SMS und MMS, die mehr kosten

SMS und MMS, die mehr kosten
Ist Ihre Handyrechnung unerwartet hoch? Vielleicht liegt dies daran, dass
Sie teurere SMS oder MMS gesendet oder erhalten haben.
SMS- und MMS-Dienste wie die Abfrage von Börsenkursen, der Bezug von
Sportinformationen oder das Herunterladen von Spielen, Logos und
Klingeltönen kosten mehr als eine gewöhnliche SMS/MMS-Mitteilung, die
man Freunden oder den Eltern sendet.
Informationsblätter
SMS- und MMS-Mehrwertdienste
Preise, Verrechnung und weitere Vorschriften
Wer ist wofür verantwortlich?
Wie lassen sich böse Überraschungen vermeiden?
Wie reagieren?
Nützliche Adressen und Links
Das Informationsmaterial des BAKOM
SMS (Short Message Service)
Dienst für den Empfang und Versand von Kurzmitteilungen von maximal
160 Zeichen, der auf Mobiltelefonen, im Internet oder unter bestimmten
Voraussetzungen auch im Festnetz verfügbar ist.
MMS (Multimedia Message Service)
Dienst für den Empfang und Versand von Multimedia-Mitteilungen mit
verschiedenen Inhalten (Text, Töne, Bilder oder Videosequenzen).
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SMS- und MMS-Mehrwertdienste
Mehrwertdienste via SMS oder MMS
Neben gewöhnlichen SMS und MMS, die Sie an Freunde und Bekannte
senden, können SMS und MMS auch für die Nutzung von
Mehrwertdiensten gebraucht werden. Solche Angebote werden über drei­
bis fünfstellige Kurznummern erbracht. Wenn Sie beispielsweise an einem
Gewinnspiel, einem Chat oder einer Umfrage teilnehmen oder einen Dienst
abonnieren möchten, werden Sie aufgefordert, eine SMS oder MMS an
eine solche Kurznummer zu senden.
Auf Verlangen
Abonniert
Dienst auf Verlangen (Pull-Dienst)
Sie fordern via SMS oder MMS eine einzelne Information an, die Ihnen via
SMS oder MMS zugesandt wird. Über solche Dienste können Sie
beispielsweise Wetter- und Schneeberichte abfragen.
Abonnementsdienst (Push-Dienst)
Um einen Push-Dienst zu abonnieren, senden Sie einen Code an eine
bestimmte Kurznummer (z. B. „START INFO“ an 123). Nach Anmeldung
werden Ihnen im Gegensatz zu den Pull-Diensten in der Regel mehrere
Einzelinformationen zugesandt.
Um keine weiteren SMS oder MMS dieser Art mehr zu erhalten, müssen
Sie den Dienst mittels Deaktivierungscode abbestellen (z. B. „STOPP
INFO“ an 123).
Zudem müssen Sie vor der Aktivierung eines Push-Dienstes nicht nur dort,
wo sie das Angebot erhalten (z. B. im Internet), sondern auch auf dem
mobilen Endgerät - auf dem Sie den Push-Dienst empfangen und über das
abgerechnet wird - direkt, kostenlos und unmissverständlich auf Folgendes
hingewiesen werden:
•
eine allfällige Grundgebühr;
•
den Preis pro Einzelinformation;
•
das Vorgehen zur Deaktivierung des Dienstes;
•
die maximale Anzahl Einzelinformationen pro Minute.
Sie müssen die Annahme des Angebots auf dem mobilen Endgerät
ausdrücklich bestätigen. Bei jeder Einzelinformation sind Sie auch
kostenlos über das Vorgehen zur Deaktivierung des Dienstes zu
informieren.
07.2015
SMS- und MMS, die mehr kosten
Preise, Verrechnung und weitere Vorschriften
Preisobergrenzen
Preisbekanntgabe
Verrechnung der
Dienste
Es gelten folgende Preisobergrenzen:
 100 Franken pro Einzelinformation (Pull-Dienst)
 5 Franken pro Minute (Push-Dienst)
 400 Franken Summe aller Preise pro Anmeldung
Bei der Bekanntgabe einer Kurznummer für einen SMS- oder MMS-Dienst
in der Werbung muss Folgendes angegeben werden:
 Grundgebühr
 Preis pro SMS oder MMS
 möglicher anderer Tarifablauf (z. B. 4.90 Franken pro Woche)
Diese Preisinformationen müssen mindestens in der gleichen Schriftgrösse
wie die Kurznummer, gut sichtbar und deutlich lesbar in unmittelbarer Nähe
der Kurznummer bekannt gegeben werden.
