RECHTSTIPP DES MONATS Standgeld bei internationalen LKW

RECHTSTIPP DES MONATS
Standgeld bei internationalen
LKW Transporten
Im
Rahmen
von
internationalen
Beförderungen auf Straßen, ist das Thema
„Standgeld“
häufig
ein
Streitpunkt
zwischen den Parteien. Oftmals wird ein
Fahrzeug unberechtigt beschlagnahmt und
das dadurch entstehende Standgeld wird
nicht ersetzt.
Wie kann man sich jedoch gerade bei
internationalen
LKW
Transporten
absichern?
Da der Begriff „Standgeld“ in der CMR
(Internationale
Vereinbarung
über
Beförderungsverträge auf Straßen) nicht vorkommt, wird verbreitet davon
ausgegangenen, dass die CMR die Frage des Standgeldes gar nicht regelt.
Die vorherige Vereinbarung des Standgeldes unterliegt daher der
Vertragsfreiheit der Parteien und kann frei vereinbart werden.
Beispielsweise
können
die
Parteien
eines
internationalen
Beförderungsvertrages vereinbaren, dass ein zeitabhängiges Element
eingebaut wird, sodass eine zeitabhängige Vergütung geschuldet wird,
wenn eine bestimmte Transportdauer überschritten wird. 1
Nach österreichischem Recht gehört beispielsweise das Entgelt für
Stehtage zum Frachtlohn. Generell sind vereinbarte Standgelder ein Teil
der Vergütung des Frachtführers. So wurde mit Beschluss vom 25. Juni
2014 durch das OGH Österreich (Az.: 70b 105/14 p)entschieden. Der
darin entschiedene Fall soll beispielhaft kurz angeführt werden:
Es ging um eine ungerechtfertigte Beschlagnahme eines LKW durch den
italienischen Zoll. Es handelte sich also um keine verschuldete Stehzeit.
Die Ursache der Stehzeit war daher der neutralen Sphäre zuzurechnen.
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin dieses Falles,
war diese berechtigt die Stehkosten gemäß Ihrer Preislisten zu
verrechnen, da sie nachweisen konnte ihren Auftraggebern üblicherweise
eine Summe von x EUR (je Werktag) an Standgebühren zu verrechnen.
Das Entgelt steht ihr demnach für Stehzeiten des Frachtführers zu, wenn
die über die übliche Zeit hinausgehende Wartezeit des Transportfahrzeugs
1
Transportrecht Kommentar, Koller CMR.
auf Umständen beruht, auf die der Frachtführer keinen Einfluss nehmen
kann und die daher nicht in seiner Sphäre liegen.2
Es ist also empfehlenswert gerade im Bereich von internationalen
Transporten solche Standgeldklauseln vorher zu vereinbaren, um sich
nicht leeren Ansprüchen ausgesetzt zu sehen.
Maryam Mamozai
Rechtsanwältin
Avvocato (stbl) · Maître en droit
www.mm-legale.de
2
Zeitschrift für Transportrecht, 2015 /4 S. 172.