ABO-Bestellschein

BESTELLSCHEIN für ein
-Abonnement (Stand 12/2015)
Zur Vertragserfüllung bedient sich die Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr GmbH (HNV) ihrer Verbundunternehmen / ABO-Center.
Tarif (bitte auswählen)
ABO-Ticket
Abonnement-Beginn
(Lichtbild erforderlich)
ABO-TicketPLUS (übertragbar)
Monat/Jahr
Lichtbild
Franken-Ticket (Lichtbild erforderlich)
hier aufkleben.
Eine Bestellung ist jeweils
bis zum 15. des Vormonats
möglich.
Sahne-Ticket 1 (Lichtbild und Rentennachweis erforderlich)
Sahne-Ticket 2 (Lichtbild erforderlich)
KidCard U15
(Lichtbild und Schul-/Ausbildungsnachweis erforderlich)
Rückseite bitte
zuvor mit Name und
Anschrift versehen.
Sunshine-Ticket (Lichtbild und Schul-/Ausbildungsnachweis erforderlich)
Geltungsbereich (bitte auswählen)
Gesamtnetz
nachfolgende Strecke:
Starthaltestelle/Ort
Zielhaltestelle/Ort
Fahrweg über
Persönliche Daten Besteller/in (bzw. Erziehungsberechtigte(r)/gesetzliche Vertreter)
Frau Name, Vorname
Geburtsdatum
E-Mail
Herr
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Persönliche Daten Karteninhaber/in (falls vom Besteller abweichend)
Frau Name, Vorname
Geburtsdatum
E-Mail
Herr
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des HNV erkenne ich an. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die
Angaben dieses Bestellscheins inklusive Lichtbild im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert werden.
Das Abonnement kann jederzeit von mir gekündigt werden - vor Ablauf der ersten 12 Monate jedoch nur wie im Tarif vorgesehen.
Besteller und Zahler des Abonnements stimmen mit ihrer Unterschrift der Prüfung ihrer Bonität bei einer Wirtschaftsauskunftei zu.
Bestätigung der Schule/
Ausbildungsstelle
(ist nur beim Antrag für KidCard U15
oder Sunshine-Ticket erforderlich)
Ich bin damit einverstanden, schriftliche Informationen (Post/E-Mail) zum Tarif- und ÖPNV-Angebot im HNV zu
erhalten. (Falls nicht erwünscht, bitte diese Einwilligung streichen.).
Widerrufsbelehrung: Mit meiner Unterschrift erkenne ich die jeweils gültigen Bedingungen des HNV an und nehme zur
Kenntnis, dass ich meine Bestellung binnen 14 Tagen schriftlich beim genannten Vertragspartner widerrufen kann.
Datum, Unterschrift Besteller/in (bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte(r)/gesetzlicher Vertreter)
Der/die Schüler/in, Auszubildende befindet
sich bei uns in Ausbildung
von
bis
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Lastschriften
Ich ermächtige den angegeben Vertragspartner Zahlungen aus obigem Vertragsverhältnis bei Fälligkeit mittels
Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Vertragspartner auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
IBAN
DE
Stempel/Unterschrift
der Schule/des Ausbildungsbetriebs
Vertrags-/Ansprechpartner
Kreditinstitut (Name und BIC)
Persönliche Daten Kontoinhaber/in (falls vom Besteller abweichend)
Frau Name, Vorname
Geburtsdatum
Herr
Straße, Haus-Nr.
Telefon
PLZ, Wohnort
E-Mail
Stadtwerke Heilbronn GmbH Verkehrsbetriebe
ABO-Center
Moltkestraße 9 (Harmonie)
74072 Heilbronn
Telefon (0 71 31) 56-25 51 od. 56-39 20
Fax (0 71 31) 56-39 90
Datum, Unterschrift Kontoinhaber/in (Der Kontoinhaber erklärt, dass er der Schuld des o.g. Vertragspartners/Bestellers beitritt.)
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-16.30 Uhr
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE12ZZZ00000075219
Die HNV-Abonnements im Überblick
ABO-Ticket (persönlich)
Das persönliche ABO-Ticket für Erwachsene gilt für beliebig
viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich. Die Karte ist nicht
übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung. Für die
Ausstellung eines ABO-Tickets ist ein Lichtbild zum Aufdruck auf
die Fahrkarte erforderlich. Die Mindestlaufzeit des Abonnements
beträgt 12 Monate. Bei vorzeitiger Kündigung wird für jeden genutzten Monat die Differenz zum Barverkaufspreis (Monatskarte
der entsprechenden Preisstufe) nachberechnet.
ABO-TicketPLUS (übertragbar)
Das ABO-TicketPLUS für Erwachsene gilt für beliebig viele Fahrten
im gewählten Geltungsbereich. Die Karte ist übertragbar, darf aber
jeweils nur von einer Person verwendet werden. Von 19.00 Uhr bis
Betriebsschluss an Wochentagen und ganztags an allen gesetzlichen Feiertagen, Samstagen und Sonntagen können insgesamt
bis zu 2 Erwachsene und 2 Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) mit
dem ABO-TicketPLUS fahren. Die Mindestlaufzeit des Abonnements beträgt 12 Monate. Bei vorzeitiger Kündigung wird für
jeden genutzten Monat die Differenz zum Barverkaufspreis (Monatskarte der entsprechenden Preisstufe) nachberechnet.
Franken-Ticket
Das Franken-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte (nicht übertragbar/keine Mitnahmeregelung). Sie gilt für beliebig viele Fahrten in allen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Stadtbahn und Bergbahn
Künzelsau) im gesamten HNV-Verbundgebiet. Für die Ausstellung
eines Franken-Tickets ist ein Lichtbild zum Aufdruck auf die Fahrkarte erforderlich. Die Mindestlaufzeit des Abonnements beträgt
12 Monate. Bei vorzeitiger Kündigung wird für jeden genutzten
Monat die Differenz zum Barverkaufspreis (Monatskarte der Preisstufe 7) nachberechnet.
Sahne-Ticket
Das Sahne-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte für alle, die
werktags nicht vor 8.00 Uhr unterwegs sind. Das Ticket gilt montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags im gesamten Verbundgebiet
des HNV. Für die Ausstellung ist ein Lichtbild erforderlich. Die
Mindestlaufzeit des Abonnements beträgt 12 Monate. Bei vorzeitiger Kündigung wird für jeden genutzten Monat die Differenz
zum Barverkaufspreis (Monatskarte Jedermann der Preisstufe 4)
nachberechnet.
Das Sahne-Ticket wird in zwei Varianten ausgegeben: Als SahneTicket 1 (zum reduzierten Preis) für Personen, die Altersruhegeld
aus der Arbeiter-, Angestellten- oder Knappschaftsrentenversicherung oder Ruhegehalt aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erhalten, als Sahne-Ticket 2 für jedermann.
KidCard U15 im Abo
Die KidCard U15 im Abo ist für Kinder/Schüler unter 15 Jahren
erhältlich, deren Wohn- und Schulort sich innerhalb der Preisstufen A, B, C oder 1 Zone befindet. Die Karte ist nicht übertragbar. Unabhängig vom aufgedruckten Geltungsbereich gilt sie
an Schultagen und an schulfreien Tagen als Netzkarte. Darüber
hinaus gilt sie in den gesetzlichen Ferien sowie an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen als Ferienpass Franken. Für die Ausstellung
ist ein Lichtbild zum Aufdruck auf die Fahrkarte erforderlich. Die
KidCard U15 wird nur 11 Mal abgebucht und beinhaltet bei einer
durchgehenden Abnahme von September bis Juli die sogenannte
„Bonuskarte“ für Fahrten in den gesetzlichen Sommerferien.
Sunshine-Ticket
Das Sunshine-Ticket wird an Schüler, Auszubildenden und Studierende ausgegeben und gilt für beliebig viele Fahrten in allen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Stadtbahn und Bergbahn Künzelsau) im
HNV-Gesamtnetz. Es ist nicht übertragbar. Darüber hinaus gilt es
in den gesetzlichen Ferien sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen als Ferienpass Franken. Für die Ausstellung ist ein Lichtbild
erforderlich. Das Sunshine-Ticket wird nur 11 Mal abgebucht und
beinhaltet bei einer durchgehenden Abnahme von September bis
Juli die sogenannte „Bonuskarte“ für Fahrten in den gesetzlichen
Sommerferien.
ABO-Monatskarte Kindergartenkinder
Das Kindergarten-ABO ist nur im Verkehrsgebiet des Nahverkehr
Hohenlohekreis erhältlich und erstreckt sich unabhängig vom
Preis auf die Zonen, die Wohnsitzgemeinde gehören. Es wird nur
11 Mal abgebucht und gilt für 12 Monate.
Informationen über die Tarifbestimmungen für
Zeitfahrausweise im Abonnement (Stand: Dezember 2015)
Grundlage sind die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen
des HNV, die zu den üblichen Geschäftszeiten in den HNV-KundenCentern eingesehen
werden können.
Voraussetzung für das Abonnement
Im Abonnement werden Monats- bzw. Jahreskarten ausgegeben,
wenn ein HNV-ABO-Center mit einem hierfür vorgesehenen
Vordruck (Bestellung) ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld
monatlich bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von
12 aufeinander folgenden Monaten, vom Girokonto eines Geldinstitutes mit Sitz in Deutschland per SEPA-Lastschriftmandat für
wiederkehrende Lastschriften abzubuchen.
Fristgemäße Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat
für wiederkehrende Lastschriften
Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf
dem angegebenen Konto jeweils zum ersten Bankarbeitstag eines
Monats bereitzuhalten. Er verpflichtet sich außerdem, alle das
ABO-Center belastenden Gebühren und Auslagen, die aufgrund
einer nicht erfolgten Abbuchung angefallen sind (z.B. Bearbeitungs-, Mahn-, Rückbuchungsgebühren etc.), zu übernehmen. Ist
eine Abbuchung unter diesen Bedingungen trotzdem nicht möglich, besteht für das ABO-Center die Möglichkeit einer fristlosen
Kündigung. Der Kontoinhaber erklärt, dass er der Schuld des im
Bestellschein angegebenen Vertragspartners/Bestellers beitritt.
Änderungen der Bankverbindung müssen zwingend bis zum
15. des Vormonats schriftlich vorliegen, um für den Folgemonat
vorgenommen werden zu können. Änderungen, die nach diesem
Zeitpunkt beim ABO-Center eingehen können aufgrund der SEPABestimmungen erst für den übernächsten Monat durchgeführt
werden.
Beginn des Abonnements
Das Abonnement kann am 1. jeden Monats begonnen werden,
wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit vollständig
ausgefülltem und unterschriebenem SEPA-Lastschriftmandat für
wiederkehrende Lastschriften beim HNV-ABO-Center vorliegt. Zu
spät eingegangene Bestellscheine können erst für den übernächsten Monat berücksichtigt werden.
Zustandekommen des Abonnementvertrages
Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung oder Aushändigung der Fahrkarte(n) zustande. Der Kunde hat diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind
dem ausstellenden ABO-Center des HNV unverzüglich anzuzeigen.
Dauer des Abonnements
Das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate und ist danach
monatlich kündbar.
Kündigung des Abonnements
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonates
gekündigt werden. Die Kündigung hat bis zum 15. Des Vormonats
schriftlich an das HNV-ABO-Center zu erfolgen. Wirksam wird die
Kündigung erst dann, wenn die noch gültige Jahreskarte oder die
noch nicht genutzten Monatskarten bis zum 3. Tag nach Ablauf
des letzten Abonnementmonats dem HNV-ABO-Center vorliegen.
Wird der Rückgabetermin versäumt, gilt das Abonnement bis zum
Ablauf des Monats, in dem die Jahreskarte oder die Monatskarten
dem HNV-ABO-Center vorliegen, als fortgesetzt. Im Falle einer
Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen
Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhöhung.