Amtsblatt für die Stadt Duisburg 011 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 l Hauptamt 47049 Duisburg Sonnenwall 77-79 Amtliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der Städte Duisburg und KampLintfort Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), zugleich als Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort tagt am Donnerstag, 18. Juni 2015, 15:00 Uhr, in der Sparkasse Duisburg, Großer Sitzungssaal, 3. OG, Königstraße 23 - 25, 47051 Duisburg. Am 18.06.2015 um 16.00 Uhr wird im Bezirksamt Hamborn, Raum 101, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg, der nachstehend aufgeführte Planentwurf in Varianten in einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn vorgestellt. Einlasskarten für Besucherinnen und Besucher der öffentlichen Sitzung können im Vorstandssekretariat der Sparkasse Duisburg, Königstraße 23 - 25, 47051 Duisburg, unter der Tel.-Nr. (02 03) 28 15-81 23 10 angefordert werden. Plan Nr. und Bezeichnung: Amtliche Bekanntmachungen Sonderausgabe Nummer 20 10. Juni 2015 Jahrgang 42 Die zur Beratung anstehenden Vorlagen der öffentlichen Sitzung können im Vorstandssekretariat der Sparkasse Duisburg unter oben genannter Anschrift eingesehen werden. Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27. Oktober 2014 2. Entlastung der Organe der Sparkasse Duisburg für das Geschäftsjahr 2013 3. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Duisburg aus dem Geschäftsjahr 2014, Entlastung der Organe der Sparkasse Duisburg für das Geschäftsjahr 2014 sowie Bestimmung einer Zeitung für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses Amtliche Bekanntmachungen Seiten 133 bis 135 Ziel und Zweck des Planentwurfs ist Wohnungsbau in unterschiedlichen Angebotsformen auf einer bisherigen Brachfläche, die Wegevernetzung und die städtebauliche Aufwertung des umgebenden Wohnquartiers. Anschließend besteht die Gelegenheit, sich zu den Entwurfsvarianten zu äußern und diese mit der Verwaltung zu erörtern. Öffentliche Sitzung Inhalt Bebauungsplan Nr. 1214 -Obermarxloh„Halfmannstraße“ für einen Bereich zwischen Halfmannstraße, Weberstraße und Rückertstraße. 4. Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers des Sparkassenzweckverbandes der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort für das Geschäftsjahr 2014 Der erwähnte Planentwurf kann von Donnerstag, 11.06.2015, bis Mittwoch, 17.06.2015, –5 Werktage vor dem Anhörungstag– im Bezirksamt Hamborn, Bürgerservice, Zimmer 1, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg, donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, montags bis mittwochs in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr und am Donnerstag, 18.06.2015, eine Stunde vor Beginn der öffentlichen Sitzung im Tagungsraum eingesehen werden. Der Entwurf in Varianten ist auch im Internet unter der Adresse www.duisburg.de/stadtentwicklung Duisburg, den 26. Mai 2015 Mettler Vorsitzender der Verbandsversammlung Dr. Langner Verbandsvorsteher Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 20 vom 10. Juni 2015 133 Amtsblatt 011 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1f unter ‘Aktuelles’ oder im Menüpunkt ‘Planen’ in der Rubrik aktuelle Bauleitplanung einzusehen. Duisburg, den 02. Juni 2015 Der Oberbürgermeister Im Auftrag Trappmann Auskunft erteilt: Herr John Tel.-Nr.: 0203/283-2977 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1214 -Obermarxloh- 134 Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 20 vom 10. Juni 2015 Amtsblatt 011 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1f Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), zugleich als Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW) Der Entwurf ist auch im Internet unter der Adresse www.duisburg.de/stadtentwicklung unter ‘Aktuelles’ oder im Menüpunkt ‘Planen’ in der Rubrik aktuelle Bauleitplanung einzusehen. Duisburg, den 02. Juni 2015 Am 18.06.2015 um 16.00 Uhr wird im Bezirksamt Hamborn, Raum 101, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg, der nachstehend aufgeführte Planentwurf in einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hamborn vorgestellt. Plan Nr. und Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 1220 -Neumühl„Borussiastraße“ für einen Bereich zwischen der Bahnlinie Oberhausen Voerde, der Fiskusstraße (teilweise einschließlich), der Borussiastraße (teilweise einschließlich) und südlich des Grundstücks Borussiastraße 10 Der Oberbürgermeister Im Auftrag Trappmann Auskunft erteilt: Herr Rath Tel.-Nr.: 0203/283-3627 Ziel und Zweck des Planentwurfs ist die Entwicklung von Wohnnutzung auf einer brach gefallenen Fläche im Siedlungszusammenhang sowie die Aufgabe der Osttangente Neumühl. Anschließend besteht die Gelegenheit, sich zum Entwurf zu äußern und diesen mit der Verwaltung zu erörtern. Der erwähnte Planentwurf kann von Donnerstag, 11.06.2015, bis Mittwoch, 17.06.2015, –5 Werktage vor dem Anhörungstag– im Bezirksamt Hamborn, im Bürgerservice, Zimmer 1, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg, montags bis mittwochs in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr und am Donnerstag, 18.06.2015, eine Stunde vor Beginn der öffentlichen Sitzung im Tagungsraum eingesehen werden. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 20 vom 10. Juni 2015 135 Herausgegeben von: Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister Hauptamt Sonnenwall 77-79, 47049 Duisburg Telefon (02 03) 2 83-36 48 Telefax (02 03) 2 83-6767 E-Mail [email protected] Jahresbezugspreis 35,00 EUR Das Amtsblatt erscheint zweimal im Monat (ohne Sonderausgaben) Druck: Hauptamt K 6439 Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG !"#"$%&'()*"+,-.!"&/"(!"##0&1+ 234356+475+8494:3 136 Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 20 vom 10. Juni 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc