Kanton Glarus

Donnerstag, 1. Oktober 2015
Seite 11
Kanton Glarus
Abteilung Jagd und Fischerei
In den Jagdbanngebieten:
Neuregelung
der Leinenpflicht
Am 15. Juli 2015 hat der Bund mit der revidierten Jagdverordnung in den eidgenössischen Jagdbanngebieten die Leinenpflicht für Hunde neu geregelt. Um in den siedlungsnahen Randzonen der
Jagdbanngebiete eine sinnvolle Umsetzung dieser Regelung zu ermöglichen, haben der Kanton
Glarus und der Bund eine gemeinsame Lösung mit einer reduzierten Leinenpflicht erarbeitet.
F
reilaufende und dann oft jagende Hunde
bedeuten nicht nur während der Setzund Jungenaufzuchtzeit im Frühjahr und
Frühsommer eine Gefährdung für Rehkitze,
Hirschkälber oder bodenbrütende Vögel,
sondern stören ganzjährig die freilebenden
Vögel und Säugetiere massiv.
Zum Schutz der Wildtiere hat der Bund deshalb eine generelle Leinenpflicht in den eidgenössischen Jagdbanngebieten erlassen
(Kasten).
Gebiete mit reduzierter Leinenpflicht
Der Kanton Glarus hat drei eidgenössische
Jagdbanngebiete, welche knapp einen Fünftel der Kantonsfläche umfassen und sich
bis in Siedlungsnähe und damit in den Naherholungsbereich der Glarner Bevölkerung
erstrecken. In diesen Randzonen der Jagdbanngebiete leben auch Wildtiere, allerdings
sind es keine Kernlebensräume. Damit die
Leinenpflicht in diesen Randzonen sinnvoll
umgesetzt werden kann, haben der Bund und
der Kanton Glarus gemeinsam eine Lösung
erarbeitet. In Randzonen der Jagdbanngebiete, welche keinen Kernlebensraum für
Wildtiere darstellen und in Siedlungsnähe als
Naherholungsgebiet der Glarner Bevölkerung dienen, wird die generelle Leinenpflicht
aufgehoben und es gilt die kantonale Regelung. Diese besagt, dass Hunde im Wald und
entlang der Waldränder an der Leine geführt
werden müssen. Entsprechend Informationstafeln werden im Gelände aufgestellt und
die Gebiete sind auch unter www.gl.ch (Jagd
und Fischerei) einsehbar. Mit dieser Lösung
wird den Hundebesitzern, ihren Hunden und
den Wildtieren Rechnung getragen. ●
Auskunft: Christoph Jäggi, Leiter Abteilung Jagd und
Fischerei Glarus, Telefon 055 646 6411; Reinhard
Schnidrig, Sektionschef Wildtiere und Waldbiodiversität, Bundesamt für Umwelt, Telefon 058 463 03 07.
Seit dem 15. Juli 2015 gilt gemäss der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete die Leinenpflicht für Hunde
auf der gesamten Fläche der eidgenössischen Jagdbanngebiete. Freilaufende und
dann oft auch jagende Hunde insbesondere
in den offenen Weiden oberhalb der Waldgrenze können Wildtiere massiv stören.
Dagegen wird von der generellen HundeLeinenpflicht eine Ausnahme definiert für
den Einsatz von Nutzhunden in der Landwirtschaft. Dies betrifft entweder Treibhunde oder Herdenschutzhunde, die auf
Weiden oder rund um Bauernhöfe und Alphütten eingesetzt werden, also für Hunde
im Arbeitseinsatz.
Auch Polizei- oder Rettungshunde sowie
Schweisshunde bei Nachsuchen auf verletzte Wildtiere müssen während ihrem
Einsatz nicht angeleint sein.
INSERAT
Mir Jungä wähled dr
Jacques!
Er isch ä sozialä Unternehmer
und ä gschiidä Rechtsawalt.
BLUT
IS T
LEBEN!
SPENDE BLUT
RETTE LEBEN
Ständeratswahlen:
Hans-Peter Legler
will in den Ständerat
Drei Wochen vor den Wahlen gibt
Hans-Peter Legler aus Niederurnen,
Glarus Nord, seine Kandidatur als
Ständerat bekannt.
Derä Lüüt bruched mir für
üseri Zuäkunft im Glarnerland.
I
Der FRIDOLIN
bietet ein attraktives redaktionelles Umfeld
für Ihre Inserate.
