steuerrechtsordnung zu mildern. Dazu sollen stille Reserven einschliesslich Goodwill, welche unter dem bisherigen
Steuerregime steuerfrei geblieben wären, bei deren Realisierung innert der fünf Jahre nach Inkrafttreten der Reform mit
einem (tieferen) kantonalen Sondersatz besteuert werden.
Die Steuerbelastung für Gesellschaften mit bisher privilegiertem Steuerstatus lässt sich auf diese Weise für maximal fünf
Jahre relativ niedrig und nur leicht höher als bisher halten.
Reduktion der kantonalen Gewinnsteuersätze
Zur Verhinderung einer wegen der Abschaffung der privilegierten Steuerstatus andernfalls eintretenden Abwanderung
von Unternehmen mit mobilen Aktivitäten und der damit
entstehenden u.U. hohen Steuerausfälle soll es den Kantonen ermöglicht werden, ihre allgemeinen kantonalen Gewinnsteuersätze zu reduzieren. Da der Bund stark von der
ordentlichen Besteuerung von Unternehmen mit mobilen
Aktivitäten profitiert, sollen die Lasten der USR III zur Hälfte
von Bund und Kantonen getragen werden. Geplant ist deshalb eine Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten
Bundessteuer von 17% auf 20,5%. Dies bedeutet, dass der
Bund über den Mechanismus des nationalen Finanzausgleichs (NFA) den Kantonen insgesamt über 1 Milliarde CHF
zur Verfügung stellen will. Diese Mittel sollen den finanziellen Spielraum der Kantone erhöhen, kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen, die zum Erhalt der kantonalen Standortattraktivität notwendig sind, zu finanzieren.
Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer
Diese sind sinnvoll und kompensieren die bisher niedrigere
Kapitalsteuerbelastung von Statusgesellschaften auch nach
deren Abschaffung.
Abschaffen der Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital
Diese ist zwar sinnvoll, aber im Vergleich zu den oben erwähnten Massnahmen weniger dringend. Im Hinblick auf die Minimierung der Steuereinnahmeausfälle sollte die Abschaffung
zugunsten der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer
aufgeschoben werden.
Anpassen des Teilbesteuerungsverfahrens
Diese Massnahme ist standortpolitisch unwesentlich. Soweit
die Gewinnsteuersätze in einzelnen Kantonen tatsächlich reduziert werden, macht die kompensierende Reduktion der
Teilbesteuerung von Dividendenerträgen bei der Einkommenssteuer allerdings Sinn. Gemäss Bundesrat soll für private
Dividendeneinkünfte die Teilbesteuerung schweizweit einheitlich auf 70% festgelegt werden, sofern wie bisher eine
Beteiligungsquote von über 10% vorliegt.
Ausweitung der pauschalen Steueranrechnung auf
Schweizer Betriebstätten
Hier handelt es sich um ein Thema von geringfügiger Bedeutung, welches besser zurückzustellen und im Rahmen einer
umfassenderen Reform des pauschalen Steueranrechnungsmechanismus zu behandeln ist.
Statuswechsel und Aufdeckung stiller Reserven
Mehr Informationen zur USRIII unter
www.pwc.ch oder scannen Sie den QR-Code.
Diese Massnahmen dienen der Stärkung der Systematik des
Schweizer Steuerrechts durch eine bundesweite Regulierung
der Aufdeckung von stillen Reserven bei Ein-/Austritt von Unternehmen aus der Steuerpflicht, bei Zuzug ind die/Wegzug
aus der Schweiz sowie beim Wechsel aus einem privilegierten
Steuerstatus in die ordentliche Steuerpflicht sowie in die Patentboxbesteuerung.
Angekündigte kantonale Steuersatzreduktionen
Effektiver
Steuersatz 2015
Zielsteuersatz
Effektiver
Steuersatz 2015
Zielsteuersatz
Bern
21,4%
16,37% oder 17,69%
Nidwalden
12,7%
Keine Änderungen nötig
Freiburg
19,9%
13,7%
Schaffhausen
16,0%
12–12,5%
Genf
24,2%
~13%
Waadt
22,8%
13,8%
Luzern
12,3%
Keine Änderungen nötig
Zug
14,6%
12%
Neuenburg
17,0%
15,6%
Zürich
21,1%
Offen: abhängig von
Nachbarkantonen
Kanton
Kanton
ERFOLGSGESCHICHTE
IN KÜRZE
Axiom Law
Axiom Law ist führender Anbieter von soft­
wareunterstützten Rechtsdienstleistungen mit
über 1300 Mitarbeitenden auf drei Kontinenten.
Das Unternehmen wurde 2000 von Alec Guettel und
Mark Harris gegründet und hat seinen Hauptsitz in
New York City. Kunden sind in erster Linie Unternehmen, denen Axiom Law Fachwissen in Bereichen wie
dem gewerblichen Rechtsschutz und dem IT-Recht
zur Verfügung stellt.
Axiom möchte den Rechtsmarkt mit Innovationen
vorantreiben und ihn damit gleichermassen zum
Nutzen der Kunden, der Kanzleien und der anwaltlich Tätigen effizienter und gewinnbringender gestalten, indem es spezielle Software und ausgela­gerte
juristische Expertise kombiniert und für den Bereich
komplexer Finanzgeschäfte verfügbar macht.
Mit der Axiom Global AG eröffnete Axiom Law 2014
eine Niederlassung in Zürich. Mit der Niederlassung
in der Greater Zurich Area möchte das Unternehmen
von der räumlichen Nähe zu den weltweit führenden Unternehmen in der Region und dem Reichtum
an innovativen Ideen profitieren, den die Greater
Zurich Area bietet.
Die Greater Zurich Area AG unterstützte mit der
Stadt Zürich Axiom Law während des Ansiedlungsprozesses.
«Die Region bietet die besten
Rahmenbedingungen,
um Geschäfte zu machen.
Die Infrastruktur, einschliesslich
der Verkehrsinfrastruktur,
ist einfach unschlagbar.»
Richard Ossen, Manager bei Axiom Law
Chinesische Business School
in Zürich gegründet
Visualisierung Biogen Solothurn / Fotokredit: Biogen
Eine der weltweit führenden Business Schools, die
China Europe International Business School (CEIBS),
erweitert ihr Europaangebot von Zürich aus.
Hierfür geht CEIBS eine strategische Partnerschaft mit dem
Lorange Institute of Business Zurich ein. Ziel der Expansion
ist es, nicht chinesische Führungskräfte fit für den chinesischen Markt zu machen und chinesischen Führungskräften
durch spezifische Angebote strategisches Managementwissen zu vermitteln, um erfolgreicher in Europa tätig sein zu
können.
Capital Group eröffnet
Niederlassung in Zürich
Der amerikanische Vermögensverwalter Capital Group
eröffnet eine Niederlassung in Zürich.
Capital Group gehört zur Investmentgesellschaft Capital
Group Companies mit Sitz in Los Angeles und zählt zu den
grössten Vermögensverwaltern der Welt. Das Unternehmen
eröffnet nun eine Niederlassung an der Zürcher Dreikönig
Strasse. Damit ist es nun sowohl in Genf als auch in Zürich
vertreten.
FinTech-Firma aus Holland
jetzt in Horgen
Dem niederländischen FinTech-Unternehmen Virtual
Affairs ist der Eintritt in den Schweizer Markt gelungen.
Die Softwarefirma eröffnet ein Büro in Horgen bei
Zürich.
Virtual Affairs entwickelt digitale Lösungen und Konzepte,
die sich auf das Optimieren der digitalen Interaktion mit den
Kunden richten würden, teilt das Unternehmen mit. Virtual
Affairs will in der Schweiz weiter expandieren. Dank der
grossen Anzahl von Playern im Retail und Private Banking sei
die Schweiz für das Unternehmen der ideale Markt, um international zu expandieren.
Meilenstein für Solothurner
Biogen-Projekt
Der Kanton Solothurn hat den Nutzungsplan für das
Areal der Produktionsanlage des Biotechunternehmens
Biogen in der Ortschaft Luterbach genehmigt. Damit
ist ein weiterer Meilenstein bei der Verwirklichung des
Milliardenprojekts erreicht.
Mit der Genehmigung des Nutzungsplans für das Areal Attisholz Süd in Luterbach hat der Regierungsrat des Kantons
die rechtlichen Grundlagen für die Realisierung des BiogenProjektes geschaffen. Biogen plant den Bau einer hochmodernen biopharmazeutischen Produktionsanlage im Kanton
Solothurn. Mit der für 2019 vorgesehenen Inbetriebnahme
sollen nach Angaben des Unternehmens in Luterbach bis zu
400 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der Biotechkonzern will in Luterbach rund eine Milliarde
Franken in Anlagen zur Produktion von Biopharmazeutika
im grossen Umfang investieren. Neben den Produktionsanlagen wird das Werk Luterbach auch Labors, Büros, Versorgungsgebäude sowie ein Lager umfassen.
ERFOLGSGESCHICHTE
GZA-IMPRESSIONEN
Würth
Ja zu aktivem, fokussiertem und
nachhaltigem Standortmarketing
für den Wirtschaftsraum Zürich
Für die Würth-Gruppe zählen in Graubünden
vor allem die Internationalität und die gute
Infrastruktur. Es wurden verschiedene Tochter­
gesellschaften angesiedelt.
Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat Ende November
die Beiträge an die Stiftung Greater Zurich Area
Standortmarketing für den Zeitraum von 2016 bis 2019
verabschiedet. Der klare Entscheid des Kantonsrates
für ein aktives, fokussiertes und nachhaltig ausgerichtetes
Standortmarketing ist ein Ja zu einem starken und wett­
bewerbsfähigen Wirtschaftsstandort.
Zur Kernkompetenz der deutschen Würth Interna‑
tional AG gehört der Handel mit Befestigungs- und
Montagematerial von Schrauben, Schraubenzubehör
und Dübeln über Werkzeuge bis hin zu chemischtechnischen Produkten und Arbeitsschutz.
Die Würth International AG entwickelte sich am
Standort Chur in fünf Jahrzehnten von einer EinMann-Firma zu einem Unternehmen mit über 380
Mitarbeitenden. Die Würth International AG in Chur
ist die zentrale Anlaufstelle für die Verkaufsabwicklung innerhalb der Würth-Gruppe und verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts
zwischen Zulieferern und Tochtergesellschaften weltweit. Die zweite Division kümmert sich um Gründung,
Akquisition, Übernahme und Betreuung der nationalen und internationalen Tochtergesellschaften.
«Innovation – The Swiss Formula: Big Data and Security in the Greater Zurich
Area», Businessseminar für Unternehmen im Silicon Valley, Kalifornien, USA.
(September 2015)
Die Greater Zurich Area AG stärkt und vermarktet den Standort mit einer seit 2011 klar fokussierten Strategie: Sie befriedigt den laufend wachsenden Informationsbedarf über das
Angebot und die Rahmenbedingung im Wirtschaftsraum Zürich und unterstützt dabei gleichzeitig die von ihr sorgfältig
selektionierten Unternehmen, welche eine Ansiedlung in der
Greater Zurich Area erwägen.
Die Notwendigkeit des Standortmarketings bestätigt
Für den Erfolg der Würth International AG sind Qualität, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit wichtige Voraussetzungen. «Internationalität und eine gute Infrastruktur führten dazu, dass mittlerweile verschiedene
Würth-Tochtergesellschaften in Graubünden angesiedelt sind», sagt Michel Kern, der CEO und Geschäftsbereichsleiter der Würth-Gruppe.
Die Würth International AG schätzt den direkten
Kontakt zu den Behörden, die entsprechend raschen
Antworten und die Verlässlichkeit aller Partner. Dazu
gehört auch die Standortförderung.
FINANZIERUNG
Erstes Treffen des Chinese Business Network in Zürich (initiiert von der GZA)
zum Thema «Interkulturelle Kommunikation, Unterschiede zwischen China und
der Schweiz». (Oktober 2015)
«Wir profitieren von der
Internationalität und einer
guten Infrastruktur.»
