AGB wakker Gas festfür

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gasauftrag der lekker Energie GmbH (im Folgenden „lekker Energie“)
1. Allgemeines / Angebot und Annahme / Laufzeit / Kündigung / Maximalabnahmemenge gie in folgender Höhe zu erstatten:
1.1. Das Angebot der lekker Energie in Prospekten, Anzeigen etc. ist freibleibend und - für jede erforderliche Mahnung zur Deckung der Kosten 3,00 Euro;
unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Erdgasvertrag. Änderungen in den - für die Vereinbarung einer Ratenzahlung, gegebenenfalls auch ohne Vorliegen von Verzug:
Auftragsformularen sind nicht zulässig.
15,00 Euro.
1.2. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung des Gasauftrags durch lekker En- Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
ergie in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Eine Bestäti- 4.3. Hat der Kunde für die ihn aus dem Vertrag treffenden Zahlungsverpflichtungen eine
gung des Gasauftrages kann durch lekker Energie nur bis zu sechs Wochen nach Auftragsein- Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so stellt er sicher, dass die
gang erfolgen. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen für einen reibungslosen Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf dem Konto vorhanden
Maßnahmen (z. B. Kündigung des bisherigen Liefervertrages) erfolgt sind. Eine Belieferung ist. lekker Energie ist berechtigt, für jede vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift den
erfolgt grundsätzlich nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, entstandenen Aufwand in Höhe von 3,00 Euro zzgl. Fremdbank- und eventuellen Eigen356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. bankgebühren zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
1.3. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nur in Textform mit einer vorbehalten.
Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
4.4. Hat sich der Kunde für die Zahlung mittels Überweisung oder Dauerauftrag entschieden,
1.4. Sollte der Kunde eine Preisgarantie von mehr als zwölf Monaten zusätzlich zum erhebt die lekker Energie eine zusätzliche Bearbeitungspausschale in Höhe von 1,00 Euro
Gasauftrag erwerben (Preisgarantieoption), so verzichtet die lekker Energie bis zum Ablauf pro Monat. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
der erworbenen Preisgarantie auf die Ausübung des in Ziffer 1.3 genannten Kündigungsre- 4.5. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungschts im Hinblick auf die in der Auslobung der Preisgarantie genannten garantierten Preisbe- verweigerung nur, sofern und soweit die offensichtliche Möglichkeit eines ernsthaften Festandteile. Im Sonstigen bleibt das Kündigungsrecht, insbesondere die fristlose Kündigung hlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen
gemäß Ziffer 8.4 dieser AGB hiervon unberührt.
Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrech1.5. Der Kunde kann eine von ihm erworbene Preisgarantieoption jederzeit mit einer Kün- nungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und
digungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung
1.6. lekker Energie erbringt den Lieferantenwechsel zügig und für den Kunden unent- festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben davon unberührt.
geltlich. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen 4.6. Gegen Ansprüche der lekker Energie kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
Netzbetreiber erhältlich.
festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des
1.7. Das Angebot für Verbraucher ist auf Standardlastprofilbelieferung mit einer Jahresab- Kunden gegen die lekker Energie aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder
nahmemenge bis maximal 50.000 kWh beschränkt. Das Angebot für Gewerbekunden (wak- mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
ker Gas Gewerbe) ist auf Standardlastprofilbelieferung mit einer Jahresabnahmemenge bis 4.7. lekker Energie ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren
maximal 1,5 Mio. kWh beschränkt (ohne Pflicht zur Mindestabnahme).
der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezo1.8. Eine vereinbarte minimale und die maximale Jahresabnahmemenge sind Grundlage gene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung
des Gaseinkaufs und der Preiskalkulation der lekker Energie. Bei einer Überschreitung der wegen Zahlungsverzug) der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entspremaximalen oder Unterschreitung minimalen Jahresabnahmemenge behält sich die lekker chende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei
Energie die Geltendmachung des entstandenen Schadens vor.
