Beispiel: Schulleiterbesetzungsverfahren im GWHRS-Bereich 1. - 3. Woche Ausschreibung der Stelle in K. u. U. , 3-wöchige Bewerbungsfrist, Bewerbung auf dem Dienstweg bei RP Beauftragte für Chancengleichheit* wird über eingegangene Bewerbungen informiert Überprüfungsverfahren (SSA) Anlassbeurteilung durch Schulleiter/-in (Note) 4. - 6. Woche Weiteres Überprüfungsverfahren (RP unter Beteiligung des SSA) 1. Unterrichtsanalyse mit Beratung 2. Bewerbergespräch (Information und ggf. Teilnahme der Beauftragten für Chancengleichheit *; ggf. Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung) 3. RP erstellt aus 1. und 2. einen Beurteilungsbescheid 4. ggf. Vorstellungsgespräch beim RP, SSA wird eingeladen Im Benehmen mit dem SSA trifft das RP unter Berücksichtigung aller Teile des Überprüfungsverfahrens die Eignungsbewertung Bewerber/-innen erhalten Beurteilungsbescheid und Eignungsbewertung (Bewerbung kann noch zurückgezogen werden) danach Bewerberübersicht einschließlich Eignungsbewertungen gleichzeitig an: 7. - 17. Woche Schulkonferenz (sie verständigt Schulträger von ihrem Votum) Schulträger Beauftragte für Chancengleichheit des RP * Bezirkspersonalrat (sog. Vorabinformation) Schwerbehindertenvertretung (soweit betroffen) Frist: 4 Wochen Frist: 6 Wochen Schulträger und/oder Schulkonferenz können Bewerber/-innen zur Vorstellung einladen. Beide Gremien teilen dem RP ihren Besetzungsvorschlag mit. Ggf. Verständigungsgespräch des RP mit Schulträger bzw. Schulkonferenz. (Kommt es innerhalb von vier Wochen nicht zu einer Einigung (Dissensfall), entscheidet das KM über die Besetzungsvorschläge der Gremien unter Berücksichtigung der Stellungnahme des RP. **) 18. Woche Das RP trifft Auswahlentscheidung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen aufgrund der Eignungsbewertung und unter Berücksichtigung der Voten von Schulträger, Schulkonferenz und ggf. Stellungnahmen der BfC und Schwerbehindertenvertretung 19. - 24. Woche Das RP verständigt Beauftragte für Chancengleichheit * (Frist für event. Beanstandung: 1 Woche), beteiligt BPR (Mitwirkung; Frist: 27 Arbeitstage), BPR gibt ÖPR Gelegenheit zur Äußerung 25. - 27. Woche Das RP verständigt zunächst die nicht zum Zuge gekommenen Mitbewerber/-innen (mindestens 2-Wochen-Frist, damit diese ggf. ihre Rechte wahrnehmen können) und ernennt*** danach die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter. * Die Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit ist auf Bereiche mit Unterrepräsentanz von Frauen beschränkt. ** Liegt kein Dissensfall vor, so verkürzt sich das Verfahren um vier Wochen. *** Aufgrund der Stellenbesetzungssperre erfolgt in der Regel zunächst eine Bestellung als Schulleiter/-in, die Beförderung (Ernennung) erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist
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