«Wir sind die ideale Heimat für innovative KMUs.» horizon Interview mit Regierungsrat Urban Camenzind Der Urner Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind erläutert, weshalb nachhaltiges Standortmarketing, gut vernetzte Firmen und neue Arbeitsplätze für seinen Kanton enorm wichtig sind. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsraum Zürich habe Uri nun eine respektable Ausstrahlung. » Seite 2 DEZEMBER 2015 Bild: Kanton Schwyz und Kanton Uri / Fotokredit: Leistungsfotografie EDITORIAL INTERVIEW Liebe Leserinnen und Leser Auch 2015 arbeitete die Greater Zurich Area AG (GZA) zusammen mit den Partnern in den Kantonen und Städten konzentriert daran, den Wirtschaftsraum Zürich bei ausländischen Unternehmen auf die Shortlist für Ansiedlungsprojekte zu bringen. Dies ist uns auch in diesem Jahr in vielen Fällen gelungen. In den Fokusmärkten USA, China und Europa ist es eine unserer Aufgaben, den führenden Wirtschaftsraum der Schweiz als solchen zu positionieren. Es freut mich deshalb ausserordentlich, mit dem Kanton Uri ein weiteres Aushängeschild für die GZA gewonnen zu haben. Im Interview legt Regierungsrat Urban Camenzind dar, was den Kanton Uri bewogen hat, der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing beizutreten. Auf nationalem Niveau wird die Unternehmenssteuerreform III (USR III ) mit der Behandlung im Parlament nun zu einem zentralen Thema: Mit der USR III wird das heutige Unternehmenssteuerrecht der Schweiz massgeblich umgebaut. Dabei werden Sonderlösungen kantonaler Steuerregime abgeschafft; aber andere spezifische Massnahmen sollen dafür sorgen, die Attraktivität des Standortes Schweiz zu halten und zu erhöhen. Der Beitrag von PwC ab Seite 4 zeigt die zentralen Elemente der Reform sowie deren Auswirkungen auf. Ein starkes Zeichen für eine innovative Metropolitanregion Zürich hat Ende November der Kantonsrat des Kantons Zürich mit dem Entscheid gesetzt, die Finanzierung der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing im Zeitraum von 2016 bis 2019 weiterzuführen. Dieser Vertrauensbeweis gegenüber der GZA und die Überzeugung des Parlaments, dass aktives Standortmarketing heute notwendiger ist denn je, erfüllen mich mit Freude und Dankbarkeit. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre, schon heute frohe Festtage und einen guten Start in ein inspirierendes und erfolgreiches neues Jahr. Regierungsrat Urban Camenzind, Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Uri. Herr Regierungsrat Camenzind, der kleine Kanton Uri hält aktiv Ausschau nach internationalen Firmen, die sich im Kanton ansiedeln könnten. Was gab den Ausschlag dafür? Eigentlich gab die bevorstehende Eröffnung des Gotthardtunnels im nächsten Juni den Ausschlag. Dies bringt uns näher an den Süden, ans Tessin und an die Lombardei. Diese zukünftig viel schnellere Verbindung ins Wirtschaftszentrum Mailand liess uns überprüfen, was wir denn für den Kanton zusätzlich unternehmen müssten, um auch im Bereich der Standortförderung noch zulegen zu können. Bisher war der Kanton Uri ein wenig Einzelkämpfer in diesem Bereich. Jetzt sind wir durch die Kooperation mit dem Wirtschaftsraum Zürich bestens positioniert. «Der Wirtschaftsraum Zürich hat globale internationale Ausstrahlung. Dazugehören ist wichtig.» Wie fielen die ersten Reaktionen auf den Entscheid des Regierungsrates aus? Ich gebe zu: Als wir die ersten Gespräche starteten, hatten wir die Befürchtung, diese würden allenfalls politische Reaktionen dagegen auslösen. Das war aber nicht der Fall. Gerade aus Wirtschaftskreisen bekamen – und bekommen – wir viel Zuspruch und Ermunterung. Firmeninhaber, die hier im Kanton verankert sind, pflegen ja bereits eine enge Zusammenarbeit, etwa mit Zug und selbstverständlich mit Zürich. Inwiefern sehen Sie den Beitritt zur GZA auch als ein Wett bewerbssignal, sich gegenüber anderen Kantonen und möglichen Ansiedlungsorten in Stellung zu bringen? Wir pflegen in der Zentralschweiz mit unseren Nachbarkantonen einen sehr guten Austausch. Deshalb war mir bewusst, dass einige Amtskollegen aus der Zentralschweiz zum Urner Entscheid, Mitglied der Standortmarketingorganisation des Wirtschaftsraums Zürich zu werden, Fragen stellen würden. Ich kann unseren Entscheid gut begründen: Uri war und ist bestrebt, Verbindungen und ein Netzwerk zu haben, welche die gemeinsame Kraft der Zentralschweizer Kantone unter sich ergänzen – denn diese muss im wirtschaftlichen Bereich wo immer möglich noch wachsen. Und wer weiss, vielleicht folgen uns ja andere Kantone? Das Verhältnis zwischen Uri und Zürich ist zudem grundsätzlich ein anerkanntes, geklärtes und ein gutes: Der grosse Partner war immer Zürich. Uri hat nun sein Bestreben, möglichst viel vom Wirtschaftsraum Zürich zu profitieren und beim Schaffen von Mehrwert für die gesamte Volkswirtschaft auch besser mithelfen zu können, optimiert. Alles andere wäre gar keine logische Entwicklung gewesen. Wir haben gemeinsam mit dem Wirtschaftsraum Zürich eine respektable Ausstrahlung. «Uri near Zurich», so die internationale Positionierung. Wie wichtig ist letztendlich der Ruf Zürichs für die Ziele des Kantons Uri? Der Ruf von Zürich ist im ganzen Konstrukt der GZA sehr zentral. Der Wirtschaftsraum Zürich hat globale Ausstrahlung. Dazugehören ist wichtig. Wir gehören zwar faktisch längst dazu, können nun aber mit der Mitgliedschaft dies auch klar kommunizieren: Nun gibt es bereits vermehrt Kontaktnahmen von möglichen Partnerfirmen aus Zürich oder Zug selbst: Darunter sind etwa Interessenten, die hier im Urnerland Bauland erwerben möchten. Im Zuge der aktuellen Zuwanderungsdiskussion geriet auch die aktive Ansiedlungspolitik unter Druck, linke Kreise forder ten sogar einen gänzlichen Verzicht darauf. Wie ist Ihre Haltung dazu? Uri muss nach wie vor zeigen, dass es nicht hinter den sieben Bergen liegt. Im Gegenteil. Wir sind in der Nähe zu den Zentren, und dies mit höchster Wohn- und Lebensqualität, und wir können auch mit relativ moderaten Boden- und Mietpreisen und vergleichbar guten Steuerbedingungen punkten. Eigenartigerweise scheinen gewisse Vorurteile oder Annahmen eher in der Schweiz verbreitet zu sein als beispielsweise in Deutschland: Wer aus dem Ausland zu uns kommt, freut sich in der Regel einfach über die wunderbaren Berglandschaft hier, die vielen Sportmöglichkeiten und gleichzeitig über die Nähe zu Zürich, zu Luzern und eben bald auch die schnelle Verbindung nach Italien. Aber es braucht noch etwas Aufklärungsarbeit, damit man dies von uns weiss. «In unserer sehr schlanken Verwaltung haben wir kurze Reaktionszeiten und eine hohe Zugänglichkeit. Das ist für Unternehmen wichtig.» Der Kanton Uri kann als strukturschwacher Kanton im Rahmen der Regionalpolitik auch weiterhin Steuererleichte rungen bieten. Wie wichtig ist das wirklich für einen Ansiedlungsentscheid? Steuerbedingungen sind längst nicht mehr das Wichtigste; sie gehören aber ins Paket eines guten Angebotes, welches internationale Unternehmen anstreben. Heute können wir sagen: Seit einigen Jahren sind wir im Wettbewerb etwa mit Nidwalden oder Schwyz solide platziert. Selbstverständlich machen wir dabei auch von den Möglichkeiten der Regionalpolitik im Bereich der Bundessteuern Gebrauch. Schliesslich haben wir seit Beginn der Neunzigerjahre einen tief greifenden Strukturwandel erlebt. Die RUAG, die SBB, das Festungswachtkorps: Wir haben insgesamt rund 2000 Arbeitsplätze verloren. Griffiges Standortmarketing ist für uns zentral. Würde man diese im Urnerland erlittenen Arbeitsplatzverluste auf Zürcher Verhältnisse hochrechnen: Es wären dort 50 000 bis 70 000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Herzlich Fortsetzung auf nächster Seite » Sonja Wollkopf Walt Geschäftsführerin Greater Zurich Area AG BEITRAG VON PWC Unternehmenssteuerreform III Andere Faktoren tragen gleichermassen zu diesem Trend bei, darunter die politische Diskussion zur Beschränkung der Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften, das vergleichsweise hohe Kostenniveau in der Schweiz oder der teure Schweizer Franken. Übersicht über die Reformelemente USR III Abschaffung kantonale Steuerstatus, Prinzipalbesteuerung, Swiss-Finance-Branch-Praxis sowie Anpassungen beim internationalen Finanzausgleich Übrige Massnahmen Am 1. Juli 2014 wurde die bilaterale Steuerkontroverse mit der EU-Kommission mit einer gemeinsamen Absichtserklärung beigelegt. In dieser hat sich die Schweiz verpflichtet, die Sondersteuerregimes im Rahmen der USR III abzuschaffen. Mit der USR III wird das heutige Unternehmenssteuerrecht der Schweiz massgeblich umgebaut. Die abzuschaffenden Sondersteuerregeln für Unternehmen haben während der letzten 30 Jahre auch als Zuzugsmagnet für internationale Aktivitäten gewirkt. Damit haben sie neben den sonstigen Standortqualitäten der Schweiz die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und den hiesigen Wohlstand positiv beeinflusst. Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer Vor über acht Jahren, in 2007, begann der Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU über die kantonalen Sonderformen der Unternehmensbesteuerung. Die EU-Kommission warf der Schweiz vor, insbesondere die kantonalen Sonderregelungen für Holding-, gemischte Gesellschaften und Verwaltungsgesellschaften (nachfolgend Statusgesellschaften) würden gegen das gegenseitige Freihandelsabkommen von 1972 verstossen. Die Schweiz bestritt dies. In der Folge liess sich die EU-Kommission von ihren Mitgliedstaaten das Mandat erteilen, mit der Schweiz über die Übernahme des EU-Verhaltenskodex in Steuersachen zu verhandeln. Nachdem die Schweiz daraufhin nur zögerlich zu Gesprächen bereit war, erhöhte die EU den Druck und stellte Sanktionen in Aussicht, falls bis Mitte 2013 keine konkreten Fortschritte vorlägen. Der Bundesrat erteilte deshalb im Herbst 2012 ein offizielles Mandat zu Verhandlungen über die Beilegung der Steuerkontroverse und setzte eine Projektorganisation zur Ausarbeitung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) ein. Kantonale Reduktion der Gewinnsteuersätze für alle Gesellschaften Logischerweise ist der Kanton Uri nicht die Region, welche gleich eine Firma mit 300 Arbeitsplätzen anzieht. Wir sind die ideale Heimat für innovative KMUs und auch Kleinfirmen. Hier können wir innerhalb des Perimeters der GZA einiges bieten. Von der Abschaffung der Schweizer Sondersteuerregeln betroffen sind zahlreiche in der Schweiz domizilierte Unternehmen mit sehr mobilen internationalen Aktivitäten. Die privilegierten Gesellschaften machen insgesamt fast 50% der Steuereinnahmen des Bundes aus der direkten Bundessteuer aus. Zusammen mit den Kantons- und Gemeindesteuern stehen Steuereinnahmen von insgesamt über 5 Milliarden CHF auf dem Spiel. Ein Wegzug der betroffenen Unternehmen ins Ausland würde die Schweiz empfindlich treffen. Deshalb ist es unerlässlich, den Wegfall der bisherigen Sondersteuerregeln im Rahmen der USR III mit neuen, attraktiven Steuermassnahmen zu verknüpfen. Diese müssen nicht nur die steuerliche Standortwettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten, sondern auch international akzeptiert und für die Schweiz finanzierbar sein. Die Unternehmenssteuerreform III im Überblick Statuswechsel Aufdeckung stille Reserven Wie ist das Netzwerk von Firmen im Kanton Uri beschaffen, welches ebenfalls Anziehungskraft für ausländische Unternehmen darstellen könnte? Gibt es eine oder mehrere Wunschansiedlungen? Oder welche Industriezweige sollen gezielt ergänzt werden? Wir sind stark im Bereich der Metallverarbeitung. Mit Firmen wie der BERGHOFF Mechanical Engineering AG, der GIPO AG als Marktführer bei mobilen Brechanlagen; aber auch mit der international renommierten Kabel- und Gummifabrik Dätwyler AG, die weltweit 5000 Leute beschäftigt, ist die Basis für ein gutes Netzwerk für kleinere Firmen gelegt. Seit bekannt wurde, dass die be stehenden Sondersteuerregeln für international tätige