der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält lekker Energie hierüber Aus1.9. Stellt sich im Rahmen der Jahresabrechnung oder anderweitig heraus, dass der Jahres- kunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter
verbrauch des Kunden oberhalb der in Ziffer 1.7 genannten Maximalabnahmemenge liegt, Interessen der lekker Energie oder der SCHUFA erforderlich ist und schutzwürdige Belange
oder dass dieser unterhalb der dort genannten Minimalabnahmemenge liegt, erhält die des Kunden nicht beeinträchtigt werden, und soweit dies nach Abwägung aller betroffenen
lekker Energie das Recht, den bestehenden Vertrag in Ergänzung zu Ziffer 8.4 dieser AGB aus Interessen zulässig ist. Weitere Informationen zur SCHUFA erhalten Sie bei der SCHUFA Holdwichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform zu kündi- ing AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, www.schufa.de.
gen. Der Kunde verzichtet hierbei auf die Einrede resultierend aus § 314 Abs. 3 BGB. Davon 4.8. Darüber hinaus kann lekker Energie für eine eventuell verlangte Zwischenrechnung
unberührt behält sich die lekker Energie vor, dem Kunden für die Zukunft einen entsprech- (gilt nicht für die Jahresrechnung), sowie für eine Zweitschrift einer Rechnung zur Deckung
enden Tarif bzw. Vertrag anzubieten.
der Kosten vom Kunden je 5,00 Euro verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer
1.10. Vereinbarungen im Auftragsformular gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingun- Kosten vorbehalten.
gen vor. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, 5. Preise und Preisanpassungen / Steuern und hoheitlich veranlasste Abgaben / Bonus
gelten Teile 3 ff. der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in ihrer aktuell gültigen Fas- 5.1. Der vom Kunden zu zahlende Netto-Gaspreis setzt sich aus den folgenden Elementen
sung entsprechend.
zusammen: Preis für die Beschaffung von Erdgas, Vertrieb und Kundenservice.
2. Weiterleitungsverbot
5.2. Zusätzlich zur Zahlung des Netto-Gaspreises ist der Kunde verpflichtet, der lekker EnDer Kunde wird das Erdgas lediglich zur eigenen Versorgung nutzen. Eine Weiterleitung an ergie Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und
Dritte ist unzulässig.
Abrechnung sowie Konzessionsabgaben zuzüglich Umsatzsteuer zu erstatten. Ändern sich
3. Messung / Abschlagszahlungen / Schlussrechnung / Anteilige Preisberechnung
die in Satz 1 aufgeführten Preisbestandteile oder werden neue verpflichtende Abgaben
3.1. Die Abrechnung wird aufgrund der Angaben der Messeinrichtungen des zuständigen (auch Steuern), Umlagen oder sonstige Kosten, die unmittelbar das Vertragsverhältnis
Messstellenbetreibers durchgeführt. Die Messeinrichtungen werden vom Messstellenbe- berühren, eingeführt, verringern oder erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend. Nähere
treiber, von lekker Energie, einem von diesen Beauftragten oder auf rechtzeitiges Verlangen Informationen zur Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter http://www.lekker.de/serder Vorgenannten kostenlos vom Kunden selbst abgelesen. Der Kunde hat hierfür Sorge zu vice/faq oder auf dem Beiblatt zum Auftragsformular zu finden. Die aktuellen Netzentgelte
tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Kunde kann einer Selbsta- finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.
blesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen 5.3. lekker Energie ist verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden
nicht abgelesen werden, zeigen sie fehlerhaft an oder nimmt der Kunde trotz rechtzeitiger Netto-Gaspreise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten anzupasAufforderung eine Selbstablesung nicht oder verspätet vor, so können lekker Energie (oder sen, die für die Preisberechnung nach Ziffer 5.1 maßgeblich sind. Diese Anpassung kann
der Netzbetreiber/ Messstellenbetreiber) den Verbrauch insbesondere auf Grundlage der der Kunde gerichtlich gemäß § 315 Absatz 3 BGB überprüfen lassen. Eine Erhöhung oder
letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhält- Ermäßigung kommt dabei insbesondere in Betracht, wenn sich die in Ziffer 5.1 genannten
nisse angemessen berücksichtigt werden.
Kosten ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen
3.2. Die Abschlagszahlung erfolgt monatlich. lekker Energie berechnet diese nach billigem Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. lekker Energie wird
Ermessen, in der Regel unter Berück¬sichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs und/oder bei der Ausübung ihres billigen Ermessens Kostensenkungen im Hinblick auf Anlass, Zeitder Abrechnung der vorangegangenen zwölf Monate. Liegt die letzte Jahres¬abrechnung punkt und Umfang nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostenerhöhungen,
nicht vor, ist lekker Energie auch zu einer entsprechenden Schätzung unter Berücksichti- so dass Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam werden wie Kostenergung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden berechtigt. Macht der Kunde höhungen. Dabei werden eventuelle Kostensenkungen mit eventuellen Kostenerhöhungen
glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, ist dies angemessen saldiert. lekker Energie wird dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor
zu berücksichtigen. Rechte des Kunden nach § 40 Abs. 3 EnWG bleiben davon unberührt.
diesem Zeitpunkt in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht
3.3. Zum Ende jedes von lekker Energie festgelegten Abrechnungszeitraumes, der 12 einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in
Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird von lek- Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von lekker Energie in der Mitteilung geker Energie eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung sondert hingewiesen.
unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung 5.4. Eine mit dem Kunden vereinbarte Preisgarantie oder eine entsprechende Preisgarander Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu- tieoption bezieht sich auf die in Ziffer 5.1 genannten Entgeltbestandteile zum Zeitpunkt der
viel oder zuwenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit Vereinbarung der Preisgarantie. Soweit mit dem Kunden eine Preisgarantie oder eine entder nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Der Kunde hat – abweichend von Satz 1 – das sprechende Preisgarantieoption vereinbart ist, kann eine Preisanpassung für die in Ziffer 5.1
Recht, eine kostenpflichtige monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu genannten Entgeltbestandteile gemäß Ziffer 5.3 daher erst nach dem Ende der Garantiewählen, die auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit der lekker Energie erfolgt. laufzeit über das Niveau zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Preisgarantie hinaus erfolgen.
Bei einer monatlichen Abrechnung entfällt das Recht des Lieferanten nach Ziffer 3.2 S.1. Bei 5.5. Ungeachtet vorstehender Bestimmungen kann der Kunde Informationen über die akeiner auf Wunsch des Kunden durchgeführten unterjährigen Ablesung und Abrechnung gilt tuellen Tarife unter www.lekker.de erhalten.
Ziffer 4.8.
5.6. Sollte die lekker Energie für Neukunden eines bestimmten Produkts einen Bonus aus3.4. Ändern sich die vertraglichen Preise während des Abrechnungsjahres, so erfolgt die loben, so ist diese Auslobung auf den erstmaligen Vertragsabschluss des entsprechenden
Anpassung des Grundpreises tagesgenau, die Arbeitspreise werden mengenanteilig berech- Produkts beschränkt. Als Neukunde gilt, wer in den letzten sechs Monaten nicht von der
net. Die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend lekker Energie mit Gas beliefert wurde. Der Bonus wird im Rahmen der Abrechnung verrechangepasst werden.
net, welche als erste Abrechnung auf das Ende der ersten 12 Monate Belieferungszeit folgt.
3.5. Der Kunde kann jederzeit von lekker Energie verlangen, eine Nachprüfung der Messein- Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die
richtungen an seiner Abnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Kündigung wird erst mit oder nach Ende des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes bzw. ab 01.01.2015 im Sinne von § 40 6. Haftung und Leistungsbefreiung
Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung sind vom 6.1. Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der
Kunden zu erstatten, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten Gasversorgung erleidet, haftet lekker Energie nicht, soweit es sich um Folgen einer Störung
werden.
des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Satz 1 gilt nicht, soweit die
3.6. Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der eichrechtli- Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit von lekker Energie schuldhaft im Sinne von Ziffer 6.3
chen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages verursacht wurde. Ansprüche wegen Schäden durch in Satz 1 beschriebene Fälle sind gefestgestellt (wie z.B. auch bei einer Rechnung auf der Grundlage falscher Messwerte), so genüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV). lekker Energie ist darüber hinaus
wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachen- von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss
trichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf
4. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung / Schufa- eigene Initiative unterbrochen hat. Das Gleiche gilt, wenn lekker Energie an der Lieferung,
Klausel
der Erzeugung und/oder dem Bezug von Gas aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Um4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind vom Kunden 14 Tage nach Rechnungszugang zu stände, deren Beseitigung lekker Energie nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugezahlen. Abschläge sind an den in Festlegung der Abschlagshöhe genannten Zeitpunkten zu mutet werden kann, gehindert ist.
zahlen, der erste Abschlag jedoch frühestens 3 Tage nach Zugang dieser Festlegung. Sämtli- 6.2. lekker Energie wird unver¬züglich über die mit der Schadensverursachung zusamche Zahlungen haben ohne Abzug im Wege einer Einzugsermächtigung, eines SEPA-Last- menhängenden ¬Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihr bekannt sind oder von ihr in
schriftmandates, eines Abbuchungsauftrages, einer Überweisung oder eines Dauerauftrages zumut¬barer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
zu erfolgen. Hat der Kunde für die ihn aus dem Vertrag treffenden Zahlungsverpflichtungen 6.3. In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungsein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so verkürzt sich die Vorlagefrist der Vorabankündigung und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der
(sogenannte „Pre-Notifikation“) auf 3 Tage.
Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahr¬lässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt
4.2. Fällige Zahlungen werden nach Ablauf des von lekker Energie gegebenen Fälligkeitster- nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
mins in Textform angemahnt und können anschließend durch einen beauftragten Dritten der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren
eingezogen werden. Die durch den Verzug entstehenden Kosten hat der Kunde lekker Ener- Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
6.4. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder
kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten
einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesund¬heitsschäden.
6.5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen
7.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder
sonstigen Rahmenbedingungen, die lekker Energie nicht veranlasst und auf die sie auch
keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages entstehen lassen, die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist lekker Energie verpflichtet, den Vertrag – mit
Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die
Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder
der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des
Vertragsverhältnisses erforderlich macht.
7.2. Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind
nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn die lekker Energie
dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden
in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform
zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der lekker Energie in der Mitteilung gesondert
hingewiesen.
8. Unterbrechung der Anschlussnutzung / Fristlose Kündigung
8.1. lekker Energie ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft
Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet
(„Gasdiebstahl“) und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten
Energieentnahme erforderlich ist.
8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens 100,00 Euro inklusive Mahn- und Inkassokosten und unter Berücksichtigung etwaiger Abschlagszahlungen
nach Ziffer 3.2 ist lekker Energie ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die
Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben
nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig beanstandet hat oder
die aus einer streitigen Preiserhöhung des Lieferanten resultieren. Dem Kunden wird die
Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht und der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung angekündigt. Die Unterbrechung
unterbleibt, wenn der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen
Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Der Kunde wird den Lieferanten auf etwaige
Besonderheiten, die einer Unterbrechung zwingend entgegenstehen, unverzüglich schriftlich hinweisen.
8.3. Für die Ankündigung der Unterbrechung („Sperrung“) nach Ziffer 8.2 Satz 3, Halbsatz 2 hat der Kunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- Euro an lekker Energie
zu zahlen. Darüber hinaus zahlt der Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von 95,20 Euro
an lekker Energie, sofern es nach der Beauftragung des Netzbetreibers zur Unterbrechung
der Anschlussnutzung zu rechnungswirksamen Leistungen durch den Netzbetreiber kommt,
ungeachtet ob es tatsächlich zu einer Unterbrechung, einem Unterbrechungsversuch oder
lediglich zur Beauftragung des Netzbetreibers gekommen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten. Die Geltendmachung von durch die Beauftragung der
Unterbrechung verursachten höheren Kosten, welche den vorgenannten Betrag in Höhe
von 95,20 Euro übersteigen, bleibt der lekker Energie vorbehalten. Der Kunde ist unter
Umständen verpflichtet, einen vom Netzbetreiber anerkannten Installateur zum Zeitpunkt
der Widerherstellung der Anschlussnutzung zu beauftragen. lekker Energie informiert den
Kunden hierzu gesondert.
8.4. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die
Lieferung eingestellt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, im Fall eines Erdgasdiebstahls nach Ziffer 8.1, oder im Fall eines wiederholten Zahlungsverzuges unter den
Voraussetzungen der Ziffer 8.2 Satz 1 bis 2. Im letztgenannten Fall ist dem Kunden die
Kündigung mindestens zwei Wochen vorher anzudrohen.
9. Umzug / Übertragung von Rechten
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, lekker Energie jeden Umzug mit einer Frist von sechs Wochen
vor seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift und des Lieferendes in Textform anzuzeigen.
