RECHTSTIPP DES MONATS Standgeld bei internationalen LKW Transporten Im Rahmen von internationalen Beförderungen auf Straßen, ist das Thema „Standgeld“ häufig ein Streitpunkt zwischen den Parteien. Oftmals wird ein Fahrzeug unberechtigt beschlagnahmt und das dadurch entstehende Standgeld wird nicht ersetzt. Wie kann man sich jedoch gerade bei internationalen LKW Transporten absichern? Da der Begriff „Standgeld“ in der CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) nicht vorkommt, wird verbreitet davon ausgegangenen, dass die CMR die Frage des Standgeldes gar nicht regelt. Die vorherige Vereinbarung des Standgeldes unterliegt daher der Vertragsfreiheit der Parteien und kann frei vereinbart werden. Beispielsweise können die Parteien eines internationalen Beförderungsvertrages vereinbaren, dass ein zeitabhängiges Element eingebaut wird, sodass eine zeitabhängige Vergütung geschuldet wird, wenn eine bestimmte Transportdauer überschritten wird. 1 Nach österreichischem Recht gehört beispielsweise das Entgelt für Stehtage zum Frachtlohn. Generell sind vereinbarte Standgelder ein Teil der Vergütung des Frachtführers. So wurde mit Beschluss vom 25. Juni 2014 durch das OGH Österreich (Az.: 70b 105/14 p)entschieden. Der darin entschiedene Fall soll beispielhaft kurz angeführt werden: Es ging um eine ungerechtfertigte Beschlagnahme eines LKW durch den italienischen Zoll. Es handelte sich also um keine verschuldete Stehzeit. Die Ursache der Stehzeit war daher der neutralen Sphäre zuzurechnen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin dieses Falles, war diese berechtigt die Stehkosten gemäß Ihrer Preislisten zu verrechnen, da sie nachweisen konnte ihren Auftraggebern üblicherweise eine Summe von x EUR (je Werktag) an Standgebühren zu verrechnen. Das Entgelt steht ihr demnach für Stehzeiten des Frachtführers zu, wenn die über die übliche Zeit hinausgehende Wartezeit des Transportfahrzeugs 1 Transportrecht Kommentar, Koller CMR. auf Umständen beruht, auf die der Frachtführer keinen Einfluss nehmen kann und die daher nicht in seiner Sphäre liegen.2 Es ist also empfehlenswert gerade im Bereich von internationalen Transporten solche Standgeldklauseln vorher zu vereinbaren, um sich nicht leeren Ansprüchen ausgesetzt zu sehen. Maryam Mamozai Rechtsanwältin Avvocato (stbl) · Maître en droit www.mm-legale.de 2 Zeitschrift für Transportrecht, 2015 /4 S. 172.
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