Ehrenordnung CCZ Vorwort Um ein einmütiges Votum für die Auszeichnung eines Mitglieds, das sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht hat oder Personen, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben, zu erreichen, gibt sich der Carneval-ClubZigeunerio Schwarzach e.V. nachstehende Ehrenordnung. Die Durchführung dieser Ehrenordnung obliegt dem geschäftsführenden Vorstand. Nach Prüfung der Voraussetzungen schlägt der geschäftsführende Vorstand, die zu ehrenden Mitglieder vor und in der erweiterten Vorstandssitzung wird mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Soweit ein Mitglied die Voraussetzungen dieser Ehrenordnung erfüllt, soll es auch geehrt werden; es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen eine Ehrung sprechen. Von den vorliegenden Bestimmungen kann bei besonderem Anlass mit mehrheitlichem Beschluss des erweiterten Vorstandes abgewichen werden. 1. Ehrungen von Aktiven 5 Jahre aktive Mitgliedschaft, z. B. Garde, Zigeuner, oder Funktion (Trainer, Betreuer, …): Urkunde und Gardeorden (nur für Garde) 11 Jahre aktive Mitgliedschaft: Urkunde und Vereinsorden in Silber 22 Jahre aktive Mitgliedschaft: Urkunde und Vereinsorden in Gold 33 Jahre aktive Mitgliedschaft: Verdienstorden 2. Ehrungen, aufgrund besondere Leistungen Besondere Leistungen z.B. außergewöhnliche sportliche Erfolge, langjährige Interessensvertreter, Mitarbeit in karnevalistischen Verbänden: Verdienstorden oder Ehrenmitglied. Hierbei kann die übliche aktive Mitgliedschaft reduziert werden. o Urkunde und Präsent (optional) Ehrenmitglied: Zum Ehrenmitglied können Mitglieder ernannt werden, die ununterbrochen mindestens 33 Jahre dem Verein als Mitglied angehört und davon mindestens 11 Jahre eine ehrenamtliche Funktion ausübte oder 55 Jahre aktives Mitglied waren o Urkunde Ehrenordnung CCZ 2015-11-17.docx Ersteller: Fred Hackel Seite 1 von 3 Ehrenordnung CCZ Ehrenpräsident: Zum Ehrenpräsident können nach Ausscheiden aus dem Amt Mitglieder werden, die das Amt als Sitzungspräsidenten mindestens 11 Jahre innegehabt und sich während dieser Zeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben. o Urkunde und Präsent / Geschenkkorb Ehrenvorstand: Zum Ehrenvorstand können nach Ausscheiden aus dem Amt Mitglieder werden, die das Amt des 1. oder 2. Vorstandes mindestens 11 Jahre innegehabt und sich während dieser Zeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben. o Urkunde und Präsent / Geschenkkorb 3. Geburtstage Passive Mitglieder: a. Runde Geburtstage ab 50 Jahre, sowie 75. Jahre: Geburtstagskarte Aktive Mitglieder: a. Runde Geburtstage ab 20 Jahre: Geburtstagskarte b. Runde Geburtstage ab 50 Jahre: Weinpräsent (Bsp. Schwärzicher Zigeunerblut) Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder, Ehrenpräsident und Ehrenvorstand: a. Runde Geburtstage ab 20 Jahren: Geburtstagskarte und ein Präsent / Geschenkkorb etwa in Höhe des Alters (Bsp. 40€ bei 40 Jahren) bis maximal 50€. Auf Wunsch des zu Ehrenden kann auch ein anderes Präsent im entsprechenden Kostenrahmen überreicht werden. 4. Todesfälle Passives Mitglied: Trauerkarte Aktives Mitglied: Trauerkarte und Teilnahme an der Beerdigung Vorstandsmitglied, Ehrenmitglied, Ehrenpräsident oder Ehrenvorstand: Trauerkarte, Trauerrede und Schale in Vereinsfarben bis ca. 40€. Die Trauerrede soll angemessen, an die Tätigkeiten / Erfolge erinnern und danken. Ehrenordnung CCZ 2015-11-17.docx Ersteller: Fred Hackel Seite 2 von 3 Ehrenordnung CCZ Wünsche des Verstorbenen oder deren engsten Verwandten soll nach Möglichkeit Berücksichtigung finden, z.B. Kleiderordnung, Spenden anstatt Schale usw. 5. Ehrungen im / durch den Verband Der geschäftsführende Vorstand kann Ehrungen von Mitgliedern bei den jeweiligen Verbänden (zum Zeitpunkt der Ehrenordnungserstellung: Narrenring Main-Neckar, LWK und BDK) entsprechend den von den Verbänden gültigen Regelungen beantragen. 6. Inkrafttreten Diese Ehrenordnung tritt am 21.10.2015 in Kraft. Sie ist ergänzender Bestandteil der Satzung. Gleichzeitig werden ältere Ehrenordnungen / Ehrungsregeln außer Kraft gesetzt. Allgemeiner Hinweis: Die Ehrenordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen gemeint. Schwarzach, 21.10.2015 Dieter Gross Jacqueline Walter-Gross 1. Vorstand CCZ Schriftführer CCZ Ehrenordnung CCZ 2015-11-17.docx Ersteller: Fred Hackel Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc