Informationen für Baufachleute - Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

Informationen für Bauchfachleute
Online-Planauskunft Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
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Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG / Lotzbeckstraße 45, 77933 Lahr
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Einleitung
3
1
Geltungsbereich
3
2
Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers
3
3
Arbeiten in der Nähe von Versorgungsleitungen
4
3.1
Erkundigungspflicht und Baubeginn
4
3.2
Verlegungstiefe und Suchschlitze
4
3.3
Markierung
4
3.4
Unbekannte Leitungen
5
3.5
Freilegen von Kabeln und Rohrleitungen
5
3.6
Aufsicht
5
3.7
Hinweisschilder und oberirdische Anlagen
5
3.8
Beschädigung von Kabeln, Schutzrohren, usw.
5
4
Schaden
6
4.1
Was tun, wenn ein Kabel beschädigt wird?
6
4.2
Was tun, wenn eine Fernwärmeleitung beschädigt wird?
7
5
Arbeiten in der Nähe von Freileitungen
8
5.1
Wichtiger Hinweis
8
5.2
Schutzabstände
9
5.3
Erfahrungen haben gezeigt
9
5.4
Besondere Maßnahmen
9
5.5
Freileitungsmasten
9
6
Gefahr durch Freileitung
10
7
Nichteinhalten der Bestimmungen
11
8
Ansprechpartner
11
9
Störungsfall
12
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Einleitung
Nachfolgende Informationen dienen der Unterstützung von Baufachleuten (beispielsweise:
Bauleiter, Kranführer, Baggerführer, LKW-Fahrer) bei der Verhütung von Unfällen und von
Schäden an Versorgungseinrichtungen und können kostenlos bei der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG (folgend Netze Mittelbaden genannt) angefordert werden.
Weiter Regelungen sind unter anderem in den Verordnungen und Vorschriften in den aktuell
gültigen Fassungen beschrieben:

„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3)

„Bauarbeiten“ (BGV C22)

Betreiben von Erdbaumaschinen (BGR 500, Kapitel 2.12)