Unternehmen abgeschafft werden müssen, sind die Zuzüge aus dem Ausland deut lich zurückgegangen. Zinsbereinigte Gewinnsteuer Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist aber zentral für internationale Unternehmen. Wie steht Uri diesbe züglich da und was erwarten Sie vom Bund? Derzeit pendeln täglich etwa 3000 Leute aus dem Urnerland in Nachbarorte oder nach Zürich. Unser Fachkräftepool muss also ein guter sein. Als Volkswirtschaftsdirektor möchte ich den Strom gerne langsam umlenken: Wenn wir unter anderem mit besserem Standortmarketing unseren Kanton zu einem Ort machen können, der Firmen anzieht, die hier guten Fachkräften Arbeit bieten und so die Attraktivität wie die Wirtschaftskraft von Uri stärken, dann haben wir ein grosses Ziel erreicht. Danach wird eine Frist von zwei Jahren folgen, während der die Kantone ihre kantonalen Gesetze anpassen müssen. Die neuen kantonalen Steuernormen werden somit ab voraussichtlich 2019 oder 2020 wirksam. Kantonale F&E-Inputförderung Unter anderem preist der Kanton Uri «interessante Konditionen» an, zu denen Gewerbe- und Industrie gebiet genutzt werden könnten. Was Besonderes können Sie – neben Steuererleichterungen – einem internationalen Unternehmen bieten? Zusätzlich zu unseren erwähnten Assets können wir vor allem auch mit unserer hohen Flexibilität und Effizienz punkten: In unserer sehr schlanken Verwaltung haben wir kurze Reaktionszeiten und eine hohe Zugänglichkeit. Das ist für Unternehmen wichtig. Ansiedlungswillige dürfen auf sehr schnelle Entscheide zählen. Schliesslich geht es letztlich um die Schaffung von Arbeitsplätzen – eines unserer wichtigsten Anliegen. Von Armin Marti, Partner Corporate Tax Schweiz / International Tax and Transfer Pricing, PwC Der Ständerat behandelt das Geschäft seit Oktober 2015. Die parlamentarischen Beratungen in beiden Kammern dürften bis 2017 abgeschlossen sein, sodass abhängig davon, ob das Referendum ergriffen wird, die neuen Gesetzesnormen auf Bundesebene 2017 oder 2018 in Kraft treten. Kantonale Patentbox INTERVIEW Abschaffung Emissionsabgabe Direkte Freistellung Beteiligungserträge Unbeschränkte Verlustverrechnung Einführung private Kapitalgewinnsteuer Anpassung Teilbesteuerung Ausdehnung der pauschalen Steueranrechnung Nachhaltiger Werkplatz Schweiz Hohe Wettbewerbsfähigkeit, attraktive Arbeitsplätze, internationale Akzeptanz, Rechts- und Investitionssicherheit und volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen für Bürger und Staat BEITRAG VON PWC Sonstige flankierende Massnahmen Kantonale Patentbox Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren immateriellen Rechten können auf kantonaler Ebene von einer Steuervergünstigung von bis zu 90% profitieren. Aufgrund des von der OECD neu vorgeschriebenen modifizierten Nexus-Ansatzes muss die Entlastung jedoch gekürzt werden, soweit die Patente, obschon sie sich im Eigentum einer Schweizer Gesellschaft befinden, im Ausland entwickelt wurden. Damit werden ausschliesslich in der Schweiz forschende KMUs im Vergleich zu auch im Ausland forschenden multinationalen Gesellschaften bevorteilt. Die Formel für den modifizierten Nexus-Ansatz der OECD wird auch von jenen Ländern umgesetzt werden müssen, welche in den vergangenen Jahren vergleichbare Patentund Lizenzboxen in ihrem Steuerrecht eingeführt haben, wie z.B. Irland, Belgien, England, Luxemburg, die Niederlande etc. Die bestehenden, zum Teil etwas grosszügigeren Patentbox- und Lizenzboxregeln in diesen Ländern dürfen nur bis Mitte 2021 und nur für bereits davon profitierende Unternehmen weitergeführt werden. Unternehmen, die ab Mitte 2016 neu eine Patentboxbesteuerung beantragen, müssen den modifizierten Nexus-Ansatz anwenden. Von der Abschaffung der Schweizer Sondersteuerregeln betroffen sind zahlreiche in der Schweiz domizilierte Unternehmen mit sehr mobilen internationalen Aktivitäten. Kantonale F+E-Inputförderung Die sogenannte Inputförderung ist eine Massnahme, welche die durch die OECD