Antragsteller - Vorname, Name: Datum: Straße,Nr.: Telefon tagsüber

Antragsteller - Vorname, Name:
Datum:
Straße,Nr.:
Telefon tagsüber:
PLZ,Wohnort:
Kreisverwaltung Germersheim
-Fachbereich 31Luitpoldplatz 1
76725 Germersheim
Vollzug der Landesbauordnung
Antrag auf Eintragung einer Baulast nach § 86 Landesbauordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir beantrage/n die Eintragung einer Baulast nach § 86 Landesbauordnung.
Grundstück/e auf dem/denen die Baulast einzutragen ist:
Straße/PLZ/Ort:
Grundbuch von:
Blatt:
Flurstücksnummer/n:
Eigentümer/Auflassungsvorgemerkte:
1.
2.
3.
4.
Sollten noch mehr Eigentümer vorhanden sein, bitte auf separatem Blatt auflisten!
Anschrift des Eigentümers bzw. der Miteigentümer bzw. Auflassungsvorgemerkte:
1.
2.
3.
4.
Das Bauvorhaben wird von der Bauaufsichtsbehörde unter folgendem Aktenzeichen geführt:
Az.:
b.w.
...
Grundstück/e für welche/welches die Baulast einzutragen ist:
Straße/PLZ/Ort:
Grundbuch von:
Blatt:
Flurstücksnummer/n:
Eigentümer:
1.
2.
3.
4.
Sollten noch mehr Eigentümer vorhanden sein, bitte auf separatem Blatt auflisten!
Anschrift des Eigentümers bzw. der Miteigentümer:
1.
2.
3.
4.
Die Kostenanforderung soll gerichtet werden an:
Vorname, Name :
Straße:
PLZ/Wohnort:
Ich/Wir sind bereit, die anfallenden Kosten zu tragen.
Unterschrift/en des/der Antragsteller/s
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
1. Beglaubigter Grundbuchauszug bzw. -auszüge aus dem/denen alle betroffenen
Grundstücke die belastet werden, ersichtlich sind (darf/dürfen zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung nicht älter als vier Wochen sein!)
2. Auszug aus der Flurkarte vom Vermessungs- und Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bzw. öffentlich bestellter Vermessungsingenieurin, im Maßstab mindestens 1:1000, mit Einzeichnung der Baulastfläche durch diese. Die Maße der betroffenen Baulastfläche sowie das Bauvorhaben sind auf der Flurkarte ebenfalls einzutragen (kann durch Architekt erfolgen).
3. Bei Firmen, Vereinen usw. ist ein Nachweis der Vertretungsberechtigung vorzulegen (z.B.
Auszug aus dem Handelsregister, Auszug aus dem Vereinsregister usw.)