Produktsicherheit und gefährliche Stoffe

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Produktsicherheit und gefährliche Stoffe
Auszug aus dem Europäischen Produktangebot -Ausgabe
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog gemachten Angaben sich fortlaufend weiterentwickeln.
Wir ersuchen Sie deshalb, bei jeder Bestellung mit unseren Verkaufsteams Rücksprache zu nehmen,
um aktuell und bedarfsgerecht beraten zu werden. Sie können uns ebenfalls per Email unter volgender
Adresse erreichen [email protected].
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Produktsicherheit und gefährliche Stoffe
Übereinstimmung der Stähle mit den Vorschriften der europäischen Richtlinie 2000/53/EG und den Anforderungen der Automobilhersteller
Gemäß der europäischen Richtlinie 2000/53/EG dürfen ab dem 1. Juli 2003 in den Verkehr gebrachte Fahrzeuge, außer in bestimmten im
Anhang II angeführten Fällen, kein Blei, Kadmium, Quecksilber und Chrom (VI) mehr enthalten.
Im Anhang II der Richtlinie werden ebenfalls weitere gemäß der Richtlinie 67/548/EWG* und der Verordnung 1272/2008** als gefährlich
eingestufte Stoffe, die in den Werkstoffen und Bauteilen des Fahrzeugbaus eingesetzt werden können, aufgeführt. Anlässlich der
planmäßigen oeberprüfung des Anhangs II wurde laut der am 20. September 2005 veröffentlichten Entscheidung des Ministerrats
2005/673/EG der Zusatz von sechswertigem Chrom ab dem 1. Juli 2007 gänzlich verboten.
Des Weiteren wurden für diese Gefahrstoffe die folgenden tolerierten Höchstkonzentrationswerte festgelegt:
0,1 Gewichtsprozent für Blei, Quecksilber und Chrom (VI);
0,01 Gewichtsprozent für Kadmium.
Aus diesem Ratsbeschluss ergeben sich für die Stahlerzeuger zwei Auflagen:
sie müssen die Konformität ihrer Stähle mit den Vorschriften der Richtlinie garantieren, den eventuellen Einsatz verbotener
Stoffe oder Metalle in ihren Produkten melden und sich streng an die Fristen der Geltungsdauer der Ausnahmen vom Verbot von
Schwermetallen in den betreffenden Produkten halten;
sie müssen die Zusammensetzung ihrer Stähle melden, insbesondere durch Informationen an Datensysteme wie dem IMDS.
* Richtlinie des Ministerrats 67/548/EWG bezüglich der Angleichung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung
und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Zugang zur Liste der gefährlichen Stoffe und ihrer Einstufung unter http://ecb.jrc.it/classificationlabelling/
** Verordnung (EG) N ° 1272/2008 des Europäischen Parlaments und Ministerrats vom 18. Dezember 2008 bezüglich der Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen in Abänderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und
1999/45/EG und in Abänderung der Verordnung 1907/2006 EG.
Technische Merkmale der an die Automobilindustrie gelieferten Stähle und ihre Vorschriftsmäßigkeit
Zusammensetzung der Stähle
Bei den für die Automobilindustrie bestimmten Stählen handelt es sich in den meisten Fällen um komplexe „mehrschichtige" Produkte, die
aus einem Stahlsubstrat und einer legierten Auflage auf Zink-oder Aluminiumbasis bestehen und einer oder mehreren
Oberflächenbehandlungen unterzogen werden.
Stahlsubstrat
Die chemische Zusammensetzung eines Stahls hängt von der Stahlsorte ab. In der Regel beträgt die Gesamtkonzentration an
Legierungselementen höchstens 3%, wobei die Konzentration eines einzelnen Elements bis zu 3% betragen kann (bestimmte höchstfeste
Stähle enthalten z.B. mehr als 2% Mangan). Typische Legierungselemente sind Kohlenstoff, Mangan, Silizium, Phosphor, Schwefel, Niob,
Aluminium, Bor, Chrom, Vanadium, Molybdän und Titan.
Bleispuren in Stahlsubstraten sind nicht auf gezielte Zugaben zur Stahlschmelze sondern auf Spurenelemente in den Rohstoffen und
Recyclingmetallen und auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand der Schmelzprozesse zurückzuführen.
Metallische Beschichtungen
Diese Beschichtungen können kontinuierlich im Schmelztauchverfahren oder mittels Elektrolyse aufgebracht werden.
