Schulleiterbesetzungsverfahren im GWHRS - LEHRER-ONLINE-BW

Beispiel: Schulleiterbesetzungsverfahren im GWHRS-Bereich
1. - 3. Woche
Ausschreibung der Stelle in K. u. U. , 3-wöchige Bewerbungsfrist, Bewerbung auf dem Dienstweg bei RP
Beauftragte für Chancengleichheit* wird über eingegangene Bewerbungen informiert
Überprüfungsverfahren (SSA)
Anlassbeurteilung durch Schulleiter/-in (Note)
4. - 6. Woche
Weiteres Überprüfungsverfahren (RP unter Beteiligung des SSA)
1. Unterrichtsanalyse mit Beratung
2. Bewerbergespräch (Information und ggf. Teilnahme der Beauftragten für Chancengleichheit *; ggf. Teilnahme der
Schwerbehindertenvertretung)
3. RP erstellt aus 1. und 2. einen Beurteilungsbescheid
4. ggf. Vorstellungsgespräch beim RP, SSA wird eingeladen
Im Benehmen mit dem SSA trifft das RP unter Berücksichtigung aller Teile des Überprüfungsverfahrens die Eignungsbewertung
Bewerber/-innen erhalten Beurteilungsbescheid und Eignungsbewertung (Bewerbung kann noch zurückgezogen
werden)
danach Bewerberübersicht einschließlich Eignungsbewertungen gleichzeitig an:
7. - 17. Woche
Schulkonferenz (sie verständigt Schulträger von ihrem Votum)
Schulträger
Beauftragte für Chancengleichheit des RP *
Bezirkspersonalrat (sog. Vorabinformation)
Schwerbehindertenvertretung (soweit betroffen)
Frist: 4 Wochen
Frist: 6 Wochen
Schulträger und/oder Schulkonferenz können Bewerber/-innen zur Vorstellung einladen.
Beide Gremien teilen dem RP ihren Besetzungsvorschlag mit.
Ggf. Verständigungsgespräch des RP mit Schulträger bzw. Schulkonferenz.
(Kommt es innerhalb von vier Wochen nicht zu einer Einigung (Dissensfall), entscheidet das KM über die Besetzungsvorschläge der Gremien unter Berücksichtigung der Stellungnahme des RP. **)
18. Woche
Das RP trifft Auswahlentscheidung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen aufgrund der Eignungsbewertung und
unter Berücksichtigung der Voten von Schulträger, Schulkonferenz und ggf. Stellungnahmen der BfC und Schwerbehindertenvertretung
19. - 24.
Woche
Das RP verständigt Beauftragte für Chancengleichheit * (Frist für event. Beanstandung: 1 Woche), beteiligt BPR
(Mitwirkung; Frist: 27 Arbeitstage), BPR gibt ÖPR Gelegenheit zur Äußerung
25. - 27.
Woche
Das RP verständigt zunächst die nicht zum Zuge gekommenen Mitbewerber/-innen (mindestens 2-Wochen-Frist,
damit diese ggf. ihre Rechte wahrnehmen können) und ernennt*** danach die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter.
* Die Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit ist auf Bereiche mit Unterrepräsentanz von Frauen beschränkt.
** Liegt kein Dissensfall vor, so verkürzt sich das Verfahren um vier Wochen.
*** Aufgrund der Stellenbesetzungssperre erfolgt in der Regel zunächst eine Bestellung als Schulleiter/-in, die Beförderung (Ernennung)
erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist