MANAGEMENT
Praxistipps des Arenenberger-Beratungsteams
Wie den Rückgang der Direktzahlungen vermindern?
Vielleicht haben Sie sich diese Frage gestellt,
als Sie vor wenigen Tagen den Direktzahlungsentscheid fürs 2015 erhalten haben. Daraus ist zu entnehmen, dass der Faktor des
Übergangsbeitrags noch 0.28 beträgt. Dies
deutet darauf hin, dass das Übergangs-Kässeli
schon bald aufgebraucht sein wird. Höchste
Zeit also, sich bei tiefen Roherlösen aus der
Urproduktion Gedanken darüber zu machen,
wie mit möglichst wenig Aufwand Leistungen
im Sinne der Agrarpolitik erbracht werden
können.
Optimierungsmöglichkeiten bei Biodiversität
und Landschaftsqualität prüfen
Zu erwähnten Leistungen gehören die freiwilligen
Programme. Hierbei zählen nebst den Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträgen die Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge. ErfahQuelle: Agroscope
rungen aus der Beratung zeigen, dass vor allem die
Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge Optimierungspotenzial beinhalten.
Biodiversität – QII, Vernetzung und Biodiversität im Acker sind gefragt
Das Ziel der Biodiversität ist, das Zusammenspiel der
Natur zu fördern und sie so stabiler zu machen. Je
mehr Arten vorhanden sind, desto grösser und vielfältiger wird das Zusammenspiel ausfallen. Mit gezielten Massnahmen innerhalb der Produktion, können Sie als Landwirt wesentlich dazu beitragen.
Dazu gehören im Grünland extensive Wiesen der
Qualitätsstufe II (CHF 3000.– je ha) sowie Hochstamm-Feldobstbäume der Qualitätsstufe II (CHF 45.–
je Baum). Auch dazu gehören die Vernetzungskorridore, welche wertvolle Verbindungswege schaffen
und so Pflanzen, Tiere und Insekten fördern. Befinden sich die Wiesen oder Hochstamm-Feldobstbäume der Qualitätsstufe II auf einem Korridor, bei welchem diese Elemente gewünscht sind, so erhalten
Sie dafür insgesamt je ha CHF 4000.– respektive
CHF 50.– je Baum. Durch LQ-Beiträge könnte der
Quelle: FiBL
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Betrag je Baum um zusätzlich CHF 10.– erhöht werden. Die Kosten, welche den Direktzahlungserträgen
gegenüberstehen, sind für erwähnte Elemente überschaubar. Prüfen Sie deshalb, ob Sie bestehende
extensive Wiesen oder Hochstamm-Feldobstbäume
aufwerten können.
Bunt- und Rotationsbrache sowie Saum, Ackerschon- und Blühstreifen zählen zu Biodiversitätsleistungen auf dem Ackerland. Insbesondere anhand
der Blühstreifen wird verständlich, zu was für Leistungen Nützlinge in der Lage sein können. Agroscope hat einen Blühstreifen entwickelt, der Nützlinge
anlockt, welche den Getreidehähnchenbefall signifikant reduzieren (vergleiche Abbildung links). Das
FiBL lockt mit Blühstreifen Schlupfwespen an, welche ihre Eier in die Eier oder Larven von Schädlingen
von Kohl legen (vergleiche Abbildung rechts). Die
Schädlinge werden anschliessend von innen her aufgefressen. Artenvielfalt kann also die produzierende
Landwirtschaft unterstützen. Speziell im Ackerland
ist die Artenvielfalt zu klein. Deshalb werden Ackerschonstreifen (Produktion ohne N-Düngung, mechanische Unkrautbekämpfung und Pestizideinsatz,
bei zwei aufeinanderfolgend Hauptkulturen), Blühstreifen usw. speziell gefördert. Auch dort werden
die Leistungen respektive Produktionsausfälle fair
durch Direktzahlungen abgegolten. Prüfen Sie deshalb, ob Sie auf dem Ackerland solche Elemente
anlegen könnten.
Landschaftsqualität
Das folgende Interview soll die praxisrelevanten
Punkte zur finanziellen Optimierung der Landschaftsqualitätsbeiträge herausschälen. Peter Schweizer, Milchproduzent und Geschäftsführer der Landschaftsqualitätsprojekte im Kanton Thurgau, gibt
Auskunft auf Fragen von Daniel Fröhlich.
Welche Projekte gibt es?
Das Projekt LQ Unterthurgau-Seerücken startet im
nächsten Frühling. Somit ist zusammen mit den Projekten Mittelthurgau, Oberthurgau sowie Hinterthurgau-Immenberg ab 2016 der ganze Kanton mit LQProjekten abgedeckt.
Wann kann ich mich für die LQ-Beiträge anmelden?
Für alle Landwirte im Kanton besteht beim nächsten
Anmeldetermin im April 2016 die Möglichkeit, in ein
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LQ Projekt einzusteigen oder zusätzliche Massnahmen anzumelden. Die Landwirte im neuen Projektperimeter werden dazu anfangs Jahr schriftlich informiert und erhalten einen Massnahmenkatalog
zugestellt.
Bei welchen Massnahmen zahlt sich der Aufwand aus?
Ich empfehle, in einem ersten Schritt alle schon bestehenden oder einfach umzusetzenden Massnahmen anzumelden. Dies sind vielfach Obst- und Feldbäume, sowie Bachufergehölze. Im Ackerbau sind
dies die vielfältige Fruchtfolge und die farbigen
Hauptkulturen. Auch die Einsaat von Ackerbegleitflora in den äusseren drei Metern des Feldes ist
relativ attraktiv. Bei der Massnahme Hofbeitrag gibt
es durchaus streitbare Punkte, welche aber für den
einen oder anderen Betrieb doch eine Berechtigung
haben, und die damit allen Betrieben ermöglichen
sollen, auf die vier Mindestpunkte zu kommen. Da
empfehle ich die passenden Punkte auszuwählen
und sich über den Rest nicht den Kopf zu zerbrechen.
Besteht die Möglichkeit für Verknüpfungen zu Biodiversitätsmassnahmen?
Grundsätzlich werden die Massnahmen in den LQProjekten aus Sicht der visuellen Wirkung in der
Landschaft betrachtet. Daher sind nur wenige Kombinationen mit Biodiversitätsmassnahmen möglich.
Dies sind z.B. Hochstammbäume QII, welche zusätzlich mit CHF 10.– LQ-Beiträgen entschädigt werden.
Wie optimiere ich meinen Betrieb?
Am Kurs «Optimierte Biodiversität und Landschaftsqualität auf meinem Betrieb» lernen Sie, wie Sie Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsleistungen erbringen können, ohne sich entscheidend bei der
Produktion einschränken zu müssen (vergleiche
Kursagenda). Dabei besteht auch die Gelegenheit,
auf einzelbetriebliche Fragen einzugehen. Ausgerüstet mit den relevanten Informationen und ergänzt
mit Kursunterlagen erhalten Sie Grundlagen, den
Direktzahlungsrückgang auf Ihrem Betrieb zu mindern.
Viktor Dubsky und Daniel Fröhlich, BBZ Arenenberg
Peter Schweizer, Landschaftsqualität Thurgau