Drucken / Speichern - Kreissparkasse Kelheim

s
Kreissparkasse
Kelheim
Offenlegung der Vergütungssysteme
gemäß § 7 Instituts-Vergütungsverordnung
aufgrund § 25a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes
Stichtag: 31.12.2015
1. Grundsätzliches
Die Kreissparkasse Kelheim ist gemäß § 17 InstVergV kein „bedeutendes Institut (ab
15 Mrd € Bilanzsumme)“. Somit gelten die § 17 ff. nicht.
Die Beschäftigten der Kreissparkasse Kelheim sind Angestellte des Zweckverbands
Kreissparkasse Kelheim. Der Zweckverband ist tarifgebunden. Daher finden auf die
Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen
Dienst, insbesondere der TVöD-S, Anwendung. Die Vergütungsstruktur der Beschäftigten
richtet sich deshalb zum wesentlichen Teil nach diesem Tarifwerk.
2. Vergütungssysteme
2.1. Ausgestaltung der Vergütungssysteme
Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme
- der Beschäftigten ist der Vorstand,
- der Vorstandsmitglieder ist der Verwaltungsrat
der Kreissparkasse Kelheim verantwortlich.
Die Vergütungssysteme sind auf die Erreichung der Strategieziele der Kreissparkasse
Kelheim – Wachstum, nachhaltige Erträge, Kostenminimierung, Risikominimierung ausgerichtet.
Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang
Einzelprovisionen aus der Vermittlung von Verbundgeschäften, einzelne Mitarbeiter im
Vertrieb zusätzlich Erfolgsprämien erhalten.
Beschäftigte der Kontrolleinheiten und sonstige Beschäftigte der internen Bereiche können
lediglich in geringem Umfang Einzelprovisionen erhalten. Somit laufen die
Vergütungssysteme der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten nicht zuwider. Auch
eine Gefahr von Interessenskonflikten ist nicht zu sehen.
Die Obergrenze der variablen Vergütung eines Beschäftigten beträgt maximal 100 Prozent
der fixen Vergütung. Somit besteht keine signifikante Abhängigkeit eines Beschäftigten von
einer variablen Vergütung und somit kein Anreiz zum Eingehen hoher Risiken.
-2-
-22.2. Vergütungsparameter
Die Einzelprovisionen für die Vermittlungsgeschäfte werden aus den Provisionen ermittelt,
die der Kreissparkasse Kelheim von den Verbundpartnern zufließen. Für die einzelnen
Verbundsparten werden jeweils Prozentsätze festgelegt, die die Beschäftigten aus den
Provisionseingängen erhalten.
2.3. Art und Weise der Gewährung
Die Einzelprovisionen werden halbjährlich, die Erfolgsprämien nach Ablauf des
Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt.
Die Zahlungen werden nach dem Zuflussprinzip (im Kalenderjahr 2015 bezahlte Vergütung
– fixe und variable) berücksichtigt.
3. Quantitative Angaben
Die nachfolgenden Informationen über die Vergütungssysteme der Beschäftigten werden
getrennt nach den Geschäftsbereichen Markt und Betrieb/Stab dargestellt.
Leistungen für die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten werden ausschließlich
im Sinne des Betriebsrentengesetzes erbracht.
Als Obergrenzen für variable Vergütungen sind festgelegt:
- für die/den einzelne/n Mitarbeiter/in maximal 100 % der fixen Vergütung
- auf Gesamthausebene maximal 7,5 % der fixen Vergütung
Somit besteht keine signifikante Abhängigkeit der Vorstände und Beschäftigten von der
variablen Vergütung.
3.1. Geschäftsbereich Markt
3.1.1. Für die vier Gebietsdirektoren, die drei Vermögensberater-Immobilien und die zwei
Versicherungsfachleute finden Erfolgsprämiensysteme Anwendung. Die Ziele für die
Gebietsdirektoren sind aus den Unternehmenszielen abgeleitet. Erfolgsprämien für die
Vermögensberater-Immobilien werden nach einer Staffel aus den erzielten Courtagen
abzüglich der Kosten ermittelt. Für die Versicherungsfachleute werden Erfolgsprämien je
nach Erreichung ihrer Ziele im Versicherungsbereich bezahlt.
3.1.2.Gesamtbetrag aller Vergütungen
Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung des
Vorstandsvorsitzenden) im Kalenderjahr 2015: 9.817 TEUR.
Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus Provisionen und Erfolgsprämien
(einschließlich variable Vergütung des Vorstandsvorsitzenden) im Kalenderjahr 2015:
507TEUR.
280 Beschäftigte erhielten eine variable Vergütung.
-3-
-33.2. Geschäftsbereich Betrieb/Stab
3.2.1. Für Beschäftigte dieses Geschäftsbereichs finden keine Erfolgsprämiensysteme
Anwendung.
3.2.2.. Gesamtbetrag aller Vergütungen
Gesamtbetrag der tariflichen Vergütungen (einschließlich Festvergütung des
Vorstandsmitglieds) im Kalenderjahr 2015: 7.637 TEUR.
Gesamtbetrag der variablen Vergütungen aus Provisionen (einschließlich variable
Vergütung des Vorstandsmitglieds) im Kalenderjahr 2015:
90 TEUR.
214 Beschäftigte erhielten eine variable Vergütung (Einzelprovisionen).
4. Vorständevergütung
Die Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Kelheim sind Angestellte des Zweckverbands
Kreissparkasse Kelheim. Ihre Vergütung und Pensionszusagen richten sich nach den
Richtlinien des Sparkassenverbands Bayern für die Vergütung und Versorgung der
Mitglieder von Sparkassenvorständen im Angestelltenverhältnis auf Zeit. Sie enthält neben
der Festvergütung (Jahresgrundbetrag, Sonderzahlung und Dienstaufwandsentschädigung)
auch variable Komponenten (Zulage und Verbundprämie).
5. Compliance-Struktur
Den Vorstandsmitgliedern und Beschäftigten der Kreissparkasse Kelheim ist es untersagt,
persönlichen Absicherungs- oder sonstigen Gegenmaßnahmen zu treffen, um die
Risikoorientierung der Vergütung einzuschränken oder aufzuheben.
6. Überprüfung
Die Angemessenheit der Vergütungssysteme, insbesondere aufgrund der Strategieziele der
KSK (Wachstum, nachhaltige Erträge, Kostenminimierung, Risikominimierung → weitere
Dotierung von Eigenkapital), wird jährlich im I. Quartal überprüft und gegebenenfalls
angepasst.
7. Externe Berater
Zur Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Kreissparkasse Kelheim keine externen
Beratungsleistungen in Anspruch genommen.