Die Regionalzeitung mit Amtsblatt
Abteilung Tiefbau:
Der Funke
ist gesprungen ...
D
Stimmfreigabe
für die Nationalratswahl
Relativ kurzfristig ist Landrat
und SP-Fraktionspräsident Jacques
Marti ins Rennen gestiegen und
fordert Martin Landolt heraus.
Unser Vorstand hat sich mit dieser
Situation intensiv auseinandergesetzt. Unbestritten sind die zwei bisherigen Ständeräte, die wir Ihnen
zur Wahl empfehlen.
In Anbetracht, dass für einen SPExponenten keine Unterstützung
von unserer Seite möglich ist, hat
der Vorstand für die Nationalratswahl Stimmfreigabe beschlossen.»
●
pd.
Abteilung Bau und Umwelt
Funktioniert Planung in der Realität so, wie sie gedacht ist? Im Zusammenhang mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Ortsdurchfahrt Glarus,
das seit einem Jahr bearbeitet wird, hat eine Glarner Delegation umgestaltete
Ortsdurchfahrten besichtigt und ist beeindruckt von den Resultaten.
Gewerbeverband des Kantons Glarus:
m Informationsbrief 3/2015 teilt
die Präsidentin Andrea R.
Trümpy mit: «Am 18. Oktober
finden in der Schweiz die Wahlen in
das eidgenössische Parlament statt.
Lange hat es danach ausgesehen,
als würden unsere drei bisherigen
Vertreter in Bern kampf- und problemlos bestätigt werden. Für die
beiden Herren Ständeräte dürfte
dies auch so zutreffen, Thomas
Hefti und Werner Hösli sind bis jetzt
ohne Gegenkandidaten geblieben.
Anders bei unserem jetzigen Nationalrat, Martin Landolt.
Kanton Glarus
Hans-Peter Legler stellt sich
als Kandidat für den Ständerat
zur Verfügung.
(Foto: zvg)
E
r will den Glarnerinnen und
Glarnern eine parteiunabhängige Alternative zum bisherigen
Ständerat Werner Hösli, SVP, bieten. Als erfahrener Ingenieur und
Unternehmer bringe er das nötige
Rüstzeug für das Amt mit, schreibt
Legler in seiner Pressemitteilung.
Legler, der verheiratet und Vater
von drei Kindern ist, gibt als Hobby
die Glarner Berge und die Musik
an. ●
pd.
ie Fachexkursion führte Politiker und Verwaltungsvertreter
des Kantons Glarus sowie der
Gemeinden Glarus und Glarus Süd
nach Fislisbach, Wabern, Belp und
Köniz, wo die Ortsdurchfahrten vor
wenigen Jahren umgestaltet worden
sind. Ortsansässige Politiker und
Fachleute erläuterten, in welchem
Mass – und mit welchen Nebenwirkungen – sich die Planungsträume in der Realität erfüllt haben.
Den «Funken springen» liess − gemäss Aussage von Christof Kamm,
Leiter Tiefbau Kanton Glarus – vor
allem die Tatsache, dass der Verkehr
bei den gezeigten Beispielen zwar
vielleicht etwas langsamer, dafür
aber deutlich flüssiger und unaufgeregter fliesst. Urs Reischmann,
Leiter Fachbereich öffentlicher
Verkehr von Köniz, steuerte eine
weitere, sehr wichtige Erkenntnis
bei, die sich im regelmässigen
Controlling seit der Umsetzung des
Betriebs- und Gestaltungskonzepts
in Köniz gezeigt hat: «Durch die
Vergrösserung der Flächen für
Fussgänger und Gewerbe – also
Flanier- und Verweilbereiche –
konnte der Umsatz des Detailhandels verdoppelt werden. Das ist
mehr, als man gedacht hat!»
Der heute pensionierte Kreisoberingenieur Fritz Kobi ist einer der
Fritz Kobi führte die Gruppe durch
Köniz. Der Fachmann plädiert für
tiefere Geschwindigkeiten in den
Ortskernen, damit der Detailhandel
wieder erblühen kann. (Foto: zvg)
Väter der Berner Projekte. Er plädierte mit flammenden Worten für
Tempo 30 auch auf Hauptstrassen.
Blühendes Gewerbe, friedliche
Automobilisten und eine hohe Aufenthaltsqualität – das sind Ziele,
die auch in Glarus im Vordergrund
stehen. ●