Die GZA sieht den positiven Entscheid des Kantonsrates, die
Finanzierung der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing im Zeitraum von 2016 bis 2019 weiterzuführen, als
Vertrauensbeweis und auch als Ausdruck der Überzeugung,
dass aktives Standortmarketing heute notwendiger ist denn
je. Mit dem Beschluss verbindet der Kantonsrat allerdings
auch den Auftrag, den bisherigen Mechanismus der Finanzierung der Stiftung durch die Träger der öffentlichen Hand
zu überarbeiten. Heute bemisst sich der Beitrag der Kantone
an der Bevölkerungszahl und hat bei zunehmenden Einwohnerzahlen einen automatischen Anstieg der Beiträge zur Folge. Künftig sollen die jährlichen Beiträge der Kantone von
diesem Automatismus entkoppelt werden.
«Standortmarketing kann dann
wirksam und zielgerichtet
betrieben werden, wenn die
politischen und privatwirtschaftlichen Verantwortungsträgerinnen und -träger es
gemeinsam unterstützen und
befürworten.»
Dr. Balz Hösly, Präsident des Verwaltungsrates der Greater Zurich Area AG
Stiftung strebt nach ausgewogener Finanzierung
Die Bearbeitung der Märkte ist mit der individuellen Ansprache von ausgewählten Unternehmen intensiver geworden.
Die bestehenden Unsicherheiten über die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Schweiz verursachen einen hohen
Erklärungsbedarf, und internationale Mitbewerber treten im
weltweiten Standortwettbewerb aggressiver und stärker auf.
All dies erhöht den Mittelbedarf der GZA.
Michel Kern, CEO und Geschäftsbereichsleiter, Würth International AG
Die Stiftung der GZA hat deshalb in den letzten Jahren den
Kreis privater Partner erfolgreich erweitert und zusätzliche
Beiträge aus der Privatwirtschaft erhalten. Damit kann sich
die GZA laufend besser im lokalen Wirtschaftsnetzwerk verankern.
GZA-Firmenbesuch in Seoul, Korea (November 2015)
«Ich freue mich ausserordentlich,
dass das Parlament des Kantons
Zürich sich zu einem starken
Standortmarketing bekennt. Mit
der ausgewogenen Mischung
von privaten und öffentlichen
Mitteln, die der GZA zur Ver­­fügung stehen, können wir glaubwürdig im Markt auftreten.»
Sonja Wollkopf Walt, Geschäftsführerin der Greater Zurich Area AG
AUSBLICK
Stiftungsrätin der GZA in den
Nationalrat gewählt
Dr. Regine Sauter, Stiftungsrätin der Stiftung Greater Zurich
Area Standortmarketing und Direktorin der Zürcher Handelskammer, ist neue FDP-Nationalrätin für den Kanton Zürich.
Wir gratulieren unserer Stiftungsrätin herzlich zur Wahl. Ihre
Kompetenz und ihr Fachwissen werden den Kanton Zürich
und den gesamten Wirtschaftsraum Greater Zurich Area in
Bern stärken.
Bevorstehende Veranstaltungen
Merken Sie bereits heute die Veranstaltungen der
Greater Zurich Area AG vom nächsten Jahr in Ihrem
Kalender vor:
GZA-Sessionsanlass in Bern
Dienstag, 14. Juni 2016
12.30 bis 14.30 Uhr
Hotel Schweizerhof, Bern.
GZA Lake Side TALK 2016
Dienstag, 30. August 2016
16.30 bis 19.00 Uhr mit anschliessendem Apéro riche,
Lake Side Zürich.
Sie erhalten die Einladungen für die GZAVeranstaltungen frühzeitig vor den Veranstaltungen.
Unsere öffentlichen Stifter
Glarus
Graubünden Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
Uri
Zug
Zürich
Region Winterthur
Stadt Zürich
Unsere privaten Partner
Schnopp & Partner
MLS Dr. Max Schnopp AG
Greater Zurich Area AG | Limmatquai 122 | 8001 Zürich (Schweiz) | Telefon +41 44 254 59 59 | Fax +41 44 254 59 54 | [email protected] | www.greaterzuricharea.com