vorgenommene Einschränkung der möglichen Steuervergünstigung bei der Patentbox etwas kompensieren soll. Der erfolgreiche Forschungsstandort Schweiz soll damit zusätzlich gestärkt und die übrigen vergleichsweise hohen schweizerischen Standortkosten etwas kompensiert werden. Gemäss ständerätlicher Kommission dürfen die Kantone den Unternehmen einen Sonderabzug von bis zu 150% ihrer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zum Abzug zuzulassen. Vergleichbare F+E-Inputförderungsmassnahmen in der Form eines Sonderabzugs oder von sogenannten F+E Tax Credits werden international in einer Vielzahl von Staaten gewährt (z.B. in Australien, Belgien, Brasilien, China, Frankreich, England, Irland, Italien, den Niederlanden, Russland, Spanien, den USA etc.). Zinsbereinigte Gewinnsteuer Diese Massnahme wird ebenfalls in anderen Ländern eingesetzt. Sie zielt auf den Erhalt und die zusätzliche Attra‑ ktivitätssteigerung für konzerninterne Finanzierungs- und Treasury-Aktivitäten ab und dient als Ersatz für die bisherige Sondersteuerbehandlung von Finanzierungsaktivitäten in Swiss Finance Branches und Holdinggesellschaften von multinationalen Konzernen ebenso wie von KMUs. Eigen- und Fremdkapital im Umfang des sogenannten überschüssigen Eigenkapitals (jener Teil des Eigenkapitals, welcher das steuerlich definierte Sicherheitseigenkapital übersteigt) sollen neu steuerlich gleichstellen. Damit wird einer übermässigen Verschuldung von Unternehmen entgegengewirkt. Der Bundesrat hat diese Massnahme nicht in die Botschaft aufgenommen. Die Zinsbereinigung der Gewinnsteuern kann allerdings im parlamentarischen Prozess wieder in die Reform eingebaut werden. Von besonderem Interesse in der Praxis ist die Regelung beim Wegfall der heutigen Steuerregimes. Die Regelung soll die verfassungsrechtliche Anforderung erfüllen, den Fiskalschock für bisher privilegierte Gesellschaften beim Übergang in die neue Steuerrechtsordnung zu mildern. Dazu sollen stille Reserven einschliesslich Goodwill, welche unter dem bisherigen Steuerregime steuerfrei geblieben wären, bei deren Realisierung innert der fünf Jahre nach Inkrafttreten der Reform mit einem (tieferen) kantonalen Sondersatz besteuert werden. Die Steuerbelastung für Gesellschaften mit bisher privilegiertem Steuerstatus lässt sich auf diese Weise für maximal fünf Jahre relativ niedrig und nur leicht höher als bisher halten. Reduktion der kantonalen Gewinnsteuersätze Zur Verhinderung einer wegen der Abschaffung der privilegierten Steuerstatus andernfalls eintretenden Abwanderung von Unternehmen mit mobilen Aktivitäten und der damit entstehenden u.U. hohen Steuerausfälle soll es den Kantonen ermöglicht werden, ihre allgemeinen kantonalen Gewinnsteuersätze zu reduzieren. Da der Bund stark von der ordentlichen Besteuerung von Unternehmen mit mobilen Aktivitäten profitiert, sollen die Lasten der USR III zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden. Geplant ist deshalb eine Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer von 17% auf 20,5%. Dies bedeutet, dass der Bund über den Mechanismus des nationalen Finanzausgleichs (NFA) den Kantonen insgesamt über 1 Milliarde CHF zur Verfügung stellen will. Diese Mittel sollen den finanziellen Spielraum der Kantone erhöhen, kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen, die zum Erhalt der kantonalen Standortattraktivität notwendig sind, zu finanzieren. Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer Diese sind sinnvoll und kompensieren die bisher niedrigere Kapitalsteuerbelastung von Statusgesellschaften auch nach deren Abschaffung. Abschaffen der Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital Diese ist zwar sinnvoll, aber im Vergleich zu den oben erwähnten Massnahmen weniger dringend. Im Hinblick auf die Minimierung der Steuereinnahmeausfälle sollte die Abschaffung zugunsten der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer aufgeschoben werden. Anpassen des Teilbesteuerungsverfahrens Diese Massnahme ist standortpolitisch unwesentlich. Soweit die Gewinnsteuersätze in einzelnen Kantonen tatsächlich reduziert werden, macht die kompensierende Reduktion der Teilbesteuerung von Dividendenerträgen bei der Einkommenssteuer allerdings Sinn. Gemäss Bundesrat soll für private Dividendeneinkünfte die Teilbesteuerung schweizweit einheitlich auf 70% festgelegt werden, sofern wie bisher eine Beteiligungsquote von über 10% vorliegt. Ausweitung der pauschalen Steueranrechnung auf Schweizer Betriebstätten Hier handelt es sich um ein Thema von geringfügiger Bedeutung, welches besser zurückzustellen und im Rahmen einer umfassenderen Reform des pauschalen Steueranrechnungsmechanismus zu behandeln ist. Statuswechsel und Aufdeckung stiller Reserven Mehr Informationen zur USRIII unter www.pwc.ch oder scannen Sie den QR-Code. Diese Massnahmen dienen der Stärkung der Systematik des Schweizer Steuerrechts durch eine bundesweite Regulierung der Aufdeckung von stillen Reserven bei Ein-/Austritt von Unternehmen aus der Steuerpflicht, bei Zuzug ind die/Wegzug aus der Schweiz sowie beim Wechsel aus einem privilegierten Steuerstatus in die ordentliche Steuerpflicht sowie in die Patentboxbesteuerung. Angekündigte kantonale Steuersatzreduktionen Effektiver Steuersatz 2015 Zielsteuersatz Effektiver Steuersatz 2015 Zielsteuersatz Bern 21,4% 16,37% oder 17,69% Nidwalden 12,7% Keine Änderungen nötig Freiburg 19,9% 13,7% Schaffhausen 16,0% 12–12,5% Genf 24,2% ~13% Waadt 22,8% 13,8% Luzern 12,3% Keine Änderungen nötig Zug 14,6% 12% Neuenburg 17,0% 15,6% Zürich 21,1% Offen: abhängig von Nachbarkantonen Kanton Kanton ERFOLGSGESCHICHTE IN KÜRZE Axiom Law Axiom Law ist führender Anbieter von soft wareunterstützten Rechtsdienstleistungen mit über 1300 Mitarbeitenden auf drei Kontinenten. Das Unternehmen wurde 2000 von Alec Guettel und Mark Harris gegründet und hat seinen Hauptsitz in New York City. Kunden sind in erster Linie Unternehmen, denen Axiom Law Fachwissen in Bereichen wie dem gewerblichen Rechtsschutz und dem IT-Recht zur Verfügung stellt. Axiom möchte den Rechtsmarkt mit Innovationen vorantreiben und ihn damit gleichermassen zum Nutzen der Kunden, der Kanzleien und der anwaltlich Tätigen effizienter und gewinnbringender gestalten, indem es spezielle Software und ausgelagerte juristische Expertise kombiniert und für den Bereich komplexer Finanzgeschäfte verfügbar macht. Mit der Axiom Global AG eröffnete Axiom Law 2014 eine Niederlassung in Zürich. Mit der Niederlassung in der Greater Zurich Area möchte das Unternehmen von der räumlichen Nähe zu den weltweit führenden Unternehmen in der Region und dem Reichtum an innovativen Ideen profitieren, den die Greater Zurich Area bietet. Die Greater Zurich Area AG unterstützte mit der Stadt Zürich Axiom Law während des Ansiedlungsprozesses. «Die Region bietet die besten Rahmenbedingungen, um Geschäfte zu machen. Die Infrastruktur, einschliesslich der Verkehrsinfrastruktur, ist einfach unschlagbar.» Richard Ossen, Manager bei Axiom Law Chinesische Business School in Zürich gegründet Visualisierung Biogen Solothurn / Fotokredit: Biogen Eine der weltweit führenden Business Schools, die China Europe International Business School (CEIBS), erweitert ihr Europaangebot von Zürich aus. Hierfür geht CEIBS eine strategische Partnerschaft mit dem Lorange Institute of Business Zurich ein. Ziel der Expansion ist es, nicht chinesische Führungskräfte fit für den chinesischen Markt zu machen und chinesischen Führungskräften durch spezifische Angebote strategisches Managementwissen zu vermitteln, um erfolgreicher in Europa tätig sein zu können. Capital Group eröffnet Niederlassung in Zürich Der amerikanische Vermögensverwalter Capital Group eröffnet eine Niederlassung in Zürich. Capital Group gehört zur Investmentgesellschaft Capital Group Companies mit Sitz in Los Angeles und zählt zu den grössten Vermögensverwaltern der Welt. Das Unternehmen eröffnet nun eine Niederlassung an der Zürcher Dreikönig Strasse. Damit ist es nun sowohl in Genf als auch in Zürich vertreten. FinTech-Firma aus Holland jetzt in Horgen Dem niederländischen FinTech-Unternehmen Virtual Affairs ist der Eintritt in den Schweizer Markt gelungen. Die Softwarefirma eröffnet ein Büro in Horgen bei Zürich. Virtual Affairs entwickelt digitale Lösungen und Konzepte, die sich auf das Optimieren der digitalen Interaktion mit den Kunden richten würden, teilt das Unternehmen mit. Virtual Affairs will in der Schweiz weiter expandieren. Dank der grossen Anzahl von Playern im Retail und Private Banking sei die Schweiz für das Unternehmen der ideale Markt, um international zu expandieren. Meilenstein für Solothurner Biogen-Projekt Der Kanton Solothurn hat den Nutzungsplan für das Areal der Produktionsanlage des Biotechunternehmens Biogen in der Ortschaft Luterbach genehmigt. Damit ist ein weiterer Meilenstein bei der Verwirklichung des Milliardenprojekts erreicht. Mit der Genehmigung des Nutzungsplans für das Areal Attisholz Süd in Luterbach hat der Regierungsrat des Kantons die rechtlichen Grundlagen für die Realisierung des BiogenProjektes geschaffen. Biogen plant den Bau einer hochmodernen biopharmazeutischen Produktionsanlage im Kanton Solothurn. Mit der für 2019 vorgesehenen Inbetriebnahme sollen nach Angaben des Unternehmens in Luterbach bis zu 400 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Biotechkonzern will in Luterbach rund eine Milliarde Franken in Anlagen zur Produktion von Biopharmazeutika im grossen Umfang investieren. Neben den Produktionsanlagen wird das Werk Luterbach auch Labors, Büros, Versorgungsgebäude sowie ein Lager umfassen. ERFOLGSGESCHICHTE GZA-IMPRESSIONEN Würth Ja zu aktivem, fokussiertem und nachhaltigem Standortmarketing für den Wirtschaftsraum Zürich Für die Würth-Gruppe zählen in Graubünden vor allem die Internationalität und die gute Infrastruktur. Es wurden verschiedene Tochter gesellschaften angesiedelt. Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat Ende November die Beiträge an die Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing für den Zeitraum von 2016 bis 2019 verabschiedet. Der klare Entscheid des Kantonsrates für ein aktives, fokussiertes und nachhaltig ausgerichtetes Standortmarketing ist ein Ja zu einem starken und wett bewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Zur Kernkompetenz der deutschen Würth Interna‑ tional AG gehört der Handel mit Befestigungs- und Montagematerial von Schrauben, Schraubenzubehör und Dübeln über Werkzeuge bis hin zu chemischtechnischen Produkten und Arbeitsschutz. Die Würth International AG entwickelte sich am Standort Chur in fünf Jahrzehnten von einer EinMann-Firma zu einem Unternehmen mit über 380 Mitarbeitenden. Die Würth International AG in Chur ist die zentrale Anlaufstelle für die Verkaufsabwicklung innerhalb der Würth-Gruppe und verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts zwischen Zulieferern und Tochtergesellschaften weltweit. Die zweite Division kümmert sich um Gründung, Akquisition, Übernahme und Betreuung der nationalen und internationalen Tochtergesellschaften. «Innovation – The Swiss Formula: Big Data and Security in the Greater Zurich Area», Businessseminar für Unternehmen im Silicon Valley, Kalifornien, USA. (September 2015) Die Greater Zurich Area AG stärkt und vermarktet den Standort mit einer seit 2011 klar fokussierten Strategie: Sie befriedigt den laufend wachsenden Informationsbedarf über das Angebot und die Rahmenbedingung im Wirtschaftsraum Zürich und unterstützt dabei gleichzeitig die von ihr sorgfältig selektionierten Unternehmen, welche eine Ansiedlung in der Greater Zurich Area erwägen. Die Notwendigkeit des Standortmarketings bestätigt Für den Erfolg der Würth International AG sind Qualität, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit wichtige Voraussetzungen. «Internationalität und eine gute Infrastruktur führten dazu, dass mittlerweile verschiedene Würth-Tochtergesellschaften in