9.2. Beim Umzug in ein von der lekker Energie nicht beliefertes Netzgebiet endet der Liefervertrag zum Zeitpunkt des Auszugs des Kunden. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden
nach Ziffer 9.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird lekker Energie die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen
an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die lekker Energie gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu
fordern berechtigt ist, nach den Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht von lekker
Energie zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle bleibt unberührt.
9.3. Bei Umzug in ein anderes von der lekker Energie beliefertes Netzgebiet wird die lekker
Energie den Kunden an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage des bestehenden Vertrages weiterbeliefern. In diesem Fall gelten für sein Vertragsverhältnis die in dem neuen
Netzgebiet für Neukunden zum Zeitpunkt des Umzugs geltenden Preise.
9.4. lekker Energie ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit
auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der
Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht
Wochen nach der in Textform zugegangenen Mitteilung über die Übertragung der Rechte
und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird die lekker Energie den Kunden
in der Mitteilung gesondert hinweisen.
9.5. Der Kunde ist berechtigt, nach Zustimmung von lekker Energie in Textform, die Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. lekker Energie wird die
Zustimmung dann erteilen, wenn bei dem Dritten die Voraussetzungen für den Abschluss
eines Neuvertrages (etwa hinreichende Bonität) vorliegen.
10. Streitbeilegungsverfahren
10.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
(Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des
Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die
Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111 a
EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen der
lekker Energie betreffen, sind per Brief zu richten an: lekker Energie GmbH, Postfach 5 25
23 Heinsberg. Weitere Informationen und Kommunikationswege sind unter www.lekker.
de veröffentlicht.
10.2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind berechtigt, die Schlichtungsstelle nach §
111 b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn lekker Energie der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang bei lekker Energie abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren
nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der
Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
10.3. Die Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de,
[email protected].
10.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 80 01,
53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.–Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr),
Telefax: 030 22480-323, E-Mail: [email protected].
11. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
11.1. Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
11.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Geltung abweichender Bedingungen
ist ausgeschlossen, selbst wenn lekker Energie derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich
widerspricht.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch¬führbar
sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
12. Energiesteuer-Hinweis
Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß § 107
der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf
nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem
Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen
wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Stand 26.02.2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt wakker Gas Festlaufzeit der lekker Energie GmbH (im Folgenden »AGB wakker Gas Festlaufzeit«)
1. Geltung
chen Transaktionskosten (einschließlich der Kosten für Netznutzungs-dienstleistungen
1.1. Die vorliegenden AGB wakker Gas Festlaufzeit gelten abweichend und ergänzend zu bis zur nächstmöglichen Kündigung des Netznutzungsvertrages mit dem vorgelagerten
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gasauftrag der lekker Energie GmbH (im Netzbetreiber). Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
Folgenden „AGB Gasauftrag“ genannt) für das Produkt wakker Gas Festlaufzeit der lekker 3.5. Insbesondere kann lekker Energie alternativ zu dem Anspruch aus Ziffer 3.4 Satz 2
Energie GmbH (im Folgenden „lekker Energie“).
vom Kunden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung mit der Abschlussrechnung die
1.2. Bei Widersprüchen zwischen den AGB wakker Gas Festlaufzeit und den AGB Gasauftrag bis zum Ende der festen Vertragslaufzeit anfallenden Grundgebühren verlangen. Dem
gehen die AGB wakker Gas Festlaufzeit vor.
Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
2. Zeitpunkt des Tarifwechsels
4. Preisänderung des Festpreises
2.1. Die Tarife des Produkts wakker Gas Festlaufzeit gelten für Neukunden ab dem Zeit- 4.1. Der Festpreis sichert den Netto-Gaspreis gemäß Ziffer 5.1 der AGB Gasauftrag. Für die
punkt des Beginns der Belieferung, für Bestandskunden ab dem Zeitpunkt, welcher dem Dauer der Erstlaufzeit gemäß Ziffer 3.1 ist daher eine Änderung des Netto-Gaspreises
Kunden in der Auftrags- oder Änderungsbestätigung durch die lekker Energie mitgeteilt gemäß Ziffer 5.1 der AGB Gasauftrag ausgeschlossen.
wird.
4.2. Sollte lekker Energie im Falle einer Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 3.2 den Fest2.2. Der zum Zeitpunkt des Tarifwechsels zu wakker Gas Festlaufzeit geltende Zählerstand preis gemäß Ziffer 4.1 gegenüber dem Festpreis der vorher-gehenden festen Vertragwird von der lekker Energie nach bestem Gewissen und bisherigem Informationsstand slaufzeit ändern, ist lekker Energie verpflichtet, dem Kunden diese Änderung mindestens
geschätzt. Der Kunde hat das Recht, lekker Energie bis zwei Wochen nach Eintritt des sechs Wochen vor dem Be-ginn des Verlängerungszeitraumes in Textform mitteilen. lekTarifwechsels den Zähler-stand zum Zeitpunkt des Tarifwechsels fernmündlich oder in ker Energie ist verpflichtet, den Festpreis nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)der EnTextform mitzuteilen. Auf Anfrage von lekker Energie und zur Gewährleistung ei-ner si- twicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Diese
cheren Abrechnungsgrundlage weist der Kunde den Zählerstand in geeigneter Form nach. Anpassung kann der Kunde gerichtlich gemäß § 315 Absatz 3 BGB überprüfen lassen. Eine
3. Vertragslaufzeit / Kündigung / Verlängerung
solche Erhöhung oder Ermäßigung kommt dabei insbesondere in Betracht,, wenn sich
3.1. Abweichend von Ziffer 1.3 der AGB Gasauftrag hat der Gaslieferungsvertrag eine im die in Ziffer 5.1 der AGB Gasauftrag genannten Kosten ändern oder sonstige Änderungen
Vertragsformular festgelegte feste Erstlaufzeit. Die Erstlaufzeit beginnt bei Neukunden der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten
mit Annahme des Angebots durch die lekker Energie gemäß Ziffer 1.2 der AGB Gasauftrag, Kostensituation führen. lekker Energie ist verpflichtet, bei der Ausübung ihres billigen
bei Bestands-kunden mit der Auftrags- oder Änderungsbestätigung durch die lekker En- Ermessens Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen wie Kosergie unter Angabe des Tarifänderungszeitpunktes und kann von kei-ner Partei vor Ab- tenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam
lauf der festen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
wer-den wie Kostenerhöhungen. Änderungen des Festpreises nach dieser Ziffer sind nur
3.2. Nach Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag au- auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung möglich, erstmals zum Ablauf der
tomatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vertraglichen Erstlaufzeit. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einzum jeweiligen Ende der festen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
verstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in
3.3. Für den Fall, dass der Kunde der Änderungsmitteilung gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gewiderspricht, erhält die lekker Energie ein innerhalb eines Monats nach Widerspruch sondert hingewiesen.
auszuübendes Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. 4.3. Ziffer 5 der AGB Gasauftrag bleibt – mit Ausnahme der Ziffer 5.3 der AGB Gasauftrag,
3.4. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die lekker Ener- welche durch die vorstehende Ziffer 4.2 ersetzt wird - im Übrigen unberührt. Sollte lekker
gie kann bei Vertretenmüssen des Kündigungsgrunds durch den Kunden Schadensersatz Energie für den Abschluss eines Energievertrages einen Bonus ausgelobt haben, so gilt die
verlangen. Ohne dass der tatsächliche Abschluss eines derartigen Deckungsgeschäfts er- Auslobung des Bonus auch bei Erstabschluss des Produktes lekker Gas Festlaufzeit fort.
forderlich ist, berechnet sich der Schadensersatz statt der Leistung in diesem Fall wie fol- 5. Keine Mindestabnahmemenge für Privatkunden
gt: aus der positiven Differenz zwischen dem Erlös, den die lekker Energie bei ver-einb- Abweichend von Ziffer 1.7 der AGB Gasauftrag gilt das Angebot des Tarifs wakker Gas
arungsgemäßer Erfüllung des Vertrages (ohne Kündigung) erzielt hätte, und dem (Minder Festlaufzeit für Standardlastprofilbelieferung (nicht Gewerbekunden) auch ohne Mind)Erlös, der aus einem Verkauf der betroffenen Erdgasmenge auf einem geeigneten Markt estabnahmemenge.
in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungsweise zu erzielen ist oder wäre, zuzüglich aller erforderliStand 04.12.2014