Je nach angebotenem Dienst werden die gesendeten Mitteilungen, die
empfangenen Mitteilungen oder beides in Rechnung gestellt.
Die für die Dienste anfallenden Kosten werden Ihnen direkt über die
Monatsrechnung der Mobilfunkbetreiberin belastet. Die Dienste müssen
getrennt von den anderen Verbindungen aufgeführt sein.
Bei Prepaid-Anschlüssen werden die Beträge direkt vom Guthaben
abgezogen. Die für die Verrechnung eines Mehrwertdienstes relevanten
Daten können Sie auf Anfrage bei der Mobilfunkbetreiberin anfordern.
Wenn der Preis pro Einzelinformation Fr. 10.- übersteigt, darf der PullDienst nur dann verrechnet werden, wenn Sie die Annahme des Angebots
ausdrücklich bestätigt haben.
Sperrsets
Die Mobilfunkbetreiberinnen müssen ihrer Kundschaft kotenlose Sperrsets
für SMS- und MMS-Kurznummern anbieten. Die Sperrung kann alle
Kurznummern betreffen oder nur diejenigen, die mit der Ziffer 6 beginnen
und somit für erotische und pornografische Angebote reserviert sind. Sie
müssen zudem ihre Kundschaft mindestens einmal jährlich daran erinnern,
dass es diese Sets gibt.
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Jugendschutz
Rechtmässigkeit
des Inhalts
Inhaberinnen und Inhaber von Kurznummern müssen sicherstellen, dass
Personen unter 16 Jahren der Zugang zu pornografischen Inhalten
verwehrt ist. Mobilfunkbetreiberinnen sperren den Zugang von vorneherein
bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Hauptnutzende des Anschlusses)
unter 16 Jahren.
Die über Kurznummern angebotenen Dienste müssen insgesamt den
Normen der Schweizer Rechtsordnung entsprechen, zum Beispiel des
Lauterkeits-, Vertrags- oder Strafrechts. Die inhaltliche Beurteilung erfolgt
durch die jeweils zuständigen Behörden und Gerichte, nicht durch das
BAKOM.
07.2015
SMS- und MMS, die mehr kosten
Wer ist wofür verantwortlich? Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
• erteilt den Mobilfunkbetreiberinnen die Bewilligung zur Verwaltung und
Zuteilung von Kurznummern
BAKOM
Mobilfunkbetreiberin
Das BAKOM kann nicht
• bei Uneinigkeit über einen Rechnungsbetrag eingreifen;
• die Konsumentinnen und Konsumenten aktiv unterstützen, wenn sie
eine Rechnung anfechten;
• Kurznummern direkt widerrufen;
• eingreifen, wenn die betreffenden Vorschriften nicht in seiner
Kompetenz liegen;
• die über Kurznummern erbrachten Dienste inhaltlich beurteilen; weder
die Rechtskonformität noch die Qualität oder das Preis­
/Leistungsverhältnis;
• Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der zivil- oder
strafrechtlichen Behörden fallen, beurteilen.
Die Rolle Ihrer Mobilfunkbetreiberin
• Die Mobilfunkbetreiberin vergibt die Kurznummern.
• Ihre Mobilfunkbetreiberin transportiert die Inhalte und stellt Ihnen die
SMS/MMS-Dienste in Rechnung. Für den Transport und ihre
Inkassotätigkeit erhält die Mobilfunkbetreiberin einen gewissen Anteil
am verrechneten Betrag.
• Sie nimmt auch Ihre entsprechenden Anfragen oder Beschwerden
entgegen.
• Sie veröffentlicht Namen und Adressen der Inhaberinnen und Inhaber
der von ihnen zugeteilten Kurznummern für SMS- und MMS-Dienste.
• Für jede Kurznummer macht sie den Deaktivierungscode öffentlich
zugänglich, mit dem ein vorgängig aktivierter kostenpflichtiger
SMS/MMS-Dienst gestoppt werden kann.
