Donnerstag, 1. Oktober 2015 Seite 11 Kanton Glarus Abteilung Jagd und Fischerei In den Jagdbanngebieten: Neuregelung der Leinenpflicht Am 15. Juli 2015 hat der Bund mit der revidierten Jagdverordnung in den eidgenössischen Jagdbanngebieten die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Um in den siedlungsnahen Randzonen der Jagdbanngebiete eine sinnvolle Umsetzung dieser Regelung zu ermöglichen, haben der Kanton Glarus und der Bund eine gemeinsame Lösung mit einer reduzierten Leinenpflicht erarbeitet. F reilaufende und dann oft jagende Hunde bedeuten nicht nur während der Setzund Jungenaufzuchtzeit im Frühjahr und Frühsommer eine Gefährdung für Rehkitze, Hirschkälber oder bodenbrütende Vögel, sondern stören ganzjährig die freilebenden Vögel und Säugetiere massiv. Zum Schutz der Wildtiere hat der Bund deshalb eine generelle Leinenpflicht in den eidgenössischen Jagdbanngebieten erlassen (Kasten). Gebiete mit reduzierter Leinenpflicht Der Kanton Glarus hat drei eidgenössische Jagdbanngebiete, welche knapp einen Fünftel der Kantonsfläche umfassen und sich bis in Siedlungsnähe und damit in den Naherholungsbereich der Glarner Bevölkerung erstrecken. In diesen Randzonen der Jagdbanngebiete leben auch Wildtiere, allerdings sind es keine Kernlebensräume. Damit die Leinenpflicht in diesen Randzonen sinnvoll umgesetzt werden kann, haben der Bund und der Kanton Glarus gemeinsam eine Lösung erarbeitet. In Randzonen der Jagdbanngebiete, welche keinen Kernlebensraum für Wildtiere darstellen und in Siedlungsnähe als Naherholungsgebiet der Glarner Bevölkerung dienen, wird die generelle Leinenpflicht aufgehoben und es gilt die kantonale Regelung. Diese besagt, dass Hunde im Wald und entlang der Waldränder an der Leine geführt werden müssen. Entsprechend Informationstafeln werden im Gelände aufgestellt und die Gebiete sind auch unter www.gl.ch (Jagd und Fischerei) einsehbar. Mit dieser Lösung wird den Hundebesitzern, ihren Hunden und den Wildtieren Rechnung getragen. ● Auskunft: Christoph Jäggi, Leiter Abteilung Jagd und Fischerei Glarus, Telefon 055 646 6411; Reinhard Schnidrig, Sektionschef Wildtiere und Waldbiodiversität, Bundesamt für Umwelt, Telefon 058 463 03 07. Seit dem 15. Juli 2015 gilt gemäss der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete die Leinenpflicht für Hunde auf der gesamten Fläche der eidgenössischen Jagdbanngebiete. Freilaufende und dann oft auch jagende Hunde insbesondere in den offenen Weiden oberhalb der Waldgrenze können Wildtiere massiv stören. Dagegen wird von der generellen HundeLeinenpflicht eine Ausnahme definiert für den Einsatz von Nutzhunden in der Landwirtschaft. Dies betrifft entweder Treibhunde oder Herdenschutzhunde, die auf Weiden oder rund um Bauernhöfe und Alphütten eingesetzt werden, also für Hunde im Arbeitseinsatz. Auch Polizei- oder Rettungshunde sowie Schweisshunde bei Nachsuchen auf verletzte Wildtiere müssen während ihrem Einsatz nicht angeleint sein. INSERAT Mir Jungä wähled dr Jacques! Er isch ä sozialä Unternehmer und ä gschiidä Rechtsawalt. BLUT IS T LEBEN! SPENDE BLUT RETTE LEBEN Ständeratswahlen: Hans-Peter Legler will in den Ständerat Drei Wochen vor den Wahlen gibt Hans-Peter Legler aus Niederurnen, Glarus Nord, seine Kandidatur als Ständerat bekannt. Derä Lüüt bruched mir für üseri Zuäkunft im Glarnerland. I Der FRIDOLIN bietet ein attraktives redaktionelles Umfeld für Ihre Inserate. Die Regionalzeitung mit Amtsblatt Abteilung Tiefbau: Der Funke ist gesprungen ... D Stimmfreigabe für die Nationalratswahl Relativ kurzfristig ist Landrat und SP-Fraktionspräsident Jacques Marti ins Rennen gestiegen und fordert Martin Landolt heraus. Unser Vorstand hat sich mit dieser Situation intensiv auseinandergesetzt. Unbestritten sind die zwei bisherigen Ständeräte, die wir Ihnen zur Wahl empfehlen. In Anbetracht, dass für einen SPExponenten keine Unterstützung von unserer Seite möglich ist, hat der Vorstand für die Nationalratswahl Stimmfreigabe beschlossen.» ● pd. Abteilung Bau und Umwelt Funktioniert Planung in der Realität so, wie sie gedacht ist? Im Zusammenhang mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Ortsdurchfahrt Glarus, das seit einem Jahr bearbeitet wird, hat eine Glarner Delegation umgestaltete Ortsdurchfahrten besichtigt und ist beeindruckt von den Resultaten. Gewerbeverband des Kantons Glarus: m Informationsbrief 3/2015 teilt die Präsidentin Andrea R. Trümpy mit: «Am 18. Oktober finden in der Schweiz die Wahlen in das eidgenössische Parlament statt. Lange hat es danach ausgesehen, als würden unsere drei bisherigen Vertreter in Bern kampf- und problemlos bestätigt werden. Für die beiden Herren Ständeräte dürfte dies auch so zutreffen, Thomas Hefti und Werner Hösli sind bis jetzt ohne Gegenkandidaten geblieben. Anders bei unserem jetzigen Nationalrat, Martin Landolt. Kanton Glarus Hans-Peter Legler stellt sich als Kandidat für den Ständerat zur Verfügung. (Foto: zvg) E r will den Glarnerinnen und Glarnern eine parteiunabhängige Alternative zum bisherigen Ständerat Werner Hösli, SVP, bieten. Als erfahrener Ingenieur und Unternehmer bringe er das nötige Rüstzeug für das Amt mit, schreibt Legler in seiner Pressemitteilung. Legler, der verheiratet und Vater von drei Kindern ist, gibt als Hobby die Glarner Berge und die Musik an. ● pd. ie Fachexkursion führte Politiker und Verwaltungsvertreter des Kantons Glarus sowie der Gemeinden Glarus und Glarus Süd nach Fislisbach, Wabern, Belp und Köniz, wo die Ortsdurchfahrten vor wenigen Jahren umgestaltet worden sind. Ortsansässige Politiker und Fachleute erläuterten, in welchem Mass – und mit welchen Nebenwirkungen – sich die Planungsträume in der Realität erfüllt haben. Den «Funken springen» liess − gemäss Aussage von Christof Kamm, Leiter Tiefbau Kanton Glarus – vor allem die Tatsache, dass der Verkehr bei den gezeigten Beispielen zwar vielleicht etwas langsamer, dafür aber deutlich flüssiger und unaufgeregter fliesst. Urs Reischmann, Leiter Fachbereich öffentlicher Verkehr von Köniz, steuerte eine weitere, sehr wichtige Erkenntnis bei, die sich im regelmässigen Controlling seit der Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts in Köniz gezeigt hat: «Durch die Vergrösserung der Flächen für Fussgänger und Gewerbe – also Flanier- und Verweilbereiche – konnte der Umsatz des Detailhandels verdoppelt werden. Das ist mehr, als man gedacht hat!» Der heute pensionierte Kreisoberingenieur Fritz Kobi ist einer der Fritz Kobi führte die Gruppe durch Köniz. Der Fachmann plädiert für tiefere Geschwindigkeiten in den Ortskernen, damit der Detailhandel wieder erblühen kann. (Foto: zvg) Väter der Berner Projekte. Er plädierte mit flammenden Worten für Tempo 30 auch auf Hauptstrassen. Blühendes Gewerbe, friedliche Automobilisten und eine hohe Aufenthaltsqualität – das sind Ziele, die auch in Glarus im Vordergrund stehen. ●
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