Ehrenordnung CCZ - Zigeunerio Schwarzach

Ehrenordnung CCZ
Vorwort
Um ein einmütiges Votum für die Auszeichnung eines Mitglieds, das sich in besonderer
Weise für den Verein verdient gemacht hat oder Personen, die sich in besonderer Weise
für den Verein verdient gemacht haben, zu erreichen, gibt sich der Carneval-ClubZigeunerio Schwarzach e.V. nachstehende Ehrenordnung.
Die Durchführung dieser Ehrenordnung obliegt dem geschäftsführenden Vorstand. Nach
Prüfung der Voraussetzungen schlägt der geschäftsführende Vorstand, die zu ehrenden
Mitglieder vor und in der erweiterten Vorstandssitzung wird mit einfacher
Stimmenmehrheit entschieden.
Soweit ein Mitglied die Voraussetzungen dieser Ehrenordnung erfüllt, soll es auch
geehrt werden; es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen eine Ehrung sprechen.
Von den vorliegenden Bestimmungen kann bei besonderem Anlass mit mehrheitlichem
Beschluss des erweiterten Vorstandes abgewichen werden.
1. Ehrungen von Aktiven

5 Jahre aktive Mitgliedschaft, z. B. Garde, Zigeuner, oder Funktion (Trainer,
Betreuer, …): Urkunde und Gardeorden (nur für Garde)

11 Jahre aktive Mitgliedschaft: Urkunde und Vereinsorden in Silber

22 Jahre aktive Mitgliedschaft: Urkunde und Vereinsorden in Gold

33 Jahre aktive Mitgliedschaft: Verdienstorden
2. Ehrungen, aufgrund besondere Leistungen

Besondere Leistungen z.B. außergewöhnliche sportliche Erfolge, langjährige
Interessensvertreter, Mitarbeit in karnevalistischen Verbänden: Verdienstorden
oder Ehrenmitglied. Hierbei kann die übliche aktive Mitgliedschaft reduziert
werden.
o Urkunde und Präsent (optional)

Ehrenmitglied: Zum Ehrenmitglied können Mitglieder ernannt werden, die
ununterbrochen mindestens 33 Jahre dem Verein als Mitglied angehört und
davon mindestens 11 Jahre eine ehrenamtliche Funktion ausübte oder 55 Jahre
aktives Mitglied waren
o Urkunde
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Ersteller: Fred Hackel
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
Ehrenpräsident: Zum Ehrenpräsident können nach Ausscheiden aus dem Amt
Mitglieder werden, die das Amt als Sitzungspräsidenten mindestens 11 Jahre
innegehabt und sich während dieser Zeit besondere Verdienste um den Verein
erworben haben.
o Urkunde und Präsent / Geschenkkorb

Ehrenvorstand: Zum Ehrenvorstand können nach Ausscheiden aus dem Amt
Mitglieder werden, die das Amt des 1. oder 2. Vorstandes mindestens 11 Jahre
innegehabt und sich während dieser Zeit besondere Verdienste um den Verein
erworben haben.
o Urkunde und Präsent / Geschenkkorb
3. Geburtstage

Passive Mitglieder:
a. Runde Geburtstage ab 50 Jahre, sowie 75. Jahre: Geburtstagskarte

Aktive Mitglieder:
a. Runde Geburtstage ab 20 Jahre: Geburtstagskarte
b. Runde Geburtstage ab 50 Jahre: Weinpräsent (Bsp. Schwärzicher
Zigeunerblut)

Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder, Ehrenpräsident und Ehrenvorstand:
a. Runde Geburtstage ab 20 Jahren: Geburtstagskarte und ein Präsent /
Geschenkkorb etwa in Höhe des Alters (Bsp. 40€ bei 40 Jahren) bis
maximal 50€. Auf Wunsch des zu Ehrenden kann auch ein anderes
Präsent im entsprechenden Kostenrahmen überreicht werden.
4. Todesfälle

Passives Mitglied: Trauerkarte

Aktives Mitglied: Trauerkarte und Teilnahme an der Beerdigung

Vorstandsmitglied, Ehrenmitglied, Ehrenpräsident oder Ehrenvorstand:
Trauerkarte, Trauerrede und Schale in Vereinsfarben bis ca. 40€. Die
Trauerrede soll angemessen, an die Tätigkeiten / Erfolge erinnern und
danken.
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Wünsche des Verstorbenen oder deren engsten Verwandten soll nach Möglichkeit
Berücksichtigung finden, z.B. Kleiderordnung, Spenden anstatt Schale usw.
5. Ehrungen im / durch den Verband
Der geschäftsführende Vorstand kann Ehrungen von Mitgliedern bei den jeweiligen
Verbänden (zum Zeitpunkt der Ehrenordnungserstellung: Narrenring Main-Neckar,
LWK und BDK) entsprechend den von den Verbänden gültigen Regelungen beantragen.
6. Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung tritt am 21.10.2015 in Kraft. Sie ist ergänzender Bestandteil der
Satzung. Gleichzeitig werden ältere Ehrenordnungen / Ehrungsregeln außer Kraft
gesetzt.
Allgemeiner Hinweis: Die Ehrenordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und
Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich
sind Frauen und Männer gleichermaßen gemeint.
Schwarzach, 21.10.2015
Dieter Gross
Jacqueline Walter-Gross
1. Vorstand CCZ
Schriftführer CCZ
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