Grundsätze der Prävention (BGV A1)
sowie in anderen relevanten Teilen des Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und
Regelwerks (BGV R) enthalten.
1
Geltungsbereich
Dieses Merkheft gilt für Arbeiten aller Art im Bereich von Energie- und Versorgungsanlagen
im Gebiet von Netze Mittelbaden.
Zu den Anlagen gehören unter anderem Kabel, Kabelmuffen, Rohrleitungen, Schutzrohre,
Kabelabdeckungen, Steuerkabel sowie Freileitungen.
2
Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers
Jeder Bauunternehmer hat bei der Durchführung der ihm übertragener Bauarbeiten in
öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter
Versorgungsanlagen zu rechnen und die erforderliche Sorgfalt zu wahren, um deren
Beschädigung zu verhindern und eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Er hat
seine Mitarbeiter und Subunternehmen entsprechend zu unterweisen und zu überwachen.
Die Anwesenheit eines Beauftragten von Netze Mittelbaden auf einer Baustelle entbindet
den Bauunternehmer oder seinen Beauftragten nicht von der Verantwortung für angerichtete
Schäden an Versorgungsanlagen.
Im Bereich von Versorgungsanlagen ist so zu arbeiten, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen bei und nach der Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind.
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3
Arbeiten in der Nähe von Versorgungsleitungen
3.1
Erkundigungspflicht und Baubeginn
Bei der Durchführung von Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen besteht für
den Bauunternehmer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die
Erkundigungs- und Sicherungspflicht.
Rechtzeitig (mindestens 2 Arbeitstage) vor Aufnahme von Arbeiten im Bereich von
Versorgungsleitungen muss der Beginn und der Umfang der Arbeiten bei der Netze
Mittelbaden angezeigt werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Verantwortliche für die Baustelle durch Einsicht in die
Lagepläne oder Anfrage bei der Netze Mittelbaden Klarheit über die genaue Lage von
Versorgungsleitungen verschaffen (Kontakt siehe Rufnummern Seite 12).
Die BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Berufsgenossenschaft und
der DVGW-Hinweis (GW 315) „Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsleitungen bei
Bauarbeiten“ sind zu beachten und einzuhalten. Dies gilt für Erdarbeiten in oder an
öffentlichen Wegen wie auch auf Privatgrundstücken.
3.2
Verlegungstiefe und Suchschlitze
Im Allgemeinen beträgt die Überdeckung bei Versorgungsleitungen zwischen 50 und
150 cm. Eine geringere Überdeckung –insbesondere bei Hausanschlüssen– ist möglich.
Diese Werte stellen lediglich einen groben Anhaltspunkt dar, da die ursprüngliche Legetiefe
nicht als feste, unveränderliche Größe angesehen werden kann.
Lage und Tiefe der Leitungen und Kabel können sich durch Bodenabtragungen,
Bodenbewegungen, Aufschüttungen oder andere Maßnahmen nachträglich verändert haben.
Die Änderung der Legetiefe muss nicht notwendigerweise durch bewusst vorgenommene
Baumaßnahmen verursacht worden sein. Es kann somit nicht davon ausgegangen werden,
dass solche Änderungen im Planwerk vermerkt sind. Es besteht daher die Pflicht, die
genaue Tiefe und Lage durch Suchschlitze oder Ähnliches festzustellen.
3.3
Markierung
Vor dem Baggern ist der Trassenverlauf nach Möglichkeit zu kennzeichnen (zum Beispiel:
mit Trassierstangen, Pflöcken, Sprühfarbe,...). Dabei ist die Einschlagtiefe zu begrenzen
(siehe oben), um eine mögliche Beschädigung des Kabels oder der Rohrleitung zu
vermeiden.
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3.4
Unbekannte Leitungen
Werden Warnbänder, Abdeckungen, Kabel oder Rohrleitungen an Stellen gefunden, die
vorher von der Netze Mittelbaden nicht genannt wurden, so sind die Arbeiten sofort zu
unterbrechen und erst nach Absprache mit der Netze Mittelbaden wieder aufzunehmen.
3.5
Freilegen von Kabeln und Rohrleitungen
Im Bereich von Versorgungsleitungen dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt werden, dass
eine Beschädigung oder Beeinträchtigung der Leitungen ausgeschlossen ist.
Gebaggert werden darf nur bis zu einem Abstand, der mit Sicherheit eine Beschädigung
oder Beeinträchtigung der Leitung ausschließt.
Ein Freilegen von Leitungen darf nur durch Handschachtung erfolgen. Dabei sind unbedingt
stumpfe Geräte (keine Spaten oder Ähnliches) zu verwenden, die möglichst waagerecht zu
führen und vorsichtig zu handhaben sind.
Freigelegte Versorgungsleitungen dürfen in ihrer Lage nicht verändert werden. Ist eine
Unterhöhlung der Leitungen vorgesehen, darf dieses nur nach vorheriger Absprache mit der
Netze Mittelbaden geschehen.
Vorsicht beim Einschlagen von Pfählen und Bohlen, bei Bohrungen und Pressungen
sowie beim Einspülen von Sonden für eine Grundwasserabsenkung in der Nähe von
Leitungen.
3.6
Aufsicht
Alle Arbeiten dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht des Bauunternehmers ausgeführt
werden. Die Aufsicht muss gewährleisten, dass mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen
wird.
3.7
Hinweisschilder und oberirdische Anlagen
Oberirdische Anlagen wie Stationen und Kabelverteilerschränke müssen während der
Bauzeit zugänglich bleiben. Hinweisschilder, Kabelmerksteine oder andere Markierungen
dürfen ohne Zustimmung der Netze Mittelbaden nicht verdeckt, versetzt oder entfernt
werden.
3.8
Beschädigungen von Kabeln, Schutzrohren, usw.
Jede Beschädigung (Druckstelle am Kabelmantel, Beschädigung Schutzrohr, …) ist
unverzüglich zu melden.
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4
Schaden
4.1
Was tun, wenn ein Kabel beschädigt wird?
Die Beschädigung eines Starkstromkabels stellt eine unmittelbare Lebensgefahr für den
Verursacher dar. Das Kabel kann noch unter Spannung stehen!
Deshalb:

Gerät aus dem Gefahrenbereich bringen!

Anwesende Personen auffordern, Abstand zu halten!

Schadenstelle sofort verlassen und absperren!

Netze Mittelbaden sofort benachrichtigen (Kontakt siehe Rufnummern Seite 12)!
Auch Steuerkabel erfüllen wichtige Aufgaben im Versorgungsbereich. Sie dienen nicht nur
dem Fernsprechverkehr, sondern auch der Übertragung von Schaltimpulsen. Bei einer
Beschädigung eines Fernmeldekabels deshalb:

Arbeiten im Bereich der Schadenstelle einstellen!

Netze Mittelbaden benachrichtigen!
In jedem Fall:
Die Netze Mittelbaden ist auch dann zu benachrichtigt, wenn lediglich der äußere Mantel des
Kabels nur leicht beschädigt wurde, da in das Kabel eindringende Feuchtigkeit später zu
schweren Störungen führen kann.
Wichtig:
Sofort gemeldete Beschädigungen können mit relativ geringem Aufwand repariert werden.
Folgeschäden, die erst Jahre später auftreten, sind mit einem hohen Kostenaufwand für den
Verursacher verbunden.
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4.2
Was tun, wenn eine Fernwärmeleitung beschädigt wird?
Bei einer beschädigten Fernwärmeleitung besteht Verbrühungsgefahr durch plötzlichen
Austritt von Heißwasser oder Heißdampf.
Deshalb:

Baugruben und tiefliegende Räume -falls erforderlich- von Personen räumen!

Schadenstelle und eventuelle Gefahrenbereiche absperren!

Unverzüglich die Netze Mittelbaden benachrichtigen (Kontakt siehe Rufnummern
Seite 12)!
Generell gilt:
Die Netze Mittelbaden sind auch dann zu benachrichtigen, wenn „nur“ die Isolierung einer
Fernwärmeleitung aus Kunststoff „angekratzt” wurde. Selbst wenn keine Beschädigung
direkt erkennbar ist, kann es durch Korrosionsleckagen oder Risse im Rohr zu Folgeschäden
kommen. Keine Beschädigung einer Rohrleitung oder eines Schutzrohres ist harmlos oder
unwichtig. Sie kann immer schwerwiegende und kostspielige Folgeschäden nach sich
ziehen.
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Arbeiten in der Nähe von Freileitungen
Abstand a
Achtung:
Die Unterschreitung des SchutzAbstandes bedeutet Lebensgefahr!
Bei Annäherung an den SchutzBereich sind besondere Maßnahmen erforderlich!
tiefster Punkt
der Leitung
Abstand a
Angaben zu den Abständen siehe Punkt 2
5.1
Wichtiger Hinweis
Beim Eindringen von Körperteilen oder Gegenständen in den Schutzbereich von Freileitungen besteht aufgrund eines Überschlages akute Lebensgefahr.
5.2
Schutzabstände
Bei der Verwendung von Baugeräten (zum Beispiel: Bagger, Baukran, Kipper-Lastwagen,
Leiter, Bauaufzug, Baugerüst,…) sowie bei Transport und Lagerung von Baumaterialien sind
folgende Schutzabstände von spannungsführenden Leitungen einzuhalten:
Spannungen
Schutzabstände a
bis 1.000 Volt:
1 Meter nach allen Seiten
zwischen 1.000 Volt und 20.000 Volt:
3 Meter nach allen Seiten
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Im Zweifelsfall erteilt die Netze Mittelbaden über die Höhe der Spannung einer Freileitung
Auskunft, ebenso über den erforderlichen Schutzabstand und die zu treffenden Maßnahmen.
Liegen keine Angaben vor, ist ein Schutzabstand von mindestens 5 m einzuhalten.
Die genannten einzuhaltenden Schutzabstände a (siehe Skizze Seite 8) beziehen sich auf
die tatsächliche Lage der Leiterseile. Daher ist das mögliche seitliche Ausschwingen der
Leiterseile bei Wind (in Spannfeldmitte möglicherweise größer als a; vergleiche Schaubild
Seite 8) zusätzlich zu beachten. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich der Durchhang der
Leiterseile witterungs- und belastungsabhängig erheblich ändern kann. Bei allen außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen ist eine Abstimmung mit der Netze Mittelbaden
erforderlich.
5.3
Erfahrungen haben gezeigt:

Vom Führerstand einer Baumaschine ist der Abstand zwischen Ausleger und Leitung
schwer zu schätzen.

Unebenheiten des Geländes führen bei Bewegungen des Baggers zu unkontrollierten
Ausschwingungen des Auslegers.

Bei einem Kran schwingt die Last häufig unkontrolliert aus.

Personen, die ein Fördergerüst verschieben, übersehen leicht die gefährliche
Annäherung an eine Leitung.

Beim Abladen eines Kippers konzentriert sich der Fahrer eher auf den Abladevorgang
als auf die darüber verlaufende Freileitung.
5.4
Besondere Maßnahmen
Bei einer unumgänglichen Annäherung an den Schutzbereich sind wahlweise folgende
Maßnahmen zu treffen, damit die genannten Abstände mit Sicherheit nicht unterschritten
werden:

Aufstellen einer fachkundigen Aufsicht, die die Bewegungen der Geräte überwacht und
die Verantwortung für die Sicherheit übernimmt.

Aufstellen von Sperrschranken, die den Schutzabstand absichern.

Aufstellen einer Höhenbegrenzung vor und hinter der Freileitung.

Umgeben der Freileitung mit einem Schutzgerüst (nur bei abgeschalteter Leitung und
unter Aufsicht eines Vertreters der Netze Mittelbaden).

Begrenzung des Kran-Schwenkbereichs.
Können diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden, muss in Verbindung mit der Netze
Mittelbaden eine andere Lösung gefunden werden.
5.5
Freileitungsmasten

Die Beschädigung von Masterdern (zum Beispiel: verzinktes Bandeisen) ist wegen der
damit verbunden Gefahr unverzüglich der Netze Mittelbaden anzuzeigen.

Sicherungen und Abspannungen von Baustelleneinrichtungen dürfen an Masten von
Starkstromleitungen nicht angebracht werden.
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6
Gefahr durch Freileitung
Was tun, wenn es zur Berührung mit einer Freileitung oder zum Herabfallen von
Leiterseilen gekommen ist?
Es besteht Lebensgefahr für alle Personen in der Umgebung der Schadenstelle.
Deshalb:

Dem verunglückten Fahrzeug oder den auf der Erde liegenden Leiterseilen darf man
sich auf keinen Fall nähern, auch wenn die Spannung abgeschaltet zu sein scheint.

Fahrzeugführer dürfen den Führerstand nicht verlassen, sondern sollten versuchen,
durch Schwenken des Auslegers oder Wegfahren des Fahrzeugs den Kontakt zur
Freileitung zu unterbrechen und das Gerät aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Sich nähernde Personen sind zu warnen.

Gelingt die Entfernung des Fahrzeugs aus dem Gefahrenbereich nicht, und ist der
Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, weil es beispielsweise anfängt zu brennen,
keinesfalls aussteigen, sondern mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen
und sich vorsichtig in Sprungschritten entfernen. Eine gleichzeitige Berührung von
Erdboden und Fahrzeug kann tödlich sein (Vorsicht: Spannungstrichter)!

Gefahrenstelle im Umkreis von mindestens 10 m absperren. Auch unter Spannung
gesetzte Gegenstände größerer Abmessungen (zum Beispiel: Drahtzäune oder
Rohrleitungen) sind in die Absperrung mit einzubeziehen.

Unverzüglich die Netze Mittelbaden benachrichtigen!
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Nichteinhalten der Sicherheitsbestimmungen
Der Verursacher von Schäden und Unfällen hat für die entstehenden Kosten aufzukommen.
Werden unsere Versorgungsanlagen wiederholt in grob fahrlässiger Weise beschädigt, kann
zusätzlich Strafanzeige gestellt werden.
Ferner ist die Berufsgenossenschaft berechtigt, Bußgelder zu verhängen, wenn Mitglieder
oder Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen.
8
Ansprechpartner
Die Ansprechpartner der Planauskunft sind telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer:
0781 280-231.
Die Bezirksstellen Netze Mittelbaden sind folgt zu erreichen:
Bezirksstelle Lahr:
Telefon: 07821 280-610
Bezirksstelle Offenburg:
Telefon: 0781 280-630
Bezirksstelle Hausach:
Telefon: 07831 9359-0
Bezirksstelle Kehl:
Telefon: 07851 9128-0
Bezirksstelle Nord:
Telefon: 07851 9128-0
Weiterverteiler
(Stadtwerke Gengenbach, Haslach, Gebrüder Heinzelmann, Gemeindewerke Schutterwald)
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9
Störungsfall
Bei einer Störung gilt rund um die Uhr die Telefonnummer: 07821 280-0.
Herausgeber:
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www.netze-mittelbaden.de
Quellenangabe: “Merkheft für Baufachleute”, VDEW, Bezug: VWEW-Verlag
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