Naturschutz und Landschaftspflege I – Feuchtflächen

Naturschutz und Landschaftspflege I – Feuchtflächen - S.1
Lebensraum Feuchtflächen:
Vegetationstypen in Abhängigkeit von ökologischem Feuchtegrad und relativer Naturnähe
I
meist
offenes Wasser
II
III
nass
feucht
Auwälder
(Weichholzaue)
2 Wasserpflanzengesellschaft
Kleinseggensümpfe
Bruchwälder
3 Röhrichte
Schlenkenvegetation
Hochmoorblüten und
Gebüsche
4 Großseggenriede
Mädesüßhochstaudenfluren
5
Seggen- u.
binsenreiche
Nass- und
Feuchtwiesen
Seggen- u.
binsenreiche
PfeifengrasStreuwiese
Typische Nassund Feuchtwiesen
kulturbetont
naturbetont
1
6
Binsenweiden
7
Acker- und
Gartenland
IV
mäßig feucht u.
wechselfeucht
Auwälder
(Hartholzaue)
Sonstige, mäßig
feuchte Laub- u.
Mischwälder
Hochmoorwälder,
(mäßig feuchte)
Zwergstrauchheiden u. Borstgrasrasen
Typische Pfeifengras-Streuwiesen
(Mäßig feuchte
u. wechselfeuchte)
Wirtschaftswiesen
(Mäßig feuchte
u. wechselfeuchte)
Weiden
Acker- und
Gartenland
V
VI
mäßig trocken u.
wechseltrocken
(Mäßig trockene)
Laub- u. Mischwälder
SchneeheideKiefernwälder
VII
trocken u.
sehr trocken
Typische
Zwergstrauchheiden u.
Borstgrasrasen
Alpine
Kalkmagerrasen
(Mäßig trockene)
Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen
Trockenwälder
und
-gebüsche
Sandmagerrasen,
Kalkmagerrasen
(Halbtrockenrasen)
Steppenheiden
(Trockenrasen)
Typische
Wirtschaftswiesen
(Mäßig trockene u. Ruderalvegetation
wechseltrockene)
trockener StandWirtschaftswiesen orte
Typische
Weiden
(Mäßig trockene u.
wechseltrockene)
Weiden
Acker- und
Gartenland
Acker- und
Gartenland
frisch
(Frische)
Laub- und
Mischwälder
HochlagenFichtenwälder
SteppenheideKiefernwälder
Acker- und Gartenland
Nass- und Feuchtflächen nach Art. 13d (1) BayNatSchG
Mager- und Trockenstandorte nach Art. 13d (1) BayNatSchG
Nutzungsformen
Mahd
kombinierte Nutzung (Mähweide)
Weide
einschürig mehrschürig Vornutzung geregelter Wechsel Nachnutzung Hutung Standweide Umtriebsweide Portionsweide
periodisch tägliche Entnahme
Handgeräte
Teilmechanisierung
Vollmechanisierung
Schafe Rinder Pferde
(Ziegen)
spezialisierte Herde
Fächerung der Grünlandnutzung, schematisch.
Entwurf: HAMEL. Eine weitere
Aufgliederung ergibt sich durch die
Streuwiesen
und Moore:
Einbeziehung
von Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Düngung,
Schnitthäufigkeit und Meliorationen.
Wollträger Jungrinder Arbeitspferde
Muttern
Milchrinder Jährlinge
Lämmer
Zuchtpferde
gemischte Herde
Naturschutz und Landschaftspflege – Feuchtflächen - S.2
Streuwiesen und Moore
Hochmoor
(nur Niederschlagswasser)
Streuwiese,
Niedermoor
(Grundwassereinflussbereich)
Bedeutung für den Naturhaushalt:
§
§
§
§
Lebende Hochmoore sind Reste von Naturlandschaften und Reliktlebensräume für seltene Pflanzen- und Tierarten
Streuwiesen und Moore haben eine hohe botanische und zoologische Bedeutung
Funktion der Wasserrückhaltung und der Vergleichsmäßigung des Wasserabflusses
Sicherung der Gewässergüte von oberflächennahem Grundwasser
Beitrag der Landwirtschaft:
§
§
§
§
Moore (v.a. Hochmoore) nicht in Nutzung nehmen – eine Neuschaffung solcher Lebensräume ist
nicht möglich
Beibehaltung der extensiven Nutzung in Streuwiesen (Pflegeprogramme des Naturschutzes ausschöpfen)
Erhaltung einer Pufferzone zu landwirtschaftlichen Intensivflächen
Keine Anlage von Fischteichen (Wasserschutz)
Arten, die obligatorisch auf Feuchtwiesen als Monotop bzw. essentiellen Teilhabitat angewiesen sind:
Dt. Artname
Lat. Artname
Großer Brachvogel
Uferschnepfe
Rotschenkel
Bekassine
Weißstorch
Wachtelkönig
Braunkehlchen
Wiesenpieper
Sumpfohreule
Wiesenweihe
Numenius arquata
Limosa limosa
Tringa totanus
Gallinago gallinago
Ciconia ciconia
Crex crex
Saxicola rubetra
Anthus pratensis
Asio flammeus
Circus pygargus
Naturschutz und Landschaftspflege – Feuchtflächen - S.3
Habitatansprüche der wichtigsten Wiesenbrüter:
Habitatanspruch
Leitarten
Hoher Flächenanspruch (>100ha),
Toleranz gegenüber
vergleichsweise intensiver Nutzung
Großer Brachvogel
(Weißstorch)
(Wiesenweihe)
Etwas geringerer Flächenanspruch (>50ha),
aber geringere Toleranz
gegenüber Intensivierung (Drainage),
da obligatorisch hohe Ansprüche an Bodenfeuchte
Uferschnepfe
Rotschenkel
Geringer Flächenanspruch (ab ca 1ha),
aber große Empfindlichkeit
gegenüber Intensivnutzung
Wachtelkönig
Braunkehlchen
Wiesenpieper
Geringer Flächenanspruch,
Empfindlichkeit gegen Intensivnutzung,
hohe Ansprüche an Faktor Bodenfeuchte
Bekassine
Raumansprüche von Arten der Feuchtwiesenfauna (JEDICKE 1990 nach RIESS und WOIKE)
Art pro Brutpaar
Flächenanspruch Population
Flächenanspruch
Weißstorch
200 ha
Großer Brachvogel
25 ha
250 ha
Bekassine
1 ha
10 ha
Watvögel (im allgemeinen)
20 ha
Schmetterlinge
Heuschrecken
1 ha
1 ha
Naturschutz und Landschaftspflege - – Feuchtflächen - S.4
Maschinen und Geräte für Mäh- bzw. Mulch-Mäh-Arbeiten, gegliedert nach Bau- und Funktionsweise
Maschinen und Geräte für Mulch- bzw. Mäharbeiten
Angebaute/gezogene Geräte
Balkenmähwerke
(Scherenschnitt)
Fingerbalkenmähwerk
Mulchbalkenmähwerk
Doppelmessermähwerk
Maschinen mit eigenem Antrieb
Rotationsmähwerke
(Freischnitt)
Sichelmäher
Kreiselmäher
Schlegelmäher
Handgeräte
(Freischnitt)
Freischneider
Selbstfahrende Mäher
(meist arbeitend nach
beiden Prinzipien)
Einachsfahrzeuge
Zweiachsfahrzeuge
Mähboote
Quelle: Jedicke, 1993
Nutzung und Pflege von Bergwiesen zur Erhaltung der Artenmannigfaltigkeit:
Nutzung und Pflege
Pflanzengesellschaft
optimal
suboptimal
Bewirtschaftungsfehler
1.Borstgrasrasen
Hutung, geleg. Auflassung,
Flämmen
Auflassung, Rinderbeweidung
extensiv
Düngung
1-2schürige Nutzung,
Grunddüngung
Intensive Nutzung; Auflassung
über 1 Jahr
N-Gaben über 60 kg/ha,
intensive Beweidung
einschürige Nutzung, geleg.
Düngung
Intensive Nutzung; Auflassung
über 3 Jahre; Beweidung
Rinder; Flämmen
Frühmahd, N-Gaben über
60 kg/ha
3.Montane Feuchtwiesen
§ Trollblumen-Feuchtwiese
§ Wiesenknopf-Feuchtwiese
u.a.
Nutzung jedes zweite Jahr,
Wasserhaltung
zweischürige Nutzung,
Grunddünung
zweischürige Nutzung;
Auflassung über 5 Jahre
Frühmahd, stärkere Intensivierung, ext. Beweidung
Intensive Beweidung, Entwässerung
Intensive Beweidung, NGaben über 80 kg
4.Nasswiesen
geleg. Mahd in Trockenperioden
1-2schürige Nutzung, Düngung, Auflassung über 3
Jahre
Intensive Beweidung, Entwässerung, N-Gaben über 40
kg
5.Submont. Halbtrockenrasen
einschürige Nutzung, geleg.
Grunddüngung, geleg. Kalkung, Nachweide
Intensive Nutzung; Beweidung
mit Rindern, Flämmen, Auflassung über 5 Jahre
N-Gaben über 60 kg
2.Montane Frischwiesen
§ WaldstorchschnabelFrischwiese
§ Submontane Glatthaferwiese
§ Bärwurz-Frischwiese
§ BergplatterbsenFrischwiese
Naturschutz und Landschaftspflege - – Feuchtflächen - S.5
Einfluss der Intensivierung der Mähnutzung in Auenwiesen auf den Brutverlauf des
Kiebitz:
Nach ZUPPKE, 1984
Überblick zu Vorgaben pflegebedürftiger Feuchtbiotoptypen:
Feuchtbiotoptyp
Pflegepraxis
Röhricht
Pflege nur in besonderen Fällen
Mädesüß-Hochstaudenfluren Mahd in mehrjährigen Abständen
Pfeifengrasstreuwiesen und
Kleinseggensümpffe, insbes.
die kalkreichen Kleinseggensümpfe (Caricion davallianae
u.a.)
Charakteristische Pflanzenarten können auf Dauer nur erhalten werden, wenn zumindest in jedem zweiten Jahr Gelegenheit zum Aussamen haben; Mahd nicht regelmäßig vor dem 1. September; wenn in
Einzelfällen schon im August gemäht werden muss, darf die Mahd im
Folgejahr nicht vor dem 15. September durchgeführt werden.
Seggen- und binsenreiche
Nass- und Feuchtwiesen
Die seit jeher ein- bis zweijährig zur Grünfuttergewinnung gemähten
Wiesen sind umso artenreichen, je später sie gemäht werden. Bei
Vereinbarungen mit den Landwirten ist ein möglichst später Mähtermin
wünschenswert.
Bei Mähterminen vor dem 1. Juli wird kein Erschwernisausgleich gewährt. Für Flächen, die nach dem 1. Juli gemäht und die in geringem
Umfang – ohne dass sich der charakteristische Zustand verändert –
mit Festmist gedüngt werden, wird Erschwernisausgleich (nur geringer
Hektarsatz) gewährt.
Für Flächen, die nur einmal – möglichst spät – gemäht und nicht gedüngt werden, wird ein entsprechend höherer Erschwernisausgleich
gewährt.