s Kreissparkasse Kelheim Offenlegung der Vergütungssysteme gemäß § 7 Instituts-Vergütungsverordnung aufgrund § 25a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes Stichtag: 31.12.2015 1. Grundsätzliches Die Kreissparkasse Kelheim ist gemäß § 17 InstVergV kein „bedeutendes Institut (ab 15 Mrd € Bilanzsumme)“. Somit gelten die § 17 ff. nicht. Die Beschäftigten der Kreissparkasse Kelheim sind Angestellte des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim. Der Zweckverband ist tarifgebunden. Daher finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-S, Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk. 2. Vergütungssysteme 2.1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme - der Beschäftigten ist der Vorstand, - der Vorstandsmitglieder ist der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kelheim verantwortlich. Die Vergütungssysteme sind auf die Erreichung der Strategieziele der Kreissparkasse Kelheim – Wachstum, nachhaltige Erträge, Kostenminimierung, Risikominimierung ausgerichtet. Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Einzelprovisionen aus der Vermittlung von Verbundgeschäften, einzelne Mitarbeiter im Vertrieb zusätzlich Erfolgsprämien erhalten. Beschäftigte der Kontrolleinheiten und sonstige Beschäftigte der internen Bereiche können lediglich in geringem Umfang Einzelprovisionen erhalten. Somit laufen die Vergütungssysteme der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten nicht zuwider. Auch eine Gefahr von Interessenskonflikten ist nicht zu sehen. Die Obergrenze der variablen Vergütung eines Beschäftigten beträgt maximal 100 Prozent der fixen Vergütung. Somit besteht keine signifikante Abhängigkeit eines Beschäftigten von einer variablen Vergütung und somit kein Anreiz zum Eingehen hoher Risiken. -2- -22.2. Vergütungsparameter Die Einzelprovisionen für die Vermittlungsgeschäfte werden aus den Provisionen ermittelt, die der Kreissparkasse Kelheim von den Verbundpartnern zufließen. Für die einzelnen Verbundsparten werden jeweils Prozentsätze festgelegt, die die Beschäftigten aus den Provisionseingängen erhalten. 2.3. Art und Weise der Gewährung Die Einzelprovisionen werden halbjährlich, die Erfolgsprämien nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. Die Zahlungen werden nach dem Zuflussprinzip (im Kalenderjahr 2015 bezahlte Vergütung – fixe und variable) berücksichtigt. 3. Quantitative Angaben Die nachfolgenden Informationen über die Vergütungssysteme der Beschäftigten werden getrennt nach den Geschäftsbereichen Markt und Betrieb/Stab dargestellt. Leistungen für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten werden ausschließlich im Sinne des Betriebsrentengesetzes erbracht. Als Obergrenzen für variable Vergütungen sind festgelegt: - für die/den einzelne/n Mitarbeiter/in maximal 100 % der fixen Vergütung - auf Gesamthausebene maximal 7,5 % der fixen Vergütung Somit besteht keine signifikante Abhängigkeit der Vorstände und Beschäftigten von der variablen Vergütung. 3.1. Geschäftsbereich Markt 3.1.1. Für die vier Gebietsdirektoren, die drei Vermögensberater-Immobilien und die zwei Versicherungsfachleute finden Erfolgsprämiensysteme Anwendung. Die Ziele für die Gebietsdirektoren sind aus den Unternehmenszielen abgeleitet. Erfolgsprämien für die Vermögensberater-Immobilien werden nach einer Staffel aus den erzielten Courtagen abzüglich der Kosten ermittelt. Für die Versicherungsfachleute werden Erfolgsprämien je nach Erreichung ihrer Ziele im Versicherungsbereich bezahlt. 3.1.2.Gesamtbetrag aller Vergütungen Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung des Vorstandsvorsitzenden) im Kalenderjahr 2015: 9.817 TEUR. Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus Provisionen und Erfolgsprämien (einschließlich variable Vergütung des Vorstandsvorsitzenden) im Kalenderjahr 2015: 507TEUR. 280 Beschäftigte erhielten eine variable Vergütung. -3- -33.2. Geschäftsbereich Betrieb/Stab 3.2.1. Für Beschäftigte dieses Geschäftsbereichs finden keine Erfolgsprämiensysteme Anwendung. 3.2.2.. Gesamtbetrag aller Vergütungen Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung des Vorstandsmitglieds) im Kalenderjahr 2015: 7.637 TEUR. Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus Provisionen (einschließlich variable Vergütung des Vorstandsmitglieds) im Kalenderjahr 2015: 90 TEUR. 214 Beschäftigte erhielten eine variable Vergütung (Einzelprovisionen). 4. Vorständevergütung Die Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Kelheim sind Angestellte des Zweckverbands Kreissparkasse Kelheim. Ihre Vergütung und Pensionszusagen richten sich nach den Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern für die Vergütung und Versorgung der Mitglieder von Sparkassenvorständen im Angestelltenverhältnis auf Zeit. Sie enthält neben der Festvergütung (Jahresgrundbetrag, Sonderzahlung und Dienstaufwandsentschädigung) auch variable Komponenten (Zulage und Verbundprämie). 5. Compliance-Struktur Den Vorstandsmitgliedern und Beschäftigten der Kreissparkasse Kelheim ist es untersagt, persönlichen Absicherungs- oder sonstigen Gegenmaßnahmen zu treffen, um die Risikoorientierung der Vergütung einzuschränken oder aufzuheben. 6. Überprüfung Die Angemessenheit der Vergütungssysteme, insbesondere aufgrund der Strategieziele der KSK (Wachstum, nachhaltige Erträge, Kostenminimierung, Risikominimierung → weitere Dotierung von Eigenkapital), wird jährlich im I. Quartal überprüft und gegebenenfalls angepasst. 7. Externe Berater Zur Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Kreissparkasse Kelheim keine externen Beratungsleistungen in Anspruch genommen.
© Copyright 2025 ExpyDoc