In der Metallmatrix eingelagerte Blei-oder Kadmiumspuren sind nicht auf gezielte Zugabe, sondern auf Spurenelemente in den Rohstoffen
und Recyclingmetallen und auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand dieser Beschichtungsverfahren zurückzuführen.
Die Gesamtkonzentration von Blei (Pb) und Kadmium (Cd) in der Beschichtung (ohne Zinkblume) beträgt weniger als 0,01 Gewichtsprozent.
Der Gehalt von Quecksilber (Hg) liegt unterhalb der Nachweisgrenze.
Oberflächenbehandlungen:
Passivierung
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ArcelorMittal hat den Vorschriften entsprechend ein Chrom (VI) freies Passivierungsverfahren, die E-Passivation , entwickelt.
Phosphatatierung
Diese Behandlung (42% Phosphat, 35% Zn, 5% Mn, 1% Ni) entspricht den Vorschriften.
Dünne organische oeberzüge (ROM)
ArcelorMittal bietet den Vorschriften entsprechende, Chrom (VI) freie dünne organische oeberzüge an, die auf vorbehandelte Oberflächen
aufgetragen werden.
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ArcelorMittal bietet den Vorschriften entsprechende, Chrom (VI) freie dünne organische oeberzüge an, die auf vorbehandelte Oberflächen
aufgetragen werden.
Entwicklung umweltverträglicher Produkte
Gemäß des in der Richtlinie vorgeschriebenen Zeitplans und/oder entsprechend der Anforderungen der Automobilhersteller hat ArcelorMittal
für alle seine Produkte, einschließlich der Sandwichbleche, „CR (VI) -freie" Ersatzstoffe und Lösungen entwickelt.
Meldung der Zusammensetzung von Stählen
Die Zusammensetzung der an die Automobilindustrie gelieferten Stähle wird seit 2002 an das IMDS (International Material Data System)
gemeldet.
Für ArcelorMittal erfolgt diese Meldung unterteilt nach der handelsüblichen Bezeichnung der verschiedenen Stahlgüten sowie nach Art und
Dicke der eingesetzten Veredelungs-/Nachbehandlungsschichten, die jeweils durch eine ID-Number registriert werden.
Die ArcelorMittal im IMDS zugeordnete Identifizierungsnummer lautet 5502.
ArcelorMittal arbeitet jedoch auch mit Kunden zusammen, die nicht dem IMDS angeschlossen sind.
Zertifizierung und Meldung gefährlicher Stoffe
Zuständig für das diesbezügliche Zertifizierungsverfahren ist die Abteilung ArcelorMittal Technology -Health and Safety -Product Safety
Department.
Risiken, die sich ggf. bei der Verarbeitung der Stähle ergeben könnten, werden in den Sicherheitsdatenblättern (MSDS) beschrieben, die auf
der Webseite www.arcelormittal.com/fce, Modul „Products & Services > MSDS (Material Safety Data Sheets)" heruntergeladen werden
können.
Konformität mit der Verordnung REACH 1907/2006 EG
Arcelormittal erfüllt die einzelnen Bestimmung der REACH -Verordnung unter Beachtung des diesbezüglich vorgegebenen Zeitrahmens. Wir
scheuen vor keiner Mühe zurück um unseren Kunden eine folgerichtige Beurteilung des Einsatzes unserer Erzeugnisse zu ermöglichen und
die Registrierung sämtlicher, in unseren Erzeugnissen vorhandenen Stoffe zu gewährleisten. Gemäß der REACH -Verordnung sind
Produkte wie Stahlrollen, Spaltband, Bleche und Platinen als Erzeugnisse zu verstehen. Unser Verfahren zur Bestimmung von Stoffen, die in
der Kandidatenliste besonders Besorgnis erregender Stoffe oder im Anhang XIV der REACH -Verordnung zu erfassen sind, wird strengstens
überwacht. Wir verpflichten uns, unsere Kunden bezüglich der Präsenz von in der Verordnung erfassten Stoffen zu informieren. Unsere
Sicherheitsdatenblätter berücksichtigen die neuen Anforderungen der REACH -Verordnung und der neuen Richtlinie über die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Sollten neue Informationen vorliegen, erfolgt eine Aktualisierung unserer Angaben.
Bei Rückfragen zur Produktsicherheit und Gefahrstoffen wird um Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner oder
Zusendung einer Email an [email protected] gebeten.
© ArcelorMittal | Letzte Änderung: 10-06-2015
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