Graubünden angesiedelt sind», sagt Michel Kern, der CEO und Geschäftsbereichsleiter der Würth-Gruppe. Die Würth International AG schätzt den direkten Kontakt zu den Behörden, die entsprechend raschen Antworten und die Verlässlichkeit aller Partner. Dazu gehört auch die Standortförderung. FINANZIERUNG Erstes Treffen des Chinese Business Network in Zürich (initiiert von der GZA) zum Thema «Interkulturelle Kommunikation, Unterschiede zwischen China und der Schweiz». (Oktober 2015) «Wir profitieren von der Internationalität und einer guten Infrastruktur.» Die GZA sieht den positiven Entscheid des Kantonsrates, die Finanzierung der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing im Zeitraum von 2016 bis 2019 weiterzuführen, als Vertrauensbeweis und auch als Ausdruck der Überzeugung, dass aktives Standortmarketing heute notwendiger ist denn je. Mit dem Beschluss verbindet der Kantonsrat allerdings auch den Auftrag, den bisherigen Mechanismus der Finanzierung der Stiftung durch die Träger der öffentlichen Hand zu überarbeiten. Heute bemisst sich der Beitrag der Kantone an der Bevölkerungszahl und hat bei zunehmenden Einwohnerzahlen einen automatischen Anstieg der Beiträge zur Folge. Künftig sollen die jährlichen Beiträge der Kantone von diesem Automatismus entkoppelt werden. «Standortmarketing kann dann wirksam und zielgerichtet betrieben werden, wenn die politischen und privatwirtschaftlichen Verantwortungsträgerinnen und -träger es gemeinsam unterstützen und befürworten.» Dr. Balz Hösly, Präsident des Verwaltungsrates der Greater Zurich Area AG Stiftung strebt nach ausgewogener Finanzierung Die Bearbeitung der Märkte ist mit der individuellen Ansprache von ausgewählten Unternehmen intensiver geworden. Die bestehenden Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schweiz verursachen einen hohen Erklärungsbedarf, und internationale Mitbewerber treten im weltweiten Standortwettbewerb aggressiver und stärker auf. All dies erhöht den Mittelbedarf der GZA. Michel Kern, CEO und Geschäftsbereichsleiter, Würth International AG Die Stiftung der GZA hat deshalb in den letzten Jahren den Kreis privater Partner erfolgreich erweitert und zusätzliche Beiträge aus der Privatwirtschaft erhalten. Damit kann sich die GZA laufend besser im lokalen Wirtschaftsnetzwerk verankern. GZA-Firmenbesuch in Seoul, Korea (November 2015) «Ich freue mich ausserordentlich, dass das Parlament des Kantons Zürich sich zu einem starken Standortmarketing bekennt. Mit der ausgewogenen Mischung von privaten und öffentlichen Mitteln, die der GZA zur Verfügung stehen, können wir glaubwürdig im Markt auftreten.» Sonja Wollkopf Walt, Geschäftsführerin der Greater Zurich Area AG AUSBLICK Stiftungsrätin der GZA in den Nationalrat gewählt Dr. Regine Sauter, Stiftungsrätin der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing und Direktorin der Zürcher Handelskammer, ist neue FDP-Nationalrätin für den Kanton Zürich. Wir gratulieren unserer Stiftungsrätin herzlich zur Wahl. Ihre Kompetenz und ihr Fachwissen werden den Kanton Zürich und den gesamten Wirtschaftsraum Greater Zurich Area in Bern stärken. Bevorstehende Veranstaltungen Merken Sie bereits heute die Veranstaltungen der Greater Zurich Area AG vom nächsten Jahr in Ihrem Kalender vor: GZA-Sessionsanlass in Bern Dienstag, 14. Juni 2016 12.30 bis 14.30 Uhr Hotel Schweizerhof, Bern. GZA Lake Side TALK 2016 Dienstag, 30. August 2016 16.30 bis 19.00 Uhr mit anschliessendem Apéro riche, Lake Side Zürich. Sie erhalten die Einladungen für die GZAVeranstaltungen frühzeitig vor den Veranstaltungen. Unsere öffentlichen Stifter Glarus Graubünden Schaffhausen Schwyz Solothurn Uri Zug Zürich Region Winterthur Stadt Zürich Unsere privaten Partner Schnopp & Partner MLS Dr. Max Schnopp AG Greater Zurich Area AG | Limmatquai 122 | 8001 Zürich (Schweiz) | Telefon +41 44 254 59 59 | Fax +41 44 254 59 54 | [email protected] | www.greaterzuricharea.com
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