Naturschutz und Landschaftspflege I – Feuchtflächen - S.1 Lebensraum Feuchtflächen: Vegetationstypen in Abhängigkeit von ökologischem Feuchtegrad und relativer Naturnähe I meist offenes Wasser II III nass feucht Auwälder (Weichholzaue) 2 Wasserpflanzengesellschaft Kleinseggensümpfe Bruchwälder 3 Röhrichte Schlenkenvegetation Hochmoorblüten und Gebüsche 4 Großseggenriede Mädesüßhochstaudenfluren 5 Seggen- u. binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen Seggen- u. binsenreiche PfeifengrasStreuwiese Typische Nassund Feuchtwiesen kulturbetont naturbetont 1 6 Binsenweiden 7 Acker- und Gartenland IV mäßig feucht u. wechselfeucht Auwälder (Hartholzaue) Sonstige, mäßig feuchte Laub- u. Mischwälder Hochmoorwälder, (mäßig feuchte) Zwergstrauchheiden u. Borstgrasrasen Typische Pfeifengras-Streuwiesen (Mäßig feuchte u. wechselfeuchte) Wirtschaftswiesen (Mäßig feuchte u. wechselfeuchte) Weiden Acker- und Gartenland V VI mäßig trocken u. wechseltrocken (Mäßig trockene) Laub- u. Mischwälder SchneeheideKiefernwälder VII trocken u. sehr trocken Typische Zwergstrauchheiden u. Borstgrasrasen Alpine Kalkmagerrasen (Mäßig trockene) Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen Trockenwälder und -gebüsche Sandmagerrasen, Kalkmagerrasen (Halbtrockenrasen) Steppenheiden (Trockenrasen) Typische Wirtschaftswiesen (Mäßig trockene u. Ruderalvegetation wechseltrockene) trockener StandWirtschaftswiesen orte Typische Weiden (Mäßig trockene u. wechseltrockene) Weiden Acker- und Gartenland Acker- und Gartenland frisch (Frische) Laub- und Mischwälder HochlagenFichtenwälder SteppenheideKiefernwälder Acker- und Gartenland Nass- und Feuchtflächen nach Art. 13d (1) BayNatSchG Mager- und Trockenstandorte nach Art. 13d (1) BayNatSchG Nutzungsformen Mahd kombinierte Nutzung (Mähweide) Weide einschürig mehrschürig Vornutzung geregelter Wechsel Nachnutzung Hutung Standweide Umtriebsweide Portionsweide periodisch tägliche Entnahme Handgeräte Teilmechanisierung Vollmechanisierung Schafe Rinder Pferde (Ziegen) spezialisierte Herde Fächerung der Grünlandnutzung, schematisch. Entwurf: HAMEL. Eine weitere Aufgliederung ergibt sich durch die Streuwiesen und Moore: Einbeziehung von Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Düngung, Schnitthäufigkeit und Meliorationen. Wollträger Jungrinder Arbeitspferde Muttern Milchrinder Jährlinge Lämmer Zuchtpferde gemischte Herde Naturschutz und Landschaftspflege – Feuchtflächen - S.2 Streuwiesen und Moore Hochmoor (nur Niederschlagswasser) Streuwiese, Niedermoor (Grundwassereinflussbereich) Bedeutung für den Naturhaushalt: § § § § Lebende Hochmoore sind Reste von Naturlandschaften und Reliktlebensräume für seltene Pflanzen- und Tierarten Streuwiesen und Moore haben eine hohe botanische und zoologische Bedeutung Funktion der Wasserrückhaltung und der Vergleichsmäßigung des Wasserabflusses Sicherung der Gewässergüte von oberflächennahem Grundwasser Beitrag der Landwirtschaft: § § § § Moore (v.a. Hochmoore) nicht in Nutzung nehmen – eine Neuschaffung solcher Lebensräume ist nicht möglich Beibehaltung der extensiven Nutzung in Streuwiesen (Pflegeprogramme des Naturschutzes ausschöpfen) Erhaltung einer Pufferzone zu landwirtschaftlichen Intensivflächen Keine Anlage von Fischteichen (Wasserschutz) Arten, die obligatorisch auf Feuchtwiesen als Monotop bzw. essentiellen Teilhabitat angewiesen sind: Dt. Artname Lat. Artname Großer Brachvogel Uferschnepfe Rotschenkel Bekassine Weißstorch Wachtelkönig Braunkehlchen Wiesenpieper Sumpfohreule Wiesenweihe Numenius arquata Limosa limosa Tringa totanus Gallinago gallinago Ciconia ciconia Crex crex Saxicola rubetra Anthus pratensis Asio flammeus Circus pygargus Naturschutz und Landschaftspflege – Feuchtflächen - S.3 Habitatansprüche der wichtigsten Wiesenbrüter: Habitatanspruch Leitarten Hoher Flächenanspruch (>100ha), Toleranz gegenüber vergleichsweise intensiver Nutzung Großer Brachvogel (Weißstorch) (Wiesenweihe) Etwas geringerer Flächenanspruch (>50ha), aber geringere Toleranz gegenüber Intensivierung (Drainage), da obligatorisch hohe Ansprüche an Bodenfeuchte Uferschnepfe Rotschenkel Geringer Flächenanspruch (ab ca 1ha), aber große Empfindlichkeit gegenüber Intensivnutzung Wachtelkönig Braunkehlchen Wiesenpieper Geringer Flächenanspruch, Empfindlichkeit gegen Intensivnutzung, hohe Ansprüche an Faktor Bodenfeuchte Bekassine Raumansprüche von Arten der Feuchtwiesenfauna (JEDICKE 1990 nach RIESS und WOIKE) Art pro Brutpaar Flächenanspruch Population Flächenanspruch Weißstorch 200 ha Großer Brachvogel 25 ha 250 ha Bekassine 1 ha 10 ha Watvögel (im allgemeinen) 20 ha Schmetterlinge Heuschrecken 1 ha 1 ha Naturschutz und Landschaftspflege - – Feuchtflächen - S.4 Maschinen und Geräte für Mäh- bzw. Mulch-Mäh-Arbeiten, gegliedert nach Bau- und Funktionsweise Maschinen und Geräte für Mulch- bzw. Mäharbeiten Angebaute/gezogene Geräte Balkenmähwerke (Scherenschnitt) Fingerbalkenmähwerk Mulchbalkenmähwerk Doppelmessermähwerk Maschinen mit eigenem Antrieb Rotationsmähwerke (Freischnitt) Sichelmäher Kreiselmäher Schlegelmäher Handgeräte (Freischnitt) Freischneider Selbstfahrende Mäher (meist arbeitend nach beiden Prinzipien) Einachsfahrzeuge Zweiachsfahrzeuge Mähboote Quelle: Jedicke, 1993 Nutzung und Pflege von Bergwiesen zur Erhaltung der Artenmannigfaltigkeit: Nutzung und Pflege Pflanzengesellschaft optimal suboptimal Bewirtschaftungsfehler 1.Borstgrasrasen Hutung, geleg. Auflassung, Flämmen Auflassung, Rinderbeweidung extensiv Düngung 1-2schürige Nutzung, Grunddüngung Intensive Nutzung; Auflassung über 1 Jahr N-Gaben über 60 kg/ha, intensive Beweidung einschürige Nutzung, geleg. Düngung Intensive Nutzung; Auflassung über 3 Jahre; Beweidung Rinder; Flämmen Frühmahd, N-Gaben über 60 kg/ha 3.Montane Feuchtwiesen § Trollblumen-Feuchtwiese § Wiesenknopf-Feuchtwiese u.a. Nutzung jedes zweite Jahr, Wasserhaltung zweischürige Nutzung, Grunddünung zweischürige Nutzung; Auflassung über 5 Jahre Frühmahd, stärkere Intensivierung, ext. Beweidung Intensive Beweidung, Entwässerung Intensive Beweidung, NGaben über 80 kg 4.Nasswiesen geleg. Mahd in Trockenperioden 1-2schürige Nutzung, Düngung, Auflassung über 3 Jahre Intensive Beweidung, Entwässerung, N-Gaben über 40 kg 5.Submont. Halbtrockenrasen einschürige Nutzung, geleg. Grunddüngung, geleg. Kalkung, Nachweide Intensive Nutzung; Beweidung mit Rindern, Flämmen, Auflassung über 5 Jahre N-Gaben über 60 kg 2.Montane Frischwiesen § WaldstorchschnabelFrischwiese § Submontane Glatthaferwiese § Bärwurz-Frischwiese § BergplatterbsenFrischwiese Naturschutz und Landschaftspflege - – Feuchtflächen - S.5 Einfluss der Intensivierung der Mähnutzung in Auenwiesen auf den Brutverlauf des Kiebitz: Nach ZUPPKE, 1984 Überblick zu Vorgaben pflegebedürftiger Feuchtbiotoptypen: Feuchtbiotoptyp Pflegepraxis Röhricht Pflege nur in besonderen Fällen Mädesüß-Hochstaudenfluren Mahd in mehrjährigen Abständen Pfeifengrasstreuwiesen und Kleinseggensümpffe, insbes. die kalkreichen Kleinseggensümpfe (Caricion davallianae u.a.) Charakteristische Pflanzenarten können auf Dauer nur erhalten werden, wenn zumindest in jedem zweiten Jahr Gelegenheit zum Aussamen haben; Mahd nicht regelmäßig vor dem 1. September; wenn in Einzelfällen schon im August gemäht werden muss, darf die Mahd im Folgejahr nicht vor dem 15. September durchgeführt werden. Seggen- und binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen Die seit jeher ein- bis zweijährig zur Grünfuttergewinnung gemähten Wiesen sind umso artenreichen, je später sie gemäht werden. Bei Vereinbarungen mit den Landwirten ist ein möglichst später Mähtermin wünschenswert. Bei Mähterminen vor dem 1. Juli wird kein Erschwernisausgleich gewährt. Für Flächen, die nach dem 1. Juli gemäht und die in geringem Umfang – ohne dass sich der charakteristische Zustand verändert – mit Festmist gedüngt werden, wird Erschwernisausgleich (nur geringer Hektarsatz) gewährt. Für Flächen, die nur einmal – möglichst spät – gemäht und nicht gedüngt werden, wird ein entsprechend höherer Erschwernisausgleich gewährt.
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