• Die Mobilfunkbetreiberinnen haben einen Verhaltenskodex
ausgearbeitet und unterzeichnet. Darin halten sie unter anderem fest,
dass STOP (+ Dienstbezeichnung, wenn nötig) als
Deaktivierungscode gilt.
• Sie benutzen ausschliesslich den Kurznummernbereich 6xx für SMSund MMS-Dienste, die dem Bereich Erwachsenenunterhaltung
vorbehalten sind. Zudem stellen sie sicher, dass diese Dienste nur
über diese Nummern angeboten werden.
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Inhaberinnen und –
inhaber
ombudscom
Die Rolle der Nummerninhaberinnen und -inhaber (bzw.
Inhalteanbieterinnen und -anbieter)
• Die Inhaberin oder der Inhaber einer Kurznummer hat diese von einer
Mobilfunkbetreiberin zugeteilt erhalten. Inhaberinnen und Inhaber wie
auch Inhaltsanbieterinnen und -anbieter sind verantwortlich für die
Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
• Sie müssen sicherstellen, dass der Deaktivierungscode mit jedem
SMS oder MMS im Rahmen des Abonnements mitgeschickt wird,
entweder direkt in der Nachricht oder in einem anderen kostenlosen
SMS.
Schlichtungsstelle ombudscom
Sie vermittelt zwischen Kundinnen und Kunden und schweizerischen
Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieterinnen bei privatrechtlichen
Streitigkeiten, welche diese miteinander nicht zufriedenstellend lösen
können.
07.2015
SMS- und MMS, die mehr kosten
Wie lassen sich böse Überraschungen
vermeiden?
•
Achten Sie auf den angegebenen Preis und die Bedingungen des
angebotenen Dienstes, wenn Sie SMS- oder MMS-Mehrwertdienste
nutzen wollen. Vergewissern Sie sich, dass Sie nicht unbeabsichtigt
ein Abonnement abschliessen. Im Zweifelsfall verzichten Sie besser.
•
Merken Sie sich den Deaktivierungscode, wenn Sie ein
Abonnement für den Empfang von SMS oder MMS abschliessen,
auch wenn der Deaktivierungscode mit jeder Nachricht mitgeschickt
werden muss. Wenn Sie keinen Deaktivierungscode erhalten,
kontaktieren Sie die Hotline Ihrer Mobilfunkbetreiberin. Sie kann Ihnen
anhand der Kurznummer mitteilen, wer den SMS/MMS-Service
betreibt und Ihnen bei der Deaktivierung behilflich sein.
•
Seien Sie aufmerksam! Kommen Sie Aufforderungen Fremder, eine
SMS an eine Kurznummer zu senden, wenn überhaupt nur mit
Bedacht nach - dies insbesondere dann, wenn es dringend sein soll
oder Ihnen ein Gewinn versprochen wird. Hinweise, wonach solche
Dienste kostenlos seien, sind in der Regel unzutreffend.
•
Achten Sie darauf, wer ihr Mobiltelefon nutzt.
•
Seien Sie vorsichtig, wo und wem Sie Ihre Mobiltelefonnummer
bekannt geben.
•
Aktivieren Sie die Sperrsets, die Ihnen die Mobilfunkbetreiberinnen
anbieten müssen.
Tarif überprüfen
Deaktivierungscode
Zugang sperren
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Wie reagieren?
Der Betrag auf Ihrer Telefonrechnung überrascht Sie? Sind in der Rubrik
Mehrwertdienste Kosten für SMS/MMS-Dienste aufgeführt? Der
Rechnungsbetrag für einen SMS/MMS-Dienst ist beispielweise höher als
erwartet oder Ihnen war gar nicht bewusst, dass Sie einen SMS/MMSDienst aktiviert haben?
Info an Anbieterin
Wie reagieren?
1. Informieren Sie rasch Ihre Mobilfunkbetreiberin und erkundigen Sie
sich bei dieser nach der Inhaberin oder dem Inhaber der
Kurznummer des fraglichen SMS/MMS-Mehrwertdienstes, oder
konsultieren Sie die von den Mobilfunkbetreiberinnen publizierten
Listen der Kurznummerninhaberinnen und -inhaber.
2.
Sie können den Betrag, der Ihnen für einen SMS/MMS-Dienst in
Rechnung gestellt wurde, gegenüber Ihrer Mobilfunkbetreiberin
bestreiten. Teilen Sie ihr dies schriftlich mit. Bezahlen Sie den
Differenzbetrag fristgerecht. In dem Falle darf Ihnen die
Mobilfunkbetreiberin bis zur Beilegung der Streitigkeit den Anschluss
weder sperren noch kündigen. Sie darf Ihnen jedoch den Zugang zu
Mehrwertdiensten sperren.
3.
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation
(ombudscom). Falls Sie sich mit Ihrer Mobilfunkbetreiberin oder der
Inhaber/in der Kurznummer nicht einigen können, kann ombudscom
helfen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Damit
ombudscom aktiv werden kann, muss vorgängig ein
Einigungsversuch angestrebt worden sein.
4.
Informieren Sie das BAKOM beziehungsweise die zuständigen
Behörden (bspw. bei unlauteren Geschäftsgebaren das
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO oder die
Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf strafrechtlich relevantes
Verhalten wie Betrug) möglichst vollständig und detailliert.
5.
Zudem steht es Ihnen offen, zivil- oder strafrechtliche Schritte
einzuleiten. In diesem Fall ist der Beizug von entsprechendem
Fachwissen einer Anwältin oder eines Anwalts beziehungsweise
eines Rechtsberatungsdienstes ratsam.
Anfechtung der
Rechnung
07.2015
SMS- und MMS, die mehr kosten
Nützliche Adressen und Links
Nützliche
Adressen
Stiftung ombudscom: Schlichtungsstelle Telekommunikation
Bundesgasse 26, 3011 Bern
Tel. 031 310 11 77 / www.ombudscom.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Effingerstrasse 1, 3003 Bern
Tel. 058 462 56 56 / www.seco.admin.ch
Informationen über die Preisbekanntgabe und die zuständige kantonale
Gewerbepolizeistelle:
http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00654/index.html?lang=de
Schweizerische Lauterkeitskommission
Kappelergasse 14, Postfach 2744, 8022 Zürich,
www.lauterkeit.ch
Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
Tel. 031 322 20 00 / www.konsum.admin.ch
Für zivil- bzw. strafrechtliche Schritte wenden Sie sich an die kantonalen
Zivilgerichte bzw. an die Polizeidienststellen.
Einige Konsumentenschutzorganisationen bieten ebenfalls
Rechtsberatungen an.
Auf den Websites der Mobilfunkbetreiber finden Sie Angaben zu den
kommerziellen SMS-Diensten. Auskünfte erteilen ebenfalls die Hotlines der
Betreiber.
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Nützliche Links
Listen der Kurznummerninhaber
• Swisscom:
http://www.swisscom­
mobile.ch/scm/p_prv_kurznummern_und_anbieter-de.aspx
•
Salt:
http://www.salt.ch/de/short-numbers/#
•
Sunrise:
www.sunrise.ch > Privatkunden > Support > Mobile > Sunrise
Services > SMS Premium Services > Premium SMS Anbieter oder
http://www1.sunrise.ch/SMS-Premium-Services­
cbH93AqFI.sKcAAAEtL80ec3m2-Sunrise-Residential-Site-WFS­
de_CH-CHF.html
•
Com2b:
www.com2b.ch/shortids
07.2015
SMS- und MMS, die mehr kosten
Das Informationsmaterial des BAKOM
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0900, 0901, 0906 – Nummern, die mehr kosten
SMS und MMS, die mehr kosten
Informationen über den Wechsel zu einem anderen Anbieter
Spam – Spamming – Spammer
Roaming: Tarife für das mobile Telefonieren in fremden Netzen
Das Informationsmaterial ist auf der Website des BAKOM verfügbar
(Dienstleistungen > Nützliche Infos > Telekommunikation oder
http://www.bakom.admin.ch/dienstleistungen/info/00542/00544/index.html?
lang=de)
Es kann elektronisch oder schriftlich unter folgender Adresse bestellt
werden:
BAKOM
Nützliche Infos
Zukunftstrasse 44
2501 Biel
058 460 55 11
[email protected]
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