Autounfall – was nun?

Burgwald / Kellerwald
Mittwoch, 2. September 2015
Berichte aus der Partnergemeinde
BURGWALD
Burgwald.
Gemeindeverwaltung: 8.30 bis 12 Uhr, 13.30 bis
18 Uhr.
Postagentur: 9 bis 12 Uhr und
14 bis 17 Uhr, Hauptstraße 10.
DRK-Seniorengymnastik: 15 bis
16 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus.
Bottendorf. Heißmangel geöffnet, Kontakt: Gudrun Mandel,
Telefon 06451/6153.
Postagentur: 9 bis 12 Uhr und
15 bis 17.30 Uhr.
DRK-Seniorengymnastik „Fit im
Alter“: 15 bis 16 Uhr, August-
Winnig-Heim.
Ernsthausen. TSV-Nordic-Walking-Treff: 17 Uhr, Jammertal.
11
Missionsfest in Birkenbringhausen
Seit 1983 besteht eine Partnerschaft zwischen dem
Kirchenkreis Frankenberg
und der Gemeinde Borwa 1
in Südafrika. Im Rahmen
eines Missionsfestes am
Wochenende bekamen die
Besucher Informationen
über die Situation in der
Partnergemeinde.
Von Willi Arnold
RoSEntHAL
Rosenthal. Stadtverwaltung: ge-
öffnet von 8 bis 12 Uhr und 14
bis 16 Uhr.
Freibad: 10.30 bis 20 Uhr.
FRAnKEnAU
Frankenau.
Stadtverwaltung:
8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis
15.30 Uhr.
Postservicefiliale im Computergeschäft Lipando: 9 bis 12 Uhr
und 13 bis 16 Uhr.
tSV-Altherrensport: 19 Uhr, auf
dem Rasenplatz.
Altenlotheim. Singkreis: 19 Uhr,
Bürgerhaus.
Dainrode. Postagentur im Schuhgeschäft Hoppe: geöffnet von
14 bis 18 Uhr.
Ellershausen. Kirchenchor: ers-
te Chorprobe nach der Sommerpause um 19.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus.
Burgwald - Birkenbringhausen.
Einen Eindruck vom Leben
evangelischer Christen in Südafrika bekamen die Besucher
beim „Abend der Begegnung“
in Birkenbringhausen. Es referierten Dekanin Petra Hegmann, Präses Adam Daume und
Pfarrer Matthias Bringmann,
die von ihrem Besuch in der
evangelisch-lutherischen Partnerkirche Borwa-1 – rund 200
Kilometer südwestlich von Johannesburg – berichteten.
Moderiert wurde der Abend
vom Missionsbeauftragten des
Kirchenvorstands aus Birkenbringhausen, Karl-Heinz Cronau. Der Missionstag war Auftakt zum Missionsfest des Kirchspiels Wiesenfeld, der Freien
evangelischen Gemeinde und
der Freunde der Hermannsburger Mission.
Dekanin Hegmann ging in ihrem Teil des Vortrags auf das
„Grundsätzliche der Partnerschaft“ ein, die seit 1983 besteht
und unter dem Motto „One in
Gemeindepfarrer Ulrich Schnell (r.) und die Referenten, die vom Leben der evangelischen Christen in Südafrika berichteten: Präses
Foto: Willi Arnold
Adam Daume, Pfarrer Matthias Bringmann, Pastor Wolf von Kilian und Dekanin Petra Hegmann (v.l.).
Christ – eins in Christus“ steht.
Sie sprach über die Situationen
der Pfarrer in den bis zu 80 Kilometer
auseinanderliegenden
Orten der Gemeinde und die
Konkurrenz unter den christlichen Gemeinden sowie deren
Strukturen.
Gemeindeleben in Borwa
Pfarrer Matthias Bringmann
aus Kirchlotheim brachte den
Zuhörern das Gemeindeleben
in Borwa näher. Er erklärte, wie
die Sitzordnungen in den Kirchen gestaltet sind und dass der
Gottesdienst und der Glaube
dazu beitragen, den grauen Alltag der Menschen für einige
Stunden zu vergessen. Präses
Adam Daume sprach über die
politische Situation im ethnisch
sehr gemischten Südafrika – das
auch als Regenbogennation bekannt ist. Er stellte die Situation
der Bevölkerung dar: Die Menschen auf dem Land zieht es –
aufgrund des Arbeitsplatzverlustes – in die Zentren, wo sie
zum Teil weiterhin in Wellblechhütten leben. Er berichtete auch
von luxuriösen Wohnhäusern
und einem gewissen Wohlstand
einer gehobenen Mittelschicht
in der schwarzen Bevölkerung.
Nach den Vorträgen entwickelte sich eine rege Diskussion,
in die Pastor Wolf von Kilian
seine Erfahrungen aus seiner
22-jährigen Tätigkeit in der
Großstadt Kapstadt mit einflie-
ßen ließ. Mit einem Missionsgottesdienst, an dem rund 120
Besucher im Dorfgemeinschaftshaus teilnahmen und der
musikalisch vom Landfrauenchor aus Birkenbringhausen
und einem Posaunenchor mit
Musikern aus Röddenau, Wiesenfeld, Ernsthausen und Birkenbringhausen umrahmt wurde, begann der zweite Missionsfesttag. Im Anschluss waren alle
Besucher zum gemeinsamen
Mittagessen eingeladen.
Autounfall –
was nun?
„In jedem Fall Polizei holen“
Angefahrenes Reh verursacht Kollision: Wer haftet?
B
ei Wildunfällen kommen
grundsätzlich die Kfz-KaskoVersicherungen für den eigenen
Schaden auf. Experten der ARAG
Verbraucher-Information weisen
aber auf eine grobe Verallgemeinerung dieser Aussage hin. Der
Teufel stecke auch hier im Detail:
„Der
Versicherungsnehmer
muss nämlich zunächst nachweisen, dass es zu einer Berührung
mit dem Tier gekommen und der
Zusammenstoß für den Unfall
und den daraus resultierenden
Schaden ursächlich geworden ist.“
Daher raten die ARAG-Experten
Betroffenen, in jedem Fall die Polizei zu rufen, die eine Wildunfallbescheinigung ausstellt.
„Es besteht zudem die Verpflichtung, die Unfallstelle zu
sichern und sich vor dem Entfernen zu vergewissern, dass das
angefahrene Wild keine Gefahr
für den nachfolgenden Verkehr
darstellt“, heißt es in einer Pressemitteilung mit Verweis auf den
Paragrafen 34, Absatz 1 Nr. 2 der
Straßenverkehrsordnung.
In einem Kollisionsfall mit einem Reh hatte sich die Fahrerin
entfernt – in der falschen Annahme, das Tier sei neben der Straße verendet. Zwei nachfolgende
Fahrzeuge waren mit dem auf der
Straße liegenden Reh kollidiert.
Deren Halter hatten die Fahrerin
auf Schadensersatz verklagt.
Zwar ließ sich nicht mehr aufklären, ob die Fahrerin das Tier
auf der Straße hatte liegen lassen
Urteil zu Kosten
bei einer Ölspur
Versicherung muss zahlen
E
Ist Wild an einem Unfall beteiligt, sind mehrere wichtige Aspekte zu
beachten.
(Foto: Fotolia/Gundolf Renze)
(Verstoß gegen § 32 der StVO)
oder ob sich das verletzte Tier
selbst vom Fahrbahnrand dorthin
bewegt hatte.
Dennoch traf die Fahrerin eine
Mithaftung, da sie sich nicht vergewissert hatte, dass das Tier
tatsächlich tot war und von ihm
keine Gefahr mehr für folgende
Verkehrsteilnehmer ausging.
Außerdem hatte sie es versäumt,
einen Warnhinweis aufzustellen
(LG Saarbrücken, 09.04.2010, 13 S
219/09).
(r)
ine Firma muss nicht die
günstigste Möglichkeit wählen, eine Ölspur auf der Straße zu
beseitigen, entschied das Landgericht Heidelberg und wies die
Einwände der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin
zurück, die die Reinigung nicht
bezahlen wollte (Az. 4 S 10/14).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte das Auto
auf der Autobahn durch Motorschaden Öl verloren. Die Autobahnmeisterei beauftragte eine
Reinigungsfirma und stellte der
Fahrerin die Kosten in Rechnung.
Ihre Versicherung weigerte sich,
die Summe von über 2800 Euro
zu bezahlen, weil sie die Summe
für zu hoch hielt.
Die Versicherung war der Ansicht, dass eine günstigere Variante
zum selben Ergebnis geführt hätte. Die Ölspur hätte trockengelegt
werden können, anstatt die Fahrbahn nass und mit Schaum zu reinigen. Auch drei Fachkräfte seien
nicht nötig gewesen.
Das Landgericht Heidelberg
wies den Einwand ab. Die Straßenmeisterei sei lediglich verpflichtet, den Schaden auf die Weise zu beseitigen, die wirtschaftlich
am vernünftigsten ist. Das müsse
nicht zwangsläufig die günstigste
Methode sein. Ein Sachverständiger bestätigte, die Posten auf der
Rechnung seien nachvollziehbar
und nötig gewesen, damit die Autobahn schnellstmöglich wieder
befahrbar war.
(ampnet/jri)
RALF SCHMIDT
BERLEBURGER STR. 12
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